Protocol of the Session on November 24, 2021

Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, widerspricht jemand wegen unserer Rahmenbedingungen, dass ich mit der Plenarsitzung beginne? Das ist nicht der Fall. Dann darf ich Sie ganz herzlich begrüßen.

Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, ich eröffne hiermit die Sitzung des Thüringer Landtags.

Ich begrüße auch die Vertreterinnen und Vertreter der Landesregierung, die Vertreterinnen und Vertreter der Medien sowie die Zuschauerinnen und Zuschauer am Livestream.

Der Ältestenrat hat sich in seiner kurzfristig einberufenen Sitzung am 18. November 2021 auf Bitte der Landesregierung auf die heutige Sitzung des Landtags verständigt.

Schriftführer zu Beginn der heutigen Sitzung ist Herr Abgeordneter Denny Möller. Die Redeliste führt Herr Abgeordneter Tiesler.

Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Vertreterinnen und Vertreter der Landesregierung, sehr geehrte Vertreterinnen und Vertreter der Medien, sehr geehrte Gäste am Livestream, sehr geehrte Thüringerinnen und Thüringer! Aus aktuellem Anlass möchte ich zu Beginn einen kurzen Moment um Ihre Aufmerksamkeit bitten. Am 17. November ereilte uns die traurige Nachricht, dass Heinrich Rotmensch verstorben ist. Viele hier im Plenarsaal kannten ihn. Auch ich durfte ihn im Januar dieses Jahres noch einmal persönlich kennenlernen. Heinrich Rotmensch hat als Verfolgter und Zeitzeuge des Nationalsozialismus unzählige Menschen über die dunkelste Zeit deutscher Geschichte aufgeklärt. Er war ein hervorragender Lehrer, der es mit großer Erfahrung und Menschlichkeit verstand, eindringlich die Folgen von Antisemitismus und Rassismus zu verdeutlichen. Heinrich Rotmensch setzte sich sein Leben lang dafür ein, dass sich das unvorstellbare Leid des Nationalsozialismus nicht wiederholt. Wir sind Heinrich Rotmensch zu größtem Dank verpflichtet. Er wird in unserer Mitte schmerzlich fehlen. Wir werden Heinrich Rotmensch nicht vergessen und ihm ein ehrendes Andenken bewahren. Vielen Dank dafür.

Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, für die heutige Sitzung haben sich Herr Abgeordneter Gottweiss, Frau Abgeordnete Henfling, Herr Abgeordneter Höcke, Frau Abgeordnete Dr. Klisch, Frau Abgeordnete Kniese, Frau Abgeordnete Dr. Lukin, Herr Abgeordneter Mühlmann, Frau Abgeordnete

Pfefferlein und Herr Abgeordneter Worm entschuldigt.

Gestatten Sie mir zunächst einige Hinweise zur Tagesordnung: Der Beschluss des Ältestenrats gemäß § 29 Abs. 2 Satz 1 der Geschäftsordnung, wonach bis auf Weiteres die auf einen Tagesordnungspunkt entfallende Redezeit grundsätzlich halbiert wird, gilt auch in dieser Sitzung fort.

Der in der Einladung angegebene Antrag zur Feststellung der Anwendbarkeit des § 28a Abs. 1 bis 6 des Infektionsschutzgesetzes für den Freistaat Thüringen gemäß § 28a Abs. 8 des Infektionsschutzgesetzes wurde von den Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen eingebracht und hat die Drucksachennummer 7/4437.

Aufgrund der Vorverständigung im Ältestenrat gehe ich davon aus, dass die notwendige Fristverkürzung für die Beratung des Antrags als gegeben betrachtet werden kann. Oder erhebt sich dagegen von Ihrer Seite Widerspruch? Das ist nicht der Fall.

Dann gestatten Sie mir den Hinweis: Wenn wir die Tagesordnung entsprechend auch aufgrund zahlreich vorliegender Anträge strukturiert haben, werde ich eine Lesepause einlegen. Ich mache nur jetzt schon vorsorglich darauf aufmerksam.

Gibt es Widerspruch bzw. Bemerkungen zur Tagesordnung? Bitte schön, Herr Abgeordneter Bühl.

Frau Präsidentin, es ist ja ein Änderungsantrag von uns zum heute vorliegenden Antrag von Rot-RotGrün in der Poststelle eingegangen. Ich würde bitten, den mit auf die Tagesordnung zu nehmen.

Vielen Dank. Weitere Bemerkungen zur Tagesordnung? Herr Abgeordneter Blechschmidt, bitte.

Danke, Frau Präsidentin. Anknüpfend an die Worte vom Kollegen Bühl: Auch ein Antrag der Fraktionen Die Linke, der CDU, der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der Gruppe der FDP zur Änderung der Geschäftsordnung in § 126 ist – ich formuliere es so – auf dem Weg in der Drucksache 7/4441. Und auch diesen Antrag zur Änderung der Geschäftsordnung bitte ich, auf die Tagesordnung zu nehmen.

Vielen Dank. Gibt es weitere Anträge zur Tagesordnung? Das kann ich nicht erkennen. Damit stimmen wir zunächst über die Aufnahme des Antrags

auf Änderung der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags ab, der hier vorliegt, der eben vorgetragen wurde, der von den Fraktionen Die Linke, der CDU, der SPD, Bündnis 90/Die Grünen sowie der Parlamentarischen Gruppe der FDP hier eingebracht wurde in Drucksache 7/4441. Ich gehe davon aus, dass die notwendige Fristverkürzung für die Beratung des Antrags aufgrund der Vorberatung im Ältestenrat als gegeben betrachtet werden kann. Absprachegemäß soll dieser Antrag als neuer Tagesordnungspunkt 2 beraten werden. Erhebt sich hiergegen Widerspruch? Das ist nicht der Fall. Dann gehe ich davon aus, dass die Beratung des Antrags als Tagesordnungspunkt 2 heute in der Plenarsitzung aufgerufen wird. Kein Widerspruch, danke.

Damit stimme ich ab über die Anträge. Zu Tagesordnungspunkt 1 wurden zwei Entschließungsanträge eingereicht. Es geht hier um den Entschließungsantrag der Parlamentarischen Gruppe der FDP und den Entschließungsantrag der Fraktion der AfD, die als Drucksachen 7/4439 und 7/4440 elektronisch bereitgestellt und verteilt wurden. Außerdem wurde ein Änderungsantrag der Fraktion der CDU eingereicht, der als Drucksache 7/4442 elektronisch bereitgestellt und verteilt wurde. Gemäß § 64 Abs. 3 Satz 1 der Geschäftsordnung sind Änderungsanträge zu selbstständigen Anträgen, die keinen Gesetzentwurf enthalten, nur mit Zustimmung der Antragstellerin bzw. des Antragstellers zulässig. Ich frage deshalb die Fraktionen Die Linke, der SPD, Bündnis 90/Die Grünen: Erteilen Sie die Zustimmung zur Einbringung des Änderungsantrags der Fraktion der CDU in Drucksache 7/4442 zu Ihrem Antrag? Herr Abgeordneter Blechschmidt.

Danke, Frau Präsidentin. Die Koalitionsfraktionen sehen sich nicht in der Lage, zum gegenwärtigen Zeitpunkt, da er – wie gesagt – nur elektronisch zur Verfügung gestellt worden ist, noch umfänglich dazu Position zu beziehen. Deshalb können wir weder zu- noch abstimmen. Ich würde hier eine entsprechende Lesepause bis zum Vorhandensein der entsprechenden Unterlagen beantragen.

Vielen Dank. Dann schieben wir das nach hinten. Das gilt dann für den Antrag der CDU. Alle anderen Anträge sind entsprechend zulässig. Ergibt sich für die Tagesordnung, wie sie jetzt hier vorgetragen wurde, noch weiterer Redebedarf? Herr Abgeordneter Bühl, bitte.

Frau Präsidentin, eine Verständnisfrage: Müssten wir nicht die Lesepause jetzt machen, bevor wir endgültig über die Tagesordnung abstimmen, um den Fraktionen von Rot-Rot-Grün die Möglichkeit zu geben?

Das ist richtig. Ich stimme jetzt auch nicht ab. Ich habe nur danach gefragt, ob es noch weitere Anträge gibt, dass wir das vorher auch in die Lesepause mitnehmen können. Gibt es weiteren Widerspruch? Das ist nicht der Fall. Dann treten wir vor Abstimmung in eine Lesepause. Ich gehe davon aus, dass wir das bis 11.45 Uhr schaffen. Gibt es Einverständnis? Dann machen wir das so. Vielen Dank – bis 11.45 Uhr.

Sehr geehrte Damen und Herren, ich gehe davon aus, dass ausreichend Gelegenheit zum Lesen war und dass wir die Beratung fortsetzen können. Ich frage die Fraktionen, ob sie dem Änderungsantrag der CDU-Fraktion die Zustimmung erteilen oder nicht. Bitte, Herr Abgeordneter Blechschmidt.

Danke, Frau Präsidentin. Nein, die Koalitionsfraktionen erteilen nicht die Zustimmung für den Änderungsantrag.

Damit ist der Änderungsantrag der CDU nicht zulässig. Herr Abgeordneter Bühl, bitte.

Das müssen wir jetzt logischerweise erst mal so zur Kenntnis nehmen, auch wenn es schade ist, weil viele, denke ich, wichtige Punkte auch für das Pandemiemanagement drinstehen, die so nicht laufen. Aber ich würde darum bitten, dass wir noch mal 10 Minuten unterbrechen, damit wir unseren Änderungsantrag jetzt als Entschließungsantrag einreichen können, damit er trotzdem Teil der Diskussion sein kann.

Sehr geehrter Herr Bühl, ich würde jetzt abfragen, ob der Tagesordnung so zugestimmt wird. Danach würden wir ja den Sofortbericht hören. Könnte das ausreichen an Zeit, ansonsten würde ich natürlich noch mal 10 Minuten verlängern, wenn das Ihrer Arbeit...

(Präsidentin Keller)

Ich würde die Unterbrechung für 10 Minuten beantragen.

Ja. Dann würden wir die Sitzung noch einmal für 10 Minuten unterbrechen. Bis zur Unterbrechung stelle ich fest, dass wir die Tagesordnung in den Punkten 1 und 2 hier zur Kenntnis genommen haben. Erhebt sich dagegen Widerspruch? Sonst lasse ich das jetzt abstimmen. Das ist nicht der Fall. Dann ist die Tagesordnung so bestätigt. 10 Minuten, das heißt, 12.00 Uhr treffen wir uns bitte wieder hier.

Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, wir setzen hier an der Stelle fort. Die Tagesordnung ist bestimmt.

Damit rufe ich auf den Tagesordnungspunkt 1

Feststellung der Anwendbarkeit des § 28a Abs. 1 bis 6 des Infektionsschutzgesetzes für den Freistaat Thüringen gemäß § 28a Abs. 8 des Infektionsschutzgesetzes Antrag der Fraktionen DIE LINKE, der CDU, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/4437 - dazu: Impf- und Akzeptanzturbo!

Entschließungsantrag der Parlamentarischen Gruppe der FDP - Drucksache 7/4439 -

dazu: Intensivmedizinische Kapazitäten kurzfristig erhöhen, Leben retten, Freiheit erhalten! Entschließungsantrag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/4440 -

dazu: Impfen – Testen – Schützen. Thüringen verantwortungsvoll durch den Corona-Winter bringen. Entschließungsantrag der Fraktion der CDU - Drucksache 7/4443 -

Wird das Wort zur Begründung gewünscht? Das frage ich die Gruppe der FDP. Das ist nicht der Fall.

Dann frage ich die Fraktion der AfD: Wird das Wort zur Begründung gewünscht? Dann, bitte, haben Sie das Wort, Herr Abgeordneter Aust. Bitte schön.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, der Thüringer Landtag soll heute die epidemische Lage feststellen, damit die Landesregierung im Umgang mit Corona ihre bisherige Strategie fortsetzen kann, jene Strategie also, von der Sigmar Gabriel sagte, sie sei mittelalterlich, weil der Politik nichts anderes einfalle, als positiv Getestete wie im Mittelalter wegzusperren.

(Beifall AfD)

Ihre mittelalterliche Strategie hat uns in jene Situation gebracht, die wir heute alle beklagen.

(Beifall AfD)

Am deutlichsten begründen die Zustände auf den Intensivstationen unseres Landes die Notwendigkeit unseres Antrags. Von den aktuell 639 betreibbaren Intensivbetten in Thüringen sind aktuell bereits 567 Betten belegt, mit der Folge, dass schon heute Operationen verschoben werden müssen, die Überstunden und Überlastungen des medizinischen Personals zunehmen.

(Zwischenruf Abg. Blechschmidt, DIE LINKE: Alles Geimpfte, die da liegen!)

Es droht, dass Herzinfarkte, Schlaganfälle und Unfallopfer wegen Kapazitätsgrenzen nicht ausreichend versorgt werden können.

(Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE: Ge- nau, weil sie nicht geimpft sind!)

Interessanterweise liegt die Anzahl der belegten Betten heute unter der von vor genau einem Jahr. Heute sind es 567 belegte Betten, heute vor einem Jahr waren es 599 belegte Betten, also 32 belegte Betten mehr. Warum also soll die Situation heute bedrohlicher sein, obwohl vor einem Jahr mehr Intensivbetten belegt waren? – Weil vor einem Jahr 784 Intensivbetten in Thüringen zur Verfügung standen und heute stehen nur noch 639 Betten – also 145 Intensivbetten weniger, rund 20 Prozent – zur Verfügung. Nicht Corona, nicht Impfunwillige oder sonst wer sind für die Krise im Gesundheitssystem verantwortlich. Ihr Abbau der intensivmedizinischen Kapazitäten ist verantwortlich für die Krise in unserem Krankenhaussystem.

(Beifall AfD)

Deshalb stellen wir heute unseren Antrag „lntensivmedizinische Kapazitäten kurzfristig erhöhen, Leben retten, Freiheit erhalten!“ zur Diskussion. Es gibt Alternativen zum Teillockdown, es gibt Alternativen zur weiteren Gängelung der Bürger. Wir setzen uns dafür ein, dass kurzfristig Maßnahmen ergriffen werden, damit die Kapazitäten auf den In

tensivstationen des Landes erhöht werden können. Wir fordern ein landeseigenes Sofortprogramm „Zurückgewinnung von medizinischem Fachpersonal“. Die Niederlande haben ein solches Programm bereits im März 2020 aufgelegt, für Thüringen wird es höchste Zeit.