elle Förderung zu erheben. Das ist eher eine Überprüfung anhand vorgegebener Wissensstände. Das ist nicht unser Ansatz. Unser Ansatz ist es, zu schauen, wo jedes einzelne Kind steht, nicht aber, um daraus abzuleiten „Du bist jetzt besonders schlecht gewesen.“, sondern um daraus abzuleiten: „Was machen wir jetzt, damit du näher an das rankommst, was du ohne Distanzunterricht hättest erreichen können?“
Gibt es Nachfragen? Das sehe ich nicht. Dann kommen wir zum Aufruf der elften Frage. Fragestellerin ist Frau Abgeordnete Rothe-Beinlich mit der Drucksache 7/4089. Bitte schön.
Beschluss der Innenministerkonferenz der Länder für ein Aufnahmeprogramm des Bundes für Geflüchtete aus Afghanistan
Nach vorliegenden Presseberichten fand am 18. August 2021 eine telefonische Sitzung der Innenministerkonferenz der Länder mit dem Bund statt. Laut „Spiegel“ wurde dabei ein entsprechender Beschluss gefasst, in dem die Länder vom Bund ein Programm zur Aufnahme von Geflüchteten aus Afghanistan fordern. Diesen Beschluss hatte der Bundesinnenminister als Begründung dafür herangezogen, das vom Kabinett beschlossene Thüringer Landesaufnahmeprogramm für afghanische Geflüchtete abzulehnen.
1. Gab es zur Sonderinnenministerkonferenz am 18. August 2021 eine Beschlussvorlage, die eine Ablehnung von Landesaufnahmeanordnungen für afghanische Flüchtlinge vorsieht oder entsprechende Landesaufnahmeprogramme ausschließt und, wenn ja, was konkret beinhaltete diese?
2. Wie hat das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales diesbezüglich in der Sitzung der Sonderinnenministerkonferenz abgestimmt?
3. War das Abstimmverhalten mit dem fachlich zuständigen Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz abgestimmt und, wenn ja, wie erfolgte die Abstimmung dazu? Wenn nein, warum nicht?
4. Hat das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales in der Ressortabstimmung der Landesregierung zur Landesaufnahmeanordnung für afghanische Geflüchtete seine in der Innenministerkonferenz vertretene Auffassung eingebracht und
Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Inneres und Kommunales, Herr Staatssekretär Götze.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Rothe-Beinlich beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:
Lassen Sie mich zunächst vorweg zum Sachstand mitteilen, dass bislang eine förmliche Entscheidung des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat über eine Ablehnung des Einvernehmens nach § 23 Abs. 1 Satz 3 Aufenthaltsgesetz für die Landesaufnahmeanordnung des Freistaats Thüringen der Landesregierung nicht vorliegt.
Zu Frage 1: Bei den Abstimmungen am 18. und 19. August 2021 handelt es sich um zwei kurzfristig einberufene Telefonschaltkonferenzen der Innenminister und Innenministerinnen des Bundes und der Länder zur aktuellen Sicherheitslage in Afghanistan. Eine förmliche Beschlussvorlage existierte nicht.
Antwort zu Frage 2: Eine formale Abstimmung fand mangels Beschlussvorschlag nicht statt. Die Innenminister waren sich jedoch im Verlauf des Gesprächs einig, dass weiterhin Ortskräfte, deren Familienangehörige sowie besonders gefährdete Personengruppen aus Afghanistan nach Deutschland gebracht werden sollen. Nach deren Ankunft in Deutschland soll eine humanitäre Aufnahme in einem individuellen, vereinfachten und unbürokratischen Verfahren erfolgen, wofür das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat nach § 22 Satz 2 Aufenthaltsgesetz nach Prüfung des Einzelfalls die Aufnahme der entsprechenden Personen, insbesondere Ortskräfte, erklären und eine Aufenthaltserlaubnis aus dringenden humanitären Gründen erteilen kann.
Antwort zu Frage 3: Aufgrund der kurzfristig erfolgten Einladungen zu den Telefonschaltkonferenzen und mangels einer förmlichen Beschlussgrundlage fand keine Abstimmung mit dem TMMJV statt.
Antwort zu Frage 4: Die Landesaufnahmeanordnung des Freistaats Thüringen zur Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen für afghanische Flüchtlinge, die eine Aufnahme durch ihre in Thüringen lebenden Verwandten beantragen, wurde auf Vor
schlag des TMMJV von der Landesregierung einstimmig beschlossen. Die Landesregierung ist sich ihrer humanitären Verantwortung bewusst und will daher legale Migration für Geflüchtete aus Afghanistan schaffen. Im Rahmen des Landesaufnahmeprogramms soll afghanischen Staatsangehörigen, die infolge des Kriegs aus ihrem Heimatland fliehen mussten und deren Leib, Leben oder Freiheit infolge der Machtübernahme durch die Taliban ernsthaft bedroht sind und die eine Einreise zu ihren in Thüringen lebenden Verwandten beantragen, die Möglichkeiten zur Aufnahme in Thüringen gegeben werden. Mit Blick auf die erheblichen bundesweiten, europäischen und außenpolitischen Implikationen ist aber auch eine enge Abstimmung mit dem Bund und den Bundesländern unerlässlich. Daher ist die Aufnahme der Geflüchteten entsprechend dem Vorschlag des TMMJV gemäß § 23 Abs. 1 Satz 3 Aufenthaltsgesetz mit dem BMI abzustimmen. Als Vorbild kann dabei das abgestimmte Vorgehen des Bundes und der Länder bei der Aufnahme von Geflüchteten anlässlich des Bürgerkriegs in Syrien im Jahr 2013 dienen.
Ich hätte zwei Nachfragen. Wenn ich Sie eben richtig verstanden habe, haben Sie in Ihren letzten Ausführungen gesagt, dass denkbar wäre, sich ähnlich wie im Falle von Syrien zu verhalten. Ich habe es so verstanden, dass das Thüringer Kabinett genau eine Landesaufnahmeanordnung beschlossen hat, die sich im Prinzip nahezu Schritt für Schritt an der Aufnahmeordnung für syrische Familienangehöre orientiert hat. Ist das richtig oder falsch?
Und die zweite Frage, die ich hätte: Ist auch ohne konkreten Beschlussvorschlag – so habe ich Sie verstanden – in den Telefonkonferenzen die Frage von Landesaufnahmeanordnungen diskutiert worden und wenn ja, welche Position hat denn das Innenministerium dann in dieser Frage vertreten?
Die erste Frage kann ich Ihnen mit Ja beantworten. Die zweite Frage möchte ich so beantworten, dass primär die Aufnahme der Ortskräfte zur Diskussion stand und die Frage möglicher Landesaufnahmeprogramme nach meiner Erinnerung in dem Rahmen nicht diskutiert wurde.
Gibt es weitere Nachfragen? Das sehe ich nicht. Dann kommen wir zur nächsten Frage. Fragestellerin der 12. Frage in der Drucksache 7/4091 ist Frau Abgeordnete Mitteldorf.
Laut einem Bericht des MDR vom 1. September 2021 haben viele Selbstständige und Unternehmen freiwillige Rückzahlungen in Höhe von 15,2 Millionen Euro vorgenommen, die sie im Rahmen der Corona-Krise seit dem Frühjahr 2020 erhalten hatten.
1. Aus welchen Gründen – zum Beispiel Rechtsgrundlage – haben die Selbstständigen und Unternehmen die freiwilligen Rückzahlungen vorgenommen – bitte nach dem entsprechenden Hilfspaket auflisten –?
2. Sind in Bezug zu Frage 1 auch Begründungen zu finden, die sich auf die Vorbeugung von Straftaten, beispielsweise Subventionsbetrug, beziehen und wenn ja, laufen Strafverfahren gegen betroffene Personen?
3. Wie stellt sich die Verteilung der freiwilligen Rückzahlungen in Höhe von 15,2 Millionen Euro bezogen auf Unternehmen, Selbstständige bzw. Soloselbstständige je nach Hilfspaket dar – Angaben bitte in Prozent –?
4. Welche Auffassung vertritt die Landesregierung zu den bereitgestellten Bundes- und Landeshilfen in der Corona-Krise in Bezug auf die Lebenswirklichkeit der Soloselbstständigen?
Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft, Frau Staatssekretärin Kerst.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Abgeordnete, sehr geehrte Damen und Herren, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Mitteldorf beantworte ich für die Thüringer Landesregierung wie folgt:
einer Vielzahl der betroffenen Fälle herausgestellt, dass sich die Geschäftslage besser entwickelt hat und ein verminderter Liquiditätsengpass festgestellt wurde. In der Folge wurden in dem Corona-Soforthilfeprogramm des Bundes und des Landes bis 17. September 2021 insgesamt 1.887 freiwillige Rückzahlungen in Höhe von insgesamt 15.105.784,40 Euro geleistet.
Zu Frage 2: Aus den eingegangenen freiwilligen Rückzahlungen und den teilweise dazu eingegangenen Vorankündigungen lassen sich keine Verbindungen zu Vorhaben mit Verdacht auf Subventionsbetrug oder Förderfällen, für die eine Strafanzeige erfolgt ist, herstellen. Bei allen Fällen, in denen die Thüringer Aufbaubank eine Anzeige erstattet hat, ging ein Anhörungsverfahren voraus und es wurde ein Widerrufsbescheid erlassen.
Zu Frage 3: Bei den in der Mündlichen Anfrage benannten Rückzahlungen in Höhe von 15,2 Millionen Euro handelt es sich ausschließlich um Rückzahlungen im Rahmen der Corona-Soforthilfe des Bundes und des Landes. Von den freiwilligen Rückzahlungen entfielen ca. 20 Prozent auf Soloselbstständige und ca. 80 Prozent auf Unternehmen.
Zu Frage 4: Der Thüringer Landesregierung war und ist die prekäre Lage der Soloselbstständigen in der Corona-Krise durchaus bewusst. Daher hat die Thüringer Landesregierung unter anderem im Rahmen der Überbrückungshilfe I und Überbrückungshilfe II ergänzende Landesleistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts gewährt, die nunmehr auch durch die Leistungen des Bundes im Rahmen der Neustarthilfe für Soloselbstständige gewährt werden. Außerdem wurde aufgrund des verspäteten Starts der Neustarthilfe eine Möglichkeit der Vorfinanzierung der beantragten Unterstützungsleistungen der Neustarthilfe eingeräumt.
Gibt es Nachfragen? Das sehe ich nicht. Dann geht es weiter mit der 13. Frage. Fragesteller ist Herr Abgeordneter Emde mit der Drucksache 7/4092. Bitte schön.
Die Thüringer Kommunalordnung regelt, dass der Gemeinderat auch wahlberechtige Personen als sachkundige Bürger in die Ausschüsse berufen kann.
1. Welche Auswirkungen hat es, wenn ein berufener sachkundiger Bürger während der Wahlperiode seinen Hauptwohnsitz nach außerhalb der Gemeinde wechselt, in deren Gemeinderatsausschüsse er berufen ist?
2. Kann seine Berufung bis zum Ende der Legislaturperiode fortgelten oder ist eine Abberufung zwingend?
Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Inneres und Kommunales, Herr Staatssekretär Götze.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Emde beantworte ich für die Landesregierung wie folgt: