Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, eigentlich hatte ich mir vorgenommen, gar nichts dazu zu sagen, aber für die interessierte Öffentlichkeit ist es, glaube ich, nach dem Beitrag des Kollegen noch mal wichtig zu hören, worum es eigentlich geht.
Denn wir beraten ein Gesetz und eine Thematik, die wir im letzten halben Jahr ja gemeinschaftlich sehr intensiv beraten haben, nämlich die Erstattung der Elternbeiträge für die Familien, die Ihr Kind im Lockdown nicht in den Kindergarten und Hort geben konnten. Wir haben richtigerweise durch die Regierung jetzt noch mal die Hinweise bekommen, was anzupassen ist, hatten ein gutes Anhörungsverfahren. Meine Fraktion stimmt dem sehr zu, wir sind allerdings etwas verwundert – ach, jetzt kommt der Minister, wenigstens einer, wir dachten schon, die Regierungsumbildung findet gerade statt, aber es läuft.
Herr Minister Maier, vielleicht können Sie wenigstens die Bitte an die Landesregierung mitnehmen, dass es uns als Parlament bei diesem Tagesordnungspunkt darauf ankommt, jetzt sehr schnell die Gelder auszuzahlen, damit die Familien, die auf die Erstattung der Elternbeiträge warten, diese jetzt in der Sommerpause erhalten. Deswegen auch vielen Dank, André Blechschmidt, dass wir das heute noch mal vorgezogen und draufgesetzt haben – ein wichtiger Punkt. Und ansonsten: Eine gute Sommerpause allen!
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Eltern an den Bildschirmen, es geht tatsächlich um die Erstattung der Elternbeiträge, was die Kitagebühren angeht, wo keine Kita, kein Hort stattfinden konnte. Das wird jetzt ergänzt durch die Schließungsanweisung, die aus dem Bund gekommen ist. Wir Freie Demokraten stehen natürlich dahinter und werden dem Gesetzentwurf in der Form zustimmen.
wir nicht wieder in sechs Monaten in den Zeitungen lesen müssen, dass es nach wie vor Verzögerungen bei der Auszahlung der Beiträge, dass es Streitereien mit den Kommunen gebe. Das kennt man ja. Das passiert immer mal. Aber denken Sie bitte immer auch daran, wer da dahintersteht. Das sind nämlich die Eltern, die in der Pandemie Extremes für ihre Kinder, für die Familie, für die Bildung und die Betreuung leisten mussten. Herzlich Dank an dieser Stelle an alle Eltern, die das geleistet haben und leisten mussten.
Denken Sie bitte an die, wenn Sie mit den Kommunen darüber verhandeln, wie das ausgezahlt wird oder nicht.
Werte Kolleginnen und Kollegen, wissen Sie, wer am 21.04.1782 in Oberweißbach geboren wurde? – Richtig, Fröbel. Ich erspare mir, die Rezitationen von Fröbel und der Bedeutsamkeit des Thüringer Kindergartens – die mir wirklich am Herzen liegen würden – zu diesem Tagesordnungspunkt vorzunehmen, weil es nicht zur Sache wäre, Herr Thrum. Eigentlich geht es hier heute um die Erstattung, um das Thüringer Gesetz zur Erstattung der Beiträge für Kindergärten, Schulen und Horte. Sie haben wie schon beim letzten Mal über die Bundesnotbremse und die Verwirrtheit der Maßnahmen gesprochen. Es klang schon wieder so, als wenn Sie die Notlage durch dieses Virus, durch diese Pandemie nicht ganz ernst nehmen würden, weil Sie es eine „sogenannte Pandemie“ genannt haben. Meine Empfehlung: Fragen Sie mal Ihre beiden Kameraden aus der Fraktion, Herrn Laudenbach oder Herrn Lauerwald, was mit der Fraktion in Gera los war, wie viele dort von Ihren Kameraden an dieser Krankheit erkrankt sind, einer leider Gottes schwer. Fragen Sie mal nach, ob diese drei Kameraden aus Gera diesen Virus so leugnen würden wie Sie.
(Zwischenruf Abg. Dr. Lauerwald, AfD: Wir leugnen doch das Virus nicht! Das ist der falsch Begriff! Corona gab es schon immer!)
Da komme ich zum nächsten Punkt. Sie haben in der letzten Rede gesagt, dass Sie überhaupt nicht verstehen können, warum man testet oder die Testungen macht. Ich kann wirklich nicht nachvollziehen, wie Sie das freiwillige Testen nicht in Anspruch nehmen lassen wollen. Ich finde es völlig berechtigt, dass wir Geld in die Hand nehmen, um den Menschen, die sich testen lassen wollen, diese Testmöglichkeit anbieten zu können, weil es die eigene Verantwortung ist, ob man das macht oder nicht. Dieses Geld wollen Sie nicht mal bereitstellen. Damit beschneiden Sie die Freiheit derer, die sich diesen Test beispielsweise nicht leisten können, und Sie beschneiden die Gesundheit derer, die sich davor schützen können. Das kann ich nicht unterstützen.
Kommen wir noch mal zurück zum Thema. Wir haben dieses Gesetz ändern müssen, weil es diese Bundesanordnung gab. Im vorherigen Gesetz, was wir ebenfalls sehr schnell beschlossen hatten – wie auch diese Änderung –, ging es darum, dass wir die Beiträge der Eltern, die ihre Kinder aufgrund dieser Pandemie leider nicht in eine Bildungseinrichtung schicken durften – Kindergarten, freie Schule oder Hortbetreuung – refinanziert bekommen. Das wollten wir und das war der Vorschlag, weil wir solidarisch gemeinsam durch die Krise gehen und Familien entlasten wollen. Wir wollen diese Familien entlasten – das werden wir auch –, nicht nur aufgrund einer Thüringer Anordnung, sondern jetzt auch aufgrund einer Bundesanordnung.
Die Anhörung hat es gezeigt – Kollege Schaft hat es schon vorgestellt –, die, die wir angehört haben – das müssen wir bei Gesetzen machen –, haben diesen Vorschlag begrüßt. Auch die Kolleginnen und Kollegen der FDP-Fraktion, der SPD, der Grünen, der CDU finden das super. Komischerweise haben auch Sie als AfD-Fraktion im Ausschuss zugestimmt. Das passt überhaupt nicht mit dieser Rede hier heute zusammen. Das finde ich ein bisschen schade.
Wir als Linksfraktion – jetzt spreche ich in dem Moment sozusagen nicht für alle drei Fraktionen – wünschen uns, dass diese Hilfe bei den Eltern der 95.000 Kinder, die wir im Freistaat haben, die durch Kindergärten, freie Schulen, Kindertagespflege betreut werden, schnell ankommt, dass sie unproblematisch ankommt und dass die Träger, die das Geld schon weitergereicht haben, und die Kommunen mit Trägern ins Gespräch kommen. In diesem Sinne kann ich nur alle hier darum bitten, zuzustim
men. Und ich freue mich, wenn auch Sie von der AfD dem Gesetz zustimmen wollen, denn es ist einfach sinnhaft und es ist notwendig. Vielen Dank.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich mache es kurz, aber ich dachte, die Landesregierung spricht und beantwortet uns die wichtigste Frage, die im Raum steht, nämlich, wann die Thüringer Eltern dann mit der Auszahlung des Geldes rechnen können, wenn wir jetzt hier im Landtag den Weg dafür freimachen. Frau Staatssekretärin, vielleicht haben Sie doch noch kurz die Minute und können uns da eine Auskunft geben? Vielen Dank.
Wir erstatten ja an die Träger. Natürlich warten die Träger teilweise auf diese Klarstellung. Einige Träger haben gesagt, das ist doch klar, dass das auch gilt, und haben die Elternbeiträge nicht erhoben, andere haben gesagt, wir warten, bis das Wort „bundesrechtlich“ auch in die gesetzliche Grundlage reingekommen ist. Das heißt, für die Eltern kommt es nur darauf an, dass jetzt die gesetzliche Regelung verändert wird. Sobald das in Kraft tritt, steht da, bei einer landes- oder bundesrechtlichen Schließung werden keine Beiträge erhoben, wenn sie mehr als 15 Tage umfasst. Das heißt, für die Eltern wirkt das Gesetz mit Inkrafttreten unmittelbar, sodass sie entweder wissen, diese nicht erhobenen Beiträge werden auch dauerhaft nicht erhoben, oder man tritt dann in die Verrechnung ein und sagt, okay, ich habe jetzt weitergezahlt, aber es hat sich jetzt gezeigt, ich hätte nicht zahlen müssen usw. Das heißt, es gilt unmittelbar. Die Auszahlung der Erstattung erfolgt an die Gemeinden. Wir haben im letzten Frühjahr damit begonnen, das macht das Schulamt Süd mit einer EDV, die inzwischen einge
Eine Klarstellung: Es gab noch mal einen Artikel zu den Gebührenerstattungen aus dem vergangenen Frühjahr. Da kann ich jetzt die Gelegenheit noch mal nutzen zu sagen: Wir haben ungefähr 29,7 Millionen Euro bereits ausgezahlt. Noch im Streit sind einzelne Widerspruchsverfahren im Volumen von unter 800.000 Euro. Da ist teilweise der Eindruck entstanden, wir hätten Mittel aus dem Frühjahr an die Gemeinden noch nicht erstattet. Das stimmt nicht, sondern es sind noch Widerspruchsverfahren anhängig, die wir abarbeiten, und da geht es um Beträge unter 800.000 Euro gegenüber ungefähr 29 Millionen Euro, die bereits ausgezahlt sind. Danke.
Danke, Frau Staatssekretärin Dr. Heesen. Gibt es jetzt noch Wortmeldungen? Das ist nicht der Fall. Dann kommen wir zur Abstimmung.
Abgestimmt wird direkt über den Gesetzentwurf der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 7/3579 in zweiter Beratung. Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind alle Fraktionen. Gibt es Gegenstimmen? Keine Gegenstimmen. Gibt es Enthaltungen? Es gibt keine Enthaltungen.
Dann kommen wir jetzt zur Schlussabstimmung über den Gesetzentwurf. Wer dafür ist, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. Das sind alle Fraktionen. Gibt es Gegenstimmen? Bitte erheben. Keine Gegenstimme. Gibt es Enthaltungen? Keine Enthaltung. Damit ist der Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung angenommen. Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt.
Zukunft der Feuerwehren in Thüringen – Brand- und Katastrophenschutz gewährleisten Antrag der Fraktion der CDU - Drucksache 7/2290 -
Wünscht die Fraktion der CDU das Wort zur Begründung? Ja. Bitte. Doch nicht? Gut, dann ist der erste Redner Abgeordneter Urbach von der Fraktion der CDU.
zung verdient. In den vergangenen Monaten, die ich hier Mitglied sein durfte – so viele Jahre sind es noch nicht –, habe ich feststellen dürfen, dass es immer eine große Einmütigkeit gab, wenn es um dieses Thema ging. Die großartige Leistung, die im Moment wieder in den überfluteten Gebieten in den verschiedensten Ecken unseres Landes vollbracht wird, zeigt, dass wir in diesem eng verzahnten System von Brand- und Katastrophenschutz in Deutschland Menschen haben, die eine höchst wertvolle Arbeit leisten. Ich möchte mich dafür ganz herzlich bedanken,
auch bei den Thüringer Helfern, die im Katastrophengebiet unterwegs sind. Ich möchte mich aber insbesondere auch bei denen bedanken, die bereit sind loszufahren. Ich weiß von einigen Wehren, die eine Bereitschaft signalisiert haben, aber man hat vor Ort gesagt, wir müssen das koordinieren. Aber auch das zeigt allein schon, dass, wenn es denn gewünscht würde, hier sehr viele Thüringerinnen und Thüringer noch zu Hilfe eilen würden.
Die Ereignisse zeigen aber eben auch, dass wir eine sich ändernde Welt haben mit anderen Rahmenbedingungen, die auch an die Katastrophenschutzdienste andere Anforderungen stellen. Denen müssen wir begegnen. Wir haben uns im vergangenen Jahr – der Antrag ist tatsächlich schon mindestens sechs Monate alt und ist das Destillat einer Tour, die wir im letzten Jahr gemacht haben, mit vielen Gesprächen mit den Feuerwehren, die wir stets und ständig natürlich auch durchführen – mit den Kameradinnen und Kameraden unterhalten und sind zum Entschluss gekommen, hier mal einige Punkte vorzuschlagen, die wir dann gern mit Ihnen auch im Ausschuss diskutieren möchten. Ich würde sie gern mal vorstellen.
Ein wichtiger Punkt ist, dass wir jetzt 30 Jahre nach der Wiedervereinigung in vielen Orten das Problem haben, dass wir hochpreisige Feuerwehrfahrzeuge anschaffen müssen. Das Land hat da immer schon mit unterstützt. Es gibt jetzt einen Festanteil für eine Förderung – der Innenminister ist gar nicht mehr da, aber Herr Götze ist noch hier, schön – und es ist schön, dass da jetzt ein bisschen mehr draufgelegt wurde, aber es hilft nichts, wir müssen zu einer prozentualen Förderung kommen, denn die Preise steigen ins Unermessliche, und dann hilft es auch nicht, wenn wir Festbeträge haben.