Protocol of the Session on September 24, 2021

Die CDU hat also ein wichtiges Thema im Haushalt 2021 thematisiert, zu dem wir die Diskussion nicht verweigern wollen. Nur offensichtlich ist auch dieses Thema der stotternden Wahlkampfmaschine der CDU zum Opfer gefallen, wenn man die markigen Pressestatements des CDU-Fraktionsvorsitzenden zur Kenntnis nimmt. Denn zur Wahrheit gehört, sehr geehrte Damen und Herren von der CDU, dass 80 Prozent aller Vorschriften und die damit einhergehenden bürokratischen Regelungen von der Europäischen Kommission oder von Bundesgesetzen induziert sind. Und wer hat denn dort eigentlich die Verantwortung jetzt und hatte sie in den letzten Jahren? Hier hat doch die CDU ganz offensichtlich große Chancen ungenutzt verstreichen lassen, für eine Verschlankung zu sorgen, und ist heute immer noch der Meinung, dass das Meiste notwendig ist – Olaf Müller hat gestern die Anfragen aus der aktuellen Legislatur im Bundestag an die Bundesregierung zitiert.

Die Lösung des Problems, meine sehr geehrten Damen und Herren, besteht sicher nicht im Aufbau eines neuen Bürokratie- und Gutachtenmonsters. Das kann auch nicht das Anliegen der CDU-Fraktion sein. Jetzt gibt es in verschiedenen Bundesländern Erfahrungen mit einem Normenkontrollrat und der Vorschlag der CDU lautet, diese jetzt auch in Thüringen zu nutzen. Das ist im Prinzip diskussionswürdig. Gleichzeitig gibt es für uns eine ganze Reihe von entscheidenden Grundfragen, die wir mit dem CDU-Vorschlag entweder nicht gelöst oder aber mit der Gefahr gravierender Geburtsfehler belastet sehen.

Da ist zum Ersten die vorgeschlagene Zusammensetzung. Aus sieben Personen soll dieser Normenkontrollrat bestehen. Wir sehen dort eine Disparität, wenn zwei Kammervertreter, aber nur ein Arbeitnehmervertreter dort vorgeschlagen sind. Das würde sofort unsere Motivation erhöhen, sich tatsächlich noch mal aktiv über eine Arbeitskammer in Thüringen hier in die Debatte zu begeben. Aber die

Frage ist ungeklärt und nicht beschrieben: Wer wählt eigentlich nach welchen Kriterien die Bewerber aus? Gibt es dafür ein Interessenbekundungsverfahren? Wie kommt denn der Landtag zu diesen Bewerbervorschlägen, die dann hier berufen werden sollen?

(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Mit Schnick, Schnack, Schnuck!)

Es ist aus meiner Sicht auch diskussionswürdig, warum wir nicht die Erfahrungen von Sachsen nutzen sollen, erst mal mit einer dreijährigen Berufungsdauer zu starten und nicht gleich auf fünf Jahre zu gehen. Man kann bei so einem neuen Gremium durchaus nach drei Jahren mal eine Evaluation vornehmen und schauen, ob das wirklich im Sinne des Ziels hier der richtige Weg ist, den wir beschreiten.

Auch die Ansiedlung dieses neuen Gremiums lässt zumindest Fragen offen. Der Landtag soll hier also die Mitglieder des Normenkontrollrats wählen, aber die Berichtspflicht des Thüringer Normenkontrollrats nach § 6 Abs. 2 ist laut CDU-Vorschlag ausschließlich an die Landesregierung gerichtet, und die soll dann den Bericht an den Landtag weiterleiten. Das versteht nicht wirklich jeder sofort, warum sich das über diesen Weg abspielen soll. Bei der Befassungskompetenz gibt es offensichtlich noch erhebliche Unklarheiten, denn wir lesen hier in § 4 Abs. 1, dass neben den Gesetzentwürfen, die von der Landesregierung in den Landtag eingebracht werden, auch die Entwürfe von Landesgesetzen aus der Mitte des Landtags während der Ausschussbefassung geprüft werden sollen. Nun ist es so – das wissen Sie alle gut –, dass eine ganze Reihe von Gesetzentwürfen auch von einer ehemaligen Fraktion dann in den Ausschüssen auftauchen, die aber nie beschlossen werden. Warum soll sich denn der Normenkontrollrat dann mit solchen Gesetzentwürfen befassen? Dann ist es auch nicht konsistent, wenn in § 4 Abs. 3 geschrieben wird: „Die Beteiligung des Thüringer Normenkontrollrates nach Absatz 1 erfolgt vor der abschließenden Befassung durch die Landesregierung.“ Gesetzentwürfe aus den Fraktionen erreichen die Landesregierung unter Umständen gar nicht mehr. Wieso soll denn dann vor der abschließenden Befassung der Landesregierung erst geprüft werden? Hier sind aus meiner Sicht deutliche Zeichen zu erkennen, dass dieser Gesetzentwurf wohl mit heißer Nadel gestrickt wurde.

Aber wenn wir tatsächlich was erreichen wollen, dann ist weniger mehr und hier sollten wir doch tatsächlich die Regelungskompetenzen im Land Thüringen in den Blick nehmen. Deshalb wäre es doch

logisch, meine sehr geehrten Damen und Herren von der CDU, wenn der erste Beratungsfokus klar auf Verordnungen und Richtlinien und nicht auf den Gesetzen, die wir hier selbst beschließen, liegt. Das würde möglicherweise auch für mehr Klarheit bei der Frage der Ausstattung nach § 7 Abs. 3 sorgen. Sie haben ja ausgeführt, dass die Ausstattung so sicherzustellen ist, dass die Aufgaben uneingeschränkt erfüllt werden können. Wenn, wie vorhin schon beschrieben, jetzt auch alle Gesetzentwürfe, die jemals hier im Landtag diskutiert werden, und möglicherweise – die Option ist ja aufgemacht worden – auch noch Gesetze, die zurückliegend schon beschlossen wurden, im Normenkontrollrat beleuchtet werden sollen, dann ist ja gar nicht klar, mit welchem tatsächlichen Aufwand hier diese notwendigen Mittel einzuplanen sind. Man sollte sich also tatsächlich auf die Fragen konzentrieren, die uns hier möglicherweise in Thüringen am nächsten liegen.

Diese Fragen sind also in der Ausschussdiskussion einer kompromissfähigen Lösung zuzuführen, damit wir nach drei oder fünf Jahren tatsächlich einen Mehrwert im Sinne von Bürokratieabbau für Einwohner und Unternehmen bilanzieren können.

Ich will aber zum Abschluss für die Linksfraktion hier sehr deutlich herausstreichen, dass wir unter Bürokratieabbau keinesfalls die Schleifung von sozialen, ökologischen oder gar gesundheitlichen Standards verstehen,

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

so wie das zuweilen die FDP dekliniert und wie man es auch in Zuschriften von Wirtschaftsverbänden wie dem VWT

(Zwischenruf Abg. Bergner, Gruppe der FDP: Wo nehmen Sie den Unfug her?)

immer wieder lesen kann. Das Ladenöffnungsgesetz, Herr Bergner, sei hier nur als ein markantes Beispiel genannt.

(Zwischenruf Abg. Bergner, Gruppe der FDP: Das glaube ich gern!)

Einer solchen Zielsetzung kommt man auch mit einem Normenkontrollrat keinen Millimeter näher, nur damit es hier keine Missverständnisse gibt. Wir werden also der Ausschussüberweisung an den Wirtschaftsausschuss, den Haushalts- und Finanzausschuss und auch den EKM zustimmen. Wir hoffen auf eine konstruktive Debatte in der Diskussion in den Ausschüssen und sind dann gespannt, wie wir die Fragen, die ich hier aufgeworfen habe, dann tatsächlich zu einem Kompromiss führen können. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das Wort erhält für die AfD-Fraktion Herr Abgeordneter Sesselmann.

Sehr geehrte Damen und Herren, Frau Präsidentin, bereits die damalige FDP-Fraktion hat den Anlauf gestartet und mit dem Standarderprobungsgesetz in der Drucksache 7/645 das Ziel verfolgt, die Deregulierung und den Bürokratieabbau voranzubringen. Nur war das hierfür vorgesehene Gesetz nicht weitreichend genug, die finanziellen Auswirkungen blieben oft unterhalb der Wahrnehmungsschwelle.

(Unruhe Gruppe der FDP)

Das haben zumindest die Erfahrungswerte, Herr Bergner, aus den dieses Gesetz anwendenden Ländern Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern gezeigt.

(Zwischenruf Abg. Bergner, Gruppe der FDP: Sie haben genau das Gegenteil von dem ge- zeigt, was Sie jetzt behaupten!)

Nunmehr bedient sich die CDU eines bekannten Instruments, der Einführung eines Normenkontrollrats auf Landesebene, welches bereits auf Bundesebene als Gesetz zur Einsetzung eines nationalen Kontrollrats seit September 2006 besteht und wonach seit 2011 die gesamten Folgekosten, der sogenannte Erfüllungsaufwand, in allen Gesetz- und Verordnungsentwürfen der Bundesregierung geprüft werden.

(Zwischenruf Abg. Bergner, Gruppe der FDP: Deswegen machen Sie lieber erst mal nichts!)

Nunmehr haben Sie diese Forderung in Ihrem Antrag in der Drucksache 7/4084 übernommen. Sie greifen unter anderem unsere Forderung der Kopie einer Normenkontrollkommission oder einer Nor

(Abg. Schubert)

Aber, sehr geehrte Kollegen der CDU, Bürokratieabbau ist nicht nur aus Gründen der – ich ergänze: politisch verursachten – Corona-Krise erforderlich, wie Sie in Ihrem vorstehend benannten Antrag formulieren. Nein, wir brauchen eine längst überfällige und umfassende Bürokratieentlastung, aber nicht nur auf Landesebene,

(Beifall AfD)

da auch die Umsetzung europäischer Normen Zeit beansprucht und wertvolle Ressourcen der Unternehmen bindet. Es nutzt also nichts, wenn Sie fünf Gesetze in Thüringen aufheben und zehn Richtlinien der Europäischen Union umzusetzen haben. Die EU regelt immer mehr, wenn man das über den Zeitraum von 60 Jahren betrachtet. Im Jahr 2011 hatte die EU einen Rechtsbestand von etwas mehr als 32.000 Rechtsakten bestehend aus Richtlinien, Verordnungen und Verträgen. Davon waren insgesamt 1.844 Richtlinien oder Rahmengesetze sowie 8.471 Verordnungen. Die Zahl der jährlich verabschiedeten Richtlinien und Verordnungen steigt seitdem stetig. Von 1981 bis 1990 verabschiedete die EU jährlich durchschnittlich 111 Richtlinien. 1991 bis 2000 waren es jährlich 149 und 2001 bis 2010 dann 181 Richtlinien pro Jahr. Das muss man in Relation zur nationalen Gesetzgebung sehen. Der Deutsche Bundestag hat im Zeitraum von 1976 bis 2005 im Durchschnitt etwa 100 Gesetze pro Jahr verabschiedet. Auch hier ist die Zahl der jährlich verabschiedeten Gesetze gestiegen: von knapp 100 in den 80ern, der 10. und 11. Wahlperiode, auf 123 in den 2000ern, der 14. und 15. Wahlperiode des Bundestags, und mittlerweile beginnen wir die 20. Wahlperiode des Deutschen Bundestags.

Meine Damen und Herren, wenn immer mehr originäre Kompetenzen der Nationalstaaten in der Umwelt- und Agrarpolitik, der Steuer-, Finanz- und Sozialpolitik und damit letztlich der Arbeitsmarkt- und Wohlfahrtspolitik auf die EU übertragen werden, ist die Legislative nicht mehr national steuerbar.

(Beifall AfD)

(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: So ein Quatsch!)

Wie ein Krebsgeschwür überwuchern die supranationalen Vorschriften das deutsche Gesetzgebungsverfahren. Dabei wissen alle, sämtliche Antragsund Genehmigungsverfahren müssen zwingend vereinfacht werden.

(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Boah, geht‘s noch?)

Zusammenfassend lässt sich daher Folgendes festhalten: Wer die Wirtschaft entfesseln will, muss die Vorschriften verschlanken. Es bedarf daher einer Kosten-Nutzen-Analyse, auf welche Gesetze und Verordnungen verzichtet werden kann. Hilfreich wäre aus unserer Sicht auch, das Landesamt für Statistik zur Unterstützung, vor allem zum Zwecke der Auswertung und Durchführung von Aufwandsschätzungen, heranzuziehen, ähnlich wie es in § 8 NKRG auf Bundesebene geregelt ist. Zu überdenken wäre zudem, auch den Landesrechnungshof in die Effektivitätsprüfung einzubeziehen und auf dessen Haushalts- und Wirtschaftskompetenz zurückzugreifen.

Auch der Auswertungsrahmen der Ergebnisse vorstehender Prüfungen – also die Evaluation von zwölf Monaten – ist aus unserer Sicht zu kurz bemessen. Als Orientierung sollte hier die kleine Revisionsfrist von zwei Jahren nach § 3 Abs. 6 des Finanzausgleichsgesetzes dienen. Aber hierüber kann man sich im Ausschuss sicher verständigen, weshalb einer Überweisung unsererseits zugestimmt werden wird.

Meine Damen und Herren, wir werden uns nicht nur für die Bürokratievermeidung, den Bürokratieabbau, sondern auch für eine bessere Rechtsetzung einsetzen. Damit müssten Sie, liebe Kollegen der CDU, beginnen und diesen sperrigen Begriff – also dieses Anti-Bürokratiekommissionsgesetz – schon mal in einen vernünftigen Wortlaut und einen vernünftigen Namen abändern. Die IHK hat es Ihnen ja mitgeteilt, sie spricht von einem Bürokratieentlastungsgesetz. Also fangen Sie doch erst mal an, diesen Begriff entsprechend zu entsperren, und nennen Sie das Ganze „Bürokratieentlastungsgesetz“. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall AfD)

Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erhält Frau Abgeordnete Henfling das Wort.

(Abg. Sesselmann)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, sehr geehrte Präsidentin! Hartelijk welkom aan de studenten uit Nederland!

(Beifall im Hause)

Wir diskutieren heute vermeintlich über Bürokratieabbau. Ich denke, wir werden sehen, dass es sich bei dem Gesetzentwurf der CDU nicht um Bürokratieabbau handelt, sondern um Bürokratieaufbau und dass das Instrument, was Sie hier anlegen, schlicht und ergreifend nicht handelbar ist.

Ich möchte ganz kurz nur auf das, was die AfD hier gesagt hat, eingehen. Es war ja zu erwarten, dass wir hier sozusagen wieder ein EU-Bashing bekommen. Wer die Europäische Union und ihre Regelungen als „Krebsgeschwür“ bezeichnet, hat sich, finde ich, schon außerhalb der Debatte gestellt.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Gruppe der FDP)

Wenn insbesondere Sie mal wahrnehmen würden, dass die Umsetzungen der Richtlinien und Verordnungen von der EU-Ebene ja auch auf nationaler Ebene bzw. darunter geregelt werden, haben wir hier natürlich Handlungsspielraum. Und zu behaupten, dass wir sozusagen die Gesetzgebungskompetenz oder Kompetenzen auf die EU-Ebene abgeben, ohne noch was dazu sagen zu können, dann ist das schlicht und ergreifend falsch.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Kollege Mario Voigt hat ja in Bezug auf dieses Gesetz von einer Entfesselungsinitiative gesprochen

(Beifall CDU)

ja, ja, nicht so voreilig klatschen – und hat sozusagen davon gesprochen, dass zukünftig für ein neues Gesetz zwei alte abgeschafft werden sollen.