Vielen Dank. Ich habe jetzt keine weiteren Wortmeldungen. Wird noch das Wort gewünscht? Seitens der Abgeordneten sehe ich keine weitere Wortmeldung. Möchte die Landesregierung Stellung nehmen? Dann bitte, Herr Minister Maier.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, als Innenminister und damit auch als der für das Wahlrecht zuständige Minister begrüße ich den Beschluss des Landtags zur Verabschiedung eines Thüringer Wahlrechtsharmonisierungsgesetzes.
Die Anpassungen diverser Regelungen des Landeswahlrechts an die Vorschriften des Bundes erleichtern den Wahlorganen vor Ort ihre anspruchsvolle Arbeit. Die Erhöhung des Erfrischungsgelds ist ein Zeichen der Wertschätzung für das ehrenamtliche Engagement der ca. 30.000 Wahlhelferinnen und Wahlhelfer, die wir in Thüringen für die rechtssichere Durchführung der Wahlen benötigen.
Ich begrüße es auch ausdrücklich, dass sich die Mitglieder des Innen- und Kommunalausschusses auf eine weitere Absenkung der notwendigen Anzahl der Unterschriften für die nicht in den Parlamenten vertretenen Parteien verständigen konnten. Auch diese Regelung führt zu einer größeren Rechtssicherheit und berücksichtigt sowohl die Erschwernisse für diese Parteien, unter den Bedingungen einer Pandemie im öffentlichen Raum Unterschriften zu sammeln, als auch das verfassungsrechtliche Erfordernis, durch die Vorlage einer bestimmten Anzahl von Unterschriften die Ernsthaftigkeit einer Bewerbung und Wahlteilnahme nachzuweisen.
Schließlich ist es zu begrüßen, dass sich die Regierungsfraktionen mit der Fraktion der CDU sehr kurzfristig für das Plenum nach der abschließenden Beratung des Innen- und Kommunalausschusses am 24. Juni 2021 auf eine Änderung der Einteilung der Wahlkreise für das Stadtgebiet Erfurt verständigen konnten. Nunmehr ist sichergestellt, dass alle Wahlkreise in Thüringen unterhalb der verfassungsrechtlich kritischen Schwelle einer mehr als 25-prozentigen Abweichung der durchschnittlichen Bevölkerungszahl der Wahlkreise liegen. Diese Anpassung war deshalb sehr kurzfristig erforderlich, weil das Statistische Bundesamt erst letzte Woche aktualisierte Bevölkerungszahlen veröffentlichte, die
Ich danke an dieser Stelle ausdrücklich Herrn Krombholz als Landeswahlleiter für die schnelle Reaktion und Berechnung dieser aktualisierten Zahlen für Thüringen.
Auf gesetzlicher Ebene sind mit der Verabschiedung des vorliegenden Entwurfs die wesentlichen Voraussetzungen für die Durchführung von vorzeitigen Neuwahlen gleichzeitig mit der Bundestagswahl geschaffen. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Minister. Ich beende damit die Aussprache und wir kommen zu den Abstimmungen, zunächst über den Änderungsantrag der Fraktionen Die Linke, der CDU, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 7/3658. Wer diesem Änderungsantrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Koalitionsfraktionen und die Fraktion der CDU. Wer stimmt dagegen? Das ist niemand. Wer enthält sich der Stimme? Das sind die Mitglieder der FDP-Fraktion und der AfD-Fraktion. Damit ist dieser Änderungsantrag angenommen.
Wir stimmen dann über die Beschlussempfehlung des Innen- und Kommunalausschusses in der Drucksache 7/3606 unter Berücksichtigung des Abstimmungsergebnisses zu dem Änderungsantrag ab. Wer der jetzt veränderten Beschlussempfehlung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind wiederum die Koalitionsfraktionen und die Fraktion der CDU. Wer stimmt dagegen? Niemand. Wer enthält sich der Stimme? Das sind die Fraktionen von FDP und AfD. Damit hat auch die Beschlussempfehlung die Mehrheit gefunden.
Dann stimmen wir jetzt insgesamt über den Gesetzentwurf der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 7/3068 – korrigierte Fassung – in zweiter Beratung unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Abstimmung über die Beschlussempfehlung ab. Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind erneut die Koalitionsfraktionen und die Fraktion der CDU. Wer stimmt dagegen? Niemand. Wer enthält sich der Stimme? Das sind die Fraktionen von AfD und FDP. Damit ist der Gesetzentwurf unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Abstimmung über die Beschlussempfehlung angenommen.
Wir kommen dann zur Schlussabstimmung. Wer das eben befundene Ergebnis noch einmal in der Schlussabstimmung bekräftigen möchte, den bitte ich jetzt, seine Jastimme durch Aufstehen zu dokumentieren. Das sind die Abgeordneten der Koalitionsfraktionen und der CDU-Fraktion. Wer stimmt gegen das Gesetz? Das ist niemand. Wer enthält sich der Stimme? Das sind die Fraktionen von AfD und FDP. Damit ist der Gesetzentwurf auch in der Schlussabstimmung angenommen. Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt.
Thüringer Gesetz zur Gewährleistung einer verfassungsgemäßen Alimentation sowie über die Gewährung einer Anerkennungsleistung für ehemalige angestellte Professoren neuen Rechts Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 7/3575 - ERSTE BERATUNG
Wünscht die Landesregierung das Wort zur Begründung? Das ist der Fall. Frau Ministerin, Sie haben das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, das Bundesverfassungsgericht hat am 4. Mai 2020 zwei maßgebliche Beschlüsse hinsichtlich der Amtsangemessenheit der Alimentation von Beamtinnen und Beamten gefasst. In diesen hat es zum einen die Prüfkriterien, die es in seinen Beschlüssen aus dem Jahr 2015 festgelegt hat, konkretisiert und erstmalig eindeutige Vorgaben zur Festlegung des erforderlichen Mindestabstands der Besoldung zum Grundsicherungsniveau gemacht. Zudem hat es die verfassungsrechtlichen Maßstäbe zur Feststellung des Besoldungsbedarfs für das dritte Kind und weitere Kinder neu aufgestellt. Berechnungen auf Basis der nunmehr festgelegten Kriterien haben ergeben, dass die verfügbare Nettoalimentation für die als fiktive Bezugsgröße heranzuziehende vierköpfige Alleinverdienerfamilie – das ist bei der gesamten Bewertung außerordentlich wichtig – in den unteren Besoldungsgruppen teilweise unter dem gebotenen Mindestabstand von 115 Prozent zur Grundsicherung liegt. Gleiches gilt hinsichtlich des Besoldungsbedarfs für das dritte Kind und weitere Kinder.
Ferner hat die Überprüfung ergeben, dass derzeit das Grundgehalt der Besoldungsgruppe W3 nunmehr mehr als 10 Prozent unter dem Durchschnitt des Bundes und der Länder liegt. Um eine verfassungsgemäße Alimentation zu gewährleisten, enthält der Gesetzentwurf daher rückwirkend ab 1. Januar 2020 folgende Änderungen: In den Besoldungsgruppen A6 und A7 werden jeweils die Erfahrungsstufen 1 gestrichen. Ich will ergänzen, weil wir auch schon im Haushalts- und Finanzausschuss dazu auf Antrag der CDU-Fraktion gesprochen haben: Das bedeutet natürlich, dass Menschen mit einer geringeren Ausbildung die Möglichkeit, Beamtin oder Beamter im Freistaat Thüringen zu werden, damit völlig versagt wird. Zum Zweiten werden in allen Besoldungsgruppen die kinderbezogenen Familienzuschläge in gleicher Höhe erhöht, und zum Dritten wird in der Besoldungsgruppe W3 das Grundgehalt erhöht. Auch in Thüringen gab es Widersprüche und Klagen von Beamtinnen und Beamten gegen die Besoldungshöhe. Für die Widerspruchsführer und Kläger, deren Verfahren noch nicht abgeschlossen sind, wird daher eine Nachzahlungsregelung für frühere Jahre im Besoldungsgesetz implementiert. Der Gesetzentwurf gewährleistet damit, basierend auf den derzeit vorliegenden Erkenntnissen, eine verfassungsmäßige Alimentation in Thüringen. Er bewegt sich insbesondere innerhalb des Gestaltungsspielraums, über den der Besoldungsgesetzgeber hinsichtlich der Strukturierung der Besoldung verfügt. So hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss hierzu ausgeführt, dass insbesondere keine Verpflichtung bestehe, eine verfassungsgemäße Alimentation über die Anhebung der Grundbesoldung zu gewährleisten. Vielmehr steht es dem Besoldungsgesetzgeber frei, etwa durch höhere Familienzuschläge bereits für das erste und weiter für das zweite Kind stärker als bisher die Besoldung von den tatsächlichen Lebensverhältnissen abhängig zu machen. Das heißt, das Bundesverfassungsgericht hat gesagt, die Kinder bringen die Erhöhung mit ein und deswegen ist es rechtens, das auch über die Familienzuschläge zu regeln. Wir sagen, es ist auch geboten.
Dies wurde im vorliegenden Gesetzentwurf berücksichtigt, denn von meinem Haus durchgeführte Berechnungen haben ergeben, dass nur bei Familien mit Kindern der Abstand zum Grundsicherungsniveau problematisch ist. Die Ursachen liegen hierfür insbesondere in den zu berücksichtigten Kosten für Kinderbetreuung sowie Bildung und Teilhabe. Um eine verfassungsgemäße Alimentation zu gewährleisten, sollen daher verursachergerecht die kindbezogenen Bestandteile des Familienzuschlags angepasst werden. Ich weise darauf hin, dass die zu be
rücksichtigenden Berechnungsgrößen stetigen Veränderungen unterliegen. Daher hat das Bundesverfassungsgericht dem Besoldungsgesetzgeber eine kontinuierliche Kontroll- und Begründungspflicht auferlegt. Es ist also eine ständige Aufgabe, die Besoldung auf ihre Verfassungsgemäßheit zu kontrollieren und gegebenenfalls anzupassen.
Darüber hinaus wird das Thüringer Finanzministerium im nächsten Jahr das Besoldungsgefüge im Freistaat Thüringen evaluieren. Hierbei sollen auch aufkommensneutrale, strukturelle Veränderungen zur Verbesserung der Attraktivität und der Zukunftsfähigkeit des Freistaats Thüringen geprüft werden.
Meine Damen und Herren, der Gesetzentwurf wurde den kommunalen Spitzenverbänden sowie den Spitzenverbänden der Gewerkschaften und Berufsorganisationen mit der Möglichkeit zur Stellungnahme übersandt. Während der DGB den Gesetzentwurf insgesamt als guten Ansatz bewertete, lehnte der Thüringer Beamtenbund leider den gewählten Weg ab und fordert hingegen die Anhebung der Grundgehaltssätze. Das würde bedeuten, in Zahlen ausgedrückt, dass wir – weil ja vom TBB auch eine Rückwirkung für alle Beamtinnen und Beamten gefordert wird – rückwirkend einmalig 600 Millionen aufbringen müssen und zukünftig jährlich 350 Millionen für Beamtinnen und Beamte. Das heißt, die Diskrepanz zwischen Angestellten und Beamtinnen und Beamten unseres Freistaats würde extrem auseinanderfallen.
Weitere über den Gesetzentwurf hinausgehende Maßnahmen, die auf eine Erhöhung der Grundbesoldung hinwirken, sind jedoch in Anbetracht der derzeitigen Haushaltssituation nicht angezeigt.
Soweit insbesondere vom TBB kritisiert wird, dass sich Änderungen nur auf das Allernotwendigste beschränken, möchte ich betonen, dass durch den Gesetzentwurf die Familienzuschläge nicht nur in den unteren Besoldungsgruppen und auch nicht gestaffelt nach Höhe des Abstands zur Grundsicherung, sondern für alle Beamtinnen und Beamten in gleicher Höhe entsprechend dem Abstand zur Grundsicherung, der sich bei der Besoldungsgruppe A6 ergibt, angehoben werden sollen. Hierdurch werden zugleich Ausstrahlungswirkungen in höhere Besoldungsgruppen vermieden, welche von der Verletzung des Mindestabstandsgebots in den unteren Besoldungsgruppen ausgehen können. Eine Stellungnahme der Landesregierung zu den Ausführungen des Thüringer Beamtenbundes wurde Ihnen mit dem Gesetzentwurf vorgelegt.
Sehr geehrte Damen und Herren, darüber hinaus enthält der Gesetzentwurf ein Gesetz über die Gewährung einer Anerkennungsleistung für ehemalige
angestellte Professorinnen und Professoren neuen Rechts. Danach sollen die Leistungen ehemals ostdeutscher Professorinnen und Professoren, die sich im Rahmen ihrer Angestelltentätigkeit nach der friedlichen Revolution für unsere Hochschulen und deren Erneuerung eingesetzt haben, jedoch trotz ihrer Qualifikation und ihrer persönlichen Integrität aufgrund des Erreichens der Höchstaltersgrenze nicht in ein Beamtenverhältnis übernommen werden konnten, durch eine Einmalzahlung in Höhe von 12.000 Euro angemessen gewürdigt werden. Sie hatten auch Haushaltsmittel für diesen Zweck in den Haushalt 2021 eingestellt. Das zukünftige Gesetz bildet die Rechtsgrundlage für die Auszahlung dieser Mittel.
Meine Damen und Herren, wir bitten, den Gesetzentwurf zur weiteren Beratung an den Haushaltsund Finanzausschuss zu überweisen. Herzlichen Dank.
Vielen Dank. Ich eröffne die Aussprache und erteile als erstem Redner dem Abgeordneten Kemmerich von der FDP-Fraktion das Wort.
Sehr geehrte Damen und Herren, sehr verehrte Frau Präsidentin, Frau Ministerin, liebe Zuhörer, Zuschauer, insbesondere diejenigen, die es betrifft, die sicher auch lange Zeit darauf warten, weil es ja auch häufig beklagt worden ist! Ich möchte mein Augenmerk darauf richten, dass es von den 108 Seiten des Gesetzentwurfs tatsächlich einmal fünf Seiten sind, die eigentliche Gesetzesänderungen sind, die restlichen knapp 100 Seiten sind Erläuterungen, Berechnungsmodelle. Ich möchte nur darauf hinweisen, dass es ein sehr komplexer Sachverhalt ist; das haben Sie auch sehr gut ausgeführt, Frau Ministerin. Deshalb will ich der Ausschussberatung nicht vorweggreifen. Das werden wir sicher mit den Experten noch mal ausreichend erörtern können.
Wie Sie ausgeführt haben, geht es hier um die Anerkennungsleistung für angestellte Professoren, die sogenannten Lückeprofessoren, und natürlich vor allen Dingen um die Besoldungsanpassung auf eine angemessene Alimentation nach dem Urteil, das Sie zitiert haben, aus dem Mai 2020. Den Weg, den Sie gewählt haben, haben Sie beschrieben: Streichung der ersten Erfahrungsstufen in den Gruppen A6, A7 und Abstandswahrung über die Besoldungs
Ich möchte vorab aber auf zwei Punkte hinweisen, nämlich die Außenwirkungen dieses ganzen Verfahrens. Zum einen steht ja auch der öffentliche Dienst, die öffentliche Hand vor einem massiven Fachkräftemangel. Drei von vier Stellen werden wegfallen in den nächsten 15 Jahren. Das Problem hat ja nicht nur Thüringen, das hat nicht nur die öffentliche Hand, sondern das hat ja die Wirtschaft insgesamt. Wir wissen, dass von ungefähr 1 Million zurzeit in Beschäftigung stehenden Menschen ca. 250.000 nach geltenden Methoden nicht zu besetzen sind, dass sie einfach aus dem Arbeitsmarkt wegfallen. Das heißt, wir müssen also mit anderen Methoden, mit neuen Methoden dafür Sorge tragen, dass die vielfältigen Aufgaben, die auch hier zu erledigen sind, in Zukunft erledigt werden können. Wir Freien Demokraten haben auch mehrere Anträge noch im Laufen im Parlament zur Steigerung der Attraktivität des Beamtentums, des öffentlichen Dienstes. Auch da gibt es sicherlich vielfältige Ansätze, das insgesamt zu verbessern. Aber ein Satz ist, dass man attraktive Konditionen herstellt für den öffentlichen Dienst. Es ist auch richtig, dass nicht nur die Besoldung zählt, aber die Besoldung außer Acht zu lassen, ist natürlich genauso fatal.
Nun hat es eine Reihe von Gerichtsentscheidungen gegeben, wo auch die Alimentation eine Rolle gespielt hat – Sie haben das zitiert. Das Alimentationsprinzip umfasst ja auf Seiten des Dienstherrn die gesamte Lebenszeit. Deshalb müssen wir darauf achten, dass es nicht nur in der aktiven Zeit greift, sondern auch in der Zeit des Ruhestands. Und da ist ja zumindest strittig, ob mit der gewählten Methode, die Sie vorschlagen, auch – bei den Ruhestandsbezügen wird es ja nicht oder nicht ausreichend angerechnet – dem Anspruch des Verfassungsgerichtsurteils Genüge getan wird. Da werden wir auf das Expertenvotum sehr gespannt sein, das wir dann im Ausschuss zu diskutieren haben.
Was ich irritierend bis fatal finde, ist, dass der vorliegende Gesetzentwurf rückwirkend nur auf die Beamten angewendet werden soll, die geklagt haben oder sich in einem nicht abgeschlossenen Rechtsverfahren befinden. Ich glaube, das zerstört das Vertrauen in unsere Rechtsstaatlichkeit. Ich weiß, dass das fiskalische Herz anders schlagen muss, aber es kann nicht davon abhängig sein, dass man sich mit seinem Dienstherrn oder mit seinem Arbeitgeber – ich sage es mal als Unternehmer – gerichtlich auseinandersetzt, um am Ende Gerechtigkeit zu erfahren.
Bei der Wahl des Mittels möchten wir auch noch mal auf eines hinweisen: Man bildet eine Vergleichsgruppe zu der Grundsicherung, reine Grundsicherung, aber wir haben ein großes Feld an Menschen, die auch Erwerbssicherung beziehen aufgrund einer Aufstockung. Es ist insbesondere in Familien oftmals der Fall, dass Familien mit Kindern aus dem Erwerbseinkommen und den Ansprüchen, die sie gegenüber dem Gesetz aber haben, aufzustocken haben, weil der Monatslohn nicht ausreichen kann. Ich denke, dass man da andere Gruppenvergleiche ziehen sollte, weil es doch am Ende schwer vermittelbar wäre, wenn ein voll arbeitender Thüringer Beamter weniger Alimentation erhält als letztlich ein ebenso arbeitender Aufstocker. Ich glaube, da ist noch eine kleine Dissonanz, aber auch das können wir im Ausschuss entspannt klären.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, die Finanzministerin hat inhaltlich schon zum Thema gesprochen. Ich denke, da ist es an dieser Stelle zunächst erst mal nicht notwendig, noch mal auf diese detaillierten Einzelheiten einzugehen. Wir hatten auch, wie Sie sagten, Frau Finanzministerin, im Haushalts- und Finanzausschuss als CDU-Fraktion den Antrag eingebracht bzw. über diese Thematik im Ausschuss schon gesprochen, was auch insbesondere wichtig ist, denn Sie wissen, dass im Vorfeld schon von den Beamtinnen und Beamten die Hinweise kamen. Sie sind auch darauf eingegangen, dass schon ausführliche Stellungnahmen vorliegen. Wir werden uns im zuständigen Ausschuss damit beschäftigen. Ich denke, es ist auch sinnvoll, dazu eine Anhörung vorzunehmen, wo man auch noch mal auf die verschiedenen Problembereiche eingeht. Für uns war es wichtig, auch im Vorfeld das Gespräch zu suchen. Wir hatten verschiedene Runden auch mit dem Thüringer Beamtenbund. Wichtig ist uns insbesondere, dass hier die Vorschläge aufgenommen werden, dass wir als Fachpolitiker noch mal darüber diskutieren, wo können wir Lösungen anbringen.
Frau Finanzministerin hat es schon gesagt, dass es hier mit dem Gesetzentwurf auch die Ansätze gibt. Wir sind in der Pflicht, auch die Anregung des Bundesverfassungsgerichts entsprechend umzusetzen. Das ist ein laufender Prozess. Ich bin jetzt mittlerweile schon fast zwölf Jahre Mitglied im Haushaltsund Finanzausschuss, und gerade die Thematik der Besoldung beschäftigt uns regelmäßig. Es ist unsere Pflicht auch als Land Thüringen, dass wir für unsere Beamtinnen und Beamten Sorge tragen und dies auch mit einer entsprechenden Besoldung umsetzen. Das haben wir, denke ich, in den vergangenen Jahren hier auch an dieser Stelle umgesetzt – sicher nicht immer zur Zufriedenheit der Beamtinnen und Beamten, aber es ist am Ende auch unsere Pflicht, diese Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts umzusetzen. Wir müssen eben auch schauen, welche Möglichkeiten wir da auch haben. Die fiskalische Komponente wurde da angesprochen. Natürlich darf man das nicht aus dem Auge verlieren. Sie erinnern sich, mit dem vorletzten Haushalt haben wir auch die 3-Milliarden-Grenze überschritten, was die Personalausgaben angeht. Auch die Finanzministerin hat das hier an dieser Stelle erwähnt. Aber nichtsdestotrotz ist es notwendig, dass auch unsere Beamtinnen und Beamten eine gerechte Besoldung erhalten. Es wurde hier an dieser Stelle auch schon angesprochen, gerade auch im Wettbewerb mit der Privatwirtschaft stehen wir heutzutage vor ganz besonderen Herausforderungen. Der Beamtenbund hat ja in seiner Stellungnahme auch so ein Beispiel angeführt. Wenn man sieht, dass man im öffentlichen Dienst teilweise dann weniger als 40 Prozent erhält, dann ist das eine Aufgabe, die uns auch in den kommenden Jahren beschäftigen wird. An dieser Stelle haben wir auch schon über Themen wie Digitalisierung, Fachkräftegewinnung diskutiert. Wenn man dann in die Privatwirtschaft, in die freie Wirtschaft schaut und sieht, was gerade im Bereich IT für Fachkräfte bezahlt wird, dann ist es unsere Aufgabe, hier auch mitzuhalten und die notwendigen Voraussetzungen zu schaffen.
Aus diesem Grund ist es notwendig, das umfangreich im Haushalts- und Finanzausschuss zu diskutieren und entsprechend aufzurufen. Wir müssen sehen, inwieweit wir hier auch unterstützen können, mit den verschiedensten Argumenten auch umgehen können. Und wir werden als CDU‑Fraktion auch weiter mit dem Beamtenbund und mit den anderen Vertretern der Beamtinnen und Beamten hier im Freistaat im Gespräch bleiben, Lösungen suchen, damit wir auch hier im Bereich der Besoldung eine gute Lösung finden.
dass wir uns weiterhin intensiv hier einbringen und Lösungen suchen und auch notwendige Lösungen finden werden. Erst mal an dieser Stelle vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.