Protocol of the Session on October 20, 2021

(Beifall Gruppe der FDP)

und vor allen Dingen darüber nachzudenken, wie wir tatsächlich diesen sozialen Ausgleich schaffen, den sich alle drei Parteien, die jetzt momentan verhandeln, auf die Fahne geschrieben haben. Ist das ein einmaliges Stromgeld, was diejenigen bevorzugen, die die schmalen Portemonnaies haben, weil es die gleiche Höhe für alle ist, oder sind es andere Modelle? Es ist wichtig, dass zügig Konzepte umgesetzt werden, die alle auf dem Tisch liegen, damit sowohl die ärmeren Haushalte als auch die kleinen und mittelständischen Unternehmen nicht weiter arg belastet werden. Von daher, denke ich, sind wir auf gutem Wege – kurzfristig der Appell an Bundesregierung und Europäische Union, für Ausgleich zu sorgen, und uns langfristig von derlei Schwankungen unabhängig zu machen. Die Wirtschaftsweisen gehen davon aus, dass die Inflationsrate, die jetzt bei 4,1 Prozent liegt, bei 2 Prozent liegen sollte und, wie Sie vielleicht wissen, zu 1 Prozentpunkt durch die steigenden Energiepreise determiniert wird, im Jahr 2023 auf 1,7 Prozent sinken wird, dass wir es womöglich mit einer zwar langen Phase von über zwölf Monaten zu tun haben, aber dass sich das mittelfristig im Jahr 2022/2023 wieder einpendeln wird. Aber die Forderung bleibt trotzdem an Bund und Europäische Union, im Verein dafür zu sorgen, dass wir diese Abhängigkeit beenden, und vor allen Dingen dafür zu sorgen, dass ärmere Schichten der Bevölkerung und vor allem kleine und mittelständische Unternehmen genauso wie energieintensive Unternehmen ihre Wettbewerbsfähigkeit nicht verlieren. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Minister. Damit schließe ich diesen Tagesordnungspunkt und damit auch die Aktuelle Stunde insgesamt.

Wir rufen auf den Tagesordnungspunkt 1

Fünfzehntes Gesetz zur Änderung des Thüringer Abgeordnetengesetzes – Rechtsstellung und Finanzierung der Parlamentarischen Gruppen Gesetzentwurf der Parlamentarischen Gruppe der FDP - Drucksache 7/4075 - Neufassung - dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Migration, Justiz und Verbraucherschutz - Drucksache 7/4221 -

dazu: Änderungsantrag der Parlamentarischen Gruppe der FDP - Drucksache 7/4267 -

ZWEITE BERATUNG

Das Wort hat Herr Abgeordneter Blechschmidt aus dem Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz zur Berichterstattung. Bitte schön, Herr Abgeordneter.

Danke, Herr Präsident. Meine Damen und Herren, ich warne Sie gleich vor, die Berichterstattung wird doch ein wenig umfangreicher sein, nicht, weil sie das allemal verdient hat, sondern weil es grundsätzlich auch verfassungsrechtliche Diskussionen im Ausschuss gegeben hat, die man hier doch mit entsprechendem Umfang darstellen sollte.

Der vorliegende Gesetzentwurf zur Änderung des Abgeordnetengesetzes wurde durch Beschluss des Landtags in seiner 58. Sitzung am 23. September an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz überwiesen. Schon in der ersten Lesung zu diesem Gesetzentwurf wurden rechtliche Grundsatzfragen im Zusammenhang mit dem Gruppenstatus eingehend diskutiert. Eine besondere Rolle spielte hier das vom Bundesverfassungsgericht entwickelte und auch von den Verfassungsgerichten der Länder angewandte sogenannte Abstandsgebot zwischen Fraktionen und Parlamentarischen Gruppen. Dieses Abstandsgebot wird als Unterscheidungsmerkmal für notwendig erachtet, weil die Bildung von Fraktionen entsprechend der Thüringer Verfassung, Artikel 58, und § 44 Thürin

(Minister Tiefensee)

ger Abgeordnetengesetz die Überwindung der Fünf-Prozent-Hürde und den regulären Einzug in den Landtag voraussetzt. In Artikel 58 Thüringer Verfassung heißt es dazu: „Abgeordnete der gleichen Partei oder Liste haben das Recht, sich zu einer Fraktion zusammenzuschließen.“ Dort heißt es weiter: „Die Anzahl der Fraktionsmitglieder muss mindestens dem Stimmenanteil entsprechen, der nach Artikel 49 Abs. 2 für die Zuteilung von Landtagssitzen erforderlich ist.“ Damit ist faktisch nichts anderes gemeint, als die erfolgreiche Überwindung der Fünf-Prozent-Hürde.

Der mit der Weiterberatung des Gesetzentwurfs beauftragte Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz hat den Gesetzentwurf in seiner 28. Sitzung am 15. Oktober 2021 beraten, und zwar einmalig und abschließend, aber in einer sehr intensiven inhaltlichen Debatte. Vor allem die Diskussion um die praktische Ausgestaltung des oben genannten Abstandsgebots und damit der konkreten Ausgestaltung des Gruppenstatus in der gesetzlichen Neuregelung nahm breiten Raum ein. Da die schon oben erwähnten anderen Parlamente und auch die oben angesprochenen Verfassungsgerichte im Detail durchaus unterschiedliche Regelungen gewählt und für rechtens befunden haben, gibt es mit Blick auf die Thüringer Regelung nicht nur die eine rechtlich mögliche und zulässige Lösung.

Deshalb wird es auch niemanden verwundert haben, nun im Rahmen der Berichterstattung zu erfahren, dass es mit Vorlage 7/2794 in der Ausschussberatung einen Änderungsantrag der Fraktionen Die Linke, der CDU, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen zum FDP-Gesetzentwurf gab. Die in der ersten Beratung sichtbar gewordenen kontroversen Diskussionen setzten sich somit im Ausschuss fort. Die FDP vertritt in ihrem Gesetzentwurf die Position, dass die Parlamentarische Gruppe wie eine „kleine Fraktion“ zu behandeln ist. Das soll heißen: Wenn die Parlamentarische Gruppe finanzielle Mittel in Höhe von 80 Prozent der für Fraktionen gewährten Ausstattung weitergezahlt bekommt, soll das Abstandsgebot immer noch gewährleistet sein. Die Fraktionen Die Linke, der CDU, der SPD und Grüne sehen das in ihrem Änderungsantrag durchaus anders.

In der Ausschussdebatte wurde auch darauf verwiesen, dass Fraktionen und Parlamentarische Gruppen qualitativ unterschiedliche Strukturen sind, sich also nicht nur aufgrund ihrer Größe unterscheiden. Deshalb sieht der Änderungsantrag für die Gruppe eine Finanzausstattung von 50 Prozent vor. Auch für die finanzielle Ausstattung des Gruppensprechers bzw. der Gruppensprecherin sieht der FDP-Gesetzentwurf das 80-Prozent-Modell vor.

Auch hier ging der Änderungsantrag der vier Fraktionen zusammen mit einem Änderungsantrag der Fraktionen Die Linke, der SPD, Bündnis 90/Die Grünen in Vorlage 7/2795 einen anderen Weg.

Meine Damen und Herren, es gibt hinsichtlich der Zulässigkeit von Zusatzentschädigungen für Funktionen des Parlamentarischen Geschäftsführers entsprechende verfassungsrechtliche Rechtsprechungen und geltende Regelungen aus anderen Bundesländern. Im Rahmen der Beratung zum Gruppenstatus wurde nun in der Ausschussberatung die Übernahme dieses Modells anderer Bundesländer für den Thüringer Landtag zur Abstimmung gestellt. Dazu wurde ein – lassen Sie es mich so formulieren – „moderater Modellwechsel“ gewählt. Statt der bisher steuerfreien – ich betone „steuerfreien“ – Aufwandspauschale soll zukünftig an einen Parlamentarischen Geschäftsführer je Fraktion eine steuerpflichtige Zusatzdiät gezahlt werden, und zwar in Höhe von 28 Prozent der Grunddiät der Abgeordneten. Das entspricht der Zusatzdiät als Funktionszulage, die derzeit auch Vizepräsidentinnen und Vizepräsidenten des Landtags bekommen. So sieht es der Vier-FraktionenAntrag vor.

Der oben genannte Drei-Fraktionen-Antrag nimmt die Übertragung des neuen – in Anführungszeichen – PGF-Modells auf die Sprecherinnen bzw. Sprecher von Parlamentarischen Gruppen vor, wobei Doppel- oder gar Mehrfachspitzenmodelle keine finanzielle Untersetzung finden sollen. Gleichzeitig wird der Regelungszusammenhang zwischen Sprecher der Gruppe und dem PGF sichtbar.

Da beide oben genannten Änderungsanträge eine Mehrheit im Ausschuss fanden, sind nun alle Änderungen aus diesen Anträgen Bestandteil der vom Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz am 15.10. verabschiedeten Beschlussempfehlung geworden. Diese liegt in der Drucksache 7/4221 dem Plenum ebenfalls zur Beratung und Entscheidung vor. Dabei sei erwähnt, dass es hinsichtlich der Vorschläge in den Änderungsanträgen auch in der Ausschussdiskussion noch Änderungen gab, die dann von der Beschlussempfehlung ebenfalls aufgenommen, abgestimmt und angenommen wurden. So wurde zum Beispiel hinsichtlich der finanziellen Ausstattung der Parlamentarischen Gruppe eine Regelung zur Verrechnung mit bis zur Neuregelung gewährten Geldleistungen in das Gesetz aufgenommen. Dieses Verrechnungsverfahren wurde zwischen allen Fraktionen und der Parlamentarischen Gruppe schon im Ältestenrat diskutiert und vereinbart, dies auch mit Blick auf das rechtliche Gebot der Verhinderung von Doppelfinanzierungen und des möglichst eben

auch wirtschaftlichen, sprich sparsamen Umgangs mit Haushaltsmitteln. Da aber die Regelung zum Gruppenstatus, um Rechtsunsicherheiten für die Übergangssituation zu vermeiden, rückwirkend in Kraft treten soll, hielt es die Ausschussmehrheit für geboten, diese Frage der Verrechnung von Leistungen nun ausdrücklich in das Gesetz zu schreiben.

Meine Damen und Herren, aus dem oben genannten Vier-Fraktionen-Antrag seien noch folgende Änderungen genannt, die in der Ausschussberatung debattiert wurden: Um allen Beteiligten die Konstituierung bzw. den Übergang in den Gruppenstatus zu erleichtern, findet in den Fällen, in denen die Gruppe aus einer Fraktion entsteht, die ihren Fraktionsstatus verloren hat, keine Liquidation statt. Allerding soll nun zukünftig zum Stichtag des Statuswechsels durch die Parlamentarische Gruppe eine Abschlussbilanz und ein Abschlussinventar bezogen auf die weggefallene Fraktion erstellt und der Landtagspräsidentin bzw. dem Landtagspräsidenten übergeben werden. Dies soll wirtschaftliche bzw. finanzielle Transparenz im Übergangsprozess gewährleisten.

Die aktuelle Diskussion um die Neuregelung zum Gruppenstatus wird im Vier-Fraktionen-Antrag bzw. in der Beschlussempfehlung genutzt, um zwei inhaltliche Punkte zu regeln, die nach Ansicht der Ausschussmehrheit aus sachlichen Gründen ebenfalls einer Neugestaltung bedürfen, auch wenn sie mit dem Gruppenstatus nicht unmittelbar zu tun haben. Zum einen betrifft das die Aufstockung der Mittel für die Büroausstattung der Abgeordneten. Seit der letzten Anhebung der Erstattungssätze sind etliche Jahre vergangen – ich muss gestehen, ich bin lang genug da, ich kann mich nicht entsinnen, wann die irgendwann einmal angepasst worden sind, aber das nur als Nebenbemerkung –, in denen die Digitalisierung der Alltagsarbeit in den Abgeordnetenbüros und damit auch die Büroausstattung zugenommen hat. In der Ausschussberatung wurde in mehreren Diskussionsbeiträgen darauf verwiesen, dass vor diesem Hintergrund die Anhebung des Erstattungssatzes für die Erstausstattung von – in Anführungszeichen – Neuankömmlingen auf 5.000 Euro und für die Ersatzausstattung von – in Anführungsstrichen – Wiedereinziehenden auf 3.000 Euro erfolgen soll. In Zukunft wird es auch einmal pro Wahlperiode eine Überprüfung auf Anpassungsbedarf der Erstattungssätze geben. Diese Problematik einschließlich der Übergangsbestimmung ist im neuen § 60b geregelt.

Zum anderen werden auch die Erstattungssätze angehoben, die Abgeordnete für die Vergütung der persönlichen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen erhalten. Die Aufstockung von E9 auf E11 ist der Weiter

entwicklung des Tätigkeitsbilds dieser Beschäftigtengruppe und der Zunahme des Arbeitsanfalls in den Abgeordnetenbüros geschuldet. Auch hier sei mir eine persönliche Bemerkung gestattet als ehemaliger Wahlkreismitarbeiter: Das war schon längst fällig.

(Beifall DIE LINKE, CDU)

Aus der Begründung des Vier-Fraktionen-Antrags ist ersichtlich, dass diese gesetzliche Veränderung auch ein entsprechendes Funktionsbild in den zukünftigen Arbeitsverträgen bedingt.

Meine Damen und Herren, auch der Verlauf der Ausschussberatungen macht hier deutlich, die am Übergangsprozess Beteiligten sind sich durchaus folgender Tatsache bewusst gewesen: Die aktuelle Situation mit dem Wegfall einer Fraktion und mit der Entstehung einer Parlamentarischen Gruppe benötigt möglichst schnell eine vom Einzelfall losgelöste und auf längerfristige Dauer angelegte Klärung. Dies ist notwendig, um die möglichst bruchund reibungslose Weiterführung der parlamentarischen Arbeitsabläufe sicherzustellen – Stichwort „Haushalt“.

Der Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz hat mehrheitlich unter Berücksichtigung der Beschlussempfehlung den Gesetzentwurf angenommen. Danke.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Kollege Blechschmidt. Ich eröffne die Aussprache und das Wort hat für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Frau Kollegin Henfling.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, sehr geehrter Herr Präsident, die ausführliche Berichterstattung des Kollegen Blechschmidt erspart mir noch mal das grundlegende Eingehen auf das, was jetzt in diesen Änderungsvorschlägen zum Abgeordnetengesetz tatsächlich auch drinsteht. Ich will nur noch mal darauf hinweisen, dass wir uns quasi in dem zweiten Schritt befinden. Wir haben ja schon am 9. September die grundlegenden parlamentarischen Rechte für Gruppen im Thüringer Landtag geregelt. Ich spreche da bewusst von Gruppen, weil es geht hier natürlich einerseits um die FDP, aber es geht hier vor allem ganz grundsätzlich darum, wie wir im Thüringer Landtag mit den Gruppen und auch mit zukünftigen Gruppen verfahren, auch deswegen ist es eben eine sehr in

(Abg. Blechschmidt)

tensive Diskussion gewesen. Ich finde es angemessen, dass wir das nicht innerhalb weniger Tage durchgerockt haben, sondern dass wir uns Zeit dafür gelassen haben, auch noch mal genau in die anderen Bundesländer geschaut und hier eine Entscheidung getroffen haben, die aus meiner Perspektive heute hier einen Präzedenzfall für die Finanzierung aller kommenden Parlamentarischen Gruppen schafft. Deswegen ist es wichtig, dass wir das gut diskutiert haben.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, Kollege Blechschmidt hat es schon gesagt. Im Groben haben wir hier einmal das Thema „Finanzierung der Parlamentarischen Gruppen“ vorliegen, also die hälftige Finanzierung vom Grundbetrag für die Gruppe, den Oppositionszuschlag in Höhe von 25 Prozent für den Gruppengrundbetrag, dann die Regelung zum Sprecher oder zur Sprecherin einer Parlamentarischen Gruppe, angelehnt an die 28 Prozent der Grundentschädigung wie auch bei den Parlamentarischen Geschäftsführerinnen, wo wir das hochnehmen, und den Vizepräsidentinnen des Thüringer Landtags. Bisher – auch das ist schon gesagt worden – erhalten die Parlamentarischen Geschäftsführerinnen eine steuerfreie Aufwandsentschädigung. Wir wandeln das jetzt um in eine steuerpflichtige Aufwandsentschädigung, die dann nicht mehr Aufwandsentschädigung heißt – aber Sie wissen, was ich meine. Ein Teil der Diät muss ja dann ganz normal versteuert werden, so wie wir das mit unserer jetzigen Diät auch schon machen müssen.

Das will ich noch mal sagen, auch als Parlamentarische Geschäftsführerin: Ich glaube, dass den Kolleginnen und Kollegen hier im Rund – außer die AfD, die hat festgestellt, dass sie nicht mehr arbeiten musste – aufgefallen ist, dass in den letzten Wochen und Monaten und auch schon in den letzten Jahren der Aufwand für Parlamentarische Geschäftsführer/-innen im Thüringer Landtag ein erheblicher Mehraufwand ist zu dem Mandat, was man hier ausübt, und auch den Sprecher/-innenFunktionen, die man vielleicht für seine Fraktion noch ausübt. Von daher finde ich es durchaus angemessen, diese Vergütung von 28 Prozent der Grundentschädigung anzupassen. Damit liegen wir immer noch sehr, sehr deutlich unter dem, was andere Landtage, auch in Ostdeutschland, ihren Parlamentarischen Geschäftsführerinnen an zusätzlicher Entschädigung zahlen, bis hin zu der besonderen Situation meinerseits. Ich bekomme nämlich – und das ist etwas, mit dem ich leben muss – ab dem 1. Oktober dann offiziell weniger Geld, weil ich als Vizepräsidentin und Parlamentarische Ge

schäftsführerin eine Verrechnung vornehme. Also wir können auch nicht davon reden, dass wir hier alle davon profitieren.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Nichtsdestotrotz stimme ich dem natürlich zu, weil das trotzdem richtig ist. Aber wir als kleine Fraktion haben natürlich manchmal andere Probleme, die sich personell einfach regeln lassen müssen. Es ist so, wie es ist, wir können es nicht allen recht machen an dieser Stelle. Aber um dem vorzubeugen, dass hier alle großartig davon profitieren, sei das nur ganz kurz an dieser Stelle erwähnt.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ein wichtiger Punkt, den ich auch noch erwähnenswert finde, ist die Rechtsnachfolge und das Aussetzen der Liquidation, was wir hier auch geregelt haben. Wir schlagen also vor, dass mit Anerkennung einer Parlamentarischen Gruppe durch den Thüringer Landtag diese die Rechtsnachfolge der bisherigen Fraktion antreten kann. Eine Liquidation würde dann ausbleiben. Einen Cut zwischen Fraktion und Gruppe muss es aus unserer Sicht allerdings geben, auch um finanzielle Transparenz zu schaffen. Von daher sind eine Abschlussbilanz und ein Abschlusssachinventar der bisherigen Fraktion der Landtagspräsidentin zu übergeben, die den Ältestenrat darüber ins Benehmen setzt. Auch das ist eine wichtige Regelung, wie ich finde.

Zur Frage der Mitarbeiterinnen in den Wahlkreisbüros ist hier auch schon gesagt worden, dass wir die endlich nach oben stufen, damit das auch angemessen ist. Auch die Ausstattung der Abgeordnetenbüros mit der Bürogrundausstattung ist hier schon erwähnt worden.

Jetzt liegt uns noch ein Änderungsantrag der FDPGruppe vor. Lassen Sie mich dazu nur sagen: Sie wollen gern noch einen Parlamentarischen Geschäftsführer für Ihre Gruppe haben, einen Sprecher. Sie versuchen, auch den Vizepräsidenten für die Parlamentarische Gruppe zumindest finanziell zu legitimieren. Aus meiner Perspektive haben Sie aber vergessen, irgendwo aufzuschreiben, dass Parlamentarischen Gruppen ein Vize und ein Parlamentarischer Geschäftsführer zusteht. Hier regeln Sie nur, dass sie Geld bekommen.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Von daher, glaube ich, ist dieser Änderungsantrag nicht tragfähig und entspricht nicht dem, was wir in den letzten Wochen und Monaten diskutiert haben. Ich will nur darauf abstellen, weil Sie an dieser Stelle immer auf Brandenburg rekurrieren. Brandenburg hat keine zusätzlichen Entschädigungen für den Sprecher oder die Sprecherin der Gruppe gere

sagt, das bei anderen Ländern anschaut, dann hält sich das wirklich in einem guten Rahmen.

Und Ihre 80-Prozent-Rechnung, ich meine, das haben wir schon bei der ersten Lesung mal gehört. Wenn Ihnen mit vier Leuten 80 Prozent zustehen, wie ist das dann, wenn wir...

(Zwischenruf Abg. Montag, Gruppe der FDP: Bei fünf Leuten …)

Ja, bei fünf sind es 100 Prozent. Und was ist denn jetzt mit meiner Fraktion? Wir sind acht. Haben wir da nicht ein bisschen wenig gehabt bisher? Schnelles Kopfrechnen.

(Zwischenruf Abg. Kemmerich, Gruppe der FDP: Frau Marx, ich erkläre es Ihnen gern!)

Ja, aber ich meine, wir haben ja schon im Spaß bei uns gerechnet, nach ihrem Dreisatzansatz, wenn wir uns als SPD in zwei Gruppen spalten würden, dann hätten wir dann 160 Prozent, statt 100,