An der Stelle auch noch mal ganz deutlichen Dank an all diejenigen, die sich seit Monaten dafür einsetzen, dass Menschen hier gesunden, dass Menschen unterstützt werden, dass sich an Regeln und Gesetze gehalten wird. Dank an die Menschen, die aber etwas erleben – wie gesagt, Sie sind der Bereiter dafür –, das sind Hass-Mails, die es seit Monaten gegen diese Menschen gibt. Es sind nicht nur Morddrohungen, es sind Vergewaltigungsdrohungen, die immer wieder erlebt werden. Es ist nicht nur verbale Gewalt, es ist auch tatsächliche Gewalt, die wir erleben. Ich will hier noch mal ganz deutlich sagen: Das ist Ihre Verantwortung. Und was Ihre Rede angeht, man kann gar nicht darauf eingehen, weil so viel falsch gewesen ist. Ich will nur all denen, die das interessiert, vor allem auch am Livestream, sagen: Es gibt verschiedene Akteure, die Faktencheck machen.
Schauen Sie sich die Seiten an von Unabhängigen, von Krankenhäusern, von Ärztezeitungen, von öffentlich-rechtlichen Medien, dort kann man alles nachlesen, dort wird das auch dechiffriert. Diesen Rat möchte ich all denjenigen geben, die sich dafür interessieren.
Zur Aktuellen Stunde, die die FDP und Herr Kemmerich heute hier auf die Tagesordnung gesetzt haben: Ich war schon etwas überrascht, das muss ich ganz ehrlich sagen. Es sind vor allem drei Gründe. Zum einen, Herr Kemmerich, die FDP schimpft sich als Partei der Grund- und Freiheitsrechte.
Ihnen sollte klar sein, dass alle Regelungen, die getroffen werden müssen, immer belastbar sein müssen, dass sie wirksam sein müssen, dass wir sie regelmäßig überprüfen müssen; das hat vorhin schon Frau Astrid Rothe-Beinlich dargestellt. Das heißt, wir müssen uns alle vier Wochen die Verordnung neu anschauen und müssen schauen, welche Maßnahmen richtig sind, welche belastbar sind, und müssen so wenig wie möglich Grundrechtseinschränkungen vornehmen. Das ist Aufgabe der Landesregierung und das, denke ich, haben wir sehr gut leisten können. Natürlich gibt es immer mal grundsätzliche Fragen, die verstehe ich sehr genau. Aber wir haben auch im Ausschuss immer wieder versucht, diese zu beantworten. Wir sind in die Diskussion gekommen. Dass Herr Montag immer eine andere Meinung hatte – oder oft jedenfalls –, das steht dann auf einem anderen Blatt.
Aber, Herr Kemmerich, dass jetzt hier nicht gesagt wurde, was Fakt ist und warum wir welche Entscheidung wie treffen, das ist falsch.
genau – und haben aber im gleichen Atemzug kritisiert, dass es jetzt auch in unserer Verordnung möglich sein soll, dass es eine 2G-Variante und eine 3G-Plus-Variante gibt. Das ist Ergebnis der Diskussion mit den Wirtschaftsverbänden, insbesondere mit den Vertreterinnen und Vertretern der Veranstaltungsbranche. Sowohl mein Kollege Wolfgang Tiefensee hat in den regelmäßigen Runden genau diese Diskussion gehabt als auch wir mit unseren Branchendialogen sind im regelmäßigen Dialog mit den Vertreterinnen unter anderem der Veranstaltungsbranche. Und hier wurde der Wunsch an uns herangetragen, in der Verordnung Optionen zu ermöglichen. Dass diese Gespräche, diese Branchendialoge, denke ich, im Interesse der Wirtschaft sind, das haben Sie selbst auch erleben dürfen. Ich denke, dass Ihr Handwerk immer sehr davon profitiert hat, dass wir da nahe beieinander sind, uns gut austauschen und versuchen, Regelungen im Sinne der jeweiligen Betroffenen zu treffen. Wie gesagt, der Wunsch nach einem Optionsmodell – 2G, 3GPlus – kam aus dem Bereich der Veranstaltungsbranche. Und die Landesregierung hat sich hier gemeinsam auf den Weg gemacht und einen Vorschlag unterbreitet, der so in die Verordnung – wir werden dazu noch gemeinsam diskutieren – natürlich auch eingebunden werden soll.
Warum ist es notwendig? Für die Veranstaltungsbranche insbesondere ist es wichtig, Planungssicherheit zu haben, und zwar auch über lange Zeit bestimmte Regelungen oder Veranstaltungen planen zu können und deswegen über diese Warnstufen hinaus ein Modell vorzuschlagen, das auch in höheren Warnstufen belastbar ist, mit dem die Branche tatsächlich auch rechnen kann und an dem sie sich auch orientieren kann.
Wir haben natürlich auch 2G, 3G-Plus – da gibt es Unterschiede. Das wurde vorhin auch schon benannt. Und was Sie – ich glaube, in der Presse war das – gesagt haben, warum 2G und Geimpfte immer noch infektiös sein würden. Es gibt auch die Aussagen des RKI und – da kann man sich gut belesen, Herr Kemmerich – hier wird noch mal ganz deutlich gesagt, dass das Risiko einer Virusübertragung in ganz großem Maße reduziert ist bei Geimpften, und zwar so weit reduziert, dass Geimpfte in der Epidemiologie keine wesentliche Rolle mehr
spielen. Deswegen ist es möglich, dass man eine 2G-Option an der Stelle zieht. Wir sind hier in Thüringen, denke ich, sehr verhältnismäßig, weil wir sagen, dass Kinder und Jugendliche bis zum 17. Lebensjahr mit dem Antigen-Schnelltest die Möglichkeit haben sollen, an solchen Veranstaltungen teilzunehmen. Eine andere Option, die es zusätzlich geben wird, ist die 3G-Plus-Variante. Das heißt, dass hier Teilhabe ermöglicht werden kann, indem man einen PCR- oder einen vergleichbaren Test vorzeigen kann. Und ich glaube, das ist eine gute Variante, aus der sich dann die Vertreterinnen und Vertreter der Branche tatsächlich das jeweilige Modell, das zu ihnen passt, zu ihrem Setting passt, raussuchen können. Im Gegenzug dazu gibt es Erleichterungen im Vergleich, zum Beispiel was Abstand angeht oder Mund-Nasen-Bedeckung oder eben auch Kapazitätsbeschränkungen, die entweder reduziert sind oder ganz wegfallen.
Eine dritte Sache, die mich sehr gewundert hat, Herr Kemmerich: Sie schimpfen sich ja auch als die Partei der Digitalisierung.
Da will ich Ihnen noch mal den Hinweis geben, dass man auf unserer Homepage beispielsweise alle Verordnungen nachlesen kann, dass dort alle Dinge erklärt werden, dass wir über Social Media sehr viel dafür tun, um die verschiedenen Regelungen, die jeweils getroffen werden, auch in leichter Sprache und verständlich darzustellen. Ich kann Ihnen nachher gern noch mal den Link dazu schicken. Wie gesagt, im Internet kann man alles finden. Diese neue Welt ist vielleicht nicht jedem so eindeutig und für manche vielleicht auch fremd. Aber ich habe gehofft, dass Sie sich schon damit auskennen.
Deswegen nur ganz kurz noch mal ein paar wenige Dinge, damit Sie das zumindest mal gehört haben, manche Menschen sind ja beim Hören besser als beim Lesen. Es wurde schon etwas zu den Verordnungen selbst gesagt; herzlichen Dank noch mal an die CDU an der Stelle. Wir versuchen natürlich, Verordnungen so klar wie nur möglich, so verständlich wie nur möglich zu schreiben und auch zu verabschieden. Aber Sie wissen selbst, im Bereich der Rechtssicherheit muss man bestimmte Vorgaben einhalten. Die Rechtssicherheit hat bei den Verordnungen Vorrang, wenn es um die Verständlichkeit für den einfachen Bürger, die einfache Bürgerin geht. Aus diesem Grund haben wir alle maßgeblichen Regelungen noch mal auf unserer Seite dargestellt, sie sind auch in leichter Sprache zu finden und, ich denke, damit auch für jeden nachvollziehbar. Wir haben beispielsweise auch erläuternde
Grafiken, die wir veröffentlichen, wir beantworten wichtige Fragen und so weiter. Und wir sind auch proaktiv unterwegs. Frau Klisch, Sie haben recht, man könnte immer noch mehr machen, aber wir sind proaktiv, über Social-Media-Kanäle versuchen wir genau die neuen Dinge immer wieder an die Menschen weiterzugeben.
In der neuen Verordnung ist jetzt noch keine 2Goder 3G-Plus-Regelung enthalten. Das wollen wir hier noch gemeinsam besprechen. Aber es gibt schon das 3G-Modell, das findet sich in der Verordnung wieder, wenn eine bestimmte Warnstufe eingetreten ist. Insofern ist das alles eigentlich auch gar nichts Neues, wenn man sich damit beschäftigt.
Was für uns an der Stelle auch wichtig gewesen ist, ist, dass wir als Land Thüringen, so gut es nur geht, all die Regelungen, die die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten auf Bundesebene getroffen haben, auch in unsere Verordnung übernehmen. Dazu gehört auch das Frühwarnsystem mit den entsprechenden Indikatoren. Die Indikatoren sind inzwischen drei, die für uns hier eine Rolle spielen. Das will ich jetzt nicht weiter erläutern. Aber ich will vielleicht noch mal darauf zu sprechen kommen, dass es eben keine Regelungen sind, die sich die Länder einzeln ausgedacht haben, sondern das haben die Länder gemeinsam mit dem RobertKoch-Institut gemacht, also auch mit den entsprechenden Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern. Wir glauben, dass man mit diesem Frühwarnsystem gut durch die nächsten Monate kommen kann. Wir haben verschiedene Stufen, verschiedene Warnstufen, die sich daran orientieren, insbesondere an den Belastungen im Gesundheitssystem, aber auch an der Schwere der Erkrankungen und an der Entwicklung insgesamt.
Ich finde, dass das an sich nicht so schwer ist. Es gab ja auch Forderungen, noch viel mehr Indikatoren einzubeziehen, um neue Warnstufen zu bestimmen. Ich glaube, mit diesen dreien haben wir eine Möglichkeit gefunden, dass es nachvollziehbar ist. Die Gebietskörperschaften, mit denen wir das natürlich auch regelmäßig besprechen, sind an der Stelle auch bei uns und können damit gut umgehen.
Ich denke, es ist eigentlich alles gar nicht so schwer, Herr Kemmerich. Wenn Sie noch Fragen haben, kommen Sie gern zu mir, ich bin gern bereit, beim Kaffee oder Ähnlichem mit Ihnen darüber zu diskutieren.
(Zwischenruf Abg. Kemmerich, Gruppe der FDP: Ich kann Ihnen auch helfen, Frau Wer- ner! Wir können beide voneinander lernen!)
Ansonsten, Frau Klisch hat es gesagt, ist die beste Möglichkeit, aus der Pandemie zu kommen, sich impfen zu lassen. Dafür wird hier an der Stelle noch mal geworben.
Vielen Dank. Damit schließe ich die Aussprache und den zweiten Teil unserer Aktuellen Stunde. Ich eröffne den dritten Teil
c) auf Antrag der Fraktion der AfD zum Thema: „Streichung von Lohnfortzahlungen und 2G-Regelung: Bricht die Landesregierung ihre Zusage, dass es keinen Impfzwang geben soll?“ Unterrichtung durch die Präsidentin des Landtags - Drucksache 7/4087 -
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kollegen Abgeordnete, sehr geehrte Zuschauer, Dänemark hat sämtliche Corona-Einschränkungen aufgehoben, Schweden wird seine ohnehin wenig restriktiven Maßnahmen in den kommenden Tagen beenden. Darüber schweigen unsere Politiker und unsere Medien natürlich,
denn man könnte fragen, ob die Dänen oder die Schweden etwa Todessehnsucht haben, wenn sie sich dem Virus nicht mit aller Kraft mit 3G oder 2G oder Impfzwang entgegenstellen.
Aber natürlich wäre die Antwort auf eine solche Frage klar. Diese Länder kehren angesichts eines ausweislich der Zahlen vergleichsweise harmlosen Virus einfach zur Normalität zurück.
In Deutschland und Thüringen dagegen arbeiten die Regierungen daran, den Ausnahmezustand auf Dauer zu stellen, weiterhin Angst und Hysterie zu
verbreiten und immer neue Maßnahmen und Regeln zu ersinnen, um den Menschen ihre Rechte vorzuenthalten, sie einzuschüchtern und zu überwachen.
Geimpfte werden seit Wochen gegen Ungeimpfte ausgespielt. Die gesellschaftliche Spaltung wird von oben weitergetrieben. Der neueste Winkelzug in diesem bösen Spiel ist die Debatte um 2G, um die Streichung von Lohnfortzahlungen und der geplante Wegfall kostenloser Tests. Zweck dieser Maßnahmen, die auch für Thüringen anvisiert sind, ist die Durchsetzung eines massiven Zwangs, sich impfen zu lassen, die Durchsetzung einer De-factoImpfpflicht.
Selbst Dr. Stephan Hofmeister, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, forderte jüngst eine Aufhebung der Corona-Maßnahmen, indem er äußerte, ich zitiere: „Wenn eine Impflicht nicht gewollt ist – und ich will sie auch nicht –, dann gibt es politisch nur eine Alternative: Die Aufhebung aller staatlich veranlassten Restriktionen.“
Er begründete diese Aussage damit, dass sich jeder Bundesbürger mittlerweile durch eine Impfung selbstbestimmt schützen könne und somit die Verantwortung nicht mehr beim Staat, sondern bei jedem Einzelnen liegt. Es ist kaum mehr als zwei Monate her, dass die Damen und Herren von den Altparteien hier im Plenum versucht haben, die Warnung meiner Fraktion vor einem Impfzwang lächerlich zu machen. Frau Rothe-Beinlich zum Beispiel wollte witzig wirken, indem sie uns als „Aluhut-Träger“ zu diffamieren versuchte.
(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Nein, das ist nicht witzig, das ist ernst!)
Heute dürfte auch dem Letzten klar sein: Den goldenen Aluhut haben diejenigen auf, die das Coronavirus immer noch als Killervirus betrachten,
die von einer angeblichen Pandemie der Ungeimpften sprechen und für die das Heil ihrer Corona-Welt ausschließlich in der Impfung liegt. Diesen Altparteien-Aluhüten geht es nicht um die Gesundheit der Menschen, denn sonst würden sie sachlich aufklären, würden Kampagnen für die gesunde Lebensweise und für prophylaktische Maßnahmen verfolgen und sich für die Zulassung eines prophylaktischen Mittels wie beispielsweise das Antikörper