Aber zum Inhalt: Der dänische Staatsfonds investiert in Unternehmen, die in Dänemark aktiv sind. Tausende Arbeitsplätze jährlich sind dadurch induziert worden. Warum also, frage ich Sie, Herr Kemmerich, soll denn Thüringer Steuergeld in andere Venture Capital Fonds fließen, die nicht in Thüringen angesiedelt sind? Wir bezweifeln auch deswegen den Bedarf an einem solchen neuen Fonds, weil es ein vergleichbares Instrument bei der bm-t, der beteiligungsmanagement thüringen, im Rahmen der TAB der schon lange und sehr erfolgreich gibt. Und das kennen Sie doch eigentlich als Beiratsmitglied der TAB mehr als gut.
Erst vergangenes Jahr wurden mit dem Sondervermögen im Mantelgesetz 20 Millionen Euro für eine Erweiterung der schon bestehenden Investitionsmöglichkeiten der bm-t an die Hand gegeben und von diesen – Sie verweisen ja auf einen Fonds in Dänemark mit 10 Millionen – 20 Millionen Euro, die wir voriges Jahr mit diesem Mantelgesetz für den Thüringer Zukunftsfonds neu an die bm-t übergeben haben, sind seit August vergangenen Jahres durch die bm-t auch schon einige innovative Beteiligungen akquiriert worden. Die bm-t verwaltet aktuell zehn Fonds mit einem Gesamtvolumen von über 440 Millionen Euro und investiert in innovative Unternehmen nahezu in allen Branchen und in allen Phasen der Unternehmensentwicklung sowohl in ihrer Gründungs- als auch in ihrer Wachstumspha
se und auch in Unternehmensnachfolgen. Also warum braucht es denn jetzt noch einen neuen Venture Capital Fonds in Thüringen?
Die gleiche Frage stellt sich zu der Forderung nach den sogenannten digitalen Freiheitszonen. Sollte man jetzt digitale Unfreiheit außerhalb dieser Zonen vermuten?
Gibt es die denn in dem so erfolgreichen Dänemark, was 2019 immerhin in Europa bester Business-Platz gewesen ist? Oder haben Sie da was verwechselt?
Wenn ich an Freiheitszonen in Dänemark denke, fällt mir in diesem Kontext zuerst die Freistadt Christiania in Kopenhagen ein, wo Sie
doch aber bestimmt keine Anleihe als FDP nehmen wollen. Was also ist Ihnen denn an Vorgaben und Regeln im digitalen Bereich so ein Dorn im Auge? Was will denn die FDP temporär aussetzen? Datenschutzregeln? Steuerpflichten? Arbeitsschutzvorgaben? Leider bleibt es hier wie so oft bei ihren Anträgen bei wohlklingenden Allgemeinplätzen. Nichts Genaues weiß man nicht – das ist Ihr Markenzeichen.
Wenn wir Wirtschaftspolitik zukunftsorientiert ausrichten wollen, tatsächlich heute schon an morgen denken, braucht es mehr soziale und nachhaltigere Lösungen, um Thüringen insgesamt und damit auch für die Gründerinnen gut für die Zukunft aufzustellen. Wir brauchen eine sozialökologische Transformation in der gesamten Wirtschaft des Freistaats. Ressourcenschonung und Nachhaltigkeit sind hier die Schlüsselworte, die sich natürlich für uns als Linke mit guter Arbeit, auskömmlichen Löhnen und gesicherten Beschäftigungsperspektiven verbindet. Das ist Wirtschaftspolitik mit Zukunft, die natürlich auch innovationsgetriebene Neugründungen im Blick hat, genauso wie Energie- und Rohstoffeinsparung wie Stoffrecycling und konsequente Kreislaufwirtschaft. „Heute schon an morgen denken“ läuft in Thüringen schon an ganz vielen Stellen. Machen Sie mit in den kommenden drei Jahren! Der Antrag zeigt dafür nicht den richtigen Weg und deshalb lehnen wir ihn ab. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, liebe Zuhörer, Deutschland ist kein unternehmerfreundliches Land. Das zeigt uns auch ein Blick in die Statistik. Im internationalen Vergleich der Firmengründungen landet Deutschland auf Platz 20. Im nationalen Vergleich liegt Thüringen auf Platz 11. Dafür steht der Freistaat aber bei Spitzentechnologien an erster Stelle und bei Hochtechnologiegründungen immerhin an siebter Stelle.
Unternehmensgründungen, da sind wir uns alle einig, sind für eine prosperierende Wirtschaft wichtig. Worüber wir aber reden sollten, ist: Wo haben wir wirksame Punkte anzusetzen und wie können wir die steigern, um traditionelle und innovative Unternehmen zu gründen? Eines muss uns dabei klar sein: Auch wenn wir hier in Thüringen sehr viel tun, sind wir im gesamtdeutschen Umfeld eingebunden; das gilt sowohl ökonomisch als auch juristisch. Wir müssen für uns sehen, wo wirksame Stellen sind, wo wir ansetzen können. Ich sehe einen wirksamen Punkt an der kritischen und ehrlichen Analyse von dem, was wir bisher schon getan haben. Aber immer wieder etwas Neues anfangen, einen neuen Fonds aufzulegen halte ich nicht für zielführend, um das ungenutzte Potenzial in unserem Land zu heben. Deshalb sage ich eines: Wir brauchen keinen zusätzlichen Zukunftsfonds in Thüringen. Denn es fehlt nicht an Geld, weder an öffentlichem noch an privatem Kapital. Der Vorstandsvorsitzende des Business Angels Club Jena sagt klar: Wir haben Geld, aber es fehlt uns an förderwürdigen Unternehmen. Und da liegt der Hase im Pfeffer. Da müssen wir ran. Die bm-t verwaltet – ich hatte andere Zahlen gefunden – acht statt zehn Investmentfonds mit 360 Millionen Euro, aber ich denke, darüber muss man sich nicht streiten. Was hindert jetzt Unternehmen daran, auf die Gelder der bm-t zurückzugreifen? Auch auf die Gefahr hin, dass ich mich wiederhole: Die Entscheidungswege der bm-t sind viel zu lang und viel zu bürokratisch. Die Beteiligungsverträge sind so, dass sie keine unternehmerischen Entscheidungen mehr zulassen. Der Unternehmer wird hier zur ausführenden Kraft eines Geldinstituts. Die gesetzlichen Vorgaben des Landes sind so,
dass selbst die Verantwortlichen der bm-t sie als unangemessen bezeichnen. Hier muss angesetzt werden und müssen die Rahmenbedingungen geschaffen werden, damit die brachliegenden Gelder auch genutzt werden können.
Ähnliches gilt auch für Ausgründungen aus Universitäten. Hier sollte zum Beispiel gesetzlich geregelt werden, dass die Gründer Patente, an denen sie beteiligt sind, kostenfrei, gegebenenfalls mit einer erfolgsbezogenen Lizenzgebühr, übertragen bekommen und nur bei Nichtnutzung innerhalb von zehn Jahren ein Rückfallsrecht an die Universität existiert. Das würde Ausgründungen wesentlich verschlanken.
Kommen wir zur Unternehmensnachfolge. Auch hier sollten wir sehr zielorientiert handeln. Egal, ob Kinder oder versierte Mitarbeiter ein Unternehmen übernehmen wollen, so sollte man großzügige Kauf- und Übertragungspreise zulassen. Wenn ich mein Unternehmen an fremde Dritte verkaufe, darf ich jeden beliebigen Preis machen, aber wenn ich es an einen Mitarbeiter verkaufe, achtet der Fiskus ganz stark darauf, dass auch mindestens der aktuelle Firmenwert bezahlt wird. Hier sollte man Mitarbeiter wie fremde Dritte behandeln oder zumindest einen Abschlag des Werts von mindestens 50 Prozent zulassen, wenn sich beide Seiten darüber einig sind.
Dem Bestandsschutz bei der Geschäftsübernahme kann ich durchaus zustimmen und kann aber auch sagen: Optional sollte das durch eine Modernisierungsförderung ergänzt werden, kombiniert mit einem großzügigen Förderkredit.
Das sind weitere Ideen. Ich denke, wir haben es im Land nötig, etwas zu tun für die Gründung, für Neugründungen, und deswegen würde ich einer Überweisung des Antrags an den Wirtschaftsausschuss zustimmen. Danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Die FDP betont hier ja immer wieder, wie wichtig es ihr ist, als konstruktiver Teil der Opposition hier im Parlament mitzuwirken. Eines vielleicht vorweg: Ihre neue Praxis, statt eines Antrags zu einem Thema immer gleich drei oder vier Anträge einzureichen, führt zwar dazu, dass wir hier zahlreiche Anträge im Parlament be
Auf der anderen Seite können wir natürlich froh sein, dass Sie es noch nicht so weit getrieben haben wie Ihre Parteifreunde in Bayern, die nämlich zum Beispiel zum Thema „Gründerboom“ gleich zehn Anträge in den Bayerischen Landtag eingebracht haben. Da macht die rot-rot-grüne Landesregierung offensichtlich das eine oder andere doch richtig, wenn es beim Thema „Gründung“ nur vier Anträge braucht.
Besonders interessant ist, dass Sie Ihren Antrag, den wir heute diskutieren, bis auf wenige Sätze wortgleich von Ihren bayerischen Kollegen abgeschrieben haben. Für diejenigen, die gern mal nachsehen wollen: Es handelt sich um den Antrag „Gründerboom […] II: One-Stop-Shop“ vom 12.11.2020 in der Drucksache 18/11254 im Bayerischen Landtag. Aber nicht nur der Antragstext ist abgekupfert, sondern auch die Begründung haben Sie nahezu wortgleich aus dem bayerischen Antrag übernommen. Darin verweist die FDP-Fraktion auf einen Bericht des Branchenverbands Bitkom, leider ohne eine Jahresangabe zu nennen. Ich habe mir deswegen die Berichte mal angesehen. Bitkom veröffentlicht jährlich einen „Startup Report“, der auf einer Onlinebefragung beruht. Im Hinblick auf die Gesamtheit von ungefähr 200 Unternehmen für das Jahr 2020 und ungefähr 300 für den Bericht aus dem Jahr 2019 ist angesichts von 70.000 Start-ups in Deutschland fraglich, wie repräsentativ die Aussagen sind. Das ist das eine. Es kommt aber noch hinzu, dass kein einziges Unternehmen aus Thüringen an der Umfrage teilgenommen hat. Damit sind die Aussagen schwer auf Thüringen zu übertragen.
Auch die im Antrag angegebene Gründungsdauer ist mit über 75 Tagen überzogen dargestellt. Laut Statista dauerte die Unternehmensgründung in Deutschland im Jahr 2020 durchschnittlich acht Tage, im Jahr 2004 waren es noch 45 Tage. Das ist ein deutlicher Rückgang. Hinzu kommt, dass die Dauer der Gründung maßgeblich von der Art des Unternehmens und der Gesellschaftsform abhängig ist. So dauert die Gründung einer GmbH laut dem Portal für Gründer derzeit drei bis vier Wochen, wobei die Angaben, die nichts mit der öffentlichen Verwaltung zu tun haben, zum Beispiel die Vertragsgestaltung oder die Eröffnung eines Geschäftskontos, die meiste Zeit in Anspruch nehmen.
Ihr Antrag erweckt den Eindruck zusammenkopierter Forderungen, die mit hochgerechneten Zahlen zur Dauer von Gründungen gerechtfertigt werden
sollen. So sehr meine Fraktion die Förderung von Unternehmensgründungen und Beschleunigungen von Verwaltungsverfahren unterstützt, so wenig sehen wir deshalb in diesem Antrag einen ernst zu nehmenden Beitrag, der uns diesbezüglich weiterbringt. Wir werden den Antrag deshalb ablehnen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen herzlichen Dank. Auch herzlich willkommen an die Besuchergruppe auf der Tribüne. Wir befinden uns im Tagesordnungspunkt 7. Es geht um Gründerkultur auf Antrag der FDP-Fraktion – damit Sie der Debatte folgen können.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir fahren fort in der Redeliste. Als Nächster hat sich Abgeordneter Henkel für die CDU-Fraktion zu Wort gemeldet.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Abgeordnete, Zuschauer auf der Tribüne und am Livestream! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin, ich hätte mich gefreut, wenn der zuständige Minister auch da gewesen wäre. Aber bei Wirtschaftsthemen fehlt er ja regelmäßig in diesem Haus. Immerhin ist seine Staatssekretärin da.
Die FDP ruft mit der „Stärkung der Gründerkultur“ ein sehr wichtiges Thema auf. Gleich vier Anträge dazu liegen vor. Wir sagen jedoch: Ein einzelner großer Antrag wäre aus unserer Sicht der bessere Weg gewesen, denn die Notwendigkeit, diese Punkte alle in einem Antrag zu konzentrieren, hätte sicher für mehr Klarheit gesorgt. Ich will ein Beispiel benennen. Sie haben beim Thema „Nachfolge“ genauso wie beim Thema „zukunftsorientierte Wirtschaftspolitik“ die Einrichtung eines Thüringer Zukunftsfonds als Dachfonds gefordert. Wir gehen davon aus, dass Sie nicht zwei solche Fonds wollen, sondern von demselben Fonds gesprochen haben, aber zweimal diese Forderung in zwei verschiedenen Anträgen aufgemacht haben. Wir sagen: Alles in einem Antrag anstatt in einer Hand voll kleiner Anträge hätte mehr Klarheit gebracht und auch ein schlüssiges Gesamtbild für uns alle ermöglicht. Das ist mal eine grundsätzliche Anmerkung.
Wir wollen gern auch über die Anträge selbst sprechen, weil wir der Meinung sind, dass viele inhaltliche Dinge doch Gutes enthalten und auch beratenswert sind.
Im Antrag „Wirtschaftspolitik zukunftsorientiert ausrichten“ wollen Sie neben dem bereits erwähnten Zukunftsfonds auch sogenannte Freiheitszonen einrichten. Dies greift unsere Idee von Sonderwirtschaftszonen auf, in welchen Regulierungen, die im Rest des Landes gelten, ausgesetzt sind, um dort bessere Startchancen zu ermöglichen und gleichzeitig zu erproben, ob es eventuell auch landesweit ohne diese Vorschriften ginge. Diese Forderung teilen wir ausdrücklich. Tatsächlich haben wir solche Ideen an verschiedenen Stellen bereits selbst eingebracht, und gerade alles, was zum Thema „Bürokratieabbau“, zur Entfesselung der Wirtschaft beiträgt, hat natürlich unsere Unterstützung.
Wir würden uns hier deutlich mehr Engagement der Landesregierung wünschen. Wir stellen fest, da gibt es eine Verweigerungshaltung. Ich möchte ein Thema nennen: Normenkontrollrat. Wir haben es letztes Jahr im Haushalt mit eingebracht. Wir warten seit Monaten darauf, dass uns die Staatskanzlei hier ein Gesetz vorlegt. Rot-Rot-Grün ist sich nicht einig, deshalb gibt es bis jetzt noch keine Gesetzesvorlage. Wir nehmen es jetzt selbst in die Hand. Als CDU, als Opposition machen wir die Arbeit der Regierung und werden morgen einen Antrag zu einer Gesetzesvorlage einbringen, die genau unsere Wirtschaft von dieser Bürokratie entfesseln soll. – Ja, Frau Lehmann, da brauchen Sie nicht dazwischenreden.
Sehr geehrte Damen und Herren, auch der zweite Antrag „gründerfitte Verwaltung“ greift die Vereinfachung von Gründungen auf. Sie wollen, dass innerhalb von 24 Stunden ohne Behördengänge gegründet werden kann. Das finden wir richtig und unterstützen auch dieses Anliegen, denn ich sagte es schon einmal: Alles, was zu Bürokratieabbau beiträgt, was Unternehmerfreundlichkeit betrifft, was das Land wettbewerbsfähig macht, das wird auch unsere Unterstützung finden. Wir wollen das auch in den Ausschüssen diskutieren. Also ich sage auch klar: Die Anträge, wie Sie heute vorliegen, sind für uns noch nicht beschlussreif, aber die Themen sind so interessant, auch die Vorschläge so richtig, dass wir sie gern im Ausschuss weiterdiskutieren wollen. Deshalb verstehen wir auch die Verweigerungshaltung, wie sie SPD und Linke gerade zum Ausdruck gebracht haben, nicht.