Protocol of the Session on October 22, 2021

Und es gibt auch im Gesetzentwurf eine Verknüpfung der Alimentation mit der Grundsicherung, die – das habe ich schon gesagt – zeitverzögert dann auch hier wieder angehoben wird und leider nicht mehr auf eine auf die Wertigkeit des Amts bezogene Besoldung abstellt. Auch das haben wir im Ausschuss versucht zu erfragen: Wenn Sie Eingangsämter streichen, schwindet sozusagen der Abstand zu den Eingangsämtern höherer Besoldungsgruppen. Der muss sich aber auf die Wertigkeit des Amts, das heißt der Aufgaben, die man zu tun hat, beziehen. Da haben wir noch keine aus meiner Sicht hinreichende Antwort bekommen, welche neuen Aufgaben das sind oder wie sich denn die Bewertung dieser Wertigkeit durch die Landesregierung geändert hat.

Wir als FDP – ich habe es gesagt – fordern einen umfassenden Blick auf die Besoldung unserer Thüringer Beamten und auf die Grundsätze der Alimentation, der Treue und Fürsorge als Dienstherr, auf die Fachkräftegewinnung, die nicht unerheblich davon abhängt und damit zukünftige Arbeitsleistung und Leistungsfähigkeit unserer öffentlichen Verwaltung sicherstellen soll.

Und genau daher haben wir mit den Kolleginnen und Kollegen der CDU-Fraktion einen Entschließungsantrag eingebracht. Das Ende meiner Redezeit wird angezeigt, dieses Mal halte ich mich daran. Ich hoffe, dass wir in überschaubarer Zeit tatsächlich gemeinsam zu einem neuen Besoldungsrecht kommen. Uns, aber auch die Beamtinnen und Beamten, haben Sie bei der Debatte an Ihrer Seite. Ich danke Ihnen sehr herzlich für die freundliche Aufmerksamkeit. Vielen Dank.

(Beifall SPD, Gruppe der FDP)

Danke, Herr Montag. Es spricht nun Abgeordneter Mühlmann von der Fraktion der AfD.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Abgeordnete und Zuschauer im digitalen Bereich, sehr

geehrte Beamte im Freistaat Thüringen! Nach so viel Einigkeit will ich dann doch noch mal etwas Kritik üben. Zunächst erst mal: Ich möchte mich zu dem ersten Teil, der Gewährung einer Anerkennungsleistung für ehemalige Professoren neuen Rechts kurzfassen. Hier würde meine Fraktion bei gegebenenfalls getrennter Abstimmung dem Gesetzentwurf auch umgehend zustimmen. Anders sieht es aus bei dem zweiten Teil des Gesetzes, in dem es darum geht, dass die vom Bundesverfassungsgericht bescheinigte fehlende verfassungsgemäße Alimentation der Beamten rückwirkend und natürlich auch für die Zukunft geheilt wird.

Zunächst muss ich es an dieser Stelle ansprechen. Offensichtlich regiert es sich nach einer Bundestagswahl offenbar freier und das Ergebnis dessen dürfen die Beamten im Freistaat nun kosten. Wir begrüßen natürlich Ihre geplanten Zuwendungen an Familien mit Kindern. Aber auch wenn wir der Meinung sind, davon kann es nicht genug und sollte es mehr geben, darf das nicht der einzige Fokus in diesem Fall bei der Bearbeitung der Ergebnisse dessen, was das Bundesverfassungsgericht gesagt hat, sein.

In welchem Maße Ihr Gesetzentwurf nämlich sogar fast schon beschämend ist, führten Ihnen bereits die im HuFA angehörten Sachverständigen in ordnerfüllenden Schreiben aus. Ich möchte daher einige dieser Stimmen mal mit in die Debatte einbringen, weil das meiner Meinung nach doch bisher zu kurz gekommen ist. Der Verein der Thüringer Verwaltungsrichter und Verwaltungsrichterinnen e. V. hat in der Anhörung mitgeteilt – ich zitiere –: „Der vorliegende Gesetzentwurf setzt die alimentationsrechtlichen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts nicht in der erforderlichen Weise um und wird von uns abgelehnt.“ Und weiter heißt es: „Zur näheren Begründung dieser Auffassung schließen wir uns in vollem Umfang den zutreffenden Ausführungen“ – die haben das also offensichtlich genauso gesehen – „des tbb Beamtenbund und der Tarifunion Thüringen e. V. an.“ Deutlicher könnten die Interessenverbände wohl nicht vereint sagen, was sie von dem Gesetzentwurf, der hier vorgelegt wurde, halten. Und daher verstehe ich auch diese Einigkeit, die hier im Raum herrscht, nicht wirklich.

Der von Ihnen beauftragte Wissenschaftliche Dienst stellt auch noch fest – ich zitiere auch wieder –: „Dabei wäre es unter den Gesichtspunkten der Nachvollziehbarkeit und Transparenz der im Ergebnis favorisierten Lösung angezeigt, wenn nicht sogar nach den dargestellten Maßgaben rechtlich geboten gewesen, auf die verfassungsrechtlich weniger bedenkliche Alternative einer Anhebung der Grundbesoldung einzugehen.“ Etwas klang das

(Abg. Montag)

schon an, aber tatsächlich hat das nicht dazu geführt, dass der Gesetzentwurf anders bearbeitet wird, als er heute hier vorliegt. Also wurde hier sogar eine bessere Alternative als die, die Sie heute gehen, im Rahmen der Anhörung und im Rahmen der Bearbeitung im Ausschuss aufgezeigt.

Der eigentliche Knackpunkt ist aber Ihr Umgang mit all jenen, denen diese Landesregierung seit Jahren laut Urteil des Bundesverfassungsgerichts eben keine verfassungsgemäße Alimentation zukommen lassen hat. Was Sie den Wissenschaftlichen Dienst nämlich nicht gefragt haben, war, ob es darauf ankommt, dass Widersprüche oder Klagen für Nachzahlungsansprüche noch anhängig sind oder schon dann ein Nachzahlungsanspruch besteht, wenn sich der Beamte gegen die Höhe der Besoldung zeitnah und mit den statthaften Rechtsmitteln gewehrt hat. Dazu hatte nämlich schon das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 4. Mai 2020 explizit ausgeführt. Und auch hier muss ich wieder zitieren: „Eine rückwirkende Behebung ist erforderlich. Dabei kommt es nicht darauf an, ob insoweit ein Widerspruchs- oder ein Klageverfahren schwebt.“ Entscheidend – und das muss ich dazu sagen – ist lediglich, dass die Beamten sich mittels Rechtsbehelfen zeitnah gewehrt haben.

Aber mit all denen, die ich jetzt schon genannt habe, nicht genug, denn der Thüringer Rechnungshof hat als Antwort auf die Frage nach der Nachzahlung für alle Betroffenen auf die Gerichte verwiesen. Und ohne dass ich jetzt noch mal ausführen will, was ich am Anfang schon über den entsprechenden Verein und die Beamtenvertretungen gesagt hatte. Die haben sich bereits positioniert. Die haben bereits ganz deutlich gesagt, was sie davon halten, denn es sind die Richter in Weimar, die ihnen über ihren Berufsverband der Thüringer Verwaltungsrichter nicht einfach ein unbeachtliches Statement in der Anhörung gesendet haben, sondern eine klare Absage.

Ein konkreter Gesetzentwurf wird von allen Angehörten zerrissen, von den Vertretern der Judikative abgelehnt. Und was machen die linksroten Fraktionen gemeinsam offensichtlich mit den Oppositionsfraktionen? Sie machen es trotzdem. Klagen gab es schon immer, sagte die Finanzministerin mit Bezug auf die damit zu erwartende Klagewelle, wenn sie das genauso machen. Sie verweisen also auf den Rechtsweg. Was bitte schön ist das für ein Umgang mit unseren Beamten, mit den Landesdienern hier im Freistaat Thüringen?

(Beifall AfD)

Ich komme an der Stelle noch einmal auf das Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes zurück.

Dort heißt es: In diesem Sinne stellt das Bundesverfassungsgericht in ständiger Rechtsprechung dar, dass Beamte auch nicht aus Ihrer Treuepflicht heraus in der Pflicht stünden, mehr als andere zur Konsolidierung der öffentlichen Haushalte beizutragen. Und weshalb sage ich das? Trotz dieser deutlichen Worte verhandeln wir die nächsten Monate über den Landeshaushalt 2022, in dem sich die Landesregierung am Pensionsfonds der Beamten bedient. Sie machen die Beamten zur Melkkuh ihres Versagens im Haushaltsbereich und an Stellen, wo sie sich revanchieren könnten wie in dem vorgelegten Gesetzentwurf, da zeigen Sie ihnen, also den Beamten,

(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ach, Sie haben doch keine Ahnung!)

anders im Übrigen als andere Nachbarländer – ich sage nur Sachsen und Sachsen-Anhalt – das gehandhabt haben, die kalte Schulter. Was Sie mit solch einem Verhalten erreichen, sieht man im Übrigen auch im Bereich der inneren Sicherheit. Die Bewerberzahlen – wir hatten es vorhin erst in der einen Mündlichen Anfrage gehabt – sind seit Jahren rückläufig, und das hat etwas damit zu tun, wenn Sie den öffentlichen Dienst unattraktiv gestalten und die Beamten für Selbstverständlichkeiten, die in anderen Bundesländern einfach umgesetzt werden, auf den Klageweg verweisen.

(Beifall AfD)

(Unruhe DIE LINKE)

Jetzt mache ich etwas, wozu ich mir habe im Vorfeld sagen lassen, als ich mich auf die heutige Rede vorbereitet habe, es sei ungewöhnlich, dennoch halte ich es für notwendig und beantrage hiermit die Rücküberweisung des Entwurfs an den HuFA. Nach meiner Leseart der §§ 55 und 59 der Geschäftsordnung ist das zulässig, und dass das notwendig ist, zeigt sich schon anhand der eingereichten beiden Entschließungsanträge. Denn auch die Einreicher dieser beiden Entschließungsanträge haben offensichtlich erkannt, dass der Gesetzentwurf in der jetzigen Form nicht ausreichend ist, sonst hätten sie die nicht so eingereicht. Und die linken Fraktionen gehen sogar so weit, dass sie eine jährliche Kontrollinstanz einziehen wollen, weil sie merken, dass es so nicht funktioniert. Deswegen ist es mir wichtig, das jetzt hier so zu beantragen. Deshalb springen Sie einfach mal über Ihren Schatten, sehen Sie nicht die antragstellende Fraktion, sondern sehen Sie die Beamten, die hier möglicherweise auch zusehen, die auch schon weitgehend angekündigt haben, sich genau mit dem Ergebnis des heutigen Gesetzentwurfs oder der heuti

gen Debatte hier im Landtag auseinanderzusetzen, stellen Sie sich auf die Seite dieser Beamten, für die heute hier langfristige Entscheidungen getroffen werden sollen, stimmen Sie einer Rücküberweisung an den HuFA zu! Vielen Dank.

(Beifall AfD)

Vielen Dank. Gibt es weitere Wortmeldungen? Das sehe ich nicht. Dann hat jetzt die Landesregierung das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren Abgeordneten, zunächst einmal möchte ich mich bei allen Abgeordneten, die im HuFA da sehr intensiv mitdiskutiert haben, bedanken.

Das Thema ist in der Tat ein sehr schwieriges Thema und es ist nicht so, Herr Montag, dass, wenn man irgendetwas festgestellt hat dazu, dann schnell gearbeitet ist, so nach dem Motto: beschlossen und gearbeitet ist dann schnell. Es ist eine außergewöhnlich schwierige Materie, die sich ableitet aus dem Treueverhältnis, das der Beamte hat, und der Notwendigkeit der Alimentation aus dem Grundgesetz.

Ich möchte noch mal sagen und hier feststellen: Wir haben einen verfassungsgemäßen Vorschlag vorgelegt. Niemand, Herr Mühlmann, nicht der Beamtenbund, nicht der Interessenverband, den Sie angesprochen haben, nicht das Gutachten des Landtags, auch nicht der Rechnungshof oder andere, die sich geäußert haben, sagen, dass es ein verfassungswidriger Entwurf ist. Also das, was wir als Gesetzentwurf vorgelegt haben, das jetzt noch mal in den Zahlen konkretisiert wurde, ist eine verfassungsgemäße Alimentation, die hier gezahlt wird. Das will ich zunächst feststellen. Auch wenn sich der eine oder andere Beamte schon sehr intensiv geäußert hat und gern möchte, dass alle Welt weiß, was er da aufgeschrieben hat, das ist zunächst mal Fakt.

Natürlich ist auch Fakt, dass es sehr kompliziert ist, jetzt immer wieder die Anpassung vorzunehmen. Das ist nicht der Wunsch des Freistaats Thüringen gewesen und auch kein Wunsch eines anderen Bundeslandes und des Bundes, sondern das ist eine Ableitung des Bundesverfassungsgerichts, das eben festgestellt hat, indem es einen Vergleich zur Grundsicherung gezogen hat, das als Maßstab genommen hat, was es bedeutet, wenn bei einer vierköpfigen Familie, also zwei Partner und zwei Kinder, einer als Beamtin oder Beamter arbeitet und ob

das ausreicht, um über dem Limit des Grundsicherungsniveaus zu sein. Da spielen eben – das haben wir nicht verursacht und das ist auch misslich – ganz viele Faktoren rein, außer denen, die gesetzlich festgelegt werden, eben auch, ob in Erfurt noch mehr freie Möglichkeiten für Kinder bestehen, das Museum, den Zoo oder etwas anderes zu besuchen. Alles müssen wir auch aus diesem Teil des Bildungs- und Teilhabesektors mit einarbeiten. Das machen wir. Dafür haben wir jetzt Programme, die wir selbst entwickelt haben, die kein Geld gekostet haben. Das heißt, das können wir berechnen und Ihnen immer wieder vorlegen.

Ich sehe auch, dass die beiden Entschließungsanträge auch auf den Wunsch des Beamtenbundes eingehen, nämlich zu sagen, wie wir das Besoldungsrecht in Thüringen anpassen können. Es ist keine Modernisierung. Es ist einfach eine andere Art, mit der Besoldung umzugehen. Sie werden mir als Finanzministerin nicht verwehren, dass ich sage, zunächst einmal muss es aufkommensneutral sein. Denn wenn wir es nicht aufkommensneutral machen – wir haben heute den Haushalt diskutiert –, dann wird es an anderen Stellen fehlen. Was wir auch dabei berücksichtigen müssen, wir nehmen das natürlich auf und werden das auch angehen, auch mit den zwei Beamtinnen und Beamten, die ich dafür zur Verfügung habe. Wir werden natürlich – das ist selbstverständlich – auf den Beamtenbund zugehen und die eigenen Vorstellungen, die der Beamtenbund an der Stelle hat, natürlich auch versuchen mit umzusetzen, denn bei der Umsetzung ist das Problem, nicht bei den Ideen. Die Umsetzung wird die Schwierigkeit sein.

Was mir besonders am Herzen liegt, ist, wir haben auf der einen Seite die Alimentation, wie gesagt, da gibt es kein Wenn und Aber, das ist auch völlig unbestritten. Wir haben auf der anderen Seite aber natürlich auch Tarifbeschäftigte in unseren Reihen. Jetzt möchte ich nicht, dass ich einen gegen den anderen ausspiele,

(Beifall SPD)

aber Fakt wäre, Herr Mühlmann, wenn wir genau das gemacht hätten, was der Beamtenbund als einzige Lösung aus seiner Sicht vorgeschlagen hätte, wir hätten den Beamtinnen und Beamten pro Monat 400 Euro brutto mehr bezahlen müssen und wir hätten keine Möglichkeit gehabt, dieses Geld auch den Tarifbeschäftigten in einer vergleichbaren Beschäftigung zuteilwerden zu lassen. Das wäre nicht möglich gewesen. Ich denke, wenn wir diese Alimentation auf andere Füße stellen wollen – wie gesagt, wir sind für viele Vorschläge da sehr offen –, dann müssen wir natürlich auch die Gerechtigkeit innerhalb einer gesamten Landesverwaltung letzt

(Abg. Mühlmann)

endlich auch in Anlehnung an die Kommunen mit beachten. Das dauert eine Weile, aber für uns ist das kein Problem.

Ich will noch etwas sagen. Sie hatten den Verband der Verwaltungsrichterinnen und -richter angesprochen. Für mich persönlich gibt es zwei Dinge, die man da trennen muss: Zunächst einmal haben wir Gewerkschaften, den tbb und Verbände. Das sind Interessenverbände, die das gute Recht haben, sich zu äußern – auch in dem Sinn, wie das jetzt hier vorgetragen wurde. Aber das ist ein Unterschied, ob ein Verwaltungsrichter über den Verband die Verbandsmeinung äußert oder ob er dann im Gericht sitzt und über einen ganz konkreten Sachverhalt abstimmen muss.

(Beifall SPD)

Da gibt es ganz eineindeutig eine Trennung, weil natürlich der Verband immer mehr fordern kann, als der Richter am Ende auch nach Ansicht und Prüfung urteilen muss. Das sind zwei unterschiedliche Paar Schuhe, und ich denke, die sollte man auch im Interesse der Verbände und Gewerkschaften auseinanderhalten. Herzlichen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Danke, Frau Ministerin Taubert. Gibt es jetzt noch Wortmeldungen? Nein. Dann kommen wir jetzt zur Abstimmung, denn es gibt jetzt eine Abweichung vom Rollenplan, denn es wurde die Rücküberweisung an den Haushalts- und Finanzausschuss beantragt. Ich frage also jetzt zuerst: Wer ist dafür, dass dieser Gesetzentwurf an den Haushalts- und Finanzausschuss zurücküberwiesen wird? Den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Abgeordneten der Fraktion der AfD. Gibt es Gegenstimmen? Das sind die Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, SPD. FDP kann ich jetzt nicht genau erkennen? Nicht, gut.

(Zwischenruf Abg. Bergner, Gruppe der FDP: Na ja, Herr Präsident, Sie haben ja auch noch nicht nach den Enthaltungen gefragt!)

Ja, es kam gerade eine Hand hoch, deswegen war das nicht eindeutig.

Und die Fraktion der CDU. Gibt es Enthaltungen? Das ist jetzt die Gruppe der FDP. Damit ist die Rücküberweisung an den Haushalts- und Finanzausschuss abgelehnt.

Damit kommen wir jetzt zur Abstimmung zu dem Gesetzentwurf in der Drucksache 7/3575, erstens über die Beschlussempfehlung des Haushalts- und

Finanzausschusses – Drucksache 7/4224 –. Wer stimmt dieser Beschlussempfehlung des Haushaltsund Finanzausschusses zu? Den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen und SPD. Wer stimmt dagegen? Keine Gegenstimmen. Enthaltungen? Es enthalten sich die Gruppe der FDP, die Fraktion der CDU und die Fraktion der AfD und der Abgeordnete Schütze. Gut, damit ist die Beschlussempfehlung angenommen.

Wir stimmen jetzt über den Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drucksache 7/3575 in zweiter Beratung unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Abstimmung über die Beschlussempfehlung ab. Wer stimmt dem Gesetzentwurf zu? Den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen und SPD. Gibt es Gegenstimmen? Ich sehe keine Gegenstimmen. Gibt es Enthaltungen? Das ist die Parlamentarische Gruppe der FDP, die Fraktionen der CDU und der AfD und der Abgeordnete Schütze. Damit ist der Gesetzentwurf unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Abstimmung über die Beschlussempfehlung angenommen.

Wir stimmen nun abschließend über den Gesetzentwurf ab. Ich bitte diejenigen, sich von den Plätzen zu erheben, die für den Gesetzentwurf stimmen. Das sind die Abgeordneten der Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen und SPD. Danke. Jetzt erheben sich bitte die Abgeordneten, die gegen den Gesetzentwurf stimmen. Das sind keine. Und abschließend: Wer enthält sich, bitte aufstehen. Das sind die Abgeordneten der Parlamentarischen Gruppe der FDP, der Fraktion der CDU, der Fraktion der AfD und der Abgeordnete Schütze. Damit ist der Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung angenommen.

Wir stimmen jetzt weiterhin über den Entschließungsantrag in der Drucksache 7/4264 ab. Das ist der Entschließungsantrag der CDU und der FDP. Wird dazu Ausschussüberweisung beantragt? Nein, gut. Dann kommen wir direkt zur Abstimmung. Wer diesem Entschließungsantrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind Abgeordnete aller Fraktionen. Wer stimmt dagegen? Ich sehe keine Gegenstimmen. Enthaltungen? Keine Enthaltungen. Damit ist der Entschließungsantrag einstimmig angenommen.

Ich komme nun zur Abstimmung zum Entschließungsantrag der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 7/4268. Wird hier Ausschussüberweisung beantragt? Nein. Dann kommen wir direkt zur Abstimmung. Wer für diesen Entschließungsantrag ist, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Ab