In diesem Zusammenhang ist noch folgende Bemerkung nötig: Die Staatskanzlei informierte uns gestern, gerade als dieser Tagesordnungspunkt eigentlich aufgerufen werden sollte, darüber, dass Windkraftanlagen nur auf geschädigten Waldflächen, sogenannten Kalamitätsflächen, geplant seien.
Das ist ein durchsichtiges Ablenkungsmanöver. Nein, geschädigte Waldflächen sind zu heilen durch Aufforstung, durch Anpflanzung widerstandsfähiger Baumarten usw.
Die Alternative für Deutschland als Vertreter auch und gerade der Bürger in den ländlichen Regionen stimmt dem Gesetzentwurf zu und beantragt die Überweisung an den Forstausschuss, denn unsere Heimat ist nicht erneuerbar.
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, ich spreche als für Forst zuständiger Landwirtschaftsminister, Frau Siegesmund wird als Umweltministerin noch zu dem Thema sprechen.
Herr Kaufmann, Sie haben vorhin eine Studie der Harvard University zitiert, die im Jahre 2012 veröffentlicht worden ist. Wir müssen uns die Datenbasis dieser Studie noch mal anschauen. Prof. Keith von der Harvard University wies gegen Instrumentalisierungsversuche seiner Studie darauf hin, dass er eine Modulation vorgenommen hat ausgehend davon, dass es ein Windpark in Texas war, in dem 2003 111 Windräder gestanden haben und bis 2011 2.358 Windräder aufgestellt wurden. Auf dieser Fläche mit diesem Zuwachs an Windrädern hat er eine Modellrechnung vorgenommen. Und er sagt, diese Modellrechnung kann man hochspielen, wenn man sagt, dass die gesamte erneuerbare Energie der USA ausschließlich durch Windkraftzuwachs mit diesem Niveau wie in diesem einen Windpark in Texas gemacht werden würde. Daraus aber zu schließen, dass jede Windenergie diese Temperaturerhöhung macht, dagegen wehrt er sich. Sie haben das aber – ich meine, ganz ehrlich,
Sie sind berufener Professor an einer Hochschule – hier so dargestellt, als ob diese eine Modellrechnung die Wahrheit wäre, nach der künftig die Schäden durch Windenergie passieren. Und da sage ich Ihnen, wir sollten mit wissenschaftlichen Erkenntnissen und auch mit entsprechenden Modellrechnungen gerade unter Akademikern ein bisschen sensibler umgehen
und sie nicht in dieser Weise instrumentalisieren. Also wir müssen doch in der politischen Debatte, gerade als diejenigen, denen es um den zwanglosen Zwang des besseren Arguments geht, das Argument auch wirklich in die Debatte bringen. Und
Sie haben eine Modellrechnung entgegen der expliziten und Ihnen bekannten Instrumentalisierungsposition von Prof. Keith hier einfach so dargestellt, als ob es die Wahrheit wäre. Das ist nicht redlich. Das ist einfach nicht redlich, auch wissenschaftlich nicht redlich.
Wir sind dann beim zweiten Punkt. Ich zitiere hier mal die Bayerischen Staatsforsten, die auf ihrer Internetseite ausführen, dass „potentielle Standorte für Windenergieanlagen im Wald in der Regel weit ab von Wohngebieten [liegen].“ Sie sagen: „Der Grundsatz ‚10 H‘ (eine Windkraftanlage muss zehn- mal so weit von der nächsten Ortschaft entfernt sein wie sie hoch ist) stellt dies sicher.“ Die Bayerischen Staatsforsten sagen: „Schall und Schattenwurf sind damit kaum ein Problem. Durch die gute Erschließung des Staatswaldes mit Forststraßen ist eine geeignete Infrastruktur bereits vorhanden.“ Sie nehmen also Bezug auf die von Kollegen Kemmerich und auch von Prof. Kaufmann zitierte Kritik, die Kollege Malsch ja auch aufgerufen hat, die den Eindruck erweckt, als ob für jede Windanlage jetzt neue Schneisen in den Wald geschlagen werden müssen.
Es geht im Kern erst mal darum, dass der Staatsforst Flächen hat und Flächen auch zur Verfügung stellt und dass auch im privaten Wald der Waldbesitzer nicht mit dem Hubschrauber in seine Waldfläche einfliegt. Insofern entspricht die hier dargestellte Position, jede Windkraftanlage führt dazu, dass quasi – wie es hier gesagt wurde – eine industrieanlagenmäßige Erschließung im Wald vorgenommen werden würde, nicht der Wahrheit. Es ist nicht so, dass wir einen unberührten Urwald haben. Die Diskussion haben wir in der vergangenen Wahlperiode geführt, aber das ist nicht die Realität im Staatsforst und insofern sollten wir auch hier die Ehrlichkeit in die Debatte zurückbringen.
Worum es mir geht, ist, dass wir vor drei Tagen Landesforstausschuss hatten. Gegenstand unserer Beratungen waren die Herausforderungen, vor denen die Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer der unterschiedlichen Eigentumsformen stehen. Das ist Staatswald, es ist Kommunalwald und es ist Privatwald. Und wir kommen Ende Februar zur einer erneuten Sitzung zusammen, weil insbesondere die Vertreter des Kommunalwalds mit einer Erfurter Entschließung darauf Wert legen, dass wir uns vor allem mit der Frage der Förderpolitik – Einzelförderung, Pauschalförderung – befassen und insgesamt auch die gesamte Förderkulisse hinsichtlich Verfahrensvereinfachungen überprüfen.
Das zweite Thema, was uns beschäftigt hat, war, dass die Holzpreise so in den Keller gesunken sind, dass sie insbesondere die privaten Waldbesitzer vor enorme Probleme stellen, aber auch unseren Staatswald. Darauf werden wir übrigens, was den Staatswald betrifft, in den Haushaltsberatungen zu reagieren haben.
Darüber hinaus gibt es einzelne Teile der Thüringer Sägeindustrie, die mit einem in London ansässigen Unternehmen versuchen, 84,5 Millionen Euro vom Freistaat und der Landesforstanstalt einzufordern. Das würde, wenn es so passieren würde, allen Betroffenen der Waldkrise wirkliche Handlungsmöglichkeiten nehmen. Ich führe das deshalb ein, weil der Landesforstausschuss – und da sitzen die Waldbesitzer unterschiedlichster Eigentumsformen – das Thema „Wind im Wald“ nicht als Problem aufgerufen hat. Die haben ganz massive andere existenzielle ökonomische Probleme. Die sagen auch: Na klar haben wir als Waldbesitzer Wind im Wald – und die haben zwei Windräder.
Also an alle, auch insbesondere die auf den Zuschauertribünen: Wir führen gerade eine ganz große Debatte über derzeit zwei Windräder in den Thüringer Wäldern.
Derzeit zwei Windräder im Wald – ich sage doch „derzeit“. Ich glaube, Sie dürfen die Leute auf der Zuschauertribüne nicht für doof halten, die haben das schon verstanden.
Diese zwei Windräder im Wald und es geht um die Frage – es ist doch gut –, ob es weitere Windräder im Wald geben soll. Und dafür muss man Planungen machen und die Planungen müssen genehmigt werden und da gibt es ziemlich feste Auflagen. Und zwar sagt das Waldgesetz, dass es versagt wird, also keine Genehmigung geben soll, wenn die Erhaltung des Waldes im öffentlichen Interesse Vorrang vor den Interessen des Antragstellers hat, wenn Raumordnung und Landesplanung Wald am jeweiligen Ort es zwingend vorsehen, die Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts nachhaltig geschädigt wird, Belange des Naturschutzes, der Landschaftspflege, der Landeskultur, der Luft- und Wasserreinhaltung und der Erholung der Bevölkerung gefährdet werden, wenn erheblicher Schaden in angrenzendem Wald absehbar ist oder die Bewertung der zusammenfassenden Darstellung einer Umweltverträglichkeitsprüfung im Hinblick auf eine
Es ist darüber hinaus festgelegt – da nehme ich insbesondere auf Kollegen Kemmerich Bezug –, wenn man Bäume holzen würde, was wir ja nach unserem Aktionsplan Wald ausschließen, weil wir sagen, wir haben genug Kalamitätsflächen, aber selbst wenn das so wäre – was derzeit nicht unser Ziel ist –, ist eine funktionsgleiche Ausgleichsaufforstung vorzunehmen, und zwar im Verhältnis eins zu eins oder eins zu 2,5. Das heißt also, die Behauptung, die hier zum Teil vorgetragen wurde oder die man zumindest interpretieren könnte – ich will gar nicht sagen, dass Sie es behauptet haben, sondern man hätte Sie so verstehen können, Kollege Malsch, und weil ich Sie bisher als einen extrem sachlichen, argumentstarken Kollegen kennengelernt habe, man hätte Sie so interpretieren können, wenn man böswillig wäre –, wäre, als ob hier Bäume für eine Windkraftanlage gefällt werden, und dann ist der Wald halt einfach tot, es passiert nichts mehr. Nein! Für jeden Baum, den man dafür aus der Nutzung nehmen würde, müsste im Verhältnis eins zu eins oder 1 zu 2,5 aufgeforstet werden.
Vor diesem Hintergrund sagen Waldeigentümer derzeit zu mir Folgendes – und ich habe nachgefragt, ob ich das zitieren darf, ja –: Constantin Freiherr von Reitzenstein, Maximilian Freiherr von Rotenhan, aber auch Fürstin zu Löwenstein – das sind alles private Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer in Thüringen – haben mich darauf hingewiesen, dass sie es als ein wirtschaftliches Problem ansehen als Eigentümer von Wald. Das ist jetzt nicht unsere unmittelbare Zielgruppe – Fürsten, Freiherren und Freifrauen. Sie sagen: Diese Regelung, die hier getroffen werden soll, würde uns, die wir sowieso schon als Waldbesitzer vor enormen ökonomischen Problemen stehen, in noch stärkere betriebswirtschaftliche Schwierigkeiten bringen. Aber Fürstin zu Löwenstein hat einen Vertrag mit der EnBW geschlossen und die stellt völlig zu Recht die Frage – die gleiche Frage stellt übrigens auch Herr Eber, früherer FDP-Umweltminister in Niedersachsen, der hier familiär Waldeigentümer ist –: Wenn diese Regelung tatsächlich Gesetzeskraft erlangen würde, ist das eigentlich ein zulässiger Eingriff in die Eigentumsverhältnisse und in die Möglichkeit, diese Eigentumsverhältnisse wirtschaftlich zu nutzen?
Vor diesem Hintergrund müssen wir uns schon im Ausschuss die Frage stellen, wie es möglich ist, dass die FDP auf der einen Seite in Berlin den Mietendeckel als einen eigentumsähnlichen Eingriff kritisiert, aber hier in Thüringen etwas Ähnliches machen will, indem sie den Waldbesitzerinnen und
obwohl das Oberverwaltungsgericht genau das, was in den entsprechenden Regelungen des Landes vorgesehen ist – ihnen die Planungssicherheit gegeben hat, die ihnen jetzt genommen wird. Vor diesem Hintergrund sage ich: Das ist eine schwierige Situation. Das muss sich eine Wirtschaftspartei FDP besonders überlegen.
(Zwischenruf Prof. Dr. Hoff, geschäftsführen- der Minister für Infrastruktur und Landwirt- schaft: Leider fertig!)
„Die Landesregierung wird gebeten zu prüfen, ob in Zukunft ein Atomkraftwerk in Bornhagen und ein Kohlekraftwerk in Erfurt errichtet werden kann. Denn die Vision ist es, planbare, günstige und sichere Energie für Thüringen zu produzieren.“ So, Abgeordnete der AfD, müsste Ihr Antrag gegen Windkraft konsequent lauten.
Werte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, liebe Gäste auf der Zuschauertribüne, liebe Menschen, die sich in unserer Demokratie offen kritisch gegenüber Windenergie hier in Thüringen engagieren dürfen, weil sie aus ihrer Sicht gute Begründungen dafür haben, liebe Waldbesitzer, die heute wahrscheinlich einen Eingriff in ihr Eigentum erfahren werden, liebe 80 Prozent derer, die still sind und schweigen, obwohl sie Windenergie gut finden, und denken, die anderen werden es schon richten
Herr Möller, geben Sie doch einfach ein öffentliches, ordentliches Interview bei ARD und ZDF, bevor Sie mich unterbrechen –,
wer im 21. Jahrhundert auf Windkraft als einen Baustein der Energiewende verzichten will, muss sich die Frage gefallen lassen: Woher kommen sie denn dann, die erneuerbaren Energien? Und warum wollen wir denn in Thüringen nicht zukunftsfähige Technologie einsetzen?
Ich kann und ich will es auch gar nicht anders ausdrücken: Der vorliegende Antrag der AfD „Ein Moratorium gegen Windkraft“, was nichts anderes bedeutet, als Windkraftenergie aufzuschieben, zu stoppen, ist nichts anderes als Verhinderungspolitik, es ist sogar rückwärtsgewandte Politik, verbunden mit einem vorweggenommenen Pessimismus. In Ihrem gestellten Antrag ist kein einziger konstruktiver Vorschlag zu finden.