1. Unterstützt die Landesregierung das Vorhaben einer verkehrswirtschaftlichen Untersuchung durch kurzfristige Bereitstellung der nötigen finanziellen Mittel und personellen Ressourcen?
2. Welchen Zusammenhang sieht die Landesregierung zwischen der von ihr vorangetriebenen Zentralisierung des Thüringer Landesamts für Bau und Verkehr einerseits und Verzögerungen beim Beginn der verkehrswirtschaftlichen Untersuchung aufgrund personeller Engpässe andererseits?
3. Was unternahm die Landesregierung bisher, um die Ortsumfahrungen von Merkers und Dorndorf wieder in den vorrangigen Bedarf des Bundesverkehrswegeplans aufzunehmen?
4. Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung, um die Aufnahme der Ortsumfahrungen von Merkers und Dorndorf in den vorrangigen Bedarf des Bundesverkehrswegeplans zu beschleunigen?
Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft. Bitte, Frau Staatssekretärin.
Vielen Dank, Herr Präsident. Die Mündliche Anfrage von Herrn Henkel beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:
Gemeinsam mit der hessischen Straßenbauverwaltung wurde durch die Thüringer Straßenbauverwaltung beim Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur die Mitfinanzierung des Bundes für eine verkehrswirtschaftliche Untersuchung für Bundesstraßen im Raum zwischen Bundesautobahn A 4 Eisenach/Kirchheimer Dreieck und A 7 Fulda und der B 19 Meiningen – Eisenach in Thüringen
und Hessen beantragt. Der Bund hat mit dem Schreiben vom 8. Dezember 2020 der Mitfinanzierung zugestimmt. Die anteiligen finanziellen Mittel für die geplante verkehrswirtschaftliche Untersuchung sind im Landeshaushalt eingeplant. Die Beauftragung der verkehrswirtschaftlichen Untersuchung wird aufgrund der angespannten und nicht kurzfristig zu lösenden Personalsituation im Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr für das Jahr 2022 angestrebt.
Zu Frage 2: Einen Zusammenhang zwischen der Verwaltungsreform 2019 – ich gehe davon aus, dass Sie sich bei Ihrer Frage auf diese beziehen – und Verzögerungen beim Beginn der verkehrswirtschaftlichen Untersuchung aufgrund personeller Engpässe kann von der Landesregierung nicht erkannt werden. Die personellen Engpässe in der Thüringer Straßenbauverwaltung, also im TLBV, ergeben sich aus einer demografischen Entwicklung im Allgemeinen und der Nachwuchssituation für Bauingenieure im Besonderen, genauso wie das andere Verwaltungen eben auch trifft.
Zu den Fragen 3 und 4, die ich gemeinsam beantworte: Die Aufnahme des Vorhabens in den Bundesverkehrswegeplan ist erst mit dessen Fortschreibung möglich. Diese ist bisher nicht terminiert, lässt sich aber für die zweite Hälfte des Jahrzehnts erwarten. Die Zeit bis dahin wird genutzt, um die Chancen zur Aufnahme des Vorhabens in den Bundesverkehrswegeplan objektiv zu verbessern. Im Rahmen einer Machbarkeitsstudie wurde durch das TLBV im Jahr 2019 mit unterschiedlichen Lösungsansätzen eine Verbesserung der verkehrlichen Situation in Dorndorf und Merkers untersucht. Die Änderungen, die dort im Bestand untersucht worden sind, würden zu einer punktuellen Verbesserung im Verkehrsablauf führen, aber das Problem des Durchgangsverkehrs nicht lösen. Es wurden daraufhin weiter für die bisher gewählten Linien der Ortsumgehung Varianten bearbeitet, die den Anforderungen der Richtlinien im Straßenbau Rechnung tragen, aber beispielsweise durch kostengünstigere Lösungen für die Bauwerke im Überschwemmungsbereich der Werra das Kosten-Nutzen-Verhältnis verbessern. Dies allein erscheint aber noch nicht hinreichend erfolgversprechend. Auf die Initiative meines Hauses, also des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft, fand daher im August letzten Jahres eine Abstimmung zwischen den zuständigen Ministerien von Thüringen und Hessen zu grundsätzlichen Verfahrensfragen und Verwaltungsentscheidungen betreffend grenzüberschreitende Landstraßen statt. Das TMIL und das hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen stimmten überein, dass für die B 62 eine Überprüfung des Nutzen-Kosten-Verhält
nisses in Abstimmung mit dem BMVI und unter Beteiligung des Fachgutachtens des Bundes auf Basis der neuesten konventionellen Beschaffungsvariante für den Prognosehorizont 2035 erfolgen muss.
Die Vertreter Thüringens, aber auch Hessens verständigten sich in einem ersten Schritt mit dem Fachgutachter unter Einbindung der B 19 Waldfisch bis Meiningen über die Bildung möglicher, gegebenenfalls auch neuer, bisher nicht bewerteter verkehrswirksamer Abschnitte für die B 62, die zunächst anhand der vorliegenden Daten auf ihre Erfolgsaussichten überprüft oder hinsichtlich erforderlicher Einsparung bewertet werden soll.
Hessen Mobil und das TLBV überprüfen in einem zweiten Schritt die Bedarfsbegründung, den Entwurf und die Kosten auf dem Niveau aller Anmeldungen zum Bundesverkehrswegeplan 2030 im Zuge der B 62, Abschnitt BAB A 4 bis B 19 Bad Salzungen, um die Maßnahme B 62 Ortsumfahrung Dorndorf und Merkers in den Kontext mit anderen Vorhaben zu stellen. Ziel ist es, kostenoptimierte technische Lösungen für die verkehrswirksamen Abschnitte zu finden, die ein ausreichend großes Kosten-Nutzen-Verhältnis erwarten lassen.
Vielen Dank, Frau Staatssekretärin. Gibt es Nachfragen? Es gibt eine Nachfrage des Abgeordneten Henkel.
Mich würde die Anzahl der Planstellen in der zuständigen Abteilung interessieren, dazu eine Aussage, wie viele der Planstellen wirklich besetzt sind, und auch eine Konkretisierung, wie viele Mitarbeiter in dieser Abteilung momentan für andere Arbeiten eingesetzt sind, die nicht zum Bereich Straßenverkehr gehören, beispielsweise Corona – das wäre die erste Frage.
Die zweite Frage bezieht sich darauf, dass die angrenzenden Bundesländer Hessen und Bayern ja gerade ihre Landesbehörden dezentralisieren, unter anderem weil sie Probleme bei der Personalgewinnung haben. Womit begründet der Freistaat Thüringen, dass er genau das Gegenteil tut, das heißt zentralisiert und damit die Personalgewinnung noch einmal schwieriger macht? Gibt es dafür eine logische Begründung?
Mündlichen Anfrage des Abgeordneten Bergner. Ich würde einfach diese Antwort auch Ihnen zur Verfügung stellen, weil sie deckungsgleich ist.
Und zum zweiten Aspekt: Also das ist schon eine steile These, die Sie jetzt erst mal in den Raum werfen. Ich habe es gerade in meiner Antwort versucht dazustellen, vielleicht ist es nicht ganz rübergekommen, dass die Verwaltungsreform 2019 eben nicht in einem direkten Sachzusammenhang steht und dass für die Straßenverwaltung ein Zusammenhang zwischen zentral und dezentral und der Personalsituation nicht ohne Weiteres so hergestellt werden kann. Sondern ich habe gerade angeführt, dass wir es in der Straßenbauverwaltung tatsächlich – wie im Übrigen auch in anderen Branchen – mit einem Fachkräftemangel zu tun haben, dem wir mittelfristig und langfristig natürlich werden begegnen müssen, und da auch entsprechende Instrumente fortführen. Insofern kann ich jetzt erst mal Ihre These, die Sie vorangestellt haben, so nicht teilen. Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Staatssekretärin. Weitere Nachfragen kann ich nicht erkennen. Ich stelle fest, dass wir in dieser aktuellen Fragestunde eine Reihe von Fragen nicht abarbeiten konnten, und weise darauf hin, dass die verbleibenden Mündlichen Anfragen innerhalb einer Woche ab dem Tag der Fragestunde durch die Landesregierung gemäß § 91 Abs. 2 Satz 2 der Geschäftsordnung beantwortet werden. Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt.
Wahl eines Mitglieds der Kommission nach Artikel 10 Grundgesetz (G 10-Kommission) gemäß § 2 Abs. 2 des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Artikel 10-Gesetzes Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/3638 -
um das Wahlergebnis bekannt zu geben. Wahl eines Mitglieds der G 10-Kommission: abgegebene Stimmen 81, ungültige Stimmen 0, gültige Stimmen 81. Auf den Wahlvorschlag entfallen 26 Jastimmen, 51 Neinstimmen und es liegen 4 Enthaltungen vor. Damit hat der Wahlvorschlag der Fraktion der AfD, Frau Abgeordnete Herold, die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Landtags nicht erreicht.
Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt und wir kommen von der Tagesordnung her jetzt zum Tagesordnungspunkt 29
Garantiert gut versorgt – Medizinische Leistungen in ganz Thüringen sichern Antrag der Fraktion der CDU - Drucksache 7/2041 -
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, eines der ersten Dinge, die man in der Fahrschule lernt, ist vorausschauendes Fahren: nicht auf die Bremslichter des Vordermanns starren, sondern Gefahren möglichst früh erkennen, rechtzeitig reagieren. Auch in der Politik empfiehlt sich das durchaus als kluge Strategie, zum Beispiel nicht warten, bis ein Krankenhaus in Schieflage gerät, und dann hektisch nach einer Lösung suchen, nicht von Krise zu Krise sich hangeln, sondern langfristige Entwicklungen im Auge behalten, eine Vision haben, wo Thüringen in fünf oder zehn Jahren stehen soll.
Wir wissen, der demografische Wandel trifft Thüringen früher und härter als andere Länder. Wir haben eine alternde Bevölkerung, also auch eine weniger mobile Bevölkerung. Wir haben eine Zunahme an Mehrfacherkrankungen, die sogenannte Multimorbidität. Und wir haben einen sehr großen Fokus auf dem Thema „Barrierefreiheit“ und den Anspruch an intelligente Mobilitätskonzepte. Die Bevölkerungsanzahl und damit auch die Patientenanzahl werden weiter zurückgehen, das heißt eben auch: sinkende Einnahmen für die Krankenhäuser. Gerade kleinere Krankenhäuser auf dem Land sind davon überproportional betroffen.
Zudem: Die demografische Entwicklung macht auch vor dem medizinischen Fachpersonal nicht halt, weniger Nachwuchs heißt auch weniger Berufsanfänger. Die Frage ist also nicht, ob es einen Umbruch der Gesundheitslandschaft geben wird, die Frage ist: Handeln wir früh genug, dass wir diesen Umbruch noch selbst gestalten können? Grundsatz ist dabei, die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse in Stadt und Land und das große Vertrauen der Menschen in das Thüringer Gesundheitssystem aufrechtzuerhalten. Dieses große Vertrauen ist das höchste Gut. Unsere Aufgabe als Politiker ist es, das Vertrauen in eine gut funktionierende und im Notfall schnelle Versorgung zu erhalten. Thüringen hat hier auch eine Pionierleistung zu
vollbringen, wir brauchen dafür eine mutige und aktive Gestaltung. Das alles ist der Hintergrund unseres Antrags „Garantiert gut versorgt“. Wir wollen eine Brücke in die Gesundheitsversorgung der Zukunft bauen und sehen unseren Antrag hier als eine breit aufgestellte Diskussionsgrundlage für einen ganzheitlichen Ansatz, ein ganzheitliches Konzept. Es mangelt nicht an guten Ideen und Initiativen, Konzepten und Modellprojekten in Thüringen – das alles wollen wir in ein Konzept gießen und auch machen, es soll nicht nur theoretisiert werden, sondern es soll auch umgesetzt werden. So viel an dieser Stelle zur Einbringung, auf die Details werde ich dann später noch eingehen. Vielen herzlichen Dank.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Ich eröffne die Aussprache, als erster Redner hat Herr Abgeordneter Montag, Fraktion der FDP, das Wort.
Vielen Dank, Herr Präsident. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Christoph Zippel, erst mal vielen Dank für die Vorlage dieser Initiative. Es ist, glaube ich, sehr wichtig, dass wir uns mit Themen beschäftigen, die vor allen Dingen perspektivisch Probleme lösen wollen, und nicht so tun, als müsste man bei jedem Mal – den Eindruck gewinnt man ja zunächst – erst mal eine ganze Zeitlang gar nichts tun, um am Ende hektisch irgendwie Symbolpolitik zu betreiben – Klammer auf: Geld in die Hand zu nehmen –, um ein Problem nur kurzfristig zu lösen, aber nicht tatsächlich strukturell, langfristig.
Allerdings, ein bisschen Kritik darf auch sein, denn 39 Maßnahmen, das ist ganz gut. Ich sage mal so: Der beste Abgeordnete wäre da der Herr „Man müsste mal“.
Aber ich glaube, nur das Spiegelstrichpolitikmachen, also zu sagen, welche Probleme es gibt, ist ein guter Ansatz für eine breite Diskussionsbeilage, aber er hilft jetzt erst mal noch nicht, den aktuellen Erkenntnisstand, den wir haben, in politisches Handeln umzusetzen. Und das haben wir ja. Ich will beispielsweise nur mal noch auf die Frage der Digitalisierung hinweisen. Völlig richtig, wir müssen vorankommen in der Digitalisierung im Gesundheitswesen, gerade in Thüringen. Und es ist auch richtig, darauf hinzuweisen, dass man auch Modellregionen braucht. Aber das allein reicht natürlich nicht. Deswegen lagen dem Hohen Hause vier An
träge zur Frage „Digitalisierung im Gesundheitswesen“ seitens der FDP-Fraktion vor. Und, lieber Christoph Zippel, du weißt es, im Ausschuss – ich will das hier mal deutlich sagen – hat Rot-Rot-Grün mit der AfD gegen die Stimmen der FDP und der CDU dafür gesorgt, dass es nicht einmal zu einer Anhörung dieser komplexen Anträge gekommen ist. So sieht Hintertürsachpolitik von Rot-Rot-Grün aus, wenn es darum geht, tatsächlich wichtige Themen mal umfassend zu besprechen mit denjenigen, die das nicht nur langfristig fordern, sondern die vor allen Dingen davon betroffen sind – ich sage nur Versorgungssicherheit.
Da brauchen Sie nicht mal so dazwischenrufen, Herr Schubert, informieren Sie sich erst. Das hilft immer, die Qualität einer Debatte zu erhöhen.
Thema „Nachwuchs“: Auch das ist ein richtiger Punkt, Herr Zippel, überhaupt keine Frage. Da haben wir als Landtag auch schon einen großen Schritt getan. Die Frage ist tatsächlich, wie bekommen wir dann die Noch-Studierenden in die Fläche. Da haben wir den Mangel, auch wenn er schon an Kliniken selbst angekommen ist, dort über Assistenzkräfte allerdings häufig noch abgefedert. Ihr wollt evaluieren – die Frage ist, welche weiteren Maßnahmen da eben möglich sind, die Niederlassungsförderung zu betreiben. Da sind wir auch schon einen Schritt weiter, auch in der Debatte, denn wir haben auch da als FDP einen Antrag vorgelegt. Es liegt unter anderem an der Frage Unzulässigkeit von Doppelförderung durch Förderprogramme der Kassenärztlichen Vereinigung und eben des Landes, die ausgeschlossen ist. Wie gesagt, das ist auch eine Frage, die wir dort schon haben und die auch Zahnmediziner und Apotheker betrifft, die von Niederlassungsförderung bisher noch gar nicht betroffen sind oder die Möglichkeit dazu haben.
Bürokratieabbau ermitteln: Wie viel Bürokratie gibt es und welche Dokumentationspflichten? Das weiß man auch schon. 52 Millionen Bürokratiestunden verbringen Ärztinnen und Ärzte jedes Jahr mit Verwaltungstätigkeiten, die im Übrigen zum Großteil Dokumentationspflichten sind, die vor allen Dingen Misstrauensvoten sind – das muss man leider sagen – aus dem System selbst, nämlich häufig durch die Krankenkassen. Auch da wissen wir schon mehr, als wir tatsächlich als Politik handeln, um das einzudämmen. Da hatten wir einen kleinen inhaltlichen Antrag hier gehabt zu der Frage: Muss denn jeder Arzt tatsächlich strafbewehrt dafür sorgen, seine Telefonnummer und seine Adresse dem Ge
sundheitsamt vor Ort zu melden, oder kann das nicht eine Körperschaft öffentlichen Rechts machen, wie eine Kammer oder eine Kassenärztliche Vereinigung, die über diese Daten sowieso verfügt?
Das wurde, das sage ich ganz deutlich, mit fadenscheinigen Argumenten abgelehnt. Begründung war die Pandemiebekämpfung. Wie das zusammenpasst, habe ich bis heute nicht verstanden; die Akteurinnen und Akteure im Übrigen auch nicht.
Das Thema „Sektorenübergreifende Versorgung“ ist ein zentrales Kernproblem, bei dem wir absolut auch an der Seite der CDU stehen. Hier werden verbindliche Vorschaltgespräche einer zukunftsfesten Krankenhausstruktur vorgeschlagen. Das ist immer richtig. Ich glaube, das ist auch ein normaler Prozess bei der Entwicklung des Landeskrankenhausplans. Ich will jetzt mal ein bisschen deutlicher werden. Aus Sicht der FDP haben wir auch da kein Erkenntnisproblem. Wer mal eine Bedarfsanalyse macht, was die Patienten in einer Region brauchen, der wird feststellen, dass die dazugehörigen geplanten Strukturen nicht mehr passend sind. Sie sind ungenau, sie sind teuer, sie stehen in Konkurrenz zueinander. Das wissen wir. Es gibt mittlerweile Versorgungsmodelle, die anderswo erprobt sind, die erfolgreich sind, die kostengünstiger sind und die Qualität heben.