Meine Damen und Herren, das geht zwar über den FDP-Antrag hinaus, aber wir brauchen auch noch weitere Maßnahmen zur ASP-Prävention. Wir müssen alle Maßnahmen ausschöpfen, um die Einschleppung der Afrikanischen Schweinepest zu verhindern. Hierfür ist es erforderlich, die Aufwandsentschädigung für erlegtes Schwarzwild in jedem Fall auch künftig sicherzustellen bzw. gegebenenfalls zu erhöhen. Daneben müssen wir die Arbeit des Schwarzwildkompetenzzentrums durch adäquate Förderung ebenfalls sicherstellen. Auch die Übernahme der Trichinenuntersuchungsgebühr und der Untersuchungsgebühr für die Untersuchung auf Radioaktivität bei Schwarzwild ist eine Maßnahme, die helfen kann. Wir haben darüber schon oft im Ausschuss gesprochen.
Zum Schluss, meine Damen und Herren: Schon jetzt möchte ich mich bei den Thüringer Jägern bedanken, die bei der Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest eine Schlüsselrolle spielen. Herzlichen Dank.
Vielen Dank. Weitere Redemeldungen aus den Reihen der Abgeordneten sehe ich nicht. Für die Landesregierung und das Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft darf ich Herrn Staatssekretär Weil das Wort erteilen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Aus Sicht der Tiergesundheit ist ein möglicher Eintrag der Afrikanischen Schweinepest nach Thüringen derzeit eine der größten Herausforderungen, vor der wir stehen. Aber ich will auch sagen, wir können heute konstatieren, es hat im Moment nach Thüringen kein Eintrag der Afrikanischen Schweinepest stattgefunden. Wir haben Einträge in Brandenburg und Sachsen. Die sind besorgniserregend, wobei man sagen muss, dass die Entwicklung eher in nördlicher als in westlicher Richtung erfolgt. Aber es ist sicherlich auch wichtig, noch mal darauf hinzuweisen, dass wir eine aktive ASP-Entwicklung in der Bundesre
publik haben. Wir haben im Moment einen Stand von 1.026 positiv auf ASP getesteten Wildschweinen mit den unterschiedlichen Ausbrüchen in den Landkreisen in Brandenburg und Sachsen.
Die Thüringer Landesregierung hat frühzeitig Maßnahmen ergriffen, um sich auf das Szenario eines Eintrags nach Thüringen vorzubereiten. Herr Gottweiss hat bereits darauf hingewiesen, dass schon im Jahr 2018 ein Schwarzwildkompetenzzentrum beim Thüringer Bauernverband eingerichtet wurde. Wir haben eine Vielzahl von präventiven Projekten wie zum Beispiel die Information von Jägerinnen und Jägern und der Bevölkerung oder auch eine verstärkte Wildbretvermarktung bearbeitet. Ich kann mich nur den Worten von Herrn Gottweiss, von Herrn Bergner und auch von Frau Wagler anschließen: Der Dank geht an die Jägerinnen und Jäger und auch an alle anderen, die in dem Bereich aktiv waren. Ich möchte auch an dieser Stelle ganz ausdrücklich den Thüringer Bauernverband erwähnen, der sozusagen die Heimstatt dieses ASP-Kompetenzzentrums ist.
Eine mögliche Ausbreitung der Seuche kann durch eine Verminderung des Schwarzwildbestandes erschwert werden. Dass dies geboten ist, zeigt ein Blick auf die Zahlen. Die Schwarzwildstrecke in Thüringen befindet sich auf einem historischem Hoch. Im Jagdjahr 2019/2020 wurde mit insgesamt 45.814 Stück Schwarzwild eine bisher noch nie erreichte Strecke erzielt. Die Schwarzwildstrecke und der Schwarzwildbestand korrelieren, und deswegen muss von einem enorm hohen Schwarzwildbestand ausgegangen werden.
Vor dem Hintergrund dieses hohen Schwarzwildbestandes, der damit verbundenen Wildschäden und der ASP-Prävention ist eine verstärkte Bejagung des Schwarzwildes angezeigt. Je geringer der Schwarzwildbestand, desto geringer ist auch die Möglichkeit der Ansteckung.
Um diese Bejagung zu unterstützen, zahlt der Freistaat Thüringen unter anderem seit 2018 eine Aufwandsentschädigung von 25 Euro je erlegtes Stück Schwarzwild und je Einsatz eines brauchbaren Jagdhundes bei einer revierübergreifenden Bewegungsjagd. Auch jagdrechtlich haben wir mit der Aufhebung der Schonzeiten für Schwarzwild mit Ausnahme des Elterntierschutzes den Weg für einen verstärkten Abschuss freigemacht.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, auch der Einsatz von Nachtzielgeräten kann helfen, die Schwarzwildstrecke weiter zu steigern. Schwarzwild ist im Wesentlichen nachtaktiv, weshalb Schwarzwild als einzige Schalenwildart auch nachts erlegt werden darf. Traditionell werden dafür
vor allem die Vollmondphasen genutzt. Im Zuge der technischen Weiterentwicklung sind Restlichtverstärker, Infrarotaufheller und Wärmebildkameras für die nächtliche Jagd auf Schwarzwild in den Fokus gerückt, mit denen unabhängig von den Lichtverhältnissen auch Schwarzwild gejagt werden kann. Insbesondere aus Tierschutzgründen ist der Einsatz dieser Technik zu empfehlen, da die Tiere sauber erkannt werden können, sichtbar ist, ob Frischlinge dabei sind, und Schüsse sauber angetragen werden können.
Sollte es zum Ausbruch der ASP in Thüringen kommen, so steht die Verpflichtung, den Schwarzwildbestand als Seuchenherd so schnell wie möglich zu beseitigen. Dazu ist der Einsatz von Nachtzieltechnik unverzichtbar. In fast allen Flächenländern der Bundesrepublik ist deshalb die Nutzung von Nachtzieltechnik zur Bejagung von Wildschweinen erlaubt. Auch die Thüringer Landesregierung hat deshalb im Entwurf der überarbeiteten Ausführungsverordnung zum Thüringer Jagdgesetz das Verbot der jagdlichen Nutzung von Nachtzielgeräten bei der Jagd auf Schwarzwild gestrichen. Der Verordnungsentwurf wird derzeit abschließend durch das Justizministerium in rechtsförmlicher Hinsicht geprüft und das Einvernehmen mit dem Finanzministerium und dem Thüringer Rechnungshof wird hergestellt. Sobald diese Prüfung abgeschlossen ist, kann der Verordnungsentwurf fertiggestellt werden. Nach dem Entwurf sollen die Regelungen zur Nachtzieltechnik am Tag nach der Verkündung in Kraft treten.
Ich will aber auch darauf hinweisen, dass uns das Thüringer Jagdgesetz jetzt schon die Möglichkeit gibt, im Zuge von Einzelanordnungen den Einsatz von Nachtzielgeräten zu ermöglichen. Aktuell wird der Einsatz von Nachtzieltechnik über Einzelanordnungen genehmigt, wobei bisher jeder Antrag positiv beschieden wurde. Insofern kann ich auch nicht erkennen, warum die AfD meint, wir hätten die Regelungen im Jagdrecht eher verkompliziert. In dem Fall ist es so, dass wir einen aktiven Bürokratieabbau betreiben und übrigens auch die Kolleginnen und Kollegen in den Verwaltungen, die mit diesen Einzelanordnungen beschäftigt sind, von Arbeit entlasten.
Ich will auch darauf hinweisen. Sie meinen ja, die FDP-Fraktion würde nur einen befristeten Einsatz der Nachtzieltechnik beantragen wollen. Der Grund steht aber im Antrag. Die FDP-Fraktion hebt auf die Änderung des Bundesjagdgesetzes ab, das jetzt gescheitert ist, darauf hat Herr Bergner schon hingewiesen. Aber insofern würde jedenfalls bis zum Inkrafttreten eines neuen Bundesjagdgesetzes auch diese Regelung gelten. Ich kann also nicht er
kennen, warum der Antrag der FDP-Fraktion nicht weitgehend genug sein soll. Deswegen spricht aus Sicht der Landesregierung jedenfalls nichts dagegen, den FDP-Antrag zu unterstützen. Den Antrag der AfD-Fraktion halten wir nicht für zielführend und notwendig. Vielen Dank.
Gibt es weitere Wortmeldungen? Das sehe ich nicht. Dann kommen wir zunächst zur Abstimmung zum Antrag der Fraktion der AfD. Ausschussüberweisung wurde ausdrücklich nicht gewünscht. Es soll direkt über den Antrag abgestimmt werden. Wer diesem Antrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen.
Der FDP-Antrag – habe ich mich versprochen? Sorry, Entschuldigung, dann habe ich mich hier versprochen.
Natürlich kommt zuerst der Antrag der FDP, weil es der zuerst eingebrachte Antrag ist. Entschuldigung.
Wir stimmen zuerst über den Antrag der Fraktion der FDP ab, die keine Ausschussüberweisung, sondern eine direkte Abstimmung zum Antrag wünschte. Das ist der Antrag in der Drucksache 7/2019. Wir stimmen jetzt darüber ab. Wer diesem FDP-Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Mitglieder der FDP-Fraktion. Wer stimmt gegen diesen Antrag? Niemand...
Gegenstimmen gibt es keine. Gibt es Stimmenthaltungen? Das sind die Stimmen aus dem Rest des Hauses. Damit ist der Antrag angenommen, weil er mehr Ja- und keine Neinstimmen bekommen hat.
Da der Antrag der FDP angenommen ist, erübrigt sich insoweit die Abstimmung zum Alternativantrag. Der ist damit entfallen. Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt.
Jetzt ist die Frage: Eigentlich müssten wir jetzt eine Lüftungspause machen. Wollen wir das zu einem frühzeitigen Eintritt in die Mittagspause nutzen? Das bietet sich eigentlich an. Dann beginnen wir jetzt mit der Mittagspause. Dann endet diese um 13.10 Uhr und wir finden uns hier wieder ein zum Tagesordnungspunkt Wahlen und der anschließenden Fragestunde.
In der Mittagspause, 5 Minuten nach deren Beginn – also jetzt gleich – treffen sich zu einer außerordentlichen Sitzung der Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung im Raum F 125/125a sowie ebenfalls in 5 Minuten der Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport im Raum F 101.
Bis nachher, 13.10 Uhr geht es weiter mit dem Tagesordnungspunkt Wahlen. Bitte unterrichten Sie die gerade ortsabwesenden Mitglieder Ihrer Fraktion.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, ich darf die Sitzung fortsetzen. Wir kommen zum Aufruf des Tagesordnungspunkts 77
Wahl eines Mitglieds der Kommission nach Artikel 10 Grundgesetz (G 10-Kommission) gemäß § 2 Abs. 2 des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Artikel 10-Gesetzes Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/3638 -
Gewählt ist, wer die Mehrheit der Stimmen der Mitglieder des Landtags erhält, mithin mindestens 46 Stimmen. Vorgeschlagen für eine erste Wahlwiederholung ist Frau Abgeordnete Corinna Herold. Wird die Aussprache gewünscht? Das ist nicht der Fall.
Dann können wir in den Wahlgang eintreten. Sie erhalten nach Ihrem Namensaufruf einen Stimmzettel, auf dem Sie mit „Ja“ oder „Nein“ oder „Enthaltung“ stimmen können. Als Wahlhelfer sind eingesetzt Herr Abgeordneter Beier, Herr Abgeordneter Schubert und Herr Abgeordneter Urbach. Ich eröffne die Wahlhandlung und bitte die beiden Schriftführer, die Namen der Abgeordneten zu verlesen.
Aust, René; Baum, Franziska; Beier, Patrick; Bergner, Dirk; Dr. Bergner, Ute; Bilay, Sascha; Blechschmidt, André; Braga, Torben; Bühl, Andreas; Cotta, Jens; Czuppon, Torsten; Dittes, Steffen; Eger, Cordula; Emde, Volker; Engel, Kati; Frosch, Karl
heinz; Gleichmann, Markus; Gottweiss, Thomas; Gröning, Birger; Güngör, Lena Saniye; Hande, Ronald; Dr. Hartung, Thomas; Henfling, Madeleine; Henke, Jörg; Henkel, Martin; Hennig-Wellsow, Susanne; Herold, Corinna; Herrgott, Christian; Hey, Matthias; Heym, Michael; Höcke, Björn; Hoffmann, Nadine; Jankowski, Denny; Kalich, Ralf; Prof. Dr.Ing. Kaufmann, Michael; Keller, Birgit; Kellner, Jörg; Kemmerich, Thomas; Kießling, Olaf; Dr. Klisch, Cornelia; Kniese, Tosca; Dr. König, Thadäus; König-Preuss, Katharina; Korschewsky, Knut; Kowalleck, Maik.
Dieter Laudenbach, Dr. Wolfgang Lauerwald, Diana Lehmann, Lutz Liebscher, Ute Lukasch, Dr. Gudrun Lukin, Marcus Malsch, Dr. Iris Martin-Gehl; Dorothea Marx, Katja Maurer, Beate Meißner, Janine Merz, Katja Mitteldorf, Mike Mohring, Denny Möller, Stefan Möller, Robert-Martin Montag, Ringo Mühlmann, Anja Müller, Olaf Müller, Babett Pfefferlein, Ralf Plötner, Bodo Ramelow, Daniel Reinhardt, Astrid Rothe-Beinlich, Thomas Rudy, Christian Schaft, Stefan Schard, Andreas Schubert, Lars Schütze, Robert Sesselmann, Karola Stange, Christina Tasch, Uwe Thrum, Stephan Tiesler, Christian Tischner, Jonas Urbach, Prof. Dr. Mario Voigt, Dr. Marit Wagler, Laura Wahl, Raymond Walk, Philipp Weltzien, Torsten Wolf, Henry Worm, Christoph Zippel.
Konnten alle Abgeordneten ihre Stimme abgeben? Das ist der Fall. Dann schließe ich den Wahlgang und bitte die Wahlhelfer, die Stimmen auszuzählen.
aufgerufen. Jetzt sehe ich, dass wir so schnell vorangekommen sind, dass weder die Fragesteller alle da sind noch die Ministerien in der Reihenfolge, in der sie eigentlich hier gelistet sind.
Ich fange dann mal an mit der vierten Frage. Bitte? Ach so, Herr Staatssekretär Götze vertritt das Finanzministerium. Danke für den Hinweis. Dann ist die erste Fragestellerin – wie ausgedruckt – Frau Abgeordnete König-Preuss mit der Drucksache 7/3600. Bitte, Frau Abgeordnete.
In der Vergangenheit häuften sich Fälle, in denen teils linke und globalisierungskritische Vereine von verschiedenen Finanzämtern die steuerliche Gemeinnützigkeit aberkannt bekamen oder diese Aberkennung angedroht wurde. Bekannte bundesweite Beispiele sind die Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten (VVN-BdA), Campact oder auch Attac. Im Fall Campact hieß es vom Finanzamt, die Organisation sei überwiegend allgemeinpolitisch tätig gewesen. Im Steuerbescheid für das Jahr 2016 führt die Behörde aus, dass es sich auch nicht um politische Bildung handele, Zitat: „Im Vordergrund stand nicht die Information über politische Prozesse, sondern vielmehr die Einflussnahme auf diese.“ In der Vergangenheit war in Thüringen beispielsweise der Verein „jouwatch“ ansässig, der dem rechten Spektrum zugerechnet wird und lange über die Gemeinnützigkeit verfügte. Diese wurde ihm nach Medienberichten erst nach dem Umzug nach Sachsen aberkannt.