sierung im Bildungssystem sinnvoll ist. Und da helfen auch keine Digitalpädagogen etwas, da sehe ich zuallererst das ThILLM in der Pflicht. Es braucht Vorgaben, wie digitale Medien altersgerecht eingesetzt werden können. Warum ich es gerade nicht für altersangemessen halte, wenn in Grundschulen Digitalisierung zu weit voranschreitet, habe ich schon einige Male erläutert. Aber es braucht Vorgaben, ab welcher Klassenstufe und in welchen Fächern der Einsatz geeignet ist. Es braucht auch für die einzelnen Lerninhalte der Fächer einen klaren Pool, wo Medien, die eingesetzt werden können, von den Lehrern auch abgerufen werden können, seien es Animationen, Grafiken oder Lernsoftware, und wo sie es finden können. All das brauchen wir zentral und deswegen sollte es beim ThILLM angelagert sein.
Solange solche klaren Vorlagen und ein zentraler Materialienpool nicht existieren, werden die derzeitigen Probleme bei der Digitalisierung der Schulen nicht gelöst werden können. Und ich glaube auch nicht, dass der hier vorliegende Antrag der FDP zur Behebung der Probleme irgendeinen Mehrwert liefern kann. Dazu ist er viel zu schwammig, und teilweise sollen Dinge geregelt werden, die es eigentlich schon gibt.
Sie wollen unter anderem, dass dem Umgang mit den digitalen Medien und auch Medienpädagogik im Lehramtsstudium an den Thüringer Universitäten ein stärkerer Wert beigemessen werden soll. Ich glaube, das ist auch allen Akteuren durchaus bewusst, und spätestens nach den diversen Anhörungen zu den Digitalisierungsanträgen im Bildungsausschuss, bei denen ja auch die Hochschulen zu Wort kamen, wurde deutlich, dass da schon einiges umgesteuert wird.
Ob es nun einer Zusatzausbildung zum Digitalpädagogen wirklich bedarf, wie Sie es fordern, oder einfach alle Lehrer in der Ausbildung mehr mit dem Umgang mit digitalen Medien sensibilisiert und geschult werden, möchte ich an dieser Stelle auch nicht beurteilen. Auch die geforderten Schulungsmöglichkeiten für die jetzigen Lehrer im Umgang mit den digitalen Medien werden ja jetzt schon vom ThILLM durchgeführt. Das braucht es also in diesem Antrag nicht. Es wird weiter im Antrag gefordert, dass die Digitalpädagogen bei der Personalplanung berücksichtigt werden sollen, und es wird gefordert, dass Digitalpädagogen flächendeckend an allen Schulen eingesetzt werden sollen. Woher das Personal dafür aber eigentlich kommen soll, darauf gehen Sie leider überhaupt nicht ein.
Sie fordern, dass für die Lehrer mit der von Ihnen gewünschten Zusatzqualifikation zum Digitalpädagogen der Zusatzaufwand durch Abminderungsstunden und Zulagen zu regeln ist. Und da empfehle ich nur, sich die Änderung des Besoldungsgesetzes vom letzten Dezember noch mal anzuschauen. Dort wurde dieses ja schon mehr oder weniger aufgenommen, in der Anlage 1 zum Besoldungsgesetz unter II.11 gibt es beim Punkt „Zulagen für die Übernahme besonderer Aufgaben an Schulen“ schon jetzt die Rubrik „Multiplikator für den digitalen Unterricht“.
Das ganze Zahlungssystem wurde bisher durch die Landesregierung noch nicht umgesetzt. Herr Minister Holter ging im letzten Bildungsausschuss auf die Probleme bei der Umsetzung auch ein. Wenn die Probleme aber bei der Umsetzung irgendwann mal behoben sein sollten, gäbe es die Möglichkeit für die Zulagen schon; wenn man sie denn unbedingt haben möchte, dann wäre nur die Bezeichnung „Multiplikator für den digitalen Unterricht“ und nicht „Digitalpädagoge“, aber im Grunde läuft das Ganze auf dasselbe hinaus. Insgesamt ist für uns zum vorliegenden Antrag zu sagen: Er bietet insgesamt recht wenig Konkretes, ist recht schwammig formuliert und möchte zum Teil Dinge regeln, die es schon gibt. Deswegen halten wir den Antrag für überflüssig und werden ihn deswegen auch ablehnen. Vielen Dank.
Vielen Dank. Es erhält nun Abgeordnete RotheBeinlich von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen das Wort.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich kann nur sagen, wir wissen ja alle, wie die AfD zu Digitalisierung in Schule steht. Sie hätten einfach ehrlich sein können und sagen: Wir von der AfD lehnen die Digitalisierung auch weiterhin ab und insofern auch Digitalpädagoginnen und -pädagogen. Das wäre ehrlich gewesen, so haben sie größere Schleifen gedreht, aber unterm Strich kam, ehrlich gesagt, nicht sehr viel mehr raus bei ihrer Rede.
Mit Ihrem Antrag von der FDP, muss ich sagen, beschäftigen Sie sich zwar einmal mehr mit einem Thema, was Sie hier schon häufiger vorgetragen haben, für mich zeigt das aber durchaus, dass Sie sich ernsthaft damit auseinandersetzen – und so erlebe ich übrigens auch die Zusammenarbeit mit Franziska Baum an dieser Stelle, das will ich einfach nur mal so deutlich sagen.
Fakt ist aber auch, dass wir als demokratische Fraktionen ja tatsächlich im Juli-Plenum einen umfangreichen Antrag gemeinsam hier verabschiedet haben. In diesem haben wir unsere landespolitischen Prämissen für digitale Bildung zusammengefasst, und ich will noch mal daran erinnern, was wir im Juli bereits beschlossen haben, denn dieser Antrag, den wir heute beraten, das ist richtig, der stammt bereits aus dem Februar. Und ich sage ganz offen, ich hätte es besser gefunden, Sie von der FDP hätten ihn zurückgezogen, denn vieles ist aufgegriffen, einiges passt aber auch nicht zu dem, was Sie von der FDP hier übrigens gemeinsam mit uns im Juli verabschiedet haben.
Also erinnern wir uns noch mal: Wir haben gemeinsam beschlossen, was wichtig ist, und zwar erstens: Investitionen in die digitalen Infrastrukturen vor allem auf kommunaler Ebene, insbesondere den Ausbau von schnellem Internet, Weiterentwicklung der kommunalen Medienzentren zu IT-ServiceZentren für die Schulen, auch die Schaffung einer digitalen Schulverwaltung, wir hatten das ja unlängst auch erst bei einer Debatte, als wir auf Einladung der Familienunternehmer beispielsweise zusammengekommen sind. Es ging in unserem Beschluss weiter um die Schaffung der technischen Ausstattung, sprich digitale Endgeräte für die Schülerinnen durch Leihgeräte, aber auch für Lehrkräfte mit Dienstgeräten. Drittens ging es um die Aus-, Fort- und Weiterbildung, die fächerübergreifend – und das hat mein Kollege Thomas Hartung vorhin schon gesagt – und auch verbindlicher sein soll und hier insbesondere a) digitales Lehren und Lernen als fächerübergreifenden Pflichtbestandteil in die Ausbildungscurricula aller Lehramtsstudiengänge und Vorbereitungsdienste für die Lehrämter zu integrieren, b) die Kapazitäten von Fort- und Weiterbildungsangeboten zur technischen, organisatorischen und pädagogischen Umsetzung guten Unterrichts mit digitalen Mitteln endlich auszubauen, c) mehr Verbindlichkeiten bei der Wahrnehmung derartiger Fortbildungsmaßnahmen zu schaffen.
Ich muss sagen, die Vorschläge von der FDP für die Zusatzqualifikation als Digitalpädagogen passen da nicht so ganz dazu. Wir jedenfalls sehen das skeptisch, und ich will auch kurz begründen,
warum. Die große Herausforderung besteht ja gerade darin, die Fachdidaktiken insgesamt fächerübergreifend digital auszurichten. Eine Konzentration auf einzeln ausgebildete Digitalpädagoginnen und pädagogen birgt die Gefahr, dass damit die Verantwortlichkeiten aller anderen Lehrkräfte abgeschwächt werden und die Aufgabe quasi wieder nur auf eine Person zurückfällt. Eine Vernetzung im Bereich digitaler Bildung ist sicher richtig, allerdings besteht die Notwendigkeit für mehr Vernetzungsmöglichkeiten insgesamt und für alle Lehrkräfte. Schulungen braucht es insbesondere auch auf der Schulleitungsebene. Gerade dort werden nämlich viele Entscheidungen getroffen, auch dieser Aspekt ist im vorliegenden Antrag wenig berücksichtigt, ebenso das Thema „Datenschutz“ kommt darin eigentlich nicht wirklich vor. Der Hinweis, die Schaffung weiterer Professuren im Bereich digitale Bildung zu schaffen, ist sicher richtig, allerdings ist die Landesregierung hier bereits auch aktiv, so finanziert das Land bis zu 25 zusätzliche Digitalisierungsprofessuren an den Thüringer Hochschulen, über die ja interessant genannte Initiative ProfIT25.
Wir haben uns als Landtag verpflichtet, gemeinsam für die notwendigen Maßnahmen auch die entsprechenden Ressourcen bereitzustellen. Die große Herausforderung besteht jetzt nicht darin, Klarheit darüber zu schaffen, was nötig ist. Es geht eher darum zu fragen, wie wir es hinbekommen, die nötigen Maßnahmen tatsächlich auch umzusetzen. Die Investitionen werden – da sind wir uns, glaube ich, einig – zu langsam umgesetzt, es wurde auch zu spät begonnen. Die Zeit drängt, das sage ich durchaus auch selbstkritisch.
Die Corona-Pandemie hat uns deutlich vor Augen geführt, dass digitale Medien immer mehr zum selbstverständlichen Werkzeug für alle Lernenden werden. Mit Blick auf das pädagogische Primat – sprich die pädagogische Förderung der Kinder steht im Mittelpunkt, und digitale Bildung ist kein Selbstzweck – werden wir sicher auch weiterhin über die Qualifikation der Lehrerinnen und Lehrer diskutieren müssen – das hat auch Christian Schaft schon ausgeführt –, da sind wir auch schon dabei. Allerdings greift der vorliegende Antrag aus den beschriebenen Gründen zu kurz und geht teilweise – aus unserer Sicht jedenfalls – auch in die falsche Richtung. Er greift vor allem aber die gemeinsam befundene Beschlusslage nicht auf. Deshalb wer
Gibt es weitere Wortmeldungen? Dann erhält nun die Landesregierung das Wort. Bitte, Herr Minister Holter.
Herr Präsident, meine Damen und Herren, Digitalisierung: Wir können alle nicht oft genug sagen, wie wichtig dieses Thema ist. Über die verschiedenen Anträge ist auch gesprochen worden. Und, Frau Baum, ich bin überzeugt, das wird heute nicht das letzte Mal sein, dass wir über Digitalisierung sprechen – nicht nur auf Ihre Initiative hin, die ich übrigens immer begrüße, sondern sicherlich auch auf Initiative anderer Fraktionen und anderer Abgeordneter.
Digitalisierung ist ein Querschnittsthema. Sie bestimmt unser Leben, das ist ganz klar. Lehren und Lernen findet in einer neuen Situation statt. Aber ich möchte etwas Neues einbringen – Frau Baum und die bildungspolitischen Sprecherinnen und Sprecher waren ja bei dem Dialog „Zukunft Schule 2030“ dabei –, ich möchte den Begriff der Digitalität einführen, sprich der Kultur der Digitalität. Das ist ein Ergebnis unseres Diskussionsprozesses. Und da gibt es, Frau Baum, einen Widerspruch zwischen dem, was Sie hier mündlich ausgeführt haben, und dem, was in Ihrem Antrag steht.
Digitalisierung und Digitalität sind zwei Worte, die man zwar nicht getrennt betrachten muss, aber die inhaltlich doch verschieden sind; man muss sie auseinanderhalten. Der Leitbegriff „Digitalität“ beinhaltet sicherlich mehr als das, was Digitalisierung betrifft, denn es geht um mehr als eine technische Entwicklung. Die Schulen müssen in einer neuen Realität ankommen, so wie wir alle in dieser neuen Realität ankommen müssen. Und es muss uns gelingen, das Digitale und das Analoge ins Gleichgewicht zu bringen. Herr Jankowski von der AfD hat genau das Gegenteil beschrieben. Er sagt, das Analoge muss das Primat haben. Ich glaube, das ist der falsche Weg, das ist etwas von gestern. Wir müssen das tatsächlich in ein Gleichgewicht bringen. Und all das beschreibt dieser Begriff der Digitalität. Er wird in der Wissenschaft diskutiert, aber
Was können wir tun, um zu dieser Kultur der Digitalität in den Schulen, aber auch in der Gesellschaft insgesamt zu kommen? Es geht um mehr als die digitale Transformation, es geht um mehr als den einfachen Leitmedienwechsel im Unterricht und es geht nicht allein um technische Ausstattung, sondern es geht tatsächlich um diese Kultur. Und es beginnt wirklich im Kopf, da sind wir uns hoffentlich einig, Frau Baum und vielleicht auch die Kolleginnen und Kollegen von der Fraktion der CDU bis zur Linken. Es muss im Kopf klar sein: Was wollen wir erreichen und wie wollen wir ganz konkret dort hinkommen? Denn es geht am Ende darum, den Schülerinnen und Schülern Kompetenzen des 21. Jahrhunderts zu vermitteln, sie für die Herausforderungen der Zukunft starkzumachen. Da geht es um technischen Fortschritt und auch um den menschlichen Fortschritt.
Nun möchte ich etwas zu dem Begriff „Digitalpädagoge und Digitalpädagogin“ sagen; das ist ja eigentlich der Sinn und Zweck Ihres Antrags. Ich bin der Überzeugung, sehr geehrte Frau Baum, die beiden Begriffe „Digitalpädagoge“ und „Digitalpädagogin“ greifen einfach zu kurz und es kommt aus Ihrem Antrag auch nicht richtig heraus. Sie haben selbst in Ihrer Rede eben von Schulentwicklung gesprochen. Das, was in der Antragsbegründung steht, bezieht sich in erster Linie auf Aufgaben der Schulentwicklung. Das ist auch in Ordnung so, aber die Forschungsergebnisse belegen wiederum, dass die Digitalisierung des Unterrichts allein nur wenig bewirkt, denn am Ende geht es um die Verstärkung der Lerneffekte. Die sind erst durch eine sinnvolle Kombination von Inhalt, Methode und Medien zu erreichen. Hier geht es in der Tat darum, dass es nicht allein um den Einsatz von Technik geht, sondern um die Optimierung, Erweiterung von Lernprozessen. Dafür brauchen wir ausgebildete Lehrerinnen und Lehrer, Pädagoginnen und Pädagogen. Da sind wir uns wieder einig. Aber der Begriff „Digitalpädagoge“ vermittelt den Eindruck – zumindest bei mir und auch bei mir im Ministerium –, es geht hier um die Beherrschung der Technik. Das ist einfach zu wenig, das ist eben wie Fahrradfahren oder Telefonieren. Man beherrscht die Technik, aber das andere ist natürlich auch die Kunst, genau die Technik so zu nutzen, dass die entsprechenden Ergebnisse herauskommen. Wir brauchen also keine Digitalpädagoginnen und ‑pädagogen, wenn damit Digitalisierungspädagoginnen und ‑pädagogen gemeint sind, sondern – um auf den Begriff der Digitalität zurückzukommen – wir brauchen Pädagoginnen und Pädagogen der Digitalität. Am Ende muss jede Lehrerin und jeder Lehrer genau dieser Päd
Wenn hier verschiedene Kollegen – also Herr Schaft und Herr Tischner auch, eigentlich alle – darüber gesprochen haben, dass es um die Ausbildung geht, dann tut sich schon unwahrscheinlich viel. Christian Schaft hat darüber geredet, was an den Hochschulen konkret passiert. Wir haben die interministerielle Kooperationsvereinbarung zur nachhaltigen Weiterentwicklung der Medienkompetenzen. Wir haben an den beiden Universitäten die entsprechenden Curricula, die dazu führen, dass Lehramtsstudierende auch in der Nutzung von digitalen Bildungsmedien ausgebildet werden. Sie wissen auch, dass die Kultusministerkonferenz bereits 2016 ihre Strategie „Bildung in der digitalen Welt“ verabschiedet hat. Sie wissen übrigens auch alle, dass die Verhandlungen über den Digitalpakt lange gedauert haben, diese Verhandlungen im Jahre 2018, als ich Präsident der Kultusministerkonferenz war, faktisch zum Ende geführt wurden. Wir haben es nicht ganz geschafft. 2019 wurde dann dieser Digitalpakt unterschrieben. Dann konnten die Mittel endlich fließen. So weit auch an die Adresse von Astrid Rothe-Beinlich, was das Tempo der Umsetzung des Digitalpakts und der Digitalisierung der Schulen betrifft. Das muss hier auch mal gesagt werden.
Die Thüringer Hochschulen, die Universitäten sind in diesem Prozess, was die Lehramtsausbildung betrifft, unwahrscheinlich aktiv. Ich möchte hier namens der Regierung auch den Kolleginnen und Kollegen, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern an diesen Hochschulen danken, denn sie stellen sich diesen immensen Herausforderungen an den Hochschulen, um die jungen Leute tatsächlich dort vorzubereiten. Wir setzen auch die Mittel aus dem Bund-Länder-Programm „Qualitätsoffensive Lehrerbildung“ um. Sie wissen vielleicht oder wissen es nicht, dass an der Ernst-Abbe-Hochschule in Jena ein Institut für Medienbildung aufgebaut wird, welches über Mittel des Thüringer Ministeriums für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft in den Jahren 2020 und 2023 gefördert wird.
Herr Jankowski, Sie sprechen das ThILLM an. Wissen Sie eigentlich, dass sich in diesem Jahr so viele Lehrerinnen und Lehrer für die Fortbildung angemeldet haben, um digitale Bildungsmedien, digitalen Unterricht überhaupt leisten zu können? Das ist ein Run. Wir wollten eine Herbst-Akademie einführen, mussten eine Sommer-Akademie einführen, damit die Kolleginnen und Kollegen vorbereitet werden. Also die Fortbildung läuft. Das, was Sie erzählen, hat mit der Realität wenig zu tun. Entweder haben Sie Punktinformationen irgendwo hergeholt,
aber das, was Sie hier beschrieben haben, hat mit der Realität in Thüringen nun gar nichts zu tun, auch was die Arbeit unseres ThILLM betrifft, das möchte ich hier einfach anmerken und auch mal klarstellen. Das ThILLM ist hochengagiert, um genau diejenigen, die heute in der dritten Phase weitergebildet und qualifiziert werden müssen, so vorzubereiten, dass sie dem Anspruch an digitalen Unterricht, an die Kultur der Digitalität an unseren Schulen gerecht werden können.
Liebe Frau Baum, Ihr Ansatz in Ehren, aber es ist schon auf den umfassenden Antrag zur Digitalisierung im Thüringer Bildungswesen Bezug genommen worden, den Sie im Juli verabschiedet haben. Ich denke, wenn wir ausgehend von der Kultur der Digitalität herangehen und dass jede Lehrerin und jeder Lehrer das verinnerlicht und die digitalen Bildungsmedien genauso beherrscht wie die analogen Bildungsmedien – das ist der richtige Weg, und nicht der Weg zur Spezialisierung von Einzelnen im Bildungswesen. Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Herr Minister Holter. Gibt es weitere Wortmeldungen? Das ist nicht der Fall. Dann kommen wir zur Abstimmung. Ich habe vorhin vernommen, dass die Überweisung an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport sowie an den Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft beantragt wird. Gibt es weitere Ausschussüberweisungswünsche? Nein. Dann stimmen wir über diese beiden Ausschüsse ab.
Wer dafür ist, dass dieser Antrag an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport überwiesen wird, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Abgeordneten der Parlamentarischen Gruppe der FDP und der Abgeordnete Dr. Hartung. Wer ist dagegen? Dagegen stimmen die Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD – außer Herr Dr. Hartung –, der CDU, die Fraktion der AfD und Frau Dr. Bergner. Gibt es Enthaltungen? Keine Enthaltungen. Damit ist die Überweisung abgelehnt.
Zweite Abstimmung: Wer dafür ist, dass dieser Antrag an den Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft überwiesen wird, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Abgeordneten der Parlamentarischen Gruppe der FDP. Wer ist dagegen? Das sind die Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD, der CDU, der AfD und auch Frau Dr. Bergner. Wer enthält sich? Keine