Protocol of the Session on July 22, 2021

Seit Beginn der Corona-Pandemie hat der Freistaat Thüringen nach Angaben des Thüringer Gesundheitsministeriums Nothilfen in Höhe von 1,12 Millionen Euro an Nothilfen an Sozialverbände ausgezahlt. Dies ist einem Artikel in der „Thüringer Allgemeinen“ vom 10. Juli dieses Jahres zu entnehmen. In dem Text waren auch Zahlungen an pandemiebedingt in ihrer Existenz bedrohte Geburtshäuser erwähnt.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Geburtshäuser in Thüringen haben im Jahr 2020 in welcher Höhe und auf welcher Grundlage Mittel aus der Nothilfe erhalten?

2. Welche Geburtshäuser in Thüringen haben in welcher Höhe und auf welcher Grundlage bis zum 30.06.2021 für 2021 Mittel aus der Nothilfe erhalten?

3. Wie hoch ist der Mittelabfluss aus dem Titel 08 29 686 71 zum 30.06.2021 in den einzelnen Posten und ist damit zu rechnen, dass die Prognosen zum Mittelabfluss zum 31.12.2021 eintreten? Wenn nicht: Welche Gründe sind dem TMASGFF dafür bekannt?

Vielen Dank.

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie. Frau Ministerin Werner, bitte.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Fragen möchte ich gern für die Landesregierung beantworten.

Zunächst die Fragen 1 und 2 gemeinsam: Nach Rückfrage bei der GFAW gab es im Jahr 2020 und gibt es im Jahr 2021 bisher keine Anträge von Geburtshäusern auf Nothilfeleistungen nach der Maßgabe des Thüringer Gesetzes für die Errichtung eines Sondervermögens „Hilfe zur Überwindung direkter und indirekter Folgen der Corona-Pandemie“. Somit hat kein Thüringer Geburtshaus Mittel aus der Nothilfe erhalten.

Zu Frage 3: Im Titel 08 29 686 71, Untertitel 0100 stehen für die institutionelle Förderung der Geburtshäuser in Thüringen Mittel in Höhe von insgesamt 468.800 Euro zur Verfügung. Davon sind bis zum 30. Juni 2021 75.775 Euro abgeflossen. Bis Ende des Jahres 2021 ist damit zu rechnen, dass entsprechend der vorliegenden Anträge der Geburtshäuser Erfurt und Jena und der zum Teil bereits be

willigten Mittel insgesamt 288.521 Euro für die institutionelle Förderung verausgabt werden. Die weiteren Mittel in Höhe von 180.279 Euro stehen für Anträge weiterer Geburtshäuser zur Verfügung, die noch bis zum Ende des Jahres einen Antrag auf institutionelle Förderung stellen können.

Im Titel 08 29 686 71, Untertitel 0200 stehen für eine bedarfsgerechte und qualitativ hochwertige Versorgung mit Hebammenleistungen in Thüringen Mittel in Höhe von insgesamt 281.200 Euro zur Verfügung. Davon sind bis zum 30. Juni 2021 642 Euro abgeflossen. Bis zum Ende des Jahres 2021 werden für Maßnahmen zur Förderung der Versorgung mit Hebammenleistungen in Thüringen 1.284 Euro für das Projekt „Pflege und Wartung der Webseite zur Hebammensuche“ benötigt. Zudem ist beabsichtigt, Mittel in Höhe von 167.800 Euro für die Förderung der Praxisanleitung für die praktische Ausbildung von Hebammen zu bewilligen, da absehbar ist, dass aktuell die im Titel 08 29 547 71, Nummer 12 zu diesem Zweck zur Verfügung stehenden Mittel in Höhe von 200.000 Euro nicht ausreichen. Bei der Haushaltsaufstellung für das Jahr 2021 wurde noch davon ausgegangen, dass Studiengänge nach dem alten Hebammengesetz in Thüringen nicht mehr beginnen und damit die Ausbildungszahlen, für die eine Förderung der Praxisanleitung erforderlich ist, rückläufig sind. Im Haushaltsplan 2021 wurden Haushaltsmittel zur Förderung der Praxisanleitung in Höhe von 200.000 Euro im Titel 08 29 547 71, Nummer 12 berücksichtigt. Allerdings haben ab dem Wintersemester 2020 nochmals Studiengänge nach dem alten Hebammengesetz in Thüringen begonnen. Ab dem Wintersemester 2021 werden nochmals Studiengänge nach dem alten Hebammengesetz durchgeführt. Damit erhöht sich der Anteil der Auszubildenden. Im Ergebnis werden zur Förderung der Praxisanleitung nunmehr Haushaltsmittel voraussichtlich in Höhe von 367.800 Euro benötigt. Daher ist beabsichtigt, die zusätzlichen erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von 167.800 Euro, die nicht im Titel 08 29 547 71, Nummer 12 berücksichtigt sind, aus dem Titel 08 29 686 71 in Anspruch zu nehmen. Die entsprechende Deckungsfähigkeit ist vorhanden.

Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

Vielen Dank, Frau Ministerin. Es gibt eine Nachfrage. Frau Abgeordnete Pfefferlein, bitte.

(Abg. Pfefferlein)

Vielen Dank. Frau Ministerin, ich habe eine Nachfrage. Es wurden pandemiebedingt keine Anträge von Geburtshäusern gestellt, das habe ich richtig verstanden?

Ja.

Sind jetzt noch Anträge offen bei Ihnen von den Geburtshäusern für dieses Jahr oder ist das jetzt im Fluss, dass das genehmigt ist für die Geburtshäuser, was jetzt im regulären Haushaltstitel für 2021 mit enthalten ist?

Also zu erstens: Es gibt keine Anträge von Geburtshäusern. Und zum Zweiten: Es sind noch Mittel für Geburtshäuser vom regulären Titel vorhanden, die noch beantragt werden können.

Es ist noch kein Antrag von Geburtshäusern für dieses Jahr für Mittel gestellt worden?

Doch, also es sind zwei verschiedene Sachen. Das eine ist das Sondervermögen, dazu gibt es keine Anträge, es wurden keine gestellt, sie könnten aber noch gestellt werden. Das Zweite sind die regulären Haushaltsmittel für Geburtshäuser. Dort sind jetzt zum 30. Juni bereits ca. 75.000 Euro abgeflossen. Es werden in diesem Jahr noch weitere Mittel abgerufen und es stehen aber auch noch 185.000 Euro für weitere Anträge zur Verfügung.

Vielen Dank, Frau Ministerin. Weitere Nachfragen kann ich nicht erkennen. Wir kommen damit zur nächsten Mündlichen Anfrage, einer der Abgeordneten König-Preuss in der Drucksache 7/3754.

Funkzellenabfrage für den 13. März 2021 in Jena

Die Landespolizeiinspektion Jena informierte am 1. Juli 2021 über die am selben Tag erfolgten Durchsuchungsmaßnahmen gegen neun Personen in Jena, die der Sachbeschädigungen bzw. des Landfriedensbruchs an Geschäftsgebäuden in der Jenaer Innenstadt am 13. März 2021 verdächtigt werden. Auf einer Demonstration am 3. Juli 2021 in Jena wurde nach Kenntnis der Fragestellerin bekannt, dass gegen die Mehrheit der durchsuchten Personen der Tatverdacht laut Durchsuchungsbeschlüssen unter anderem damit begründet worden sein soll, dass diese an dem Tatabend mit ihrem Mobiltelefon in einer Funkzelle im Bereich der Jenaer Innenstadt eingeloggt gewesen sein sollen. Auch auf der Grundlage solcher Begründungen sollen sodann Wohnungen teils mit Rammen aufgebrochen und durchsucht sowie DNA-Entnahmen durchgeführt worden sein. Eine einzelne Funkzelle hat auf dem Land oft einen Radius von bis zu 20 Kilometern, in Innenstädten oft von mehreren Hundert Metern, was bedeutet, dass theoretisch in einer Stadt wie Jena mit über 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern auch eine Vielzahl von Handydaten von Bürgerinnen und Bürgern erhoben bzw. verarbeitet worden sein könnten.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie viele individualisierte und nicht individualisierte Funkzellenabfragen – beispielsweise das Einloggen von Mobiltelefonen in Funkzellen – für den 13. März 2021 wurden mit welcher Anzahl an Verkehrsdaten, Telekommunikationsanschlüssen/ Rufnummern und Rufnummerninhabern durch Thüringer Behörden durchgeführt?

2. Mit welcher Art von Bestandsdaten – beispielsweise Name, Adresse, Geburtsdaten etc. – wurden dabei wie viele Bestandsdatensätze zu den in Frage 1 genannten Funkzellenabfragen erhoben?

3. Welchen Radius in Metern bzw. abgedeckte Fläche wiesen die in Frage 1 genannten Funkzellen aus, insbesondere jene Funkzelle, die dem Bereich Löbderstraße in Jena zugeordnet wurde?

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Inneres und Kommunales, Frau Staatssekretärin Schenk.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, zunächst eine Vorbemerkung. Der Vorfall, der dieser Mündlichen Anfrage zugrunde liegt, ist Gegenstand strafrechtlicher Ermittlungen. Unter Hinweis auf Artikel 67 Abs. 3

Satz 1 Nr. 1 der Verfassung des Freistaats Thüringen und § 479 Abs. 1 der Strafprozessordnung ist eine Beantwortung der Fragen nur im nachfolgenden Umfang möglich.

Sehr geehrte Damen und Herren, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten König-Preuss beantworte ich unter Berücksichtigung meiner Vorbemerkung für die Landesregierung wie folgt:

Zu Fragen 1 und 2: Aufgrund richterlicher Beschlüsse wurde im Rahmen mehrerer Funkzellenabfragen ein Bestand von ca. 138.000 Datensätzen von Mobilfunkrufnummern erfasst. Aus diesem Datenbestand wurden ca. 100 Bestandsdaten erhoben, zu denen weitere Prüfungen im Rahmen der Ermittlungen vorgenommen wurden.

Zu Frage 3: Es wurden mehrere Funkzellen abgefragt, wobei der Radius einzelner Zellen teilweise wenige 100 Meter beträgt. Die Datenerhebung wurde aufgrund des Grundrechtseingriffs auf ein notwendiges Mindestmaß beschränkt.

Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

Vielen Dank. Es gibt eine Nachfrage.

Ist es zutreffend, dass, wie in der Vorbemerkung angemerkt, der Tatverdacht, der dann auch zu den Durchsuchungsbeschlüssen führte, unter anderem damit begründet wurde, dass die Personen, die durchsucht wurden, am Tatabend mit ihrem Mobiltelefon in einer Innenstadtfunkzelle eingeloggt gewesen sind?

In meiner Vorbemerkung habe ich lediglich ausgeführt, was ich hier ausführen kann. Weitere Details zu Ihrer Nachfrage dann gegebenenfalls schriftlich.

Eine weitere Nachfrage?

Stimmt die Landesregierung mir zu, dass in der Jenaer Innenstadt auch im März 2021 die Wahrscheinlichkeit, sich dort zu bewegen, relativ hoch ist und deswegen die Wahrscheinlichkeit, in einer solchen Funkzellenabfrage erfasst zu werden und dann im Nachgang einem Landfriedensbruch zugeordnet zu werden, möglicherweise nicht ausreichend ist?

Ich stimme Ihnen zu, dass es wahrscheinlich ist, sich in Jena in der Innenstadt zu bewegen. Welche Folgen sich daraus ergeben, kann ich für die Landesregierung nicht beantworten.

Vielen Dank für die Beantwortung der Fragen. Damit schließe ich die Fragestunde für den heutigen Tag und ich rufe erneut die Tagesordnungspunkte 30, 31, 32 und 33 auf, um die Wahlergebnisse bekannt zu geben.

Tagesordnungspunkt 30

Wahl der beziehungsweise des Vorsitzenden und der beziehungsweise des stellvertretenden Vorsitzenden des Untersuchungsausschusses „Treuhand in Thüringen: Erfolgsgeschichte oder Ausverkauf – Rolle und Untersuchung der Arbeit der Treuhandanstalt und der zuständigen Niederlassungen im Gebiet des heutigen Thüringens“ Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/3800 -

Abgegebene Stimmen 83, ungültige Stimmen 0, gültige Stimmen 83. Auf den Wahlvorschlag, Frau Abgeordnete Hoffmann, entfallen 25 Jastimmen, 51 Neinstimmen, es liegen 7 Enthaltungen vor. Damit hat der Wahlvorschlag die Mehrheit der Stimmen nicht erreicht.

Tagesordnungspunkt 31

Wahl der beziehungsweise des Vorsitzenden und der beziehungsweise des stellvertretenden Vorsitzenden des Untersuchungsausschusses „Politische Gewalt: Umfang, Strukturen und politisch-gesellschaftliches Umfeld politisch motivierter Gewaltkriminalität in Thüringen und Maßnahmen zu ihrer Eindämmung“ - Drucksache 7/3696 -

Abgegebene Stimmen 83, ungültige Stimmen 0, gültige Stimmen 83. Auf den Wahlvorschlag, Herrn Abgeordneten Walk, entfallen 46 Jastimmen, 30 Neinstimmen, es liegen 7 Enthaltungen vor. Da

(Staatssekretärin Schenk)

mit hat der Wahlvorschlag die Mehrheit der Stimmen erreicht.

Ich gratuliere zur Wahl und frage Herrn Abgeordneten Walk: Nehmen Sie die Wahl an? Ich gehe davon aus.