Vielen Dank, Herr Präsident. Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, verehrte Zuschauer im Netz und geschätzte Pressevertreter! Unser Antrag zum Thema „Möglichkeit von Besuchen der Strafvollzugskommission in den Justizvollzugsanstalten offen halten“ ist einer der ersten Versuche, hier in Thüringen die Fehler und Versäumnisse von Teilen des Parlaments und der Landesregierung im sogenannten Pandemiemanagement aufzuarbeiten. Die Vielzahl von Anordnungen, Verboten und teilweise widersprüchlichen Maßnahmen hat über weite Strecken eher die Bezeichnung „Seuchenregime“ verdient, als die Beschreibung des Regierungshandelns als wissenschaftlich fundierte, klinisch erforschte und an den Bedürfnissen der Menschen orientierte Handlungsweise.
Seit Januar 2019 hatte keiner der Thüringer Strafoder Untersuchungsgefangenen die Möglichkeit bekommen, seine Anliegen in einem direkten und persönlichen Gespräch mit Angehörigen der Strafvollzugskommission zu erörtern. Nur die Vorsitzende Frau Stange hat sich mit dem Besuch der Strafanstalt in Gräfentonna eine Extrawurst gegönnt,
und wir suchen jetzt nach dem Beschluss nach § 13 Abs. 3, mit dem die Strafvollzugskommission ihre Vorsitzende beauftragt hat, in Eigenregie die Strafanstalt in Gräfentonna aufzusuchen.
Wie mir aus vielen Sitzungen in der Vergangenheit bekannt ist, lassen sich in einem persönlichen Gespräch oft der eine oder andere Sachverhalt aufklären oder ergänzend zum schriftlich vorgetragenen Anliegen der Petenten Fragen stellen, die ansonsten mühsam auf dem Umweg über das Justizministerium oder das Petitionsreferat abgeklärt werden müssen. Wie wir aus zahlreichen Abhandlungen über die menschliche Kommunikation wissen, ist ein direktes persönliches Gespräch ohne den Umweg über Dritte durch nichts zu ersetzen.
Die Strafvollzugskommission begreift sich als Sachwalter der Gefangenen, aber auch als Schiedsstelle zwischen den oft divergierenden Interessen zwischen den Bediensteten, den Haftanstalten und den Gefangenen. Gerade während der letzten anderthalb Jahre hat sich aus den schriftlichen Anträgen der Gefangenen ergeben, dass diese unter den Einschränkungen der Corona-Krise ganz besonders gelitten haben. Frau Stange, da hätte es sich auch gut gemacht, die Petitionen zu lesen, die gerade im Petitionsausschuss zu diesen Angelegenheiten aufscheinen, und sich anzuhören, was Ihre Fraktionsmitglieder aus den anderen beiden Gruppen zu berichten haben. Die Besuchsverbote vor allem waren es, die den Gefangenen schwer zugesetzt haben. Für die meisten von ihnen waren auch Telefonate mit Angehörigen und Freunden kein ausreichender Ersatz, weil die Telefongebühren bei der von einer Privatfirma angebotenen Anlage, zum Beispiel in der Haftanstalt Gräfentonna, für die Bezieher von 41 Euro Taschengeld im Monat nahezu unerschwinglich waren. Sie müssen von den 41 Euro nämlich die Miete für den Fernseher, für das Radio und eventuell noch für einen Wasserkocher bezahlen, das macht mehr als 10 Euro im Monat aus, und 1 Minute Telefonat ins Festnetz kostet 16 Cent.
Mittel und Wege, auf einem Arbeitsplatz den Bezug eines höheren Arbeitsentgelts zu erreichen, stehen auch nicht allen Gefangenen in ausreichendem Maße zur Verfügung, und es sind viele Gefangene, die dort nicht arbeiten können, einfach weil es keine Arbeitsplätze gibt. Über diese und andere Schwierigkeiten von Menschen in Haft muss die Strafvollzugskommission kontinuierlich und persönlich mit diesen Menschen sprechen dürfen und vor allem die Gefangenen und Untersuchungsgefangenen mit der Strafvollzugskommission. Für viele Gefangene, die kein Geld für einen Strafverteidiger oder einen Anwalt haben, sind wir nämlich die letzten Sachwalter.
Die materiellen Voraussetzungen zur Schaffung ansteckungsfreier Situationen sind in allen Thüringer Hafthäusern durchaus gegeben. Es gibt überall Speisesäle, große Gemeinschaftsräume, Turnhallen, wo ein entsprechendes Infektionsschutzkonzept problemlos hätte umgesetzt werden können.
Wir werden uns dafür einsetzen, dass die Strafvollzugskommission in Zukunft unter allen Umständen ihrer wichtigen und unentbehrlichen Arbeit nachgehen kann.
Zu guter Letzt und weil es sein muss, obwohl es die Zeit nicht wert ist, noch einige Anmerkungen zum Ansinnen der FDP: Schon der erste Satz des Antrags mit der Behauptung, die Gefangenen unterlägen einem erhöhten Risiko, entbehrt jeder wissenschaftlichen Grundlage. Die vulnerable Gruppe war eindeutig 80plus und die Anzahl der Thüringer Häftlinge im Alter von 80plus ist sehr überschaubar.
Das Ansinnen, nur noch geimpfte, genesene oder getestete Abgeordnete in die Hafthäuser zu lassen, widerspricht dem Prinzip der Ausübung des freien Mandats. Der eine oder andere der FDP-Fraktion benötigt offensichtlich ein bisschen Nachhilfe in Sachen Geschäftsordnung des Thüringer Landtags und Abgeordnetengesetz.
Für eine ehemalige Partei der Freiheit und der Eigenverantwortung ist das hier vorgelegte Werk nichts anderes als ein Fortschreiben der kleinlichen, engstirnigen und ängstlichen Maßnahmen der Landesregierung. Darum lehnen wir diesen Antrag zur Gänze ab und werden auch einer Ausschussüberweisung leider nicht zustimmen können. Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauer! Unsere Strafvollzugskommission als Unterausschuss des Petitionsausschusses behandelt zum einen vom Petitionsausschuss überwiesene Petitionen und befasst sich auf der anderen Seite eben mit dem Vollzug von Untersuchungshaft, Jugendstrafen, Frei
heitsstrafen und freiheitsentziehenden Maßregeln. Dazu ist vorgesehen, dass die Strafvollzugskommission regelmäßig die Thüringer Vollzugseinrichtungen besucht. Grundsätzlich sind diese Besuche durch die Mitglieder der Strafvollzugskommission in den Haftanstalten vor Ort ein wichtiges Mittel, um gerade die Stimmung und Probleme bei den Gefangenen, aber auch den Mitarbeitern der Anstalten aufnehmen und lösen zu können. Die Pandemiesituation seit Anfang des letzten Jahres erforderte jedoch wie im gesamten öffentlichen und privaten Leben auch gerade im Bereich der Justizvollzugsanstalten Einschränkungen auf die unbedingt notwendigen Kontakte und Besuche. Dies führte dazu – wir haben es vorhin schon gehört –, dass bis zur vorletzten Woche oder bis Montag letzter Woche keine Besuche stattfinden konnten. Am Montag in der letzten Woche – ich bin selbst dabei gewesen – war nun mit den aktuellen Lockerungen auch ein erster Besuch der Kommission in der JVA Tonna unter Einhaltung der momentan gültigen Regeln problemlos möglich. Bei diesem Besuch konnten sich die Kommissionsmitglieder bei einem Rundgang zunächst einen Überblick über die gesamte Anlage verschaffen – wir hatten es gerade schon von Frau Stange gehört – und kamen dann im Anschluss im ausführlichen Gespräch mit den Gefangenen sowie der Gefängnisleitung und einem Mitarbeiter des Ministeriums in den Austausch. Vor allen Dingen beim Gespräch mit der Leitung der Justizvollzugsanstalt sowie dem Vertreter des hiesigen Ministeriums stellte sich – und das muss man wirklich ganz klar sagen – ganz unmissverständlich heraus, dass eben in dem besagten Zeitraum – in den letzten anderthalb Jahren – keine Besuche hätten durchgeführt werden können. Denn gerade im Hinblick auf die Sicherheit der Gefangenen, die in den Anstalten auf engem Raum leben und arbeiten, wäre ein Viruseintrag – und das wurde uns da auch noch mal sehr gut erläutert und auch gezeigt – von außen zu einer echten Gefahr bzw. einem Sicherheitsproblem geworden. Außerdem hat der Besuch auch gezeigt, dass entgegen den Aussagen des vorliegenden Antrags oder der Anträge die Strafgefangenen gerade während der Corona-Zeit durch die Einreichung schriftlicher Petitionen auch zu keiner Zeit in irgendeiner Art und Weise abgehängt gewesen sind. Der Kontakt der Strafvollzugskommission war insofern – wenn auch nicht physisch vor Ort – zu keiner Zeit intransparent und die Vertraulichkeit war auch stets gewährleistet.
Es zeigte sich weiter, dass die Pandemiepläne der JVAs erfolgreich waren, da es gerade unter den Insassen – und das wurde uns auch noch mal ganz ordentlich erläutert – eben zu keinerlei Infektionen
Insofern muss man sagen, dass eigentlich beide Anträge, ob von der AfD oder FDP, aus unserer Sicht keinen erkennbaren Mehrwert zur aktuellen Situation darstellen. Alle Mitglieder der Kommission können momentan in den JVAs tätig werden. Besuche, wie in der letzten Woche gezeigt, können durchgeführt werden, Pandemiepläne sind erfolgreich umgesetzt und die Strafgefangenen können ihre Anliegen über Petitionen an die Kommission richten.
(Zwischenruf Abg. Müller, DIE LINKE: Wollen Sie, Herr Tiesler, dass er mit Ihnen im Herbst spricht?)
Über einzelne zu optimierende Sachverhalte hinaus, die auch in den Anträgen stehen, haben die Mitglieder der Strafvollzugskommission trotzdem immer die Möglichkeit, ihre Arbeit in der Kommission eben auch darüber zu bestimmen. Daher würde ich auch sagen und kann es kurz machen: Also wir sind nicht dabei und würden auch beiden Anträgen nicht zustimmen. Danke.
Sie ziehen zurück, gut. Von der SPD ist mir niemand gemeldet. Ist da auch kein Redebedarf? Gut. Dann spricht als Nächstes Frau Abgeordnete Dr. Bergner von der Fraktion der FDP.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kollegen Abgeordnete, liebe Zuhörer am Livestream! Die Aufgaben der Strafvollzugskommission sind unter anderem die Besuche in den Vollzugsanstalten gemäß § 13 Abs. 2 Thüringer Petitionsgesetz, Frau Stange. Das habe ich sehr wohl gelesen. Die Strafvollzugskommission konnte ihre Aufgaben in der Pandemie aus Gründen des Infektionsschutzes nicht vollständig wahrnehmen. Aus Sorge, dass wir Abgeordnete SARS-CoV-2 in die Haftanstalten einschleppen, wurden die regelmäßig geplanten Besuche abgesagt. Das brachte Nachteile für die Menschen, die in den Einrichtungen untergebracht sind.
Ihnen sind die erleichterten Möglichkeiten für Beschwerden und Bitten nicht mehr zur Verfügung gestellt worden. Sie hatten dadurch nicht mehr die Möglichkeit, mit Personen außerhalb der Einrichtung, in der sie leben, ins Gespräch zu kommen, in einer persönlichen und vertraulichen Atmosphäre mal ein Problem und Beschwerden loszuwerden. Aber auch die Mitglieder der Strafvollzugskommission haben keinerlei Vorstellungen, wie es in einer Strafvollzugsanstalt zugeht und wie es darin aussieht, zumindest die Leute, die zum ersten Mal in der Strafvollzugskommission sind. Das macht es natürlich auch schwer, die schriftlichen Beschwerden der Gefangenen einzuordnen und zu bewerten.
Am 21.06. fand endlich der erste Besuch in dieser Legislaturperiode statt. Genau dieser Besuch zeigte mir, wie wichtig Besuche vor Ort sind. Die Gespräche sowohl mit den Bediensteten als auch mit den Inhaftierten förderten Probleme zutage, deren Lösung wir Abgeordnete anstoßen müssen. – Ich will jetzt auf die Probleme nicht noch mal eingehen, denn die sind von Frau Herold sehr ausführlich dargestellt worden. – Deshalb ist es uns sehr wichtig, dass wir aus der Pandemie der letzten eineinhalb Jahre Schlussfolgerungen für die Zukunft ziehen. Deshalb fordern wir die Landesregierung auf, die Voraussetzungen zu schaffen, dass für die Mitglieder der Strafvollzugskommission unabhängig von der Infektionslage jederzeit der Besuch sichergestellt werden kann.
Unabhängig von zukünftigen pandemischen oder epidemischen Lagen soll ein Verzicht auf die Tätigkeit der Strafvollzugskommission nach § 13 Abs. 3 Petitionsgesetz nicht mehr notwendig sein. Wenn ein Besuch trotz Maßnahmen und Bemühungen nicht möglich sein sollte, sollte doch dringend sichergestellt werden, dass Gespräche über Videokonferenzen möglich sind.
Das löst zwar das Problem des persönlich virtuellen Kontakts, aber gibt den Mitgliedern der Kommission immer noch keine Vorstellung über die Bedingungen, die in den Haftanstalten herrschen. Deswegen bitte ich noch mal um die Überweisung des Antrags in den Justizausschuss. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.