Protocol of the Session on July 23, 2021

Vielen Dank. Der nächste Redner ist jetzt Herr Abgeordneter Müller, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste, ich möchte gern sofort mit den Fakten beginnen und habe mir dazu die aktuellen Zahlen des Landesamts für Statistik zu Hilfe genommen. Dort kann man in der Pressemitteilung vom 22.04. dieses Jahres zum Tag des Bieres nachlesen, dass die Zahl der Braustätten in Thüringen im Jahr 2020 um vier weitere Braustätten auf nunmehr 47 angestiegen ist – also offensichtlich ein expandierender Markt.

Der Absatz stieg gegenüber dem Jahr 2019 von gut 2,9 Millionen Hektolitern auf 3,1 Millionen Hektoliter – das haben wir eben schon mal gehört – und somit stiegen auch die Einnahmen aus der Biersteuer von 19,8 Millionen Euro auf nunmehr 20,3 Millionen Euro.

In Ihrem Antrag lese ich nun etwas von Aussetzung der Steuer, bis das durchschnittliche Niveau des Bierabsatzes der letzten drei Jahre wieder erreicht wurde. Allerdings geben die Zahlen, die ich gerade für 2019 und 2020 vom Landesamt zitiert habe, das überhaupt nicht her. Sie müssen sich, Herr Bergner, schon ein bisschen die Mühe machen und sich die aktuellen Zahlen auch ansehen, bevor Sie glauben, ein Problem erkannt zu haben, oder Sie müssten sich die Mühe machen, diese Zahlen direkt bei den Brauereien zu erfragen.

Ich verstehe daher nicht, warum Sie in Ihrem Antrag in der Begründung Halbjahreszahlen aus dem ersten Halbjahr 2019 hernehmen und was diese Daten dann wiederum mit der Corona-Krise zu tun haben sollen. Außerdem wird durch die Zahlen deutlich, dass es im Jahr 2020 einen höheren Absatz beim Bier gegenüber dem des Vorjahres gab. Auch die Anzahl der Braustätten hat im Vergleich mit den Vorjahren zugenommen, denn 2016 waren es noch gut zwölf Braustätten weniger als 2020.

Ihre Argumentation ist daher hinfällig. Es kann natürlich sein, dass die Biersteuer bereits berechnet wurde, bevor klar war, dass dieses gebraute Bier nie getrunken werden kann, weil Gasthöfe geschlossen werden. Dagegen hat die Bundesregierung allerdings mit der Hinzuziehung der Brauereigasthöfe zu den Corona-Hilfen teilweise Abhilfe geschaffen, denn dadurch konnte verderbliche Ware abgeschrieben werden.

(Abg. Kniese)

Außerdem möchte ich auch gern noch einmal auf das Sondervermögen des Landes Thüringen hinweisen, in dem ursprünglich für die Brauereibranche 2 Millionen Euro zur Kompensation von Umsatzeinbußen im Jahr 2020 eingestellt wurden. Geld ist allerdings für diesen Zweck aus dem dafür vorgesehenen Titel bisher nicht abgeflossen. Von daher sehe ich hier im FDP-Antrag einen gewissen Aktionismus,

(Beifall DIE LINKE)

aber weniger den sorgsamen Umgang mit Steuergeldern. Den sollten wir tatsächlich an dieser Stelle in den Vordergrund stellen. Wir haben Haushaltsgespräche vor uns und, ich glaube, jeder Euro, den wir nicht unnötigerweise ausgeben, kann eine Hilfe für die kommenden Jahre darstellen.

Wir haben somit auch keine fehlende Marktvielfalt, denn mit den 47 regionalen Brauereien ist keine Marktvielfalt feststellbar.

(Zwischenruf Abg. Bergner, FDP: Noch nicht!)

Welche Auswirkungen diese Krise auf die Brauereien haben wird, sehen wir erst nach diesem Sommer und im Falle einer erneuten Schließung aufgrund des Infektionsgeschehens im Herbst oder Winter, was wir uns aber allesamt nicht herbeisehnen. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Ich rufe als nächsten Redner Herrn Abgeordneten Bergner, Fraktion der FDP, auf.

Vielen Dank, Herr Präsident. Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, im Gegensatz zu Ihnen, Frau Kniese, schwingen wir uns nicht auf, sondern wir stehen mit beiden Beinen auf dem Boden und sind vor allem in Kontakt mit den Betroffenen, denn sonst wäre dieser Antrag auch nicht zustande gekommen,

(Beifall FDP)

ganz konkret in Kontakt mit denen, die diese Probleme haben.

Herr Müller, auch wenn verderbliche Ware abgeschrieben werden kann, ist das Geld trotzdem erst mal futsch und ein Verlust für das Unternehmen. Ich möchte an dieser Stelle auch darauf aufmerksam machen, dass die Zuwächse vor allem bei den

großen Fernsehbrauereien sind, und eben nicht bei den vielen kleinen Mittelständlern und Familienbetrieben, die das eigentliche Problem haben. Und wenn es einen Zuwachs in der Anzahl von Brauereien gibt, was ja erfreulich ist, wollen wir bitte nicht vergessen, dass da viele Mikrobrauereien dabei sind. Uns geht es natürlich auch darum, die traditionellen Familienbetriebe zu erhalten.

(Beifall FDP)

Aktuell wird in den Gremien des Deutschen Bundestags ein Antrag der FDP-Fraktion beraten, wonach der Deutsche Bundestag die Bundesregierung auffordern soll, den Ländern im Rahmen der EUweiten Vorgaben die Möglichkeit einzuräumen, die Höhe der Biersteuer in eigener Verantwortung festzulegen. Nach Angaben des Statistischen Bundesamts ist der Absatz der Bierbrauer 2020 massiv eingebrochen. Um den Bierbrauern aus der Krise zu helfen, meine Damen und Herren, haben Bund und Länder die Stundung der Biersteuer beschlossen, um den Betrieben einen größeren Spielraum zu gewähren. Fällig aber wird die Steuer dennoch und vom Bund durch den Zoll eingenommen und an die Länder weitergeleitet.

2019 – vor den massiven Umsatzeinbrüchen – betrug die Biersteuer laut Bundesfinanzministerium rund 617 Millionen Euro. Die Situation in Thüringen ist die: Es gibt einige Brauereien, die schon 2019 aufgrund des pandemiebedingten Umsatzrückgangs in Finanzierungsprobleme geraten sind und sie sind mit Biersteuerschulden aus den letzten Monaten des Jahres 2019 in das Lockdown-Halbjahr 2020 gegangen, in dem der Umsatz noch weiter zurückging und die finanziellen Probleme größere Ausmaße annahmen, meine Damen und Herren. Lediglich eine geringere Biersteuer kann vielen Betrieben eine weitere finanzielle Hilfe bieten und das Fortbestehen der wirtschaftlichen Existenz gewährleisten.

Der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestags hat diesbezüglich im März dieses Jahres ein Gutachten erstellt. Darin heißt es unter anderem, der Bund hat im Rahmen der unionsrechtlichen Vorgaben noch Spielräume zur Senkung sowohl des Regelsteuersatzes als auch der ermäßigten Steuersätze für kleinere Brauereien sowie für Bier mit einem reduzierten Alkoholgehalt. Eine Kompetenz der Länder zur Bestimmung und damit zur Senkung der Biersteuersätze kann sich ergeben, wenn der Bund die Regelungen im Biersteuergesetz über die Steuersätze aufhebt und den Ländern zur Ausgestaltung überlässt.

Deshalb, meine Damen und Herren, bittet die FDPFraktion alle Fraktionen im Thüringer Landtag, die

(Abg. Müller)

Thüringer Landesregierung aufzufordern, sich auf Bundesebene dafür starkzumachen, als Sofortmaßnahme die Biersteuer mindestens so lange zinslos zu stunden, bis die Gastronomiebranche sechs Monate ohne weitere Unterbrechungen das durchschnittliche Niveau der letzten drei Jahre vor Corona erreicht hat, unverzüglich zu prüfen, welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen, die Zahlungspflichten der Biersteuer zu erlassen oder zu mindern, zu prüfen, wie die Marktvielfalt in Thüringen durch Unterstützung kleiner und mittelständischer Brauereien erhalten werden kann, und sich im Bundesrat und bei der Bundesregierung dafür einzusetzen, dass die Hilfen für Lieferanten im Gastronomiebereich auf Brauereiunternehmen ausgedehnt werden, deren Lieferungen nämlich sehr oft über Großhändler erfolgen.

Bier, meine Damen und Herren, gehört zu Thüringen, gehört zu unserer Tradition, gehört zu unserer Kultur. Für den Erhalt unserer vielfältigen Bierkultur ist unverzügliches Handeln bezüglich der Aussetzung bzw. Senkung der Biersteuer deshalb unabdingbar. Natürlich hat die Gastronomie wieder geöffnet, auch erste größere Veranstaltungen finden wieder statt. Doch ist es ein Irrglaube, zu denken, dass die Brauereien mit dem jetzt vielleicht folgenden Fassbierverkauf die in den vergangenen Monaten erlittenen Umsatzeinbußen auch nur annähernd wettmachen könnten. Der Fassbierverkauf wird – optimistisch gedacht – vielleicht wieder auf das VorCorona-Niveau steigen, aber er wird keinesfalls xfach so hoch werden wie vor Corona, denn solche Umsätze bräuchten unsere mittelständischen Brauereien, um wirtschaftlich wieder auf gesunde Füße zu kommen, meine Damen und Herren. Deswegen bitte ich dringend um die gebotene Ernsthaftigkeit und nehme auch den Vorschlag der CDUFraktion, das im Haushalts- und Finanzausschuss diskutieren zu wollen, als einen konstruktiven Vorschlag wahr und hoffe, dass diesem Vorschlag hier Folge geleistet wird und freue mich auf eine inhaltlich gute zielführende Diskussion, die hoffentlich bald den Brauereien im Lande weiterhilft, denn wir wollen die Vielfalt erhalten, wir wollen, dass es nicht nur noch einige große Konzerne gibt, die auf diesem Markt bestehen. Danke schön.

(Beifall CDU, FDP)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Als nächster Redner hat Abgeordneter Kalich, Fraktion Die Linke, das Wort.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Werter Herr Bergner, diese Rede hätten Sie in jedem Landtag in der Bundesrepublik Deutschland halten können, aber nicht in Thüringen, weil genau das, was Sie beschreiben, in Thüringen nun bei Gott nicht zutrifft.

(Zwischenruf Abg. Bergner, FDP: Reden Sie doch mal mit den Brauereien!)

Insgesamt haben wir – und die Zahl ist schon mal genannt worden – 6,1 Prozent Steigerung in der Bierproduktion oder Brauereiproduktion – dazu gehört noch ein bisschen mehr als nur das Bier –, und zwar auf 3,1 Millionen Hektoliter. Davon sind 2,5 Hektoliter, die in Thüringen gebraut worden sind, auch in Deutschland getrunken worden. Der Rest ist in den Export gegangen. Das heißt zu Deutsch 250 Millionen Seidel Bier – und ich weiß, wovon ich rede, denn ich schenke das Saalfelder Bier bei mir in der Gaststätte oder im Wirtshaus, wie man bei uns sagt, aus –, umgerechnet 238 halbe Liter Bier pro Einwohner vom Säugling bis zur Oma.

(Beifall DIE LINKE)

Nun kann jeder mit sich mal ins Gericht gehen, ob er damit in einem Jahr weit kommt oder ob das für den einen oder anderen, der vielleicht Wein trinkt, ein bisschen zu viel ist. Allein die Saalfelder Brauerei hatte in dem so krisengeschüttelten Jahr einen Umsatz, sprich gebraute Getränke, mit einem Plus von 2,5 Prozent. Im Bierkeller meines Lieferanten stand kein einziges Fass. Man hat Flaschenbier verkauft, und das sehr kreativ und sehr schnell. Man hat unterdessen neue Etiketten und neue Verschlüsse. Man hat alles getan, um auf dem Markt wirklich präsent zu sein, und das ist auch gelungen.

(Beifall DIE LINKE)

Spätestens nach der Veröffentlichung dieser Zahlen hätte die FDP ihren Antrag zurückziehen müssen, denn das wäre ehrlich gewesen. Denn ich darf noch mal betonen: Der Antrag ist vom 02.12.2020. Die Sache hat sich wirklich in Thüringen nicht erledigt, sondern man kann das auch noch mal untermauern. Wenn wir bei der Biersteuer sind, dann heißt das ganz konkret, dass die ersten 200 Liter für jeden Hobbybrauer überhaupt nicht besteuert werden. Der Haustrunk wird auch nicht besteuert. Und alle Brauereien, die unter 200.000 Liter produzieren, zahlen einen ermäßigten Steuersatz von 5,3 Cent pro Liter. Übrigens wird die Biersteuer auf die Stammwürze pro Gramm, die im Bier ist, berechnet, und erst dann setzt der Steuersatz von 9,4 Cent ein. Und da Sie, Herr Bergner, auch von

(Abg. Bergner)

Aber konkret zu dem Antrag, deswegen würde ich jetzt auch hauptsächlich auf die Punkte eingehen, die von der FDP aufgeworfen worden sind: Die Biersteuer ist eine der ältesten Abgaben auf Verbrauchsgüter, wurde schon im Mittelalter erhoben, obwohl das Aufkommen der Biersteuer den Ländern zusteht. Das ergibt sich nämlich aus Artikel 106 Abs. 2 Nr. 4 unseres Grundgesetzes. Die Verwaltung ist aber den Bundesfinanzbehörden übertragen worden; konkret sind es die Hauptzollämter, die dafür zuständig sind.

Soweit unter Punkt 1 des Antrags als Sofortmaßnahme die zinslose Stundung der Biersteuer für einen gewissen Zeitraum gefordert wird, kann die Landesregierung dem nicht nachkommen, weil solche Entscheidungen von den Hauptzollämtern als Bundesfinanzbehörden zu treffen sind. Die Festsetzungen der Erhebung der Biersteuer sind zwar bundesgesetzlich geregelt, weswegen die Länder bei der Gesetzgebung über den Bundesrat mitwirken, doch werden die für den Verwaltungsvollzug erforderlichen Verwaltungsanweisungen allein durch das BMF erlassen.

Dies gilt auch für die unter Punkt 2 des Antrags aufgestellte Forderung, soweit es dabei um den Erlass oder die Minderung von Zahlungspflichten geht.

Im Einvernehmen mit dem Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft würde ich jetzt noch mal zu den Punkten 2 und 3, den Fragen zur Wirtschaftspolitik, ausführen: Seit dem Ausbruch der Corona‑Pandemie wurde eine Vielzahl von Unterstützungsmaßnahmen für die gewerbliche Wirtschaft realisiert. Die Ansätze sind in der Regel branchenübergreifend und stehen damit auch den Brauereien zur Verfügung. Über die November- und Dezemberhilfe können Unternehmen, die direkt oder indirekt oder über Dritte von Schließungsverordnungen der Länder vom 28. Oktober 2020 betroffen sind, einen Zuschuss in Höhe von 75 Prozent des jeweiligen durchschnittlichen Umsatzes im November bzw. Dezember 2019 erhalten. Maßgeblich hierfür ist, ob ein Unternehmen seinen Geschäftsbetrieb aufgrund der Schließungsverordnung einstellen musste, direkt betroffen oder nachweislich und regelmäßig 80 Prozent seiner Umsätze direkt aus von der Schließung betroffenen Unternehmen erzielt.

Eine Betroffenheit über Dritte ist gegeben, wenn regelmäßig 80 Prozent der Umsätze mit Lieferungen und Leistungen im Auftrag direkt betroffener Unternehmen über Dritte erzielt werden. Dann muss im Unternehmen ein Umsatzeinbruch von mehr als 80 Prozent im November 2020 nachgewiesen werden. Sowohl Thüringen als auch die anderen Bundesländer haben sich im Rahmen der Gespräche

diesem Rednerpult aus gesagt haben, dass genau die großen Brauereien ja nun das Umsatzplus haben, sind die durchaus in der Lage, diese 9,4 Cent auch zu bezahlen, die letztendlich zu Buche stehen. Denn die haben auch wirklich ein Umsatzplus, das ist keine fiktive Steuer, die irgendwie erhoben wird, sondern nur auf den Liter Bier, der wirklich gebraut wird.

Ich denke, dieser Ansatz und dieser Antrag sind überfällig.

Nun möchte ich noch mal auf eines verweisen: Den Brauereien geht es wirklich nicht allzu schlecht, denn letztendlich hat die Gewerkschaft Nahrung, Genussmittel und Gaststätten einen neuen Tarifvertrag für die rund 1.000 Beschäftigten ausgehandelt, wo echt mehr Geld drinsteckt.

(Beifall DIE LINKE, SPD)

Nach dem neuen Tarifvertrag erhalten die Beschäf- tigten im August eine Corona‑Prämie von 500 Euro und im März kommenden Jahres eine weitere von 200 Euro. Ab dem 1. Januar steigen die Monatslöhne in drei Stufen um insgesamt 100 Euro. Wenn es in den Brauereien so schlecht gegangen wäre, hätte man mit Sicherheit diesen Tarifabschluss nicht geschlossen.

Deswegen, denke ich, sollten wir diesen Antrag ab- lehnen, sollten uns lieber die Zeit nehmen, ein Bier zu trinken, dann helfen wir den Brauereien mehr, als hier nur zu reden.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Weitere Redemel- dungen aus den Fraktionen liegen mir jetzt nicht vor. Ich frage die Landesregierung. Herr Staatssekretär Schubert, bitte.