Jetzt haben wir 42 Stimmen für die Überweisung und bei den Koalitionsfraktionen fehlt immer noch eine. Dann sind es nur 41 Stimmen und der Rest enthält sich. Dann ist auch diese Überweisung so beschlossen.
Die zweite Überweisung ist an den Innen- und Kommunalausschuss beantragt. Wer ist dafür, dass dieser AfD-Antrag auch an den Innen- und Kommunalausschuss überwiesen wird? Da haben wir jetzt wieder die Stimmen aus der AfD-Fraktion und der CDU-Fraktion. Dann die Gegenstimmen. Das sind wieder die Koalitionsfraktionen. Stimmenthaltungen? Die Fraktion der FDP und Frau Meißner aus der CDU-Fraktion. Damit haben wir auch hier wieder mit 1 Stimme Mehrheit eine Überweisung an den Innen- und Kommunalausschuss beschlossen.
Dann müssen wir über die Federführung abstimmen. Federführend soll sich der Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz mit dem überwiesenen Antrag beschäftigen. Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind jetzt Stimmen aus der CDU, der AfD und der FDP. Wer ist dagegen? Vereinzelte Stimmen aus der Koalition. Wer enthält sich? Der Rest aus der Koalition. Es geht ja nur noch um die Federführung. Also auch hier Federführung im Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz.
Jetzt kommen wir zum letzten Antrag, zur Überweisung des Gesetzentwurfs der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in Drucksa
che 7/158. Hier gibt es nur einen Überweisungsantrag, nämlich an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz. Wer dieser Überweisung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind jetzt alle Fraktionen des Hauses. Gibt es Gegenstimmen? Gibt es Enthaltungen? Dann ist das überwiesen. Da nur ein Ausschuss das beraten soll, erübrigt sich die Frage nach der Federführung.
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Sicherung der kommunalen Haushalte Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und der FDP - Drucksache 7/54 - ERSTE BERATUNG
Thüringer Gesetz für eine kommunale Investitionsoffensive 2020 bis 2024 Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/151 - korrigierte Fassung - ERSTE BERATUNG
Wünscht jemand aus den Fraktionen der CDU oder der FDP das Wort zur Begründung zu Ihrem gemeinsamen Gesetzentwurf? Ja, Herr Abgeordneter Walk, bitte.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, werte Besucher auf der Besuchertribüne, CDU- und FDP-Fraktion haben den vorliegenden Gesetzentwurf in Drucksache 7/54 auf den Weg gebracht, um gemeinsam unseren Kommunen kurzfristig – das heißt, schon mit Datum vom 15. März 2020 – und vor allen Dingen unbürokratisch mit einer Investitionspauschale von 168 Millionen Euro unter die Arme zu greifen.
Fakt ist, den kommunalen Haushalten standen im KFA in der 6. Wahlperiode jährlich weniger Finanzausgleichsmittel zur Verfügung als im Jahr 2014. Damals waren es 2,7 Milliarden Euro, das heißt einschließlich des Garantiefonds und einschließlich aller Hilfspakete. Allein bei den Schlüsselzuweisun
gen hat Rot-Rot-Grün durch eine Änderung des KFA den Kommunen in den Jahren 2016 bis 2019 insgesamt 276 Millionen Euro weniger gegenüber dem von der CDU geschaffenen Rechtszustand aus dem Jahr 2015 ausgezahlt. Unter Berücksichtigung der Steuereinnahmeentwicklung bei Land und Kommunen und der umfassenden Auswertung des neuen KFA aus dem Jahr 2013 hat die Landesregierung die Chance verpasst, die Kommunen an den eigenen Rekordsteuereinnahmen angemessen teilhaben zu lassen, und bezogen auf das Jahr 2014 hat Rot-Rot-Grün über die Wahlperiode insgesamt gesehen mehr als 5 Milliarden Euro Mehreinnahmen zur Verfügung. Fakt ist jedoch auch: Die Kommunen bekommen für die eigenen Selbstverwaltungsaufgaben über den KFA jetzt weniger als im letzten Jahr der vergangenen Wahlperiode und die Investitionsquote sank mehrjährig auf historische Tiefstände.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, der Freistaat erzielt Rekordüberschüsse – darüber freuen wir uns –, das Bundesgeld sprudelt – darüber freuen wir uns auch –, aber die Thüringer Kommunen leiden noch immer unter den Kürzungen der Schlüsselmasse im Kommunalen Finanzausgleich. Es herrscht – und das ist das traurige Fazit – eine starke Unwucht, wenn auf der einen Seite allein im letzten Jahr 367 Millionen Euro zusätzlich an Steuern eingenommen werden, aber auf der anderen Seite Landesmittel wegen der überbordenden Bürokratie nicht bzw. nicht rechtzeitig abgerufen werden können. Das ist Fakt, Kollege Hey. Wir wollen ja diesen Widerspruch auflösen und deswegen wollen wir zusätzliche Haushaltsmittel als Investitionspauschale für kreisangehörige Gemeinden, kreisfreie Städte und Landkreise in Höhe eben dieser 168 Millionen Euro zur Verfügung stellen. Und wir sagen: Die Verteilung soll sich an den Investitionsbedarfen der Kommunen nach dem Verhältnis der gemeindlichen und kreislichen Aufgaben im Kommunalen Finanzausgleich orientieren und die Investitionsbedarfe der kreisangehörigen Gemeinden und kreisfreien Städte werden im Vergleich zu den Landkreisen in einem Verhältnis von 75 zu 25 Prozent anerkannt.
Um diesen Bedarfen insgesamt Rechnung zu tragen, wird der Gesamtbetrag der Investitionspauschale auf rund 168 Millionen Euro festgesetzt.
der erste Schritt sein. Der zweite notwendige Schritt ist die grundlegende Reform des KFA insbesondere mit Blick auf die stetig anwachsenden Sozialausgaben.
Die Finanzierung der kommunalen Familie muss dauerhaft und auf solide Füße gestellt werden. Kommunen sind an den Rekordeinnahmen des Landes im Sinne einer gelebten Partnerschaft zu beteiligen und Bundeszuweisungen sollen nicht im KFA versickern, sondern sollen an die Kommunen durchgereicht werden. Das haben wir zugesagt und daran halten wir uns.
Fazit für den ersten Teil: Unser heutiger Vorschlag soll zeitnah und unbürokratisch Investitionen für die Kommunen ermöglichen. Und ich bedanke mich bei der FDP-Fraktion für die gute Zusammenarbeit im Sinne unserer kommunalen Familie. Danke.
Für die Begründung des gemeinsamen Gesetzentwurfs aus den Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen erhält Abgeordneter Hey das Wort.
Frau Präsidentin, vielen Dank. Meine sehr geehrten Damen und Herren, am 27. Oktober des letzten Jahres wurde gewählt und wir haben das vorhin ja schon in mehreren Debatten mitbekommen: Der Wähler hat uns eine ziemliche Rätselaufgabe auf den Tisch gelegt.
Na ja, nur die Ruhe, Herr Möller, nur die Ruhe. Ich bin bei der Einbringung und nachher wische ich auch bei Ihnen noch mal feucht nach.
Ich finde, dass der Wähler uns also eine ziemliche Aufgabe, eine Rätselaufgabe gegeben hat, weil es eben im Parlament keine Mehrheiten mehr im herkömmlichen Sinne gibt. Die einen – vorhin habe ich es wieder gehört – haben getönt, Rot-Rot-Grün sei abgewählt. Das sagen immer die, die selbst auch keine eigene Mehrheit gegen Rot-Rot-Grün zustande bringen; das ist immer ganz witzig. Aber es ist ja tatsächlich so, dass wir momentan in einer Situation sind, in der bestimmte Dinge deswegen eben
genau im Parlament auch anders behandelt, auch anders untereinander abgestimmt werden müssen, das ist – glaube ich – uns allen mittlerweile klar. Ein sehr schönes Beispiel sind die beiden Gesetzentwürfe, die jetzt in den Tagesordnungspunkten 2 und 5 behandelt werden. Wir haben es eben schon bei der Einbringungsrede des Herrn Kollegen Walk gehört: Die Fraktionen der CDU und der FDP haben einen Antrag zur Unterstützung der kommunalen Familie mit investiven Mitteln von einmalig 168 Millionen Euro eingebracht. Auf Initiative der SPDFraktion hat sich dann Rot-Rot-Grün hinter einem weiteren Gesetzentwurf versammelt, der im Tagesordnungspunkt 5, also jetzt hier gemeinsam mit dem der CDU und FDP, behandelt wird. Damit soll behandelt werden, dass wir zunächst einmal fünf mal 100 Millionen Euro ausreichen wollen, und zwar in Jahresscheiben bis 2024, also bis zum Ende der Legislatur. Wir freuen uns sehr, dass der Gemeinde- und Städtebund dieses Vorhaben bereits begrüßt hat. Wir hatten auch bereits bei der Versammlung des Landkreistags Mitte Dezember die Gelegenheit, diese Idee vorzustellen. Auch dort ist sie auf große Gegenliebe gestoßen.
Wie es nun aber dazu kommt, dass unser Gesetzentwurf nicht in der Form 5 mal 100 Millionen Euro, sondern jetzt in dieser Form 568 Millionen Euro vorliegt und wieso die Vorzüge unseres Gesetzentwurfs etwas sind, womit wir hier im Plenum werben wollen, und warum darüber im Vorfeld eigentlich keiner mit uns reden wollte, das alles verrate ich Ihnen, wenn ich dann generell zum Tagesordnungspunkt rede, weil das hier nur die Einbringung war. In diesem Sinne: Bleiben Sie dran, ich bin in Kürze wieder hier. Vielen Dank.
Diese beiden Tagesordnungspunkte werden unter Berücksichtigung des Verlangens der Fraktion der CDU, den Tagesordnungspunkt 2 in einfacher Redezeit zu beraten, insgesamt in anderthalbfacher Redezeit beraten. Deswegen eröffne ich nun die gemeinsame Aussprache und gebe als erstem Redner Abgeordneten Bilay von der Fraktion Die Linke das Wort.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich bin zunächst froh darüber, dass wir gleich zu Beginn dieser Legislaturperiode ein so wichtiges kommunalpolitisches Thema hier auf der Tagesordnung haben, weil damit die Chance be
steht, die erfolgreiche Kommunalpolitik der letzten fünf Jahre auch wirksam und nahtlos fortzusetzen.
Herr Walk, ich finde es schon erstaunlich, wenn Sie sich hier als Kommunal- und Finanzexperte hinstellen. Nach meiner Erinnerung sind Sie im Eisenacher Stadtrat nicht mal mehr im Haupt- und Finanzausschuss. Sich dann hier hinzustellen und so zu tun, als würden Sie …
Ja, das hat auch Gründe, das wissen Sie. Wenn Sie mit mir über die Kommunalordnung und darüber reden wollen, dass auch Verwaltungsmitarbeiter künftig im Stadtrat sitzen dürfen, so wie es in der vorläufigen Kommunalordnung bis 1994 in Thüringen auch mal galt, dann können wir das gerne tun.
Aber ich will endlich mit dieser falschen Erzählung aufräumen, dass Sie sich hier ständig hinstellen und wiederholen, dass Rot-Rot-Grün in den letzten fünf Jahren die Zuweisungen an die kommunale Ebene gekürzt hätte. Das stimmt ausdrücklich nicht.
Da empfehle ich Ihnen einfach mal einen Blick auf die Zahlen. Ich meine, dass die CDU Probleme mit Zahlen und Mengenlehre hat, das haben wir gestern mehrfach gehört; vielleicht konnten Sie ja über Nacht das Spielzeug von Frau Lehmann inzwischen mal auspacken und damit üben. Aber Sie müssen einfach mal zur Kenntnis nehmen, dass die Kommunen in Thüringen im Jahr 2019, im letzten Jahr, 1,2 Milliarden Euro mehr zur Verfügung gehabt haben als 2014, dem letzten Jahr, in dem die CDU in Thüringen an einer Regierung beteiligt gewesen ist. Und diese 1,2 Milliarden Euro speisen sich zum einen aus eigenen Steuermehreinnahmen in Höhe von 460 Millionen Euro und zusätzlich aus höheren Landeszuweisungen in Höhe von 730 Millionen Euro.
Ihr Problem, und das haben Sie eben auch noch mal deutlich gemacht, ist: Sie schauen nur einseitig auf die Schlüsselzuweisungen. Der Kommunale Finanzausgleich ist aber komplexer. Der besteht nämlich nicht nur aus den Schlüsselzuweisungen. Sie wissen ja, dass die Schlüsselzuweisung nur die Differenz zwischen dem errechneten Bedarf und den tatsächlichen eigenen Steuereinnahmen ausgleicht, und das auch nicht vollständig, sondern diese Differenz wird nur zu 80 Prozent ausgeglichen. Und unter sonst gleichen Bedingungen ist es eben
so, wenn die kommunalen Steuereinnahmen um 460 Millionen Euro steigen, dass in der Folge dessen die Schlüsselzuweisungen sinken. Aber RotRot-Grün hat das eben nicht einfach so zur Kenntnis genommen, sondern hat die sonstigen Landesmittel um 730 Millionen Euro erhöht. Und das führt nämlich am Ende dazu, dass die Kommunen im letzten Jahr 1,2 Milliarden Euro mehr zur Verfügung gehabt haben. Was Sie auch verschwiegen haben, wenn Sie den KFA thematisieren: Sie dürfen nicht nur die Schlüsselzuweisungen an sich anschauen, sondern Sie müssen auch zur Kenntnis nehmen, dass die kommunalen Mittel zugunsten des Mehrbelastungsausgleichs umgeschichtet worden sind.
Aber ich will Ihnen ja eine Brücke bauen. Wenn Sie Ihr Gesetz als Anlass nehmen wollen, um mit uns beispielsweise die Bedarfsermittlung im KFA neu zu diskutieren, dann lade ich Sie recht herzlich dazu ein. Rot-Rot-Grün hat im Koalitionsvertrag dazu eine entsprechende Zielstellung formuliert, dass wir uns dieses Themas sehr intensiv annehmen wollen. Wenn Sie zusammen mit uns und den kommunalen Spitzenverbänden in die Debatte einsteigen wollen, dann würde mich das freuen. Ich würde mich auch freuen, wenn wir endlich aus dieser ständig wiederkehrenden periodischen Diskussion zum Grundsatz beim KFA rauskommen würden, weil am Ende die Kommunen dadurch nur verunsichert werden. Was wir aber brauchen, ist Berechenbarkeit und Verlässlichkeit. Und wenn wir einen gemeinsamen Grundkonsens schaffen würden, den Kommunalen Finanzausgleich über fünf Jahre und darüber hinaus nicht ständig neu zu diskutieren, wäre ich Ihnen ausdrücklich dankbar.
Ihr Gesetz von CDU und FDP enthält – darauf ist Herr Hey eben schon kurz eingegangen – eine Schwäche. Sie reagieren nämlich nur auf eine ständig wiederkehrende Forderung, indem Sie einmalig 168 Millionen Euro in den Raum werfen. Das ist aus meiner Sicht kein wirklich durchdachtes Konzept und hat schon gar nichts mit einem eigenen Gestaltungsanspruch zu tun. Deswegen ist es aus meiner Sicht folgerichtig, dass wir vorschlagen – weil wir ein Konzept haben –, diese Mittel über die gesamte Legislaturperiode zu verstetigen, weil damit auf kommunaler Ebene Planungssicherheit hergestellt wird.