Protocol of the Session on January 31, 2020

Das Wort hat jetzt Abgeordnete Lehmann für die SPD-Fraktion.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, ich habe jetzt wirklich während des Redebeitrags meines Vorredners überlegt, ob ich darauf detaillierter eingehen sollte, aber ich glaube, das ist wirklich einer der absurdesten Redebeiträge, die wir bisher in diesem Haus gehört haben.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Aber er macht zumindest eines deutlich: dass die AfD nicht bereit ist, mehr in unsere Zukunft und mehr in unsere Kinder und Jugendlichen zu investieren. Das ist ja auch ein wichtiges Signal, das sie dann heute für Ihre Fraktion gesetzt haben.

(Beifall SPD)

Ich bin froh, dass das zumindest an der Stelle deutlich wird.

(Beifall SPD)

Für uns als SPD ist die Kinder- und Jugendpolitik eines unserer Kernthemen, einer unserer Markenkerne, die wir, seitdem wir hier im Landtag aktiv sind, seitdem wir Teil der Landesregierung sind,

(Abg. Jankowski)

auch vorantreiben. Wir wollen damit eines erreichen: Wir wollen, dass junge Menschen auf dem Weg zum Erwachsenwerden, zu kritischen und mündigen Bürgerinnen und Bürgern in dieser Gesellschaft, zu guten Demokratinnen und Demokraten unterstützt werden. Dafür haben wir in der letzten Legislatur schon eine ganze Menge gemacht und haben uns darauf verständigt, eine eigenständige Jugendpolitik auf den Weg zu bringen. Das heißt, dass sich alle Bereiche tatsächlich damit befassen müssen, ob die Interessen junger Menschen belangt sind. Das sind nicht nur Worthülsen, sondern wir haben da in der letzten Legislatur konkret die Landesstrategie für die Mitbestimmung junger Menschen vorgelegt. Wir als rot-rot-grüne Fraktionen haben gemeinsam große Veranstaltungen mit jeweils 150 Vertreterinnen und Vertretern aus Jugendverbänden, jungen Menschen, die sich für Mitbestimmung engagieren, gemacht. Wir haben einen sehr umfassenden Antrag zur Jugendpolitik und wie sich das insgesamt in Thüringen entwickeln soll, hier im Landtag diskutiert und eingebracht. Und wir haben vor allem eines geschafft: Wir haben eine große Gesetzesnovelle zum Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetz auf den Weg gebracht und damit eines der modernsten Ausführungsgesetze, das es überhaupt im Bundesgebiet gibt.

Damit geht auch eines einher: Wir haben eine bessere finanzielle Ausstattung der Jugendpolitik. Das haben wir sowohl bei der Jugendpauschale, also bei der örtlichen Jugendförderung, die alle Kreise und Landkreise bekommen, um Jugendangebote vor Ort zu ermöglichen. Wir haben das im Landesjugendförderplan geschafft und wir haben das vor allem auch bei der Schulsozialarbeit geschafft, und zwar unter anderem mit der Veränderung im 2020er-Haushalt, die wir jetzt verstetigen wollen, weil wir sagen, die Schulsozialarbeit ist ein ganz zentrales Projekt.

Frau Baum, wenn Sie sagen, Sie wollen, dass es gut ausgeht mit der Schulsozialarbeit, dann kann ich Ihnen nur empfehlen, stimmen Sie unserem Gesetzentwurf dann zu.

Ich möchte noch mal daran erinnern, wie es zu dieser Schulsozialarbeit kam. Heike Taubert hat das Landesprogramm mit einer 100-Prozent-Finanzierung eingeführt. Ich muss noch mal sagen, es ist eine freiwillige Leistung, die wir als Land für die Kommunen übernehmen mit einer Besonderheit, die seitdem auch hart diskutiert wird, wenn Sie sich mit Verbänden unterhalten. Sie muss immer am TVöD orientiert sein. Das heißt, den Mechanismus, es ist ein Lohndrücken, dass es an freie Träger vergeben wird, den gibt es bei der Schulsozialarbeit eben genau nicht.

Wir sagen, das ist eine wichtige Aufgabe, weil es eine Brücke zwischen Schule und Jugendhilfe ist. Es ist ein Angebot für Kinder, für Eltern, aber eben auch für Lehrkräfte. Die Schulsozialarbeiterinnen sind Teil eines multiprofessionellen Teams. Sie arbeiten gemeinsam und leisten einen guten Beitrag dafür, dass es den Kindern und Jugendlichen in unseren Schulen gut geht.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Wir verdoppeln mit dem Gesetzentwurf den gesetzlich verankerten Betrag auf 22,251 Millionen Euro. Wir haben in der letzten Legislatur – und ich muss sagen, darauf hoffe ich auch in dieser – große Einigkeit darüber gehabt, dass das, was wir in der Schulsozialarbeit erreicht haben, zwar gut ist, aber wir waren uns einig, dass es eigentlich noch nicht reicht. Jetzt brauchen wir uns eigentlich nicht drüber zu streiten, wer den Bedarf festlegt, denn auch dazu hat das Thüringer Kinder- und JugendhilfeAusführungsgesetz eine klare Formulierung. Das machen die Kommunen, das machen die kommunalen Jugendhilfeausschüsse. Die entscheiden, wie viel Schulsozialarbeit sie vor Ort brauchen.

Unsere Aufgabe ist es, die Mittel zur Verfügung zu stellen, damit dieser Bedarf auch gedeckt wird, damit die Kommunen wissen, dass die Schulsozialarbeiterinnen und die Projekte, die sie jetzt vergeben, nicht nur für ein Jahr da sind und 2021 zur Disposition stehen, sondern dauerhaft als Schulsozialarbeiter vor Ort verankert werden. Deswegen wollen wir jetzt diese gesetzliche Verankerung als Mindestgrenze. Ob wir dann perspektivisch irgendwann noch mal mehr Geld brauchen, um als Land zu unterstützen, kann man sicherlich an der einen oder anderen Stelle und können wir gern auch im Ausschuss diskutieren. Wir beantragen auf jeden Fall für unsere Fraktion die Überweisung an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport – federführend –, an den Haushalts- und Finanzausschuss und an den Innenausschuss. Ich freue mich dort auf eine lebhafte Debatte und hoffe, dass der Gesetzentwurf im Anschluss auch Zustimmung hier im Haus findet.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank. Als nächster Redner erhält Herr Abgeordneter Bühl von der CDU-Fraktion das Wort.

(Abg. Lehmann)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Frau Präsidentin! Wir haben ja jetzt schon einiges zu dem Thema gehört. Ich will nur ganz kurz auch noch mal auf die AfD eingehen. Hier so eine bildungspolitische Grundsatzdiskussion an das Thema „Schulsozialarbeit“ anzuhängen, das finde ich schon sehr speziell.

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich habe auch den Eindruck, dass Sie nicht so recht verstanden haben, was Schulsozialarbeiter leisten. So wie Sie das hier eingeschätzt haben, kann man das gar nicht so aufwiegen. Es ist ja ohne Frage so, dass wir Lehrermangel haben, dass da Themen gesetzt werden müssen, aber Sie vermischen Themen, die man eigentlich da gar nicht so vermischen kann. Ich kann Ihnen wirklich nur empfehlen, sich vielleicht auch mal vor Ort anzuschauen, was Schulsozialarbeit leistet. Ich bin selbst Vereinsvorsitzender von einem Verein, der Schulsozialarbeit anbietet. Ich kann Ihnen auch sagen, dass sehr stark kontrolliert wird, von der Qualität her und auch von den Mitarbeitern.

(Beifall DIE LINKE)

Ob das nun von einem Verein geleistet wird, ob das in staatlicher Hand ist, die Kontrolle ist dort sehr, sehr stark, was auch richtig so ist, denn es geht um Kinder und es geht darum, dass sie gut betreut werden. Von daher bin ich in den letzten Jahren schon ein großer Freund der Schulsozialarbeit gewesen, weil es neben dem Lehrunterricht ein wichtiger Beitrag in der Schule ist, für die Kinder dort ein Angebot zu schaffen, nicht nur in Schulen, wo es im Zweifel Brennpunkte und Probleme gibt, sondern auch in Schulen überall im Land, weil man das gar nicht so an einzelnen Schulen festmachen und die zu Brennpunktschulen erklären kann, sondern es gibt überall, wo Menschen sind, eben auch Themen, die Menschen beschäftigen, und die müssen dort auch durch Schulsozialarbeiter gut abgefangen werden, weshalb wir ja auch in diesem Plenum noch einen Antrag zum Thema „Regelschule stärken“ haben. Und auch in diesem Antrag haben wir die Schulsozialarbeit mit aufgenommen, weil wir finden, dass an jeder Regelschule ein Schulsozialarbeiter sein sollte, damit dort auf diese breite Klientel von Schülerinnen und Schülern, die in den Regelschulen zu finden sind, eben auch eingegangen werden kann. Genauso finde ich, dass man an Grundschulen ein entsprechendes Angebot haben sollte, weil es auch schon an Grundschulen durchaus Bedarf für Schulsozialarbeit gibt. Ich will nicht sagen, dass man das unbedingt an jeder Schule haben muss, aber man sollte es grundsätz

lich an jeder Schule haben, weil man schon schauen muss, wo die Bedarfe sind.

Nun ist im Haushalt 2020 festgelegt, wie viel Geld für Schulsozialarbeit zur Verfügung steht. Das ist ein deutlicher Aufwuchs, das stimmt, und der Aufwuchs ist auch vor Ort, denke ich, angekommen. Ob man das jetzt im Gesetz, so wie es hier vorgeschlagen wird, festschreiben muss, das sollten wir im Ausschuss diskutieren. Dazu sollten wir auch eine Anhörung machen. Im Endeffekt wird es ja nicht mehr Geld, sondern es ist einfach nur eine Festschreibung dessen, was schon ausgezahlt wird. Von daher sollte man es diskutieren.

Ich muss aber auch sagen, wenn man an diesem einen Punkt sagt, wir schreiben Dinge fest, dann könnte es natürlich passieren, dass auch an anderen Punkten gesagt wird, warum wir dort nicht auch Beträge festschreiben. Zum Beispiel müssen wir uns jetzt in dieser Legislatur auch um die Fortschreibung des Landesjugendförderplans kümmern. Auch da war ja immer die Frage: Wie ist der Landesjugendförderplan ausfinanziert? Wird er komplett ausfinanziert? Wollen wir auch diesen Betrag im Zweifel in einem Gesetz festschreiben, weil wir auch dort natürlich viele Träger haben, die dort unterwegs sind, viele Angebote, die gemacht werden, die auch darauf setzen, dass es auch dort eine stetige finanzielle Ausstattung gibt? Also wenn man das eine Feld anfasst, werden andere kommen, die sagen, wir müssen auch weitere Felder anfassen. Auf diese Diskussion sollten wir uns im Ausschuss dann auch gefasst machen und sollten dazu auch eine breite Anhörung machen.

Ich würde sagen, für unsere Fraktion würde ich diesen Vorschlag hier erst einmal ergebnisoffen aufnehmen und auch im Ausschuss weiter diskutieren wollen mit dem Ausgang, ob wir dann vielleicht zu dem Ergebnis kommen, ob wir das im Gesetz festschreiben müssen und wenn wir es festschreiben, ob wir vielleicht auch noch andere Dinge festschreiben wollen – eine Frage, die wir diskutieren müssen. In diesem Sinne freue ich mich auf die Beratung im Ausschuss. Wir als Fraktion werden einer Überweisung zustimmen und ich wünsche mir, dass die Schulsozialarbeit in Thüringen mindestens genauso gut wie jetzt, aber im Zweifel sogar noch besser an möglichst vielen Schulen angeboten werden kann. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP)

Vielen Dank. Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Rothe-Beinlich von der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. In einem kann ich mich sowohl Frau Lehmann als auch Herrn Bühl nur anschließen, der Abgeordnete der AfD hat leider tatsächlich überhaupt gar keine Ahnung, welchen wichtigen Stellenwert Schulsozialarbeit hat.

(Beifall DIE LINKE, SPD)

Das hat auch nichts mit Erziehungsstilen oder Ähnlichem zu tun, sondern eher etwas mit einer Grundhaltung. Es ist, glaube ich, tatsächlich naiv, wenn man meint, es gäbe Schulen, an denen es gar keine Probleme gibt. Ich bin schon seit vielen Jahren auch Kommunalpolitikerin und bin auch im Jugendhilfeausschuss ganz lange unsere Vertreterin gewesen. Wir wissen alle, dass die Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter, die es zum Glück inzwischen in Thüringen als feste Größe gibt, eben überhaupt nicht ausreichen. Die Schwierigkeit war, dass wir sie dann zunächst in den Kommunen – in Anführungszeichen – an die Schulen geschickt haben, wo die meisten Probleme aufgetreten sind. Die Folge war aber, dass insbesondere Gymnasien, aber auch Grundschulen auf uns zugekommen sind und immer wieder angemahnt haben, dass es doch nicht sein kann, dass erst etwas geschehen muss – sinnbildlich, im Sinne von, dass es negative Dinge gibt, die sich an einer Schule häufen –, bis man tatsächlich auch einen Anspruch – in Anführungszeichen – auf Schulsozialarbeit hat.

Da wird der Unterschied deutlich, glaube ich, zwischen denjenigen, die sagen, Schulsozialarbeit gehört für uns selbstverständlich mit zur Schule, wir brauchen Multiprofessionalität auch an Schule, im Übrigen genauso wie Schulpsychologie, genauso wie Schulbegleitung, genauso wie auch die Integrationshelferinnen und Integrationshelfer. Die brauchen wir tatsächlich an allen Schulen, wenn wir den unterschiedlichen Problemlagen unserer Kinder gerecht werden wollen.

Wenn es uns also ernst damit ist, dass wir niemanden zurücklassen wollen, wenn wir uns nicht damit zufriedengeben wollen, dass immerhin immer noch etwa 8 Prozent der Schülerinnen und Schüler die Schule ohne einen Abschluss verlassen, dann braucht es eben neben vielen anderen wichtigen Maßnahmen für gute Schule auch Schulsozialarbeit. Machen wir uns doch nichts vor: Schulsozialarbeit ist auch von unseren Schulen nicht mehr

wegzudenken. Deswegen ist es nur richtig, wenn wir sagen: Wir schreiben diese auch verbindlich fest.

Ich finde es im Übrigen auch ein bisschen schwierig, lieber Andreas Bühl, wenn man dann quasi die Schulsozialarbeit an andere Dinge knüpft. Wir sind sicherlich dazu bereit – gerade auch als Jugendpolitikerinnen – zu sagen: Natürlich muss auch der nächste Landesjugendförderplan wiederum so finanziert sein, dass dort alle Maßnahmen bedacht werden können. Da sind wir die Letzten, die sich dem verweigern. Aber jetzt so zu tun – Sie haben das ja so ein bisschen offen gehalten für sich –, als ob man die Schulsozialarbeit nur machen könnte, wenn man auch wüsste, dass es woanders konkrete Festschreibungen gibt, ist aus meiner Sicht nicht ganz redlich. Sie müssen sich schon entscheiden, was Sie wollen. Darüber können wir ja dann im Ausschuss diskutieren.

Die kommunalen Jugendhilfeausschüsse haben in den vergangenen Wochen ihre entsprechenden Beschlüsse für neue Stellenbesetzungen auf den Weg gebracht, allerdings verbunden mit der Ungewissheit, die Diana Lehmann schon angesprochen hat, darüber, wie es ab 2021 weitergeht, da ja der Haushalt bekanntermaßen bisher nur für 2020 beschlossen ist. Im Thüringer Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetz haben wir in § 19a die Schulsozialarbeit mit ihren Aufgaben gesetzlich fest verankert und haben dabei auch die Fördermindesthöhe aus dem Jahr 2019 von 11,4 Millionen Euro festgeschrieben.

Es ist also nur konsequent, jetzt auch für die Folgejahre quasi vorzusorgen. Wir streben deshalb die feste gesetzliche Verankerung der aktuellen Förderhöhe von 22,25 Millionen Euro im Thüringer Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetz an, auch und gerade – und Sie sind alle ja auch kommunal verankert oder jedenfalls die meisten von Ihnen –, um den Kommunen, den Landkreisen und den kreisfreien Städten als örtlichen Trägern der Jugendhilfe über das Jahr 2020 hinaus Planungssicherheit zu verschaffen.

An einer Stelle – das kann ich Ihnen jetzt nicht ersparen – war schon verräterisch, was der Kollege der AfD hier vorn vorgetragen hat. Er sprach davon, es würde die Kontrolle abgegeben – sonst werfen Sie uns ja gern Verstaatlichung vor –, wenn freie Träger Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter stellen. Ich weiß nicht, ob Sie schon mal was von Subsidiarität gehört haben und dass Subsidiarität für uns jedenfalls ein ganz wesentlicher Bestandteil in unserem Rechtsstaat ist und dass wir genau deshalb daran festhalten, die Subsidiarität gerade auch auf kommunaler Ebene mit Leben zu

füllen. Es geht immer um Fachlichkeit, das Fachkräftegebot steht für uns außer Zweifel. Aber wenn Sie sagen, die Kontrolle würde abgegeben, und dafür plädieren, die Kinder zu Hause nur wieder ein bisschen härter ranzunehmen, dann läuft das schon, dann haben Sie tatsächlich offenkundig leider nur ganz wenig verstanden, was tatsächlich in der Entwicklung unserer Kinder und Jugendlichen alles auf sie einwirkt und welche Probleme vielleicht auch aus den aktuellen Situationen resultieren.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich hoffe jedenfalls sehr, dass wir zu einer sachlichen Debatte im Ausschuss kommen. Wir werden uns sicherlich daran messen lassen müssen, ob wir Schulsozialarbeit auch verlässlich fortführen und nicht nur über einen bestimmten Zeitraum in Thüringen aufgebaut haben. Ich glaube, wir haben damit ein Pfund, mit dem wir hier wuchern können. Das müssen wir auch untersetzen und deswegen bitte ich erstmal um Ihre Zustimmung zur Überweisung und dann natürlich auch um Zustimmung im Ausschuss zu dem Vorhaben. Die Kinder und Jugendlichen, die Lehrerinnen und Lehrer, die Integrationshelfer und die Eltern werden es Ihnen danken, und zwar in allen Schularten. Vielen herzlichen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank. Aus den Reihen der Abgeordneten gibt es keine weiteren Wortmeldungen. Das Wort erhält dann Herr Bildungsminister Holter, bitte schön.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Schulsozialarbeit, Herr Jankowski, hat für mich einen so hohen Stellenwert, dass ich mir Schulen und die Gesellschaft ohne die Schulsozialarbeit gar nicht vorstellen kann. Solange ich hier etwas zu sagen habe, wird es Schulsozialarbeit in Thüringen geben. Ich gehe davon aus, dass es einen breiten gesellschaftlichen Konsens gibt, dass Schulsozialarbeit dauerhaft in Thüringen an Schulen angeboten wird.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich möchte mit einem dreifachen Dank beginnen: Erstens an die engagierte und feinfühlige, eingehende Art auf die Kinder und Jugendlichen, die Schulsozialarbeiterinnen und ‑sozialarbeiter jeden Tag in den Schulen und auch darüber hinaus an

den Tag legen. Danke, liebe Kolleginnen und Kollegen, für Ihr Engagement.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)