Protocol of the Session on September 23, 2021

Ich beantworte die Frage 1 wie folgt: Für die ab 25. Februar 2020 gültige Richtlinie des Freistaats Thüringen über die Gewährung von Billigkeitsleistungen zur Minderung von finanziellen Notlagen infolge der Corona-Pandemie 2020 wurden von den Thüringer Unternehmen insgesamt 34.018 Anträge gestellt, knapp 213,5 Millionen Euro wurden bewilligt und ausgezahlt. Für die ab 2. April 2020 gültige Corona-Soforthilfe-Richtlinie des Freistaats Thüringen sind von den Thüringer Unternehmen insgesamt 18.228 Anträge gestellt worden, davon 6.758 Aufstockungsanträge. Ca. 104,5 Millionen Euro wurden bewilligt und ausgezahlt, davon knapp über 23 Millionen Euro für Aufstockungsanträge.

Antwort zu Frage 2: Insgesamt wurden 277 Anträge zurückgezogen, die einer Antragssumme von ca. 1,6 Millionen Euro entsprechen. Bis zum 17. September 2021 wurden 180 Soforthilfebescheide mit einer Rückforderungssumme in Höhe von mehr als 1,2 Millionen Euro ohne Zinsen und Kosten durch die Thüringer Aufbaubank widerrufen.

Zu Frage 3: Die Leistungen wurden entsprechend der Richtlinien sowohl als Thüringer Landes- als auch Bundeshaushaltsmittel erbracht. Insgesamt wurden über 66 Millionen Euro Landesmittel und knapp 252 Millionen Euro Bundesmittel ausgereicht. Das entspricht einem Verhältnis von ca. 21 Prozent Landesmitteln zu ca. 79 Prozent Bundesmitteln.

Zu Frage 4: Da die Soforthilfe unverzüglich nach Bewilligung ausgezahlt wurde, entspricht die Anzahl erfolgter Rückzahlungen den Angaben zu den Widerrufen in Frage 2. Die Gründe für die Rückforderungen waren vielfältig. Dazu zählen insbesondere Doppelförderungen, fehlende Antragsberechtigungen aufgrund unvollständiger oder fehlerhafter Angaben sowie Nichterfüllung der Fördervoraussetzungen, zum Beispiel aufgrund der Ausübung der Tätigkeit im Neben- und nicht im Haupterwerb. Darüber hinaus gab es Fälle, in denen kein entstandener Schaden bzw. keine Liquiditätsengpässe nachgewiesen werden konnten.

Vielen Dank.

Gibt es Nachfragen? Das sehe ich nicht. Dann kommen wir zur neunten Frage. Fragestellerin ist

(Abg. Tasch)

Frau Abgeordnete Meißner mit der Drucksache 7/4082. Bitte schön.

Abfluss der Haushaltsmittel für die FamilienCard

Mit dem Beschluss des Landeshaushalts 2021 durch den Thüringer Landtag wurden im Einzelplan 08 in Kapitel 08 24 „Familien, Frauen, Senioren und Pflege“ in der Titelgruppe 79 „Familiencard“ insgesamt 22,5 Millionen Euro für eine FamilienCard als App bereitgestellt. Diese App existiert bisher nicht, stattdessen ein als „Thüringer Familienkarte“ benanntes Gutscheinheft, das durch kindergeldberechtigte Eltern in ausgewählten Ausgabestellen in Thüringen abgeholt werden kann.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie viele Gutscheinhefte wurden bisher durch die Thüringer Familien abgeholt?

2. Wie hoch ist der derzeitige und prognostizierte Mittelabfluss in Titelgruppe 79 –bitte für die Titel 538 79, 547 79, 684 79, 685 79 und 686 79 einzeln aufführen –?

3. Wie ist der derzeitige Stand der durch den Haushaltsgesetzgeber beschlossenen und durch die Landesregierung angekündigten Umsetzung der FamilienCard als App, wie auch in den Erläuterungen zu Titel 08 24 538 79 – Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Familiencard – festgeschrieben?

4. Wie plant die Landesregierung derzeit, die Mittel in Titel 08 24 686 79 – Familiencard – Sonstige Zuschüsse – zu nutzen?

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie, Frau Ministerin Werner.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich habe ja bereits gestern im Rahmen der Aktuellen Stunde zur Förderung der Thüringer Familien auch über die von der Landesregierung eingeführten Gutscheine für Kinder berichtet. Gestatten Sie mir jetzt zur Beantwortung der Mündlichen Anfrage der Abgeordneten Meißner zunächst eine Vorbemerkung: Der diesjährige Haushaltsplan sieht für die Finanzierung der FamilienCard in zwei Titeln Haushaltsmittel vor. Im Titel 538 79 „Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Familiencard“ sind rund 14,4 Millionen Euro

eingestellt und im Titel „Familiencard - Sonstige Zuschüsse“ sind Mittel in einer Höhe von 5 Millionen Euro eingestellt. Anzumerken ist, dass die Beträge der in den beiden Titeln eingestellten Mittel vertauscht und nicht entsprechend der Haushaltssystematik zugeordnet worden sind. Dies ist im Ergebnis unproblematisch, da die Titel dieser Titelgruppe untereinander deckungsfähig sind. Die Auszahlung der 50 Euro pro Kind bzw. die Erstattung der Mittel für die Kultur- und Freizeiteinrichtungen – geplante Mittel sind hier 17,4 Millionen Euro – werden daher aus dem Titel 686 79 und nicht 538 79 erfolgen. Für die Dienstleistungen im Titel 538 79 sind Mittel in Höhe von 5 Millionen Euro ausreichend.

Die Fragen möchte ich jetzt gern beantworten:

Zu 1.: Bislang wurden rund 100.000 Gutscheinhefte von den Familien abgeholt.

Zu 2.: Die Titel 547 79, 684 79 und 685 79 sind in diesem Jahr nicht mit Mitteln ausgestattet. Daher sind der derzeitige sowie der prognostizierte Mittelabfluss hier null. Aus dem Titel 538 79 „Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Familiencard“ wurden zum aktuellen Stand rund 114.000 Euro für den Druck der FamilienCard, Druck der Anschreiben an Familien, Druck von Antragsformularen, Druck von Aufklebern für teilnehmende Einrichtungen und für den Versand bzw. Portokosten verausgabt. Im Titel 686 79 sind aktuell 5 Millionen Euro entsprechend der 100.000 ausgegebenen Gutscheinhefte zur Bewirtschaftung durch die GFAW übertragen. Ein Mittelabfluss fand jedoch noch nicht statt, da es für die Abrechnung bei der GFAW drei feste Stichtage gibt, nach denen die Auszahlung erfolgen soll. Diese sind am 15. September, am 15. Oktober und am 21. November. Der voraussichtliche Mittelabfluss ist vor dem Hintergrund der ausstehenden ersten Auszahlung noch nicht exakt zu beziffern.

Zu 3.: Um eine Familienkarte als App zu entwickeln, sollte zunächst eine fachliche Konzeption erarbeitet werden. Dies ist eine Forderung des Arbeitskreises Thüringer Familienorganisationen – AKF – und wurde auch schriftlich von Softwareexperten gegenüber dem TMASGFF signalisiert. Die isolierte Ausschreibung einer Konzeption für eine App im Haushaltsjahr 2021 ist angesichts der Äußerungen in der zu beginnenden Haushaltsdebatte fragwürdig. Ich hatte auch gestern schon mitgeteilt, dass eine solche App gerade auch mit dem vorgesehenen Funktionsumfang nicht nur Kosten bei der Erstellung, sondern auch im laufenden Betrieb erzeugt. Leider wurden für die Haushaltsjahre 2022 ff. keine Mittel für den Betrieb, Support und die Weiterentwicklung der App bereit- oder in Aussicht gestellt.

(Vizepräsidentin Marx)

Zu 4.: Wie oben bereits geschildert, werden die in diesem Titel veranschlagten Mittel aus dem Titel 538 79 gedeckt bzw. aufgestockt werden und durch die GFAW an die Kultur- und Freizeiteinrichtungen ausgezahlt.

Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

Gibt es Nachfragen? Frau Meißner.

Sehr geehrte Frau Ministerin, es erfolgten ja zwischenzeitlich mehrere Anzeigen, unter anderem eine Anzeige des Sozialministeriums mit Werbung für die BUGA. Ich frage: Sind weitere Anzeigen für andere Einrichtungen zur Bewerbung der Familienkarte und zur Nutzung in Thüringer Einrichtungen geplant?

Das kann ich Ihnen jetzt nicht beantworten, das liegt in der Presseabteilung. Das würde ich Ihnen nachreichen.

Eine weitere Nachfrage.

Ist es richtig, dass die Kosten für die Werbeanzeige der BUGA durch die Thüringer Landesregierung bzw. das Sozialministerium finanziert wurde?

Das kann ich Ihnen auch nicht beantworten, würde ich Ihnen nachreichen.

Weitere Nachfragen? Sehe ich nicht. Dann kommen wir zur zehnten Frage. Fragesteller ist Herr Abgeordneter Jankowski mit der Drucksache 7/4088.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Anfrage ist zum Thema: Lernstandserhebungen in Thüringen

Laut neuerer Presseberichterstattung zeigt eine Hamburger Schulstudie, dass die Lernrückstände durch den zweiten Lockdown größer waren als in

folge des ersten Lockdowns. Hamburg führt jährlich eine standardisierte Test-Studie durch, weshalb Veränderungen prozessual beobachtet werden können. Das Vorgehen hinsichtlich der Lernrückstände in Thüringen ist seitens der Landesregierung noch nicht abschließend öffentlich erläutert worden. Angelehnt sein soll die Lernstandserhebung an das Brandenburger Modell mit dem Programm „ILeA plus“.

Ich frage in diesem Zusammenhang die Landesregierung:

1. Werden mit allen Schülern in Thüringen Lernstandserhebungen durchgeführt, wenn ja, wie erfolgt die Organisation, und wenn nein, warum nicht, und wie wird in diesem Zusammenhang die Priorisierung bestimmter Schüler begründet?

2. Wieso hält die Landesregierung für die Erfassung der Lernstände nach den monatelangen Schulschließungen das in Brandenburg entwickelte standardisierte Verfahren „ILeA plus“ für ausreichend, welches eigentlich dafür gedacht ist, Fördermaßnahmen in normalen Schuljahren für die Jahrgangsstufen 1 bis 6 abzuleiten?

3. Wieso hat die Landesregierung kein summatives Assessment gewählt, sondern ein formatives Assessment, welches laut Bildungsserver Berlin-Brandenburg kein Instrument der Leistungsfeststellung ist?

4. Welche Möglichkeiten haben Thüringer Lehrer, wenn sie statt „ILeA plus“, also der Erfassung und Beurteilung der Schüler durch Algorithmen, die Lernstandserhebung selbst durchführen wollen und vor allem auch selbst auswerten möchten?

Vielen Dank.

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport, Frau Staatssekretärin Dr. Heesen.

Ja, diese Mündliche Anfrage möchte ich gern für die Landesregierung beantworten, und zwar wie folgt:

Ich werde alle vier Fragen im Zusammenhang beantworten und möchte zunächst generell ausführen, dass die Ermittlung der individuellen Lernstände immer und nicht nur bei Corona und nicht nur in der Zeit jetzt nach den Sommerferien Voraussetzung für ein planmäßiges, pädagogisch didaktisches Handeln ist, für eine darauf aufbauende individuelle Förderung. Das heißt, schon immer und

(Ministerin Werner)

insbesondere auch jetzt ist die Professionalität der Lehrkräfte entscheidend, die unter Einbeziehung aller bekannten Einflussfaktoren – die kennen die Kinder, die wissen, wie viel Beschulung in welchem Fach in Präsenz und wie viel in Distanz stattgefunden hat –, unter Einbeziehung aller inneren und äußeren Einflussfaktoren die Lernstände individuell bewerten können und entsprechend passfähige, lernförderliche Angebote für jede Schülerin und jeden Schüler ableiten können. Diese grundständige Aufgabe der Lehrkräfte ist immanent in den Schulalltag eingebunden. Die Lehrerinnen und Lehrer sind ja sehr gut ausgebildete Akademikerinnen und Akademiker, deswegen steht ihnen ein breites Instrumentarium zur Verfügung, das sie kennen und das sie nutzen.

In dieser besonderen Situation nach längerer Zeit des Distanzlernens haben wir noch zusätzlich umfangreiche und frisch erarbeitete bzw. überarbeitete Materialien zur pädagogischen Diagnostik und zur Entwicklung individueller Fördermaßnahmen erstellt. Die sind auf unserer Homepage auffindbar. Die Lehrkräfte werden darauf hingewiesen. Das ist „bildung.thueringen.de/bildung/umgang-mit-lernund-entwicklungsstaenden“.

Das ThILLM bietet zusätzliche Fortbildungen zu Diagnostik, zu individueller Förderung. Das ist schon im Sommer erfolgt und wird auch in den Herbstferien wieder sehr intensiv stattfinden. Es gibt neben der alltäglichen Lernstanderhebung – natürlich ist es auch Diagnostik, wenn man Hausaufgaben kontrolliert, wenn man schaut, wer sich auf eine Frage meldet – systematische Tools. Da gibt es im Rahmen der KMK regelmäßige Erhebungen, die wir in diesem Schuljahr wieder durchführen werden. Das, was Sie sagen, was Hamburg macht, das habe ich mir jetzt nicht im Einzelnen angeschaut. Aber alle Länder machen gleichmäßig bestimmte standardisierte Tests. An denen nimmt Thüringen teil.

Neu hinzugekommen, neu eingekauft ist jetzt ILeA plus. Das ist in der Tat, wie Sie sagen, ein Tool, was digital basiert ist. Es gibt auch ein Heft. Man kann das auch analog machen. Das gibt es jetzt neu, auch digital, für die Klassenstufen 1 bis 6 in den Fächern Deutsch und Mathematik. Das ist nicht das einzige Instrument, sondern ein zusätzliches Tool, was die Lehrkräfte in diesem Jahr und ab diesem Jahr – das werden wir auch nicht wieder abgeben, das wird einfach ein weiteres Tool bleiben –, wenn sie es für geeignet halten, nutzen können.

Ein summatives Assessment, auf das Sie hinweisen, stellt aus unserer Sicht kein geeignetes Instrument dar, um individuelle Lernstände und individu

elle Förderung zu erheben. Das ist eher eine Überprüfung anhand vorgegebener Wissensstände. Das ist nicht unser Ansatz. Unser Ansatz ist es, zu schauen, wo jedes einzelne Kind steht, nicht aber, um daraus abzuleiten „Du bist jetzt besonders schlecht gewesen.“, sondern um daraus abzuleiten: „Was machen wir jetzt, damit du näher an das rankommst, was du ohne Distanzunterricht hättest erreichen können?“