Vielen herzlichen Dank, Frau Lukasch. Als Nächster hat Abgeordneter Rudy für die AfD-Fraktion das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, liebe Gäste! Das Bauklima in ganz Deutschland hat sich massiv verschlechtert. Immer kompliziertere Gesetze, Verordnungen und behördliche Auflagen sorgen dafür, dass die Herstellung von Wohnraum zu langsam vorangeht, zu teuer ist und dadurch insgesamt zu wenig gebaut wird.
Rot-rot-grüne Fieberträume von Mietendeckeln, ausufernden Dämmvorschriften und Enteignungen sind zudem wenig hilfreich, um die Situation zu verbessern. Neuerdings wird versucht, das Bauen von Wohnungen und damit die Schaffung von Obdach von Menschen unter dem Begriff „Bauscham“ zu verteufeln. Ein Irrsinn, wenn man bedenkt, dass gerade in den Ballungsgebieten der Wohnungsmarkt aus allen Nähten platzt und linke Geister alles daran setzen, den ländlichen Raum auszudünnen. So vergeht auch dem letzten Privatmann die Lust am Bau. Daher begrüßen wir jede sinnvolle Initiative, die den Wohnungsbau einfacher und günstiger machen soll, wozu sicherlich auch die Baukostensenkung durch die Typengenehmigung im seriellen Bauen zählt. Es kann aber nur ein erster Schritt sein, die wuchernde Bürokratie im Baurecht einzudämmen.
Auch wenn der vorliegende Gesetzentwurf auf der Musterbauordnung der Bauministerkonferenz basiert, sind noch verschiedene Fragen zu klären, beispielsweise welche Erfahrungen andere Bundesländer gemacht haben, wie sich die praktische Umsetzung dieses Entwurfs aus Sicht der Thüringer Bauindustrie gestaltet und welche Kosten- und Zeiteinsparungen dieser Gesetzentwurf tatsächlich mit sich bringen könnte. Daher beantragen wir die Überweisung an den Ausschuss für Infrastruktur. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Gäste! Auch bei diesem Antrag der CDU-Fraktion muss ich mich ein bisschen wundern.
Sie schlagen die Novellierung der Thüringer Bauordnung vor, um das serielle Bauen zu ermöglichen. So weit, so gut, aber wir haben ja gleichzeitig heute noch den Antrag unter Tagesordnungspunkt 14 im Plenum, in dem Sie das Baurecht ebenfalls weiterentwickeln wollen, und zwar um den Holzbau zu stärken – beides übrigens Themen, die Sie keineswegs exklusiv vertreten, sondern auch wir wollen die Bauordnung in dieser Hinsicht anpassen.
Anfang des Jahres hat der amtierende Thüringer Bauminister Prof. Dr. Hoff in Aussicht gestellt, dass eine Novelle hinsichtlich der Gleichstellung von Holz mit anderen Baustoffen in Arbeit ist und zügig den Thüringer Landtag erreichen wird. Inhaltlich sind wir – also durchaus auch Rot-Rot-Grün insgesamt – da gar nicht so weit von Ihnen entfernt. Aber ich muss Sie trotzdem fragen: Was glauben Sie denn, wie oft wir in dieser Legislatur die Bauordnung anpacken sollten? Wäre es nicht sinnvoll, hier nicht für jedes Einzelthema eine Eigeninitiative ins Parlament einzubringen, sondern stattdessen möglichst viele Vorhaben zu sammeln und in eine Novelle zu packen? Was sagen denn diejenigen, die mit der Bauordnung arbeiten und täglich umgehen müssen, wenn wir hier ständig Neuerungen vorschlagen und uns gegenseitig überbieten? Die Wirtschaft, die Architekten, die Ingenieure, die Bauherren usw. werden darüber den Kopf schütteln, ebenso wie die Bauverwaltungen, Feuerwehren usw. Das müssen die dann nämlich ausbaden, wenn wir da jedes Mal zusätzliche Arbeit verursachen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, lassen Sie uns also lieber anstelle dieses Stückwerks eine umfassende Novelle der Bauordnung angehen, die gleich alle Änderungsbedarfe erfasst. Für eine umfassende Novelle spricht zudem, dass der Thüringer Landtag in der Anhörung zur letzten Neufassung der Thüringer Bauordnung, die Mitte 2018 hier in dritter Lesung vorgenommen wurde, bei den Anzuhörenden bereits abgefragt hat, welche Änderungen an der Bauordnung ihrer Meinung nach darüber hinaus noch nötig wären. Hätte man sich hier die Mühe gemacht, die damaligen Anhörungsunterlagen zu sichten, wäre mit Sicherheit aufgefallen, dass es auch noch andere Änderungswünsche gibt, über die wir uns hier in Summe austauschen sollten. Die Landtagsverwaltung hat das dankenswerterweise in der Vorlage 6/4048 zusammengefasst.
Zusätzlich sollten wir uns auch noch anschauen, worauf sich die Bauminister hinsichtlich der Neufassung der Musterbauordnung Ende letzten Jahres verständigt haben und welcher Änderungsbedarf sich hieraus ergibt. Außerdem erreichte uns im Dezember letzten Jahres noch der Evaluierungsbe
richt zu den letzten größeren Änderungen der Bauordnung, die Schwarz-Rot auf den Weg gebracht hat. Auch diesen Bericht sollten wir uns gründlich ansehen. Auf den ersten Blick bestätigt er, dass die mit der Novelle von 2014 beabsichtigten Ziele zu einem Großteil tatsächlich auch erreicht werden konnten.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich will Sie noch auf einen letzten Aspekt hinweisen, den wir nicht aus den Augen verlieren sollten. Für die Baubranche ist es nicht ganz unwichtig, dass die Gesetzlichkeiten in den unterschiedlichen Ländern nicht allzu weit auseinanderlaufen. Planungsbüros, auch aus Thüringen, haben häufig Aufträge in verschiedenen Bundesländern. Es verursacht einen erheblichen Aufwand, wenn dabei sehr unterschiedliche Vorgaben zu beachten sind. Auch hier gilt deshalb: Weniger ist mehr. Und wir sollten vor allem im Auge behalten, dass wir nicht zusätzlichen Druck auf die Preisentwicklung im Bausektor machen. Die Preise steigen auch so schon schnell genug.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, es spricht also einiges dafür, dass wir uns hinsichtlich der Bauordnung in dieser Legislatur einen großen Wurf vornehmen. Das Ministerium hat bereits signalisiert, dass wir hinsichtlich der Vorgaben der Europäischen Union noch vor der Sommerpause einige Anpassungen der Bauordnung vornehmen müssen. Diese Tatsache könnten wir nutzen, um zunächst die einfach und schnell anpassbaren Änderungen in eine Novelle zu kleiden. Damit müssen wir uns aber sputen und da können wir uns aber hoffentlich auch gut verständigen. Alle anderen, umfangreicheren Änderungen sollten wir uns aber für einen großen Wurf aufheben und diese alle zusammentragen.
Wenn Sie also damit leben können, dass wir hier einen Gesetzentwurf zum seriellen Bauen, wenn er keine umfangreiche Änderung nötig macht, so lange im Ausschuss parken, empfehle ich meiner Fraktion, ihn zu überweisen. Inhaltlich sind wir, wie gesagt, nicht weit auseinander. Serielles Bauen kann punktuell zur Verkürzung der Verwaltungsverfahren und zur Kostensenkung durchaus beitragen, ist also wünschenswert. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, unser Ziel ist, dass überall in Thüringen ausreichend und bezahlbarer Wohnraum zur Verfügung steht. Insbesondere natürlich in den Städten ist der Bedarf hierfür ja größer. Steigende Mieten und Kaufpreise belasten die Haushalte mit kleinen und mittleren Einkommen. Hier wollen wir schnell für Entlastung sorgen, denn unserer Auffassung nach ist mehr Wohnungsbau die bessere Alternative zur Mietpreisbremse. Durch die Mietpreisbremse entsteht nicht ein Quadratmeter mehr an Wohnraum. Deswegen wollen wir mit unserem heutigen Antrag eine Lücke in der Bauordnung schließen, wohl wissend, dass es noch eine große Novellierung der Bauordnung gibt. Aber mit der Änderung der Bauordnung für das Instrument der Typengenehmigung schließen wir ein Feld, was relativ schnell auch im Ausschuss zu bearbeiten ist, und sollten nicht so lange warten, bis alle Themen, die in der Bauordnung noch geändert werden müssen, die viel umfangreicher, viel komplexer sind als dieses eine spezielle Thema, bearbeitet sind. Hessen hat es gerade auch so vorgemacht. Die dortige schwarzgrüne Landesregierung hat diesen einen Punkt auch geändert und wird in der zweiten Novelle der Bauordnung auch alle anderen Themen, zum Beispiel alles in Bezug auf Bauen mit Holz, was wir ja in einem eigenen Antrag noch mal formuliert haben, mit auf den Weg bringen.
Es gibt jetzt die Musterregelung, die wollen wir schnell in Landesrecht umsetzen. Und es gibt ja auch bereits Erfahrungen aus Rheinland-Pfalz, aus Nordrhein‑Westfalen, aus Schleswig-Holstein und Hamburg. Alle diese Länder haben die Typengenehmigung bereits in ihre Bauordnungen aufgenommen, ohne einen langen Zeitraum von der ersten Lesung bis zur Beratung im Ausschuss, bis zur zweiten Lesung im Plenum und zum Inkrafttreten.
Wir wissen schon, dass die Typenbaugenehmigung ein kleiner Teilaspekt ist, aber wir haben ihn gewählt, weil es schnell geht, weil man es schnell umsetzen kann. Es ist ein Baustein in einem Mosaik, den wir hier schnell umsetzen wollen.
Wie gesagt, dass beim Thema „Bauen und Bauordnung“ was zu verändern ist, wissen wir auch. Wir wollen heute einen kleinen Schritt setzen und freuen uns auf die Weiterberatung im Ausschuss und ich bitte um Überweisung unseres Gesetzentwurfs an den Infrastrukturausschuss. Vielen Dank.
Vielen herzlichen Dank, Frau Tasch. Als Nächster hat Abgeordneter Müller für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen und liebe Zuschauerinnen und Zuschauer, unser Ziel in Thüringen ist es, dass 2040 auch der Gebäudebereich in Thüringen CO2-neutral ist und bereits im Jahr 2030 die Treibhausgase um mindestens 60 Prozent gegenüber 1990 reduziert sind.
In einer gerechten Gesellschaft muss es darüber hinaus Ziel sein, dass Mieterinnen und Mieter sowie Eigentümerinnen und Eigentümer nicht überfordert werden. Deshalb ist es dringend geboten, sozial verträgliche und wirtschaftliche Lösungen zu finden, um bezahlbares Wohnen nachhaltig zu sichern. Die Typengenehmigung – also eine vereinfachte Baugenehmigung – für standardisierte Bauten ist dafür eine sinnvolle Maßnahme, denn damit werden Baumaßnahmen beschleunigt, ohne dass die Qualität darunter leidet.
Ein gutes Beispiel für die Vorteile der Standardisierung konnte ich im letzten Jahr bei einem Firmenbesuch in Dingelstädt bei Holzbau Sauer kennenlernen. Diese Firma ist in der Lage, innerhalb weniger Tage aus Holzrahmenbaufertigteilen Gebäude zu errichten. Für solche Angebote bietet sich eine in ganz Deutschland gültige Typengenehmigung an, wenn mehrere gleichartige Gebäude errichtet werden sollen, denn eine solche Standardisierung muss zwingend von allen anderen Bundesländern anerkannt werden. Dies ist so ja im Entwurf der Musterbauordnung auch vorgesehen.
Die Typengenehmigung wird jedoch trotz aller Vorteile in Thüringen nur eine begrenzte Wirkung entfalten, da die Baumaßnahmen in unserem Flächenstaat oft eher kleinteilig und ausdifferenziert sind und selten mehrere gleiche Gebäude von einem Bauherrn errichtet werden. Eine Gesetzesänderung allein dafür, wie von der CDU hier vorgeschlagen, halten wir deshalb für unangemessen. Wir wollen diese Änderung deshalb mit einer Bauordnungsnovelle verbinden, die in den nächsten Wochen vom TMIL kommen wird. Unser Ziel ist es dabei, weitere Ergebnisse der aktuellen Musterbauordnung und Ansätze zur Beschleunigung und Vereinfachung eines Bauantrags zügig in Landesrecht umzusetzen. Dabei stehen Themen wie die Wiedereinführung vereinfachter und verbundener Genehmigungsverfahren, die Förderung des Holzbaus und die Um
Sehr geehrte Damen und Herren, so wollen wir, dass wieder lediglich eine Behörde Ansprechpartnerin und Genehmigungsbehörde ist, auch wenn mehrere Behörden in das Verfahren einbezogen werden müssen. Das gab es schon einmal in Thüringen und das sollten wir wieder einführen. Die Bundesländer wollen zudem das Bauen mit Holz vereinfachen und schaffen damit eine weitere Voraussetzung für innovatives, ökologisches Bauen. Die Bauministerkonferenz hat deshalb im Herbst Änderungen der §§ 26 und 28 der Musterbauordnung beschlossen. Diese beinhalten den Einsatz von Holz für Tragkonstruktionen und Außenwandbekleidungen in allen Gebäudeklassen, bis zur Hochhausgrenze. Die CDU hat ja dieses unter TOP 14 aufgegriffen und in einem Antrag formuliert. In einem nächsten Schritt wollen die Länder auch Dämmungen mit ökologisch besonders verträglichen Materialien vereinfachen. Dazu soll im Laufe dieses Jahres ebenfalls ein Entwurf für die Musterbauordnung vorliegen. Dieses Vorgehen unterstützen wir als bündnisgrüne Fraktion außerordentlich.
Sehr geehrte Damen und Herren, die nächste reguläre Bauministerkonferenz findet am 24./25.09. dieses Jahres in Weimar statt. Anlässlich dieser sind weitere Vereinbarungen der Länder über eine verbesserte Harmonisierung der Bauordnungen und damit für eine vereinfachte, ökologische und sozial verträgliche Weiterentwicklung unseres Gebäudebestandes angekündigt, die wir dann in einer zweiten Novelle der Thüringer Bauordnung in dieser Legislatur in Landesrecht umsetzen werden. Es gibt also viel zu tun, lassen Sie es uns gemeinsam anpacken. Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich glaube, es ist eine gute Chance, um die Redezeiten wieder etwas zu verkürzen und nicht so viel Zeit zu verbrauchen wie vorher,
aber nicht, weil ich den Antrag für schlecht halte. Ich teile zwar die Auffassung, dass wir erheblichen Bedarf haben, die Bauordnung zu vereinfachen,
aber das, was die CDU-Fraktion hier vorgelegt hat, ist auf jeden Fall ein erster Schritt zu einer sinnvollen Vereinfachung, nämlich mit Typengenehmigungen voranzukommen, Genehmigungsverfahren zu straffen, Baukosten zu straffen. Unser Ansatz als Freie Demokraten, meine Damen und Herren, ist es, dass wir Regeln vereinfachen wollen, dass wir Regeln womöglich auch abschaffen wollen, und deswegen unterstützen wir diesen Antrag. Wir sind der Auffassung, dass Typenbauten und vor allem die Genehmigung von Typenbauten eine Chance bieten können, endlich schneller zu bauen, endlich schneller Genehmigungsverfahren zustande zu bringen und eben Bürokratie zu senken. Deswegen rede ich an dieser Stelle gar nicht lange, wir werden noch einigen Diskussionsbedarf im Ausschuss haben. Ich könnte mir zum Beispiel vorstellen, dass wir uns über die Frist von fünf Jahren unterhalten, die Sie darin stehen haben, ob es nicht auch Sinn macht, die vielleicht sogar länger zu fassen. In diesem Sinne freue ich mich auf eine interessante fachliche Diskussion. Es spricht nichts dagegen, eine Vereinfachung schon vorwegzunehmen und in Ruhe über den Rest zu reden, den wir in der Bauordnung ändern müssen, um endlich zu mehr Bürokratieabbau zu kommen. Danke schön, meine Damen und Herren.
Vielen herzlichen Dank, Herr Bergner. Es liegen jetzt keine Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten vor. Für die Landesregierung hat der geschäftsführende Minister Prof. Dr. Hoff das Wort.
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, es gibt ja Themen, bei denen wir uns wirklich zwischen den Parteien richtig streiten können, und es gibt Themen, da sind wir eigentlich ziemlich übereinstimmend. Wir haben alle ein Interesse daran, dass schneller gebaut werden kann, dass wir gleichzeitig ressourcenschonend bauen, dass wir Möglichkeiten nutzen, den Flächenverbrauch nicht weiter auszudehnen, sondern insbesondere dort, wo Lücken bestehen, die Lücken zu schließen. Insofern bin ich ganz zufrieden, dass wir im Kabinett bereits Ende letzten Jahres einen Bericht über die vergangene Änderung der Bauordnung beschlossen und dem Parlament übersandt haben. Ich habe auch in der konstituierenden Sitzung des Infrastrukturausschusses darauf hingewiesen, dass diesem Bericht bereits eine Ankündigung für die Änderung
Insofern müssen wir uns tatsächlich entscheiden: Wir können jetzt eine ganze Reihe von Einzeländerungen hintereinander machen – kann man machen, spricht jetzt auch nicht zwingend etwas dagegen. Oder wir schaffen tatsächlich auch eine Planungssicherheit und ‑klarheit für diejenigen, die auf die Regelungen angewiesen sind, die auch ein Interesse daran haben, Klarheit darüber zu haben, was kommt, womit sie rechnen können. Das heißt, wir verständigen uns als Landesregierung, als Fraktionen hier im Haus darüber, was wir so zügig wie möglich bis zur Sommerpause versuchen wollen, hier im Parlament an Gesetzesinitiativen durchzusetzen.
Ich fasse jetzt doch mal dem nächsten Antrag quasi vorweggreifend – nämlich die Aufforderung an die Landesregierung, das Bauen mit Holz zu vereinfachen, worauf ich ja in dem Bericht an den Landtag bereits reagiert habe – beide Tagesordnungspunkte zusammen. Wir haben ein Interesse daran, die Typengenehmigung mit Ihnen unter zwei Gesichtspunkten zu diskutieren: Erstens finde ich auch, dass wir eine Regelung schaffen sollten. Ich bin dem Kollegen Müller ganz dankbar, dass er auch hier die inhaltliche Frage, nämlich Bauen mit Holzstandardisierung, schon mal aufgegriffen und an einem konkreten Beispiel gesagt hat, dort ist Typengenehmigung genau der richtige Punkt.
Gleichzeitig wissen wir, da werden die Bäume nicht in den Himmel wachsen, weil wir bereits bestimmte Regelungen haben, die das Typenbauen in der Bauordnung realisieren, und die Anträge dafür sind einigermaßen überschaubar, weil es sich immer nur um einzelne Elemente handelt, die bei einem Bauverfahren als Standardtypen angewandt werden. Das heißt, die Vorstellung, dass jetzt bestimmte Typenbauten in Thüringen flächendeckend praktiziert werden würden – wir wissen, dass das eher ein Thema für großstädtische und metropolitane Regionen ist. Und trotzdem, wenn wir entsprechende Regelungen hier in Thüringen nutzen können, sollten wir sie einführen – Punkt –, auch wenn sich vielleicht der Erfolg einer solchen Regelung in unserem föderalen Gemeinwesen unterschiedlich intensiv darstellen wird.
Zum Bauen mit Holz ist die Sachlage ganz klar: Wir wollen die entsprechenden Regelungen schaffen, um das Bauen mit Holz bzw. anderen nachwachsenden Rohstoffen zu vereinfachen und hier auch mehr Möglichkeiten zu schaffen. Wir wissen, dass wir die Bauordnung auch schon deshalb ändern müssen, weil es den Auftrag des Bundes und auch die Verständigung in der Bauministerkonferenz ge
geben hat, dass wir beim Mobilfunkausbau Regelungen in der Bauordnung schaffen müssen, um den Mobilfunkausbau zu beschleunigen. Wenn wir 5G an jeder Milchkanne wollen, wenn wir die Funklöcher schließen wollen, müssen wir auch auf der Regelungsebene der Bauordnung tätig werden. Insofern wird auch das ein Gegenstand sein – von dem, was wir dann in diesem Fall in § 60 zu regeln haben. Darüber hinaus haben wir Anpassungen an das Architekten- und Ingenieurkammergesetz vorzunehmen.
Wenn es uns darüber hinaus noch in einer gemeinsamen Beratung gelingt, Bündelungsverfahren bei den Genehmigungen durchzusetzen – das heißt also, wenn ich eine Baugenehmigung habe, ich mich dann nicht noch als Investor parallel um eine denkmalrechtliche, um eine wasserrechtliche etc. Genehmigung bemühen muss, sondern wenn wir eine Regelung schaffen, dass derjenige, der bauen will, mit einer Genehmigung auch eine gebündelte Genehmigung hat –, dann kommen wir tatsächlich einen richtigen Schritt weiter. Nach der Diskussion, die ich gehört habe, glaube ich, dass wir hier an einem gemeinsamen Strang ziehen. Lassen Sie uns gemeinsam die beste Lösung finden, um zu einer Verfahrensbeschleunigung beim Bauen zu kommen, weil es in unserem Interesse, sowohl auf der privaten wie auf der öffentlichen Seite, liegt.
Bitte entschuldigen Sie, dass ich zum Thema „Bauen mit Holz“ für den entsprechenden Tagesordnungspunkt bereits alles gesagt habe und mich für die Landesregierung in dem Punkt nicht noch mal gesondert melden werde.