Auch die Neueinführung Ihres § 10a – Übergangsregelung für Verbundspielhallen –, also für die vor dem 01.01.2020 bestehenden Spielhallen und welche seitdem ununterbrochen betrieben werden, ist kritisch zu betrachten. Hier sollen für die mitantragstellenden Spielhallen automatisch zum 31.12.2028 ihre Erlaubnisse erlöschen. Hier werden gewerbliche Betreiber von Spielhallen gegenüber den Online-Glücksspielbetreibern nach unserer Ansicht mehrfach benachteiligt, ohne dass es ein Plus an Spielerschutz gibt. Eher das Gegenteil ist der Fall. Der Wille, hier eine Regulierung zugunsten des Spielerschutzes einzuführen, ist zwar anzuerkennen, jedoch fehlt uns da der Glaube, dass es in der Praxis, gerade was das Online-Glücksspiel betrifft, funktionieren wird.
Ich hatte in meiner Rede zum Glücksspielstaatsvertrag schon auf die verfassungsrechtlichen Probleme und die offensichtliche Ungleichbehandlung von Online- und terrestrischem Spiel hingewiesen, was ich hier nicht noch mal in aller Breite wiederholen möchte. Auch hatte ich auf die vielen Bedenken der Anzuhörenden hingewiesen. Weiterhin möchte ich aber noch mal auf die geäußerten erheblichen Bedenken der Datenschutzbeauftragten der Länder verweisen bezüglich der Neuschaffung einer Limitdatei und einer Aktivitätsdatei, wo sozusagen die Spieler zum gläsernen Bürger werden.
Die AfD-Fraktion wird dem Gesetzentwurf auch in seiner Neufassung vom 24.06.2021 daher so leider nicht zustimmen können. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Vielen Dank. Der nächste Redner ist Abgeordneter Müller – Sie ziehen zurück. Die Fraktion der FDP hat ihren Beitrag auch zurückgezogen. Gibt es einen Redner aus der Fraktion der SPD? Nein. Gibt es weitere Wortmeldungen? Das ist nicht der Fall. Bitte, Herr Staatssekretär.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, nach einem Anhörungsverfahren und intensiven Beratungen ist es gelungen, den vorliegenden Entwurf mitsamt Änderungsantrag in den Ausschüssen zu beschließen, damit heute im Plenum die zweite Lesung stattfinden kann. Das ist insofern sehr erfreulich, als damit der Weg für die notwendigen landesgesetzlichen Anpassungen an die Neuregelung des Glücksspielstaatsvertrags geebnet wurde. Ich möchte ausdrücklich dafür werben, dass dieses Gesetz heute im Plenum verabschiedet wird.
Den inhaltlichen Kern der Änderungen im Thüringer Glücksspielgesetz nimmt die Neufassung der Bestimmungen zur Wettstellenvermittlung ein. Diese Änderung soll qualifizierte Anforderungen an den Betrieb von Wettvermittlungsstellen im Rahmen des Erlaubnissystems des Glücksspielstaatsvertrags etablieren, die eine Ordnung und Begrenzung des Angebots und einen effektiven Spielerschutz – auch im stationären Bereich – gewährleisten. Das Niveau des Jugend- und Spielerschutzes der Bestimmung ist sehr hoch und es dürfte ausgeschlossen sein, dass es gerade vor dem Hintergrund der ländlichen Struktur des Landes zu einer maßlosen Dichte und Ausweitung der stationären Sportwettangebote kommen wird.
Die entworfene Regelung ist auch dringend erforderlich, damit kann Transparenz und Planbarkeit geschaffen werden, nach welchem Reglement glücksspielrechtliche Erlaubnisse ab dem 1. Juli 2021 erteilt und Aufsichtsmaßnahmen vorgesehen werden. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Danke, Herr Staatssekretär Götze. Gibt es weitere Wortmeldungen? Das ist nicht der Fall. Dann kommen wir zu den Abstimmungen.
Erstens: Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses in der Drucksache 7/3654. Wer für diese Beschlussempfehlung ist, den bitte ich um das Handzeichen. Das
sind die Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD, der FDP und der CDU. Gibt es Gegenstimmen? Nein. Enthaltungen? Es enthalten sich die Stimmen der AfD. Damit ist die Beschlussempfehlung angenommen.
Zweitens: Abstimmung über den Gesetzentwurf der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 7/2284 in zweiter Beratung unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Abstimmung über die Beschlussempfehlung. Wer für diesen Gesetzentwurf ist, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind wiederum die Stimmen aus den Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD, der FDP und der CDU. Gibt es Gegenstimmen? Nein. Enthaltungen? Das ist die Fraktion der AfD. Damit ist der Gesetzentwurf unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Abstimmung über die Beschlussempfehlung angenommen.
Wir kommen jetzt zur Schlussabstimmung über den Gesetzentwurf. Wer für den Gesetzentwurf ist, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. Das sind die Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD, der FDP und der CDU. Danke. Gibt es Gegenstimmen? Bitte, erheben Sie sich von den Plätzen. Es gibt keine Gegenstimmen. Enthaltungen? Enthaltungen kommen aus der Fraktion der AfD. Damit ist der Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung angenommen.
Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Entschließungsantrag. Wurde dazu Ausschussüberweisung beantragt? Nein. Dann kommen wir direkt zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Fraktionen Die Linke, der CDU, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 7/3656. Wer für diesen Entschließungsantrag ist, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD und der CDU. Gibt es Gegenstimmen? Nein. Gibt es Enthaltungen? Das sind die Fraktionen der FDP und der AfD. Damit ist der Entschließungsantrag angenommen und ich schließe damit diesen Tagesordnungspunkt.
Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Schiedsstellengesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 7/3340 - ERSTE BERATUNG
Sehr geehrte Damen und Herren, Herr Präsident! Herr Minister Adams, ich habe Ihnen zugesichert, dass ich mich kurzfasse. Grundsätzlich ist es so, dass das Thüringer Schiedsstellengesetz, das 1996 verabschiedet worden ist, eine Änderung erfährt, die an sich dem Grunde nach sinnvoll ist. Die Frage ist allerdings: Ist dieses Thüringer Schiedsstellengesetz sinnvoll, wenn wir in der Begründung lesen – bereits in der Einleitung Ihres Gesetzesänderungsvorhabens, Herr Minister –, dass wir in Thüringen 232 Schiedsstellen haben und pro Jahr 250 Fälle. Das macht im Schnitt einen Fall pro Schiedsstelle, mal ganz grob gerechnet. Das heißt, die Frage ist tatsächlich: Brauchen wir hier überhaupt ein Schiedsstellengesetz?
Gestern hatten wir die Problematik „Standarderprobung“ auf der Tagesordnung. Da ging es darum, die Verfahren effektiver zu gestalten, Gesetze möglicherweise wegzulassen oder zu prüfen, ob man auf Gesetze verzichten kann. Das Schiedsstellengesetz ist aus unserer Sicht ein Gesetz, auf das man verzichten kann. Das war damals 1996 möglicherweise noch nicht der Fall, aber mittlerweile haben wir alternative Konfliktlösungen, beispielsweise im Thüringer Beirat für alternative Konfliktlösungen. Wir haben seit 2012 das Mediationsgesetz, das einige Änderungen beinhaltet, vor allen Dingen auch an die Frage der Geeignetheit erhöhte Voraussetzungen oder Anforderungen stellt.
Im Ergebnis halten wir die Änderungen an sich deshalb nicht für erforderlich, weil das Gesetz an sich schon nicht erforderlich ist. Dieses Gesetz ist aus unserer Sicht ein Gesetz, das man getrost streichen kann. Aber, wie gesagt, Herr Minister, das kann man auch gern im Ausschuss diskutieren. Wir werden uns dennoch bei einer Überweisung an den Ausschuss enthalten. Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Nein. Dann ist das auch zurückgezogen. Dann habe ich hier keine weiteren Wortbeiträge. Gibt es weitere Wortmeldungen? Das ist nicht der Fall. Wünscht die Landesregierung das Wort? Nein, auch nicht. Dann kommen wir direkt zur Abstimmung. Wurde Ausschussüberweisung beantragt?
Wer dafür ist, dass dieses Gesetz an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz überwiesen wird, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD, der FDP und der CDU. Gibt es Gegenstimmen? Nein. Enthaltungen? Aus der Fraktion der AfD. Damit ist die Überweisung an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz angenommen und ich schließe diesen Tagesordnungspunkt.
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über das Petitionswesen Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/2042 - dazu: Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses - Drucksache 7/3639 -
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, die Erste Beratung zum Zweiten Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über das Petitionswesen fand in der 35. Plenarsitzung am Donnerstag, dem 4. Februar 2021 statt. Der Gesetzentwurf wurde federführend an den Petitionsausschuss und an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz überwiesen. In der 14. Sitzung des Petitionsausschusses am 25. Februar 2021 beschloss der Ausschuss einstimmig die schriftliche Anhörung zum Gesetzentwurf der Fraktionen Die Linke, SPD und Bündnis 90/Die Grünen in Drucksache 7/2042 gemeinsam mit der Anhörung zum Gesetzentwurf der Fraktion der FDP in Drucksache 7/985, der bereits in der 20. Plenarsitzung am Donnerstag, dem 16.07.2020, erstmals beraten wurde. Die Frist für
die Einreichung der Stellungnahmen wurde auf sechs Wochen und das Fristende damit auf den 12. April 2021 festgelegt. Im Rahmen einer außerplanmäßigen Sitzung des Petitionsausschusses am 29. April dieses Jahres fand die Auswertung der schriftlichen Anhörung zu den Gesetzentwürfen zur Änderung des Petitionsgesetzes statt.
Die Auswertung der Stellungnahmen zeigte eine überwiegend große Zustimmung zu den vorgeschlagenen Änderungen des Thüringer Petitionsgesetzes. Lediglich das öffentliche Tagen des Petitionsausschusses hier in Thüringen wurde kontrovers bewertet. Die Gleichstellung zwischen handschriftlich gesammelten Unterschriften und elektronischen Mitzeichnungen dagegen wurde sehr begrüßt und die Mehrheit der Anzuhörenden unterstützte auch den Vorschlag der Anonymisierung von Mitzeichnungen.
In der 18. Sitzung des Petitionsausschusses am 17. Juni 2021 zog Frau Abgeordnete Dr. Bergner namens der Fraktion der FDP den Gesetzentwurf in Drucksache 7/985 zurück.
Die Auswertung der Anhörung am 17. Juni ergab Änderungen, die die Möglichkeit der moderierten Diskussion von Petitionen auf der Internetseite des Landtags, die Nichtöffentlichkeit der Sitzungen des Ausschusses, den Umgang mit neu eingegangenen Petitionen, den Umfang der auf den Sammellisten einzutragenden Daten sowie deren Frist für den Eingang im Landtag und den Umgang mit Doppelungen von Unterschriften in den analogen und digitalen Listen betreffen.
Der Ausschuss beschloss, die Annahme des Gesetzentwurfs der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in Drucksache 7/2042 unter Berücksichtigung der beschlossenen Änderungen zu empfehlen. So beraten wir heute diesen Gesetzentwurf in Drucksache 7/2042. Vielen Dank.
Vielen Dank. Ich eröffne die Aussprache. Der erste Redner ist Abgeordneter Gröning von der Fraktion der AfD.
Sehr geehrter Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Zuschauer! In dem ursprünglichen Gesetzentwurf wurde der manipulative Charakter von Rot-Rot-Grün sichtbar, da hier die Abhaltung von grundsätzlich öffentlichen Sitzungen im Petitionsausschuss vorgesehen war. Transparenz
wird politisch dort gefordert, wo die Kontrolle der Bürger angestrebt wird. Nutznießer von öffentlichen Sitzungen sind nicht die Petenten, sondern die Fraktionen der Minderheitsregierung. Diese hat ihre verlogene Moral bereits in den nicht öffentlichen Sitzungen zur Schau gestellt, indem sie den Petenten Hilfe zusicherten, wo gerechterweise keine Hilfe möglich war. Dementsprechend sollten Petenten in öffentlichen Sitzungen des Petitionsausschusses missbraucht werden, damit sich Rot-Rot-Grün als moralisch überlegen in Szene setzen konnte und dieses öffentlich vermarkten wollte.
In der ersten Beratung haben wir darauf hingewiesen, dass grundsätzlich öffentlich abgehaltene Sitzungen im Petitionsausschuss mit der AfD nicht möglich sein werden. Schön, dass Sie unserem Rat gefolgt sind und diesen Passus aus Ihrem ersten Gesetzentwurf gestrichen und in unserem Sinne geändert haben.