Würden Sie Herrn Kellner bitte ungestört seine Rede zu Ende halten lassen? Sie sind dann auch noch dran.
Nach wie vor hat sich an der Stelle nichts geändert. Wir werden das auch weiter so einbringen und diese Trennung können wir nicht nachvollziehen.
Ich komme zum Einwohnerantrag. Das ist jetzt auch ein großes Thema gewesen, auch bei Frau Müller, wie wichtig mehr Mitsprache ist. Da sind wir wirklich ganz bei Ihnen. Unsere Verfassung regelt in Artikel 68 den Bürgerantrag. Antragsberechtigt soll jeder sein, der seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Thüringen hat. Jetzt versuchen Sie, einen Einwohnerantrag zu machen, wo es keine Rolle mehr spielt, wie lange jemand in Thüringen ist oder nicht ist. Er ist auf der Durchreise, für wenige Wochen hier, unterschreibt dann ein Volksbegehren, einen Bürgerantrag und zieht weiter. Das ist nicht unsere Auffassung von direkter Demokratie, dass Leute, letztendlich jeder, der gern möchte, etwas unterschreibt, ohne hinterher auch mit den Konsequenzen zu leben, wenn er nicht mehr da ist.
Das unterscheidet uns eklatant von Ihrem Antrag. Wir sollten es bei dem Bürgerantrag lassen. Wir haben es letztendlich beim Wahlrecht auch, man muss mindestens drei Monate Wohnsitz haben, damit man wahlberechtigt ist. Wer will denn das hinterher überprüfen, ob die Unterschriften noch rechtmäßig sind oder nicht? Wer will denn die Rechtssicherheit von so einem Einwohnerantrag feststellen, wenn er nur kurzzeitig da ist? Auch das sollte man wirklich bedenken. Ich denke, wir werden das mit an den Ausschuss überweisen.
Wir werden das im Ausschuss ausgiebig diskutieren können. Aber das ist unserer Ansicht nach nicht der richtige Weg, um Demokratie zu stärken. Frau Müller hat das ja ausgeführt und da erinnere ich mich an das Volksbegehren zur Gebietsreform.
Da gab es auch große Zustimmung! Es gab viele Unterschriften. Und was machen Rot-Rot-Grün und die Landesregierung? Sie klagen dagegen oder haben dagegen geklagt. Und jetzt erzählen Sie hier, wir müssen alles dafür tun, das Volksbegehren zu
(Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Es ist die Verfassungsregelung, die zur Klage ge- führt hat! Das wissen Sie doch!)
(Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Nein, gar nicht! Die Regierung war nach der Ver- fassung dazu verpflichtet!)
gegen die zigtausend Unterschriften, die damit nicht einverstanden waren. Natürlich war das nicht in Ihrem Interesse, aber ich denke, das war ein deutliches Zeichen zum Volksbegehren. Das hatte man auf den Weg gebracht, Sie haben dagegen geklagt
Ich denke, wir werden sicherlich noch darüber diskutieren können, was wir letztendlich in die Verfassung hineinbringen. Der Finanzvorbehalt wurde hier schon angesprochen, der in Artikel 82 Abs. 2 geregelt ist, wonach ein Volksbegehren nur unzulässig ist, wenn das sachpolitische Anliegen finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt hat und zu einer Störung des Gleichgewichts des gesamten Haushalts führt und damit eine Beeinträchtigung des Budgetrechts des Parlaments zu befürchten ist. Ich denke, wir haben dieses Thema in der letzten Legislatur schon intensiv diskutiert. Das ist nun mal das Königsrecht des Parlaments, was den Haushalt anbelangt. Damit muss man schon sehr vorsichtig und sorgfältig umgehen, wie weit man das öffnet. Das Verfassungsgericht hat nicht umsonst diese Entscheidung schon mehrfach bestätigt.
Auch darüber kann man im Ausschuss sprechen. Ich würde mich auf die Diskussion freuen. Dann schauen wir mal, was letztendlich aus dem Ausschuss zurückkommt. Wir würden gern an den Innenausschuss und an den Justizausschuss überweisen. Vielen Dank.
das Petitionsgesetz von Thüringen bekannt, wonach 1.500 Menschen unterzeichnen können, unabhängig davon, woher sie kommen und wer da unterzeichnet? Würden Sie mir recht geben, dass das dann ebenfalls auch mit der Unterschriftenunterzeichnung im Einklang ist, wenn es um einen möglichen Einwohnerantrag geht, die Anerkennung der Unterschriften, dass die da auch nicht kontrolliert werden?
(Zwischenruf Abg. Müller, DIE LINKE: Auch Petition ist in der Verfassung! Nein, nein! – Die Hürde „Bürgerbegehren“ ist schon entsprechend hoch. Das sollte letztendlich auch so bleiben. Noch mal: Es kann nicht sein, dass Leute, die nicht – oder auf Dauer – längere Zeit in Thürin- gen sind, gemeldet sind, sie können letztendlich nicht dafür und mit unterschreiben. Ich sage es nach wie vor: Die Überprüfung wird schwierig sein. Ganz einfach. Vielen Dank. (Beifall CDU)
Die Landesregierung hat sich zu Wort gemeldet und die darf jederzeit. Der Ministerpräsident hat das Wort. Bitte.
Sehr geehrter Herr Kellner, ich würde gern auf das eingehen, was Sie gerade ausgeführt haben. Denn ich finde, was man nicht tun sollte, ist: Man sollte keine neuen Mythen und Legenden auf den Weg bringen, um dann zu sagen, dass aus den Legenden und Mythen die Argumentationsmuster erkennbar wären, mit denen man dann mehr partizipative Elemente der Bevölkerung verhindern könnte.
Sie haben das Volksbegehren gegen die Gebietsreform angesprochen. Ich will nur erwähnen: Ich bin Gründungsmitglied von Mehr Demokratie e. V. in Thüringen. Ich habe beim ersten Volksbegehren in Thüringen – da ging es um mehr Demokratie – die Unterschriften mit gesammelt. Wir haben damals als Mehr Demokratie e. V. – das war noch in meiner Zeit als Gewerkschaftschef – mit der Regierung Althaus darüber verhandelt, wie wir die Verfassung ändern. Es war die Regierung Althaus, die dann diesen Haushaltsvorbehalt eingeführt und in die
Verfassung geschrieben hat. Dieser Haushaltsvorbehalt, lieber Herr Kellner, sagt: Immer dann, wenn ein Volksbegehren Geld kostet – Sie haben das sogar gerade in Ihren Schlussausführungen noch nach vorne gestellt –, nämlich das Budgetrecht des Parlaments tangiert, immer dann ist die Verfassung tangiert, es darf kein Volksbegehren zugelassen werden, das über das Budgetrecht des Parlaments gestellt wird. Das ist der Widerspruch! Deswegen hat nicht das Parlament gegen das Volksbegehren geklagt, sondern die Landesregierung hat beim Verfassungsgericht Klage eingelegt. Das will ich schon klarstellen.
Und ich will Ihnen politisch sagen, dass es für mich ein schwerer Tag war, weil ich die Entscheidung, dagegen zu klagen, falsch gefunden habe. Ich hätte gern das Volksbegehren zugelassen gesehen, weil ich es inhaltlich falsch fand, dass wir uns der Debatte mit der Bevölkerung nicht stellen. Ich darf daran erinnern, dass das Volksbegehren gar nicht das Entscheidende war, sondern ein fehlendes Protokoll im Landtag, für das wir als Regierung überhaupt nicht zuständig sind. Sie haben beim Verfassungsgericht geklagt und das Verfassungsgericht hat gesagt, die Gebietsreform ist obsolet, weil hier im Parlament ein Protokoll gefehlt hat, obwohl alle Abgeordneten wussten, wie die Beratung gelaufen ist. Ich habe damals im Kabinett gesagt, ich finde es schwer für mich durchsetzbar, dass wir jetzt eine Entscheidung treffen müssen, die verfassungsrechtlich geboten ist. Da der Haushaltsvorbehalt in der Verfassung steht, hatten wir gar kein Ermessen. Wir standen überhaupt nicht in der Frage. Es wurde öffentlich behauptet: Da, seht sie euch an, die rotrot-grüne Landesregierung klagt jetzt gegen das Volk. Das war eine großartige Szene, weil Sie verschwiegen haben, dass dieser Teil der Verantwortung bei Ihnen liegt, dass er nämlich mit dem Haushaltsvorbehalt in der Verfassung geregelt wurde.
Deswegen habe ich damals schon gesagt: Wir müssen irgendwann dazu kommen, dass wir wenigstens bayerische Verhältnisse kriegen. Die dürften Ihnen doch gar nicht so unbekannt sein. Die müssten Ihnen doch sogar politisch näher stehen als der Ministerpräsident mit dem Parteibuch hier in Thüringen. Die CSU hat es mittlerweile bei den Volksbegehren geschafft, dass sich die Bürger im Rahmen von haushaltsrechtlichen Freiheiten, die das Parlament akzeptiert, entscheiden können und dass damit die Bevölkerung eingeladen ist, wenn es um Geld geht, darüber entscheiden zu können. Mehr ist in dem Antrag nicht vorgesehen, nämlich die Entscheidung, dass wir verfassungsrechtlich dafür sorgen sollten, dass sich in Zukunft so etwas wie bei dem Volksentscheid Gebietsreform nie wieder wiederholt.
Wenn Sie sich also ernst nehmen wollen, Herr Kellner, dann appelliere ich an Sie, dass Sie niemals mehr anschließend sagen: Aber das Budgetrecht des Parlaments darf durch die Bürger nicht berührt werden. Wenn Sie diesen Spagat überhaupt nicht im Blick haben, dann würde ich Ihren Fraktionsund Parteivorsitzenden gar nicht verstehen, der ja mit dem fakultativen Referendum gesagt hat, die Bevölkerung soll nachher auch die Möglichkeit haben, Entscheidungen noch mal zu korrigieren, die wir als Parlament getroffen haben.
Ich habe Herrn Mohring dabei öffentlich immer unterstützt, weil ich immer gesagt habe: Ich finde das einen spannenden Vorschlag, den Herr Mohring zur Modernisierung unserer staatsrechtlichen Betrachtung gemacht hat, wie wir den Wähler, also den Souverän, dazu befähigen, sich auch innerhalb der Amtsperiode von fünf Jahren aktiv am politischen Geschehen des Parlaments zu beteiligen. Deswegen sehe ich beides in einem inneren Zusammenhang. Wenn Herr Mohring vorschlägt, nach einer Entscheidung des Parlaments soll der Souverän korrigieren können, dann sagen wir: Bitte, vorher soll er es auch können. Also wenn wir schon die Verfahren öffnen, müssen wir beides in einer Balance haben. Deswegen wollte ich das noch mal deutlich machen.
Für mich war der Tag der Klage der Landesregierung gegen das Volksbegehren politisch kein schöner Tag, weil ich gegen meine innere Entscheidung, gegen meine innere Auffassung das erfüllt habe, was uns die Verfassung vorgibt. Was nicht geht, Herr Kellner, ist, dass die CDU das damals durchgesetzt hat, dass wir den Kompromiss – ich habe an den Verhandlungen persönlich teilgenommen und Herr Althaus hat damals persönlich verlangt, dass dieses in die Verfassung aufgenommen wird, weil wir gesagt haben, lasst es uns in ein einfaches Gesetz hineinnehmen, weil es dann mit einer einfachen Mehrheit hier auch korrigiert werden kann. Dann probieren wir mehr direkte Demokratie Stück für Stück aus und dann werden wir Erfahrungen sammeln, wie es geht. Sie erinnern sich vielleicht, Herr Kellner, da ging es noch um Unterschriftensammlung in der Amtsstube, Unterschriftensammlung auf der Straße, wie es am besten ist. All diese Fragen waren damals Neuland für uns und ich finde, dieses Neuland war sogar großartig, weil es ein Verständnis eröffnet, bei dem die Bevölkerung – das Wahlvolk, also der Souverän, der uns beauftragt, hier im Parlament überhaupt zu handeln – die Möglichkeit hat, innerhalb der fünf Jahre aktiv mit
Ich finde, Ihr Argument ist ein gutes Argument, um es im Ausschuss zu behandeln, und Sie werden sich als CDU auch daran messen lassen, ob wir wenigstens beim Haushaltsvorbehalt aus der Verfassung zu einem Verfahren kommen, wie es in Bayern eine normale Selbstverständlichkeit ist, nämlich dem Souverän, dem Wähler die Möglichkeit zu geben, über bestimmte Entscheidungen des Landes oder in seiner Region auch zu entscheiden, wenn es Geld kostet. Die Bayern haben gute Erfahrungen damit gesammelt. Der eine oder andere wird sich erinnern: Als unsere Kommunen keinen Spaß mit Spaßbädern hatten, haben es die Bayern geschafft, darüber jeweils Volksbegehren auf den Weg zu bringen, die zu besseren Ergebnissen geführt haben. Am Ende hat die Region sogar Geld gespart. Man hat intensiver über die Geldausgabe geredet. Wenn man sich ansieht, wie selbst in der Schweiz darüber entschieden wird, wie Steuer, Regionalsteuer erhoben wird, was die Bevölkerung selbst entscheidet, da hätten wir noch eine ganze Menge an Bewegung.
Ich bleibe dabei, in der neuen Amtszeit – so es denn am Mittwoch ein Votum dieses Hohen Hauses gibt – ist mein Credo: Mehr Demokratie und weniger Parteibuch wagen.
Es gibt jetzt noch weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten. Herr Abgeordneter Kießling von der AfD-Fraktion ist der nächste Redner.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, liebe Zuschauer auf der Tribüne und auch an den Bildschirmen! Vielen Dank noch mal, Herr Ramelow, für Ihre Ausführungen, ich komme gleich noch mal darauf zurück.
Die Stärkung der direkten Demokratie auf allen Ebenen ist für die Alternative für Deutschland ein zentrales Anliegen. Ich wiederhole: auf allen Ebenen, also kommunal, hier im Land und auch im Bund. Wiederholt hat die AfD-Fraktion in der vergangenen Legislaturperiode im Thüringer Landtag die parlamentarische Initiative ergriffen, um den in unserer Verfassung vorgesehenen direktdemokratischen Instrumenten und Verfahren eine bessere Wirksamkeit zu verschaffen. Und so begrüßten wir es, wenn nun ernsthaft und vernünftig an einer Ver