Zweitens möchte ich den Koalitionsfraktionen für diesen Antrag danken. Warum, darauf komme ich gleich noch mal zurück. Drittens danke ich für die Debatte, weil sie auf der einen Seite deutlich gemacht hat, wer wofür steht, dass es einen Konsens gibt zwischen den demokratischen Fraktionen, wie wichtig Schulsozialarbeit ist. Das ist hier von vielen Rednerinnen und Rednern detailliert ausgeführt worden, darauf kann ich verzichten. Ich bin aber auch dankbar, dass der Kollege Jankowski von der AfD genau diese Rede hier gehalten hat. Da werden die Unterschiede deutlich, warum die AfD genau diese Position hat, auch darauf will ich noch mal kurz eingehen. Thüringen hat in vielen Fragen eine Besonderheit. Thüringen hat auch in Fragen der Finanzierung der Jugend- und Schulsozialarbeit, hier konkret der Schulsozialarbeit, etwas Besonderes. In anderen Ländern wurde und wird die Schulsozialarbeit unter anderem aus dem Europäischen Sozialfonds mitfinanziert. Thüringen ist einen anderen Weg gegangen, und ich halte diesen Weg für richtig, und hat – Frau Diana Lehmann ist darauf eingegangen – mit der damaligen Sozialministerin diesen Weg begonnen und Landesmittel in die Hand genommen, eigenes Geld. Das ist insofern richtig gewesen und zukunftsweisend, weil wir nicht genau wissen, was mit dem ESF passiert und wie viel Geld uns aus dem ESF insgesamt für Thüringen zur Verfügung steht. Deswegen war diese Entscheidung damals, das gleich aus Landesmitteln zu finanzieren, eine richtige Entscheidung. Die zweite Entscheidung – Herr Bühl ist darauf eingegangen, auch die anderen Rednerinnen und Redner –, eine Mindestfinanzierung in dem Gesetz, also in dem Thüringer Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetz festzulegen, war richtig und wichtig. Auch das ist eine Besonderheit. Natürlich, Herr Bühl, kann man sich darüber streiten und darüber diskutieren, ob überhaupt in einem Gesetz eine Finanzierungsgrundlage festgeschrieben wird. Wir hier in der vergangenen Legislaturperiode sind mit der Novelle des Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetzes genau diesen Weg gegangen, um zu sagen: Sowohl in der örtlichen Jugendhilfe als auch in der Schulsozialarbeit brauchen wir einen Sockel, der garantiert, was an Geld für die jeweiligen Politikbereiche zur Verfügung steht.
Jetzt ist Folgendes passiert, auch das gehört zur Thüringer Geschichte dazu: Wir haben das Gesetz novelliert und haben faktisch parallel dann auch den Haushalt 2020 besprochen und auch verab
schiedet. Aber das ist nur Geschichte. Und die Koalitionsfraktionen – Die Linke, die SPD und Bündnis 90/Die Grünen – haben sich entschieden, über 10 Millionen Euro mehr in den Haushalt 2020 aufzunehmen.
Was ist jetzt passiert? Das geht Ihnen als Wahlkreisabgeordnete so, das geht mir so, wenn ich herumkomme oder Schulleiterinnen und Schulleiter, Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter treffe und sie sagen, der Bedarf und der Ruf nach mehr Schulsozialarbeit in Thüringen ist riesengroß. Das ist eine allgemeine, bekannte Tatsache. Und da geht es tatsächlich auch um Grundschulen, es geht nicht um spezielle Schulen, das reicht eigentlich querbeet von der Grundschule bis zum Gymnasium, auch bis in die berufsbildenden Schulen. Und die Frage ist doch, ob wir uns vornehmen – und Rot-Rot-Grün hat sich das in dieser Legislaturperiode vorgenommen –, ein solches Programm zu stricken und aufzustellen, dass für jede Schule ein Angebot besteht, Schulsozialarbeit zu nutzen. Man muss über die Ausgestaltung diskutieren. Und stellen wir uns mal auf die Position der Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter. Wir haben ja oft über Fachkräftemangel gesprochen, darüber, dass wir aus den befristeten Beschäftigungsverhältnissen herauskommen müssen. Jetzt haben die Koalitionsfraktionen dankenswerterweise mit dem Haushalt 2020 diese Möglichkeiten geschaffen und 180 Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter werden eingestellt. Das läuft vor Ort, Frau Lehmann und andere sind darauf eingegangen. Die Frage ist aber: Können wir ihnen garantieren, dass sie ab 01.01.2021 auch weiter in der Schulsozialarbeit tätig sind? Das können wir nicht, weil es dafür keine Grundlage gibt. Wir haben weder den Haushalt noch eine gesetzliche Festlegung, dass mehr Geld zur Verfügung steht. Deswegen ist es folgerichtig, wenn man sagt: Wenn wir uns politisch entschlossen haben, im Haushalt mehr Geld einzustellen, dann ist es folgerichtig, das auch gesetzlich zu verankern, denn wir wollen eine Verstetigung, nicht nur weil Schulsozialarbeit wichtig ist, sondern weil wir auch den Kolleginnen und Kollegen, die Schulsozialarbeit mit hohem Engagement tagtäglich machen, eine Perspektive und eine Planungssicherheit bieten wollen. Das haben die Kolleginnen und Kollegen der Koalition gesagt und ich denke, das ist der richtige Weg. Wenn wir wollen, dass qualitativ gute Schulsozialarbeit geleistet wird, dann müssen wir den Kolleginnen und Kollegen an den Schulen auch diese Perspektive eröffnen, und darum geht es.
Ich möchte in dieser Legislaturperiode, meine Damen und Herren, und da weiß ich mich mit den Kolleginnen und Kollegen Abgeordneten der Koali
tionsfraktionen einig, dass Jugendhilfe und Schule noch enger zusammenrücken. Ich habe im Dezember mit den Leiterinnen und Leitern der Jugendämter gesprochen und sie haben genau dieses aufgerufen und gesagt: Wir müssen enger zusammenrücken. Und die Leiterinnen und Leiter der Schulen sagen: Ja, wir müssen enger zusammenrücken. Über das Wie des Zusammenrückens müssen wir im Einzelnen reden.
Fakt ist aber, das Zusammenrücken kann man auf ein Papier schreiben, aber es braucht sozusagen das Scharnier. Das Scharnier für dieses Zusammenrücken sind die Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter.
Ich möchte kurz auf Herrn Jankowski eingehen: Wir hatten in der vergangenen Legislaturperiode – da waren Sie noch nicht dabei – hier schon mal eine Auseinandersetzung mit Herrn Höcke. Herr Höcke hat genau über den autoritären Lehrer und die autoritäre Lehrerin gesprochen. Natürlich ist es so, dass auch die Stimmung in der Gesellschaft angeheizt ist. Natürlich ist es so, dass wir eine diskussionsfreudige Gesellschaft geworden sind. Das ist auch gut so. Aber wir haben natürlich auch zu verzeichnen, dass verbale und auch handgreifliche Auseinandersetzungen in der Gesellschaft zugenommen haben. Das, glaube ich, würden alle unterschreiben. Einige auch der AfD-Kollegen nicken jetzt. Aber ich bin der Überzeugung, dass die Pegida-Demonstrationen, aber auch Ihre Partei dazu beigetragen haben, dass die Stimmung angeheizt ist und dass die Übergriffe und die Gewaltbereitschaft in der Gesellschaft zugenommen haben.
Eine Antwort darauf ist Schulsozialarbeit, meine Damen und Herren. Und wenn Sie den autoritären Lehrer fordern – Sie reden ja kaum in der Gendersprache –, dann wird klar, was Sie wollen: Sie wollen den autoritären Staat, das habe ich damals Herrn Höcke schon gesagt. Und das ist nicht die Politik von Linke, SPD und Grünen, erlaube ich mir zu sagen, und ich gehe auch davon aus, nicht der CDU und der FDP. Wir wollen einen demokratischen Rechtsstaat, wir wollen Meinungsfreiheit. Wir wollen nicht Autorität, dass Lehrerinnen und
Wir wollen Freiheit der Meinungen in der Schule und wir wollen, dass Kinder und Jugendliche in der Schule mitbestimmen. Deswegen haben wir das Schulgesetz genau so formuliert und so aufgebaut, wie es jetzt ist und verabschiedet wurde. Darum geht es, meine Damen und Herren.
Sie haben, Herr Jankowski, das wahre Gesicht der AfD gezeigt und zu Recht hat Herr Wolf dazwischengerufen: Ihre Rede muss im Land verbreitet werden, um zu zeigen, welche Politik die AfD tatsächlich vertritt. Ich bin den Initiatorinnen und Initiatoren für diesen Gesetzentwurf dankbar, weil ich der Überzeugung bin, wir machen damit einen wichtigen Schritt, um Jugendhilfe, Schulsozialarbeit und Schulen insgesamt enger zusammenzubringen. Wir schaffen damit nicht nur die finanziellen, sondern auch die rechtlichen Grundlagen, damit Schulsozialarbeit eine Perspektive hat.
Herr Minister, erkennen Sie eine Zunahme der sozialen Konflikte an den Thüringer Schulen und glauben Sie, diese Konflikte mit mehr Schulsozialarbeit lösen zu können?
Zweimal Ja. Ich sehe, dass Schule Spiegelbild der Gesellschaft ist und die Auseinandersetzungen und auch die Gewaltbereitschaft – sowohl die verbale Gewaltbereitschaft als auch die tätliche Gewalt – an den Schulen zugenommen haben. Das ist eine allgemein bekannte Tatsache. Lehrerinnen und Lehrer müssen dafür fit gemacht werden und sich damit auseinandersetzen. Und die Schulsozialarbeit ist eine Antwort darauf, diese Gewaltbereitschaft einzudämmen.
Ist man daran interessiert, die Ursachen dieser Zunahme auch zu erkennen und ihnen eventuell entgegenzuwirken?
Selbstverständlich. Herr Jankowski hat schon gesagt, er ist der Meinung, dass unsere Politik nur an den Symptomen herumdoktert. Im Gegenteil: Durch eine eigenständige Jugendpolitik, durch die Stärkung, durch die Wertschätzung des Lehrerberufs und die Erhöhung der Attraktivität des Lehrerberufs, durch mehr Demokratieerziehung und Bildung in den Schulen werden wir genau dem entgegenwirken. Ich weiß, dass das nicht Ihre Politik ist, aber es ist genau unsere Politik, um der Gewaltbereitschaft entgegenzuwirken. Danke.
Vielen Dank, Herr Minister. Damit gibt es keine weiteren Wortmeldungen mehr. Wir kommen zur Abstimmung über die beantragten Ausschussüberweisungen. Zunächst ist beantragt, den Gesetzentwurf an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport zu überweisen. Wer dieser Überweisung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Abgeordneten aller Fraktionen. Gibt es Gegenstimmen? Gibt es Enthaltungen? Beides mal Nein. Das ist dann so überwiesen.
1 Enthaltung, gut. Bei 1 Enthaltung aus der AfDFraktion und den Stimmen aller anderen Abgeordneten ist der Antrag an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport überwiesen.
Es ist weiterhin die Überweisung an den Haushaltsund Finanzausschuss beantragt. Wer dieser Überweisung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Abgeordneten von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke, CDU und FDP. Gibt es Gegenstimmen? Gibt es Enthaltungen? Bei einigen Gegenstimmen und einigen Enthaltungen – so halbe-halbe – der AfD-Fraktion ist damit auch die Ausschussüberweisung an den Haushalts- und Finanzausschuss beschlossen.
Der dritte Überweisungsantrag ist der an den Innen- und Kommunalausschuss. Wer dieser Ausschussüberweisung zustimmt, den bitte ich um sein Handzeichen. Niemand. Dann gehe ich davon aus, dass der Antrag doch nur informell hier angekom
men ist; damit haben wir also an zwei Ausschüsse überwiesen. Ich nehme an, die Federführung soll beim Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport liegen. Wer dafür ist, den bitte ich um sein Handzeichen. Das sind wiederum Abgeordnete aller Fraktionen. Gibt es Gegenstimmen? Gibt es Enthaltungen? 4 Enthaltungen bei der Federführung zwischen den beiden Ausschüssen. So etwas haben wir auch noch nicht gehabt, aber damit steht die Federführung des Ausschusses für Bildung, Jugend und Sport fest. Damit wird dieser Tagesordnungspunkt geschlossen.
Wir treten jetzt in die Mittagspause ein, und zwar bis 13.35 Uhr. Noch ein Hinweis: Wir haben 5 Minuten nach Beginn der Mittagspause im Raum F 102 die Ältestenratssitzung und nach dem Ende der Sitzung des Ältestenrats im Raum F 202 dann eine Sitzung des Innen- und Kommunalausschusses.
Ich weise Sie weiterhin darauf hin, dass dann um 13.35 Uhr hier die Fragestunde beginnt, die aber keine ganze Fragestunde mehr sein wird, denn es sind sieben Fragen, die erfahrungsgemäß in etwas weniger als einer Stunde erledigt sind. Wenn diese Fragestunde, die voraussichtlich keine ganze Zeitstunde mehr dauern wird, beendet ist, dann stehen hier wieder Wahlen auf dem Programm, nämlich im Tagesordnungspunkt 27, und eventuell auch noch weitere Wahlen, wenn der Ältestenrat noch die Aufsetzung weiterer Wahlen beschließen wird. Das könnte gegen 14.10 bzw. 14.15 Uhr der Fall sein. Jetzt ist erst mal Mittagspause bis 13.35 Uhr.
Ich bitte um Entschuldigung für die leichte Verzögerung, die sich durch die verlängerte Sitzung des Innenausschusses in der Mittagspause ergeben hat.
Wir kommen zur Anfrage des Herrn Abgeordneten Dr. König der Fraktion der CDU in der Drucksache... Der ist auch noch nicht da? Dann müssen wir jetzt überhaupt mal gucken, wer hier da ist. Gut, Kollege Bilay ist eingetroffen. Dann rufe ich die Anfrage des Abgeordneten Bilay von der Fraktion Die Linke in der Drucksache 7/170 auf.
Die Situation der Verwaltungsgemeinschaft „Schwarzatal“ war bereits Gegenstand meiner Mündlichen Anfrage in Drucksache 7/43 im Dezember 2019. Im Rahmen der Beantwortung dieser Mündlichen Anfrage teilte die Landesregierung, vertreten durch den zuständigen Staatssekretär im Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales, mit, dass die Verwaltungsgemeinschaft „Schwarzatal“ durch eine von der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde, dem Landratsamt Saalfeld-Rudolstadt, nach § 122 der Thüringer Kommunalordnung bestellte Beauftragte geleitet werde. Das Amt des hauptamtlichen Gemeinschaftsvorsitzenden sei laut Aussage des Staatssekretärs bereits ausgeschrieben worden. Die Bewerbungsfrist endete demnach am 12. Dezember 2019. Zudem sollte am 16. Dezember 2019 die Gemeinschaftsversammlung über den Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2019 beschließen.
Die Verwaltungsgemeinschaft „Schwarzatal“ wurde zum 1. Januar 2019 neu gegründet und unterliegt der Rechtsaufsicht des Landes.
1. Mit welchem Ergebnis endete die Ausschreibung für das Amt des hauptamtlichen Gemeinschaftsvorsitzenden?
3. Mit welchem Ergebnis endete die Abstimmung der Gemeinschaftsversammlung über den Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2019 in der Sitzung am 16. Dezember 2019?
4. Welche rechtsaufsichtlichen Maßnahmen wird die Landesregierung in der Verwaltungsgemeinschaft „Schwarzatal“ gegebenenfalls ergreifen, um entsprechend der Bestimmungen der Thüringer Kommunalordnung die Arbeits- und Handlungsfähigkeit der VG zu gewährleisten?