Protocol of the Session on September 24, 2021

ja, ja, nicht so voreilig klatschen – und hat sozusagen davon gesprochen, dass zukünftig für ein neues Gesetz zwei alte abgeschafft werden sollen.

(Beifall CDU)

Allein schon diese Rechnung, wenn Sie die bis zum Ende rechnen, sind Sie übrigens irgendwann bei null, da wird es schwierig.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich frage mich dann, wann wir anfangen, das Strafgesetzbuch abzuschaffen. Aber nur für den Fall, dass dieses Gesetz hier dieses Parlament irgendwann mal tatsächlich passieren sollte, bin ich schon mal dafür, dass wir das Verfassungsschutzgesetz und vielleicht auch das Beamtenbesoldungsgesetz einfach abschaffen – nur um mal klar zu machen, in welcher Logik Sie hier tatsächlich unterwegs sind.

Mein Vorschlag ist an der Stelle nicht halb so witzig, wie einige Sachen in diesem Gesetz, das übrigens zu 90 Prozent aus dem besteht, was der Wirtschaftsausschuss von der TSK übermittelt bekommen hat. Sie haben noch ein paar Sachen geändert, nämlich dass man den Beirat, den Normenkontrollrat, auf sieben Mitglieder und die Amtszeit von drei auf fünf Jahre erhöht hat. Dazu ist ja auch schon was gesagt worden, es ist jetzt nicht der besonders große Wurf. Nach § 5 soll der Normenkontrollrat in Ihrem Entwurf auch noch berechtigt sein, „geplante Regeln vor deren Inkrafttreten mit ausgewählten Akteur[innen] zu erproben“ – was auch immer das heißen soll.

Was soll denn eigentlich passieren, wenn ein Kontrollrat feststellt, dass die Zeit zum Beispiel bis zum Inkrafttreten für ein Planspiel nicht ausreicht? Wird dann das Inkrafttreten nach hinten geschoben? Kann sich damit die Entscheidung eines demokratisch legitimierten Gremiums verzögern? Das finde ich zwar spannend, allerdings stellt sich mir da schon die Frage, ob wir uns als Gesetzgeber da nicht auch ein bisschen ins Hintertreffen begeben. Diese gesetzlich festgeschriebene Planspielidee, die Sie da haben, das ist, finde ich, wirklich eine schwierige Sache und würde dazu führen, dass wir hier im Ernstfall noch länger an Gesetzen sitzen. Was daran gut sein soll und wo wir da die Effizienz steigern sollen, ist mir ehrlich gesagt ein Rätsel.

Ich mache es relativ kurz am Ende: Ich glaube, das Gremium braucht niemand, so wie Sie das hier aufgestellt haben. Das Gremium soll künftig bei allen Gesetzen und Verordnungen, ob von der Exekutive oder aus dem Parlament, pflichtanhörig sein, besteht aber eben zu über 70 Prozent aus dem Unternehmerinnenbereich. Es ergibt überhaupt keinen Sinn, warum beispielsweise die Industrie- und Handelskammer und das Handwerk Statistiken und Berichtspflichten zum Beispiel in der Gesundheitsgesetzgebung beurteilen sollen. Sie können das aus meiner Sicht auch überhaupt nicht. Außerdem gibt es bereits den seit 2017 gegründeten Clearingbeirat beim TMWWDG, der genau diese Arbeit übernimmt. Sie bauen hier aus meiner Sicht eine Doppelstruktur auf, die niemand braucht, und das ist aus meiner Sicht auch das Gegenteil von Bürokratieabbau.

Sie schaffen ein Bürokratiemonster und die Fülle an Verordnungen und Gesetzen kann von dem genannten kleinen Personenkreis überhaupt nicht erhoben und bearbeitet werden.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Dafür wollen Sie dann weitere Strukturen aufbauen, nämlich eine Geschäftsstelle, Mitarbeiterinnen, In

frastruktur. Sie umschreiben das kurz mit: „sodass dieser seine [Arbeit dauerhaft und] uneingeschränkt erfüllen kann.“ Auch das ist unfassbar schwammig formuliert und kann tatsächlich ein ganz großer Türöffner sein, um da viel Geld zu verbrennen. Das klingt aus meiner Sicht nicht zielführend und ist auch eine verengte Problemwahrnehmung.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, noch zwei Sachen will ich kurz mit einbringen, die wir sinnvoll fänden, tatsächlich auch zu überprüfen: Sie erinnern sich an die Arbeit der Enquetekommission Rassismus aus der letzten Legislaturperiode? Da haben wir zum Beispiel auch eine Gesetzesfolgenabschätzung angeführt, die wir einrichten wollen. Das wäre eine sinnhafte Geschichte. Oder lassen Sie mich den Bogen spannen zum Beispiel zum Thema „Genderbudgeting“, also die Frage, wie ungleich finanzielle Belastungen und Anreize verteilt sind, die sich entlang von Geschlechtszuschreibungen manifestieren. Das sind spannende Fragen, die so eine Kommission mit bearbeiten könnte und Gesetze tatsächlich auch auf so was hin überprüfen kann, um tatsächlich zu gerechterer und Antidiskriminierungsgesetzgebung zu kommen.

In dieser vorliegenden Form ist das aus unserer Sicht nicht tragfähig. Wir würden auch für eine Überweisung an den Ausschuss für Europa, Kultur und Medien, an den Justizausschuss, an den Haushalts- und Finanzausschuss und an den Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft plädieren. Da können wir das dann noch weiter diskutieren. Vielen herzlichen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das Wort erhält für die Gruppe der FDP Herr Abgeordneter Kemmerich.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, wenn man diesem Teil der Debatte bis jetzt gefolgt ist, kann ich mir schon vorstellen, was wieder viele Unternehmer sagen: Seit mehr oder minder Generationen von Politikern und Parlamenten wird über Bürokratieabbau gesprochen, da wird versprochen, aber allein mir fehlt der Glaube, dass er jemals stattfindet.

Noch mal zum Grund des Ansatzes, Bürokratie abzubauen: Unternehmer sind deshalb Unternehmer geworden, damit sie Unternehmen pflegen können, und nicht, damit sie zum Erfüllungsgehilfen von Verwaltungen werden.

(Beifall Gruppe der FDP)

Vieles, was wir in Bürokratie exekutieren, ist tatsächlich nicht Gesetzgebung, sondern im Wege von Verordnungen und Ähnlichem entstanden, da sind wir ja gebrannte Kinder. Insofern begrüßen wir jede Initiative, die Bürokratieabbau zum Ziel hat. Aber nicht jede ist förderlich, um die Sorgen und Nöte des täglichen Allerleis eines Unternehmers tatsächlich zu reduzieren, abzubauen und ihnen entgegenzutreten.

Ich will mal folgendes Beispiel bringen: Mindestlohndokumentationspflichten. Mir geht es nicht um die Höhe des Mindestlohns, sondern nur um die damit einhergehende Dokumentationspflicht. Dort stand im Gesetzentwurf der Bundesregierung seinerzeit: Erfüllungsaufwand – null. Klar, die Verwaltung hat auch nichts damit zu tun – aber die Unternehmer, die Excel-Listen geführt haben. Das fing ja noch viel dramatischer an: Man hat Ordner für Ordner vollgeschrieben, die nie wieder einer angeschaut hat.

(Zwischenruf Abg. Lehmann, SPD: Sie kön- nen das digital machen!)

Das geht inzwischen digital, macht es aber nicht besser, weil es nach wie vor zu dokumentieren ist. Und es ist unsinnigerweise zu dokumentieren, weil sie die Arbeit doppelt machen müssen.

(Zwischenruf Abg. Lehmann, SPD: Wie wol- len Sie sonst die Arbeitszeit erfassen?)

Ich erkläre Ihnen das gern in Ruhe.

Aufbewahrungspflichten: Aufbewahrungspflichten sind immer noch nicht digital zu erledigen. Das Finanzamt braucht immer noch beleghafte Dokumente. Statistiken sind an verschiedensten Stellen zu hinterlegen. All das sind Dinge, die im Verordnungswege gelöst werden, wo wir eingreifen würden. Das Schriftformerfordernis haben wir gestern diskutiert – auch ein großer Aufwand. Fördermittelanträge –, wie viele Unternehmen kenne ich inzwischen, die sagen: Ich stelle keinen Fördermittelantrag mehr, weil ich nicht nur bei der Beantragung Sorge habe, den Förderdschungel nicht zu durchdringen, sondern insbesondere bei der Nachprüfung vor unlösbaren Aufgaben stehe. Wir haben das jetzt in der Corona-Krise gesehen: Viele Unternehmen haben aus Angst der Nachprüfung ihnen zustehende Mittel zurückgezahlt. Ich glaube, das ist der falsche Weg. Vergabe ist hier angesprochen worden. Da will keiner irgendetwas an Sozialstandards schleifen, darum geht es gar nicht. Man will es nur einfacher machen, nicht zulasten der Arbeitnehmer, sondern zugunsten der Unternehmer.

(Beifall Gruppe der FDP)

(Abg. Henfling)

Die Gründungen hatten wir gestern auch mal kurz: Wenn Sie sehen, dass die Gründungen zu zwei Dritteln außerhalb eines Vollerwerbs stattfinden und die Leute ihre Idee einfach nur verwirklichen wollen, ist der Gründungsakt, den wir in Deutschland zugrunde legen, nicht nur kompliziert, sondern schädlich für die Innovationskraft dieses Landes.

(Beifall Gruppe der FDP)

Nochmals: Die Initiative der CDU geht in die richtige Richtung. Wir beklagen nach wie vor, dass unser Standarderprobungsgesetz in diesem Haus keine Mehrheit gefunden hat, noch nicht mal eine Mehrheit, tiefer darüber nachzudenken.

(Beifall Gruppe der FDP)

Wir sollten alle endlich mal die Sorgen und Nöte der Wirtschaft in dem Punkt wirklich ernst nehmen. Nicht nur durch die Corona-Krise, sondern die Wirtschaft steht insgesamt vor einem großen Umwälzungsprozess. Wenn wir sie da mit Bürokratie, mit Dingen belasten, die sie davon abhalten, wirklich die Unternehmen, die unternehmerischen Ideen auszuführen, die in ihnen wohnen, die sie mit ihren Mitarbeitern teilen, die sie mit ihren Familien teilen, die sie mit anderen Unternehmen teilen, dann machen wir etwas falsch.

Die USA und China kommen in diesem Augenblick aus der Krise heraus mit 7,8 Prozent Wachstumsmomenten. Selbst in Italien steht eine 4 vor dem Komma. Gestern hat das IFU-Institut die Wachstumschancen in Deutschland auf 2,5 korrigiert. Es braucht keine Fantasie, um zu merken, wie weit wir einen immer noch bestehenden Rückstand weiter ausbauen. Wir wollen aufholen, das schaffen wir nicht. Insofern wird es höchste Zeit, solche Initiativen ernst zu nehmen. Wir brauchen die nicht nur bei der Gesetzüberprüfung. Wenn ich das Kleinklein hier höre, wie man den erst mal gut gemeinten Antrag der CDU wieder im Formalen zerlegt, dann wird mir angst und bange über die tatsächliche Wirkung.

(Beifall CDU)

Vielleicht auch noch zu diesem „One in, two out“, „One in, one out“: Selbstverständlich müssen wir – und dafür müssen wir nicht erst eine Vorschrift erfinden – alle Vorschriften dem Bürokratie-TÜV unterziehen und die unsinnigen sofort löschen und nicht darauf warten, dass wir erst eine neue finden, sondern weg damit.

(Beifall Gruppe der FDP)

Ich sage gern: Durch den Bürokratiedschungel müssen wir mit der Machete.

(Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE: Wo hat das die FDP gemacht? In welcher Lan- desregierung?)

Zusammengefasst: Alles, was Bürokratie auf ein erträgliches Maß reduziert, alles, was es für die Unternehmen einfacher macht, ist zu begrüßen.

Noch mal kurz zur Digitalisierung, damit das nicht falsch stehen bleibt und das Wort auch wieder genannt wird: Es reicht auch nicht, schlecht gemachte Prozesse zu digitalisieren, denn das macht es nicht besser. Weg mit Bürokratie, das hat unsere Unterstützung! Wir freuen uns auf die Diskussion im Ausschuss. Vielen Dank.

(Beifall Gruppe der FDP)

Das Wort hat Abgeordnete Lehmann für die Fraktion der SPD.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Herr Henkel ist in seiner Rede darauf eingegangen und hat uns den Vorwurf gemacht, wir würden kein Gesetz schaffen wollen, das Bürokratie in irgendeiner Art und Weise abbaut. Mal ganz abgesehen davon, dass das nicht stimmt, möchte ich noch mal darauf eingehen, was dieses Gesetz eigentlich macht und worum es in diesem Gesetz geht. Es macht das, was die CDU schon seit vielen Jahren betreibt. Es geht nämlich darum, Standards abzubauen, und nicht nur darum, zu sagen, dass wir Bürokratie reduzieren.

Jetzt kann man sagen: Okay, was ist eigentlich das Schlimme, wenn man Standards abbaut? Eine der ersten Parlamentsdebatten, an die ich mich erinnern kann, war Mitte der 2000er-Jahre, die CDU war in einer Alleinregierung, und es ging damals um die Frage – die CDU hatte das diskutiert – des Abbaus kommunalbelastender Standards. Da ging es um die Frage: Wie viel Personal muss den Kinderschutzdiensten vor Ort zur Verfügung gestellt werden? Das wollte die CDU drastisch reduzieren, weil die Kommunen gesagt haben: Das ist aber ein ziemlich belastender Standard für uns, wenn wir eine Personalstelle im Kinderschutz vorhalten müssen. Das ist damals nicht aus guten Argumenten aufgehalten worden, weil man gesagt hat, der Kinderschutz hat eine wichtige Rolle. Es ist damals aufgehalten worden, weil ein Kind gestorben ist, und zwar relativ genau an dem Tag, an dem diese Richtlinie erlassen werden sollte. Das sind die Standards, über die wir reden.

(Abg. Kemmerich)

Herr Kemmerich hat jetzt ein nicht ganz so dramatisches Beispiel – im Vergleich dazu, wenn es um Leben und Tod geht – angesprochen: die Frage der Bürokratie im Mindestlohn und die Frage der Kontrolle des Mindestlohns. Natürlich muss die Arbeitszeit kontrolliert werden, wenn ich wissen will, ob ein Arbeitnehmer oder eine Arbeitnehmerin tatsächlich den Mindestlohn bekommt. Das muss ich aber auch dokumentieren, wenn ich kontrollieren will, ob die Arbeitszeiten eingehalten werden und das Arbeitsschutzgesetz erfüllt wird. Das ist ganz einfach notwendig.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das ist im Übrigen auch überhaupt gar keine Bürokratie für den Arbeitgeber, sondern eher für den Arbeitnehmer, denn der kann selbst dokumentieren, wie seine Arbeitszeiten sind. Der Arbeitgeber muss das zur Kenntnis nehmen, mehr nicht. Das ist alles.

(Zwischenruf Abg. Kemmerich, Gruppe der FDP: Das ist eben nicht alles! Wer hält denn den Kopf dafür hin?)

Das sind die Standards, die Sie abbauen wollen.