1. Wie hoch schätzt die Landesregierung den Investitionsbedarf der Thüringer Kommunen auf der Grundlage welcher Zahlenbasis in Summe ein?
3. In welchen Bereichen sieht die Landesregierung Schwerpunkte beim prognostizierten Investitionsund Finanzbedarf?
4. In welchem Umfang sind die Ergebnisse zu den Fragen 1 bis 3 im Entwurf des neuen Gesetzes zum Kommunalen Finanzausgleich berücksichtigt worden?
Sehr geehrter Herr Vorsitzender, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Bergner beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:
§ 3 Abs. 5 des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes vor. Hierin wird auch der durch die Finanzausgleichsmasse zu deckende Finanzbedarf ermittelt. Darin eingeschlossen sind auch die Schätzungen für die Investitionsbedarfe. Die aktuelle Revision ist Grundlage des dem Parlament seit 6. Oktober 2021 vorliegenden Entwurfs einer Novelle des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes. Während der Kommunalmonitor der Thüringer Aufbaubank auf eine Umfrage unter Kommunen abstellt, deren Teilnahme freiwillig ist, basiert die Revision stets auf der kommunalen Jahresrechnungsstatistik. Somit werden die Daten aller Thüringer Kommunen herangezogen und noch einer Plausibilitätskontrolle seitens des Thüringer Landesamts für Statistik unterzogen. Sie eignen sich daher gut als Basisdaten für weitere Berechnungen und Prognosen. Das aktuelle Revisionsergebnis basiert auf den Rechnungsergebnissen des Jahres 2019 und beinhaltet auch Investitionsausgaben in Höhe von 630 Millionen Euro für investive Pflichtaufgaben. Im Rahmen der Revision werden diesen Ausgaben diesbezügliche kommunale Einnahmen außerhalb der Finanzausgleichsmasse gegenübergestellt, um so den noch durch die Finanzausgleichsmasse zu deckenden Anteil zu bestimmen.
Da sich die Frage auf den Investitionsbedarf unabhängig von dessen Finanzierung durch Landesoder Bundesförderprogramme oder die Finanzausgleichsmasse bezieht, bietet es sich für die hier vorliegende Anfrage an, die kompletten Investitionsausgaben auf das Jahr 2022 fortzuschreiben. In Übereinstimmung mit der Herangehensweise im Revisionsbericht erfolgt die Fortschreibung sowohl mit Jahresteuerungsraten im Straßenbau und im Bürogebäudebau als auch mit der prognostizierten Einwohnerzahl. Hierbei ergibt sich für pflichtige eigene Aufgaben ein Wert von 693 Millionen Euro. Hinzu kommen noch Finanzbedarfe im freiwilligen Aufgabenbereich. Geht man hier von den tatsächlichen Investitionsausgaben von ca. 209 Millionen Euro aus und schreibt diese entsprechend fort, ergibt sich ein Wert von rund 230 Millionen Euro. Zu beachten sind darüber hinaus noch Investitionsausgaben für den Bereich des übertragenen Wirkungskreises mit rund 31 Millionen Euro im Jahr 2019, die auf das Jahr 2022 fortgeschrieben rund 35 Millionen Euro betragen. In Summe ergibt sich für die eigenen und übertragenen Aufgaben insgesamt für Investitionen ein Finanzbedarf von rund 958 Millionen Euro für das Jahr 2022. Investitionsausgaben im Bereich der kostendeckenden Einrichtungen der Abwasser- und Abfallbeseitigung bleiben angesichts der Kostendeckung im Sinne des Kommunalabgabengesetzes außen vor.
Dieser schematisch ermittelte Wert ist nicht zu verwechseln mit einem möglichen Investitionsstau, der von der Landesregierung nicht geschätzt wird. Wie diese Mündliche Anfrage aus dem Kommunalmonitor, einer Umfrage der Thüringer Aufbaubank, zitiert, besteht ein solcher bei der kommunalen Infrastruktur. Dieser wird vom Grundsatz her auch vonseiten der Landesregierung nicht bestritten und kann sicher nur über einen längeren Zeitraum abgebaut werden. So weit die Antwort zu Frage 1.
Ich komme zu Frage 2, welche ich wie folgt beantworten möchte: Eine Vielzahl von Investitionshemmnissen wird von der Thüringer Aufbaubank im Kommunalmonitor genannt, die aus Sicht der Landesregierung grundsätzlich nachvollziehbar sind. Aufgeführt werden zum Beispiel die Verfügbarkeit von Eigen- und Fördermitteln, die Verfügbarkeit von Planungs- und Projektsteuerungskapazitäten, Konsolidierungsrestriktionen und fehlende langfristige Investitionsbedarfsstrategien. Zudem ist zu erwarten, dass sich künftig auch der Mangel an ausführenden Betrieben problematisch auf kommunale Investitionen auswirken wird.
Die Antwort zu Frage 3: Die im Rahmen der Revision herangezogenen Jahresrechnungsergebnisse des Jahres 2019 zeigen, dass Schwerpunkte der derzeitigen Investitionstätigkeit in den Aufgabenbereichen Straßen und ÖPNV, Schule, Kita und bei sonstigen pflichtigen Aufgaben liegen. Wobei im letztgenannten Aufgabenbereich zum Beispiel der Brandschutz mit hohen Nettoausgaben für Investitionsausgaben involviert ist. Diese Bereiche spiegeln sich auch in den Umfrageergebnissen des Kommunalmonitors wider. Soweit hier die Verwaltungsdigitalisierung noch mit einer hohen Wichtigkeit genannt ist, ist zu berücksichtigen, dass Investitionen im Bereich Verwaltungsdigitalisierung in der Jahresrechnungsstatistik in den einzelnen Aufgabenbereichen mit ausgewiesen werden und somit nicht separat betrachtet werden können.
Die Antwort zur Frage 4: In dem bei der Antwort zur Frage 1 erwähnten Entwurf der Novelle des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes wird auch explizit auf die Entwicklung der kommunalen Investitionsausgaben eingegangen. Der Anstieg der kommunalen Investitionsausgaben von 2016 bis 2020 um rund zwei Drittel zeigt, dass die in diesem Zeitraum erfolgten erhöhten investiven Landeszuweisungen an die Kommunen ihre Wirkung nicht verfehlen. Obwohl die von mir schon bei der Antwort zur Frage 1 erwähnte Revision im Ergebnis eine Reduktion der Finanzausgleichsmasse zugelassen hätte, wurde auch aufgrund der Entwicklung der Investitionstätigkeit der Kommunen der kommunale Anteil des Partnerschaftsgrundsatzes nicht gesenkt. Im Ge
genteil soll die Integration der Investitionspauschale von 100 Millionen Euro pro Jahr aus dem Thüringer Gesetz für eine kommunale Investitionsoffensive 2021 bis 2024 in den kommunalen Anteil des Partnerschaftsgrundsatzes ein klares Zeichen für eine langfristig angelegte Investivunterstützung der Kommunen sein. Bereits 2020 wurde die Finanzausgleichsmasse um die 100 Millionen Euro der Investitionspauschalen der Jahre 2018 und 2019 aufgestockt, die vollständig dauerhaft in die Schlüsselmasse überführt wurden. Damit waren die Mittel nicht zweckgebunden, konnten aber weiterhin für Investitionen eingesetzt werden. Die aktuelle Überführung sieht vor, die Mittel aus dem KFA als Investitionspauschalen auszureichen. Im Ergebnis werden die Thüringer Kommunen mit dem vorliegenden Gesetzentwurf und den weiteren umfangreichen Landesförderprogrammen in die Lage versetzt, den kommunalen Investitionsstau weiter abbauen zu können. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Präsident. Ich melde auch gleich zwei Nachfragen an. Vielen Dank, Herr Staatssekretär für Ihre Antwort. Ich habe Sie also richtig verstanden – ich glaube, da ist ja auch kein Dissens –, dass in der Ermittlung des kommunalen Finanzbedarfs demzufolge tatsächlich die Ausgaben, die nicht getätigt werden konnten, weil das Geld vor Ort nicht da war, auch nicht enthalten sind. Wenn aber dem Investitionsstau zu Leibe gerückt werden soll – das haben Sie ja im Prinzip selbst angedeutet –: Wie soll das passieren, wenn die Höhe des Investitionsstaus auch nicht annäherungsweise bekannt ist? Das ist die erste Frage.
Und die zweite Frage bezieht sich auf Ihre Antwort zu meiner zweiten Frage, nämlich die Hemmnisse bei Investitionsvorhaben der Thüringer Kommunen. Meinen Sie nicht auch, dass ein wesentliches Hemmnis darin besteht, dass sehr oft selbst bei Fördermittelmaßnahmen die Eigenmittel fehlen? Danke.
Dass fehlende Eigenmittel an der einen oder anderen Stelle dazu führen können, das Fördermittel nicht in Anspruch genommen werden können, möchte ich nicht bestreiten. Allerdings denke ich nicht, dass das ein flächendeckendes Problem in
Thüringen ist. Die erste Frage möchte ich Ihnen grundsätzlich mit Ja beantworten. Ich hatte versucht, Ihnen darzulegen, dass wir uns diesem Thema „Investitionsbedarf“ natürlich auf Basis verlässlicher Zahlen nähern müssen. Da möchte ich mich auf die Diskussion zum Haushalt beziehen, wo schon festgestellt wurde, dass es unheimlich schwierig ist, ein entsprechendes Berechnungsschema zu entwickeln. Insofern macht es aus meiner Sicht durchaus Sinn, die Investitionszahlen des Jahres 2019 als Basis heranzuziehen und auf das Jahr 2022 fortzuschreiben, wie ich Ihnen das erläutert hatte.
Und es ist auch richtig und wichtig, die investiven Mittel, die wir in der Vergangenheit immer nur temporär zur Verfügung gestellt haben, jetzt auch zu verstetigen und den Kommunen dauerhaft zur Verfügung zu stellen, was geschehen ist und dazu führen wird, dass der Investitionsstau perspektivisch abgebaut werden kann. Darüber hinaus ist es genauso richtig und wichtig gewesen, den Partnerschaftsgrundsatz nicht zulasten der Kommunen zu modifizieren und in dieser Höhe beizubehalten, was auch dazu führt, dass den Kommunen mehr Investitionsmittel zur Verfügung stehen werden.
(Zwischenruf Abg. Bergner, Gruppe der FDP: Vielen Dank! Da ich meine Nachfragen aus- geschöpft habe, freue ich mich auf die Dis- kussion im Ausschuss!)
Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Ich habe noch mal eine Nachfrage. Sie hatten ja in der Antwort schon auf Frage 4 von dem Kollegen gesagt, dass der Investitionsstau weiter abgebaut wird. Wo können wir das auch ein Stück weit plakativ deutlich machen vor dem Hintergrund, dass für mich jetzt noch mal interessant wäre zu wissen, bezieht sich diese Aussage auf den Abbau einer objektkonkreten Betrachtungsweise oder bezieht sich das auf ein Finanzvolumen, was notwendig ist, um den Investitionsstau abzuarbeiten? Wir wissen, dass es zum Beispiel mit Blick auf die letzten zwei Jahre allein bei den Baukosten – und kommunale Investitionen sind ja zum Großteil Baukosten, nicht alles, wenn wir an Feuerwehrfahrzeuge denken, aber doch ein Großteil ist bauinvestitionsinduziert –, dass es da einen erheblichen Preisschub gegeben hat – nach Expertenrechnung 20 Prozent plus/
minus. Also selbst wenn wir dort sozusagen objektkonkret planmäßig vorwärtskommen würden – was wir ja noch hoffen –, würde sich das natürlich nominell im Finanzvolumen gar nicht nachvollziehen lassen. Deshalb noch mal die konkrete Frage: Wo kann man das jetzt nachvollziehen, dass wir, wie Sie sagen, im Abbau des Investitionsstaus auf der kommunalen Ebene weiter vorankommen?
Zunächst sprechen wir ja von einer kommunalen Aufgabe. Die Kommunen haben selbst zu entscheiden, erst mal selbst zu identifizieren, wo ein Investitionsstau besteht. Herr Abgeordneter Bergner hat sich ja auf den Kommunalmonitor bezogen und im Kommunalmonitor werden nach meiner Erinnerung, glaube ich, die zehn wichtigsten Bereiche dargestellt, wo perspektivisch verstärkt Investitionen oder in den nächsten Jahren verstärkt Investitionen vorgenommen werden müssen. Das deckt sich auch mit unseren Erkenntnissen. Aber die Detailentscheidungen obliegen natürlich den Städten und Gemeinden. Wir unterstützen sie nur, indem wir ihnen die dafür erforderlichen Mittel in dem gesetzlich vorgesehenen Umfang zur Verfügung stellen.
Was die einzelnen Förderprogramme angeht, kann man dadurch natürlich eine gewisse Sichtbarkeit herstellen, indem man diese ganzen Förderprogramme, was wir in der Vergangenheit auch schon getan haben, mal auflistet, damit man sieht, was parallel zum FAG an die Kommunen noch für Unterstützungen ausgereicht werden. Wir sind diesbezüglich aber auch in der Pflicht – und im Innenministerium tun wir das auch –, unsere Fördersätze vor dem Hintergrund der aktuellen Preisentwicklung natürlich zu überprüfen und auch regelmäßig anzupassen. Ich gehe davon aus, dass das in den nächsten Monaten in allen Ressorts geschehen wird und damit eine planvolle Investitionstätigkeit durch das Land unterstützt werden kann.
Danke, Herr Staatssekretär Götze. Damit ist die Zeit für die Fragestunde erschöpft. Die verbleibenden Mündlichen Anfragen sind gemäß § 91 Abs. 2 Satz 2 der Geschäftsordnung schriftlich innerhalb von einer Woche ab dem Tag der Fragestunde durch die Landesregierung zu beantworten.
Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt und rufe erneut den Tagesordnungspunkt 20 auf, um das Wahlergebnis bekannt zu geben.
gesetz (G 10-Kommission) gemäß § 2 Abs. 2 des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Artikel 10-Gesetzes Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/4234 -
Abgegebene Stimmen: 78, ungültige Stimmen: 0, gültige Stimmen: 78. Auf den Wahlvorschlag der Fraktion der AfD entfallen 24 Jastimmen, 50 Neinstimmen, es liegen 4 Enthaltungen vor. Damit hat Herr Abgeordneter Sesselmann die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Landtags nicht erreicht.
Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt und möchte kurz eine Bemerkung zum weiteren Verlauf der Tagesordnung machen.
Wir hatten uns bei der Feststellung der Tagesordnung auf eine Reihe von Tagesordnungspunkten verständigt, die in diesen Plenarsitzungen auf jeden Fall aufgerufen werden sollten. Nach dem derzeitigen Stand der Abarbeitung der Tagesordnung erscheint es jedoch möglich, dass unter Berücksichtigung des vereinbarten Endes der heutigen Plenarsitzung nicht alle diese Punkte werden zum Aufruf kommen können. Um diesen Zielkonflikt zu lösen, gehe ich davon aus, dass keiner von den betroffenen Einbringerinnen bzw. Einbringern der Feststellung widerspricht, dass die Zustimmung zur Überschreitung der Beratungsfrist zu denjenigen Tagesordnungspunkten vorliegt, die aufgerufen werden müssten, heute aber nicht mehr aufgerufen werden können. Ich sehe keinen Widerspruch. Gut.
Thüringer Gesetz zur Gewährleistung einer verfassungsgemäßen Alimentation sowie über die Gewährung einer Anerkennungsleistung für ehemalige angestellte Professoren neuen Rechts Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 7/3575 - dazu: Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses - Drucksache 7/4224 -
Entschließungsantrag der Fraktion der CDU und der Parlamentarischen Gruppe der FDP - Drucksache 7/4264 -
dazu: Sicherstellung einer verfassungsgemäßen Alimentation und Steigerung der Attraktivität des öffentlichen Dienstes Entschließungsantrag der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/4268 -
Das Wort hat Frau Abgeordnete Merz aus dem Haushalts- und Finanzausschuss zur Berichterstattung zu dem Gesetzentwurf.
Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, sehr geehrte Zuschauerinnen und Zuschauer! Der vorliegende Entwurf zum Thüringer Gesetz zur Gewährleistung einer verfassungsgemäßen Alimentation sowie über die Gewährung einer Anerkennungsleistung für ehemalige angestellte Professoren neuen Rechts in Drucksache 7/3575 wurde am 2. Juli 2021 in der 52. Sitzung des Thüringer Landtags durch die Landesregierung eingebracht und an den Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen. Der Haushalts- und Finanzausschuss hat sich insgesamt in drei Sitzungen mit dem Gesetzentwurf befasst. In der 32. Sitzung am 16. Juli 2021 wurde der Gesetzentwurf erstmals beraten und ein schriftliches Anhörungsverfahren sowie die Durchführung eines Online-Diskussionsforums bis zum 6. September 2021 beschlossen. Angehört wurden neben den kommunalen Spitzenverbänden unter anderem der Thüringer Beamtenbund, der DGB, Interessenvertretungen der Richterschaft und der Hochschullehrer. Auch der Thüringer Rechnungshof hat eine entsprechende Stellungnahme vorgelegt.
Die Ergebnisse der Anhörung wurden auf Bitte des Ausschusses hin seitens der Landtagsverwaltung in einer Synopse in Vorlage 7/2603 zusammengefasst. Für diese umfangreiche Zuarbeit an dieser Stelle noch mal herzlichen Dank. Zusätzlich wurde bereits am 21. Mai 2021 von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen eine gutachterliche Stellungnahme zu diesem Gesetzentwurf beim Wissenschaftlichen Dienst des Thüringer Landtags beauftragt. Diese wurde in den weiteren Beratungsverlauf einbezogen. Am 17. September in seiner 33. Sitzung werte
te der Ausschuss die Ergebnisse der Anhörung aus. Finanzministerin Heike Taubert sagte im Zuge der Beratung eine ergänzende Stellungnahme der Landesregierung zu den vorgebrachten Argumenten der Gutachten bzw. Stellungnahmen der Anzuhörenden zu. Diese wurde dem Ausschuss in Vorlage 7/2692 schriftlich zur Verfügung gestellt. Weiterhin enthielt die benannte Vorlage eine erste Überarbeitung der Beträge der Familienzuschläge seitens des TFM. Damit wurden Veränderungen auf Bundesebene im SGB II sowie bei den Rundfunkbeiträgen berücksichtigt.
Die Änderungen wurden durch einen Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen in Vorlage 7/2763 in das Verfahren eingebracht und am 15. Oktober in der 34. Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses beschlossen. Weiterhin wurden ergänzend in dieser Sitzung die Inhalte des Gutachtens des Wissenschaftlichen Dienstes mündlich vorgestellt.
Der Haushalts- und Finanzausschuss fasste in der 34. Sitzung die Beschlussempfehlung mit der Drucksachennummer 7/4224 und empfiehlt darin die Annahme des Gesetzentwurfs in geänderter Form. Vielen Dank.
Danke, Frau Merz. Wird das Wort zur Begründung des Entschließungsantrags in der Drucksache 7/4264 gewünscht? Herr Montag?