Protocol of the Session on September 23, 2021

(Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE: Das ergibt doch alles keinen Sinn!)

Doch, ergibt es.

Ich beantrage daher namens meiner Fraktion die Rücküberweisung an den HuFA, um die noch erfor

derlichen kommunalen Anhörungen vornehmen zu können. Danke.

(Beifall AfD)

Das Wort hat Herr Abgeordneter Kemmerich für die Gruppe der FDP.

Sehr verehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, sehr geehrte Zuschauer auf der Tribüne und an den Geräten, die das online ermöglichen! Es gab in der letzten Zeit eine ganze Reihe von Gerichtsentscheidungen auf Verfassungs- und Europaebene, die in bestimmten Punkten die Besoldung und die Altersabsicherung der Beamten für rechtswidrig erklärten. Diese Entscheidungen wirkten sich auch in Thüringen aus. Das Land Thüringen ist als Dienstherr über Jahre seinen Treuepflichten eben nicht nachgekommen. Hier haben wir Nachbesserungsbedarf. Deshalb befassen wir uns mit einer ganzen Reihe von umfangreichen Folgerungen.

Grundsätzlich ist es traurig, dass Thüringen erst nach entsprechenden Gerichtsentscheidungen tätig wird. Wir als Freie Demokraten sehen das gerade im Hinblick auf den Fachkräftemangel im Allgemeinen, aber natürlich auch im öffentlichen Dienst als falsches Signal an. Damit ist Thüringen eben nicht für die – oder war es nicht – besten Köpfe attraktiv, sich für den Freistaat im öffentlichen Bereich zu engagieren. Die Landesregierung hatte nun im JuniPlenum einen Gesetzentwurf für ein Mantelgesetz eingebracht, ein Mantelgesetz, weil hier gleich zahlreiche Änderungen mit beamtenrechtlichem und finanziellem Bezug zusammengefasst wurden. Zum Beispiel wird die Benachteiligung der Beamten, die freiwillig aus dem Dienstverhältnis ausscheiden, nun angegangen. Dies sehen wir grundsätzlich als positiv an, denn es kann die Attraktivität für Menschen erhöhen, die sich im öffentlichen Dienst für den Freistaat engagieren wollen. Ich will auch jetzt nicht jede einzelne Regelung des Gesetzentwurfs noch mal auseinandernehmen. Wir haben uns das ja im Ausschuss angeschaut und Meinungen dazu eingeholt.

Die AfD hat sich im Ausschuss nicht geäußert, deshalb ist es verwunderlich, dass nun im Nachhinein ein Änderungsantrag gestellt wird.

(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das machen die immer so, das ist nichts Neues!)

Eine Sache muss man ankreiden, auch wenn Sie gerade rumschimpfen, das macht es mir jetzt schwer, die nächsten Sätze zu sagen, aber ich finde Ihren Ansatz gar nicht so uncharmant, nämlich eine Abfindung zu zahlen und damit die Sache tatsächlich auf andere Füße zu stellen. Das kann durchaus die Attraktivität im Beamtenrecht erhöhen. Ich halte es für systematisch sehr problematisch, dass Sie die Gleichstellung des Verzichts auf das Altersgeld mit dem Verlust des Altersgeldes für strafbares Handeln hier hinstellen. Da ist sicherlich ein großer Abstrich zu machen. Allerdings – wie gesagt – kommt das in meinen Augen und unseren Augen zu spät. Sie haben die Kommunalrelevanz angesprochen, insofern ist es eh nicht entscheidungsreif. Wir würden Ihren Änderungsantrag insofern ablehnen und ansonsten dem Gesetzentwurf der Regierung zustimmen. Vielen Dank.

(Beifall Gruppe der FDP)

Gibt es weitere Wortmeldungen? Mir liegt hier nichts vor. Wünscht die Landesregierung das Wort? Bitte schön, Herr Staatssekretär Schubert, Sie haben das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, um zum Gesetzentwurf noch mal so richtig zurückzukommen: Der Europäische Gerichtshof hat im Jahr 2016 eine Entscheidung getroffen, wonach die Nachversicherung und der damit einhergehende Verlust an höheren Versorgungsanwartschaften von freiwillig aus dem Beamtenverhältnis ausscheidenden Personen unter dem Gesichtspunkt der Arbeitnehmerfreizügigkeit nicht europakonform sind. Das heißt also, die Nachversicherung anstatt einer wirklichen Versorgung sozusagen ist nicht europakonform. Mit dem Ihnen vorliegenden Gesetzentwurf soll daher in Thüringen die Möglichkeit geschaffen werden, Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen und Richtern, die freiwillig aus ihrem Dienstverhältnis auf Lebenszeit ausscheiden, ein Altersgeld zu gewähren. Das Altersgeld tritt also an die Stelle der Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung und wird erst dann gezahlt, wenn auch Leistungsansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung entstehen würden. Damit soll die europarechtliche, gesicherte Arbeitnehmerfreizügigkeit bei Wechsel in Mitgliedstaaten der EU und in die Schweiz nicht mehr behindert werden.

Des Weiteren sollen die in der gesetzlichen Rentenversicherung bereits vorgenommenen Verbesse

(Abg. Mühlmann)

rungen zur Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten für vor dem 1. Januar 1992 geborene Kinder in die Beamtenversorgung übertragen werden. Danach werden künftig 30 Monate für den Kindererziehungszuschlag in der Beamtenversorgung berücksichtigt. Steuerfreie Corona-Sonderzahlungen von Arbeitnehmern werden von der Anrechnung auf die Beamtenversorgung ausgenommen, da andernfalls der Zweck dieser Zahlung infrage stehen würde.

Daneben sind in Anlehnung an das Bundesrecht verschiedene vereinfachende Neuregelungen im Beamtenversorgungsrecht vorgesehen. Mit dem Gesetzentwurf werden auch besoldungsrechtliche Verbesserungen vorgenommen, um die Wettbewerbsfähigkeit Thüringens im Bundesvergleich zu erhalten. Hierzu gehören eine verbesserte besoldungsrechtliche Bewertung des informationstechnischen Dienstes durch Anhebung der Eingangsämter sowie Festlegung verbesserter Bewertungsobergrenzen.

Im wissenschaftlichen Bereich soll die Gewinnung von besonders qualifiziertem Personal durch die Anhebung des Grundgehalts der Besoldungsgruppe W3 sowie der Möglichkeit der Vergabe von Leistungsbezügen bei Juniorprofessoren gefördert werden. Aber auch besondere Leistungen des vorhandenen Personals müssen angemessen honoriert werden. Zu diesem Zweck wird beispielsweise die Möglichkeit eröffnet, bei den Spitzenämtern des gehobenen Dienstes in der Besoldungsgruppe A13 nach Maßgabe einer funktionsgerechten Bewertung eine Amtszulage auszubringen. Dies gilt nicht nur für die obersten Landesbehörden, sondern auch den nachgeordneten Bereich. Auch die Anhebung der Stellenzulage im Außendienst der Steuerprüfung dient diesem Anliegen. Im Kommunalbereich soll durch die Einführung einer Zulage für die Feuerwehrbeamten, die als Notfallsanitäter tätig sind, die Bereitschaft zur Übernahme solcher Zusatzaufgaben honoriert werden.

Wegen der unmittelbaren finanziellen Auswirkungen und der angespannten Haushaltslage sind insbesondere diese besoldungsrechtlichen Verbesserungen jedoch mit Augenmaß vorzunehmen. Im Reisekosten- und Trennungsgeldrecht wird in Anlehnung an das Steuerrecht ein pauschales Übernachtungsgeld von 20 Euro eingeführt, welches die Bereitschaft zur Nutzung von kostenfreien Übernachtungsmöglichkeiten fördern soll. Ebenso ist eine Anpassung der Höhe der reisekostenpflichtigen Tagegelder an die steuerlichen Pauschalen vorgesehen.

Die Zuständigkeit für die Auszahlung des Kindergeldes wurde bereits mit Wirkung vom 1. Oktober

2020 vom Thüringer Landesamt für Finanzen auf die Bundesagentur für Arbeit übertragen. Der vorliegende Gesetzentwurf nimmt noch die hierzu notwendigen rechtlichen Anpassungen vor.

Des Weiteren sollen durch eine Änderung der Thüringer Zuständigkeitsverordnung Bezüge künftig bei Abordnungen die verauslagten Bezüge von der personalführenden Dienststelle angefordert werden, da diese auch gegebenenfalls bestehende Umsatzsteuerpflicht prüfen muss.

Im Thüringer Ministergesetz wird eine Rechtsgrundlage geschaffen, wo unterversorgt ausscheidende ehemalige Mitglieder der Landesregierung in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert werden. Dies dient der Vermeidung von Versorgungslücken. Künftig wird es aufgrund einer Ergänzung des Thüringer Gleichstellungsgesetzes auch die Möglichkeit geben, im Geschäftsbereich der Polizei die Funktion einer zentralen Gleichstellungsbeauftragten einzurichten.

Die Änderungen von weiteren Vorschriften sind überwiegend notwendige Folgen von Änderungen im Bundesrecht wie zum Beispiel künftige Neuregelungen sozialen Entschädigungsrechts oder sind redaktioneller Art.

Wenn man das jetzt mal zusammenfasst, was ich gerade vorgetragen habe, was sicherlich auch sehr kompliziert ist, sieht man, dass es hier bei diesem Gesetzentwurf bei Weitem nicht nur darum geht, Gerichtsurteile des Europäischen Gerichtshofs oder anderer Gerichte umzusetzen, sondern es ist auch eine ganze Reihe von Verbesserungen für Beamtinnen und Beamte des Freistaats vorgesehen, und die werden dann mit diesem Gesetzentwurf, wenn er heute hier beschlossen wird, auch umgesetzt, sodass das, was vonseiten der AfD vorgetragen wurde, nur zum geringen Teil der Realität entspricht. Meine Damen und Herren, das soll es dazu gewesen sein. Ich bitte um Zustimmung zum Gesetzentwurf.

(Beifall DIE LINKE)

Vielen Dank. Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Das ist so. Dann kommen wir zu den Abstimmungen zum Thüringer Gesetz zur Einführung eines Altersgeldes sowie zur Änderung versorgungs-, besoldungs- und anderer dienstrechtlicher Vorschriften, Gesetzentwurf der Landesregierung, Drucksache 7/3300, zur Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses in Drucksache 7/3779 und zum Änderungsantrag der Fraktion der AfD in Drucksache 7/4083.

(Staatssekretär Dr. Schubert)

Es ist Rücküberweisung an den Haushalts- und Finanzausschuss beantragt. Weitere Vorschläge für Ausschussüberweisungen gibt es nicht. Das ist so. Damit stimmen wir über die Überweisung an den Haushalts- und Finanzausschuss ab. Wer dem seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus der AfD-Fraktion. Weitere Zustimmungen liegen nicht vor. Wer dagegen ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus den Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD, der Parlamentarischen Gruppe der FDP und der CDU. Wer enthält sich der Stimme? Das kann ich nicht erkennen. Damit ist die Ausschussüberweisung abgelehnt.

Wir kommen damit zur Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion der AfD in der Drucksache 7/4083. Wer dem seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus der AfD-Fraktion. Wer dagegen ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus den Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD, der Parlamentarischen Gruppe der FDP und der CDU. Wer enthält sich der Stimme? Niemand. Damit ist der Änderungsantrag abgelehnt.

Wir kommen zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses in der Drucksache 7/3779. Wer dem seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus allen Fraktionen und der Parlamentarischen Gruppe der FDP und der Abgeordneten Dr. Bergner – Entschuldigung, vorhin hatte ich das vergessen. Gegenstimmen? Sehe ich keine. Stimmenthaltungen? Sehe ich auch keine. Damit ist die Beschlussempfehlung angenommen.

Wir stimmen über den Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drucksache 7/3300 unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Abstimmung über die Beschlussempfehlung ab. Wer dem seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus allen Fraktionen und der Parlamentarischen Gruppe der FDP und von Frau Dr. Bergner. Wer stimmt dagegen? Kann ich nicht sehen. Stimmenthaltungen? Kann ich auch nicht sehen.

Damit kommen wir zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung. Wer dafür ist, den bitte ich jetzt, sich vom Platz zu erheben. Das sind die Stimmen aus allen Fraktionen und der Parlamentarischen Gruppe der FDP und von Frau Dr. Bergner. Wer ist dagegen? Kann ich nicht sehen. Stimmenthaltungen? Auch nicht. Damit ist der Gesetzentwurf auch in der Schlussabstimmung an

genommen und ich kann den Tagesordnungspunkt hier schließen.

Wir begrüßen ganz herzlich auf der Besuchertribü- ne die Studierenden der Fachhochschule Gotha. Herzlich willkommen!

(Beifall im Hause)

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 4

Digitalisierung in Verwaltung und Wirtschaft erleichtern – Schriftformerfordernis kritisch überprüfen und anpassen, Be- hördengänge reduzieren Antrag der Fraktion der FDP *) - Drucksache 7/1131 - dazu: Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzaus- schusses - Drucksache 7/3614 -

Das Wort hat Frau Abgeordnete Dr. Bergner aus dem Haushalts- und Finanzausschuss zur Berichterstattung. Bitte schön.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauer am Livestream und hier in der Anwesenheit, der Antrag der FDP mit dem Titel „Digitalisierung in Verwaltung und Wirtschaft erleichtern – Schriftformerfordernis kritisch überprüfen und anpassen, Behördengänge reduzieren“ wurde vom Landtag in seiner 44. Sitzung am 23. April 2021 beraten und an den Haushaltsund Finanzausschuss überwiesen. Der Ausschuss hat den Antrag in seiner 29. Sitzung am 28. Mai 2021 beraten. Der Antrag der FDP zur Durchführung einer Anhörung fand nicht die erforderliche Anzahl der Stimmen der Ausschussmitglieder und sie konnte daher nicht durchgeführt werden. In der 31. Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses am 25. Juni 2021 wurde nach weiterer Beratung die Ablehnung des Antrags in der vorliegenden Beschlussempfehlung mit der Drucksache 7/3614 empfohlen.

Vielen Dank. Damit eröffne ich die Aussprache. Das Wort erhält Herr Abgeordneter Kowalleck für die CDU-Fraktion. Bitte schön, Sie haben das Wort.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich denke, wir wissen alle an dieser Stelle,

(Präsidentin Keller)

dass das Thema „Digitalisierung“ nicht erst seit dem Antrag der FDP auf der Agenda des Thüringer Landtags ist, sondern das beschäftigt uns seit mehreren Jahren. Ich hatte an dieser Stelle bereits erwähnt, dass auch in den Jahresberichten des Landesrechnungshofs natürlich dieses Thema immer wieder eine Rolle spielt. Gerade auch die personelle Ausstattung in diesem Bereich wird uns in den nächsten Monaten weiter beschäftigen. Wir hatten mit dem vergangenen Landeshaushalt hier auch schon weitere Stellen, unter anderem im Landesrechenzentrum und auch in anderen Bereichen der Landesverwaltung, geschaffen. Und das ist besonders wichtig, dass wir auch gerade unser Land und die Kommunen fit machen und auch die Kommunen in der Hinsicht unterstützen, dass die Digitalisierung vor Ort erfolgreich ist.

Die Berichterstatterin hat das auch erwähnt, wir haben hier an dieser Stelle eine ausführliche Beratung zu dem FDP-Antrag gehabt. Man muss auch sagen, dass dieser schon vom 01.07. des vorigen Jahres stammt und verschiedene Punkte bereits erfüllt sind. Hier an dieser Stelle hatten wir den Bericht der Landesregierung, haben auch über die verschiedenen Punkte debattiert. Aus diesem Grund werden wir natürlich dieses Thema weiterverfolgen. Der Antrag an sich hat sich nach unserer Meinung erledigt, da die Punkte abgearbeitet sind. Nichtsdestotrotz werden wir uns weiterhin mit den Themen beschäftigen. Ich habe ja auch die Kommunen angesprochen. Wir hatten im Haushaltsausschuss die unterschiedlichen Themen anhand von Beispielen erwähnt. Gerade auch die Beantragung von bestimmten Dingen in den Kommunen muss weiterhin unterstützt werden und somit auch das Schriftformerfordernis ersetzt werden. So gab es bei uns im Haushaltsausschuss zum Beispiel das Beispiel mit der Beantragung der Hundesteuer oder Anmeldung des Hundes, wo wir auch gesagt haben, das sind solche Dinge, die auch durch Anträge digital erledigt werden müssen. Auch von der FDP gab es ein Beispiel, was Führungszeugnis angeht und ähnliche Dinge. Hier müssen wir vorankommen und hier müssen wir auch die Kommunen unterstützen, dass diese vermeintlich einfachen Dinge über Digitalisierung realisiert werden können.

Ein Thema, was uns natürlich in diesem und im vorigen Jahr beschäftigt hat, ist die Digitalisierung im Rahmen der Schule. Hier müssen wir eben unsere Schulen und die Schülerinnen und Schüler fit machen, dass hier die notwendigen Voraussetzungen geschaffen werden. Das ist auch ein Thema, was uns im Bereich der Verwaltung betrifft und das auch weiterhin Auswirkungen auf die Wirtschaft hat. Hier werden wir weiterhin dranbleiben und auch als CDU-Fraktion unsere Vorschläge einbringen. Denn

es kann nicht sein, dass ein Land wie Deutschland nicht entsprechend ausgerüstet wird. Da stehen große Aufgaben vor uns, die auch erkannt sind. Aber sie müssen eben auch angenommen und realisiert werden. Hier ist die rot-rot-grüne Landesregierung in der Pflicht.

Wir werden weiterhin unser Wort erheben und Vorschläge einbringen. Eine große Möglichkeit bieten da der bevorstehende Landeshaushalt und die Debatte darüber.

Ich danke an dieser Stelle für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall CDU)