Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Weitere Redemel- dungen aus den Fraktionen liegen mir jetzt nicht vor. Ich frage die Landesregierung. Herr Staatssekretär Schubert, bitte.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, vielleicht ist der eine oder andere verwundert, warum ich jetzt hier vorn stehe, aber wenn man sich den Antrag anguckt, dann geht es ja hauptsächlich um die Bier- steuer, und die hat nun doch was mit dem Finanz ministerium zu tun. Ansonsten allgemein zu Braue reien fand ich jetzt die Diskussion interessant, dass die einen sagen, denen geht es schlecht, die ande- ren sagen, denen geht es gut. Ich kann jetzt nur davon reden, dass ich mal mit der Altenburger Braue- rei gesprochen habe, denen geht es gar nicht so schlecht. Ob man das jetzt für Thüringen verallge- meinern kann, weiß ich auch nicht.
mit dem Bund zur Konzeption der November- und Dezemberhilfe dafür eingesetzt, nicht auf eine Betroffenheit aufgrund einer Landesverordnung abzustellen, sondern diese anhand des Umsatzrückgangs im November im Vergleich zum Vorjahresmonat zu ermitteln. Dem hat der Bund jedoch nicht entsprochen.
Für all diejenigen, die aufgrund der fehlenden Betroffenheit – also wenn keine Schließung oder kein Rückgang in dem Maße gewesen ist – keine November- und Dezemberhilfe erhalten können, aber trotzdem entsprechende Umsatzrückgänge zu verzeichnen haben, besteht gleichwohl die Möglichkeit, eine anteilige Erstattung der betrieblichen Fixkosten über die Überbrückungshilfe zu erhalten, die auch im Jahre 2021 fortgeführt und nochmals deutlich erweitert wird. Unter anderem können Unternehmen, die im Dezember von den zuständigen Schließungen direkt oder indirekt betroffen sind, und Unternehmen, die im neuen Jahr weiterhin von den Schließungen betroffen sind, dann sogar bis zu 500.000 Euro pro Monat erhalten. Unternehmen, die zwar nicht geschlossen sind, aber auch im neuen Jahr erhebliche Umsatzeinbußen haben, können wie bisher bis zu 200.000 Euro pro Monat erhalten.
Abschließend ist auf das Gesetz zur Modernisierung der Entlastung von Abzugssteuern und der Bescheinigung der Kapitalertragssteuer vom 2. Juni 2021 hinzuweisen. Da insbesondere die kleinen und mittelständischen Brauereien von den wirtschaftlichen Auswirkungen der Pandemie stark betroffen waren, wurden rückwirkend ab dem 1. Januar 2021 und befristet bis zum 31. Dezember 2022 die Biersteuermengenstaffel in der alten Fassung von 2003 wiedereingeführt und die bereits vor 2003 geltenden Steuersätze entsprechend wiederhergestellt. Bei einer Jahreserzeugung von zum Beispiel 5.000 Hektolitern ermäßigt sich der Steuersatz in diesem Zeitraum nunmehr auf 50 Prozent statt 56 Prozent. Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Wir kommen nun zur Abstimmung. Mir liegt der Wunsch auf Ausschussüberweisung an den Haushalts- und Finanzausschuss vor. Gibt es weitere Ausschüsse, an die der Antrag überwiesen werden soll? Das kann ich nicht feststellen.
Damit kommen wir zur Abstimmung über die Überweisung des Antrags an den Haushalts- und Finanzausschuss. Wer dafür ist, den bitte ich um das
Handzeichen. Das sind die Fraktionen der FDP, der CDU und der AfD. Wer ist dagegen? Das sind die Koalitionsfraktionen. Damit müssten wir an dieser Stelle kurz auszählen. Ich würde noch mal um die Jastimmen bitten. 24. So, jetzt bitte noch mal die Neinstimmen. 30. Okay, das ist eine Mehrheit der Gegenstimmen. Damit ist die Ausschussüberweisung abgelehnt.
Damit stimmen wir direkt über den Antrag ab. Wer für diesen Antrag ist, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus der FDP-Fraktion. Wer ist gegen diesen Antrag? Das sind die Stimmen der Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen und der SPD. Wer enthält sich der Stimme? Das sind die Fraktionen der CDU und der AfD. Damit ist dieser Antrag abgelehnt.
Wer das Land ernährt, verdient Respekt – Verbot von Grünlandumbruch streichen Antrag der Fraktion der FDP - Drucksache 7/2199 - Neufassung -
Vielen Dank, Herr Präsident. Meine sehr verehrten Damen und Herren, “Wer das Land ernährt, verdient Respekt“ – unter diesem Titel hat die Fraktion der Freien Demokraten eine Antragsreihe hier ins Hohe Haus eingebracht, um die Landwirte in der Ausübung ihrer für uns alle wertvollen Berufe von unnötiger und überbordender Bürokratie zu entlasten.
Neben der Insektenschutzverordnung und der Düngeverordnung, die weiter hinten in der Tagesordnung folgen, wollen wir uns des Themas „Grünlandumbruch und Dauergrünland“ annehmen. Als Dauergrünland werden Gras- und Grünfutterflächen definiert, welche innerhalb der letzten fünf Jahre weder Bestandteil der Fruchtfolge waren noch umgepflügt worden sind. Ob es sich um eine eigentlich als Ackerfläche ausgewiesene Fläche handelt, spielt dabei keine Rolle. Nun sind Grünlandflächen finanziell wesentlich weniger wert als die zum Anbau von Feldfrüchten nutzbaren Flächen. Dies zwingt die Landwirte dazu, spätestens alle fünf Jahre solche Grünflächen umzupflügen, um eine erzwungene Umwandlung in Dauergrünland zu vermeiden. Teilweise wird im selben Arbeitsgang hinter dem Pflug gleich die Sämaschine zur neuen Aussaat von Futtergrün mitgeschleppt. Zudem sind die
Landwirte verpflichtet, das Umpflügen einer Grasoder Grünfutterfläche unter Angabe der Lage und Größe der Fläche und des Datums des Umpflügens spätestens einen Monat nach dem Umpflügen bei der zuständigen Landesstelle schriftlich anzuzeigen. Wer das Umpflügen nicht oder verspätet meldet, riskiert, dass die Behörde die Flächen als Dauergrünland einstuft.
Dieses Vorgehen, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, ist nicht nur betriebswirtschaftlich absurd, es gilt hier, im Sinne unserer Landwirte aktiv zu werden und entsprechende bundes- und europarechtliche Vorgaben anzupassen. Gern würden wir in den zuständigen Ausschüssen die Debatte in der Tiefe führen, deswegen möchte ich namens meiner Fraktion an dieser Stelle für unseren Antrag die Überweisung an den Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten sowie den Ausschuss für Europa, Kultur und Medien beantragen und werbe hierfür um Ihre Unterstützung. Ich danke Ihnen.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Ich eröffne die Aussprache. Als erster Redner hat Herr Abgeordneter Henke aus der AfD-Fraktion das Wort. Gut, Herr Abgeordneter Henke hat mich gerade informiert, dass er seinen Redebeitrag zurückzieht. Dann habe ich auf der Rednerliste lediglich noch den Abgeordneten Bergner. Möchten Sie reden? Auch nicht. Damit hat sich die Rednerliste erschöpft. Die Landesregierung möchte reden? Bitte, Herr Staatssekretär.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, die Bedeutung von Dauergrünland und begrünten Gewässerrändern als Kohlenstoffsenke, zum Schutz von Bodeneintrag in Oberflächengewässer und für die biologische Vielfalt ist, so denke ich, uns allen bewusst. Die Definition von Dauergrünland ist jedoch europarechtlich in der Basisverordnung geregelt. Änderungen sind auch nur dort möglich. Danach gilt für die Entstehung von Dauergrünland die 5-Jahres-Regel des ununterbrochenen Anbaus von Gras und anderen Grünfutterpflanzen, außer die Mitgliedstaaten setzen die eingeräumte Pflügeoption in nationales Recht um. Die Pflügeoption besagt, dass ein Pflügen den Fünfjahreszeitraum des ununterbrochenen Anbaus von Gras und anderen Grünfutterpflanzen neu startet.
kehr von dieser Bestimmung bis zum Ende dieses Förderzeitraums bedürfte einer Rechtsänderung auf europäischer Ebene. Das ist unrealistisch. Für die Basisverordnung in der neuen Gemeinsamen Agrarpolitik ab 2023 konnte in schwierigen Trilogverhandlungen eine politische Einigung erzielt werden. Das nationale Gesetzgebungsverfahren ist nach mehreren zähen Verhandlungsrunden im Format der Agrarminister/-innen-Konferenz mit dem GAP-Konditionalitäten-Gesetz und dem GAP-Direktzahlungsgesetz nunmehr ebenfalls abgeschlossen. Die genannten Gesetze sind im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Thüringen hat mit seiner Verhandlungsposition zum Gelingen einer gemeinsamen Position von Bund und Ländern beigetragen.
Sehr geehrte Damen und Herren, die mit dem Antrag der FDP-Fraktion angesprochene Problemlage ist der Landesregierung bekannt. Ein ökologisch fragwürdiger Umbruch einer Grasnarbe nur aus formellen Gründen ist auch nicht im Sinne der Zielstellung der Landesregierung. Deswegen unterstützen wir ein Abändern der Regeln in der neuen GAP.
Zum jetzigen Zeitpunkt noch die alte Regel ändern zu wollen, gelingt allerdings nicht. Unser Ziel war deshalb, künftig das Dauergrünland unter besonderen Schutz zu stellen, der bis zu einem Stichtag bestanden hat. Diesen Stichtag auf den 01.01.2015 festlegen zu wollen, wie die FDP dies vorschlägt, wäre eine Maximalforderung, die so nicht durchsetzbar gewesen ist. Im GAP-Konditionalitäten-Gesetz ist daher der 01.01.2021 als Stichtag verankert, ab dem die Landwirtinnen und Landwirte neu entstehendes Dauergrünland genehmigungsfrei nur mit einer Anzeige umbrechen können. Nach dem 01.01.2015 entstandenes Dauergrünland, das kein Ersatzland oder wieder angelegtes Dauergrünland ist, unterfällt dann weiterhin dem Genehmigungsvorbehalt ohne Bereitstellung von Ersatzland. Das sollte einige der benannten Schwierigkeiten beseitigen.
Weiterhin sollten auch weniger Komplikationen mit Fachrecht wie zum Beispiel dem Naturschutz- oder dem Wasserrecht entstehen, da weniger Wechselwirkungen der Rechtsbereiche in der Praxis entstehen.
Sehr geehrte Damen und Herren, lassen Sie mich kurz noch zu den Gewässerrandstreifen kommen: Gewässerrandstreifen als Teil einer landwirtschaftlichen Ackerlandparzelle können als ökologische Vorrangfläche auch länger als fünf Jahre ohne Pflügen ununterbrochen hintereinander angemeldet werden. Das Land verliert auch unter heutigen Be
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, liebe Gäste am Livestream und auf der Tribüne! Im Plenum und im Umweltausschuss des Thüringer Landtags wurde über 18 Monate der Antrag der AfD für ein Windkraftmoratorium behandelt. Kern dieses Anliegens war es, den Bau weiterer Windkraftanlagen so lange einzustellen, bis die Folgen für Thüringen durch eine wissenschaftliche Untersuchung klar analysiert würden.
Dabei ging es neben den Auswirkungen für die Umwelt vor allem um die bis heute ungeklärte Frage der Speicherung von volatilem Strom. Nach 18 Monaten Vertagung, Vertagung und nochmals Vertagung wurde der Antrag schließlich abgelehnt. Die ablehnenden Fraktionen haben damit dokumentiert, dass sie an einer wissenschaftlich fundierten Untersuchung der Folgen der Energiepolitik nicht interessiert sind.
Wir, die AfD-Fraktion, legen jedoch den Finger weiter in die Wunde. Wir nehmen es nicht hin, dass die Energieversorgung des Industriestandorts Deutschland, des Industriestandorts Thüringen durch eine kopflose und wirtschaftlich ruinöse sogenannte Energiewende zugrunde gerichtet wird. Wir nehmen es nicht hin, dass deutsche Bürger und Unternehmen durch diese Energiepolitik mit den höchsten Strompreisen in Europa geschlagen sind, und wir nehmen es nicht hin, dass unsere Umwelt, unsere Flora und Fauna unwiderruflich zerstört werden.
Die einseitige Ausrichtung der Energieerzeugung auf Windkraft und Photovoltaik ist mit gewaltigen Folgeschäden verbunden. Ich rede dabei jetzt gar nicht von der Zerstörung unserer Kulturlandschaften, der Beeinträchtigung von Flora und Fauna und der Belästigung der Anwohner. Wirtschaftlich schlimmer sind die Auswirkungen auf die Stromversorgung. Es gibt heute schon zu viele Windräder und zu viele Solaranlagen in Deutschland. Die Zahl der notwendigen Stabilisierungseingriffe in das Netz spricht eine deutliche Sprache. Man muss sich vor Augen führen, dass jeder Stabilisierungseingriff mit hohen Kosten und womöglich mit Versorgungseinschränkungen für Verbraucher verbunden ist. Für ein Industrieland ist das schlicht eine Schande.
Wirtschaftliche Speichertechnologien, um diese Unwucht auszugleichen, sind nicht im Ansatz vorhanden. Der Bau der beiden Stromtrassen SuedLink
dingungen nicht den Ackerlandstatus. Für die neue GAP ab nach 2022 wird eine Regelung angestrebt, dass solche Randstreifen generell wie benachbarte Hauptkultur behandelt werden sollen. Die Pflügeoption im Thüringer Wassergesetz und im Wasserhaushaltsgesetz des Bundes dient als zusätzlicher Schutz, falls andere Unwägbarkeiten im Recht greifen sollten. Wir kommen daher als Landesregierung zu der Einschätzung, dass die große Mehrzahl an Gewässerrandstreifen als ökologische Vorrangfläche angemeldet werden kann. Das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft hat die Akteurinnen und Akteure der Landwirtschaft mit verschiedenen Informationsmaterialien wie dem Greening-Merkblatt darauf hingewiesen. Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Mir liegt der Wunsch auf Überweisung an den Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten und an den Ausschuss für Europa, Kultur und Medien vor. Wir stimmen zuerst über die Überweisung des Antrags an den Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten ab. Wer dafür ist, den bitte ich um sein Handzeichen. Das sind die Fraktionen der FDP, der CDU und der AfD. Wer ist dagegen? Keine Fraktion ist dagegen. Wer enthält sich der Stimme? Das sind die Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen und der SPD. Dann ist die Ausschussüberweisung angenommen.
Wir stimmen jetzt über die Überweisung an den Ausschuss für Europa, Kultur und Medien ab. Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen. Das ist die Fraktion der FDP. Wer ist dagegen? Das sind alle anderen Fraktionen. Damit ist diese Ausschussüberweisung abgelehnt und damit brauchen wir auch nicht über die Federführung abzustimmen. Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt.
Kein Suedlink und kein Sued- ostlink – Für eine Neuaus- richtung der Energiepolitik oh- ne schädlichen Netzausbau durch Thüringen Antrag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/2251 -
Für die betroffenen Regionen im Westen und im Osten Thüringens bedeuten die Trassen bis zu 100 Meter breite Brachlandschneisen. Diese Schneisen zerschneiden Wiesen, Felder und Wälder. Die betroffenen Flächen sind forstlich und landwirtschaftlich nicht mehr nutzbar. Wieder müssen Thüringer Bürger in den betroffenen Regionen unter der fehlgeleiteten Energiepolitik leiden. Es ist verständlich, dass sich Bürgerinitiativen bilden und Proteste artikuliert werden.
Mit unserem Antrag wird die Landesregierung aufgefordert, auf eine ausgewogene Neuausrichtung der Energiepolitik auf Bundes- und EU-Ebene hinzuwirken. Ziel muss eine bezahlbare, wirtschaftlich sinnvolle und vor allem zuverlässige Stromversorgung für unsere Bürger und Unternehmen sein.
Die Belange der Umwelt, der Landschaft, Flora und Fauna und natürlich der betroffenen Menschen dürfen dabei nicht aus dem Blick geraten. Wir schlagen eine Reihe von Maßnahmen im Sinne dieser Ziele vor und möchten darüber im Umweltausschuss diskutieren, denn unsere Heimat ist nicht erneuerbar. Vielen Dank.