Protocol of the Session on November 18, 2021

(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Der rote Stern leuchtet die ganze Zeit!)

das hätte ich mir tatsächlich nicht erträumen lassen.

(Zwischenruf aus dem Hause: Ich auch nicht!)

Wir sind zwar tatsächlich der festen Überzeugung, dass der Mensch ein zur Vernunft begabtes Wesen ist, aber das heißt eigentlich, von links in die Mitte zu gehen und nicht von der Mitte nach links zu gehen.

(Beifall Gruppe der FDP)

Aber, lieber Kollege Schubert aus Gera, Sie kriegen hier scheinbar Konkurrenz von uns. Wir werden sehen, wie es sich in der nächsten wirtschaftspolitischen Debatte tatsächlich verhalten wird. Nichtsdestotrotz, Herr Aust, wenn man Ihrem Redebeitrag zuhört, muss man sich ein bisschen wundern, zu was Sie gesprochen haben – ad eins. Ad zwei, man muss sich auch wundern – das mache ich Ihnen persönlich nicht zum Vorwurf, weil Sie auch gar nicht da sind –, wo denn anderthalb Jahre medienpolitische Debatte geblieben sind. Lieber Jörg, das gilt auch ein Stück weit für dich, denn ich will nur mal sagen, Reformvorschläge, also die großen Debatten, haben wir in dem Haus gehabt, und zwar da, als es darum ging, den Rundfunkstaatsverträgen, den Medienstaatsverträgen zuzustimmen. Ich will das nur noch mal für das Protokoll festhalten: ein großer Antrag von uns aus dem Dezember 2020, mehrseitig mit konkreten Reformvorschlägen. Wir haben am 3. Februar 2021 einen mehrseitigen Antrag dazu eingebracht. Insofern liegen konstruktive Vorschläge auf dem Tisch. Ich habe eben bei der Debatte schon gesagt, dass unter anderem die Wirtschaftlichkeit eine Vorgabe ist, die wir unter anderem bei der Reform nicht ausreichend gewürdigt sehen, aber auch bei der Reformdebatte hier im Haus.

Nur an dieser Stelle geht es um etwas anderes. Denn es geht um einen Nachläufer der Debatte zum MDR-Rundfunkstaatsvertrag. Dort hatten wir schon viele Dinge an dem Staatsvertrag, aber eben auch den § 35 im MDR-Staatsvertrag kritisch gesehen. Für uns gehört ein fairer Umgang in dem Fall zwischen Arbeitgebern und – und jetzt komme ich zu Ihrem Argument – im Prinzip Arbeitnehmern. Warum unterscheiden sich die freien Mitarbeitenden des MDR von normalen freien Kräften – Freelancern, wie Sie es gesagt haben –? Weil sie das gar nicht sind, denn sie haben nur einen einzigen Auftraggeber. Exakt dafür, was bei allen anderen Berufsgruppen Scheinselbstständigkeit wäre, dafür

(Abg. Dr. Hartung)

gibt es einen Ausnahmetatbestand explizit für diese freien Mitarbeitenden der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten. Also passt das Argument, was Sie hier gebracht haben oder in Vertretung von Herrn Cotta gebracht haben, natürlich in keiner Weise. Das stellt aber nicht unsere Position in Abrede, die wir hier eingenommen haben, dass wir nämlich explizit diesen § 35 kritisch sehen, genauso mit den Kolleginnen und Kollegen von Rot-RotGrün und auch mit den Kollegen der CDU.

Der MDR hat 1.600 arbeiternehmerähnliche Freie. Ich glaube, das macht schon die Bedeutung klar, wenn der MDR in einem Staatsvertrag, den er sich nach – wie Frau Henfling gesagt hat – fünf Jahren Nachdenken, Gebären sozusagen gibt, hinter die Regelungsqualität zurückfällt, die man vorher hatte. Das ist auch ein Kritikpunkt nicht nur an den mitverhandelnden anderen Landesregierungen, sondern dann auch an der Landesregierung hier in Thüringen. Ich bin froh, dass wir diese Debatte angestoßen haben als Freie Demokraten, und zwar in einem ganz sachlichen Punkt, denn in dieser Frage geht es nicht um die dann doch heftige Auseinandersetzung, wie muss eigentlich der öffentlichrechtliche Rundfunk aussehen. Sondern hier geht es tatsächlich einzig um den fairen Umgang miteinander in einer Körperschaft öffentlichen Rechts. Dass das was gebracht hat, sehen wir an der Pressemeldung vom 10. November, wo der MDR verkündet hat, dies auch unabhängig von einer Änderung des Rundfunkstaatsvertrags, des MDR-Staatsvertrags wieder auf das Level zu heben, wo wir vorher waren. Dennoch bleibt – und deswegen ist ein Beschluss dieses Themas notwendig, deswegen ist es nicht obsolet, lieber Jörg – wichtig, diese Frage bei der nächsten Reform des MDR-Staatsvertrags zu novellieren. Insofern zeigt sich, dass, so schwierig die Mehrheitsverhältnisse in diesem Landtag sein mögen und so weit auch die politischen Auseinandersetzungen auseinandergehen, bei konkreter Sacharbeit Übereinstimmungen zu finden sind und eben nicht das Stöckchenspiel „Wer hat’s gesagt? Wer hat’s erfunden?“ losgeht. Das – das möchte ich auch mal sagen – ist tatsächlich ein echter Qualitätsgewinn, das sah in diesem Landtag schon anders aus.

(Beifall Gruppe der FDP)

Also, vielen Dank an all diejenigen, die diesem Antrag zu einer Mehrheit verhelfen werden.

Liebe Kolleginnen und Kollegen von Rot-Rot-Grün, noch ein Punkt – das sei mir gestattet – zu Ihrem Antrag, den wir heute hier mit verhandeln. Ich habe an so ein paar Punkten immer die Frage gestellt, zumindest bei Feststellungen, die Sie getroffen haben, das ist auch ein Stück weit Eingeständnis des

sen, dass man sich bei den Verhandlungen nicht hat durchsetzen können. Das ist sicherlich jetzt nicht ganz ungewöhnlich. Die Konstellation ist, man verhandelt nicht allein oder mit einem anderen, sondern mit und manchmal auch gegen zwei andere Partner und muss zu einem Kompromiss kommen. Aber richtig ist die Feststellung in Nummer 5, dass grundlegende Reformen des MDR-Staatsvertrags ausgeblieben sind. Das bleibt, und es muss Anspruch von Politik sein, die Rahmenbedingungen so zu setzen, dass eine Rundfunkanstalt überhaupt die Möglichkeit hat, adäquat Reformen anzustrengen und on the long run, auf lange Distanz, auch den Atem zu besitzen, eine echte Strukturreform durchzusetzen. Jeder, der mal in einem Unternehmen gearbeitet hat, das sich eine neue Struktur gibt, der weiß, wie schwierig und wie langfristig und langwierig solche Debatten sind. Change Management gehört sicherlich zu einer der größten Herausforderungen in Organisationen.

Des Weiteren sprechen Sie in Punkt 6 Ihrer Feststellungen noch mal an, den Ländern ihre Anteile an den Einnahmen des MDR mittelfristig zugutekommen zu lassen, die die Intendantin vor erhebliche Herausforderungen stellt. Ich würde sogar sagen, das ist ein ganz konkreter Punkt, wo der MDRStaatsvertrag problematisch ist. Denn dass die Aufgabe der Intendantin zugedacht ist, das hatten wir ja auch durch unsere Anzuhörenden, die wir eingeladen haben – Medienrechtler, Medienökonomen – damals beim MDR-Staatsvertrag, auch herausarbeiten können. Das hatten wir damals auch schon in unserem Entschließungsantrag kritisiert. Denn Beitragsmittel – und da komme ich zu dir, lieber Jörg – sind kein Verschiebebahnhof. Beitragsmittel sind die Mittel, die schlicht und ergreifend zum Medienmachen gedacht sind und für nichts anderes.

(Beifall Gruppe der FDP)

Es geht nicht um Strukturpolitik, wenn wir hier über Gebühren und Beiträge sprechen.

Verstehen tue ich nicht ganz, was Sie mit Wahrung der inneren Rundfunkfreiheit meinen. Ich zitiere aus II.2: „[...] unabhängige Gremien geschaffen werden, deren Aufgabe es ist, Programmkonflikte zwischen Programmmitarbeiterinnen und Programmmitarbeitern und Vorgesetzten zu lösen sowie Programmentscheidungen von der Ausübung arbeitsrechtlichen Drucks freizuhalten.“ – Ich mache eine lange Pause, weil ich, ohne das jetzt böse zu meinen – aber ich halte das für reichlich naiv. Warum ist das reichlich naiv? Weil Sie natürlich immer in einem bestimmten Stellungsverhältnis sind. Journalistinnen und Journalisten gehen natürlich in einen Konflikt, aber ein Konflikt muss in einer Organisationsstruktur, wie sie sich selbst vorgibt,

auch gelöst werden. Und die Verantwortlichkeit für eine Entscheidung liegt dann natürlich bei der Hierarchieebene, die diese Entscheidung letztendlich trifft. Insofern halten wir diese räteartige Idee, diese Verantwortlichkeiten auszugliedern, für falsch. Denn auch diese Frage des Umgangs miteinander, auch das innere Programmverhalten ist natürlich eine Frage, die das Personalwesen ganz konkret betrifft und dort in den Vertretungen, glaube ich, in einem konkreten Konfliktfall gut aufgehoben ist, der – wie Sie hier schreiben – arbeitsrechtlichen Druck ausübt. Das ist gemeinhin das – das wissen Sie ja genauso gut wie ich –, was gewerkschaftliches Handeln eigentlich ausmacht. Also belassen wir es doch bitte auch dort.

Meine Damen und Herren, Sie sehen, bei dieser Frage will ich gar nicht auf große Reformdebatten eingehen, denn dazu wurde schon viel gesagt. Das ist der falsche Moment, das zu tun. Es ist noch ein Punkt, den ich vielleicht erwähnen möchte, die Frage „Einführung eines Publikumsrats“ beim MDR, dieser ständige Versuch, Probleme mit der Schaffung neuer Gremien und Institutionen zu lösen. Ich komme nun originär aus der Gesundheitspolitik. Da ist es ein Riesenproblem, dass man die Dinge, die man erkannt hat, nicht einfach löst, sondern meint, Konflikte auslagern zu können, indem man jemanden fragt, der erst mal eine Analyse machen muss. Aber – ich bin jedenfalls so informiert –, Sie wollen, dass ein Publikumsrat als Mittler zwischen Publikum und öffentlich-rechtlichen Medien fungieren soll. Das ist gar nicht notwendig, weil der MDR selbst natürlich Medienanalysen betreibt, Mediennutzungsanalysen betreibt.

(Zwischenruf Abg. Blechschmidt, DIE LINKE: „Selbst“ ist das Wort!)

Moment. – Herr Blechschmidt, mit dieser Idee diskreditieren Sie die Aufgaben des Rundfunkrats. Denn ich erinnere Sie an Ihren Entschließungsantrag aus der letzten Diskussion, wo Sie genau diese Frage der qualitativen Diskussion in den Rundfunkrat legen wollten. Sie müssten sich schon entscheiden, was Sie wollen. Ich glaube, da ist Konsistenz besser, als wirklich bei jedem Antrag mit einer neuen Idee um die Ecke zu kommen. Ich glaube, das ist langfristig nicht erfolgreich.

Insofern bleibt für uns noch mal der Dank für die konstruktive Debatte. Ich glaube, ich habe auch für die Freien Demokraten hier konstruktiv die Punkte aufgezeigt, die leider dazu führen, dass wir Ihrem Antrag nicht zustimmen können. Wir enthalten uns zu Ihrem Antrag, weil wir schon finden, dass wir bei einigen Punkten Gemeinsamkeiten haben, aber die in dem Fall nicht ausreichen, hier sämtlich alles mittragen zu können. Das ist vielleicht etwas, Herr

Aust, was hier Ihre Angst, dass die FDP ihren Kompass verloren hätte, etwas relativieren sollte. Vielen Dank für Ihre freundliche Aufmerksamkeit.

(Beifall Gruppe der FDP)

Vielen Dank, Herr Kollege Montag. Mir liegen jetzt aus den Reihen der Abgeordneten – doch. Dann hat Kollege Kellner jetzt das Wort.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Henfling hat es geschafft, dass ich doch noch mal hier vorkommen muss. Frau Henfling, Sie haben mir Demenz vorgeworfen. Wenn ich Demenz habe, wie Sie das sagen – das finde ich schon außerordentlich frech an der Stelle –,

(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ich habe gesagt: medien- politische Demenz!)

dann ist es bei mir ganz klar angekommen, dass Sie eine fortgeschrittene haben. Was Sie alles vorgebracht haben, entspricht nicht den Tatsachen, was Sie hier genannt haben. Das muss ich ganz klar sagen. Sie erzählen, es wurde diskutiert. Das habe ich vorhin schon gesagt: Es wurde im Ausschuss nicht darüber diskutiert. Von Ihnen habe ich gar nichts gehört. Von Ihnen habe ich im Ausschuss nicht ein Wort zu unserem Antrag gehört – nicht eins. Ich weiß nicht, wo Sie das gemacht haben – daheim vor dem Spiegel vielleicht, aber im Ausschuss nicht.

(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Daheim vorm Spiegel ma- che ich das eher selten!)

Was den Kompromiss anbelangt: Sie sprechen immer, wir haben einen Kompromiss gesucht. Ich habe vorhin eindeutig gesagt, jede Fraktion hat das Recht, einen Antrag zu stellen.

(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Und jede Fraktion hat das Recht, den Antrag abzulehnen!)

Jede Fraktion hat das Recht, einen Antrag zu stellen. Ich werde diesen Eindruck nicht los, weil Sie nicht mit auf dem Zettel bei uns stehen, hat man den abgelehnt.

(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Nehmen Sie sich mal nicht so wichtig, Herr Kellner!)

(Abg. Montag)

Ja, die Diskussion haben Sie doch selbst geliefert. Ich finde es erschreckend, wie Sie das dann hinterher darstellen.

Und noch etwas: Sie haben gesagt, die AfD lehnt grundsätzlich alles ab, was öffentlich-rechtlichen Rundfunk anbelangt. Da waren Sie nicht im Ausschuss dabei, als dem FDP-Antrag mit Ihrer Hilfe und der AfD zugestimmt wurde. Da waren Sie wohl nicht anwesend, aber man kann es natürlich vergessen. Wenn man vergesslich ist, geht das natürlich fix. Da haben Sie auch letztendlich nicht aufgepasst, das war nämlich so, dass die AfD dem zugestimmt hat.

(Beifall AfD)

Ich wollte das nur richtigstellen. Nicht, dass hier etwas im Raum stehen bleibt, als wenn ich alles vergessen hätte. Ich denke, das ist mehr bei Ihnen das Problem, nicht bei mir. Herr Fiedler hätte heute einen ganz anderen Begriff genannt. Der hat immer so einen netten Begriff gehabt, der fing mit „Kampf“ an.

(Zwischenruf Abg. Bilay, DIE LINKE: Wie war denn der Begriff?)

Ich habe es eben gesagt: Er fing mit „Kampf“ an.

Noch mal, Frau Henfling, ich denke, auf diese Art und Weise sollte man nicht die Diskussion führen, wenn sie nicht so gelaufen ist. Man sollte ehrlicherweise auch sagen, dass Sie sich nicht damit beschäftigt haben und sich zu keiner Zeit im Ausschuss dazu geäußert haben. Vielen Dank.

(Beifall CDU)

Vielen Dank, Herr Kollege Kellner. Jetzt sehe ich aus den Reihen der Abgeordneten wirklich keine Wortmeldungen mehr. Dann schaue ich in Richtung der Landesregierung. Herr Minister Hoff, jetzt haben Sie das Wort.

Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte insbesondere den Präsidenten, meine kurze Unaufmerksamkeit meinerseits zu entschuldigen. Die Konferenz der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder ist abgeschlossen. Der Bundestag hat heute das Infektionsschutzgesetz beschlossen und morgen wird der Bundesrat aller Wahrscheinlichkeit nach ebenfalls beschließen. Das wird auch Konsequenzen für uns im Freistaat Thüringen haben, nicht zuletzt dahin, weil die

vom Deutschen Bundestag heute gesetzlich festgelegte Wahrnehmung der Länderöffnungsklausel, die bei einer Hospitalisierungsrate von 9 einsetzen soll – wir liegen in Thüringen bei 18,5 –, eine entsprechende Beschlussfassung des Thüringer Landtags erforderlich macht. Ich hatte kurz gerade eben mit der Landtagspräsidentin darüber gesprochen, dass ich über den Sachstand, wenn das möglich wäre, heute im Anschluss an die Sitzung kurz den Ältestenrat informieren würde, weil es das adäquate Gremium zu sein scheint. Deshalb bitte ich das zu entschuldigen, würde jetzt aber zu dem Tagesordnungspunkt sprechen und habe, glaube ich, in dem Kreis dann auch entsprechend informiert.

Sehr geehrte Damen und Herren, wir sind in einer Situation, in der auf der einen Seite der Landtag der Staatsvertragsgesetzgeber ist, und insofern ist er die Institution, die hier auch den Austausch untereinander führen muss, welche Themen in einem Staatsvertrag aufzurufen sind und welche nicht. Gleichzeitig sind die Entschließungsanträge zugleich auch Aufforderung an die Landesregierung, weil die Landesregierung entsprechende Staatsverträge mit den anderen Ländern auch vorbereitet in diesem ja stets nicht einfachen System der klassischen Checks and Balances, wie sie bei Staatsverträgen eben auch Wirkung entfalten. Vor dem Hintergrund sind vielleicht drei Dinge zu der Diskussion zu sagen.

Zum einen: Wir haben eine sehr, sehr lange Debatte über den Staatsvertrag geführt, auch weil die Frage der regionalen Verteilung kontrovers war und auch kontrovers ist, weil es ein objektives Ungleichgewicht gibt. Gleichzeitig betone ich noch mal, was ich in der Diskussion zu TOP 13 gesagt habe und das gilt, glaube ich, an unterschiedlichen Stellen auch: Wir müssen auch in der Lage sein, eine Diskussion abzuschließen und auf der Plattform des in dieser Diskussion Erreichten dann auch die nächsten Schritte zu gehen. Jetzt grundsätzlich zurückzublicken und zu sagen, das haben wir nicht erreicht, deshalb müssen wir jetzt die gleiche Diskussion noch mal von vorn beginnen – ich bin durchaus ein Freund von Camus und der Satz von ihm, man muss sich Sisyphos als einen glücklichen Menschen vorstellen, ist legendär. Aber am Ende eines Plenartages fällt einem das eh schwer, sich in diese Situation zu versetzen. Grundsätzlich ist es so, Diskussionen muss man führen, da muss man schauen, komme ich in der Sache weiter, und dann muss man nächste Schritte gehen. Deshalb finde ich, dass der Antrag der Koalitionsfraktionen hier durchaus auch in die Richtung weist, indem er auf der Basis des Machbaren beschreibt, welche nächsten Schritte notwendig sind. Bevor wir den ersten Ressourcenbericht haben,

(Abg. Kellner)

schon wieder in die Diskussion einzusteigen, was man staatsvertragsmäßig als Nächstes wieder machen muss, konterkariert auch ein Stück weit, worauf wir uns gemeinsam – ich sage ganz bewusst „gemeinsam“, das kann man am Abstimmungsverhältnis ablesen – verständigt haben. Die Verständigung war, dass im Ressourcenbericht die Intendantin übrigens dann beauftragt wird, auch entsprechend Schlussfolgerungen zu ziehen. Es ist nicht die Aufgabe der Landesregierung, auch nicht der Landesgesetzgeber, in den MDR hinein die Strukturentscheidung vorzunehmen. Das ist doch das Gegenteil von staatsfern. Insofern ist der Auftrag des Staatsvertrags, der Intendantin einen entsprechenden Bericht vorzulegen und daraus Schlussfolgerungen zu ziehen, die in den Gremien zu erörtern sind. Gremien sind zunächst der Rundfunkrat, der Verwaltungsrat. Gleichwohl haben sich die Chefs der Staatskanzleien der drei mitteldeutschen Länder darauf verständigt, dass wir ihn auch gemeinsam anschreiben, den Ressourcenbericht, wenn er vorgelegt ist, im Rahmen der jeweiligen Ausschussberichterstattung an die Landtage übersenden, weil wir natürlich dann auch in den Fachausschüssen die entsprechende Diskussion führen müssen.

Das Zweite, was den Publikumsrat betrifft: Es ist richtig, dass ein solcher Vorschlag unterbreitet wird. Wir werden über ein solches Format mit den anderen Ländern auch zu diskutieren haben. Der Grundgedanke dieses Publikumsrats ist ja nicht ein weiteres Entscheidungsgremium, sondern es ist eine Institution zur Einbindung und direkten Rückkopplung von Bürgerinnen und Bürgern. Insofern finde ich, bei einer Kritik, die sagt, das ist ein neues Gremium, das macht alles noch schwieriger, ist das hier nicht der Punkt, sondern es geht hier um Partizipation, es geht ein Stück weit auch um die Anerkennung der Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern als Beitragszahlerinnen und Beitragszahler, und zwar nicht nur über die vermittelte Form der gesellschaftlichen Gruppen, die im Rundfunkrat vertreten sind, sondern auch durch eine Institution, die an ein Format angelehnt ist, bei dem der Bundespräsident über die Bürgerräte gesagt hat, es ist ein Instrument partizipativer Politik. Und da sage ich: Wer kann an dieser Stelle etwas dagegen haben es zu versuchen, zu experimentieren und dann auch zu schauen, was dort besser werden kann? Das gehört dazu. Aber zu sagen, es ist ein neues Gremium, kostet Geld etc., scheint mir kein adäquater Kritikpunkt daran zu sein.