die sozusagen die Generation sind, die das aushalten muss, was wir hier entscheiden, nicht mitreden lassen? Warum sollen wir denen nicht die Möglichkeit geben, tatsächlich ihre Stimme abzugeben?
Die CDU diskutiert allerorten über die Absenkung der Strafmündigkeit. Sie wollen die Strafmündigkeit auf zwölf Jahre absenken – zwölf, das sind Kinder! Aber wenn es dann darum geht, denen hier eine Stimme zu geben, da stellen sie sich hin und sagen, dafür können sie nicht verantwortlich gemacht werden, das geht aber gar nicht. Aber wenn sie vielleicht klauen, da ist es mit zwölf schon in Ordnung, wenn sie dafür eine richtig saftige Strafe bekommen und Verantwortung übernehmen. Das ist nämlich genau das Gleiche. Aber dann eben mit sehr schwierigen Konsequenzen.
ja, ich weiß, dass Sie sich darüber freuen, wenn ich fertig bin mit reden, da triggert es –, und ich glaube tatsächlich, dass wir das nicht nur im Ausschuss machen können und würde mich freuen, wenn wir tatsächlich ernsthaft über die Enquete „Verfassung“ nachdenken. Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, lieber Herr Kellner – dass ich mal so anfange wie meine Kollegin Frau Mitteldorf mit „lieber Herr Kellner“. Wir sind noch nicht beim Vornamen, aber Sie haben mich jetzt noch mal dazu gebracht, nach vorn zu gehen. In der Thüringer Verfassung gibt es einen Artikel 14. Dieser lautet: „Jeder hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich oder mündlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu
wenden. Es besteht Anspruch auf begründeten Bescheid in angemessener Frist.“ Wissen Sie, welcher Artikel das ist? Das Petitionsrecht.
Jetzt komme ich mal zu dem, was als Denkanstoß gedacht ist, auch im Zuge der Diskussion dann im Ausschuss. Nehmen Sie es mal mit. Der Einwohnerantrag soll nur ein Thema hier im Plenum behandeln. Das wird in einigen Gemeinden praktiziert und beinhaltet nicht, dass darüber dann irgendeine positive Abstimmung stattfinden muss. Wir müssen uns mit einem Thema auseinandersetzen und je nach dem Pro und Contra austauschen. Das Recht haben alle Menschen, die in Thüringen leben, auch jetzt schon im Sinne eines Petitionsrechts. Im Petitionsrecht – das ist wieder der Unterschied zum Einwohnerantrag – ist es erst mal nur der Ausschuss, der sich in immer noch leider geschlossener Sitzung damit auseinandersetzt, welche Beschwerde der- oder diejenige hat. Denn meistens kommen Petitionen zustande, wenn man mit etwas unzufrieden ist. Dieser Einwohnerantrag kann auch Impulsgeber für uns hier im Parlament sein. Das vielleicht als Denkanstoß, wenn wir im Ausschuss zusammensitzen.
Jetzt möchte ich mal etwas zum Wahlalter mit 16 sagen. Sie kritisieren immer, wir würden Menschen, die noch nicht vernünftig denken können, irgendetwas ermöglichen. Ich habe manchmal auch Angst. Mein Teenager ist jetzt fast 15 Jahre. Wenn der seinen Mopedführerschein macht und dann im Straßenverkehr irgendwelchen Blödsinn baut, auch da klopft mir das Herz. Trotzdem haben wir diesen jungen Menschen Möglichkeiten gegeben, den Führerschein zu machen, schon viel früher, als das mit 18 Jahren möglich ist. Ich glaube, die sind im Köpfchen schon ganz schön weit und können schon ganz bewusst unterscheiden, was ist wichtig, wie setze ich mein Wahlrecht auch bestimmt ein. Nehmen Sie auch das mal mit, denn Sie kommen immer mit der Strafmündigkeit und, und, und. Aber ich glaube, wir sollten den jungen Menschen viel mehr zutrauen. Darum würde ich werben.
Jetzt noch ein Blick zur AfD, die eben geäußert hat, es gibt ein Bundesverfassungsgerichtsurteil von 1990. Ja, es gibt eins, aber das hat sich mit dem Wahlrecht auseinandergesetzt. Und das ist der Unterschied. Der Einwohnerantrag ist in dem Sinne nicht gleichzusetzen mit dem Wahlrecht, denn im Wahlrecht geben sie etwas ab und beim Einwohnerantrag sagen sie nur, das Parlament soll sich mit einem Thema auseinandersetzen, es kann sich mit einem Thema auseinandersetzen. Das ist der Unterschied. Mir war wichtig, das deutlich zu machen, weil ich glaube, solche Lügen, solche Fakes darf
So, die Redeliste ist erschöpft. Gibt es noch weiteren Redebedarf? Herr Abgeordneter Möller, AfDFraktion.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste, Frau Präsidentin, ich muss auch noch mal zu ein paar Sachen etwas sagen.
Vielleicht noch mal ganz kurz zum Begriff der Nachhaltigkeit, weil den Frau Henfling noch mal so schön angesprochen hat. Da haben Sie eine wirklich schöne Äußerung getätigt, die will ich noch mal aufspießen: Wir müssen erst mal festlegen, was wir damit überhaupt meinen. Wissen Sie, Gesetze – insbesondere natürlich auch Verfassungsnormen – müssen bestimmt sein. Die müssen bestimmt genug sein, damit sie überhaupt handhabbar sind.
Wenn man also beispielsweise den Begriff der Nachhaltigkeit einführt, dann muss man schon als Gesetzgeber ganz genau wissen, was man darunter eigentlich versteht. Weiß man das eigentlich nicht, dann besteht nämlich die Gefahr des Rechtsmissbrauchs, zum Beispiel dadurch, dass man dieses Gesetz einfach ideologisch auflädt und dann unter dem Begriff der Nachhaltigkeit die eigene, vielleicht sogar verfassungswidrige Programmatik versucht umzusetzen. Und das, meine Damen und Herren, werden wir mit Sicherheit nicht mitmachen.
Das ist auch der Grund, warum wir diese Offerte der CDU an die Grünen – bei den Grünen gehört es ja zur politischen DNA –, irgendwelche hohle Phrasen in die Politik reinzuschieben und dann je nachdem, wie man es braucht, auszulegen, nicht mittragen. Gleichwohl werden wir natürlich unterstützen, dass alle Gesetzentwürfe in den Ausschuss kommen. Aber das liegt, wie gesagt, einfach daran, dass wir diese dann sachlich dort diskutieren wol
Zweiter wesentlicher Punkt, der hier immer wieder benannt worden ist und der unseren Gesetzentwurf betrifft, ist der Begriff der Neutralität, an dem sich hier viele stören, also dass die Förderung von Ehrenamt an das Gebot der weltanschaulichen Neutralität – auch der religiösen Neutralität – gekoppelt ist. Meine Damen und Herren – das sage ich jetzt Richtung CDU –, da geht es uns natürlich nicht um die Förderung des Kirchenchors. Damit haben wir kein Problem.
Daran soll es auch nicht scheitern, dass wir dort beispielsweise eine klarstellende Bemerkung in den Gesetzentwurf reinbringen. Da sind wir also gern bereit, entsprechend auch diese Position abzurunden, wenn Sie das für sinnvoll halten. Aber grundsätzlich ist die weltanschauliche Neutralität natürlich ein Gebot für jeden demokratischen Rechtsstaat.
Wer jetzt behauptet, das wäre so ein Ding, womit jetzt im Grunde genommen Ehrenamt eigentlich unterminiert werden soll: Meine Damen und Herren, schauen Sie mal bitte in den Artikel 2 Abs. 3 der Thüringer Landesverfassung! Man sollte, bevor man Redebeiträge abgibt, immer erst mal in die Verfassung schauen, die Sie nämlich bindet, auch als Abgeordnete. Da steht drin, dass weltanschauliche Neutralität im Grunde schon deswegen geboten ist, weil eine Diskriminierung aus weltanschaulichen Gründen nicht zulässig ist. Das heißt, es gibt ein Gebot, dass sich der Staat weltanschaulich neutral verhält. Der kann das auch nicht dadurch umgehen, dass er beispielsweise irgendeinen linksextremistischen Verein fördert und den rechtsextremistischen Verein verfolgt. Beide dürfen nicht gefördert und beide müssen verfolgt werden, wenn sie Straftaten begehen.
Und das, meine Damen und Herren, geschieht spätestens seit fünf Jahren nicht mehr, weil nämlich der Staat unter der Regierung von Rot-Rot-Grün einen ganz starken Linksdrall hingelegt hat und nur nach rechts schielt, was Gefahren angeht. Bei der Finanzierung, da brauche ich nur mal den Stadthaushalt von Erfurt anschauen, da finde ich genug Vereine, da finde ich genug Positionen – das finde ich übrigens auch im Landeshaushalt –, wo entsprechende Versuche unternommen werden, die eigene ideologische Zielstellung durch Vereinsförderung zu erreichen. Das geht nicht. Das ist nicht Ehrenamt.
Dann noch ein Wort zu Frau Rothe-Beinlich: Also das war wirklich massiv unter der Gürtellinie, hier zu behaupten, unser Gesetzentwurf würde in irgendeiner Form Islamfeindlichkeit ausleben.
Wenn Sie sich unseren Gesetzentwurf ansehen, finden Sie die Vokabel „Islam“ oder „Muslim“ oder was auch immer gar nicht. Das, was Sie hier behauptet haben, hat mit diesem nicht mal ansatzweise was zu tun.
Und wenn Sie, Frau Rothe-Beinlich, unkonstruktive Abgeordnete sein wollen, wenn Sie sich nicht sachlich mit einem Gesetzentwurf auseinandersetzen wollen, dann sagen Sie es doch einfach.