Die rechtlichen Rahmenbestimmungen und der Datenschutz sind auch angesprochen worden. Bei allem, was wir tun, dürfen wir keinesfalls Fragen von Datenschutz und ‑sicherheit aus den Augen verlieren. Da infolge der Novellierung des Datenschutzrechts auf europäischer, Bundes- und Landesebene bisherige Regelungen den notwendigen Anforderungen nicht mehr gerecht werden, hat sich das Thüringer Bildungsministerium entschlossen, eine Rechtsverordnung zur umfassenden Regelung des Datenschutzes im Anwendungsbereich des Thüringer Schulgesetzes zu erlassen. Die Erarbeitung erfolgte in einer Arbeitsgruppe „Datenschutz“ meines Ministeriums. Daran haben Vertreterinnen und Vertreter des Ministeriums, des Thüringer Instituts für Lehrerfortbildung, Lehrplanentwicklung und Medien – ThILLM –, des Hauptpersonalrats und des Thüringer Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit teilgenommen. Also hier haben wir mit dieser Institution für Datenschutz in Thüringen eng zusammengearbeitet.
Die Arbeitsgruppe hat den Entwurf abschließend beraten, hat einen weitgehenden Konsens erreicht. Zudem wurde der Entwurf ausgewählten Schulleiterinnen und Schulleitern aller Schularten vorgelegt, um weitere Einschätzungen aus der Schulpraxis zu berücksichtigen. Der Gesamtprozess ist coronabedingt noch nicht ganz abgeschlossen, aber auf einem guten Weg. Ich hoffe, dass wir dann im nächsten Schuljahr diese entsprechende Verordnung oder Richtlinie auch öffentlich machen können.
Wie geht es nun weiter? Wir haben jetzt viele Herausforderungen. Die Schlussfolgerungen aus den letzten anderthalb Jahren, was den Distanzunterricht und die Nutzung digitaler Bildungsmedien betrifft, sind natürlich wichtig; das wird vor Ort an den Schulen gemacht, aber auch ganz konkret im Ministerium und im ThILLM. Es geht hier darum, dass wir mit den Kooperationspartnern unter der Leitung meines Ministeriums auch den Austausch fortsetzen. Wir beschäftigen uns dort sowohl mit inhaltlichen als auch mit rechtlichen Fragen, die auch hier in den Reden verschiedener Abgeordneter zum Ausdruck gekommen sind. Hier geht es um Technik, es geht um die digitale Didaktik und es geht um Medienbildung.
Ich will noch mal sagen, auch wenn ich viel über Technik gesprochen habe: Technik ist die Voraussetzung, um überhaupt digitale Bildung zu ermöglichen. Im Zentrum steht dabei – da geht es um Unterricht – die Arbeitsgemeinschaft „Digitale Didaktik“. Ziel ist es, die Erarbeitung und Entwicklung von Konzepten einer digitalen Didaktik als Grundlage der gesamten Entwicklung zu erreichen.
Lassen Sie mich zum Schluss kommen. Digitalisierung ist in aller Munde. Wenn ich mich hier so im Saal umschaue, sehe ich ja auch, dass alle irgendwie digital unterwegs sind, Sie twittern natürlich alles das, was ich hier jetzt gerade erzählt habe, schon mal. Das ist auch gut so.
Ja – ich glaube, Frau Astrid Rothe-Beinlich, es ist gut, dass wir auch mal lachen können! Also, es ist ja alles gut so.
Aber es ist ja so, heute wird vieles in Echtzeit auch über die sozialen Medien vermittelt, das ist eine Herausforderung nicht nur für junge Leute, sondern auch für diejenigen, die in der Politik aktiv sind. Es ist richtig und wichtig, aber das hat auch etwas mit Medienkompetenz zu tun, um die richtigen Dinge in die Welt zu schicken.
Wir wissen, dass das alles sehr vielfältig ist, dass es für alle auch eine große Verantwortung bedeutet. Das ist auch das, was Frau Rothe-Beinlich angesprochen hatte, es geht auch immer noch ums Geld, ganz klar. Wir haben jetzt die Mittel, diese Millionen, die ich aufgezählt habe, das ist alles Geld, was bis 2024 zur Verfügung steht. Die Frage ist: Was ist danach? Ich bin der Meinung, dass der Bund nicht aus der Verantwortung entlassen werden kann. Das ist das, was – ich glaube – Herr Tischner hier auch angesprochen hatte, was auch in dem Antrag zum Ausdruck kommt. Wir brauchen hier eine gemeinsame Kraftanstrengung aller Beteiligten, um diesen Weg der Digitalisierung fortsetzen zu können. Denn eins wird nicht funktionieren, dass wir Länder vom Bund jetzt sozusagen angefüttert und dann alleine gelassen werden. Das wird ein Kraftakt und das hat auch gar nichts mit der aktuellen Koalition zu tun, sondern es hat generell mit der Landespolitik zu tun, wie das dann umgesetzt wird.
Ich weiß eins: Digitalisierung ist aus den Thüringer Schulen nicht mehr wegzudenken. Wir müssen das weiterentwickeln. Dazu werden Lehrkräfte weiterqualifiziert, die sich unwahrscheinlich engagieren.
Ich stelle fest, dass wir uns zwischen den Fraktionen von Linke über Grüne, SPD, FDP und CDU in der Grundausrichtung einig sind. Wir haben in Einzelfragen Differenzen, das ist auch gut so, das ist auch normal so. Herr Montag, ich sehe da gar kein Problem. Das ist auch gut so, weil ich glaube, dieser produktive Meinungsstreit kann uns nur weiterbringen. Das ist also einfach nur förderlich.
Aber wenn man sagt, die Grundausrichtung, wir wollen die Schulen digitalisieren, wir wollen auch die Schülerinnen und Schüler fit machen für eine digitale Welt, für die Welt 4.0 – oder vielleicht heißt sie irgendwann mal 6.0 – ist das, glaube ich, eine wichtige Herausforderung. Und wenn wir dann den Alltag von Kindern und Jugendlichen mit der Bildung zusammenbringen, dann ist das, glaube ich, genau das, was wir brauchen. Es geht um die Reise in die Zukunft, Herr Jankowski, da weiß ich, dass dieser Teil des Landtags mit mir zusammensteht, mit der Regierung zusammensteht, was die Zukunft betrifft. Sie sind nicht dabei. Gut – das ist immer so. Einzelne bleiben am Bahnsteig zurück. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank. Aufgrund der längeren Redezeit der Landesregierung ergeben sich jetzt noch zusätzliche Minuten für die Abgeordneten. Möchte irgendjemand noch mal zu dem Thema sprechen? Die Abgeordnete Baum hat sich noch mal zu Wort gemeldet. Sie haben noch knapp 10 Minuten.
Das ist natürlich für eine Fraktion, die sonst immer nur fünf Minuten Redezeit hat, jetzt echt viel – hätte ich das gewusst.
Nein, mir geht es nur darum, dass ich gern zwei Sachen noch mal klarstellen würde, weil die mir so ein bisschen auf der Seele brennen. Herr Jankowski hat sich in seinem Redebeitrag darüber beschwert, dass wir in dem Antrag ganz deutlich schreiben, dass es eine Anschlussfähigkeit aller Systeme zu allen anderen Systemen geben muss, und hat das damit begründet, dass wir jetzt quasi die Tür öffnen für eine Digitalisierungslobby. Ich will das nur noch mal richtigstellen. Es ist essenziell, wenn wir im öffentlichen Raum Systeme entwickeln oder Hardware einsetzen, dass das offene Schnittstellen sind, an die jederzeit andere Systeme ando
sondern das hat etwas damit zu tun, dass wir uns nicht von einem Hersteller abhängig machen sollten, und es hat etwas mit Teilhabegerechtigkeit zu tun an der Stelle.
Das Zweite ist, Herr Tischner hat vorhin sehr plastisch darzustellen versucht, was hybride Unterrichtskonzepte sind, und ich muss Ihnen da schwer widersprechen. Wenn Sie darüber sprechen, dass ein Lehrer vor einer Kamera steht, dann reden wir über Teleschule. Das hatten wir, glaube ich, schon in den 60ern oder irgendwie so, zumindest seit Erfindung des Fernsehers – „We are learning English“.
Das hat nichts mit hybriden Unterrichtskonzepten zu tun. Hybride Unterrichtskonzepte lassen zu, dass wir zum Beispiel Experten in den Unterricht reinbeamen per Bildschirm und befragen, in der Raumstation oder so. Da kann man vom hybriden Unterrichtskonzept sprechen. Es gibt aber dazu auch die Möglichkeit zu sagen, es ist ein hybrides Unterrichtskonzept – das ist das, was vielleicht Herr Wolf gemeint hat –, indem es die Möglichkeit gibt, dass auch Schüler sich in den Unterricht, der übertragen wird, reinklinken, um zum Beispiel das eigene Selbstlernen zu unterstützen.
Also noch mal: Wir sind uns doch einig, dass die Lehrkraft für den Unterricht und auch für den Lernprozess essenziell ist, das wissen wir doch. Aber wenn es darum geht, den Lernprozess zu unterstützen, dann müssen wir – und gerade wenn wir Digitalisierung sinnvoll einsetzen und alle Potenziale nutzen – aufhören, in diesen Bänken und in diesem Klassenraum zu denken. Es geht darum, den Lernprozess zu unterstützen. Da gehören Selbstlernphasen dazu, da gehört Lernbegleitung durch die Lehrkraft dazu. Da gibt es Systeme, die das unterstützen können. Es wird Zeit, dass wir da rausdenken.
Ich hoffe, es lag jetzt nicht an meinem Redebeitrag, aber ich wünsche euch allen schöne Ferien. Vielen Dank.
Vielen Dank. Gibt es weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten? Das kann ich nicht erkennen. Dann würden wir zur Abstimmung kommen. Abgestimmt wird direkt über die in der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bildung, Jugend und Sport in der Drucksache 7/3365 empfohlene Neufassung der beiden inhaltlich zusammengeführten Anträge. Wer möchte dieser Beschlussempfehlung zustimmen? Das sind die Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD, der FDP und der CDU. Wer stimmt gegen diese Beschlussempfehlung? Das ist die Fraktion der AfD. Gibt es Enthaltungen? Das kann ich nicht erkennen. Damit ist die Beschlussempfehlung für die neu gefassten Anträge angenommen und ich kann diesen Tagesordnungspunkt schließen.
Einsetzung eines Untersuchungsausschusses „Treuhand in Thüringen: Erfolgsgeschichte oder Ausverkauf – Rolle und Untersuchung der Arbeit der Treuhandanstalt und der zuständigen Niederlassungen im Gebiet des heutigen Thüringens“ Antrag der Abgeordneten Bühl, Gottweiss, Henkel und weiterer Abgeordneter der Fraktion der CDU - Drucksache 7/3665 -
Wünscht jemand von den Abgeordneten, dazu die Einbringung zu machen? Nein. Dann würde ich die Aussprache eröffnen. Zunächst hat Abgeordneter Kowalleck das Wort.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, über 30 Jahre nach der deutschen Wiedervereinigung ist es an der Zeit, die Arbeit und Rolle der bereits am 1. März 1990 von der Modrow-Regierung eingesetzten Treuhandanstalt in Thüringen endlich mit gebührendem zeitlichen Abstand, ohne ideologische Scheuklappen und differenziert auf der Grundlage des aktuellen Forschungsstands
parlamentarisch aufzuarbeiten. Bis heute ist die Geschichte der Treuhand umstritten. So meinen die einen, es war eine Erfolgsgeschichte, während wiederum andere die Einrichtung für folgenschwere Fehlentwicklungen verantwortlich machen und die Treuhand pauschal als das Symbol der Abwicklung des Ostens stigmatisieren. Die Interpretationsversuche in letzterer Richtung werden und wurden in der Vergangenheit bis heute wiederholt durch Populisten von rechts und links unternommen, wie die zahlreichen Untersuchungsausschüsse zu Beginn der 1990er-Jahre in den Parlamenten der neuen Bundesländer bzw. im Deutschen Bundestag belegen. Zuletzt wurde im Übrigen im Deutschen Bundestag im Jahr 2019 sowohl von links als auch von rechts mit derselben Zielrichtung die Forderung nach einem Untersuchungsausschuss zur Treuhand gestellt.
Meine Damen und Herren, die Voraussetzungen für eine sachliche, wissenschaftlich fundierte und vor allem differenzierte Aufarbeitung des Wirkens der Treuhand in Thüringen haben sich in den vergangenen fünf Jahren erheblich verbessert. So wurde 2016 die Sperrfrist für die Treuhandakten vorfristig auf Veranlassung des damaligen Bundesfinanzministers Wolfgang Schäuble aufgehoben und bereits ein erheblicher Teil der Akten archivarisch erschlossen. Der Abschluss der Erschließung wird in 2024 erfolgen. Hier arbeitet das Münchner Institut für Zeitgeschichte bereits seit 2017 die Geschichte der Treuhand im Rahmen eines komplexen Untersuchungsprojekts umfassend und detailliert auf.
Meine Damen und Herren, um endlich Licht in die Mythen und Verschwörungstheorien um die Treuhand zu bringen, ist es durchaus sinnvoll, sich 30 Jahre nach der friedlichen Revolution mit der Treuhand auch parlamentarisch näher zu befassen. Wir sollten für uns endlich klären, was man der Treuhand tatsächlich vorwerfen kann und wofür sie auch heute noch zu Unrecht kritisiert wird. Dabei sollte uns klar sein, dass diese Anstalt eine bis dahin nie dagewesene Aufgabe zu erledigen hatte. Wir sollten wissen, dass die Treuhandanstalt eine Aufgabe zu lösen hatte, die einzigartig in der deutschen Geschichte war. Sie stand vor der gigantischen Aufgabe, welche der 8.000 DDR-Betriebe unter äußerst schwierigen wirtschaftlichen Bedingungen saniert und privatisiert werden sollten. Allein in Thüringen waren bis zur Beendigung der Arbeit der Treuhand im Jahre 1994 2.448 Treuhandprivatisierungen vollzogen worden. Es lagen Investitionszusagen im Umfang von 16 Milliarden D-Mark vor. Es wurden Beschäftigungszusagen für 206.314 Arbeitsplätze gegeben.
Neben Fehlschlägen wie in Bischofferode, wo man zugunsten anderer Kali-Standorte eine Stilllegung forcierte, gab es auch Erfolgsgeschichten, wie CarlZeiss-Jena, Jenoptik in Jena oder Opel in Eisenach. Es ist eine Tatsache, dass es damals – abgesehen von wenigen Ausnahmen – nur wenige leistungsfähige und unter D-Mark-Bedingungen überlebensfähige Betriebe gab.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wenn Sie zuhören würden, dann wäre das, denke ich, für uns alle auch ein wesentlicher Vorteil bei diesem Thema.