Protocol of the Session on July 2, 2021

Long-COVID ist eine komplexe, in hohem Maße mit körperlichen Einschränkungen verbundene Erkrankung, deren Beschwerden länger als zwölf Wochen andauern und nicht durch eine alternative Diagnose erklärbar sind. Betroffen sind nicht nur Erwachsene, sondern zunehmend auch Kinder und Jugendliche. Die derzeitige Versorgungslage für an Long-COVID erkrankte Kinder und Jugendliche ist ebenso mangelhaft wie der Stand der Forschung. Deutschlandweit gibt es lediglich in Jena und München Anlaufstellen, welche Kindern und Jugendlichen mit Beschwerden nach COVID-19 eine strukturierte Betreuung anbieten. In der Long-COVID-Ambulanz der Universitätskinderklinik Jena arbeitet das medizinisch-pflegerische Personal allerdings schon an der Kapazitätsgrenze und kann Patientenanfragen derzeit nur aufgrund der internen Verschiebung von Ressourcen – und damit zulasten anderer Abteilungen – bewältigen. Die seit Jahren bestehende Unterfinanzierung der Pädiatrie und ganz besonders der universitären Pädiatrie macht es den Medizi

nern vor Ort unmöglich, auf Versorgungsengpässe angemessen zu reagieren.

Ich frage die Landesregierung:

1. Ist die klinische Versorgung von an Long-COVID erkrankten Kindern und Jugendlichen in Thüringen im Allgemeinen und am Universitätsklinikum Jena im Besonderen sichergestellt und refinanziert?

2. Kann die Landesregierung sichere Aussagen zur Prävalenz von Long-COVID bei Kindern und Jugendlichen in Thüringen machen und wenn nicht, was unternimmt sie, um Prävalenz und Krankheitslast in dieser besonders vulnerablen Gruppe zu untersuchen?

3. Welche Maßnahmen werden seitens der Landesregierung unternommen, um die Thüringer Bevölkerung und Ärzteschaft über das Krankheitsbild aufzuklären?

4. Welche Forschungsprojekte zum Thema LongCOVID im Allgemeinen und Long-COVID bei Kindern und Jugendlichen im Besonderen unterstützt die Landesregierung derzeit?

(Beifall DIE LINKE)

Für die Landesregierung antwortet das Sozialministerium, Frau Ministerin Werner.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, im Namen der Landesregierung möchte ich Ihre Anfrage sehr gern beantworten. Lassen Sie mich ein paar Bemerkungen voranschicken. Ich habe bereits in der Drucksache 7/3154 über die Erkrankung Long-COVID sehr ausführlich berichtet, insbesondere, weil es sich um eine komplexe Erkrankung handelt, deren Langzeitfolgen bislang nicht angemessen bewertet werden können, da es bislang an einer medizinischen Evidenz fehlt.

Mit Landtagsbeschluss vom 4. Juni 2021 hat der Thüringer Landtag zahlreiche Maßnahmen beschlossen, um die als Long-COVID bezeichneten Langzeitfolgen einer Corona-Infektion schnell zu erforschen und eine gute Behandlung der Betroffenen sicherzustellen. Mit vorgenanntem Beschluss hat der Thüringer Landtag festgestellt, dass die Erforschung von Long-COVID einen zentralen Stellenwert in der Gesundheitspolitik des Landes einnimmt. Im Rahmen der Landtagsbefassung habe ich auch darüber berichtet, dass Long-COVID auch bei Kindern auftritt und gesondert zu betrachten ist.

In diesem Zusammenhang möchte ich nochmals darauf hinweisen, dass die Kinderklinik des Universitätsklinikums bereits eine interdisziplinäre LongCOVID-Ambulanz eingerichtet hat und die Ambulanzen und stationären Behandlungskapazitäten in Thüringen als auskömmlich betrachtet werden. Hinsichtlich der Behandlungsmöglichkeiten und Fallzahlen von Long-COVID-Betroffenen darf ich auf die Beantwortung der Kleinen Anfrage Nummer 7/2062 der Abgeordneten Pfefferlein verweisen, in der auch Behandlungsmöglichkeiten und Fallzahlen in Thüringen dargestellt wurden. Dies vorausgeschickt, jetzt möchte ich Ihre Fragen im Einzelnen beantworten:

Zu Frage 1: Für die klinische Behandlung von Patientinnen und Patienten mit Long-COVID- und PostCOVID-Syndrom stehen generell die Thüringer Krankenhäuser zu Verfügung. Dies gilt auch für Kinder und Jugendliche. Zudem hat das UKJ – wie bereits ausgeführt – eine Hochschulambulanz für Kinder, die an Long-COVID erkrankt sind, eingerichtet. Wie bereits im Rahmen der Beantwortung der vorgenannten Kleinen Anfrage mitgeteilt, werden die ambulanten und stationären Behandlungskapazitäten in Thüringen als auskömmlich betrachtet. Hinsichtlich der Finanzierung der medizinischen Versorgung von Kindern und Jugendlichen, die an Long-COVID erkrankt sind, ist dies im Rahmen der Leistungen der Krankenkassen abgesichert. Das gilt auch für die klinische Versorgung am UKJ. Mit Blick darauf, dass die Post-COVID-Ambulanz für Kinder und Jugendliche am UKJ eine interdisziplinäre Arbeit der Gesundheitsakteure, eine engmaschige Betreuung der Patientinnen und Patienten und zudem eine ausführliche Forschung ermöglicht, hat der Thüringer Landtag zusätzlich beschlossen, die Post-/Long-COVID-19-Ambulanz für Kinder und Jugendliche am UKJ aus dem Landeshaushalt sicherzustellen und die Ausweitung der Versorgungskapazitäten durch Landesmittel zu forcieren. Diesbezüglich möchte ich auch noch einmal auf diesen Landtagsbeschluss hinweisen.

Mit vorgenanntem Landtagsbeschluss hat der Landtag zudem weitere Maßnahmen für die Sicherstellung einer hochqualifizierten Behandlung der Long-COVID-Patientinnen und -Patienten, zu denen auch Kinder und Jugendliche gehören, wie zum Beispiel die Stärkung und Unterstützung langfristiger Therapieangebote zur Behandlung von Long-COVID im ambulanten oder stationären Rehabilitationsbereich, beschlossen. Die weiteren Maßnahmen können dem Landtagsbeschluss entnommen werden.

Zu Frage 2: Eine sichere Aussage zur Prävalenz von Long-COVID bei Kindern und Jugendlichen

(Abg. Montag)

kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht getroffen werden, da die Datenlage hier besonders eingeschränkt ist. Insoweit ist eine Verbesserung der epidemiologischen Datenlage, aber auch Ursachen- und Versorgungsforschung zu Long-COVID geboten. Dies soll mit den im Landtagsbeschluss getroffenen Maßnahmen zur Erforschung und Behandlung von Long-COVID, insbesondere mit der Errichtung eines mitteldeutschen Forschungszentrums innerhalb der Ländergemeinschaft aus Sachsen, SachsenAnhalt und Thüringen und der Post-/Long-COVID-19-Ambulanz für Kinder und Jugendliche am Universitätsklinikum Jena erreicht werden. Hinsichtlich der weiteren Maßnahmen verweise ich auch hier auf den vorgenannten Landtagsbeschluss.

Zu Frage 3: Zur Aufklärung bzw. zum Wissensmanagement von Ärztinnen und Ärzten über die Behandlung der Long-COVID-Patientinnen und ‑Patienten hat der Thüringer Landtag zahlreiche Maßnahmen beschlossen. Zu diesen Maßnahmen gehört unter anderem die Schaffung einer Austauschplattform, die die Erfahrungen aus der klinischen Praxis bei der Behandlung von Long-COVID sammelt und zur gemeinsamen Nutzung bereitstellt. Zur Förderung des Wissensmanagements um COVID-19 und Long-COVID sowie zur Stärkung des Forschungsclusters ist die Landesregierung aufgefordert, auf den Aufbau einer internationalen Plattform durch den Bund und die Länder hinzuwirken. Zu den weiteren Maßnahmen möchte ich auch hier auf den Landtagsbeschluss verweisen.

Wie ich bereits ausgeführt habe, ist noch wenig über die Spätfolgen von COVID-19 bekannt. Die Thüringer Bevölkerung wird daher entsprechend dem jeweiligen Kenntnisstand durch das Thüringer Gesundheitsministerium unterrichtet, über Medien oder die Internetseite des Gesundheitsministeriums jeweils informiert. Für Informationskampagnen der Landesregierung und des Gesundheitsministeriums stehen noch nicht genügend evidenzbasierte Informationen zur Verfügung.

Zu Frage 4: Zu der Frage, welche Forschungsprojekte zum Thema „Long-COVID im Allgemeinen und Long-COVID bei Kindern und Jugendlichen im Besonderen“ derzeit von der Landesregierung unterstützt werden, hat das für Wissenschaft und Forschung zuständige Ministerium mitgeteilt, dass eine direkte Projektförderung aus Landesmitteln derzeit nicht besteht. Derzeit befindet sich aber das TMWWDG in Abstimmung mit dem UKJ bezüglich der Forschung zum Thema „Long-COVID“.

Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

Es gibt offensichtlich eine Nachfrage. Bitte, Herr Abgeordneter.

Vielen Dank, Frau Ministerin, auch noch mal für das Rekapitulieren auf den Beschluss, der, glaube ich, uns allen sehr gut zu Gesicht steht in diesem Hause. Vielen Dank dazu. Eine konkrete Nachfrage: Wir wissen, dass die Kapazitäten vor allen Dingen personell begrenzt sind – auch in Jena – und dass aktuell die Versorgung der schon begrenzten Terminannahmemöglichkeiten nur zulasten anderer Stationen sichergestellt werden kann. Gibt es denn konkrete Ideen, Maßnahmen und Pläne, dort personell nachzubessern, um eben explizit die Behandlungskapazitäten für Kinder und Jugendliche mit Long-COVID, die es nur in Jena und in München gibt, zu verbessern?

Zu konkreten Plänen kann ich Ihnen jetzt nichts sagen. Das würde ich gern noch einmal nachfragen wollen. Aber ich glaube, dass wir uns einig sind, dass das Thema „Kinder- und Jugendmedizin“ in Krankenhäusern und bei der stationären Versorgung uns nicht nur in Thüringen, sondern deutschlandweit bewegt. Deswegen gab es beispielsweise auch einen Bundesratsantrag, in dem es darum ging, im ersten Schritt das DRG-System in diesem Bereich nicht mehr anzuwenden. Generell – das wissen Sie ja – stehe ich dafür, die Fallpauschalen insgesamt abzuschaffen. Aber ich glaube, dass gerade im Bereich der Kinder- und Jugendmedizin großer Nachholbedarf und großer Bedarf besteht, anders heranzugehen, damit hier die personellen Ressourcen tatsächlich auch gesichert werden können.

Eine weitere Nachfrage.

Genau, da es sich um ein Universitätsklinikum handelt in direkter finanzieller Abhängigkeit von der Landesregierung – es sind Ihnen jetzt aber keine zusätzlichen fiskalischen Möglichkeiten bekannt, explizit in Bezug auf Personal beispielsweise?

Das kann ich Ihnen jetzt wirklich nicht beantworten.

(Ministerin Werner)

Okay, danke schön.

Vielen Dank, Frau Ministerin. Wir kommen damit zur nächsten Mündlichen Anfrage des Abgeordneten Bühl in der Drucksache 7/3616.

Auszahlung der Gelder an Kur- und Erholungsorte

Nach Beschluss des Thüringer Landtags sollen Kur- und Erholungsorte in Thüringen auch in diesem Jahr aufgrund der Corona-Pandemie besonders unterstützt werden. Diese Gelder müssen den Kur- und Erholungsorten zeitnah ausgezahlt werden, damit vor Ort Maßnahmen und Projekte umgesetzt werden können. Besonders der südliche IlmKreis verfügt über einige Kur- und Erholungsorte im Thüringer Wald, die neue touristische Angebote schaffen wollen. Zum aktuellen Stand ist – zumindest nach Kenntnis des Fragestellers – das Geld in den Kommunen noch nicht angekommen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Geldsumme erhalten die Kur- und Erholungsorte im südlichen Ilm-Kreis und Suhl in diesem Jahr (bitte nach Ort und Summe aufschlüsseln)?

2. Wann plant die Landesregierung, das Geld an die Kommunen auszuzahlen?

3. Müssen Kur- und Erholungsorte nachweisen und rechtfertigen, welche Projekte mit diesem Geld umgesetzt werden?

4. Wie verlief der Bearbeitungsprozess der Zuweisungsauszahlung seit Haushaltsbeschluss?

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Inneres und Kommunales, Herr Staatssekretär Götze.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Bühl beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:

Die Antwort zu Frage 1: Vorbehaltlich der endgültigen Bescheiderteilung werden die nachgefragten Kommunen voraussichtlich folgende Sonderzuweisungen erhalten: Suhl 639.515,86 Euro, Ilmenau 635.221,91 Euro, Geratal 121.006,45 Euro und Großbreitenbach 303.236,38 Euro.

Die Antwort zu Frage 2: Die Sonderzuweisungen sollen noch in diesem Monat – also im Juli – an die Kur- und Erholungsorte ausgezahlt werden.

Die Antwort zu Frage 3: Nein, solche Nachweise und Rechtfertigungen sind nicht erforderlich.

Die Antwort zu Frage 4: Da sich die Verteilung der Sonderzuweisungen für Kurorte am Kurlastenausgleich orientiert, war zunächst abzuwarten, bis die für den Kurlastenausgleich maßgeblichen Daten der Kommunen vollständig vorlagen. Nachdem dies der Fall war, wurden im Juni die Bescheide für den Kurlastenausgleich versandt. Nunmehr können kurzfristig die Bescheide für die Sonderzuweisungen für Kurorte erstellt und versandt werden, und im Anschluss werden die Mittel ausgezahlt.

Für die Ermittlung der Sonderzuweisungen für Erholungsorte war es zunächst notwendig, dass die Ergebnisse der kommunalen Jahresrechnungsstatistik für das Haushaltsjahr 2019 im März 2021 durch das Thüringer Landesamt für Statistik veröffentlicht wurden, da diese einen wesentlichen Bestandteil der Verteilungsparameter der Mittel darstellen. Im nächsten Schritt mussten Auszüge dieser Daten beim TLS sowie eine aktuelle Übersicht der staatlich anerkannten Erholungsorte beim Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft abgefragt werden. Nach der Erarbeitung der Richtlinie über die Verteilung der Sonderzuweisungen an die Erholungsorte und der dazugehörigen Modellrechnung wurde diese mit anderen Ressorts und dem Gemeinde- und Städtebund abgestimmt sowie der Beirat für kommunale Finanzen angehört.

Nachdem die Zeichnung der Richtlinie durch Herrn Minister diese Woche erfolgt ist, wird diese zum nächstmöglichen Zeitpunkt im Thüringer Staatsanzeiger veröffentlicht. Nach der Veröffentlichung der Richtlinie sollen die Sonderzuweisungen für die Thüringer Erholungsorte unverzüglich verbescheidet und ausgezahlt werden.

Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Nachfragen kann ich nicht erkennen. Damit kommen wir zur letzten Mündlichen Anfrage für den heutigen Tag, gestellt durch Herrn Abgeordneten Henkel in der Drucksache 7/3617.

Bundesstraße 62 in der Ortslage Krayenberggemeinde

Dem Fragesteller liegt die Information vor, dass der Bund eine verkehrswirtschaftliche Untersuchung unter anderem für die Bundesstraße 62 einschließlich der Ortslage der Krayenberggemeinde bereits vor einigen Monaten zugesagt hat. 50 Prozent der entstehenden Kosten für die auf zwei bis drei Jahre angelegte Untersuchung würden demnach vom Bund getragen. Der Startschuss könne noch dieses Jahr fallen. Allerdings erfolgten nach Kenntnis des Fragestellers aufgrund der fehlenden personellen Ressourcen hierfür noch keine konkreten Aktivitäten. Die verkehrswirtschaftliche Untersuchung ist eine wesentliche Voraussetzung für den Abschnitt der B 62 bis zur Landesgrenze zu Hessen, um wieder Aussicht auf Aufnahme in den Bundesverkehrswegeplan zu erhalten.

Ich frage die Landesregierung:

1. Unterstützt die Landesregierung das Vorhaben einer verkehrswirtschaftlichen Untersuchung durch kurzfristige Bereitstellung der nötigen finanziellen Mittel und personellen Ressourcen?