Protocol of the Session on July 22, 2021

Auch die Umsatzsteuer brachte zusätzlich 170 Millionen Euro mehr in die Landeskasse durch den florierenden Handel. Dennoch wurden die Schulden des Landes Thüringen nur leicht um 419,6 Millionen Euro von 15,982 Milliarden Euro in 2017 auf 15,562 Milliarden Euro zum 31.12.2018 reduziert. Somit ist die Pro-Kopf-Verschuldung immerhin noch bei 6.998 Euro.

Dass es den Familien und Alleinerziehenden in Thüringen nicht ganz so gut geht wie nötig, verdeutlichen zum Beispiel auch die gestiegenen Landesausgaben im Bereich des Unterhaltsvorschusses. Da stiegen die Ausgaben von 25,9 Millionen Euro im Jahr 2017 auf 49,5 Millionen Euro im Jahr 2018.

Auch das Wohngeld schlägt mit 31,3 Millionen Euro in 2018 zu Buche, das BAföG sank von 63,4 Millionen Euro in 2017 auf 56,8 Millionen Euro.

Bei der Schaffung von guten Bedingungen für unsere Thüringer Familien sehen wir noch argen Nachholbedarf. So wurden im kommunalen Bereich, zum Beispiel bei der Schulbauförderung, die Mittel mit 13 Millionen Euro nicht ausgeschöpft, obwohl an unseren Schulen ein sehr hoher Investitionsstau herrscht. Auch im Bereich des Breitbandausbaus – der Chefsache unseres SPD-Wirtschaftsministers Tiefensee, der gerade nicht da ist – wurden von den geplanten Mitteln 19 Millionen

Euro nicht ausgeschöpft, während sie jetzt in Corona-Zeiten wohl eine bessere digitale Versorgung hätten sichern können.

Die Kommunen wurden hier allzu oft mit den bürokratischen Hürden alleingelassen. Auch die Transparenz wurde vom Rechnungshof angemahnt bezüglich der Leistungen an die Kommunen außerhalb der FAG-Masse, was wohl nun ab 2020 in der Landeshaushaltsrechnung Berücksichtigung finden soll. Das Fazit beim Projektmanagement in IT-Projekten vom Landesrechnungshof lautet – Zitat –: „Das Projektmanagement in IT-Projekten weist erhebliche Mängel auf. Angesichts des Projektvolumens von mehr als 74 Mio. EUR im geprüften Zeitraum besteht dringender Handlungsbedarf.“

Weiter wird zu den Ursachen und Problemen ausgeführt – hier ein weiteres Zitat –: „In vielen Projekten fehlten die Grundlagen für ein umfassendes Projektcontrolling: Ziele der Projekte waren nicht definiert, Projektpläne waren zu wenig detailliert oder fehlten, Projektaufträge waren unvollständig oder fehlten, Daten zu Personalaufwand und/oder Kosten wurden nicht erfasst, es erfolgten keine Schätzungen zu Restaufwänden, -zeiten und -kosten. Auf diese Weise ist es kaum möglich, frühzeitig Abweichungen zu erkennen und geeignete Gegenmaßnahmen einzuleiten. Eine ausführliche Wirtschaftlichkeitsbetrachtung erfolgte nur in zwei Projekten.“ Hier ist klar kein sorgsamer und effektiver Umgang mit Steuermitteln erkennbar, wohl aber erheblicher Nachholbedarf seitens der rot-rot-grünen Landesregierung. Daher kann ich die Forderung des Landesrechnungshofs, ein Kompetenzzentrum „Projektmanagement“ einzurichten, nur ausdrücklich unterstützen.

Auch in anderen Bereichen des Ministeriums gibt es Nachholbedarf. So stellt der Rechnungshof fest, dass die Haushalts- und Wirtschaftsführung der Thüringer Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule als Einrichtung des Landes zu optimieren ist. Für die Kernaufgaben der Aus- und Fortbildung identifizierte der Rechnungshof mehrere Themenfelder, die zu einer Weiterentwicklung der Schule in personeller wie organisatorischer Hinsicht beitragen könnten. Die TLFKS untersteht dem für den Brand- und Katastrophenschutz zuständigen Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales. Die Umsetzung einiger zugesagter Maßnahmen steht weiterhin aus.

Auch an den Schulen in Thüringen fehlen flächendeckend Lehrer und Schulleiter, was zu Unterrichtsausfall führt und die Bildung unserer Kinder negativ beeinflusst. Der Rechnungshof kritisierte, dass das Ministerium den Handlungsbedarf seit Jahren kannte, seine Maßnahmen aber unzureichend waren,

um die Schulleiter wirksam zu entlasten und die offenen Stellen zügig nachzubesetzen. So wurden die Aufgaben und der Personalbedarf hierfür bisher überhaupt nicht nachvollziehbar ermittelt und gegebenenfalls angepasst.

Das TMBJS reicht Zuwendungen für Vorhaben der schulbezogenen Jugendsozialarbeit aus. Jährlich werden den örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe sowie einem Verein für die fachliche Begleitung des Förderprogramms Mittel von rund 10 Millionen Euro gewährt. Nach § 44 Abs. 1 Thüringer Landeshaushaltsordnung müssen die Zuwendungsempfänger nachweisen, wie sie die Zuwendungen verwendet haben. Der Verwendungsnachweis dient der rückschauenden Legitimation der Zuwendungsvergabe. Doch was stellt der Rechnungshof fest? Das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport ist seiner Dienstpflicht zur Prüfung von Verwendungsnachweisen unzureichend nachgekommen. Laut Bericht umfassen die ungeprüften Verwendungsnachweise 29 Millionen Euro Steuergelder. Und wenn geprüft wurde vonseiten des TMBJS, dann meist großzügig, notwendige Angaben zur Ordnungsmäßigkeit des Verwendungsnachweises fehlten! Eine Auswertung der Sachberichte, die das Kernstück des Verwendungsnachweises bilden, unterblieb in jedem Fall. Dies ist ein klarer Verstoß gegen bestehende Dienstpflichten nach § 44 Abs. 1 in Verbindung mit § 7 Thüringer Landeshaushaltsordnung. Nach einer Aussprache im HuFA hierzu war keine Besserung in Sicht, auch die Einwände des TMBJS in seiner Stellungnahme zum Prüfungsbericht überzeugten den Rechnungshof und unsere Abgeordneten in keinster Weise.

Kommen wir zum Einzelplan 07, das Thema „Studiengebühren für nicht europäische Studierende an den Hochschulen“: Sie erinnern sich, hier hatte die AfD auch wieder in der letzten Haushaltsverhandlung maßvolle Studiengebühren verlangt, per Antrag. Und warum? Der Rechnungshof führte in seinem Bericht aus, dass bei ausgewählten künstlerischen Studiengängen zum Beispiel der Anteil Nicht-EU-Studierender bei durchschnittlich 35 Prozent, im Einzelfall sogar bei rund 71 Prozent liegt. Gleichzeitig sind diese Studiengänge mit bis 158.000 Euro pro Studienplatz besonders kostenintensiv. Der Rechnungshof regte deshalb an, dass die Hochschulen, wie in den anderen Ländern und EU-Staaten auch praktiziert, Nicht-EU-Studierende an diesen Kosten durch maßvolle Studiengebühren beteiligen könnten. Unser Antrag hierzu wurde selbstverständlich von den angeblich demokratischen rot-rot-grünen Fraktionen abgelehnt. Doch was macht unsere Landesregierung? Obwohl an den Hochschulen des Landes seit dem Winterse

mester 2011/2012 bis zum Wintersemester 2018/2019 die Studienzahlen insgesamt rückläufig sind, stiegen die Landeszuschüsse an die Hochschulen im gleichen Zeitraum von rund 360 Millionen Euro in 2012 auf rund 430 Millionen Euro in 2018 bzw. auf bis zu rund 465 Millionen Euro in 2020 deutlich an – um 29 Prozent gegenüber 2012. Der Anteil der ausländischen Studierenden an den zehn Hochschulen des Landes hat sich in den letzten zehn Jahren mehr als verdoppelt. Im Wintersemester 2016/2017 waren rund 6.600 ausländische Studierende, davon rund 5.600 aus Nicht-EU-Staaten, eingeschrieben. Die Fächergruppe Kunst/ Kunstwissenschaften wies im Vergleich zu anderen Fächergruppen an den Hochschulen des Landes den höchsten Anteil ausländischer Studierender auf. In dieser Fächergruppe war mehr als jeder vierte Studierende ausländischer Herkunft. Die Chancen inländischer Bewerber, sich in den Eingangsprüfungen und Eingangsfeststellungsverfahren gegen ausländische Bewerber, die teilweise im Ausland bereits Musik in einem anderen Fach studiert hatten, durchzusetzen, sind mitunter gering. Beispielsweise an der HfM Weimar beliefen sich die Kosten bis auf rund 190.000 Euro pro Platz. Auch die zwischen dem Land und den Hochschulen vereinbarten Zielwerte zur sogenannten Bildungsausländerquote wurden von der HfM Weimar und der BU Weimar deutlich mit bis zu 17 Prozentpunkten überschritten. Auch der Rechnungshof stellte hier bei solchen Summen gerade im Bereich Kunst das Landesinteresse deutlich infrage, gerade auch, weil die Studierenden danach überwiegend nicht im Land verbleiben.

Die Anregungen des Rechnungshofs und der Antrag der AfD hierzu, dass für Nicht-EU-Studierende maßvolle Studiengebühren für ihr Studium an den Hochschulen des Landes erhoben werden könnten, um auf diese Weise die hohen Studienplatzkosten mitzufinanzieren, wurden auch von der Landesregierung abgelehnt, was somit einen Einnahmenverlust von ca. 17 Millionen Euro für den Freistaat Thüringen bedeutet. Das Ministerium hat den Feststellungen des Rechnungshofs zur Entwicklung der Studierendenzahlen nach Herkunftsländern zu den steigenden Landeszuschüssen für die Hochschulen des Landes und zu den Studienplatzkosten von künstlerischen Studiengängen nicht widersprochen. Jedoch hält es das Ministerium, allgemeine Studiengebühren für Nicht-EU-Studierende zu erheben, für nicht geboten – auch aus allgemeinen politischen und hochschulpolitischen Erwägungen und angeblich nicht zu vertretender Diskriminierung. Gesetzlich vorgeschriebene Sparsamkeit: Fehlanzeige! Man könnte jetzt ironisch sagen: Es ist ja nur Steuergeld, was das Ministerium da im vollen Be

wusstsein ausgibt, wohl wissend, dass in anderen Bundesländern es Studiengebühren in diesem Bereich gibt, und wohl wissend, dass diese Millionen wieder in anderen Bereichen fehlen, wie zum Beispiel an unseren normalen Schulen oder für unsere Medizinstudenten, die wir zu wenig haben. Das Ministerium aber erachtet Investitionen in ausländische Absolventen durchweg auch dann als sinnvoll, wenn diese Deutschland nach ihrem Studienabschluss wieder verlassen. Also nicht das Landesinteresse steht bei dieser rot-rot-grünen Regierung im Vordergrund, sondern ideologische Weltanschauungstheorien.

Kommen wir zum Einzelplan 08,

(Zwischenruf Abg. Wolf, DIE LINKE: Lassen Sie es am besten!)

„Förderung von Inklusionsbetrieben aus Mitteln der Ausgleichsabgabe“. Inklusionsbetriebe sind auf Dauer angelegte, rechtlich und wirtschaftlich selbstständige Unternehmen des allgemeinen Arbeitsmarkts. Grundsätzlich sollen Inklusionsbetriebe betriebswirtschaftlich erfolgreich und langfristig am Markt agieren. Für ihre Anerkennung und Förderung ist das Integrationsamt Thüringen zuständig. Hier kommt der Rechnungshof nach der Prüfung zum Schluss – Zitat –: „Bei der Förderung von Inklusionsbetrieben aus Mitteln der Ausgleichsabgabe führten großzügige Bewilligungen und unzulässige Doppelförderungen zu nicht notwendigen Ausgaben von mindestens 1,5 Mio. EUR.“ Bereits aus den zur Verfügung gestellten Bewilligungslisten hat der Rechnungshof erkannt, dass im betrachteten Zeitraum das Integrationsamt neun Inklusionsbetriebe förderte, die zwischenzeitlich – Stand 2018 – insolvent, vollständig liquidiert oder aus sonstigen Gründen wirtschaftlich gescheitert sind. Den betroffenen Inklusionsbetrieben wurden wenigstens 3,3 Millionen Euro Fördermittel bewilligt, von denen innerhalb des Prüfungszeitraums rund 900.000 Euro zur Auszahlung gelangten. Die Doppelförderungen verursachten im geprüften Zeitraum Mehrausgaben von 490.000 Euro. Originäre Finanzierungshilfen blieben bei der Förderung regelmäßig unberücksichtigt. Hierdurch konnten einzelne Inklusionsbetriebe die Personalkosten ihrer schwerbehinderten Mitarbeiter zu über 100 Prozent decken.

Der BIH-Empfehlung zufolge sollte die Summe aller personalgebundenen Zuschüsse 50 Prozent der Brutto-Personalkosten nicht überschreiten. Auch die Gründe für die Ablehnung des Integrationsamts zu den empfohlenen Kürzungen des besonderen Aufwands überzeugten den Rechnungshof nicht. Es gewährte bundesweit die zweithöchste ungekürzte Aufwandspauschale. Im Vergleich zu ande

ren Ländern hat das Integrationsamt für Thüringen nur unzulängliche Regelungen für die Förderung von Inklusionsbetrieben getroffen. Hieraus resultiert eine zum Teil zweckwidrige und unwirtschaftliche Mittelverwendung, aber auch eine Ungleichbehandlung der Inklusionsbetriebe.

Sehen wir uns Kapitel 08 29 an, hier die „Medizinische Betreuung von Menschen ohne Papiere und psychosoziale Versorgung von geflüchteten Menschen“. Fazit des Rechnungshofs nach Prüfung: „Das für Gesundheit zuständige Ministerium hat sowohl bei der Förderung der medizinischen Betreuung als auch bei der Förderung der psychosozialen Versorgung von geflüchteten Menschen grundlegende haushaltsrechtliche Bestimmungen missachtet“, meine Damen und Herren. Das Land förderte seit 2016 als eines der ersten Länder in einem Modellprojekt „anonymer Krankenschein“ die medizinische Behandlung von geflüchteten Menschen, die sich ohne legalen Status in Thüringen aufhalten. Das mit dieser Förderung folglich erhebliche Landesinteresse ist fraglich. Außerdem nahmen die anonyme medizinische Behandlung anstelle von Geflüchteten überwiegend Menschen in Anspruch, die zum Beispiel nicht gesetzlich krankenversichert sind oder anderweitig medizinische Angebote aus unterschiedlichen Gründen nicht nutzen. Der erhebliche Aufwand zur Wahrung der Anonymität ist für diese Personen unnötig. Ob diese Ausgaben nach § 6 Thüringer Landeshaushaltsordnung notwendig sind oder waren, war genauso intransparent wie die Auswahl der Zuwendungsempfänger. Ausgaben für Leistungen an Stellen außerhalb der Landesverwaltung zur Erfüllung bestimmter Zwecke sind nach dem Haushaltsrecht nur zulässig, wenn das Land an der Erfüllung durch solche Stellen ein erhebliches Interesse hat, das ohne die Zuwendung nicht oder nicht im notwendigen Umfang befriedigt werden kann. Das Ministerium hat Fördermöglichkeiten für beide Bereiche nicht öffentlich bekannt gegeben. Das Ministerium hat auch davon abgesehen,

(Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE: Freie Rede!)

für die beiden Förderbereiche eine Förderrichtlinie zu erlassen, die grundlegende Festlegungen zur jeweiligen Förderung enthält. Die in solchen Fällen erforderliche deutliche und detaillierte Regelung zu den Fördervoraussetzungen etc. wurde nicht in die jeweiligen Zuwendungsbereiche aufgenommen. Schließlich hat das Ministerium zur Zeit der Prüfung in keinem der beiden Förderbereiche auch nur einen einzigen vorliegenden Nachweis der Verwendung der Fördergelder geprüft bzw. durch die beauftragte GFAW prüfen lassen. Etwaige Rückforderungen des Landes können verfristen.

Eine Verwendungsnachweisprüfung fehlt auch als Grundlage für die Erfolgskontrolle dieses Modellprojekts. Weder der Koalitionsvertrag noch das allgemeine ressortübergreifende Integrationskonzept genügen, um Steuermittel zu verausgaben bzw. von der Thüringer Landeshaushaltsordnung bewusst abzuweichen. Das Fördervolumen in 2018 betrug 886.000 Euro, für 2016 bis 2018 waren es 2,235 Millionen Euro Steuergeld für das Modellprojekt ohne dokumentierte Begründung des Landesinteresses und ohne Erfolgskontrolle.

Kommen wir zum Einzelplan 10, hier das Kapitel „Soziale Wohnraumförderung“. Fazit des Rechnungshofs nach Prüfung: „Das Land hat die Mittel für die soziale Wohnraumförderung nicht bedarfsgerecht und wirtschaftlich eingesetzt.“ – Punkt.

Herr Abgeordneter, Ihre Redezeit ist zu Ende.

(Beifall DIE LINKE)

In diesem Falle können wir der Entlastung der Landesregierung nicht zustimmen. Meine Redezeit reicht leider nicht aus, um die weiteren Millionen Steuergeldverschwendung hier aufzuführen. Vielen lieben Dank. Der Entlastung des Rechnungshofs stimmen wir natürlich gern zu, weil da alles sehr vorbildlich ist.

(Beifall AfD)

Gibt es Wortmeldungen unter diesem Tagesordnungspunkt? Das ist nicht der Fall. Dann rufe ich jetzt unter Buchstabe a) zunächst zum Antrag der Landesregierung die Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses in der Drucksache 7/3420 auf. Wer für die Beschlussempfehlung stimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus den Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen und SPD und CDU. Wer stimmt gegen die Beschlussempfehlung? Das sind die Stimmen der Fraktion der AfD. Wer enthält sich der Stimme? Das sind die Stimmen aus der Fraktion der FDP. Damit ist die Beschlussempfehlung angenommen.

Unter Buchstabe b) stimmen wir zum Antrag des Landesrechnungshofs über die Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses in der Drucksache 7/3421 ab. Wer dem seine Zustimmung geben kann, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus allen Fraktionen außer der FDP. Wer ist dagegen? Niemand. Wer

enthält sich? Demnach die Stimmen der FDP. Damit ist auch diese Beschlussempfehlung angenommen. Ich schließe den Tagesordnungspunkt.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 3 in den Teilen

a) Digitalisierung an Thüringer Schulen sinnvoll weiterentwickeln Antrag der Fraktion der CDU - Drucksache 7/1126 -

b) Weitere Stärkung und Ent- wicklung der Digitalisierung des Thüringer Schulwesens Antrag der Fraktionen DIE LIN- KE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/1270 -

dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bildung, Jugend und Sport - Drucksache 7/3365 -

Das Wort hat Frau Abgeordnete Rothe-Beinlich aus dem Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport zur Berichterstattung zu beiden Tagesordnungspunkten. Bitte schön, Frau Abgeordnete, Sie haben das Wort.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, in der 20. Sitzung am 16. Juli 2020 hat der Landtag sowohl den Antrag der Fraktionen Die Linke, SPD und Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Weitere Stärkung und Entwicklung der Digitalisierung des Thüringer Schulwesens“ in der Drucksache 7/1270 ebenso wie den Antrag der CDU-Landtagsfraktion, Titel „Digitalisierung an Thüringer Schulen sinnvoll weiterentwickeln“, beraten und an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport überwiesen. Ebenfalls in dieser Sitzung wurde der Antrag der Fraktion der FDP mit dem Titel „Thüringenweite Grundlagen für Digitalunterricht schaffen, Kriterien festlegen und Ressourcen bündeln“ in Drucksache 7/711 – Neufassung – beraten und an den Bildungsausschuss überwiesen.

Der Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport hat die drei Anträge zunächst in vier Sitzungen vorbereitend beraten und am 21. Mai 2021 abschließend eine Beschlussempfehlung beschlossen. Durchgeführt wurde zudem eine sehr umfangreiche Anhörung – sowohl mündlich als auch schriftlich. Es erreichten uns 24 schriftliche Stellungnahmen, die de-

(Abg. Kießling)

tailliert auf die Inhalte der Anträge eingegangen sind. In der mündlichen Anhörung kamen sowohl die kommunalen Spitzenverbände, die Landeselternvertretung als auch die Landesschülervertretung, der Beamtenbund, die GEW als auch die Vertreterinnen und Vertreter der freien Wirtschaft ausführlich zu Wort. Außerdem wurde die Expertise von unterschiedlichen Wissenschaftlerinnen einbezogen.

Die Fraktion der FDP hat ihren Antrag in der 31. Sitzung des Ausschusses für Bildung, Jugend und Sport am 21. Mai 2021 zurückgezogen.

Der der Beschlussempfehlung zugrunde liegende Änderungsantrag in der Vorlage 7/2138 wurde durch die Fraktionen Die Linke, CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP in die Beratung des Ausschusses für Bildung, Jugend und Sport eingebracht. Ich möchte mich an dieser Stelle wirklich noch mal bei allen bedanken, weil wir, glaube ich, hier bewiesen haben, dass wir in der Sache sehr gut zusammenarbeiten können und auch zu guten Ergebnissen kommen können.

In der Auswertung der Anhörung wurden die inhaltlich verbundenen Anträge in den Drucksachen 7/1270 und 7/1126 zu einem Antrag zusammengeführt und dem Landtag in der vorliegenden Fassung zur Annahme empfohlen. Vielen herzlichen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Damit eröffne ich die Aussprache. Das Wort hat zunächst Herr Abgeordneter Jankowski für die Fraktion der AfD.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Abgeordnete, liebe Eltern und Schüler am Livestream! Lange hat es gedauert, aber nun, nach einigen Monaten, haben die Fraktionen Rot-Rot-Grün, CDU und FDP einen gemeinsamen Antrag hier eingebracht, der ganz im Sinne der Digitalisierungslobby verfasst wurde – eine große Sammlung an Forderungen rund um die Digitalisierung in unseren Bildungseinrichtungen.

(Zwischenruf Abg. Bergner, FDP: Nehmen Sie sich doch eine Schiefertafel mit!)

Ich habe mal gelernt, man soll zunächst mit etwas Positivem anfangen, das steigert ein bisschen die Aufmerksamkeit, und ich muss sagen, das war gar nicht so leicht, da etwas zu finden. Sie fordern unter anderem, Kommunen sollen unterstützt werden

beim Ausbau der Glasfaserverbindungen, Lehrern sollen Dienstgeräte zur Verfügung gestellt werden, die Schulen sollen bei der Einhaltung von datenschutzrechtlichen Vorgaben unterstützt werden und ein Schulmanagementsystem möchte man auch implementieren. Das sind alles Forderungen, die man eins zu eins teilen kann, dazu braucht man aber nicht diesen Antrag hier, das wird zum Großteil eh schon gemacht.

Am Rest des Antrags kann man leider nur wenig Positives finden, er liest sich ein wenig wie ein Sammelsurium von Wünschen an eine digitale Wunderwelt. Es wird verkauft, dass es bei der Digitalisierung im Bildungssystem um eine Verbesserung der pädagogischen Arbeit ginge. Aber wenn das wirklich das Ziel wäre, könnte man es deutlich einfacher haben, bessere Bildung ginge immer noch am besten durch kleinere Klassen.