Protocol of the Session on October 22, 2021

Gegenwärtig sieht sich insbesondere das verarbeitende Gewerbe mit Produktionseinschränkungen in

Form von Lieferengpässen und Materialmangel konfrontiert. Mittelfristig wird aber mit einem Abflauen dieser Einschränkungen gerechnet. Dies führt dazu, dass ein Teil des für dieses Jahr erwarteten Wachstums in das Jahr 2022 verschoben wird und so zur Wachstumsdynamik beiträgt.

Für den Landeshaushalt bleibt diese Verschiebung aus zwei Gründen ohne negative Auswirkungen im laufenden Jahr. Zum einen wird das gegenwärtige Wachstum – anders als noch im Frühjahr 2021 angenommen – hauptsächlich durch die positive Arbeitsmarktentwicklung getragen. Die damit verbundene stabile Einkommenslage im Zusammenspiel mit den weitreichenden Lockerungen, vor allen Dingen im Handel und den Dienstleistungsbereichen, stärkt den privaten Konsum als Stütze des Aufschwungs. Zum anderen führt die derzeit durch Sondereffekte erhöhte Inflationsrate am aktuellen Rand vorübergehend zu einer gewissen Entkopplung der Steuereinnahmen vom zugrundeliegenden Wirtschaftswachstum.

Im Bereich der Betrachtungen haben wir bei der Haushaltsaufstellung für 2022 die Steuereinnahmen um 202 Millionen Euro im Vergleich zur Steuerschätzung vom Mai nach oben korrigieren können.

Sehr geehrte Damen und Herren, nun habe ich von einigen Abgeordneten dieses Hauses vernommen, ich hätte bei der Steuerschätzung getrickst, und nur ein Aufsetzen auf den Stand Mai 2021 sei solide. Wir werden in weniger als vier Wochen die Ergebnisse der Steuerschätzung vom November haben. Dann bin ich gern bereit, mit Ihnen gemeinsam die Auswirkungen zu erörtern. Ich für meinen Teil sehe unser Herangehen gut und solide begründet und damit gerechtfertigt. Es entspricht den Grundsätzen von Haushaltsklarheit und Haushaltswahrheit.

Eines dürfen wir nicht vergessen, der Arbeitskreis „Steuerschätzungen“ leistet verlässliche Arbeit, aber es ist und bleibt am Ende, was schon die Bezeichnung nahelegt: Es ist eine Schätzung. Nichts anderes habe ich gemacht, meine Damen und Herren, und auf dieser Basis eine fundierte Betrachtung gemacht.

Meine Damen und Herren, lassen Sie mich ein wenig das Innere des Haushalts beleuchten. Ja, wir haben ein auf leicht über 12 Milliarden Euro gewachsenes Haushaltvolumen. Allerdings – und das muss man der Ehrlichkeit halber schon erwähnen – enthält dieses Volumen Tilgungsleistungen von 171 Millionen Euro. Die Jahre 2020 und 2021 enthielten das nicht. Berücksichtigt man dies, ergibt sich ein um Tilgung bereinigtes und damit vergleichbares Haushaltsvolumen von 11,86 Milliarden

(Ministerin Taubert)

Euro. Ein Volumen, das 130 Millionen Euro unter dem des Jahres 2021 liegt. Überdies – das Haushaltsvolumen für sich genommen sagt nichts über die Solidität des Haushalts. Es ist vordergründig eine eher optische Größe, die wenig über die inhaltlichen Schwerpunktsetzungen und die Finanzierung insgesamt aussagt.

Insofern hilft es auch wenig, eine feste Obergrenze für das Haushaltsvolumen zu fordern, denn das Volumen ist die Summe aller Einnahmen und Ausgaben, mithin Folge der Gestaltung einzelner Haushaltsansätze. Der Haushalt 2022 ist trotz schwieriger Rahmenbedingungen kein Sparhaushalt, sondern er setzt viele politische Akzente.

Lassen Sie mich exemplarisch aus den unterschiedlichsten Bereichen Beispiele nennen. So kofinanzieren wir auch in 2022 das Sonderinvestitionsprogramm von Bund und Land für die reichhaltige Schlösserlandschaft in Thüringen.

(Beifall SPD)

Thüringen wird im kommenden Jahr im Zuge der Bundesratspräsidentschaft für die Ausrichtung der zentralen Feiern zum Tag der Deutschen Einheit verantwortlich sein. Auch hier haben wir Vorsorge im Einzelplan der Thüringer Staatskanzlei getroffen.

Die innere Sicherheit war, ist und bleibt ein wichtiges Thema. Auch in 2022 wollen wir wieder 300 Anwärter zur Ausbildung bei der Polizei einstellen. Die Investitionen in die Landespolizei werden auf hohem Niveau fortgeführt, auch um pandemiebedingte Beschaffungsverzögerungen auszugleichen.

Der Brand- und vor allem der Katastrophenschutz muss eine herausgehobene Stellung behalten, und dies tun wir im Entwurf. Gerade die Erfahrungen in diesem Jahr zeigen, dass eine leistungsfähige und technisch auf der Höhe der Zeit befindliche Ausstattung notwendig und wichtig ist.

Meine Damen und Herren, Sie reden oft auch im Landtag darüber: Gute Bildung unserer Kinder und Jugendlichen ist eine Investition in die Zukunft. Deswegen liegt ein Schwerpunkt der Ausgaben des Haushalts 2022 im Einzelplan 04. Dies betrifft nicht nur die Personalausgaben, sondern zum Beispiel auch die Umsetzung des Gute-Kita-Gesetzes, die Kofinanzierung diverser Bundesprogramme zur Schaffung zusätzlicher Betreuungsplätze und den Ausbau der Ganztagsbetreuung in den Kindertageseinrichtungen. Im Bereich der Schulen kofinanzieren wir das Bundesprogramm „Aufholen nach Corona“ und den Digitalpakt Schule.

Meine Damen und Herren, lassen Sie mich an dieser Stelle auf eines hinweisen: Vermehrt engagiert

sich der Bund im Kompetenzbereich der Länder und stellt hierfür zweckgebundene finanzielle Unterstützungen bereit, die in der Regel auch noch durch die Länder anteilig kozufinanzieren sind. Damit greift der Bund immer stärker in die Gestaltung und damit in die Hoheit der Länderhaushalte ein und nimmt somit Einfluss, wo ihm keiner zusteht. Stellen Sie sich mal vor, wir machten das bei den Kommunen. Wenn der Bund zu Recht der Auffassung ist, dass den Ländern zur Erfüllung der ihnen grundgesetzlich obliegenden Aufgaben nicht ausreichend Mittel zur Verfügung stehen, dann muss ganz dringend die gesamtwirtschaftliche Finanzverteilung zugunsten der Länder und Kommunen verändert werden, wie es das Grundgesetz vorsieht. Das Wedeln des Bundes mit der Wurst, um Einfluss zu gewinnen, kann jedenfalls nicht im Länderinteresse liegen, wenn dadurch unsere Gestaltungsfreiheit unangemessen eingeschränkt wird.

Zurück zum Haushaltsentwurf: Im Bereich der Wirtschafts- und Entwicklungsförderungen spielen auch im kommenden Jahr die europäischen Strukturfonds eine erhebliche Rolle. Durch den Nachlauf erwarten wir aus der 2020 EFRE-Förderperiode Einnahmen und Ausgaben noch oberhalb des Niveaus des Jahres 2021, während die neue Förderperiode mit rund 46 Millionen Euro EU-Einnahmen noch im Anlaufen begriffen ist.

Die Ausgaben für Hochschulen wachsen deutlich. Hier kommt neben der Steigerung der Bundesmittel aus dem Hochschulpakt und dem Zukunftsvertrag auch der Anstieg der Landesmittel in Höhe von knapp 15 Millionen Euro auf insgesamt 588 Millionen Euro im Vergleich zu 558 Millionen Euro im laufenden Jahr zum Tragen.

Im Einzelplan 08 ist Vorsorge für die Corona-Pandemie getroffen, deren Bewältigung aber im Jahr 2022 vermutlich nicht mehr so stark aus öffentlichen Mitteln bestritten werden muss wie noch im laufenden Jahr. Neu in der Folge der Pandemie ist die ab 2021 einsetzende stärkere Förderung des öffentlichen Gesundheitsdienstes, den in Thüringen die Kommunen im übertragenen Wirkungskreis wahrnehmen. Für diesen Zweck sind 7,6 Millionen Euro für die Thüringer Kommunen veranschlagt. Dieser Betrag wird in den kommenden Jahren bis 2026 sukzessive auf voraussichtlich 16 bis 18 Millionen Euro ansteigen. Bis 2026 stehen dem Freistaat zur Finanzierung die erhöhten Umsatzsteueranteile zur Verfügung. Ab 2027 könnte sich der Bund aus dieser Finanzierung zurückziehen – auch ein Beispiel für ein nicht nachhaltig tragendes Engagement des Bundes, bei dem Land und Kommunen erst anfinanziert und dann im Stich gelassen werden.

(Ministerin Taubert)

Meine Damen und Herren, der Einzelplan 09 – Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz – hat sein Ausgabevolumen zwischen 2015 und 2020 mehr als verdoppelt. Das unterstreicht, welche große Bedeutung die Landesregierung den Bereichen Umwelt und Klimaschutz, aber auch der Gewässerunterhaltung oder dem Hochwasserschutz beimisst. Es ist hiermit belegt, dass diese Landesregierung den Einsatz für Klimaschutz, so klein unsere Möglichkeiten gemessen an der Größe unseres Freistaats auch sein mögen, und der bereits im Jahr des Pariser Klimaschutzabkommens begonnen hat, massiv bis zum laufenden Haushaltsjahr auch ausgeweitet hat. Wir leisten unseren Beitrag für den Klimaschutz und einen Planeten, der auch für die kommende Generation noch lebenswerte Bedingungen bietet.

Genauso gilt es auch, für die öffentliche Infrastruktur beim Land und den Kommunen für unsere Kinder und Enkel wichtige Pfeiler der Daseinsvorsorge und Entwicklung des Freistaats zu erhalten und zu modernisieren. Hier sind die Ausgaben auch in 2022 verstetigt, um dem durchaus wachsenden Bedarf auch und gerade im Bereich der Unterhaltung von Vermögen Rechnung zu tragen.

Das Azubi-Ticket wird in 2022 und 2023 fortgeführt. Die dafür notwendigen Mittel und die Verpflichtungsermächtigungen wurden eingestellt.

Und – ich hatte es am Anfang erwähnt – die Digitalisierung unserer Verwaltung schreitet gut voran. Ohne sie ist in der Zukunft ein funktionierendes Gemeinwesen im 21. Jahrhundert nicht mehr vorstellbar. Auch wenn Thüringen in den letzten Jahren massiv investiert und zugelegt hat, hat Deutschland als Ganzes im Vergleich zu manch europäischem Nachbarn Nachholbedarf. Die Pandemie hat uns dies an der einen oder anderen Stelle sehr deutlich vor Augen geführt. Deshalb investieren wir in digitale Infrastruktur, aber auch in den gesetzlich geforderten Onlinezugang zu Verwaltungsdienstleistungen. Ich freue mich ausdrücklich, dass wir hier auch den Thüringer Rechnungshof an unserer Seite wissen. Mit den Investitionen in ein neues Rechenzentrum investieren wir dank Green-IT gleichzeitig in den Klimaschutz, und das erfolgreiche Förderprogramm für IT und E-Government in Thüringer Kommunen setzen wir auch in 2022 fort.

Lassen Sie mich an dieser Stelle auch einen ganz kurzen Blick auf den Kommunalen Finanzausgleich werfen, ohne der Beratung des FAG vorzugreifen. Wer an dieser Stelle von Austrocknung der Gemeinden spricht und die unzureichende Finanzausstattung insgesamt kritisiert, der verdreht ganz absichtlich die Tatsachen.

(Beifall DIE LINKE, SPD)

Die Finanzzuweisungen des Landes an die Thüringer Kommunen sind auch in 2022 weit oberhalb der Finanzzuweisungen in fast allen anderen Bundesländern. Nach Baden-Württemberg sind wir das Bundesland mit der zweithöchsten Pro-Kopf-Zuweisung, und während es dem Land nur unter Rückgriff auf Kreditaufnahmen und Ersparnisse gelungen ist, seine Haushalte aufzustellen, konnten die Kommunen in Thüringen ihre Verschuldung reduzieren. Der Vollständigkeit halber will ich ebenfalls auf die Anstrengungen des Freistaats in 2020 und 2021 zum Ausgleich der Gewerbesteuermindereinnahmen der Kommunen hinweisen. Ich freue mich besonders, dass die Kommunen damit durch die Krise gekommen sind, aber es beweist auch, dass der Freistaat seinen gesetzlichen Verpflichtungen umfassend nachkommt.

Gestatten Sie mir abschließend einen Blick auf die Personalausgaben und die Anzahl der Planstellen und Stellen. Man kann ja in einigen auch öffentlich immer wiederkehrenden Äußerungen den Eindruck gewinnen, dass die Umsetzung politischer Ziele einzig und allein von der Anzahl der im Haushalt ausgebrachten Stellen und Planstellen abhängt. Und deswegen wird in jedem Jahr sowohl innerhalb der Landesregierung als auch im Landtag die Frage nach weiteren Stellen und Planstellen diskutiert. Aber, meine Damen und Herren, hier gilt nicht das alte Sprichwort „viel hilft viel“, das sich schon oft als falsch erwiesen hat. Es geht vielmehr um die Besetzung ohnehin freier Stellen, es geht um Personalsteuerung und Einsatz dort, wo es notwendig ist. Es bedarf kluger Ideen, um die vorhandenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter so zielführend wie möglich einzusetzen. Und es geht um die durch die Digitalisierung der Verwaltung für neue Aufgaben frei werdenden Personalressourcen. Denn eines ist schwarz auf weiß nachzulesen und kann als Fakt nicht ignoriert werden: Thüringen hat bundesweit die höchste Zahl an Stellen und Planstellen je Einwohner. Da darf man schon die Frage nach dem Warum stellen.

(Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Und es wer- den immer mehr!)

Was machen die anderen seit vielen Jahren besser als wir? Wieso ist ihre Verwaltung effizienter? Verstellen wir uns nicht mit der steten Erhöhung des Inputs an Arbeitsplätzen in der öffentlichen Verwaltung den Zugang zu innovativen und reformerischen Ansätzen. Der Vergleich wird übrigens auch unter Einbeziehung der Länderfläche nicht besser, denn auch, wenn das einige wundern mag, auch andere Bundesländer verfügen über ein Territorialgebiet. Wenn Sie an Schleswig-Holstein denken,

(Ministerin Taubert)

mit dem wir uns oft vergleichen – dies taugt also nicht als Erklärung.

Die Personalausgaben steigen von 2021 auf 2022 um rund 73 Millionen Euro auf 3,28 Milliarden Euro. Sie machen damit rund 27,7 Prozent aller Landesausgaben aus. Und mit jeder weiteren Stelle und mit jeder weiteren Einstellung wachsen diese Ausgaben noch schneller und nehmen uns in den kommenden Jahrzehnten finanzpolitische Luft zum Atmen. Ich will es einmal verdeutlichen: Ein Beschäftigter in der Entgeltgruppe 10 und einer angenommenen Tarifsteigerung von 2 Prozent pro Jahr kostet dem Freistaat im Laufe eines 40-jährigen Berufslebens rund 4 Millionen Euro.

Meine Damen und Herren, da die Einbringung des Haushalts heute gemeinsam mit dem Gesetz zur Änderung des Corona-Sondervermögens beraten wird, hier auch eine Anmerkung dazu: Das Sondervermögen ist derzeit bis zum 31.12.2021 befristet und endet, wenn es nicht verlängert wird, automatisch. Der Wirtschaftsplan des Sondervermögens enthält derzeit auch Positionen, die über den 31.12.2021 hinaus fortgeführt und abfinanziert werden müssen. Im Fall einer Beendigung wäre diese noch in den Haushalt 2022 einzustellen. Dies bereitet derzeit gewisse Schwierigkeiten, weil erst am Ende des Jahres belastbare Zahlen verfügbar sein werden. Also konnte die Landesregierung dies nicht tun. Deswegen ist unser Vorschlag, die Laufzeit des Sondervermögens um ein Jahr zu verlängern, um die Abwicklung zu erleichtern. Ausdrücklich schlagen wir nicht vor, neue Ausgaben auf- oder gar eine weitere Zuführung von Landesmitteln vorzunehmen. Insofern geht die Vorhaltung fehl, dass es uns nur mit Hilfe des Sondervermögens gelänge, den Haushalt auszugleichen.

Meine Damen und Herren, zum Abschluss ein kurzer Blick auf den Zeitplan. Nach der Landeshaushaltsordnung war die Landesregierung gehalten, den Haushaltsentwurf 2022 bis zum Plenum im September 2021 vorzulegen. Nun waren wir und weite Teile des Landtags davon ausgegangen, dass wir Neuwahlen zum Landtag am 26.09.2021 haben werden. Darauf war unser Zeitplan ausgerichtet, weil etwas anderes wenig Sinn ergeben hätte. Mit der Entscheidung, keine Wahlen durchzuführen, haben wir umgehend unsere eigene zeitliche Planung gestrafft. Und ich bin als Finanzministerin allen Beteiligten sehr dankbar, dass wir innerhalb eines wirklich kurzen Zeitraums die Aufstellung des Haushaltsentwurfs abschließen konnten. Damit haben wir die Voraussetzungen geschaffen, um dem parlamentarischen Verfahren angemessen Zeit einzuräumen und mit Ihrer Unterstützung eine gegebe

nenfalls längere Phase der vorläufigen Haushaltsführung zu vermeiden.

Meine Damen und Herren, ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit und ich freue mich schon auf die vielen konstruktiven Auseinandersetzungen, Streitigkeiten, Diskussionen, die wir hier und auch im Haushaltsausschuss haben werden. Herzlichen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Ministerin Taubert. Damit können wir in die Aussprache eintreten und ich darf zunächst das Wort erteilen für die AfD-Fraktion Herrn Abgeordneten Höcke.

Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, auch von meiner Seite ein herzliches guten Morgen ins Hohe Haus. Vielen Dank, Frau Ministerin Taubert, für Ihre einleitenden Worte, für Ihre Ausführungen. Wahrscheinlich kam es nicht nur mir so vor, als würde ich auf eine Traumreise mitgenommen werden. In den frühen Morgenstunden ist das vielleicht ganz angenehm, aber ich muss Sie jetzt leider auf den harten Boden der Realität zurückholen, sehr geehrte Frau Finanzministerin, das ist meine Aufgabe, und die ist auch durchaus begründet.

Sehr geehrte Kollegen Abgeordnete, gut 12 Milliarden Euro sind 2022 für den neuen Haushalt vorgesehen. Das ist viel Geld für unser kleines Bundesland. Grundsätzlich ist es so, dass ein Haushalt ein Land nach vorne bringen soll, ein Land fit machen soll für die Zukunft, wie man so schön sagt im Politikerdeutsch. Das ist leider bei diesem Haushaltsentwurf nicht der Fall. Thüringen wird nicht fit gemacht für die Zukunft, Thüringen wird nicht besser gemacht, Thüringen wird nicht schöner gemacht. Dieser Haushalt ist ein schlechter Haushalt, Frau Finanzministerin, und ich möchte Ihnen das an vier zentralen Punkten verdeutlichen.

Der erste Punkt, den ich in den Blick nehmen will, sind die Investitionstätigkeiten, die vorgenommen werden sollen, bzw. werde ich in diesem Zusammenhang auch einen kleinen Rückblick anstellen müssen. Der zweite Punkt ist das Phänomen des weiteren Aufwuchses der Einnahmen und der Ausgaben. Der dritte zentrale Punkt, den ich in den Blick nehme, ist die fehlende, die mangelnde Transparenz Ihres Haushalts. Sie haben ja eben in Ihrer Einführung selbst von Haushaltswahrheit und Haushaltsklarheit gesprochen. Ich werde Ihnen an

(Ministerin Taubert)

einigen Punkten darlegen, dass dieses Prinzip der Haushaltsführung von Ihnen leider nicht exekutiert wird. Und der vierte große Punkt, an dem ich meine Kritik festmachen werde, sind die Einsparpotenziale, die wir als AfD-Fraktion im Thüringer Landtag mit Blick auf Ihren Haushaltsentwurf festgestellt haben und die wir entsprechend in Änderungsanträgen dann in den nächsten Wochen und Monaten auch aufnehmen werden.

Sehr geehrte Damen und Herren, ich komme zum ersten großen Kritikpunkt, das ist die Problematik der Investitionen. Wir alle wissen, dass in den vielen Bereichen des öffentlichen Lebens in Thüringen ein massiver Investitionsstau vorliegt: bei Straßen, bei Turnhallen, bei Schulgebäuden und auch gerade bei den in Thüringen und für Thüringen so wichtigen Schlössern und Gärten. Ja, und das bezweifeln wir als AfD-Fraktion nicht, Investitionen sind dringend erforderlich, aber schon in der haushaltspolitischen Rückschau lässt sich leider nichts Gutes für die Zukunft erwarten. Im Jahr 2020 sind 61,35 Millionen Euro, die für öffentliche Investitionen vorgesehen waren, nicht ausgegeben worden. Vorhaben, für die Finanzmittel bereitgestellt waren, wurden einfach nicht umgesetzt. Für das laufende Jahr 2021 haben wir leider einen ähnlichen Befund zu konstatieren. Während dieses Jahr nun auch schon wieder – tempus fugit – dreiviertel der Zeit abgelaufen ist, wurden erst 37 Prozent der für Investitionen verfügbaren Mittel entsprechend verwendet.

Ich darf in diesem Zusammenhang daran erinnern, dass ein Haushalt eben nicht nur ein Zahlenwerk ist, nicht nur ein auf Papier gebanntes Luftschloss. Nein, ein Haushalt hat auch einen Erfüllungsauftrag. Und deswegen, sehr geehrte Frau Finanzministerin, sehr geehrte Landesregierung, bekommt die Landesregierung, bekommen Sie, Frau Taubert, von mir für die Planerfüllung ein Mangelhaft, für das Bauen von Luftschlössern bekommen Sie allerdings ein Sehr gut.

(Beifall AfD)

Nun wissen wir – und an der Stelle begrüße ich den Präsidenten des Landesrechnungshofs, Herrn Dr. Dette, auch sehr herzlich –, dass der Landesrechnungshof Kritik am Luftschlösserbau geübt hat, berechtigte Kritik, und vielleicht ist die Landesregierung im Entwurf für 2022 deshalb ein wenig bescheidener geworden, denn die für Investitionen vorgeschlagenen Summen in den Obergruppen 07 und 08 des Haushaltsentwurfs wurden von 1,975 Milliarden im Haushaltsjahr 2021 auf 1,879 Milliarden für 2022 reduziert, das will ich der Fairness halber nicht unterschlagen.

An dem erkennbaren, uns bekannten Investitionsstau ändert das aber letztlich wenig bzw. gar nichts, im Gegenteil. Wir als AfD drängen daher für 2022 auf die tatsächliche Umsetzung der Planansätze, und das natürlich besonders im Hinblick auf ganz wesentliche und wichtige Sachen wie die Sanierung von Turnhallen, Schulgebäuden und Straßen etc.