Protocol of the Session on November 18, 2021

Diesbezüglich liegt der Vorschlag hier vor, und ich würde mich freuen, wenn wir zu einer entsprechenden Abstimmung und Abweichung kommen, damit das Gremium schnell besetzt werden kann und damit wir von Thüringen heraus auch unseren Beitrag zwischen den mitteldeutschen Ländern leisten, dass wir dort eine Besetzung vornehmen. Vielen Dank.

(Beifall CDU)

Vielen Dank. Gibt es weiteren Aussprachebedarf zu diesem Punkt? Wenn das nicht der Fall ist, dann können wir über die vorgeschlagene Änderung im Einzelfall der Geschäftsordnung abstimmen. Gemäß § 120 unserer Geschäftsordnung brauchen wir dafür eine Mehrheit, die das bewirkt; zwei Drittel der anwesenden Abgeordneten, mindestens je

doch die Mehrheit der gesetzlichen Mitgliederzahl, also 46 Stimmen, die eine Zweidrittelmehrheit bilden müssten. Dann schauen wir mal, ob wir das zustande bekommen. Ich darf Sie fragen: Wer dieser Abweichung von der Geschäftsordnung – wie in der Drucksache 7/4204 vorgeschlagen – seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sieht gut aus, das sind die Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD, der Gruppe der FDP und der CDU. Gibt es Gegenstimmen? Das sind die Mitglieder der AfD-Fraktion. Damit stelle ich fest, dass die erforderliche Mehrheit erreicht ist und wir entsprechend den Abweichungsbeschluss gefasst haben. Herzlichen Dank.

Damit können wir dann auch etwas verspätet, aber gerade noch rechtzeitig, in die Mittagspause eintreten. Wir sehen uns um 14.20 Uhr wieder hier. Ich erinnere daran, dass wir da eine ganze Reihe von Wahlen zu bewältigen haben, und freue mich auf Ihre gesättigte Rückkehr. Ich darf Ihnen die Kyffhäuserlinsen empfehlen, etwas besonders Leckeres, ein regionales Produkt aus Thüringen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich möchte die unterbrochene Sitzung fortsetzen und hoffe, dass wir dann, wenn wir die ganzen Wahlgänge vorgestellt haben, vielleicht mit einer erhöhten Präsenz unter den Kolleginnen und Kollegen rechnen können. Vielleicht können die Parlamentarischen Geschäftsführer/-innen noch einmal in ihren Fraktionen werben, diesen Saal wieder zu betreten.

Wir kommen dann zum Aufruf der Tagesordnungspunkte 15, 16, 19, 21, 22 sowie 23 b und 23 c. Das sind die miteinander verbundenen Wahlgänge; wenn Sie mitgezählt haben, sieben Stück. Das ist dann auch die Stimmzettelanzahl, die Sie nachher erhalten werden.

Wir beginnen mit dem Aufruf des Tagesordnungspunkts 15 in der gemeinsamen Wahlrunde.

Wahl eines Vizepräsidenten des Thüringer Landtags Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/4388 -

Der Landtag hat in seiner 9. Sitzung am 5. März 2020 Herrn Prof. Dr. Michael Kaufmann zu einem Vizepräsidenten des Landtags gewählt. Herr Prof. Dr. Kaufmann hat am 5. November 2021 den Verzicht auf sein Landtagsmandat mit Wirkung vom 6. November 2021 erklärt, womit auch die Vizepräsidentschaft im Landtag endete. Aufgrund dessen ist ein neuer Vizepräsident des Landtags zu wählen.

(Vizepräsidentin Marx)

Gemäß § 2 Abs. 1 der Geschäftsordnung wählt der Landtag die Präsidentin bzw. den Präsidenten und die Vizepräsidentinnen bzw. Vizepräsidenten in besonderen Wahlgängen für die Dauer der Wahlperiode. Diese Wahlen werden ohne Aussprache und geheim durchgeführt. Gemäß § 2 Abs. 2 der Geschäftsordnung schlagen die Fraktionen, die nicht die Präsidentin bzw. den Präsidenten stellen, jeweils ein Mitglied des Landtags für die Wahl zur Vizepräsidentin bzw. zum Vizepräsidenten vor. Gewählt ist, wer die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erhält.

Der Wahlvorschlag der Fraktion der AfD liegt Ihnen in der Drucksache 7/4388 vor. Vorgeschlagen ist Herr Abgeordneter Robert Sesselmann.

So weit zu diesem Wahlgang.

(Zwischenruf aus dem Hause: Das wird doch nichts!)

Der nächste Wahlgang ist der Tagesordnungspunkt 16

Wahl eines neuen Schriftführers Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/4387 -

Der Rücktritt von Herrn Abgeordnetem Lars Schütze als Schriftführer macht es erforderlich, einen neuen Schriftführer zu wählen. Der Landtag wählt die Schriftführerinnen und Schriftführer gemäß § 3 Abs. 1 in Verbindung mit § 46 Abs. 3 Satz 1 der Geschäftsordnung mit der Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen.

Der Wahlvorschlag der Fraktion der AfD liegt Ihnen in der Drucksache 7/4387 vor. Vorgeschlagen ist Herr Abgeordneter Thomas Gröger.

Wird hierzu die Aussprache gewünscht? Das sehe ich nicht. Dann stelle ich Ihnen den nächsten Wahlgang vor.

Tagesordnungspunkt 19

Wahl von Mitgliedern der Parlamentarischen Kontrollkommission gemäß § 25 Abs. 1 des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/4386 -

Zwei der insgesamt fünf Mitglieder der Parlamentarischen Kontrollkommission sind auf Vorschlag der Fraktion der AfD zu wählen. Gewählt ist, wer die

Mehrheit der Stimmen der Mitglieder des Landtags erhält, mithin mindestens 46 Stimmen.

Der Wahlvorschlag liegt Ihnen in der Drucksache 7/4386 vor. Vorgeschlagen sind Herr Abgeordneter Björn Höcke und Herr Abgeordneter Olaf Kießling.

Die notwendige Vorberatung in einem parlamentarischen Gremium außerhalb des Plenums im Sinne der Ziffer 2 der Unterrichtung durch die Präsidentin des Landtags in der Drucksache 3/970 hat in der 42. Sitzung des Ältestenrats am 25. Mai 2021 stattgefunden.

Wird die Aussprache gewünscht? Auch hierzu sehe ich keinen Aussprachewunsch.

Dann kommen wir zur Vorstellung des Wahlgangs in TOP 21

Bestellung eines Mitglieds des Beirats beim Landesbeauftragten für den Datenschutz gemäß § 12 Abs. 1 und 2 des Thüringer Datenschutzgesetzes Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/4384 -

Gemäß § 12 Abs. 1 und 2 des Thüringer Datenschutzgesetzes wird beim Landesbeauftragten für den Datenschutz ein Beirat gebildet, der aus insgesamt neun Mitgliedern besteht. Sechs dieser Mitglieder werden vom Landtag bestellt.

Der Landtag hat in seiner 13. Sitzung am 14. Mai 2020 Herrn Prof. Dr. Michael Kaufmann zum Mitglied des Beirats beim Landesbeauftragten für den Datenschutz gewählt. Dessen Ausscheiden aus dem Landtag macht die heutige Wahl notwendig. Der Wahlvorschlag der Fraktion der AfD liegt Ihnen in der Drucksache 7/4384 vor. Vorgeschlagen ist Herr Abgeordneter Thomas Gröger. Hierzu ein Aussprachewunsch? Das kann ich nicht erkennen.

Dann sind wir schon bei der Wahl des Tagesordnungspunkts 22

Wahl eines Mitglieds des Kuratoriums der Stiftung für Technologie, Innovation und Forschung Thüringen (STIFT) Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/4383 -

Gemäß § 10 Nr. 2 d der Stiftungssatzung gehören dem Kuratorium, welches aus insgesamt 13 Mit

(Vizepräsidentin Marx)

gliedern besteht, unter anderem drei Vertreterinnen bzw. Vertreter der Landtagsfraktionen an. Der Landtag hatte in seiner 9. Sitzung am 5. März 2020 Herrn Prof. Dr. Michael Kaufmann zum Mitglied des Stiftungskuratoriums gewählt. Dessen Ausscheiden aus dem Landtag macht auch diese Wahl notwendig. Der Wahlvorschlag der Fraktion der AfD liegt Ihnen in der Drucksache 7/4383 vor. Vorgeschlagen ist Herr Abgeordneter Dieter Laudenbach. Gibt es hierzu einen Aussprachewunsch? Auch das ist nicht der Fall.

Dann kommen wir zu den Wahlen in Tagesordnungspunkt 23 Teil

b) Wahl von drei Mitgliedern des MDR-Rundfunkrats gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 2 des Staatsvertrags über den Mitteldeutschen Rundfunk dazu: Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/4235 -

dazu: Wahlvorschlag der Fraktionen DIE LINKE, der CDU, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/4380 -

Gemäß § 16 Abs. 1 Nummer 2 des MDR-Staatsvertrags setzt sich der Rundfunkrat des Mitteldeutschen Rundfunks unter anderem aus drei Vertreterinnen oder Vertretern des Thüringer Landtags zusammen, die mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder gewählt werden. Der Wahlvorschlag der Fraktion der AfD liegt in der Drucksache 7/4235 vor. Vorgeschlagen ist als Vertreter des Landtags Herr Abgeordneter Jens Cotta. Der Wahlvorschlag der Fraktionen Die Linke, der CDU, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen liegt in der Drucksache 7/4380 vor. Vorgeschlagen sind als Vertreter des Landtags Frau Abgeordnete Katja Mitteldorf, Herr Abgeordneter Prof. Dr. Mario Voigt und Frau Beatrice Sauerbrey. Gibt es hierzu einen Aussprachewunsch?

Dann kommen wir zu Tagesordnungspunkt 23 c

c) Bestimmung von zwei weiteren gesellschaftlich bedeutsamen Organisationen und Gruppen gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 24 des Staatsvertrags über den Mitteldeutschen Rundfunk Unterrichtung durch die Präsidentin des Landtags - Drucksache 7/3991 -

dazu: Wahlvorschlag der Fraktion der CDU - Drucksache 7/4269 -

dazu: Wahlvorschlag der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/4395 -

Gemäß § 16 Abs. 1 Nummer 24 des MDR-Staatsvertrags setzt sich der Rundfunkrat des Mitteldeutschen Rundfunks unter anderem aus zwei vom Landtag zu bestimmenden weiteren gesellschaftlich bedeutsamen Organisationen und Gruppen zusammen. Diese werden gemäß § 16 Abs. 2 Satz 2 des MDR-Staatsvertrags mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder des Landtags für jeweils eine Amtsperiode des Rundfunkrats bestimmt. Wie Sie der Unterrichtung in der Drucksache 7/3991 entnehmen können, sind fünf Bewerbungen um einen Sitz im Rundfunkrat eingegangen.

Der Wahlvorschlag der Fraktion der CDU liegt in der Drucksache 7/4269 vor. Vorgeschlagen ist der Arbeitskreis Thüringer Familienorganisationen.

Der Wahlvorschlag der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen liegt in der Drucksache 7/4395 vor. Vorgeschlagen ist hier der Landesverband Thüringen des Deutschen Journalistenverbands. Wird hierzu die Aussprache gewünscht? Das sehe ich nicht.

Damit kommen wir jetzt zur Durchführung des Wahlgangs. Zunächst kann ich Ihnen sagen, dass die Urnen hier auch vorschriftsmäßig besetzt werden und dass auch oben auf der Tribüne eine entsprechende Wahlkabine, eine Wahlurne zur Verfügung steht. Sie erhalten nach Ihrem Namensaufruf sieben Stimmzettel.

Bei der Wahl eines Vizepräsidenten des Landtags, eines Schriftführers des Landtags, eines Mitglieds des Beirats beim TLfDI und eines Mitglieds des Kuratoriums der Stiftung STIFT können Sie auf jedem Stimmzettel jeweils mit „Ja“ oder „Nein“ oder „Enthaltung“ stimmen.

Bei der Wahl von zwei Mitgliedern der Parlamentarischen Kontrollkommission stehen auf dem Stimmzettel zwei Namen. Sie können auf dem Stimmzettel sowohl hinter dem einen Namen als auch hinter dem anderen Namen jeweils entweder „Ja“ oder „Nein“ oder „Enthaltung“ ankreuzen.

Ähnlich verhält es sich bei der Bestimmung von zwei weiteren gesellschaftlich bedeutsamen Organisationen und Gruppen als Mitglieder des MDRRundfunkrats. Auf diesem Stimmzettel stehen zwei