Fragen der Kommunikation, Konfliktlösungskompetenzfragen, Sozialkompetenzfragen spielen dabei eine wichtige Rolle. Ich glaube, da haben wir sicherlich noch Luft nach oben. Wir reden von Arbeitsersparnis durch eine clevere Nutzung von Digitalisierung. Wir reden von der Etablierung einer vernünftigen Fehlerkultur innerhalb der Polizei und damit von einer Stärkung zum Beispiel auch der Polizeivertrauensstelle. Was uns nicht weiterbringt, ist so eine Art Autoquartett, gegossen in eine Aktuelle Stunde hier im Thüringer Landtag. Aber, wie gesagt, wir werden das Ganze im Innenausschuss auch noch weiter behandeln. Vielen herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, unsere KoBBs leisten seit ihrer Einführung einen wichtigen Beitrag in der direkten Bürger-Polizei-Interaktion und zur sichtbaren Präsenz im ländlichen Raum und wirken deshalb, weil sie sichtbar sind, weil sie präsent sind, auch auf das subjektive Sicherheitsgefühl der Menschen positiv ein. Sie sind als Ansprechpartner zugleich Bindeglied zwischen Polizei und Kommunalverwaltung sowie lokalen Institutionen, Einrichtungen, Vereinen und Verbänden. Ich möchte genauso wie Herr Bergner die Gelegenheit nutzen, den KoBBs ausdrücklich für ihren Dienst zu danken.
Ich glaube, sie haben es nicht verdient, dass wir uns heute auf die Art und Weise – wo wir doch im Innenausschuss, wie ich fand, sehr faktenbasiert miteinander gesprochen und auch Dinge identifiziert haben, die wir gemeinsam verbessern wollen –, dass wir das heute noch mal so auf eine
parteipolitisch motivierte Art und Weise tun, aber sei es drum. Ich möchte mal eines deutlich sagen, liebe Kolleginnen und Kollegen der CDU: Im Laufe der Jahre ist die Anzahl der Kontaktbereichsbeamten stets gewachsen. Ich möchte mal behaupten, dass ich die allermeisten von ihnen persönlich kenne. Und wann immer es eine Möglichkeit gibt, wenn ich sie sehe oder wenn sie bei einem dienstlichen Anlass dabei sind, suche ich das Gespräch und höre hin, wo der Schuh drückt.
Genau, und das tue ich auch, um die Situation für die KoBBs zu verbessern. Stand Oktober 2021 wiesen die Organisations- und Dienstpostenpläne der Polizei insgesamt 203 Dienstposten auf, von denen zurzeit 191 besetzt sind.
Aber, liebe Kolleginnen und Kollegen der CDU, die Rahmenbedingungen für polizeiliche Arbeit haben sich in den letzten Jahren maßgeblich verändert, und die müssen wir auch im KoBB-Konzept berücksichtigen. Da ist zuallererst zu nennen, dass wir eine anhaltende abstrakte terroristische Bedrohungslage und daraus resultierend eine veränderte Sicherheitslage haben. Die kann überall, auf dem flachen Land, in den Städten plötzlich zutage treten. Darauf müssen wir vorbereitet sein, darauf müssen die KoBBs vorbereitet sein; ich komme später noch mal darauf zurück. Eigenschutz ist das Thema.
Wir haben Strukturveränderungen innerhalb der Polizei, wir haben Aufgabenkonzentrationen im operativen vollzugspolizeilichen Einsatzgeschehen, und wir haben auch Veränderungen der Gebietskulisse durch die Gebietsreform herbeigeführt. Deshalb wurden neue Leitlinien erarbeitet. Ziel dieser Leitlinien ist, das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung – wir haben schon mehrfach darüber gesprochen – durch sichtbare polizeiliche Präsenz, insbesondere im ländlichen Raum sowie in ausgewählten Schwerpunktbereichen der Städte, zu erhöhen. Zweitens: Die direkte Kontaktpflege zwischen Bevölkerung und der Polizei als kompetenter und verlässlicher Ansprechpartner soll dauerhaft gewährleistet werden, aber eben auch die Bewältigung der operativen vollzugspolizeilichen Einsatzbereiche in den Kontaktbereichen – damit sie dadurch unterstützt werden und auch die Akzeptanz polizeilicher Maßnahmen erhöht wird.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, meine Ausführungen machen deutlich, dass das Thema „Gewährleistung der Sicherheit“, insbesondere auf dem Land, der Landesregierung wichtig ist. Insofern liegen die Positionen von CDU und Landesregierung an dieser Stelle nicht auseinander. Es
ist gelungen, zur weiteren Stärkung der Sicherheit in der Fläche die Neuausrichtung des Kontaktbereichsdienstes mit einem Aufwuchs der Stellen, respektive Dienstposten, zu verbinden. So sehen die aktuellen Planungen vor, die Anzahl der Dienstposten bis Ende 2023 auf insgesamt 243, einen historischen Höchststand, zu erhöhen. Wie ich im Ausschuss gesagt habe, wird diese Erhöhung in mehreren Schritten erfolgen. Dafür hat die Landespolizeidirektion einen sogenannten „Kontaktbereichsatlas“ erstellt und die Weisungslage angepasst. Dieser Atlas beschreibt dynamisch den avisierten Dienstpostenaufwuchs bis Ende 2023 und stellt die verwendungskonkreten Zuständigkeitskommunen dar.
Seit dem 01.11. dieses Jahres wurde die erste Jahresscheibe zum Aufwuchs der KoBBs bestätigt, es konnten 23 neue Dienstposten für den Kontaktbereichsdienst in den Organisations- und Dienstpostenplänen der Polizei aufgenommen werden.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, lieber Herr Walk, die Sperrung, die Sie angesprochen haben – da sind Sie nicht auf dem neuesten Stand.
Das stand irgendwie in der Zeitung, aber es ist nicht zutreffend. Aktuell: Es gibt keine Sperrung für Dienstposten im Bereich der KoBBs.
Ein nächster wesentlicher Punkt der Neuausrichtung ist die künftige flächendeckende Betreuung aller ländlichen Gebiete sowie ausgewählter städtischer Bereiche durch KoBBs. Bereits mit der eben dargestellten ersten Jahresscheibe konnten die in der bisherigen Struktur nicht betreuten Kommunen bzw. Verwaltungsgemeinschaften identifiziert werden, und diese Betreuungslücke konnte geschlossen werden. Als maßgebliche Fortentwicklung im KoBBs-System ist der modernisierte taktische Ansatz zu sehen. Der bisherige Ansatz – die KoBBs verrichten nahezu ausschließlich losgelöst Einzeldienst in ihrem Kontaktbereich – konnte aufgrund der von mir bereits dargestellten geänderten Sicherheitslage nicht mehr konformgehen. Im neuen System werden sich die KoBBs bereichsübergreifend unter Beachtung der Geographie faktisch sinnvoll planen. Dabei sollen sich KoBBs anlassbezogen – ich betone: anlassbezogen, also nicht die ganze Zeit – zusammenfinden, und das können sie in benachbarten Bereichen sehr gut tun. Mithin ist für beide Bereiche die Option temporärer Streifen
teams – noch mal, damit es alle verstanden haben: Temporärer Streifendienst, das ist nicht so, wie hier immer der Eindruck erweckt wird, dass die KoBBs nur noch zusammen in dem Streifenwagen fahren; es sind temporäre Streifendienste, die hier vorgesehen sind. Zugleich bleibt das Instrument der separaten Dienstverrichtung der einzelnen Beamtinnen und Beamten für geeignete Diensthandlungen, wie zum Beispiel natürlich die Bürgersprechstunden und Ermittlungstätigkeiten, erhalten.
Die Beamten haben somit die Option, bei der Bewältigung gefahrenträchtiger Aufgaben zusammen zu agieren und diese unter Beachtung der Eigensicherungsgrundsätze wahrzunehmen. Wie gesagt, Eigensicherung war bisher für KoBBs nicht möglich, weil sie alleine unterwegs waren,
und das ist in Zukunft dadurch besser geregelt. Die KoBBs haben mehr Autonomie, sie können sich zusammenfinden zu Teams, aber das tun sie nicht die ganze Zeit. Den Teams stehen dafür nunmehr vollständig ausgestattete Dienstfahrzeuge in der Konfiguration des Einsatz- und Streifendienstes zur Verfügung, die es ermöglicht, unter anderem die komplette Schutzausstattung für lebensbedrohliche Einsatzlagen mitzuführen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Begründung der Fraktion der CDU zu diesem Antrag reflektiert auf die künftig vorgesehene Fahrzeugausstattung mit 142 Streifenwagen für die KoBBs und behauptet, dass diese Anzahl die Maßnahme, die ich eben dargestellt habe, konterkariere. Hier möchte ich kurz die historischen Daten in Erinnerung rufen. In der früheren KoBB-Struktur gab es in der Spitze 203 Dienstposten. Ich führte bereits aus, dass es per 29. Oktober 191 KoBBs in diesen Dienstposten gab. Für die Mobilität wurden für den Kontaktbereichsdienst im Jahr 2009 164 Dienstfahrzeuge des Typs Opel Corsa beschafft. Meine sehr geehrten Damen und Herren, das macht bereits deutlich, dass auch damals unter Ihrer Verantwortung nicht jeder KoBB ein Fahrzeug hatte.
(Zwischenruf Abg. Walk, CDU: Natürlich nicht! Das ist im Stadtgebiet Eisenach auch nicht erforderlich!)
Darüber hinaus möchte ich mal sagen, Sie sind verantwortlich für die Beschaffung dieser Fahrzeuge. Ich persönlich fahre auch einen Corsa – gutes Fahrzeug, aber für den Polizeidienst nicht geeignet. Wir ersetzen also ein nicht geeignetes Fahrzeug durch ein wesentlich besseres Fahrzeug, was all das beinhaltet, was die Polizei braucht.
In dem früheren, von Ihnen verantworteten System hatten die Dienstfahrzeuge vergleichsweise hohe Standzeiten, zum Beispiel wenn die KoBBs in ihrer Gemeinde Sprechzeiten abhielten, Vernehmungen durchführten und anderen Tätigkeiten oblagen. Aktuell sind noch 18 Corsas im Einsatz, und ich kann hiermit ankündigen, der Einsatz für diese Fahrzeuge wird Ende Januar beendet sein, wir werden sie aussondern, und das ist auch gut so. Das ist übrigens auch, was das subjektive Sicherheitsgefühl anbelangt, gut so, denn ich bin mir nicht ganz sicher und das haben mir die KoBBs immer wieder zu verstehen gegeben, ob der Corsa wirklich ein geeignetes Instrument ist, um das Sicherheitsgefühl der Menschen positiv zu stimulieren.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich habe eben ausgeführt, dass der Corsa diesen Ansprüchen des modernen Polizeidiensts nicht mehr gewachsen ist und deswegen durch ein modernes Fahrzeug, das mehr als doppelt so teuer ist als das bisherige, ersetzt wird.
Ich komme zum Schluss: Das Innenministerium und die Landespolizei verstehen die Neuausrichtung des Kontaktbereichsdienstes als dynamisches Konzept. Diese Dynamik erlaubt im fortschreitenden Prozess die Vornahme weiterer Anpassungen – ja, ich sage es ganz deutlich: Mein Ziel ist es, die Fahrzeugausstattung gemeinsam mit Ihnen weiter zu verbessern. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Gibt es weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten? Das kann ich nicht sehen. Dann schließen wir an der Stelle den zweiten Teil der Aktuellen Stunde. Wir gehen in die Lüftungspause bis 17.10 Uhr. Eine kurze Bitte an die Technik, doch noch mal die Akustik am Saalmikrofon oben auf der Tribüne zu überprüfen, weil man das oben auf der Tribüne möglicherweise schlechter hört, so ist das hier angekommen. Vielen Dank. 17.10 Uhr.
c) auf Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Thema: „Drug-CheckingProjekt in Thüringen erfolgreich gestartet – das befristete Pilotprojekt jetzt nachhaltig machen und die effekti
ven Drug-Checking-Angebote erweitern“ Unterrichtung durch die Präsidentin des Landtags - Drucksache 7/4364 -
Vielen Dank, sehr geehrter Herr Präsident. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ich glaube, heute ist dann auch noch mal hier die Zeit, um tatsächlich zu sagen, dass Drug-Checking in Thüringen endlich läuft.
Seit dem Sommer ist das als Pilotprojekt in Thüringen nun am Start und damit ist Thüringen das erste Bundesland in der Republik, in dem psychoaktive Substanzen legal auf Inhaltsstoffe und deren Konzentration getestet werden können. Das ist der eine Teil des Pilotprojekts, das aber ergänzt wird mit dem Angebot von Beratungsgesprächen zu Konsum und dem verantwortungsvollen Umgang mit psychotropen Substanzen. Nun liegen uns die ersten Ergebnisse aus diesen Ansätzen vor und die zeigen, wir haben in Thüringen einige konkrete Problemstellungen. Damit ist unser Bundesland nicht allein. Es gibt leider auch anderswo diese Probleme, aber in Thüringen können wir sie auch damit ein Stück weit sichtbar machen. Seit 2017 steigt in Deutschland die Anzahl drogenbedingter Todesfälle stetig an. Im vergangenen Jahr 2020 waren es ca. 1.600 Rauschgifttote. Im gleichen Zeitraum starben in Thüringen laut Kriminalstatistik 40 Menschen an den Folgen ihres illegalen Drogenkonsums.
Gehen wir davon aus, dass niemand sich mit dem eigenen Konsumverhalten aktiv schädigen will, aber wer weiß eben genau, was in seiner Droge tatsächlich drin ist, wie sie zusammengesetzt ist und was genau als sogenannte Partydrogen verkauft wird. Ich höre immer wieder – und das haben wir in den letzten Wochen ja hier auch gehabt – die Zweiflerinnen und die Unkenrufe, dass Drug-Checking angeblich den Konsum fördert, dass wir damit sozusagen eine Art Gütesiegel verteilen für illegale Substanzen oder dass wir damit angeblich Dealern den roten Teppich ausrollen. Ich kann, ganz ehrlich, solche unqualifizierten Aussagen nicht mehr hören. Das Prinzip des Drug-Checking ist von den Leuten, die das sagen, aus meiner Sicht nicht verstanden worden.
Das ganze Thema wird auch auf der politischen Ebene in Deutschland seit Jahren hoch und runter diskutiert. Bisher gab es leider nur gescheiterte Versuche, das Drug-Checking in Deutschland tatsächlich umzusetzen. Dabei ist das als Strategie und Interventionsinstrument gar nicht mehr neu. In einigen europäischen Ländern haben wir das schon seit vielen Jahren. Beispielsweise bietet die Suchthilfe Wien mit „checkit!“ seit mehr als 23 Jahren in einer professionellen Anlaufstelle die Möglichkeit, psychotrop wirksame Substanzen auf ihre Zusammensetzung und Konzentration analysieren zu lassen. In den Niederlanden gibt es die Analyse- und Beratungsmöglichkeiten schon seit mehr als 40 Jahren und auch in Portugal, Spanien, Großbritannien, Österreich und der Schweiz existieren ähnliche Projekte. Diese Erfahrungen zeigen ziemlich deutlich, durch das Drug-Checking steigt der Konsum nicht an – allen Unkenrufen zum Trotz, aber durch das Drug-Checking ändert sich das Konsumverhalten. Das zeigen auch die Ergebnisse aus den Thüringer Einsätzen. Das Projekt untersucht die Drogen in einem mobilen Labor direkt auf den Events und Partys. Bislang scheiterten alle Vorstöße an der Hürde, dass die Drogen und Substanzen ja irgendwie ins Labor transportiert und dort untersucht werden müssen. Die entsprechenden Gesetze wurden bislang eben so ausgelegt, dass sich derjenige strafbar macht, der während Transport und Untersuchung diese Betäubungsmittel in Besitz hat. In Thüringen ist es jetzt gelungen, das Drug-Checking-Angebot so in die Umsetzung zu bringen, dass die Erreichbarkeit der Zielgruppe funktioniert und ein rechtssicherer Rahmen für die Labordiagnostik besteht. Damit tourt seit dem Sommer ein Kooperationsprojekt der Suchthilfe in Thüringen mit der LeadiX GmbH und trägt damit sehr aktiv zur Schadensminimierung und zur Prävention auf Raves, Events und Festivals in Thüringen bei. Ausschlaggebend sind dafür auch die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel, die wir als Fraktion Bündnis 90/Die Grünen immer wieder heftig verteidigt haben, weil wir seit Jahren von der Wirksamkeit und von der Wichtigkeit des Drug-Checkings überzeugt sind.
Die Grundlage für dieses rechtssichere Verfahren liegt darin, dass die Konsumierenden die Substanzanalyse ihrer mitgebrachten Drogen selbst in ein Schnelltestverfahren geben. Dieser von der LeadiX GmbH entwickelte Schnelltest macht es dann tatsächlich möglich, schnell und sicher innerhalb von 15 bis 30 Minuten verschiedene Substanzen und die Zusammensetzung und Konzentration der Stoffe zu analysieren. Zu dieser chemisch-toxikolo
gischen Prüfung von LeadiX wird kombiniert, dass das SubCheck-Konzept ein ganz niedrigschwelliges Beratungsangebot direkt vor Ort bietet.
Und was soll ich sagen? Das wirklich Tolle ist, dass es diese interdisziplinäre Kooperation von Leuten der Suchthilfe mit Leuten der Wissenschaft schafft, die Menschen direkt über psychotrope Substanzen aufzuklären und auch direkt in kritischen Situationen zu begleiten.