Protocol of the Session on January 30, 2020

Für die Landesregierung antwortet die Staatskanzlei, vertreten durch den Minister, Herrn Prof. Dr. Hoff.

Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Frau Abgeordnete, in Ihrer Vorbemerkung ist Ihnen ein kleiner Fehler unterlaufen, auf den ich korrigierend hinweisen möchte. Es hat keine Beauftragung der Staatskanzlei hinsichtlich des Unternehmens gegeben, sondern das Unternehmen hat als Projektträger einen Antrag auf Projektförderung gestellt. Dieser Antrag ist bewilligt worden und insofern hat es keine Beauftragung gegeben.

Zu Ihrer Frage 1 will ich darauf hinweisen, dass die Zuwendungsnehmerin, das von Ihnen benannte soziale Unternehmen, Klage vor dem Verwaltungsgericht Weimar gegen den Teilwiderrufsbescheid vom 30. Juli 2019 erhoben hat. Aufgrund des Teilwiderrufs kamen 87.704,48 Euro nicht mehr zur Auszahlung. Es kann aktuell nicht eingeschätzt werden, wann es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommt. Zunächst muss die Klagebegründung durch die Klägerin eingereicht werden. Hierfür endet die Frist am 31. März 2020.

Zu Frage 2: Die ausgewerteten Ergebnisse der Studie sollten – sofern die Studie erhoben worden wäre – der Landesverwaltung als Grundlage für ein zu erarbeitendes Diversity-Management-Konzept vom Projektträger zur Verfügung gestellt werden. Wie Sie jedoch wissen, wurde die Erhebung nicht durchgeführt und insofern liegen auch keine Forschungsergebnisse vor.

Zu Frage 3: Auf den Umstand, dass das Unternehmen diese Studie weiterhin als laufendes Projekt aufführt, sind wir durch die Fragestellung aufmerksam geworden und weisen darauf hin, dass es sich um kein laufendes Vorhaben mehr handelt. Allein die Tatsache jedoch, dass die Klägerin vor Gericht gezogen ist mit dem Ziel, den Teilwiderruf gerichtlich zu kippen, sieht es das Unternehmen offenbar weiterhin als ein laufendes Vorhaben an. Ich habe – ehrlich gesagt – relativ wenig Lust, mich hier auf

(Minister Maier)

eine mehr oder weniger sophistische Debatte mit dem Unternehmen einzulassen.

Insofern kann ich zu Ihrer Frage 4 sagen: Nein, die Landesregierung plant mit diesem Sozialunternehmen keine Wiederaufnahme bzw. Fortführung der Studie „Vielfalt entscheidet Thüringen“. Den Ausgang des Klageverfahrens warten wir ab. Wir sind im Gespräch mit der Arbeitsgemeinschaft der Hauptpersonalräte mit dem Ziel, eine Untersuchung, die der Freistaat Sachsen auch in Abstimmung mit Personalvertretungen gemacht hat, für den Freistaat Thüringen in analoger Form umzusetzen und dort auch Fragen des Diversity-Managements aufzugreifen. Das wollen wir dann auch mit der ARGE HPR – das ist die Arbeitsgemeinschaft der Hauptpersonalräte der Thüringer Verwaltungen – erörtern. Ich denke, darüber werden wir auch zu gegebener Zeit berichten. Vielen Dank.

Vielen Dank, Herr Minister Prof. Dr. Hoff. Gibt es Nachfragen vonseiten der Fragestellerin?

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Erste Frage: Wann ist mit dem Abschluss des laufenden Rechtsbehelfsverfahrens zu rechnen?

Und zweitens: Was hat die Landesregierung unternommen, um die grundsätzlichen Bedenken des Landesdatenschutzbeauftragten bezüglich der Fragebögen und des Eingriffs in die Privatsphäre der Bediensteten auszuräumen?

Zu der Frage 1 habe ich bereits in meiner Antwort unter Hinweis auf das Klageverfahren geantwortet.

Und zu der Frage 2: Nicht zuletzt auch die Hinweise, die der Landesdatenschutzbeauftragte gegeben hat, aber auch grundsätzliche Zweifel im Hinblick auf die Durchführung dieses Projekts – ich verweise noch mal darauf: es ist keine von der Staatskanzlei beauftragte Studie, sondern ein Projektantrag – waren für uns maßgeblich für die Entscheidung, bereits im Sommer des vergangenen Jahres deutlich zu machen, dass wir dieses Projekt als Freistaat Thüringen nicht weiter finanzieren wollen. Ich verweise auf die Debatte, die in unterschiedlichen Ausschüssen dazu geführt wurde – im Gleichstellungsausschuss und im Haushalts- und Finanzausschuss. Seitdem ist diesbezüglich kein neuer Sachstand hinzugekommen. Insofern verwei

se ich auf die Ausführungen, die ich damals bereits im Sommer des vergangenen Jahres gemacht habe und die in den Protokollen der Ausschüsse nachzulesen sind.

Vielen Dank. Dann kommen wir jetzt zur dritten Anfrage. Hier handelt es sich um die Anfrage in der Drucksache 7/121 vom Abgeordneten Dr. Lauerwald von der AfD-Fraktion.

Die Anfrage lautet: Umgang mit hochpathogenen Erregern in Thüringen

Der Bundesgesundheitsminister hat der Weltgesundheitsorganisation (WHO) im Kampf gegen das Ebola-Virus kürzlich weitere 3 Millionen Euro zugesichert und eine weitere Million soll der Afrikanischen Union zum Ausbau der Zentren für Seuchenbekämpfung (CDC) zugutekommen. Hochpathogene Erreger kennen keine Grenzen. Die geografische Verteilung der Sonderisolierstationen in Deutschland wird von Experten immer wieder angemahnt.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie bewertet die Landesregierung die Tatsache, dass Thüringen über kein Behandlungszentrum mit Sonderisolierstation zur Versorgung von Patienten mit hochpathogenen Erregern verfügt?

2. Wie viele Spezialfahrzeuge zum Transport hochinfektiöser Patienten gibt es in Thüringen?

3. Gibt es einen einheitlichen Notfallplan für die Einsatzkräfte der Polizei, der Feuerwehr und der Rettungsdienste im Umgang mit Verdachtsfällen, Ausbrüchen und im Falle einer Epidemie?

4. Gibt es in Thüringen ein Krankheitsmeldesystem zur frühzeitigen Erkennung und Warnung vor Ausbrüchen und Epidemien?

Danke.

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie, Frau Ministerin Heike Werner.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, namens der Landes

(Minister Prof. Dr. Hoff)

regierung beantworte ich die Mündliche Anfrage wie folgt:

Zu Frage 1: Für Thüringen, Sachsen und SachsenAnhalt steht die Sonderisolierstation am Klinikum St. Georg in Leipzig zur Verfügung, in der Patientinnen und Patienten mit hochpathogenen übertragbaren Erkrankungen behandelt werden können. Hierzu gibt es seit 2004 ein Verwaltungsabkommen zwischen den drei Bundesländern, in dem unter anderem die gemeinsame Finanzierung der Vorhaltekosten geregelt wird. Es existieren in Deutschland insgesamt sieben derartige Behandlungszentren, die jeweils von mehreren Bundesländern gemeinsam genutzt werden. Dass Thüringen nicht über ein eigenes Behandlungszentrum für den äußerst seltenen Bedarfsfall verfügt, stellt bundesweit keinen Einzelfall und keinen Nachteil für die Patientinnen und Patienten im Freistaat dar.

Zu Frage 2: In Thüringen ist kein eigener Infektionsrettungswagen – nachfolgend IRTW genannt – stationiert. Ein IRTW für den Transport von Patientinnen und Patienten mit hochkontagiösen lebensbedrohlichen Erkrankungen steht für die drei Bundesländer Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen in der Branddirektion Leipzig zur Verfügung. Im I. Quartal dieses Jahres wurde ein neuer IRTW in der Branddirektion Leipzig in Betrieb genommen, an dessen Finanzierung, Haltung und Wartung sich die drei Länder gemeinsam beteiligen. Der Transport von Patientinnen und Patienten nach Leipzig ist also abgesichert.

Zu Frage 3: Grundlage für den Umgang mit Patientinnen und Patienten, die mit hochpathogenen Erregern infiziert sind, oder in entsprechenden Verdachtsfällen bildet das Ebolafieber-Rahmenkonzept des Robert-Koch-Instituts, welches im Rahmen der Ebolafieber-Epidemie in Westafrika 2014 von Thüringen übernommen und mit thüringenspezifischen Informationen ergänzt wurde. Alle wichtigen Akteure und Behörden wurden in diesem Zusammenhang über die notwendigen Maßnahmen informiert und sensibilisiert. Dazu gehören zum Beispiel die Gesundheitsämter als die Verantwortlichen vor Ort nach Infektionsschutzgesetz und als wichtige Schnittstelle zu Rettungsdienst, Krankenhaus, Arzt, Bestatter usw. in den Kommunen, die Krankenhäuser, die Thüringer Landeskrankenhausgesellschaft, die Kassenärztliche Vereinigung und Landesärztekammer für die niedergelassenen Ärzte, das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz und das Landesverwaltungsamt als Schnittstellen für die Gesundheitsämter, die Landesapothekerkammer und die Landeszahnärztekammer für die Apotheker bzw. Zahnärzte, das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft insbesondere hinsicht

lich des Flughafens Erfurt sowie das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales in seiner Zuständigkeit für Polizei, Rettungsdienste, Katastrophenschutz, Feuerwehr und Hilfsorganisationen.

Zu Frage 4: Sehr geehrter Herr Dr. Lauerwald, Ihnen als Arzt ist sicher bekannt, dass seit 2001 mit dem Infektionsschutzgesetz ein umfassendes Meldesystem etabliert ist, welches in ganz Deutschland die Ärztinnen und Ärzte zur Meldung von Krankheits- und Verdachtsfällen von übertragbaren Krankheiten verpflichtet. Gemäß § 6 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz besteht selbstverständlich auch eine Meldepflicht für hochpathogene Erkrankungen, unter anderem für virusbedingte hämorrhagische Fieber wie zum Beispiel Ebolafieber oder Lassafieber, sowie nach § 6 Abs. 5 Infektionsschutzgesetz ganz allgemein für alle bedrohlichen übertragbaren Erkrankungen. Diese Meldung hat unverzüglich zu erfolgen und muss dem Gesundheitsamt innerhalb von 24 Stunden nach Bekanntwerden der Erkrankung bzw. des Verdachts vorliegen. In § 7 Infektionsschutzgesetz sind außerdem Meldepflichten für den Nachweis bestimmter Erreger aufgeführt, darunter hochpathogener Erreger wie das Marburgvirus oder das Ebolavirus. Ergänzt werden diese Meldepflichten durch die Thüringer Infektionskrankheitenmeldeverordnung vom 15. Februar 2003, nach der auch das gehäufte Auftreten gleichartiger Erkrankungen, bei denen eine gemeinsame Ursache vermutet wird, meldepflichtig ist, selbst dann, wenn der übertragbare Charakter der Erkrankung noch nicht offensichtlich ist. Es existiert damit ein effektives Meldesystem, welches es den zuständigen Behörden erlaubt, epidemiologische Zusammenhänge schnell zu erkennen und die notwendigen Maßnahmen einzuleiten.

Danke für Ihre Aufmerksamkeit.

Vielen Dank, Frau Ministerin. Gibt es Nachfragen vonseiten des Fragestellers? Sie haben die Möglichkeit von zwei Nachfragen.

Danke schön für die Antworten. Erste Nachfrage: Wie bewertet die Landesregierung die Gefährdungslage durch das Coronavirus in Deutschland und Thüringen, wenn trotz massiver Isolation von Millionen Chinesen die Erkrankung bereits weltweit ausbricht?

Zweite Nachfrage: Wie bewertet die Landesregierung, dass bei der Virulenz und Kontagiosität des Coronavirus durch Quarantänemaßnahmen eine Epidemie verhindert werden kann, wenn unerkannt

(Ministerin Werner)

Infizierte 14 Tage lang zahllose Menschen anstecken können, bis sie nach dieser Inkubationszeit erst erkranken und danach isoliert werden können?

Zu der Frage der Ausbreitung einer möglichen Epidemie kann ich nur sagen, dass das Robert-KochInstitut derzeit die Möglichkeit als gering einstuft, dass es zu einer Epidemie in Deutschland kommen könnte. Trotz alledem ist es natürlich möglich, dass einzelne Fälle auftreten, wie beispielsweise jetzt in Bayern die vier Fälle, von denen wir gehört haben.

Was die Inkubationszeit angeht, ist es zum einen so, dass noch nicht ganz klar ist, wie lang die Inkubationszeit tatsächlich ist. Es gibt hier verschiedene Vermutungen und ansonsten ist es so: Sobald Verdachtsfälle auftreten, wo von einem Risiko auszugehen ist, wird es an das Gesundheitsamt gemeldet, dann werden die Menschen entsprechend in den Krankenhäusern isoliert, es werden die Kontaktpersonen aufgesucht, um entsprechend zu schauen, ob hier noch mal Problemlagen vorliegen könnten. Insofern gehen wir davon aus, dass das derzeitige System der Meldung ausreichend ist und wir im Moment nach der Datenlage nicht davon ausgehen, dass es hier zu einem größeren Ausbruch kommen könnte.

Gibt es weitere Nachfragen von weiteren Abgeordneten? Das ist nicht der Fall. Dann vielen herzlichen Dank.

Dann kommen wir zur nächsten Anfrage. Das ist die Anfrage in der Drucksache 7/123 des Abgeordneten Thrum von der AfD-Fraktion.

Vielen Dank, Frau Präsidentin.

Einem Pressebericht der „Ostthüringer Zeitung“ vom 27. Dezember 2019 zufolge habe eine Krankenhausgesellschaft im Landkreis Greiz in den letzten zwei Jahren fast 4 Millionen Euro Verlust ausgewiesen. Das Pflegepersonal berichtet über eingefrorene Gehälter bei etwa 63 Prozent des Tariflohns und zwischen 10 und 20 Prozent unbezahlte Überstunden im Monat aufgrund Personalmangels. Darüber hinaus wird von Aufnahmestopps und einer geschlossenen Station für innere Medizin in einem Krankenhaus in Schleiz berichtet. Einem aktuellen Artikel in der „Ostthüringer Zeitung“ vom 11. Januar 2020 ist zu entnehmen, dass bereits Gerüchte über eine Komplettschließung kursieren würden.

Ich frage die Landesregierung:

1. Hat die Landesregierung, und wenn ja seit wann, Kenntnis über die der Presse zu entnehmenden Fehlentwicklungen des Krankenhauses in Greiz und der Tochtergesellschaft in Schleiz?

2. Welche Maßnahmen ergreift die Landesregierung, um den Krankenhausstandort Schleiz und somit die Grund-, Regel- und Notversorgung in einem weitläufigen ländlichen Gebiet zu sichern?

3. Wie rechtfertigt die Landesregierung die Diskrepanz zwischen den Investitionsmitteln für Thüringer Krankenhäuser von 75 Millionen Euro zu der von der Landeskrankenhausgesellschaft geforderten Summe von 150 Millionen Euro, damit das Land seiner gesetzlichen Investitionsverpflichtung vollumfänglich nachkommen kann?

4. Wie bewertet die Landesregierung das Vorhandensein von Haustarifen in zahlreichen Thüringer Krankenhäusern, die zum Teil ein erhebliches Missverhältnis zum Tariflohn aufweisen, um derartige öffentliche Einrichtungen vor der Insolvenz zu bewahren?

Danke schön.

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie, vertreten durch Frau Ministerin Heike Werner.