Protocol of the Session on July 22, 2021

Abschließend möchte ich festhalten, dass die Landesregierung weiterhin bestrebt ist, die Aufgabenträger des bodengebundenen Rettungsdienstes – soweit möglich – bei der Aufgabenerfüllung zu unterstützen und im konstruktiven Zusammenwirken mit allen Beteiligten die Rahmenbedingungen für einen leistungsfähigen und effizienten Rettungsdienst

fortzuentwickeln. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

Vielen Dank. Nachfragen kann ich nicht erkennen. Damit kommen wir zur nächsten Mündlichen Anfrage, Drucksache 7/3738. Bitte, Herr Abgeordneter Bilay.

Verloren gegangene Kindergartenplätze infolge von Gemeindezusammenschlüssen?

In den sozialen Netzwerken verbreitet die CDULandtagsfraktion Thüringen ein Video, in dem erklärt wird, in Thüringen seien in den letzten Jahren Gemeinden gegen ihren Willen gesetzlich zu Zusammenschlüssen gezwungen worden. Infolge dieser angeblichen Zwangsfusionen würde das kommunale Leben vor Ort zusammenbrechen. Als Beispiel wird benannt, dass es weniger Plätze in Kindergärten gebe.

Ich frage die Landesregierung:

1. In welchen Fällen wurden seit dem Jahr 2014 Gemeindeneugliederungsmaßnahmen gegen den Willen der betroffenen Gemeinden vollzogen?

2. In welchen Fällen wurden seit dem Jahr 2014 Plätze in Kindergärten abgebaut, die auf zwangsweise durchgeführte Gemeindeneugliederungsmaßnahmen zurückzuführen sind?

3. Welche Anhaltspunkte liegen der Landesregierung darüber vor, dass in Gemeinden das kulturelle, soziale, sportliche oder sonstige gemeindliche Leben infolge einer Neugliederungsmaßnahme nachhaltig eingeschränkt ist?

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Inneres und Kommunales, Frau Staatssekretärin Schenk.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Bilay beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Gemeindeneugliederungen können in Form von Gebiets- oder Bestandsänderungen erfolgen, und zwar nach § 9 Abs. 1 der Thüringer Kommunalordnung. Mit Gebietsänderungen werden nur die Grenzen von Gemeinden angepasst. Im Falle von Bestandsänderungen werden Gemeinden auf

(Staatssekretärin Schenk)

gelöst und zu neuen Gemeinden zusammengeschlossen oder in andere Gemeinden eingegliedert. Seit dem Jahr 2014 wurden in keinem Fall Gebietsoder Bestandsänderungen gegen den Willen der hiervon betroffenen Gemeinden vollzogen. Die drei seit dem Jahr 2014 verabschiedeten Gemeindeneugliederungsgesetze enthielten nach Maßgabe des Freiwilligkeitsprinzips ausschließlich Zusammenschlüsse und Eingliederungen von Gemeinden, die ihre Neugliederung zuvor beantragt und entsprechende Neugliederungsbeschlüsse vorgelegt hatten.

Zu Frage 2: Hierzu verweise ich auf die Antwort zu Frage 1. Seit dem Jahr 2014 haben keine zwangsweise durchgeführten Gemeindeneugliederungen stattgefunden. Der Landesregierung liegen jedenfalls keine Erkenntnisse vor, dass Gemeindeneugliederungen zur Beseitigung von Plätzen in Kindertageseinrichtungen geführt haben. Insbesondere ist aus keiner Gemeinde eine Meldung über einen solchen Rückgang eingegangen.

Zu Frage 3: Der Landesregierung liegen keine Erkenntnisse vor, dass es infolge der seit dem Jahr 2014 umgesetzten freiwilligen Gemeindeneugliederungen zu Fällen einer nachhaltigen Einschränkung des kulturellen, sozialen, sportlichen oder sonstigen gemeindlichen Lebens gekommen ist.

Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

Vielen Dank. Gibt es Nachfragen? Jawohl.

Frau Staatssekretärin, vielen Dank für die Antworten. Ihren Ausführungen entnehme ich, dass es offensichtlich unwahr ist, was von der CDU-Landtagsfraktion über deren Kanäle verbreitet wird. Wir machen hier ja keinen amerikanischen Präsidentenwahlkampf, aber die Verbreitung von Fake News gehört offensichtlich nicht zu dem, was uns miteinander verbindet. Wie gedenkt denn die Landesregierung, dagegen vorzugehen, dass solche offensichtlich wahrheitswidrigen Aussagen durch die CDU-Landtagsfraktion verbreitet werden?

Ich denke, die Landesregierung beantwortet die Fragen hinreichend klar. Zudem führt ja auch die regelmäßige Berichterstattung im relevanten Ausschuss dazu, dass klar ist, welche Gemeindeneugliederungen stattgefunden haben. Wir laden natürlich alle Abgeordneten ein, die Gliederungsgesetze und jeweils vorkommende Schwierigkeiten direkt zu

melden. Insofern würde ich Ihnen zustimmen, wir befinden uns hier weder beim Wahlkampf in Amerika, noch ist es aus meiner Sicht geboten, weitere Neugliederungsbestrebungen unter diesen Duktus des scheinbaren Wegfalls von anderen Einrichtungen und dergleichen zu stellen. Wir erarbeiten ja gegenwärtig eine Fibel, die die ganzen Praxiserfahrungen der Kommunen zusammenträgt und ich denke, aus der wird sich auch noch mal stichhaltig ergeben, dass es keinerlei geschlossene Einrichtungen oder dergleichen gibt, die direkt auf die Zusammenschlüsse zurückzuführen sind.

(Beifall DIE LINKE)

Gibt es weitere Nachfragen? Das kann ich nicht erkennen. Vielen Dank, Frau Staatssekretärin. Damit kommen wir zur nächsten Mündlichen Anfrage, Drucksache 7/3742, gestellt durch Frau Abgeordnete Henfling.

Vielen Dank.

Durchsuchungen in Jena am 1. Juli 2021

Am 13. März 2021 wurden in Jena zahlreiche Banken und Geschäfte durch mehrere Personen beschädigt. Im Zusammenhang mit den Ermittlungen dazu fanden am 1. Juli Durchsuchungen statt. Nach Presseberichterstattung vom 6. Juli 2021 gibt es zu den Durchsuchungen inhaltlich voneinander abweichende Stellungnahmen gegenüber der Presse von Polizei und Staatsanwaltschaft, insbesondere im Hinblick auf die Angehörigkeit von Tatverdächtigen zur Fanszene des FC Carl Zeiss Jena.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Gründe veranlassten die Landespolizeiinspektion Jena zu der Mitteilung, dass eine „Vielzahl der Tatverdächtigen“ den Gruppierungen „Horda Azzuro“ und „Harakiri“ zugeordnet würde, während die zuständige Staatsanwaltschaft nur von zwei Angehörigen der Fanszene des Vereins spricht?

2. Welche Ermittlungsverfahren mit welchem Hintergrund waren Anlass für die Durchsuchungen gegen wie viele Beschuldigte?

3. Welche polizeilichen Einheiten, welche polizeilichen Einsatzmittel und welche Maßnahmen unmittelbaren Zwangs wurden bei der Durchsuchung bei wie vielen Personen eingesetzt?

4. Welche Gefahreneinschätzung lag den Durchsuchungen zugrunde?

(Staatssekretärin Schenk)

Für die Landesregierung antwortet auch hier das Ministerium für Inneres und Kommunales, Frau Staatssekretärin Schenk.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Vorfälle, die dieser Mündlichen Anfrage zugrunde liegen, sind Gegenstand strafrechtlicher Ermittlungen. Unter Hinweis auf Artikel 67 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 der Verfassung des Freistaats Thüringen und § 479 Abs. 1 der Strafprozessordnung ist eine Beantwortung der Fragen nur im nachfolgenden Umfang möglich.

Die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Henfling beantworte ich unter Berücksichtigung meiner Vorbemerkung für die Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Die BAO „Innenstadt“ der Kriminalpolizeiinspektion Jena ordnete aufgrund von Recherchen mehrere Beschuldigte als Unterstützer der Fangruppierungen „Horda Azzuro“ und „Harakiri“ zu.

Zu Frage 2: Am 1. Juli 2021 wurden aufgrund von neun Beschlüssen Durchsuchungen bei fünf Beschuldigten wegen des Verdachts des besonders schweren Falls des Landfriedensbruchs sowie bei vier Beschuldigten zu zwei Fällen wegen des Verdachts der Sachbeschädigung durchgeführt.

Zu Frage 3, die ich gemeinsam mit Frage 4 beantworte: Die Durchsuchung wurde im Rahmen eines polizeilichen Einsatzes der Kriminalpolizeiinspektion Jena unter Beteiligung von Angehörigen weiterer Thüringer Kriminalpolizeiinspektionen und der Bereitschaftspolizei Thüringen durchgeführt. Die Einsatztaktik und die eingesetzten Mittel dienten dem Ziel, die Maßnahmen unter der Beachtung der Verhältnismäßigkeit zur Beweissicherung in den Ermittlungsverfahren durchzuführen.

Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

Es gibt eine Nachfrage.

Also ich verstehe ja sozusagen Ihre Anmerkungen zum laufenden Verfahren. Was ich allerdings nicht verstehe, ist, warum man dann sozusagen den Widerspruch zu den unterschiedlichen Aussagen von Polizei und Staatsanwaltschaft, den ich hier aufgemacht habe, nicht auflösen kann. Da würde ich

noch mal nachfragen, ob das vielleicht noch möglich wäre, und würde auch noch mal die Frage nachschieben – das wäre dann die zweite Nachfrage –, was denn bei den Durchsuchungen ganz konkret sichergestellt wurde.

Zu Frage 1 kann ich antworten, dass ich davon ausgehe, dass aufgrund von vorliegenden Presseanfragen und dem Wunsch, eine kurzfristige Auskunft zu erteilen, man sich ggf. auf Gerichtsakten bezogen hat und dadurch quasi diese Ungleichheit der Information entstanden sein könnte. Etwaige weitere Informationspunkte, die auch die Frage 2 betreffen, würden wir schriftlich nachreichen.

Es gibt eine weitere Nachfrage aus der Mitte des Hauses. Frau Abgeordnete König-Preuss, bitte.

Ich habe eine Nachfrage, und zwar bezüglich der Einordnung der Tatverdächtigen durch die Polizei als Mitglieder von „Horda Azzuro“ und „Harakiri“. Und zwar hatten Sie gesagt, dass das Ganze auf Recherchen der Polizei zurückzuführen sei. Mich würde interessieren, welcher Form diese Recherchen gewesen sind, wenn im Nachgang die Staatsanwaltschaft berechtigterweise feststellt, dass diese Rechercheergebnisse falsch sind.

Und damit in Verbindung die Frage: Beabsichtigt die zuständige Polizei, also die LPI Jena, oder auch das Innenministerium, sich bei den beiden Fangruppen „Horda Azzuro“ und „Harakiri“ zu entschuldigen?

Auch diese Nachfragen würde ich mit Verweis auf meine erste Antwort zu der Nachfrage von der Abgeordneten Henfling schriftlich beantworten.

Vielen Dank, Frau Staatssekretärin. Damit kommen wir zur Mündlichen Anfrage der Abgeordneten Pfefferlein in der Drucksache 7/3743.

Vielen Dank, Herr Präsident.

Auszahlung von Nothilfen in 2020 und 2021 und regulären Haushaltsmitteln für 2021 an Geburtshäuser in Thüringen

Seit Beginn der Corona-Pandemie hat der Freistaat Thüringen nach Angaben des Thüringer Gesundheitsministeriums Nothilfen in Höhe von 1,12 Millionen Euro an Nothilfen an Sozialverbände ausgezahlt. Dies ist einem Artikel in der „Thüringer Allgemeinen“ vom 10. Juli dieses Jahres zu entnehmen. In dem Text waren auch Zahlungen an pandemiebedingt in ihrer Existenz bedrohte Geburtshäuser erwähnt.