Protocol of the Session on October 22, 2021

Ja. Wir sehen schon, das zeigen auch die praktischen Erfahrungen, dass insbesondere Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker sich hier in besonderer Weise Angriffen ausgesetzt sehen.

Also das Ministerium ignoriert demzufolge die HateSpeech-Angriffe, die Frauen, Betroffene von Rassismus und Antisemitismus hinnehmen müssen?

Das tun wir ausdrücklich nicht, Frau Abgeordnete. Wir beziehen alle Gruppen in unsere Überlegungen und Planungen mit ein. Ich hatte Ihnen den aktuellen Planungsstand

Das war in der Antwort auf keinen Fall.

erläutert und denke, dass wir auch hier im nächsten Jahr zu einem guten Ergebnis kommen werden und diese Beratungsstelle einrichten können. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Eine weitere Nachfrage.

Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Ich muss auch noch mal in diese Kerbe hauen. Jetzt haben Sie ja, wie die Kollegin das schon richtig ausgeführt hat, das insbesondere mit den Angriffen auf Kommunalpolitiker begründet. Wenn ich mich recht an die Studie oder besser gesagt an die Zahlen erinnere, war für 2020 ein erheblicher Anstieg an Angriffen auf Kommunalpolitiker von linker politischer Seite zu sehen

(Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE: Es geht um Hate Speech!)

Kommunalpolitiker, Kommunalpolitiker – und ein gleichbleibender Wert an Angriffen seitens der Rechten, die sozusagen dem rechten Milieu zugeordnet wurden. Das bedeutet aus Ihrer Sicht, wenn Sie das mit den Angriffen auf Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker begründen, geht Hate Speech insbesondere seitens der linken Straftäter aus. Sehe ich das dann richtig so?

Das ist eine Fehlinterpretation meiner Ausführungen. Ich habe mich hier auf eine relevante Eckgruppe Betroffener bezogen, hatte der Abgeordneten König-Preuss auch gesagt, dass wir die anderen Gruppen selbstverständlich mit einbeziehen. Die Herausforderung besteht hier darin, die bestehenden Beratungsangebote zu bündeln, um eine bestmögliche Beratungsleistung anbieten zu können. Und dieser Herausforderung stellen wir uns momentan. Ich hatte auf das Lagebild, was hier im Rahmen der IMK erstellt werden sollte, Bezug genommen. Selbstverständlich werden wir uns auch mit den anderen Gruppen auseinandersetzen. Aber der Eindruck, der bei Ihnen entstanden ist, ist definitiv falsch.

Vielen Dank. Weitere Nachfragen kann ich nicht erkennen. Ich möchte aus gegebenem Anlass noch mal darauf hinweisen, dass durch die Fragesteller bitte kurze und präzise Nachfragen zu stellen sind und nicht noch mal der gesamte Sachverhalt dargelegt werden soll.

Wir kommen zur nächsten Mündlichen Anfrage der Abgeordneten Pfefferlein in der Drucksache 7/4218. Bitte, Frau Abgeordnete.

Vielen Dank, Herr Präsident.

Einsatz des Drogenpräventionsprojekts „Revolution Train“ in Thüringen

Zurzeit ist das Drogenpräventionsprojekt „Revolution Train“ wieder in Thüringen unterwegs. Das Projekt soll die Auswirkungen von Drogenmissbrauch auf die Gesundheit und das soziale Leben aufzeigen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Ist das aktualisierte Konzept des Projekts „Revolution Train“, das immer noch verstärkt auf Abschreckung setzt, aus Sicht der Landesregierung – einschließlich des nachgeordneten Bereichs der Landespolizei – zeitgemäß, um bezüglich der Gefahren durch Drogenmissbrauch aufzuklären?

2. Welche Auffassung vertritt die Landesregierung zu den Stellungnahmen der Suchthilfe Thüringen, aber auch der Suchthilfestellen anderer Bundesländer, die den „Revolution Train“ aus wissenschaftlicher und fachlicher Sicht als nicht geeignet ansehen, um bei der Präventionsarbeit mit Jugendlichen im Bereich Drogenkonsum und Drogenmissbrauch wirksam zu sein?

3. Welche Maßnahmen hält die Landesregierung aus wissenschaftlicher und fachlicher Sicht für zielführend, um Jugendliche im Alter von 12 bis 17 Jahren – Zielgruppe „Revolution Train“ –, aber auch darüber hinaus über die Gefahren des Drogenkonsums aufzuklären?

4. Welche Institutionen des Freistaats Thüringen, die sich mit Drogenmissbrauch oder den Gefahren des Drogenkonsums beschäftigen, empfehlen den Besuch des „Revolution-Trains“ zur Prävention bei Jugendlichen?

Vielen Dank.

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie. Frau Ministerin Werner, bitte sehr.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Die Frage der Abgeordneten Pfefferlein möchte ich wie folgt beantworten:

Zu Frage 1: Der Revolution Train setzt zum überwiegenden Teil auf den Ansatz der Abschreckung, der in den Sechziger- und Siebzigerjahren weit ver

breitet war. Später wurden in der Präventionsarbeit Ursachen und Motive für den Konsum von Suchtmitteln berücksichtigt. Der Blickwinkel wird heute auf die gesundheitsbezogene Perspektive gerichtet sowie die Stärkung der Persönlichkeit und Kompetenz zum Nein-Sagen in den Fokus genommen. Allerdings stehen Akzeptanz und Wirksamkeit eines Angebotes mitunter in einem Widerstreit. Die punktuelle Zustimmung zu einem Projekt ist keineswegs ein Indikator für dessen evidenzbasierte Wirksamkeit. Auf einen dauerhaft angelegten reduzierten Substanzkonsum, die Stabilisierung und den Ausbau persönlicher, sozialer und kommunikativer Fähigkeiten über die Stärkung der Selbstkontrolle ist das in Rede stehende Programm jedoch nicht angelegt. Auch in Übereinstimmung mit den Thüringer Polizeibehörden werden das Konzept, der Einsatz und die Finanzierung des Revolution Train durch die Landesregierung abgelehnt. Nach Einschätzung der Kommission „Polizeiliche Kriminalprävention“ vom Dezember 2018 müsste das Drogenpräventionsprojekt „Revolution Train“ im Ergebnis als uneffektiv und ineffizient bewertet werden. Mit Erlass vom 4. Mai 2020 hat zudem das TMIK die sofortige Einstellung der Zusammenarbeit der Thüringer Polizei mit dem Projekt „Revolution Train“ aufgrund seines überholten Abschreckungsansatzes, fehlender wissenschaftlicher Fundierung und der nicht nachgewiesenen Wirksamkeit verfügt. Eine besonders eindringliche und ausführlich begründete Warnung vor dem Projekt „Revolution Train“ hat zuletzt die Europäische Gesellschaft für Präventionsforschung in ihren am 22. Oktober 2019 veröffentlichten Positionen zu ineffektiven und potenziell schädlichen Ansätzen in der Suchtprävention ausgesprochen.

Zu Frage 2: Der Ansatz der Abschreckung erweist sich als wenig wirksam und gilt daher seit Jahrzehnten im Sinne einer gelingenden Suchtprävention als überholt. Er ist nicht nachhaltig. Dies entspricht dem derzeitigen Stand der nationalen und teils internationalen fachlichen Diskussionen. Vielmehr basiert moderne und wirksame Suchtprävention auf wissenschaftlich fundierten Erklärungsmodellen für die Entstehung von Suchtverhalten und richtet den Blick auf die Stärkung von personalen und interpersonalen Ressourcen in Verbindung mit Wissensvermittlung. Der Revolution Train mag durch seine Gestaltung und die eventhafte Bewerbung innovativ und faszinierend für den Laien erscheinen, so antiquiert und überholt ist demgegenüber jedoch sein rein auf Abschreckung abstellender pädagogischer Ansatz. Experten für Gesundheits- und Suchtprävention sowohl national, international und ebenfalls aus dem Herkunftsland des Projekts Tschechien lehnen dessen Einsatz ab. Die

Thüringer Fachstellen für Suchtprävention haben in ihrem Zusammenschluss als Fachzirkel bereits 2019 einen gemeinsamen Standpunkt zum Einsatz des Revolution Train aufgrund wissenschaftlicher Betrachtungsweisen verfasst und dieser wird unverändert von der Landesregierung respektive dem für Gesundheit und Suchtprävention zuständigen Ministerium mitgetragen. Der Einsatz in Thüringen wird aus suchtfachlicher Sicht abgelehnt.

Zu Frage 3: Moderne und wirksame Suchtprävention basiert auf wissenschaftlich fundierten Erklärungsmodellen für die Entstehung von Suchtverhalten und richtet den Blick auf die Stärkung von personalen und interpersonalen Ressourcen in Verbindung mit Wissensvermittlung. Intensive Beziehungsarbeit mit Kindern und Jugendlichen ist dabei unabdingbar und kein aktionistisches Momentanangebot. Dementsprechend ist es notwendig, suchtpräventive Angebote und Maßnahmen langfristig anzulegen und ritualisiert umzusetzen. Kontinuierliche Arbeit zur Suchtprävention in den Kommunen und den Lebenswelten von Kindern und Jugendlichen durch stabile und im Thema qualifizierte Personalkompetenz ist ein absolut notwendiges Erfordernis. Durch die Landesregierung und die Thüringer Fachstellen für Suchtprävention werden Maßnahmen unterstützt und befürwortet, die folgenden Zielen dienen: Stärkung der Persönlichkeit, Kompetenztraining, Ressourcenaktivierung, Strategien zur Schadensminimierung, Vermittlung substanzbezogener Informationen und Risikowissen, Motivationsbildung zu Verhaltensänderungen und auch das Unterbreiten von Hilfsmöglichkeiten. Beispielsweise stellt das Präventionszentrum der Suchthilfe in Thüringen gGmbH folgende Materialien mit Schulungen für Thüringer Fachkräfte zur Verfügung, um suchtpräventive Angebote mit Jugendlichen auszuleihen und umzusetzen: „High five“ – interaktive Ausstellung zum Thema „illegale Drogen“, „locker und cool mit 0,0“ – interaktive Ausstellung zur Alkoholprävention, „Rauchfrei – ich auch“ – interaktive Ausstellung zur Tabakprävention, „Spurwechsel“ – Methodenhandbuch zum Umgang mit Medien, „Bordbuch“ – Arbeitshilfe für praktische Angebote mit Kindern und Jugendlichen und suchtkranken Müttern und Vätern. Zudem wird die Kampagne „Be Smart – Don‘t Start“ – bundesweiter Wettbewerb für rauchfreie Schulklassen koordiniert.

Zu Frage 4: Nach Kenntnis der Landesregierung empfehlen keine Einrichtungen des Freistaats Thüringen den Einsatz des Revolution Train. Sofern dieses Projekt in einzelnen Kommunen präsentiert wird, geschieht die Organisation und Finanzierung unseres Wissens nach beispielsweise durch Privatinitiativen.

Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Ministerin. Gibt es Nachfragen? Das kann ich nicht erkennen. Damit kommen wir zur nächsten Mündlichen Anfrage. Das ist die der Frau Abgeordneten Lukasch in der Drucksache 7/4223. Bitte, Frau Abgeordnete.

Vielen Dank, Herr Präsident.

Willkür auf dem Wohnungsmarkt?

In deutschen Städten herrscht Mangel an bezahlbaren Wohnungen. Davon betroffen sind auch Städte in Thüringen. Alte Aktionsformen wie die Hausbesetzung kehren zurück. Die Besetzer wollen auf die Wohnungssituation in der Stadt aufmerksam machen. In Weimar sind Unbekannte in ein leer stehendes Wohnhaus – ich hatte übrigens das Datum vergessen, es war der 13.10. – in der Innenstadt eingedrungen und haben eine Besetzung bekanntgegeben.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wer hat den Räumungstitel gestellt beziehungsweise auf welcher Rechtsgrundlage erfolgte der von Teilnehmerinnen und Teilnehmern einer spontanen Kundgebung als nicht verhältnismäßig eingeordnete Polizeieinsatz?

2. Wie wurde der Polizeieinsatz zur Räumung hinsichtlich der Sicherheitslage einschließlich des wichtigen Fakts, ab welchem Zeitpunkt bekannt war, dass sich im besagten Objekt keine Personen mehr befanden, eingeschätzt?

3. Wie ordnet die Landesregierung im Hinblick auf die Stadtentwicklung von Weimar die Befürchtung der Hausbesetzer ein, dass die Immobilie am Zeughaus in der Böttchergasse einer kommerzialisierten und leblosen Innenstadt zum Opfer fällt?

4. Was ist mit dem genannten Objekt im Kontext der städtebaulichen Entwicklung beabsichtigt?

Vielen Dank. Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft, Herr Staatssekretär Weil.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage

(Ministerin Werner)

der Abgeordneten Lukasch beantworte ich für die Thüringer Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Nach mir vorliegenden Informationen des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales eröffnete die am Nachmittag des 13. Oktober 2021 vorliegende Information den polizeilichen Anfangsverdacht eines Hausfriedensbruchs durch mehrere Personen in einer Immobilie in der Böttchergasse in Weimar. Der Vertreter des Immobilieneigentümers stellte daraufhin Strafantrag. Auf dieser Grundlage erfolgten das Betreten und die Durchsuchung der Immobilie durch die Polizei. Ziel waren die Beendigung des im Raum stehenden rechtswidrigen Zustands und die Identifizierung unter Umständen anzutreffender Personen. Ein Räumungstitel als Vollstreckungsmaßnahme gegen Schuldner und Schuldnerinnen war hierzu nicht erforderlich. Gleichlautend wurden begleitend polizeiliche Schutzmaßnahmen zu den im Kontext stattfindenden versammlungsrechtlichen Aktionen praktiziert. Deren Ziel war die Organisation eines störungsfreien Verlaufs in Abstimmung mit der Versammlungsleitung.

Zu Frage 2: Die Gestaltung des polizeilichen Einsatzes orientierte sich an den zum jeweiligen Zeitpunkt vorliegenden Informationen. Bis zum Abschluss der Ergreifungs- bzw. Ermittlungsdurchsuchungen war den Einsatzkräften nicht bekannt, dass sich keine Person mehr im Objekt befindet. Nach Abschluss der Durchsuchungsmaßnahmen sowie der gesicherten Erkenntnis, dass sich keine relevanten Personen mehr im Objekt aufhalten, wurden die polizeilichen Maßnahmen sukzessive auf Sicherungs- und Ermittlungstätigkeiten umgelenkt. Die Kräfteanzahl wurde reduziert. Parallel lag der Fokus auf der Absicherung der versammlungsrechtlichen Aktionen bis zu deren Beendigung. Im Ergebnis wurde die polizeiliche Lagebewältigung vonseiten des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales als angemessen und zielführend eingeschätzt.

Zu Frage 3: Diese Einschätzung kann nur vonseiten der Stadtverwaltung Weimar vorgenommen werden. Eine Bewertung vonseiten der Landesregierung ist vor dem Hintergrund des den Gemeinden durch das Grundgesetz Artikel 28 eingeräumten Selbstverwaltungsrechts nicht möglich.

Zu Frage 4: Entsprechende Informationen liegen der Landesregierung nicht vor. Auch im Rahmen der Städtebauförderung wurde dies bisher nicht thematisiert. Im Übrigen verweise ich auf das in meiner Antwort zu Frage 3 dargelegte Selbstverwaltungsrecht der Gemeinden. Vielen lieben Dank.

Es gibt eine Nachfrage. Bitte, Frau Abgeordnete.

Entschuldigung, es tut mir leid. Normalerweise gibt es Fördermittel vom Freistaat Thüringen, wenn ein integriertes Stadtentwicklungskonzept vorliegt. Im integrierten Stadtentwicklungskonzept sind normalerweise alle Informationen detailliert beschrieben, was damit werden soll. Deswegen würde ich trotzdem noch mal bitten, die Frage nachzuholen, was mit diesem baulichen Objekt passieren soll.

Mit dem konkreten in der Böttchergasse?