Protocol of the Session on September 24, 2021

Daher denken wir, dass man diese privaten Initiativen nicht allein lassen darf, sondern dass sie durch

den Freistaat unterstützt werden sollten und betrachten das als notwendig und geboten und freuen uns auf eine interessante Debatte hier im Hohen Haus und auch im zuständigen Ausschuss. Danke schön.

(Beifall Gruppe der FDP)

Vielen Dank. Damit eröffne ich die Aussprache und erteile das Wort Herrn Abgeordneten Malsch für die CDU-Fraktion.

Werte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, „Verkehrssicherheit erhöhen – Enteisungsanlagen für Lkw flächendeckend zur Verfügung stellen“ – lieber Kollege Bergner, bei der Einbringung haben Sie ja die Wichtigkeit des Themas in der Verkehrsthematik auch beschrieben und jedem ist auch die Situation mit Sicherheit schon mal vorgekommen, dass man gesehen hat, wie vom Lkw oder von einem Bus, wenn er denn eine entsprechende Geschwindigkeit hatte, Schnee und Eis nach hinten runtergefallen sind und man war dann froh, wenn man nicht dahinter war.

Für alle die, die sich nicht in die Situation reinversetzen können, aber ein Amazon-Konto haben, die sollten es mitberücksichtigen, denn die meisten Hauptlasten werden momentan durch die Lkw auf die Lande gebracht, und das sogar innerhalb von 24 Stunden bei prime. Das heißt, es ist ein Logistikthema, und das wird in der Regel mit Lkw gemacht. Die Studie aus 2015 besagt, dass der LkwVerkehr bis 2030 um 50 Prozent zunehmen wird. Das zeigt sich jeden Tag entlang der Bundesstraßen, der Autobahnen. Wenn man nämlich mal einen Abstecher auf einen Rastplatz machen will oder auf einen Parkplatz, dann ist der in der Regel von Lkw belegt. Also das Verkehrsaufkommen ist allein schon deswegen da, weil auch das Kundenverhalten, das Kaufverhalten sich nicht geändert hat und durch die Digitalisierung – und Corona hat noch deutlich dazu beigetragen – natürlich auch im Logistikbereich verstärkt worden ist.

Flächendeckend jedem eine Enteisungsanlage zur Verfügung zu stellen, damit habe ich so ein bisschen ein Problem, muss ich ehrlich sagen, denn es gibt tatsächlich schon Anlagen, die – wie Sie es richtig beschrieben haben – unterstützt betrieben werden. Man sollte aber als Land dann vielleicht darauf schauen, wie man eine Fördermöglichkeit zumindest mal prüfen kann, aber auch mit den Experten des Landesverbands und auch gegebenenfalls mit denjenigen, die vorhaben, zukünftig Anla

gen zu bauen. Wir haben ja als Land, glaube ich, hier auch eine neue Anlage an der A 71 vorgestellt bekommen und mittlerweile auch in Dienst gestellt. Da würde es mich natürlich interessieren, ob es dort so eine Enteisungsanlage damals schon vorgeplant gab oder jetzt vielleicht nachgerüstet wird.

Ich glaube, das zeigt auch das Thema, dass wir uns da breiter aufstellen müssen, und ich freue mich auf die Diskussion im Ausschuss, wie wir gegebenenfalls auch mal herausbekommen, wie jetzt der Sachstand ist, wie wir die Situation an sich verbessern können, weil wir uns eingestehen müssen, dass der Lkw-Verkehr und auch der Bus-Verkehr dann demnächst wieder nicht weniger werden. Dafür sind solche Verkehrssicherungsthemen wichtig. Ich denke, dass man auch mit dem ADAC oder mit den anderen Verkehrsverbänden mal reden kann. Die machen nämlich Rankings für Rastplätze, nicht nur für den Pkw-Bereich, sondern auch für den Lkw-Bereich, und dadurch bekommt man, denke ich, eine ganz gute Übersicht und wir würden es dann im Ausschuss mal bereden. Vielleicht geht es sogar bis dahin, dass man einen Ideenwettbewerb aufmachen kann, denn Sie haben richtigerweise gesagt, die Enteisungsanlagen sind unterschiedlicher Art. Manchmal sieht man dann ein einfaches Baugerüst, auf dem jemand mit dem Schneeschieber steht, manche sind schon automatisiert. Vielleicht gibt es sogar eine Lösung für neue Ideen. Thüringen ist ja auch ein Land, in dem man neue Ideen entwickeln kann. Vielleicht ergibt sich sogar was in der Richtung. Danke daher für den Antrag und wir werden ihn mit überweisen an den zuständigen Ausschuss. Vielen Dank.

(Beifall CDU, Gruppe der FDP)

Vielen Dank. Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Kießling für die AfD-Fraktion.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Abgeordnete, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Zuschauer, heute geht es der FDP-Gruppe um ein wichtiges Thema: das Thema der Verkehrssicherheit. Die Verkehrssicherheit ist ein hohes Gut, richtig und natürlich auch wichtig. Wer einmal im Winter das Pech hatte, einem Lkw, der mit Schnee beladen ist, zu nahe zu kommen, der konnte eventuell schon mal selbst erfahren, was eine Lawine ist, und das auch im Flachland.

Nun, der FDP geht es hier im Antrag um die Eisplatten, die sich dann auf dem Dach des Lkw nebst Hänger eventuell bilden. Jedoch ist im Antrag

(Abg. Bergner)

nichts zu finden zu den entsprechenden Zahlen, wie oft es hier zu Schäden gekommen ist. Darüber kann man leider nur spekulieren. Aus den bayerischen Presseberichten wissen wir, dass Derartiges schon passiert ist. Montags, vor allem, Herr Montag, ist der Tag, wo sich dies häuft, dann fahren die Lastwagen, die sonntags wegen dem Fahrverbot für Lkw pausieren mussten, wieder los, so erzählte es uns auch ein Sprecher der Autobahnpolizei bei Augsburg. Allzu häufig kommt es in Augsburg und Umgebung Gott sei Dank jedoch nicht zu Schäden durch herabstürzende Eisplatten. Zitat: Ich würde nicht sagen, meiden Sie Lastwagen, erklärte der Polizeisprecher. – Im Durchschnitt ereignen sich im Winter dort fünf bis sieben entsprechende Unfälle in seinem Einsatzgebiet. Wir haben also mit einem gewissen Risiko zu tun, welches durch die Fahrer der Pkw und natürlich auch die Lkw-Fahrer wie auch Busfahrer eigentlich vermieden werden sollte bzw. was es zu verhindern gilt. Jeder Fahrer ist für die Verkehrssicherheit eben seines Fahrzeugs verantwortlich.

Leider finden wir in dem Antrag auch nichts zu den Kosten einer solchen Enteisungsanlage oder so einem Gerüst, wie Sie es beschrieben hatten. Auch finden wir keine Zahlen zu Unfallhäufigkeiten in Thüringen. Wir finden auch keine Zahlen über die Dauer der Nutzung einer solch gewünschten Anlage. Sie haben es selbst angesprochen, Herr Bergner: Wo findet der Winter in Thüringen noch statt? Deswegen können wir auch leider nicht abschätzen, wie das Kosten-Nutzen-Verhältnis dort aussehen wird und wie lange diese Nutzung dann entsprechend sein wird. Dennoch möchten Sie eine bundesweite Kampagne zur Förderung der Enteisungsanlagen entlang der Autobahnen und Bundesstraßen haben. Das ist sicherlich löblich, jedoch schon etwas fraglich, wie bei diesem propagierten Klimawandel die Erwärmung und die Schneemenge dann aussehen, um diese Anlagen wirklich frequentiert nutzen zu können.

Aus Sicht der Fahrer und Verbände ist dieser Antrag für viele Transportgewerbe sicherlich durchaus nachvollziehbar und auch hilfreich. Nur ist eben die Frage, inwiefern hier der Steuerzahler das alles schultern und wie da die Förderung aussehen soll. Die Frage ist eben: Was kostet die Anschaffung, was kostet der Betrieb, was soll der Steuerzahler zahlen? Dazu haben wir leider im Antrag nichts gefunden. Da die FDP doch mehr so für die Marktlösung ist, stellt sich natürlich für uns die Frage: Warum regelt der Markt nicht? Sie hatten geschrieben, es gibt wohl schon einige Anlagen, die dann aber manchmal auch verschwinden. Das ist schlecht. Man sollte darüber reden, wie man das verhindern kann. Vielleicht können wir dann im Ausschuss ent

sprechende Aufklärungsarbeit leisten. Sicherlich gibt es auch viele andere Projekte, die förderfähig sind, deswegen müssen wir wirklich abwägen, inwieweit hier welches Steuergeld in welcher Höhe eingesetzt werden soll und ob die Betreiber das nicht selbst eventuell errichten können, wenn sie denn das entsprechende Geld erwirtschaften. Ich weiß nicht, ob man da als Steuerzahler ständig einen Zuschuss zahlen sollte. Normalerweise muss es der Markt regeln. Wir schauen mal. Die Bundesregierung sollte sicherlich nichts dagegen haben, wenn entlang der Bundesautobahnen solche Anlagen errichtet werden, auch entlang der Landesstraßen, das wäre gut.

Deswegen stimmen wir hier gern auch einer Überweisung an den Ausschuss zu. Wenn wir jetzt über den Antrag direkt abstimmen müssten, dann können wir dem leider so nicht zustimmen. Aber wir freuen uns auf die Diskussion im Ausschuss und ich denke mal, vielleicht finden wir hier eine Lösung für die Verkehrssicherheit. Vielen Dank.

(Beifall AfD)

Vielen Dank. Es erhält jetzt Herr Abgeordneter Bergner von der FDP erneut das Wort, dieses Mal in der Aussprache.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich möchte mich ausdrücklich beim Kollegen Malsch bedanken. Das war ein sehr sachbezogener Beitrag, der die Situation, von der wir hier reden, auch noch mal gut beschrieben hat. Er ist vor allem auch mit guten Anregungen gekommen, wen man in die Ausschussdebatte einbeziehen kann, vielleicht über eine Anhörung oder wie auch immer wir das tun.

Ich möchte ein paar Worte in Richtung AfD sagen: Erst mal danke, dass Sie sich mit dem Thema auseinandergesetzt haben. Aber ich glaube, beim Thema „Verkehrssicherheit“ darf man nicht nur auf das Kosten-Nutzen-Verhältnis blicken. Ich sage mal, wem schon mal so eine Platte in Richtung Frontscheibe zugeflogen kam, der es vielleicht noch gerade so geschafft hat, drum rum zu kommen, der würde sich da sehr wundern, wenn wir uns dort nur über ein Kosten-Nutzen-Verhältnis unterhalten würden.

Thema „Klimawandel“: Ja, den Klimawandel gibt es, und ich sage auch, es gibt einen menschengemachten Anteil daran. Aber das wird trotzdem nichts daran ändern, dass es Wetterspitzen gibt

(Abg. Kießling)

und dass wir zu diesen Wetterspitzen auch künftig harte Winterereignisse haben werden und genau deswegen also auch dies brauchen. Wenn Sie die Frage stellen, ob der Steuerzahler das schultern sollte: Na ja, wir fördern vieles über die öffentliche Hand, was gerade auch im Bereich der Infrastruktur sinnvoll und notwendig ist. Und Infrastruktur regelt eben nicht nur der Markt, und das haben auch wir nie behauptet.

Ich möchte deswegen auch gern noch einmal wiederholen: Es besteht die Gefahr der Eisplattenbildung auf Dächern von Lkw und Bussen, und die müssen vor Fahrtbeginn vom Fahrzeug geräumt werden. So steht es geschrieben, so ist es festgelegt. Aber wenn wir ehrlich sind, wissen wir auch, viele Lkw-Fahrer haben gar nicht die Chance, das zu tun, weil eben arbeitsschutzgerecht nichts da ist und auch vom Fahrzeughalter nicht vorgehalten werden kann, zumindest nicht so, dass es geeignet wäre. Es ist halt so, dass jeder, der viel im Winter oder auch im Winter viel auf den Straßen unterwegs ist, solche Erlebnisse schon immer mal zur Kenntnis nehmen musste. Verstehen Sie mich bitte nicht falsch, wir wollen da auch den Lkw-Fahrern keinen Vorwurf machen, dass sie solche Situationen bewusst in Kauf nehmen würden, weil sie zu faul zum Beräumen wären. Es gibt halt verschiedene und auch sehr objektive Gründe, warum das des Öfteren unterbleibt. Neben dem allgemeinen Zeitdruck im Terminfrachtgeschäft ist es eben so, dass die Berufsgenossenschaft ganz klar sagt, ihr dürft da oben nicht drauf rumklettern. Und es ist ja auch nicht das Interesse, das wir haben können, dass sich der Lkw-Fahrer den Hals bricht, nur weil er da oben rumsteigt, sondern es muss Lösungen geben, wie man in dieser Zwickmühle den Leuten auch zur Seite stehen und dafür sorgen kann, dass sowohl die Lkw-Fahrer als auch die übrigen Benutzer unserer Straßen, unserer Autobahnen von Gefahr verschont bleiben.

(Beifall Gruppe der FDP)

Und eine flächendeckende Ausstattung von LkwParkplätzen mit Einrichtungen zur Erleichterung der Eisentfernung, zum Beispiel Enteisungsgerüste – und ich behaupte nicht, den Stein der Weisen mit allen Lösungen sofort zu überblicken –, von Dachflächen auf Lkw und Bussen ist daher ein sinnvoller Beitrag zur Verkehrssicherheit und es würde den Fahrzeugführern die Gelegenheit geben, rechtssicher und arbeitsschutzgerecht die Fahrzeugdächer von Eis zu befreien. Hinzu kommt natürlich auch die Notwendigkeit, die Enteisungsgerüste regelmäßig zu warten, sie auch auf Vandalismus und Schäden zu prüfen und den Bereich, wo diese Anlagen aufgestellt sind, regelmäßig von Schnee und Eis zu

beräumen. Deswegen, so denken wir, ist das etwas, wo die Betreiber solcher Anlagen auch eine Aufwandsentschädigung erhalten und unterstützt werden sollten, und ich meine, dass das auch im Ausschuss ordentlich diskutiert werden kann.

Nun haben wir den Antrag eingereicht als Fraktion, sind noch eine Gruppe, das ist, ich sage mal, von der personellen Struktur her nicht sehr unterschiedlich. Aber wir haben halt kein Ministerium zur Hand, deswegen werden wir auch in der Struktur, in der wir hier sind, nicht eine komplette Fördermittelrichtlinie vorlegen. Dafür haben wir Ministerien. Und um das ordentlich auf den Weg zu bringen, sollten wir es in aller Ruhe und Sachlichkeit im Infrastrukturausschuss beraten, besprechen. Ich glaube, wir können da auch miteinander unaufgeregt zu einer vernünftigen Lösung kommen oder zumindest in den Einstieg zur vernünftigen Lösung. Deswegen, Frau Präsidentin, beantrage ich namens meiner Gruppe die Überweisung dieses Antrags an den Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. Danke schön.

(Beifall Gruppe der FDP)

Vielen Dank. Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Liebscher von der SPD-Fraktion.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Besucherinnen und Besucher auf der Tribüne, vom Eise befreit sind Scheiben und Dach – um Enteisungsanlagen geht es heute hier. Wenn man sich an den letzten Winter hier in Thüringen erinnert, wie es einige Vorredner schon getan haben, waren Teile des Landes massiv durch Schneeund Eismengen lahmgelegt worden. Schulen konnten mehrere Tage nicht öffnen, die öffentlichen Verkehrsmittel kaum noch fahren und auch auf den Bundesstraßen und Autobahnen im Freistaat hatte der starke Schneefall verheerende Folgen.

Bei solch strengen winterlichen Witterungsbedingungen sollte die Verkehrssicherheit natürlich trotzdem immer für alle Verkehrsteilnehmer und ‑teilnehmerinnen gewährleistet sein. Für Privatpersonen bedeutet das zum Beispiel, dass das Dach und die Fenster des eigenen Pkw schnee- und eisfrei sein müssen, um den Verkehr nicht zu gefährden. Lkw-Fahrer und Lkw-Fahrerinnen sind rechtlich gesehen ebenso dazu verpflichtet. Hier kommen die sogenannten Enteisungseinrichtungen ins Spiel. Sie kommen in der kälteren Jahreszeit zum Einsatz, um das Fahrzeug sowie den Anhänger von

(Abg. Bergner)

Eis und Schnee zu befreien. In der Straßenverkehrsordnung § 1 Abs. 2 heißt es dazu: „Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.“ Das heißt, die Fahrer und Fahrerinnen sind verpflichtet, andere Verkehrsteilnehmer und Verkehrsteilnehmerinnen nicht einem erhöhten Risiko auszusetzen, in dem Fall also die Gefahr des herabfallenden Eises zu eliminieren. Hier müssen die Fahrzeugbetreibenden aktiv handeln.

Der eigentliche Hintergrund des Gesetzentwurfs zur Erhöhung der Verkehrssicherheit sowie der erleichterten Rechtssicherheit für Fahrzeugführer und Fahrzeugführerinnen ist sachlich. Das Gemeinwohl sollte immer im Vordergrund stehen. Der ADAC schreibt hierzu, dass die Fahrzeugführer und Fahrzeugführerinnen selbst für den verkehrssicheren Zustand des Fahrzeugs verantwortlich seien und die Kontrolle vor der Abfahrt zu übernehmen haben. Weiterhin wird betont, dass zu diesem Zwecke die genannten Systeme bereits auf einigen Autohöfen und Raststätten zu finden seien. „Für die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer [und Verkehrsteilnehmerinnen] wäre es wünschenswert, dass in Zukunft noch mehr Rastanlagen mit derartigen Systemen ausgestattet werden“, so die Expertinnen und Experten des ADAC. Seit einigen Jahren sponsert deshalb der ADAC zusammen mit dem Landesverband Thüringen des Verkehrsgewerbes e. V., dem TÜV und anderen Organisationen den Ausbau solcher Schneegerüste entlang Thüringer Autobahnen. Das erfolgt sowohl auf Rastanlagen der Autobahnen als auch auf privaten Autohöfen. Im Dezember 2020 gab es insgesamt neun dieser Anlagen.

Die Problematik stellt sich in Bezug auf den ersten Punkt des Gesetzentwurfs vor allem in der Verantwortlichkeit für den Ausbau der geforderten Anlagen. Für die Verwaltung der Bundesstraßen sind die einzelnen Bundesländer zuständig, für die Bundesfernstraßen bzw. Bundesautobahnen jedoch nicht. Am 1. Januar 2021 hat der Bund im Zuge einer Verwaltungsreform von den Ländern Planung, Bau, Betrieb, Erhaltung und vermögensmäßige Verwaltung der Bundesautobahnen übernommen. Zur Ausführung dieser Aufgaben hat der Bund die Autobahn GmbH des Bundes gegründet und das Fernstraßenbundesamt als neue Bundesbehörde errichtet. Ziel der Reform war es, die Aufgaben zu zentralisieren, um die Leistungsfähigkeit der Autobahnen zu stärken. Außerdem sollen die Menschen, die die Autobahn nutzen, von einer sicheren und moderneren Infrastruktur profitieren.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, diese Verwaltungsreform bedeutet aber auch, dass die Verantwortlichkeit für den Ausbau von Enteisungseinrichtungen an Raststätten und Autohöfen entlang der Bundesautobahnen nicht in der Zuständigkeit des Landes liegt bzw. die Bundesländer hier keinen Einfluss haben. Wie in Punkt 2 des Entwurfs formuliert, wäre daher zu überlegen, ob man im Bundesrat eine entsprechende Kampagne anstößt, sofern der Antrag in diesem Punkt auf Zustimmung trifft. Die Frage nach der Verhältnismäßigkeit der Anschaffungs-, aber auch vor allem auch der Wartungskosten ist damit jedoch nicht geklärt. Auch, ob und inwiefern es sich lohnt, an Thüringer Bundesstraßen eine lückenlose Ausstattung mit Enteisungseinrichtungen zu gewährleisten, bleibt zu diskutieren. Uns erscheint eine flächendeckende Verfügbarkeit besonders an Bundesstraßen außerhalb der Autobahn weder erreichbar noch angemessen. Hinzu kommt, dass in der Praxis die Fahrzeuge in der Regel von einem Gewerbestandort starten. Grundsätzlich sollten an den Start- und Zielorten der Fahrt auf den entsprechenden Firmengeländen hinreichende Möglichkeiten bestehen, solche Anlagen einzurichten, sodass sie nicht auf die einzelnen Bundesstraßen verlagert werden müssten.

Wir wollen vom Grundsatz her den Gütertransport zunehmend auf die Schiene verlagern. Ich brauche nicht noch einmal zu erwähnen, dass die Verkehrswende ein wichtiges Ziel für uns ist. Denn im Vergleich zum Gütertransport auf der Straße ist der Transport auf der Schiene um ein Vielfaches umweltfreundlicher, platzsparender, sicherer und effizienter. Ein sicherer Gütertransport auf der Straße ist natürlich dennoch immer noch in unserem Sinne und wichtig. Wie ausgeführt, liegt die Verantwortung hier aber beim Bund. Zusätzliche Mittel aus dem Thüringer Landeshaushalt bereitzustellen, sehen wir nicht als zweckmäßig oder zielführend an. Wir freuen uns auf die weitere Beratung im Ausschuss. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall SPD)

Weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten habe ich nicht vorliegen. Wünscht die Landesregierung das Wort? Das ist nicht der Fall.

Es ist Ausschussüberweisung beantragt. An welchen Ausschuss?

(Zuruf Abg. Bergner, Gruppe der FDP: Infra- struktur!)

Ach so. Herr Liebscher sagt, er freut sich, aber er hat es nicht beantragt.

(Abg. Liebscher)

(Zwischenruf Abg. Bergner, Gruppe der FDP: Ich habe das beantragt!)

Es ist aber beantragt worden von Herrn Bergner. Deswegen stimme ich über den Antrag auf Überweisung an den Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten ab. Wer dieser Überweisung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Mitglieder der Parlamentarischen Gruppe der FDP, der CDU- und der AfDFraktion. Wer stimmt gegen die Überweisung? Das sind die Koalitionsfraktionen. Gibt es Stimmenthaltungen? Ich sehe das von hier oben so, dass die Reihen auf meiner linken Seite sehr viel dichter gefüllt sind und deswegen sehe ich keine Mehrheit für die Überweisung.

Wir kommen dann direkt zur Abstimmung über den Antrag. Wer dem Antrag in der Sache zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das ist die Gruppe der FDP. Wer stimmt dagegen? Das sind die Koalitionsfraktionen und die Fraktion der AfD. Wer enthält sich der Stimme? Das ist die CDU-Fraktion. Frau Abgeordnete Dr. Bergner – entschuldigen Sie –, Sie hatten auch dagegen gestimmt. Damit ist der Antrag in der Sache abgelehnt.

Wir kommen zum nächsten Tagesordnungspunkt, nämlich zum Tagesordnungspunkt 12