Protocol of the Session on October 20, 2021

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

das wäre dann die Nummer 4 in Ihrer Gruppe, die Schriftführerin eine entsprechende Zulage beantragen, damit man hier entsprechend vernünftig und

gleichberechtigt innerhalb der Gruppe arbeiten kann. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank. Die Schriftführer hinter mir begrüßen das. Als nächster Redner hat Abgeordneter Kemmerich für die Gruppe der FDP das Wort.

Frau Präsidentin, mehr sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten und liebe Zuschauer, Zuhörer an den diversen Möglichkeiten, die gegeben sind, mit Blick auf die Debatte im Justizausschuss und auch auf die Debatte heute und die zur Abstimmung stehende Vorlage möchte ich noch mal einige Punkte hervorheben.

Der Zweck der Gruppenbildung unterscheidet sich im Grundsatz nicht von den der Fraktionsbildung zugrundeliegenden Motiven und damit auch nicht von den parlamentarischen Aufgaben. Vor diesem Hintergrund kann es ein starres Abstandsgebot zwischen Fraktionen einerseits und Gruppen andererseits nicht geben. Wir müssen sicherstellen, dass die mit dem Zusammenschluss zu einer Gruppe verfolgten Zwecke durch die Ausgestaltung von Status und Verfahren entfaltet werden können. Dies setzt eine angemessene Ausstattung mit sachlichen und personellen Mitteln voraus. Vor diesem Hintergrund ist die Finanzierung keine politische Arithmetik, sondern untrennbar mit den auch der Gruppe übertragenen parlamentarischen Aufgaben verbunden. Es ist ein verfassungsgemäßer Anspruch und eben nicht die Entscheidung der Mehrheit des Parlaments. Maßstab für die Bemessung der zuzuweisenden Mittel sind die zu bewältigenden Aufgaben und das ist unabhängig von der Kooperationsform. Es geht um die Funktionsfähigkeit des Parlaments und die Aufgaben, die im Parlament zu erledigen sind.

Die in der Beschlussempfehlung festgelegte Mittelausstattung in Höhe von 50 vom Hundert ist unangemessen gering. Das hat nichts damit zu tun, dass es 50 Prozent sind, sondern mit den Aufgaben im Parlament und den Mitteln, die man für diese Erfüllung der Aufgaben in der heutigen Zeit braucht und zugrunde legen muss.

Ich erinnere noch mal, der Parlamentarischen Gruppe kommen zahlreiche umfassende Mitwirkungs-, Initiativ-, Informations- und Kontrollrechte zu. Exemplarisch steht hierfür die Vertretung der Gruppe in allen elf Fachausschüssen. Unter den

angebotenen finanziellen Rahmenbedingungen verkennen Sie die Bedeutung einer sachkundigen, allgemeinen Vorbereitung parlamentarischer Initiativen, der fachlichen Unterstützung im Rahmen der Ausschussarbeit, Informationsbeschaffung, Aufbereitung oder auch der allgemeinen Presse- und Öffentlichkeitsarbeit. Diese Aufgaben sehen im Zuge der Gruppenarbeit im Grundsatz keineswegs anders aus als bei Fraktionen. Unter diesem Stichwort sei mir noch der Verweis auf die Aufgaben und die Bedeutung des Sprechers einer Parlamentarischen Gruppe erlaubt. Aufgrund der Nähe der Parlamentarischen Gruppe zu Fraktionen und der damit einhergehenden vergleichbaren Struktur lassen sich Gruppen ebenfalls durch einen Sprecher vertreten. Der Sprecher nimmt eine herausgehobene Stellung ein und vertritt die Politik der Parlamentarischen Gruppe, insbesondere in der Öffentlichkeit. Er ist angehalten, gerade in einer parlamentarischen Demokratie auch dafür zu werben, für die Entscheidungen eines Parlaments, für Verständnis zu sorgen, für Akzeptanz in der Bevölkerung der parlamentarischen Demokratie. Letztlich ist es auch seine Aufgabe, die unterschiedlichen politischen Ansichten der Gruppe zusammenzuhalten und die Ausrichtung zu prägen.

Die Vorbereitung und Koordination der politischen Willensbildung tragen letztlich auch zur Arbeitsfähigkeit der Parlamente und damit auch des Thüringer Parlaments entscheidend bei. Damit ist nach überwiegender Auffassung – und da geht es nur um den Status, es geht mir nicht ums Geld, auch wenn da gerne mal der Eindruck erweckt wird – der Status eines Sprechers der Gruppe gleichzusetzen mit einem Fraktionsvorsitzenden einer Fraktion.

(Beifall Gruppe der FDP)

Die von Ihnen vorgenommene Aufwertung der Parlamentarischen Geschäftsführer, die wir sehr begrüßen und die die Arbeit der Parlamentarischen Geschäftsführer auch angemessen würdigt, unterstützen wir. Auch sie ist darauf gerichtet, die Arbeitsfähigkeit des Parlaments sicherzustellen, und zwar die umfangreichen Aufgaben der Koordination zwischen den einzelnen Fraktionen respektive Parlamentarischen Gruppen. Und Sie wissen, wie aufwendig das geworden ist, sicherlich auch durch die interessante Konstellation, die wir hier im Thüringer Landtag zu betrachten haben. Insofern sagen wir auch, ob das nun vier oder fünf Abgeordnete einer Fraktion oder Gruppe sind, dass es einer parlamentarischen Geschäftsführung bedarf, und das steht einer Gruppe zu. Insbesondere verweisen wir hier auf die Regelungen der Thüringer Verfassung, dass ausdrücklich Landtagspräsident, Landtagsvizepräsident erwähnt sind, dass der Fraktionsvorsitzende

(Abg. Blechschmidt)

erwähnt ist, der Parlamentarische Geschäftsführer ist insofern nicht erwähnt.

Ihre Redezeit ist zu Ende, Herr Kemmerich.

Wir unterstützen sehr die Aufwertung. Ich sage es klar, den Beschluss werden wir nicht unterstützen. Für unseren Änderungsantrag werbe ich noch mal. Aber nichtsdestotrotz werden wir letztlich den Verfassungsgerichtshof anrufen. Vielen Dank.

(Beifall Gruppe der FDP)

Für die Fraktion der AfD hat sich jetzt Abgeordneter Braga zu Wort gemeldet.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, die Debatte ist ja schon fortgeschritten, die Uhrzeit ist es langsam auch. Ich will daher jetzt nicht auf die gesamten Einzelheiten des Gesetzentwurfs eingehen, auch der Beschlussempfehlung nicht. Das haben die Vorredner schon getan. Lassen Sie mich deshalb direkt in medias res gehen.

Die für die Rechtsstellung von Parlamentarischen Gruppen gefundene Formulierung des § 58 a Abs. 1, insbesondere nach der Änderung durch die Beschlussempfehlung des Justizausschusses, ist aus meiner Sicht, aus Sicht meiner Fraktion durchaus gelungen. Sie deckt sich auch im Wesentlichen mit den Ergebnissen der Beratung über die Anerkennung dieses Gebildes, dieser Parlamentarischen Gruppe Anfang September hier im Hohen Haus. So war meine Fraktion bekanntermaßen – das haben wir damals deutlich gemacht – eine Kritikerin der Schaffung dieses Gebildes der Parlamentarischen Gruppe und folglich auch etwas skeptisch, ob die Parlamentarische Gruppe in dieser Form anerkannt werden sollte. Wir hatten damals eine Alternative vorgeschlagen. Gleichwohl hat sich der Landtag dafür ausgesprochen. Und weil er es getan hat, ist die Anpassung des Abgeordnetengesetzes folgerichtig.

Die hier vorgeschlagene Regelung der Gruppenfinanzierung sehen wir hingegen kritisch. Wenn der Landtag sich schon mehrheitlich dafür entscheidet, eine Gruppe anzuerkennen und diese eben nicht zu behandeln wie ein loser Zusammenschluss von vier oder weniger Abgeordneten, sondern mit Rechten und auch vor allem Pflichten ausstattet – Herr Kemmerich ist soeben darauf eingegangen –, so ist

es auch zwingende Voraussetzung, hierfür die notwendigen finanziellen Grundlagen zu schaffen. Ob das mit den hier vorgeschlagenen Beträgen geschehen ist oder geschehen wird, das darf bezweifelt werden und das wird ja auch bezweifelt. Herr Kemmerich hat ja soeben angekündigt, Weimar anzurufen. Wir betreten jedenfalls zumindest in Thüringen Neuland. Unmittelbar übertragbare Blaupausen aus anderen Bundesländern sind ja nur bedingt gegeben. Herr Blechschmidt ist auf verschiedene Beispiele aus anderen Bundesländern eingegangen, die, wie gesagt, nur bedingt übertragbar sind. Wir sind alle gespannt, wie das Verfassungsgericht da entscheidet und uns eine Entscheidung vorlegt, ob die hier gesetzten Maßstäbe die richtigen sind oder waren.

Weniger appetitlich sind derweil die weiteren Änderungen des Abgeordnetengesetzes, die im Rahmen der Ausschussberatung, der Ausschussdiskussion dazugekommen sind. War im Rahmen der Diskussion der Gesetzentwürfe meiner Fraktion zur Abschaffung des Diätenautomatismus vor einigen Monaten hier im Hause noch erwähnt worden, dass es auch andere, weitergehende Reformvorhaben im Abgeordnetenrecht gebe, die unter Beiziehung einer gesellschaftspolitischen und rechtswissenschaftlich besetzten Sachverständigenkommission und im Wissen unterschiedlicher Positionen und politischer Ziele zu diskutieren wären, was wir sehr begrüßen würden, ging es mit dieser Minireform, die jetzt durchgeführt wurde, doch recht schnell. Der Antrag der Fraktionen von Rot-Rot-Grün zur Einsetzung einer solchen Kommission – den gibt es ja – fristet in den Untiefen unserer Tagesordnung ja gewissermaßen ein Schattendasein. Bedauerlicherweise liegt, soweit ich weiß, die Drucksache nicht einmal vor. Ich habe sie jedenfalls nicht gefunden, ich hatte jetzt vor der Sitzung noch einmal geschaut. Derweil wurde kurzerhand trotzdem die zusätzliche Aufwandsentschädigung für Parlamentarische Geschäftsführer angepasst. Es wurde die Höhe der Erstattung für die Bürogrundausstattung sowie die Höhe der Bruttoarbeitsentgelte für die sogenannten Wahlkreismitarbeiter bemerkbar erhöht. Eine kurze Schätzung dieser Beträge, was das für den Steuerzahler bedeutet, führt dazu, dass zusätzliche Ausgaben aus dem Landeshaushalt in siebenstelliger Höhe anfallen werden. Ein Millionenbetrag also, den der Steuerzahler zunächst erwirtschaften muss, damit wir es hier vom Landtag aus ausgeben können.

Es wird Sie nicht wundern, dass meine Fraktion das mehr als kritisch sieht und hier auch Widerspruch anmeldet. Schon im Rahmen der Aktuellen Stunden am heutigen Tage haben wir gehört, wie die davonlaufenden Energiepreise beispielsweise die

(Abg. Kemmerich)

Inflation beeinflussen. Wir denken, dass in diesem wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Kontext unter Berücksichtigung der Begleitumstände, die die Politik seit Monaten verursacht – denken Sie an die Einschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie –, eine derartige Erhöhung stellenweise nicht geboten erscheint.

(Beifall AfD)

Die einzelnen Anpassungen sind teilweise in der Sache, aber auch der Höhe nach aus unserer Sicht unangemessen. Und um die Angemessenheit ging es, Frau Präsidentin. Sie gestatten die Berichtigung Ihrer Rede. Mir ging es nicht darum, dass der Parlamentarische Geschäftsführer weniger Arbeit hat – ganz im Gegenteil. Ich erlebe das ja. Ich werde auch behaupten, dass der Parlamentarische Geschäftsführer Aufgaben hat, die die Aufgaben eines Ausschussvorsitzenden übersteigen. Fraglich ist immer die Angemessenheit. Und wir denken oder zumindest ich für meine Person denke, dass eine zusätzliche, wie gesagt, auch bisher steuerfreie Aufwandsentschädigung dem Aufwand angemessen Rechnung trägt. Inwiefern das jetzt nicht der Fall ist, das hätte man länger diskutieren können und gegebenenfalls auch müssen. Es fehlte, wie gesagt, jede Einbettung dieser Diskussion, die jetzt stattgefunden hat, im Zusammenhang mit diesem Gesetz, in die angekündigten umfangreicheren Reformvorhaben, von denen vor einigen Monaten die Rede war. Es kann für meine Fraktion daher nur eine Ablehnung dieser Vorschläge geben. Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.

(Beifall AfD)

Aus den Reihen der Abgeordneten liegen mir jetzt keine weiteren Wortmeldungen vor. Die Landesregierung verzichtet auf einen Beitrag. Der Kollege Blechschmidt hat ja schon erklärt, dass das vor allen Dingen Parlamentsangelegenheiten sind. Dann würde ich vorschlagen, wir gehen in die Abstimmung.

Wir stimmen zunächst über den Änderungsantrag der Parlamentarischen Gruppe der FDP in der Drucksache 7/4267 ab. Wer für diesen Änderungsantrag ist, den bitte ich um das Handzeichen. Das ist die Parlamentarische Gruppe der FDP.

(Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE: Die Hälfte der Parlamentarischen Gruppe!)

Ja. Gibt es Gegenstimmen? Das sind die übrigen Fraktionen des Hauses. Gibt es Stimmenthaltungen? Bei 1 Stimmenthaltung ist dieser Änderungsantrag abgelehnt.

Dann kommen wir jetzt zur Beschlussempfehlung des Ausschusses für Migration, Justiz und Verbraucherschutz in der Drucksache 7/4221 unter Berücksichtigung des erfolgten Ergebnisses der Abstimmung über den Änderungsantrag. Wer für die Beschlussempfehlung ist, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Fraktionen der Koalition und die CDU-Fraktion. Gibt es Gegenstimmen? Das ist die AfD-Fraktion und die Parlamentarische Gruppe. Damit ist die Beschlussempfehlung so angenommen.

Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Parlamentarischen Gruppe der FDP in der Drucksache 7/4075 in zweiter Beratung unter Berücksichtigung der eben erfolgten Ergebnisse der Abstimmung über die Beschlussempfehlung. Wer für den Gesetzentwurf der Parlamentarischen Gruppe der FDP ist, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Koalitionsfraktionen und die CDU-Fraktion. Gegenstimmen? Die AfD-Fraktion und die Gruppe der FDP. Damit ist der Gesetzentwurf unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Abstimmung über die Beschlussempfehlung angenommen.

Wir kommen jetzt zur Schlussabstimmung über den Gesetzentwurf. Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich, sich von den Plätzen zu erheben. Das sind die Koalitionsfraktionen und die CDU-Fraktion. Gibt es Gegenstimmen? Das sind die AfD-Fraktion und die Gruppe der FDP. Gibt es Stimmenthaltungen? Das ist die Abgeordnete Dr. Bergner. Vielen Dank. Damit ist der Gesetzentwurf auch in der Schlussabstimmung angenommen. Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt und damit auch die heutige Plenarsitzung.

Ich weise Sie noch darauf hin, dass in 10 Minuten der Untersuchungsausschuss 7/1 im Raum F 101 in einer außerplanmäßigen Sitzung tagt und dass morgen früh der Ausschuss für Europa, Kultur und Medien um 8.00 Uhr – ich vermute auch im Raum F 101 – zu einer außerplanmäßigen Sitzung zusammentritt. Einen schönen Abend!

Ende: 18.53 Uhr