Protocol of the Session on July 22, 2021

Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, ich heiße Sie herzlich willkommen zu unserer heutigen Sitzung des Thüringer Landtags, die ich hiermit auch eröffne. Ich begrüße auch die Vertreterinnen und Vertreter der Landesregierung, die Vertreterinnen und Vertreter der Medien und die Zuschauerinnen und Zuschauer am Internet-Livestream.

Um 11.00 Uhr können wir wieder Schülerinnen und Schüler begrüßen, und zwar aus dem LindenbergGymnasium in Ilmenau.

Schriftführerin zu Beginn der heutigen Sitzung ist Frau Abgeordnete Maurer, die Redeliste führt Herr Abgeordneter Urbach. Für die heutige Sitzung haben sich entschuldigt Frau Abgeordnete Dr. Wagler, Herr Abgeordneter Kowalleck zeitweise, Herr Minister Adams zeitweise, Herr Minister Prof. Dr. Hoff und Frau Ministerin Taubert.

Allgemeine Hinweise für die heutige Sitzung: Aufgrund der Eilbedürftigkeit habe ich für Frau Paulina Gebhardt von Radio F.R.E.I. für die heutige Plenarsitzung eine außerordentliche Genehmigung für Bild- und Tonaufnahmen gemäß der Regelung für dringende Fälle nach § 17 Abs. 4 Satz 1 der Geschäftsordnung erteilt.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, wir sind bei der gestrigen Feststellung der Tagesordnung übereingekommen, die Tagesordnungspunkte 18 bis 21 sowie die Tagesordnungspunkte 22 und 23 jeweils gemeinsam aufzurufen. Weiterhin werden die Tagesordnungspunkte 37, 38 und 47 heute am Ende der Plenarsitzung aufgerufen. Um die Abarbeitung der zuletzt genannten Punkte zu gewährleisten, schlage ich Ihnen vor, diese im Anschluss an die Wahlen aufzurufen.

Der Antrag und der Alternativantrag zu Tagesordnungspunkt 24 wurden von den antragstellenden Fraktionen zurückgezogen. Die Mündliche Anfrage in der Drucksache 7/3758 wurde in eine Kleine Anfrage umgewandelt – so weit von mir.

Wird der Ihnen vorliegenden Tagesordnung zuzüglich der von mir genannten Hinweise widersprochen? Das ist nicht der Fall. Dann verfahren wir entsprechend der Tagesordnung.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 1

Thüringer Gesetz zur Ausführung des Prostituiertenschutzgesetzes

Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 7/3376 - dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung - Drucksache 7/3768 -

ZWEITE BERATUNG

Das Wort hat Frau Abgeordnete Stange aus dem Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung zur Berichterstattung. Bitte schön, Frau Stange, Sie haben das Wort.

Einen schönen guten Morgen, Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen, werte Zuschauer und Zuhörer am Livestream! Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung zum Gesetzentwurf in der Drucksache 7/3376, Thüringer Gesetz zur Ausführung des Prostituiertenschutzgesetzes: Durch Beschluss des Landtags in der 51. Sitzung am 1. Juli 2021 wurde der oben genannte Gesetzentwurf an den Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit überwiesen. In der Sitzung des Ausschusses am 2. Juli 2021, 31. Sitzung, wurde zu dem Gesetzentwurf eine schriftliche Anhörung beschlossen. Es wurde eine Vielzahl von Anzuhörenden gebeten, eine Stellungnahme abzugeben. Vier sind dieser Bitte nachgekommen. Bereits am 15. Juli 2021 wurde die Anhörung ausgewertet und ein abschließendes Votum im Ausschuss zum Gesetzestext gefasst.

Frau Stange – Entschuldigung –, ich muss jetzt wirklich mal unterbrechen. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, es ist noch sehr unruhig. Ich darf doch um Aufmerksamkeit bitten. Bitte schön, Frau Stange.

Werte Kolleginnen und Kollegen, in der Beratung des Ausschusses wurde seitens der Landesregierung noch einmal deutlich postuliert, dass die Länder entsprechend Artikel 1 des Gesetzes zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes dafür zuständig sind, Ausführungsgesetze auf den Weg zu bringen. Das heißt also, die Thüringer Landesregierung ist dieser Aufforderung mit diesem jetzt zu verabschiedenden Gesetzentwurf nachgekommen.

Inhaltlich wurde sich noch einmal darüber ausgetauscht, dass § 1 vorsieht, die Aufgaben der Erlaubnispflicht zur Prostitution und zur Wahrneh

mung der gesundheitlichen Beratung durch die kreisfreien Städte und Landkreise im übertragenen Wirkungskreis vornehmen zu lassen. Dazu erhalten die Kommunen einen entsprechenden Finanzausgleich. Dieser wurde in § 3 geregelt. Die verankerten Zahlbeträge in § 3 sind schlüssig. So wurde uns seitens der Landesregierung eindeutig dargelegt, dass sie die Grundlage der in den letzten Jahren erfolgten Anmeldungen des Prostitutionsgewerbes beim Landesverwaltungsamt waren.

In § 2 wird die Verwaltungskostenfreiheit geregelt. Der Mehrheit der Mitglieder des Ausschusses war es wichtig, dass die Prostituierten und Sexarbeiter keine Verwaltungskosten, also keine Gebühren und Auslagen, zu zahlen haben.

In Thüringen sind ca. 500 Prostituierte tätig. Davon sind ca. 350 angemeldet, man geht von einer Dunkelziffer von 150 aus. Die Mehrheit der Mitglieder des Ausschusses haben sich noch mal klar für die Verwaltungskostenfreiheit positioniert. Die Begründung ist gut nachzuvollziehen. Die Prostitution ist kein Gewerbe wie jedes andere. Daher müssen auch hier andere Bedingungen gelten. Dieser Argumentation ist die Mehrheit der Ausschussmitglieder außer der AfD gefolgt.

In der jetzigen Gesetzesregelung kann in § 2 somit sichergestellt werden, dass die Hemmschwelle zur Anmeldung und zur Beratung aufgrund von wegfallenden Gebühren gesenkt wird.

Positiv ist von den Ausschussmitgliedern § 1 Abs. 7 diskutiert worden. Darin wird geregelt, dass perspektivisch eine unabhängige Fachberatungsstelle nach § 8 Abs. 2 Satz 1 des Prostituiertenschutzgesetzes in Thüringen aufgebaut werden soll. Im Haushalt 2020 sind bereits 200.000 Euro für diese Beratungsstelle eingestellt. Mit der gesetzlichen Verankerung wird eine Finanzierung perspektivisch auch in den Folgejahren auf sichere Füße gestellt.

In der Stellungnahme zum Beispiel vom Landesfrauenrat, aber auch vom Gemeinde- und Städtebund sowie vom Landkreistag wurde die Frage nach der Übernahme der Dolmetscherinnenleistung nochmals formuliert. Die Beauftragte der Landesregierung für Frauen und Männer, Frau Ohler, konnte den Ausschussmitgliedern eindeutig darlegen, dass diese Dolmetscherleistungen auch perspektivisch finanziert werden und den Kommunen hier keine Mehrkosten entstehen. Somit ist die in den Stellungnahmen des Landesfrauenrats und der kommunalen Spitzenverbände postulierte Gefahr gebannt.

Ich bitte Sie im Namen der Ausschussmitglieder, dem Gesetzestext zuzustimmen, damit alles auf

den Weg gebracht werden kann. Ich danke Ihnen für das Zuhören.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Damit eröffne ich die Aussprache. Das Wort hat Frau Abgeordnete Herold für die AfD-Fraktion.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, liebe Zuschauer im Netz, verehrte Pressevertreter! Wir beraten heute hier abschließend über einen Gesetzentwurf der Landesregierung, an dem es auch nach einer Anhörung und Expertenbefragung und unter Ausnutzung aller Fristen – bis buchstäblich auf den letzten Drücker – noch einiges zu kritisieren gibt.

Natürlich begrüßen wir es, dass die Registrierung und Beratung der Prostituierten in den Landkreisen und kreisfreien Städten durchgeführt werden und es dafür durch den Mehrbelastungsausgleich Geld vom Land geben soll. Natürlich ist es auch zu begrüßen, dass bei den anstehenden Regelungen die Besonderheiten und Bedürfnisse der im Gewerbe der Prostitution unmittelbar Tätigen in den Blick genommen werden. Aber da fängt das Gesetz schon ein Stückwerk an. Die Schätzungen der Anzahl der selbstständig oder abhängig Tätigen im Sexgewerbe werden für Thüringen genauso wie für ganz Deutschland als viel zu niedrig angesehen. In Deutschland bewegen sich die Schätzungen im Rahmen von 150.000 bis 700.000. Nimmt man diesen Ansatz für Thüringen, können wir von den amtlich angenommenen 500 Prostituierten ausgehen, dürfen aber genauso berechtigt von mehr als viermal so vielen Beschäftigen ausgehen, also mehr als 1.400. Durch die in der Branche übliche Rotation, auch von Woche zu Woche, entzieht sich die Szene einer genauen Erfassung ihrer Akteure. Deshalb kritisieren wir hier die für die kreisfreien Städte und die Landkreise als viel zu niedrig angesetzte Erstattung.

Auch verstehen wir immer noch nicht, warum man hier bei einer Gewerbeanmeldung auf die fälligen Gebühren verzichtet in einem Markt, der in Deutschland milliardenschwer ist. Dem befürchteten Vermeidungsverhalten seitens der Gewerbetreibenden bei der Anmeldung ließe sich leicht durch mehr Kontrollen und Sanktionen gegen die großen Anbieter und Arbeitgeber entgegenwirken. Es ist auf jeden Fall den Betreibern kleinerer Kosmetikoder Nagelstudios oder anderen vergleichsweise kleinen Selbstständigen nicht zu vermitteln, warum

(Abg. Stange)

sie für die Anmeldung ihrer Gewerbe Gebühren bezahlen müssen und die Prostituierten bzw. deren Arbeitgeber – oder auch Zuhälter – das nicht bezahlen sollen.

(Beifall AfD)

Nur an einer Stelle ist die Landesregierung richtig großzügig, nämlich bei der Bereitstellung von Geld für den Aufbau einer Fachberatungsstelle. Diese Institution werden wir in der Zukunft einmal genauer unter die Lupe nehmen und nachsehen, wie viele und welche Leistungen für wie viele Prostituierte dort nicht nur angeboten, sondern auch durchgeführt werden. Die Rede ist ja von bis zu 200.000 Euro pro Haushaltsjahr. Angesichts der doch recht überschaubaren Anzahl angemeldeter Prostituierter erscheint uns das recht hoch gegriffen.

(Beifall AfD)

Wie aus den Zuschriften, Medienberichten und Anzeigenportalen für käufliche Erotik zu entnehmen ist, stammen zwischen 50 und 85 Prozent der Menschen, die sich auf diesem Markt anbieten, aus dem Ausland. Sie sind oft mangelhaft ausgebildet, verfügen über kaum oder keine Fremdsprachenkenntnisse und brauchen demzufolge bei Anmeldung und Beratung ganz dringend qualifizierte Dolmetscherleistungen. Dabei braucht es wegen der juristisch und medizinisch, aber auch steuerrechtlich sensiblen Materie zuverlässige, am besten vereidigte Dolmetscher. Die dabei entstehenden Kosten belaufen sich auf Summen zwischen 16 bis 150 Euro pro Stunde für Übersetzungsleistungen.

(Zwischenruf Abg. Stange, DIE LINKE)

Ja, Frau Stange, Links-Rot-Grün hat sich in dieser Legislatur schon manches vorgenommen, was nachher wie heiße Luft verpufft ist.

(Beifall AfD)

(Zwischenruf Abg. Stange, DIE LINKE: Ach, erzählen Sie doch nicht so einen Quatsch!)

Diese Kosten sind bei der Aufstellung der Kostenerstattung überhaupt nicht erwähnt. Ohne präzise Übersetzungen sind aber die angebotenen Betreuungs- und Schutzziele in diesem Gesetzentwurf nicht erzielbar und bleiben somit für den betroffenen Personenkreis auch völlig ohne Wert.

Noch zu kritisieren ist die Verteilung der Zuständigkeiten, wie in § 1 Abs. 5 festgelegt. Hier sehen wir eine Gefahr für die Entstehung von Kompetenzwirrwarr, zusätzliche Bürokratie und das Hängenbleiben der Anliegen der Betroffenen in der Endlosschleife zwischen zwei oder drei Ministerien. Dabei

bleiben die Rechte der Betroffenen und/oder die Interessen auch der Steuerzahler auf der Strecke.

Alles in allem bleibt dieses Gesetz weit hinter seinen Möglichkeiten, vor allem aber weit hinter den Bedarfen der Landkreise und kreisfreien Städte und auch letztendlich hinter den Bedürfnissen und Bedarfen der Prostituierten zurück. Gleichwohl sehen wir die Notwendigkeit, den Landkreisen und kreisfreien Städten wenigstens einen Teil ihrer zu erwartenden Aufwendung zu erstatten. Wir werden uns hier enthalten, verbunden mit der Hoffnung, dass die nächste Landesregierung an dieser Stelle ihrer Aufgabe besser gerecht wird. Vielen Dank.

(Beifall AfD)

Das Wort hat für die FDP-Fraktion Herr Abgeordneter Montag.

Sehr verehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, zunächst Entscheidung und Abstimmverhalten vorweg: Wir werden diesem Gesetzentwurf, weil er ja die Zuständigkeit zur Ausführung des Prostituiertenschutzgesetzes auf die Landkreise überträgt, zustimmen. Das Thema ist aber – glaube ich – etwas breiter zu diskutieren, als es dieser Gesetzentwurf, da er ja eher eine formale Frage klärt, nahelegt. Das haben die Anhörung und die uns erreichten Zuschriften bestätigt, dass der grundlegende Ansatz, den wir in Deutschland verfolgen, nicht dazu führt, das Ziel, was wir eigentlich haben, zu erreichen. Denn Prostituierte werden eben nicht ausreichend vor Gewalt, Organisierter Kriminalität und gerade auch Menschenhandel geschützt. Nur rund 10 Prozent der Prostituierten sind überhaupt gemeldet. Das heißt: 90 Prozent des Gewerbes finden illegal und im Dunkeln statt. Es fehlen zu diesem Umfeld, zu dieser Frage der Kriminalität Dunkelfeldstudien. Menschenhandel, Zwangsprostitution, schwerwiegende Verstöße gegen die körperliche, geistige und auch sexuelle Selbstbestimmung insbesondere von Frauen gibt es nicht nur irgendwo, sondern auch in Thüringen.

Des Weiteren fehlen in Thüringen in den Landkreisen fachkundige Übersetzer. Überwiegende Herkunftsländer der Prostituierten sind Thailand, Vietnam oder sie sind osteuropäischer Herkunft. Das hat uns der Thüringische Landkreistag so bestätigt. Beratungsstellen sind knapp. Die Ressourcen für Beratung sind nicht ausreichend vorhanden.

Was können wir tun? Bessere Ausstattung, Koordinierung der Strafverfolgungsbehörden: Ja! Den

(Abg. Herold)

Rechtsrahmen ändern – beispielsweise muss das Einbehalten von Ausweispapieren durch Privatpersonen strafbar werden –: Ja! Bereitstellung von niedrigschwelligen Beratungs- sowie Professionalisierungsangeboten: Auch richtig! Prävention und Bildungsarbeit usw. usf.! Und ganz entscheidend, was kann die Landesregierung tun? Thüringen könnte sich beispielsweise im Rahmen der bestehenden Bund-Länder-Arbeitsgruppe zum Menschenhandel für eine untergeordnete Arbeitsgruppe zu „Zwangsprostitution und Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung“ einsetzen. Da könnte Thüringen Verantwortung übernehmen.

Ich habe das etwas eingekürzt, weil mir noch ein anderer Punkt wichtig ist. Das wurde schon von meinen Vorrednern gesagt und wird wahrscheinlich auch von den Kolleginnen und Kollegen, die nach mir sprechen, gesagt werden. Die Frage, die mich persönlich umtreibt, ist: Ist der Ansatz, den wir in Deutschland verfolgen, überhaupt der richtige? Schaffen wir es, Menschen aus der Illegalität zu holen und sie am Ende zu schützen? Was gut gemeint war, geht eben doch viel zu häufig nach hinten los, wenn der Menschenhandel gerade dort blüht. Nach Schätzungen von Landeskriminalämtern, Sozialämtern und Frauenrechtsorganisationen werden zwischen 80 und 95 Prozent der Prostituierten zur Sexarbeit gezwungen. Durch das Anmelden darf nicht der Eindruck entstehen, dass die meisten das freiwillig tun. Aus meiner Sicht hat dort die Debatte eine Schieflage bekommen. Interessant finde ich daher als Ansatz das sogenannte Nordische Modell, mit dem versucht wird, Menschen aus der Illegalität zu holen und dass diejenigen, die Sexarbeit nachfragen, sich ihrer gesellschaftlichen Verantwortung stellen. Mit dem Nordischen Modell hat man es geschafft, dass die Nachfrage nach gekauftem Sex gesunken ist, dass Menschen aus der Illegalität herausgekommen sind, dass sie überhaupt greifbar waren für das, was wir ansonsten mit dem breiten Hilfsangebot versucht haben.