Anwohner der Ortschaften Buchholz und Stempeda beklagen erhebliche Lastkraftwagen-Verkehrsbelastungen, insbesondere durch Holztransporte, seit ca. zwei Jahren. Täglich seien dort ca. 250 bis 300 Lastkraftwagen Richtung Rottleberode unterwegs. Die Bürger beschreiben die Situation als unzumutbar, Schäden an den Gebäudesubstanzen seien zu befürchten und die Verkehrssicherheit sei nicht gegeben.
1. Welche Daten und Fakten zur beschriebenen Situation – einschließlich etwaiger Gebäudeschäden und Unfälle – liegen der Landesregierung vor und wie bewertet sie diese?
2. Welche Maßnahmen hat die Landesregierung zur Minimierung der Verkehrsbelastung ergriffen bzw. von welchen Maßnahmen anderer – zum Beispiel des Landkreises – hat die Landesregierung Kenntnis?
3. Welche Maßnahmen beabsichtigt die Landesregierung, um für eine Entlastung der Ortschaften Sorge zu tragen?
4. Wurden in den vergangenen zwei Jahren in den Ortschaften Verkehrskontrollen durchgeführt, wenn ja, mit welchem Ergebnis, und wenn nein, warum nicht?
Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft, Herr Staatssekretär Weil.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Malsch beantworte ich für die Thüringer Landesregierung wie folgt:
Die Fragen 1 bis 3 beantworte ich aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam. Die Straßenbaulast für die Ortsdurchfahrten Buchholz und Stempeda liegt aufgrund der Zugehörigkeit dieser Ortsteile zur Stadt Nordhausen bei der Stadt Nordhausen. Vor dem Hintergrund der verfassungsrechtlich garantierten kommunalen Selbstverwaltung hat die Landesregierung insoweit keine eige
Hinsichtlich einer Einschränkung des Verkehrs ist grundsätzlich anzumerken, dass öffentliche Straßen Thüringens für den Allgemeingebrauch bestimmt sind. Sofern örtliche Gegebenheiten zum Beispiel eine temporäre Nutzungseinschränkung oder eine Reduzierung der zulässigen Geschwindigkeit zwingend erforderlich machen, so wäre hierfür die Verkehrsbehörde der Stadt Nordhausen zuständig.
Für den geschilderten Fall ist allgemein bekannt, dass die Stadt Nordhausen als zuständiger Straßenbaulastträger und Straßenverkehrsbehörde unter Einbeziehung weiterer Behörden geeignete Maßnahmen zur Senkung der Verkehrsbelastung prüft.
Zu Frage 4: Zur Beantwortung dieser Frage hat das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales mitgeteilt, dass im Zeitraum August 2019 bis August 2021 in beiden Ortschaften keine zielgerichteten Verkehrskontrollen durchgeführt wurden. Die Verkehrs- und Verkehrsunfalllage lasse vollzugspolizeilich in den benannten Ortschaften keine Auffälligkeiten erkennen, welche besonderer Intervention bedürfen.
Ergänzend ist anzumerken, dass es im Übrigen hierfür an geeigneten Anhaltemöglichkeiten mangelt. Unabhängig davon bleiben die Ortschaften Buchholz und Stempeda im Rahmen der polizeilichen Ressourcen weiterhin Bestandteil der allgemeinen polizeilichen Streifentätigkeit.
Gibt es Nachfragen? Das kann ich nicht erkennen. Damit rufe ich die nächste Mündliche Anfrage des Abgeordneten Bergner in der Drucksache 7/4112 auf. Bitte, Herr Abgeordneter.
Produzenten von OP-Masken, die ihren Sitz in Deutschland haben, stellen laut einer Pressemeldung vom 15. September 2021 ihre Produktion fast vollständig ein. Nachdem das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie im Frühjahr 2020 mit einem Sprinterprogramm die nationale Maskenproduktion förderte, laufen diese Mittel Ende 2021 aus. Die nationalen Unternehmen gaben an, dass es ih
nen vor allem an öffentlichen Aufträgen fehle und deshalb die Produktion wieder eingestellt werden müsse. Insbesondere sind bei der Sanitätsmaterialbevorratung wie auch bei der dezentralen Vorhaltung von Ausstattung in den Katastrophenschutzlagern stetig auch OP-Masken zu erwerben.
1. Wie stellt sich das Beschaffungsverhalten des Freistaats Thüringen mit Blick auf den Brand- und Katastrophenschutz sowie den Schutz vor Pandemien und Seuchen hinsichtlich des Erwerbs und der Vorhaltung von Schutzmasken dar?
3. Welche Schritte unternimmt die Landesregierung, um eine regionale Produktion durch entsprechende Angebotsnachfragen zu unterstützen und wie begründet die Landesregierung ihre Auffassung?
4. Inwieweit werden neben den Vorgaben zur Zulassung von Masken auch weitere Qualitätsmerkmale wie beispielsweise die Beschaffenheit der Ohrgummis, Qualität des Filtervlieses oder auch Gleichmäßigkeit der Struktur bei der Vergabeentscheidung berücksichtigt?
Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie, Frau Ministerin Werner, bitte.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Bergner möchte ich wie folgt beantworten:
Zu 1.: Im Bereich des Brand- und Katastrophenschutzes sind im Freistaat vier dezentrale Katastrophenschutzlager vorhanden, in denen auch die persönliche Schutzausrüstung für spezielle Einsatzlagen vorgehalten wird. Es handelt sich dabei um eine Materialreserve für die Katastrophenschutzeinheiten und nicht für die generelle Pandemiebeplanung. Die Katastrophenschutzlagerbestände werden durch das Thüringer Landesverwaltungsamt bewirtschaftet und stehen den unteren Katastrophenschutzbehörden als Reserve zur Verfügung, wenn die eigenen Lagerbestände aufgebraucht sind. Die Beschaffungen des Thüringer Landesverwaltungsamtes werden regelmäßig bei Bedarf, zum Beispiel nach Gebrauch der Ausstattung, nach Ablauf des Verbrauchsdatums in der Regel in Form
von öffentlicher Ausschreibung durchgeführt. Grundsätzlich richtet sich das Beschaffungsverhalten des öffentlichen Dienstes nach geltendem Vergaberecht. Ergeben die ermittelten Bedarfe sowie die daraus errechneten Auftragswertschätzungen, dass Beschaffungsvorhaben beispielsweise im Rahmen von Direktkäufen oder Verhandlungsvergaben durchgeführt werden können, so ist gegebenenfalls eine gezielte Einholung von Angeboten aus Thüringer Produktion möglich. Bezogen auf die Pandemie und die anfänglichen Lieferschwierigkeiten beim PSA reagierte man mit der vorübergehenden Vereinfachung auch umfangreicher Beschaffungsmaßnahmen. So gelten noch bis zum 31.12.2021 durch die Fünfte Änderung der Thüringer Verwaltungsvorschrift zur Vergabe öffentlicher Aufträge erhöhte Wertegrenzen für die Verhandlungsvergabe. Darüber hinaus erlaubt unter anderem das Thüringer Vergaberecht die Berücksichtigung umweltbezogener sowie sozialer Aspekte, die im Ergebnis gegebenenfalls zu einer Beschaffung über nationale Produktionsstellen führen könnten. Die nähere Ausgestaltung der Beschaffungsvorgänge sowie die Festlegungen zusätzlicher Qualitätsmerkmale oder vorgenannte Aspekte bei der Maskenbeschaffung bestimmt die jeweilige Vergabestelle in eigener Zuständigkeit.
Zu 2.: Im Lichte der Erfahrungen aus der Pandemie und den Abhängigkeiten von Importen aus Asien sollte ein originäres Interesse an heimischen Produktionskapazitäten bestehen. Eine zwingende Notwendigkeit, dass jede Region in Deutschland über eine eigene Maskenproduktion verfügen muss, besteht allerdings nicht. Bei entsprechend handelbaren Gütern ist in den seltensten Fällen davon auszugehen, dass regionale Produktionen vollständig von der regionalen Nachfrage aufgenommen werden. Die Produzenten müssen nunmehr auch alle anderen überregionalen Vertriebskanäle nutzen, um die Produktion abzusetzen.
Zu 3.: Die zuständige Behörde der Landesregierung hat 2020 Unternehmen, die auf Produktion von persönlichen Schutzausrüstungen bzw. die Herstellung von Masken umgestellt bzw. diese ausgebaut haben, zu Fragen der Produktsicherheit und zum Inverkehrbringen der Produkte auf dem Markt beraten. Bei der Beschaffung muss die Landesregierung das Vergaberecht beachten. Die nationalen Hersteller, insbesondere die aus Thüringen, werden in Vergabeverfahren einbezogen. Bei der Vergabe von Aufträgen bleibt aber der Preis des Produkts bzw. der Leistung ein maßgebliches Kriterium. Grundsätzlich ist das wirtschaftlichste Angebot zu berücksichtigen.
Zu 4.: Bei der Beschaffung von persönlichen Schutzausrüstungen ist unter anderem die Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Benutzung persönlicher Schutzausrüstungen bei der Arbeit – kurz gesagt: die PSA-Benutzungsverordnung – zu beachten. Persönliche Schutzausrüstung ist danach jede Ausrüstung, die dazu bestimmt ist, von den Beschäftigten benutzt oder getragen zu werden, um sich gegen eine Gefährdung für ihre Sicherheit und Gesundheit zu schützen. Die persönlichen Schutzausrüstungen – wie Atemschutzmasken – sind danach so auszuwählen, dass sie Schutz gegenüber der im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ermittelten Gefährdung bieten, ohne selbst größere Gefährdungen mit sich zu bringen. Sie müssen grundsätzlich für den Einsatzort geeignet sein und den ergonomischen Anforderungen und gesundheitlichen Erfordernissen entsprechen.
Voraussetzung dafür, dass persönliche Schutzausrüstungen ihre Schutzfunktion erfüllen und auf den Markt gelangen können, ist die Einhaltung gesetzlicher Regelungen. Es wird auf die Verordnung der EU Nummer 2016/425 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2016 über persönliche Schutzausrüstungen hingewiesen. Es sind hier die grundlegenden Sicherheitsanforderungen formuliert, die PSA erfüllen müssen, damit sie die Gesundheit der Benutzerinnen und Benutzer schützen und deren Sicherheit gewährleisten. Sie gelten unabhängig von privatem oder gewerblichem Verwendungszweck. Das nationale PSA-Durchführungsgesetz regt unter anderem an, dass durch Stichprobenkontrollen der Marktüberwachungsbehörden zu prüfen ist, ob die persönlichen Schutzausrüstungen den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Diese Qualitätsmerkmale werden bei den Ausschreibungen und Vergaben berücksichtigt. Grundsätzlich werden nur solche persönlichen Schutzausrüstungen angeschafft, die über die erforderlichen Zertifizierungen verfügen.
Vielen Dank, Herr Präsident. Vielen Dank, Frau Ministerin. Ich stimme Ihnen ja völlig zu, dass das Vergaberecht einzuhalten ist. Nun ist es aber auch so, dass das Vergaberecht mehrere Kriterien zulässt, wie unter anderem durch das Vergabegesetz Kriterien wie Mindestlohn. Inwieweit prüft die Lan
desregierung bei der Vergabe der Masken – noch dazu bei Masken, die aus anderen Ländern kommen – die Einhaltung unserer Mindestlohnbestimmungen?
Und die zweite Nachfrage: Thüringen ist ja bekanntermaßen traditionell auch ein Textilstandort. Halten Sie es nicht für geboten, dass wir uns Gedanken machen sollten über den Erhalt Thüringer Textilproduktion und die Nutzung des Textilforschungsinstituts Greiz, beispielsweise auch für die Prüfung von entsprechenden Produkten? Danke schön.
Zu 1.: Es gibt verschiedene Kriterien, nach denen jeweils Vergaben kontrolliert werden. Sicherlich ist es nicht immer der Fall, das habe ich ja vorhin auch schon angefügt.
Und zu Frage 2: Diese Anregung werde ich mitnehmen und das dem TMWWDG an der Stelle vorschlagen, ob hier eine Berücksichtigung stattfinden kann.
Vielen Dank, Herr Präsident. Frau Ministerin, die Antwort, dass am Ende der Preis das Entscheidende ist, ist quasi aus den jetzigen Vorschriften sicherlich abgeleitet. Ich frage aber, wenn wir bei der Versorgung mit existenziellen Gütern – wie zum Beispiel bei diesen medizinischen Masken – ja auch aus der Corona-Krise die Erfahrung mitgebracht haben, dass tatsächlich die überlangen Lieferketten keine kontinuierliche Versorgung der Einwohner in Thüringen mit solchen existenziellen Vorsorgegütern sicherstellen konnten, ob es nicht hohe Zeit ist, die Regelungen bei der Vergabe gerade solcher Produkte anzupassen. Und deshalb meine Frage: Welche Regelungen müssten denn verändert werden, damit wir gerade bei diesen Fragen, die existenzielle Bedeutung haben, wie zum Beispiel eben medizinische Vorsorgeprodukte, von diesem alleinigen Kriterium des günstigsten Preises abweichen können und an dieser Stelle auch Nachhaltigkeitsfaktoren zum Beispiel miteinbeziehen können, die darauf abzielen, dass wir dem Gedanken der Kreislaufwirtschaft und der regionalen Versorgungssicherheit bei solchen existenziell wichtigen Gütern auch Rechnung tragen können? Das
wäre mir wichtig. Vielleicht können wir das auch im Nachgang schriftlich mal zuarbeiten, welche konkreten Punkte denn in den jetzigen Regularien abgeändert werden müssten, um am Ende eben nicht ausschließlich den Preis zum alleinig gültigen Entscheidungskriterium werden zu lassen.
Herzlichen Dank für die Frage. Also ich würde zum einen das Angebot annehmen, hier an der Stelle auch schriftlich noch mal ausführlicher zu antworten, denn es ist eine ganze Reihe von Regelungen, die da zu beachten sind, aber würde an der Stelle auch noch mal sehr gern auf unser Thüringer Vergabegesetz verweisen wollen, in dem wir versucht haben, wirklich neue Kriterien einzubeziehen. Da geht es um Nachhaltigkeit, es geht um soziale Kriterien. Es sind Dinge wie der Mindestlohn, die an der Stelle auch eine Rolle spielen, das hat Herr Bergner schon angesprochen. Ich kann mir vorstellen, dass man das Vergabegesetz genau an der Stelle weiterentwickeln könnte, bezogen auf regionale Wirtschaftskreisläufe und Ähnliches, das hat auch etwas mit Nachhaltigkeit zu tun. Aber ich würde diese Frage sehr gern noch einmal mitnehmen und dann gesammelt beantworten.
Vielen Dank, Frau Ministerin. Damit haben wir das Zeitfenster für die Mündlichen Anfragen mehr als ausgeschöpft. Es verbleiben noch zwei Mündliche Anfragen, die gemäß § 91 Abs. 2 Satz 2 der Geschäftsordnung schriftlich innerhalb von einer Woche ab dem Tag der Fragestunde durch die Landesregierung zu beantworten sind.