Liegt der Petition noch ein öffentliches Interesse zugrunde, kann die Petition auf der Petitionsplattform des Thüringer Landtags veröffentlicht werden, damit wiederum können viele Menschen über das Ziel des Begehrens informiert werden und dies auch mit ihrer Unterschrift unterstützen.
Ja, das ging alles bisher auch so, aber durch die vorgeschlagenen Änderungen wird das Thüringer Petitionsrecht sehr deutlich nachgebessert.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, in der Befassung mit der Erneuerung des Gesetzes kamen wir immer wieder an zwei Hürden. Einerseits galt es, dem Datenschutz und somit den Persönlichkeitsrechten von Petentinnen und Petenten wie auch von Unterzeichnenden Rechnung zu tragen. Andererseits haben wir auch lange über die Funktionen und Fähigkeiten der digitalen Plattform debattiert, um auch hier einerseits den Datenschutz, andererseits aber auch die notwendige Transparenz zu sichern. Nun aber liegt uns hier ein Gesetz vor, das mehr Partizipationen möglich macht. Wir sind da in Thüringen gut vornweg. Natürlich gibt es in allen Landtagen und Senaten und auch im Bundestag die Möglichkeit, Petitionen einzureichen. Das kann überall schriftlich oder elektronisch passieren, ein barrierefreier Zugang aber ist nicht überall verbürgt. Wir sind hier in Thüringen recht weit. So gibt es in Thüringen schon lange die Option, Eingaben schriftlich einzureichen oder mündlich vorzutragen. An dieser Stelle möchte ich gern dem Bürgerbeauftragten für sein Engagement danken. Ebenso können bei uns in Thüringen Petitionen in Gebärdensprache, in lautsprachbegleitenden Gebärden oder auch in Brailleschrift eingereicht werden. Darauf können wir recht stolz sein.
Und nun, liebe Kolleginnen und Kollegen, machen wir es noch ein bisschen leichter. Wir wollen die Frist für die Stellungnahmen der Landesregierung in den – zugegebenerweise bislang manchmal sehr langwierigen – Verfahren verkürzen. Wir wollen die Möglichkeit der anonymisierten Mitzeichnung von öffentlichen Petitionen schaffen und damit die Hürden aufheben, Namen und Wohnort mit dafür angeben zu müssen. Und wir wollen eine regelmäßige Evaluierung der elektronischen Arbeits- und Beteiligungsstrukturen des Petitionsausschusses einführen und eine digitale Diskussionsmöglichkeit von veröffentlichten Petitionen schaffen. Und wir senken das Quorum, also die Anzahl der beizubringenden Unterschriften, nach denen eine Petition auf jeden Fall öffentlich angehört werden kann. Jetzt kann das Quorum per Gesetz sowohl durch die Mitzeichnung nach § 14 a als auch durch die Einreichung handschriftlich unterzeichneter Sammellisten erfüllt werden.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, Petitionen und Eingaben sollen gute Beispiele gelebter Demokratie sein und die Kommunikation zwischen Bürgerinnen und Bürgern mit der Regierung bzw. den Abgeordneten auf kurzem Weg ermöglichen. Das funktioniert nur mit einfachen, gut zugänglichen und transparenten Partizipationsmöglichkeiten. Insofern sind wir hier ein Stück weitergekommen.
Die Stärkung der Demokratie ist uns ein urgrünes Anliegen. Demokratie ist für uns die Grundlage für ein freies und friedliches Zusammenleben. Sie braucht das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Menschen, die sie im Parlament und in Institutionen vertreten, und das Vertrauen, dass ihre Meinung, ihre Fragen und ihre Probleme ankommen und in transparenten Entscheidungsprozessen kommuniziert werden. Mit dieser Novellierung des Thüringer Petitionsgesetzes wird den Thüringerinnen und Thüringern Mitwirkung und Partizipation erleichtert, und deshalb bitte ich Sie um Ihre Zustimmung. Vielen Dank.
Meine Damen und Herren, es ist doch sehr unruhig, ich würde um Ruhe bitten. Frau Dr. Bergner hat das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, liebe Zuhörer am Livestream, das Petitionsrecht ist ein essenzieller Bestandteil unseres parlamentarischen Systems und eine wichtige Säule politischer Mitbestimmung in einer repräsentativen Demokratie, wie wir sie derzeit in Deutschland und in Thüringen vorfinden. Mit einer Petition können die Bürger Wünsche artikulieren, aber auch auf Missstände aufmerksam machen und auch Forderungen an die Parlamente formulieren. Petitionen können von privatem und öffentlichem Interesse sein. Es ist auch wichtig, dass Petitionen umstrittene Fragen aufwerfen, die einen offenen Diskurs brauchen. Hier müssen wir sicherstellen, dass der Bürger, der Petitionen zeichnet, keinen Repressalien ausgesetzt wird. Deshalb haben wir Freie Demokraten bereits am 12. Juni letzten Jahres einen Gesetzentwurf zur Änderung des Thüringer Gesetzes über das Petitionswesen eingebracht. Ich freue mich, dass unsere Initiative dazu geführt hat, dass noch weitere Hindernisse zur Anhörung der Bürger aus dem Weg geräumt wurden.
Politik muss stets ein offenes Ohr für die Belange und die Nöte der Bürger haben, auch wenn es auf den ersten Blick mal unangenehm ist. Im Zentrum der Politik müssen die Menschen stehen, für die sie gemacht wird. Dieser Grundsatz darf nie zu einer Floskel verkommen. Das erreichen wir, indem wir auch den Anspruch des Bürgers auf öffentliche Anhörung bei Erreichen eines Quorums festschreiben. Das ist eine wirkliche Errungenschaft, da die Zulassung von Anhörungen nicht mehr von politischen Mehrheiten abhängig ist. Weiterhin schaffen wir Klarheit, dass digitale und analoge Unterschriften von Mitzeichnern gleichberechtigt zählen. Uns Freien Demokraten war es besonders wichtig, dass der geschützte Raum des Petitionsausschusses erhalten geblieben ist. Das Abhalten öffentlicher Sitzungen schafft Transparenz. Ja, das ist richtig. Jedoch braucht die ehrliche Aufarbeitung von Konflikten geschützte Räume. Es ist bekannt, dass sich Menschen anders verhalten, anders äußern, wenn sie es in der Öffentlichkeit tun oder wenn sie sich in einer vertrauenswürdigen Umgebung befinden.
Deshalb bleibt ja zusätzlich die Möglichkeit, offene Sitzungen in den Petitionsausschüssen durchzuführen.
Und, Frau Müller, ich kann Ihnen sagen, es ist doch klar: Jeder Bürger, der von Anfang an eine öffentliche Verhandlung haben möchte, kann diese doch beantragen. Diese Möglichkeit besteht.
Insgesamt sind wir froh, dass wir diesen Kompromiss im Ausschuss gemeinsam gefunden haben. Es ist ein gemeinsamer Schritt zu einer weiteren Stärkung des Petitionsrechts in Thüringen sowie ein klarer transparenter Zugang der Bürger zu ihrem Recht, jederzeit Eingaben an dieses Parlament richten zu können.
Die Fraktion der Freien Demokraten wird dieser Beschlussempfehlung zustimmen, denn es ist ein guter Tag für die Stärkung der gezielten Meinungsäußerung an die richtige Stelle, an das Parlament, für die Bürger Thüringens. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Werter Herr Präsident, geehrte Kolleginnen und Kollegen, unser Petitionsrecht ist in der Verfassung verankert. Es ist uns wichtig und bedeutsam. Wir haben schon von einigen Rednerinnen gehört, dass das auch außerhalb unseres Bundeslandes Anerkennung findet. Trotzdem gibt es Dinge, die wir besser machen können.
Ich möchte auf einen Punkt hinweisen, den wir hier noch nicht so betont haben, der aber auch wichtig ist. Wir geben der Landesregierung härtere Bandagen, nämlich sechs bis acht Wochen für eine erste Stellungnahme zur jeweiligen Petition. Das ist eine Nachschärfung, die natürlich eine sehr starke Herausforderung darstellen kann, weil wir oft auch sehr komplexe Sachverhalte im Petitionsausschuss serviert bekommen. Aber es ist eben wichtig, dass wir relativ schnell dann auch Auskunft geben können. Zum anderen schaffen wir endlich die Möglichkeit, dass bei den Mitzeichnern/Mitzeichnerinnen einer Petition auf deren Verlangen hin ein Pseudonym anstelle von Name und Wohnort veröffentlicht wird. Das ist in Zeiten des Internets besonders wichtig geworden, weil es bei bestimmten Petitionen leider vorgekommen ist – nicht in unserem Bundesland nach meinem Wissen, aber in anderen Bundesländern –, dass bei Anliegen, die eine besondere Polarisierung hervorgerufen haben, Mitzeichner dann auch mit Belästigungen rechnen mussten bis hin zu Drohungen und Verunglimpfungen.
die jetzt im Gesetz enthalten sind. Deswegen freue ich mich auch für meine Fraktion, dass dieses Gesetzesvorhaben hier Wirklichkeit werden kann. Wir haben Thüringen damit heute wenigstens an dieser Stelle ein Stückchen weiter vorangebracht, wenn wir jetzt gleich diesen Gesetzentwurf beschließen werden. Danke schön.
Vielen Dank, Frau Kollegin Marx. Ich habe noch eine Wortmeldung von Frau Müller mit 1 Minute und 50 Sekunden. Ich nehme Sie noch dran, obwohl wir gleich mit einer Lüftungspause dran wären. Das kriegen wir aber noch hin.
Herr Präsident, vielen Dank, dass Sie mir das noch mal gestatten. Aber, Frau Dr. Bergner, mich hat es noch mal nach vorn getrieben, weil Sie eben etwas falsch dargestellt haben. Es ist eben nicht so einfach, dass Menschen, die sich an uns wenden, einfach sagen: Ich will eine öffentliche Ausschusssitzung. Dazu sind bestimmte Dinge notwendig: Da sind erst einmal Unterschriften – es muss ein Quorum erreicht werden. Wir können nicht einfach sagen, wir machen das jetzt öffentlich. Das funktioniert einfach nicht. Das will ich an dieser Stelle einfach klarstellen. Deswegen haben wir auch als rotrot-grüne Regierungskoalition den Versuch gestartet, die Sitzungen öffentlich machen zu lassen, damit es transparenter ist, wie die Entscheidungen zustande kommen. Und wir – das habe ich eben auch noch mal betont – sind häufig der Übersetzer zwischen Kommunalverantwortlichen oder Bundesbehörden – wie auch immer. Das wissen Sie durch die Arbeit im Petitionsausschuss. Das hätte ich mir gewünscht, damit die Menschen auch wieder verstehen, wie gestaltet sich die Politik, wie setzt sich etwas zusammen.
Und ja, viele haben es gesagt – das möchte ich an dieser Stelle auch noch betonen –, damit ist Thüringen Spitzenreiter in der Bundesrepublik, was direkte Demokratie im Petitionswesen ist. Lassen Sie uns weiter daran arbeiten, auch in einer zukünftigen nächsten Legislatur. Ich freue mich, wenn wir jetzt gleich das Gesetz verabschieden. Danke.
Herr Gröning, Sie haben noch 4 Minuten und 50 Sekunden. Dann müssen wir aber in die Lüftungspause gehen.
Sehr geehrte Abgeordnete, sehr geehrte Zuschauer, hier wurde mal wieder gezeigt, dass auf demokratischem Wege wirklich die Vernunft gesiegt hat: Unser Einwand, hier den Petitionsausschuss nicht grundsätzlich öffentlich zu gestalten, hat Fuß gefasst. AfD wirkt, wir haben das wirklich geschafft, hier wirklich die Vernunft in diesem Land einziehen zu lassen, auch gemeinsam mit anderen Fraktionen. Dazu auch noch mal vielen Dank. Ich denke, wir sind hier auf einem guten Weg. Vielen Dank noch mal.
Das war erkanntermaßen kurz. Ich nehme an, mit Ihrem Einverständnis können wir die Abstimmung jetzt noch durchführen, ohne in die Lüftungspause einzutreten.
Meine Damen und Herren, dann treten wir, da es keine weiteren Wortmeldungen gibt, jetzt in die Abstimmung ein, erstens über die Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses in der Drucksache 7/3639. Die Stimmen dafür? Aus allen Fraktionen. Danke schön. Gegenstimmen? Da sehe ich keine. Enthaltungen? Da sehe ich auch keine. Damit ist die Beschlussempfehlung angenommen.
Damit machen wir weiter. Wir stimmen über den Gesetzentwurf der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 7/2042 in zweiter Beratung unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Abstimmung über die Beschlussempfehlung ab. Wer ist dafür? Danke schön. Ich frage nach Gegenstimmen. Keine. Enthaltungen? Auch keine. Damit, meine Damen und Herren, ist der Gesetzentwurf unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Abstimmung über die Beschlussempfehlung angenommen.
Wir stimmen über den Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung ab. Wer ist dafür? Die Kolleginnen und Kollegen bitte ich, sich von den Plätzen zu erheben. Wiederum alle Fraktionen. Danke schön. Ich frage der guten Ordnung halber nach Gegenstimmen. Enthaltungen? Das ist nicht der Fall. Damit ist der Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung angenommen.
Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt. Da wir jetzt in die Lüftungspause eintreten müssten, kommen wir sowieso über 18.00 Uhr hinweg. Ich schließe also damit auch die heutige Sitzung und wünsche Ihnen einen guten Nachhauseweg und ein schönes Wochenende. Kommen Sie gut an!