Protocol of the Session on July 22, 2021

Gute Bildung im digitalen Zeitalter benötigt nämlich zum einen die richtigen digitalen Infrastrukturen, und das vor allem auf kommunaler Ebene. Auf kommunaler Ebene liegt ja schließlich die Verantwortung in der Schulträgerschaft. Da geht es vor allem um den Ausbau von schnellem Internet. Es braucht die Entwicklung der kommunalen Medienzentren zu IT-Servicezentren für Schulen – das ist auch vorhin schon von meinen Kollegen ausgeführt worden – und auch eine digitale Schulverwaltung, die längst überfällig ist, weil klar ist, die Lehrerinnen und Lehrer können das nicht mal eben nebenbei mit erledigen. Wir haben die Kompetenz vor Ort beispielsweise in Form der kommunalen Medienzentren und wir glauben, dass es hier eine gute und gewinnbringende Zusammenarbeit von Schulen und kommunalen Medienzentren geben kann.

Das Zweite ist auch ganz klar: Die Ausstattung mit den digitalen Endgeräten muss verbessert werden; für die Schülerinnen und Schüler durch Leihgeräte, aber auch für die Lehrkräfte – viele wissen, wovon ich rede – mit Dienstgeräten, auch wenn sich die Anschaffung mitunter noch schwierig gestaltet. Ich glaube aber, wir können froh sein, dass wir endlich nicht mehr darüber diskutieren müssen, dass jede Lehrerin, jeder Lehrer auch eine E-Mail-Adresse braucht. Da sind wir inzwischen zum Glück ein ganzes Stück weiter. Aber es ist eben leider immer noch nicht selbstverständlich, wir wissen, wie sich die Bedingungen in den Schulen tatsächlich vor Ort darstellen.

(Vizepräsidentin Henfling)

Ganz entscheidend ist – und das haben vorhin auch mein Kollege Dr. Hartung, auch Torsten Wolf, auch meine Kollegin Franziska Baum schon gesagt –, wir müssen in die Aus-, Fort- und Weiterbildung investieren, und zwar auch der Lehrerinnen und Lehrer, und diese fächerübergreifend organisieren und auch mehr Verbindlichkeit für Fortbildung schaffen. Ich weiß, das ThILLM macht da schon ganz gute Angebote, aber wenn wir mal genau hinschauen, wie viele Lehrerinnen und Lehrer diese schon wahrgenommen haben, sie schon wahrnehmen konnten, dann gibt es jedenfalls noch einen ganz großen Bedarf.

Das Vierte ist: Wir müssen die Schulen natürlich auch bei der Auswahl der Tools und bei der Entwicklung von eigenen medienpädagogischen Konzepten mehr unterstützen.

Das Fünfte ist, und das ist auch ein Punkt, der uns wichtig ist, der vielleicht manchmal ein bisschen zu kurz kommt: Wir müssen auch die Präventions- und Schutzmaßnahmen verstärken, beispielsweise vor Cybergefahren wie Cyber-Grooming, Mobbing, Sexting, Fake News, genauso wie es mehr Wissen und feste Ansprechpartner zur Einhaltung des Datenschutzes braucht. Hier äußere ich einen Wunsch, dass sich nämlich unser Datenschutzbeauftragter als Service- und Ansprechpartner erweist und nicht nur als derjenige, der Probleme sieht, wo es sie ganz sicher auch gibt, sondern entscheidend ist ja, Lösungen aufzuzeigen. Das wäre etwas, was wir gern gemeinsam angehen würden.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP)

Das Sechste ist, dass wir uns natürlich auch die strategische Weiterentwicklung anschauen müssen, sowohl auf Bundesebene, beispielsweise durch eine Bundeszentrale für digitale Medienbildung, durch länderübergreifende wissenschaftliche Studien, aber natürlich auch auf der Landesebene, indem wir unsere Digitalstrategien weiterentwickeln und hier auch mehr Fachkompetenz mit einbeziehen.

Abschließend will ich noch auf ein paar Punkte eingehen. Wenn wir heute diesen Antrag beschließen, dann soll es nicht nur geduldiges Papier oder sozusagen ein digitales Dokument sein, sondern wir verpflichten uns zugleich, für die notwendigen Maßnahmen auch die entsprechenden Ressourcen bereitzustellen. Das wird eine große Herausforderung für die kommenden Haushaltsverhandlungen. Ich hoffe, dass sich dann auch noch alle so gut daran erinnern, wenn wir hier in ein paar Wochen darüber sprechen.

Die Corona-Pandemie hat sehr deutlich vor Augen geführt, dass digitale Medien immer mehr zum selbstverständlichen Werkzeug für alle Lernenden, aber auch für alle Lehrenden werden. Der Grundsatz muss aber immer das pädagogische Primat sein, also sprich, die pädagogische Förderung der Kinder und Jugendlichen steht im Mittelpunkt, denn digitale Bildung war nie Selbstzweck und wird auch nie Selbstzweck sein. Positiv ist, dass wir eine große Einigkeit darüber haben, dass wir eine gute, gemeinsam getragene Strategie entwickeln müssen. Wir als Grüne formulieren es so: Kinder haben ein Recht – und zwar alle Kinder – auf gute Bildung und das gilt für uns natürlich auch für die digitale Bildung. In diesem Sinne werben wir um Zustimmung zu unserem Antrag. Vielen herzlichen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank. Ich habe jetzt keine weiteren Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten. Dann hat sich für die Landesregierung Minister Holter zu Wort gemeldet. Bitte schön.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben in den letzten Wochen und Monaten eine intensive Debatte über die Digitalisierung unserer Schulen erlebt. Manchmal hatte ich einen Eindruck, als ob Einzelne mit dem Schulbus auf den Mond reisen wollten. Das ist natürlich nicht möglich, aber was wir in den letzten Wochen geschafft haben, ist, dass wir mit dem Schulbus die digitale Schallmauer durchbrochen haben. Ich komme im Einzelnen noch mal darauf zurück.

Liebe Schülerinnen und Schüler und liebe Lehrerinnen und Lehrer, stellvertretend für alle Schülerinnen und Schüler und Lehrerinnen und Lehrer und die anderen an Schule Tätigen, ich habe es gestern bereits in der Aktuellen Stunde gesagt und will es in eurer und Ihrer Anwesenheit noch einmal wiederholen: Herzlichen Dank für das Engagement, für das Verständnis und den Einsatz in diesem vergangenen Schuljahr, das wirklich nicht einfach, das besonders herausfordernd war. Das wissen diejenigen am besten, die in Schule unmittelbar tätig sind und gelernt haben bzw. gelehrt haben. Klar ist, dass dieses Schuljahr ein schwieriges, ein schweres war. Wenn man sich aber die Abiturergebnisse 2021 anschaut, das sind die besten in Thüringen, seit sie statistisch erhoben werden. Ich will Ihnen und euch schöne Ferien wünschen. Alle brauchen die Erho

(Abg. Rothe-Beinlich)

lung, ganz klar. Dann starten wir gemeinsam in das neue Schuljahr mit einer guten Zuversicht, dass die Schulen offen bleiben.

Die CDU hat heute eingefordert, ich soll sagen, ob die Schulen offen bleiben. Die Schulen bleiben unter jeden Bedingungen offen. Darauf können Sie sich verlassen, meine Damen und Herren.

Wenn Herr Tischner mir die Hand reicht, dann nehme ich nicht nur Ihre Hand, Herr Tischner, dann nehme ich gleich den ganzen Arm, weil wir uns in dieser Frage hier in diesen Fraktionen – also von Ihrer Fraktion der CDU bis zur Linken – vollkommen einig sind. Das ist auch gut so. Denn es geht, Herr Jankowski, um die Frage, ob wir mit Ihnen, der AfD, in die Vergangenheit reisen – ja, Ihre Rede war eine Reise in die Vergangenheit, das muss man deutlich sagen –

(Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP)

oder ob die demokratischen Kräfte gemeinsam in die Zukunft reisen. Ich und diese demokratischen Kräfte stehen für die Zukunft. Das haben die Reden noch mal untermauert. Auch der gemeinsame Antrag beweist das.

Wenn wir gestern in einer Aktuellen Stunde, liebe Schülerinnen und Schüler, darüber gesprochen haben, wie es hier parlamentarisch weitergeht, dann erlebt ihr, erleben wir alle jetzt gerade das praktische Beispiel, wie sich fünf Fraktionen über eine grundsätzliche Ausrichtung einigen können. Wir haben inhaltlich diskutiert, wir haben uns inhaltlich gefetzt und gestritten. Aber am Ende ist etwas Gutes herausgekommen. Das liegt hier zur Abstimmung vor, und zwar von fünf Fraktionen mit durchaus unterschiedlichen parteipolitischen Ansätzen – auch die sind in den Reden wieder deutlich geworden. Das kann sich sehen lassen. Ich denke, Herr Voigt, das wäre eine Basis, über die man reden kann, wie man vernünftige Politik für Thüringen über die Parteigrenzen hinweg gemeinsam machen kann. Herzlichen Dank für das, was unter den fünf Fraktionen hier ausgehandelt wurde.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Ich habe unter diesem Tagesordnungspunkt die Gelegenheit, aus Sicht der Landesregierung auf einige Fragen einzugehen. Über die Rolle und Bedeutung von Digitalisierung zu sprechen erübrigt sich. Wir wissen, dass es um Chancen und Risiken geht. Es liegt in unserer Hand, als gesellschaftliche Akteure die Regeln der Digitalisierung – in diesem konkreten Fall im Schulwesen – zu gestalten. Darum geht es und das ist die Ausrichtung des An

trags. Die vielschichtigen Diskussionen, die stattgefunden haben, zeigen, dass wir einen Grundkonsens haben – das ist richtig und wichtig – und dass wir uns über die unterschiedlichen Vorstellungen hinaus auf diesen Konsens verständigen konnten. Das ist gut so. Deswegen kann ich diese Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bildung, Jugend und Sport im Thüringer Landtag nur unterstützen.

Digitalisierung ist kein Selbstzweck, das haben die Rednerinnen und Redner zum Ausdruck gebracht. Wir stehen vor einer Herkulesaufgabe. Wenn wir uns erinnern, wir wollten 2020 mit Pilotschulen beginnen. Die Corona-Krise hat uns faktisch ins kalte Wasser gestoßen. Wir mussten von null auf hundert den digitalen Unterricht, die digitalen Bildungsmedien viel stärker anwenden, als das ursprünglich geplant war. Daher geht es jetzt darum, nicht zurückzufallen, sondern auf diesem Fundament weiterzumachen, nicht nur hier in Thüringen, sondern in ganz Deutschland.

Weil die Digitalisierung so viele verschiedene Aspekte betrifft, will ich auf diese eingehen, um zu sagen, wo wir ganz konkret stehen und worum es geht. Es geht zum Beispiel um Leitungskapazitäten bei der digitalen Infrastruktur, es geht um die Beschaffung und Einrichtung der notwendigen Technik und technischer Endgeräte, es geht um die Fortbildung der Lehrkräfte im Umgang mit digitalen Lernformaten, die Befähigung der Schülerinnen und Schüler, die Medien verantwortungsvoll und kritisch zu nutzen. Es geht auch darum, die Fragen der Datensicherheit zu beachten. Fast alle Rednerinnen und Redner sind darauf eingegangen. Die Liste ist unvollständig. Man könnte sie ausweiten. Ich glaube, das könnten wir hier alle gemeinsam in der Schwarmintelligenz leisten, müssen wir aber nicht, weil wir uns am Ende in dieser Frage einig sind. Corona hat diese Entwicklung beschleunigt.

Ich will hier noch mal sagen: Es geht nicht darum, ausschließlich digitalen Unterricht zu machen, sondern es geht am Ende darum, eine vernünftige Kombination, ein Miteinander von analogem Unterricht und digitalen Medien zu erreichen. Selbstverständlich, Herr Tischner, spielt das Verhältnis von Schülerinnen und Schülern und Lehrerinnen und Lehrern eine wichtige Rolle. Das ist das Einmaleins der Bildung. Daran wird niemand etwas ändern. Aber die Chance, Digitalisierung für guten Unterricht zu nutzen an jedem Ort in Thüringen, die, glaube ich, sollte man tatsächlich nutzen.

Digitalisierung bedeutet Veränderung, sie bedeutet eben nicht Stillstand, wie die AfD das einfordert. Diese Veränderung positiv anzunehmen, das ist ge

(Minister Holter)

nau das, was wir – und das sagt auch der Antrag – gemeinsam jetzt in Angriff nehmen wollen.

Wo stehen wir bei der digitalen Bildungsinfrastruktur? Ich will noch mal daran erinnern: Der DigitalPakt Schule wurde am 16. Mai 2019, das ist jetzt zwei Jahre her, unterzeichnet. Der DigitalPakt Schule läuft von 2019 bis 2024 und hier geht es darum, die IT-Infrastruktur an den Schulen auszubauen bzw. Investitionen in landesweite und regional wirkende Infrastrukturmaßnahmen der Informationstechnik zu unterstützen. Außerdem gibt es in diesem Zusammenhang auch die Beteiligung der Länder an übergreifenden Maßnahmen. Diese Vereinbarung vom 16. Mai 2019 ermöglicht uns in diesem Rahmen, dass wir insgesamt 147.075.566 Euro in Thüringen zur Verfügung haben. 90 Prozent gibt der Bund, 10 Prozent das Land. Das sind Investitionen von 132.365.000 Euro in die digitale Infrastruktur an den Schulen und hier geht es prioritär um die Vernetzung von Schulen. Bis zum 14. Juli dieses Jahres, also 2021, sind insgesamt 157 Anträge von staatlichen und privaten Trägern bei uns im Bildungsministerium eingegangen. Weitere sieben befinden sich in der Bearbeitung. Diese 157 Anträge für IT-Infrastrukturmaßnahmen an 347 Schulen binden somit rund 46 Millionen Euro, genau 45.992.191,23 Euro.

Die Anträge und die Umsetzung der DigitalPaktVorhaben erfordern umfangreiche Vorbereitungen, die die Schulträger bei der Planung von Infrastrukturmaßnahmen zu leisten haben. Für euch noch mal: Für diese Dinge ist der Schulträger zuständig – euer Schulträger ist der Ilm-Kreis oder die Stadt Ilmenau, das weiß ich jetzt nicht aus dem Kopf, aber wir gehen mal davon aus, dass es der IlmKreis ist, der für diese Maßnahmen ganz konkret zuständig ist. Wir geben das Geld und Medienkonzepte, darüber ist schon gesprochen worden, liegen in Thüringen zurzeit für etwa 500 Schulen vor. Herr Wolf ist darauf eingegangen, dass wir die Anforderung, dass die als Voraussetzung für die Beantragung notwendig sind, im Zusammenhang mit der Corona-Krise ausgesetzt haben.

Für die landesweiten und die regionalen IT-Infrastrukturmaßnahmen für Schulen stehen insgesamt 7.353.778 Euro zur Verfügung und hiervon wird ein Teil für die Schulcloud eingesetzt. Wir haben ja gerade gehört von der CDU und auch der FDP – ich glaube, Frau Baum hat das heute nicht ausgeführt, aber Sie haben das ja immer wieder deutlich gemacht –, was die Vielfältigkeit der Anbieter betrifft. Wir haben uns entschieden, die Schulcloud zu nutzen – wir haben 981.500 Euro hier eingesetzt –, die mittlerweile von 875 Schulen in Thüringen störungsfrei genutzt werden kann.

Es gibt dann zentrale Administrationslösungen von Schulträgern, die gefördert werden. 2.563.465 Euro sind auch bewilligt worden und weitere Anträge werden von Schulträgern angekündigt. Das ist alles aus diesen 7 Millionen und entsprechend sind bei diesen Förderschwerpunkten 3.554.965 Euro gebunden. Wir haben dann eine erste Zusatzvereinbarung zu diesem DigitalPakt I geschaffen. Das ist das Sofortausstattungsprogramm. Da geht es um die Schaffung digitaler Endgeräte für Schülerinnen und Schüler, Tablets, andere Geräte, die da genutzt werden können. Das sind in Thüringen 14.707.600 Euro, wiederum 90 Prozent Bund, 10 Prozent Land. Mit Stand vom 14. Juli 2021 sind alle Mittel gebunden, also diese 14,7 Millionen sind gebunden durch die Schulträger und durch die Träger der Schulen in freier Trägerschaft. Bei der Beschaffung kam es mehrheitlich zu Verzögerungen. Wir haben auch hier im Landtag mehrfach darüber gesprochen, dass die Mittel bereits im vergangenen Jahr gebunden wurden, aber der Markt leergefegt war und Ausschreibungsverfahren, Vergabeverfahren durch die Schulträger zu beachten waren und auch noch die Lieferungen durch die entsprechenden Hersteller dann sich verzögert haben. Deshalb ist es so, dass diese Geräte nicht immer zeitnah geliefert werden konnten. 2 Millionen Euro sind immer noch gebunden, aber eben noch nicht abgeflossen, weil die Geräte am Ende noch nicht da sind, also die Rechnung noch nicht bezahlt werden konnte.

Die zweite weitere Zusatzverwaltungsvereinbarung war die Administration. Hier geht es um die Förderung von professionellen Strukturen zur Administration. Es gibt ja Landkreise, die morgens vor Schulbeginn alle Geräte in Schulen wirklich durchchecken, ob sie betriebsbereit sind. Das macht das Landratsamt. Es gibt auch Landkreise, die das an Private vergeben haben. Aber am Ende geht es darum, wenn an den Schulen die IT-Struktur genutzt werden soll, dass sie auch störungsfrei arbeitet. Davon muss man sich überzeugen, dazu bedarf es also einer Wartung, einer Überwachung und im Fall, dass mal etwas schiefläuft, auch eines sofortigen Eingriffs, damit das geklärt werden kann. Also dazu wird die IT-Administration entsprechend unterstützt. Dafür werden auch entsprechende Mittel bereitgestellt. Das sind wiederum 14,7 Millionen, die werden vom Thüringer Bildungsministerium kofinanziert, so wie ich das dargestellt habe, 90 zu 10. Von diesen 14,7 Millionen sind bisher 1,6 Millionen – also 1.598.153,43 Euro – per Bescheid gebunden. Das heißt, hier haben wir noch richtigen Nachholbedarf, um diese IT-Administration ausreichend zu finanzieren. Da geht es um Personal, da geht es um Qualifizierung des Personals und andere Dinge.

(Minister Holter)

Es gibt eine dritte Zusatzvereinbarung, die bezieht sich auf die Lehrerendgeräte, wie das in Kurzfassung heißt, die meint jetzt in Verwaltungsdeutsch die Grundlage für die Beschaffung schulgebundener mobiler IT-Endgeräte, die den Lehrkräften im Wege der Ausleihe für dienstliche Zwecke zur Verfügung gestellt werden. Da geht es auch wieder um die schon mehrfach erwähnten 14,7 Millionen, um die mobilen digitalen Endgeräte für die Lehrerinnen und Lehrer bereitzustellen. Auf der Basis dieser 14,7 Millionen haben wir den staatlichen Trägern und den Trägern der freien Schulen auf Grundlage der Anzahl der bei ihnen beschäftigten Lehrkräfte Mittel zugewiesen. Es gibt also ein Budget, in dessen Rahmen die Träger diese mobilen digitalen Endgeräte, Leihgeräte dann beschaffen können. Aktueller Stand: Seit dem 27. April 2021 haben 57 Anträge das Bildungsministerium erreicht, die alle insgesamt bearbeitet wurden. So sind bisher 10.362.653,06 Euro entsprechend gebunden von diesen 14,7 Millionen. Ich nenne die Zahlen deswegen, um deutlich zu machen, hier liegt nicht Geld rum, sondern es ist auch schon weitestgehend eingesetzt. Hier ist noch eine kleine Differenz, aber am Ende liegt es in der Verantwortung der Schulträger, diese Mittel dann auch nicht nur abzurufen, sondern auch die Geräte zu beschaffen.

Die Kolleginnen und Kollegen Abgeordneten haben über den Breitbandausbau gesprochen. Ganz klar ist, wenn die Schule nicht am Glasfasernetz oder an schnelles Internet angeschlossen ist oder ich zu Hause nicht ins Internet komme, dann kannst du dich fragen, was die ganze Übung soll. Deswegen ist eine Grundvoraussetzung, dass alle Schulen, die allgemeinbildenden Schulen und die berufsbildenden Schulen, an das schnelle Internet, an das Glasfasernetz angebunden werden. Das läuft auch im Rahmen des Bundesprogramms zum Breitbandausbau. Davon können die Kommunen und die Landkreise genau diesen Glasfaseranschluss der Schulen finanzieren. Von den bereits laufenden Breitbandförderprojekten im Freistaat haben rund 900 der knapp 1.000 Thüringer Schulen partizipiert – sie sind also dort eingebunden – und werden so direkt an das zukunftsfähige Glasfasernetz angebunden.

Wir sind wirklich hier im Ländervergleich Spitzenreiter in der Schulförderung. Das hilft jetzt der Schule, die noch nicht angeschlossen ist, überhaupt nicht, aber für Thüringen gesehen im Vergleich mit anderen sind wir wirklich vorn. Und ich rede davon – wir haben noch bis 2024 Zeit. Der Bund fördert in diesem Zusammenhang die Ausbaukosten mit einem Fördersatz von 50 bis 70 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtkosten und durch das Landesprogramm zum Breitbandausbau werden diese Mittel

bis zu 90 Prozent gefördert und bei finanzschwachen Kommunen sogar bis 100 Prozent. Darüber hinaus besteht für die Kommunen und Landkreise die Möglichkeit, die landeseigene Förderinitiative „Schulen ans Netz“ zu nutzen. Darüber hinaus gibt es natürlich noch weitere landeseigene Maßnahmen zur Förderung der digitalen Infrastruktur. Darauf will ich jetzt im Einzelnen nicht eingehen, das würde jetzt auch den Rahmen dieser Beratung sprengen.

In der Thüringer Digitalstrategie – das ist in der Verantwortung des Thüringer Ministeriums für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft verankert – ist der digitale Kompetenzaufbau von Kindern und Jugendlichen verankert. Diese Maßnahmen sind auch Teil der Digitalstrategie des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport. Was ist der zentrale Kerngedanke? Der zentrale Kerngedanke lautet: Indem wir in Thüringer Schulen digitale Lehr- und Lernangebote flächendeckend verfügbar machen, legen wir die Grundlage dafür, dass junge Menschen über die notwendigen Kompetenzen verfügen, die digitalen Möglichkeiten in allen Lebensbereichen bestmöglich nutzen zu können. Wir befähigen damit die Schülerinnen und Schüler zur aktiven Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen, beruflichen und wirtschaftlichen Leben.

Meine Damen und Herren, die Rednerinnen und Redner der Fraktionen sind auf die Qualifizierung der Lehrkräfte eingegangen. Richtig, Digitalisierung in der Schule funktioniert selbstverständlich nicht ohne qualifiziertes Personal, das natürlich a) die Technik und b) auch die digitalen Bildungsmedien beherrschen muss. Über das Thüringer Institut für Lehrerfortbildung, Lehrplanentwicklung und Medien ist hier mit Anerkennung gesprochen worden. Dieses Institut hat ein Konzept zur Professionalisierung und Schulentwicklung unter der Thematik des Lehrens und Lernens in einer neuen Kultur der Digitalität erarbeitet und entsprechende Fortbildungsangebote angeboten, die auch genutzt werden. Es kann sein – das habe ich hier im Rahmen der Landtagsdebatten auch schon gesagt –, dass also das ThILLM – das Institut wird abgekürzt ThILLM genannt – sich vor Anfragen zur Qualifizierung überhaupt nicht retten kann, weil gerade durch die Corona-Zeit und den digitalen Distanzunterricht eine Vielzahl an Qualifizierungsmaßnahmen von Lehrerinnen und Lehrern selbst eingefordert wurde. So beginnt am nächsten Montag auch eine Sommerakademie, wo es darum geht, genau diesem Qualifizierungswunsch nachzukommen.

Es geht darum, auf der Basis eines europäischen Kompetenzrahmens die entsprechenden Module

(Minister Holter)

anzubieten. Da geht es um rechtssichere Mediennutzung im Schulalltag, es geht darum, Technik zu bedienen, digitale Inhalt zu erfinden, zu erstellen und zu verwalten, es geht um die digitalen Medien im Unterricht, die Schulentwicklung im digitalen Wandel und es geht auch darum, zu evaluieren, dokumentieren und zu entwickeln. Da wird es viele Veranstaltungsformen geben, die rege genutzt werden. Und ich kann die Lehrerinnen und Lehrer nur auffordern: Ja, nutzen Sie diese Angebote, das ist wichtig, damit wir dann auch gemeinsam in die Zukunft reisen können.

Was die Lehr- und Lernmittel betrifft, die Mediennutzung, will ich kurz sagen: Neben der Zulassung von Lernmitteln durch das Bildungsministerium, das meint jetzt klassisch Schulbücher, beteiligt sich Thüringen an den länderübergreifenden Projekten des Sodix/Mundo und eduCheck, um auch digitale Bildungsmedien zuzulassen. Dabei werden unter anderem technische und rechtliche Standards und zugehörige Prüfverfahren für digitale Bildungsmedien sowie der Aufbau einer leistungsfähigen Umgebung für die Online-Zusammenarbeit der Beteiligten erarbeitet. Außerdem wird der Aufbau eines frei zugänglichen, onlinebasierten Bildungsmedienangebots auf Basis vorhandener Technologien sowie der weitere Ausbau der Plattform zur Bildungsmedieninfrastruktur vorangetrieben. Dies führt in der Folge zu einem Zulassungsverfahren für pädagogische Lernsoftware.

Über die Nutzung von digitalen Lerninhalten, die zum Beispiel innerhalb der Thüringer Schulcloud in Kursen angelegt wurden, entscheidet jede Lehrkraft anhand des tatsächlichen Unterrichtsgegenstands selbst. Mit anderen Worten: Wir machen dort keine Vorgaben. Grundlage sind die von allen Schulen erstellten schulinternen Lehr- und Lernpläne sowie das jeweilige schulische Medienkonzept. Mit der Gesamtentwicklung medienpädagogischer Gesamtstrategien bei einzelnen Schulen wurde ja bereits begonnen. Warum das ausgesetzt wurde, habe ich gesagt, aber allein 500 Schulen haben schon solche Konzepte und die werden natürlich auch notwendig, die brauchen wir auch insgesamt. Das ThILLM unterstützt die Schulen bei der Erarbeitung dieser Konzepte und – wie eben geschildert – bietet auch entsprechende Fortbildungsangebote an.

Wir haben auch externe Partner wie die Thüringer Landesmedienanstalt und den Landesfilmdienst Thüringen, die hier mitarbeiten. Ein wesentlicher Baustein – auch darüber ist gesprochen worden – ist die Eltern-Medienarbeit.

Insgesamt muss man sagen, ganz ohne Zweifel ist die digitale Bildung Teil der Medienkompetenzentwicklung in allen Unterrichtsfächern. Deswegen

werden wir auch das Fach „Medien und Informatik“ – das ist der aktuelle Arbeitstitel – in der Sekundarstufe I etablieren, daran arbeiten wir. Und ich habe gestern gerade entschieden, dass wir an einzelnen Schulen eine Pilotphase starten, um das Fach „Medien und Informatik“ in der Sek I dann auch einzuführen, um Erfahrungen zu sammeln.

(Beifall DIE LINKE)