Protocol of the Session on June 4, 2021

(Zwischenruf Abg. Bergner, FDP: Der wird sich gefreut haben!)

Ja, geschätzter Kollege Urbach, den ich jetzt leider nicht sehe, von der Fraktion der CDU.

Er leistet seinen Schriftführerdienst.

Entschuldigung! Jetzt habe ich Sie gesehen, genau.

Was sagen Sie denn dazu? Sie sind derzeit ja leider Erfüllungsgehilfe der derzeitigen Landesregierung. Ich fordere Sie aber auf, jetzt endlich Farbe –

blau – zu bekennen und unseren Gesetzentwurf zu unterstützen. Gleiches erwarte ich natürlich vom alten Feuerwehrhauptmann Herrn Bergner von der FDP.

Auch wenn das andere Bundesländer bislang verschlafen haben, muss Thüringen bei den Themen „Freiwillige Feuerwehren“ und „Härtefallfonds für Straßenausbaubeträge“ wie der Freistaat Bayern, der als Beispiel herangezogen wurde – wir müssen das nicht eins zu eins kopieren –, deutschlandweit neue Wege fordern und aufzeigen.

(Zwischenruf Abg. Bilay, DIE LINKE: Das ist hier keine Büttenrede!)

Wenn Sie Ihren Gesetzentwurf vorgebracht hätten, Herr Bilay, hätten Sie das ganz toll ausformulieren und anpassen können.

Ich darf trotzdem um Ruhe bitten.

Wir entlasten die bisher im ehrenamtlichen Dienst von freiwilligen Feuerwehren stehenden Gemeindebürger von Kommunalabgaben – das haben wir schon erzählt –, indem wir den Gemeinden durch die Erlasslage die Möglichkeit geben, die Bürger von Abgaben zu befreien. Damit würde die unrentable Feuerwehrrente in Echtzeit aufgemöbelt und wir führen nun endlich den von den Linken seit Jahren versprochenen Härtefallfonds für Straßenausbaubeiträge ein.

Sie haben nämlich, Herr Minister Maier, in Ihrer vor der letzten Landtagswahl 2019 neu gefassten Feuerwehr-Entschädigungsverordnung eben gerade keine Entschädigung für die Angehörigen der Einsatzabteilung von freiwilligen Feuerwehren, außer von Führungskräften, vorgesehen. Sie wollten und konnten dieses Problem aufgrund Ihrer Unkenntnis auch nicht sehen. Schönen Dank dafür auch noch im Namen unserer freiwilligen Feuerwehren.

(Beifall AfD)

Wir als größte Oppositionsfraktion schaffen für die Feuerwehren und für die Errichtung des Härtefallfonds zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge und zur Entlastung der ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen deutschlandweit neue Perspektiven.

Zum Schluss meiner Ausführungen möchte ich nochmals an die Verantwortung aller Abgeordneten hier im Hohen Hause erinnern, Sachpolitik für die Thüringer Bürger zu gestalten und parteipolitisches Taktieren und die Einhaltung von Stabilitätsmechanismen hintenanzustellen. Deshalb erwarte ich von

Ihnen die Zustimmung zur Überweisung unseres Gesetzentwurfs an den Innen- und Kommunalausschuss. Vielen Dank.

(Beifall AfD)

Vielen Dank. Werte Kolleginnen und Kollegen, wir kommen damit zu unserer ersten Lüftungspause. Der Tagesordnungspunkt ist noch nicht beendet. Wir treffen uns um 11.20 Uhr hier wieder und nächste Rednerin ist dann die Kollegin Merz von der SPD.

Ich darf Sie schon jetzt darauf hinweisen, dass wir zum Tagesordnungspunkt 65, der gemäß unserer Festlegung zur Tagesordnung heute vor der Mittagspause aufgerufen wird, eine dritte Neufassung des Antrags in der Drucksache 7/3154 vorliegen haben. Diese finden Sie vereinbarungsgemäß hier in Papierform im Plenarsaal zur Abholung an den Tischen hier hinter uns und/oder auch elektronisch im Abgeordneteninformationssystem; also neue Vorlage zum Tagesordnungspunkt 65.

Und jetzt ist Lüftungspause bis 11.20 Uhr. Ich unterbreche die Sitzung.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir fahren fort in der Aussprache zu Tagesordnungspunkt 13. Ich rufe als nächste Rednerin Frau Abgeordnete Merz, Fraktion der SPD, auf.

Sehr geehrter Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer am Livestream! Ganz kurz wirklich nur zu dem Punkt „Feuerwehr“ in dem vorliegenden Gesetzentwurf. Zum Feuerwehrdienst – es wurde schon von meinen Vorrednerinnen und Vorrednern viel gesagt und ich kann es noch mal bekräftigen –: Die Art von Populismus, die hier durch die AfDFraktion betrieben wird, ist schon unbegreiflich. Allein, das Jubiläum der Feuerwehrschule dermaßen in einen Fokus zu rücken, gebührt es überhaupt nicht. Innenminister Maier war dort wirklich als Vertreter der Landesregierung anwesend und ganz bewusst waren während der Pandemie keine Parlamentarier geladen. All diese ganzen Verknüpfungen, die hier aufgeführt werden, sind dem Haus und sind auch den Ehrenamtlichen der Feuerwehr nicht rühmlich.

Ich möchte mich, nachdem schon so viele geredet haben, auf den Part des Härtefallfonds zu den Straßenausbaubeiträgen festlegen. Es wurde hier

schon ganz viel gesagt zur sachlichen Beitragspflicht, zu der bayerischen Variante, die es woanders gibt. Die von der AfD vorgesehene Regelung zielt nun auf eine pauschale Beitragshöhe oder eine Regelung ab, die pauschal ab 2.000 Euro greifen soll. Wir finden, das bevorzugt vor allem Eigentümer von großen Grundstücken und Häusern und eben auch die, die vielleicht sogar hohe Mieteinnahmen damit generieren und finanziell durchaus in der Lage wären, Straßenausbaubeiträge zu entrichten. Das ist wirklich pauschal, das ist keine Härte, wie man sich das vielleicht wünschen würde und ist daher im Grundsatz abzulehnen.

Nach dem Prüfbericht des TMIK, der dem Ausschuss vorgelegt wurde, zur möglichen Notwendigkeit einer Härtefallregelung ist auch diese Gruppe der Beitragspflichtigen, die vielleicht mehr als 2.000 Euro zahlen müsste, tatsächlich mit etwa 5 Prozent ausgesprochen klein. Aus Sicht meiner Fraktion gibt es aus heutiger Sicht keine belastbaren Gründe, warum man genau diese kleine Gruppe im Vergleich zu den Beitragspflichtigen anderer Beitragsarten oder auch zu Beitragspflichtigen aus den Jahren oder aus den vielen Jahrzehnten zuvor nun besonders privilegieren sollte.

In dem Zusammenhang will ich hier noch mal genau darauf abzielen, worüber wir eigentlich reden. Es handelt sich nämlich um eine ganz klare Stichtagsregelung. Ein Stichtag, wie der 1. Januar 2019, ist keinesfalls eine politische Willkür, sondern eine gesetzgeberische und vor allem fiskalische Notwendigkeit. Denn Stichtage sind immer notwendig und sinnvoll, um die Rückwirkung und die Auswirkungen auf unseren Landeshaushalt zu begrenzen. Anderenfalls müsste der Staat bei jeder Steuerund Abgabenerleichterung bereits entrichtete Beiträge zurückerstatten. Wir sollten uns also vergegenwärtigen, dass wir vor einem Problem stehen, das bei Gesetzesänderungen im Bereich des Abgabenrechts generell entsteht, nämlich, dass ein einziges Datum darüber entscheidet, ob man zur Gruppe der Begünstigten gehört oder eben nicht. So ist es auch bei diesem Systemwechsel von der grundsätzlichen Beitragspflicht hin zur Beitragsfreiheit für den Straßenausbau. Denken wir aber mal zurück an die Abschaffung der Kindergartenbeiträge für das letzte und vorletzte Kindergartenjahr. Keine Frage, es war richtig, Eltern in diesen Bereichen zu entlasten. Dennoch gibt es auch da Eltern, die durch diese Stichtagsregelung noch Kita-Beiträge zahlen mussten, während andere Eltern im Folgejahr von der Beitragsfreiheit profitierten. Dabei belaufen sich die Elternbeiträge für den Kindergarten je nach Zahl der Kinder, Einkommen und Gemeinde auch leicht auf mehr als 2.000 Euro im Jahr, ohne dass in diesem Zusammenhang eine

(Abg. Czuppon)

Härtefallregelung für diejenigen in Betracht gezogen wurde, die aufgrund des gewählten Stichtags nicht von der Beitragsabschaffung profitierten. Oder denken Sie an die vielen stichtagsbezogenen Änderungen im Steuerrecht, bei kommunalen Gebührensatzungen und, und, und, die erst ab einem bestimmten Datum greifen. Im Ergebnis würde die Einrichtung eines Härtefallfonds zur Erstattung von Straßenausbaubeiträgen einigen wenigen Grundstückseigentümern Sonderkonditionen gegenüber anderen Beitragspflichtigen einräumen. Dies schafft nach meiner Überzeugung nun keine neuen Gerechtigkeiten.

Abschließend sollten wir uns außerdem ehrlich machen, was sich Thüringen in den nächsten vier Jahren leisten kann und wo unsere Prioritäten liegen. Durch die Corona-Pandemie müssen wir als Haushaltsgesetzgeber mit sinkenden Einnahmen bei gleichzeitig steigendem Bedarf nach staatlichen Investitionen umgehen. Die unterschiedlichen Bedarfe werden seit Monaten auch in diesem Plenum von allen Fraktionen deutlich gemacht. Wir als SPDFraktion sind uns einig, dass wir nicht gegen die Krise ansparen wollen, sondern alle vorhandenen Mittel in die Zukunft investieren wollen. Dieser Härtefallfonds wäre jedoch keine Zukunftsinvestition, sondern dient nur der Vergangenheitsbewältigung. Wir meinen, dieses Geld können wir wesentlich sinnvoller einsetzen als für einen Härtefonds, der am Ende nur neue Ungerechtigkeiten schafft, und lehnen daher diesen Gesetzentwurf ab. Vielen Dank.

(Beifall SPD)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete. Als nächsten Redner rufe ich Herrn Abgeordneten Bergner, Fraktion der FDP, auf.

Vielen Dank, Herr Präsident. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Czuppon, ich stimme ja selten Herrn Bilay zu, aber bei dem, was Sie gesagt haben, was er über Ihre Kompetenz gesagt hat, da muss ich tatsächlich schon zustimmen,

(Beifall DIE LINKE)

denn Sie haben hier einen Gesetzentwurf vorgelegt, der mich ein bisschen sprachlos macht. Das liegt nicht daran, dass der zweite Teil – wie wir heute schon ein paar Mal gehört haben und in dem ein Härtefallfonds für Straßenausbaubeiträge mit 20 Millionen Euro gefordert wird – eins zu eins aus der bayerischen Regelung übernommen worden ist

das ist ja heute schon ein paar Mal gesagt worden – und auch die Begründung, in der Sie gerade mal noch das Wort „Bayern“ durch „Thüringen“ ersetzt haben. Ich bin auch nicht wirklich sprachlos, dass Sie hier einen Fonds mit einer Laufzeit von drei Jahren fordern, obwohl Sie bei der Haushaltsdebatte – das sollten Sie mal nachgucken – die Aufstockung von 15 Millionen Euro nur für ein Jahr beantragt hatten, und auch nicht, dass Sie das aus den Rücklagen nehmen wollten, die in Thüringen bekanntermaßen nun wirklich nicht mehr so hoch sind. Da, habe ich den Eindruck, haben Sie wohl wieder mal halbtags gearbeitet.

(Beifall FDP)

Sie verfolgen hier die Strategie der Provokation, indem Sie einen Entwurf

(Zwischenruf Abg. Czuppon, AfD: Es reicht langsam!)

ja, das stimmt, es reicht – der bayerischen CSU einreichen, um sich dann vermutlich über das Abstimmungsverhalten zu echauffieren. Aber das sind wir ja von Ihnen leider bereits gewöhnt.

Viel denkwürdiger, Herr Czuppon, ist der zweite Vorschlag. Da geht es Ihnen angeblich um die freiwilligen Feuerwehren, darum, dass die Kameraden eine Art Aufwandsentschädigung erhalten, weil das bisher nur für besondere Ämter der Fall ist. Und das – jetzt kommt es – machen Sie nicht, indem Sie in der Feuerwehrentschädigungsverordnung, wo es hingehören würde, eine entsprechende Regelung vorschlagen, nein, Sie knüpfen das an die Änderung zum Härtefallfonds, nämlich an das Abgabengesetz. Hier fordern Sie, dass Mitgliedschaft in der Einsatzstaffel der freiwilligen Feuerwehr ein Erlassgrund im Sinne der Abgabenordnung ist. Wohlgemerkt, die Abgabenordnung ist Bundesrecht und regelt auch Bundessteuern. Mal abgesehen davon, dass Sie hier wohl massiv die Gesetzgebungskompetenzen überschreiten, stellt sich ja wohl auch die Frage: Sollen etwa Bundessteuern hierfür verwendet werden und sind die Kameraden per se mit denen gleichzusetzen, die aufgrund ganz besonderer Umstände nicht mehr in der Lage sind, ihre Steuerschuld zu begleichen? Ich denke nicht, meine Damen und Herren.

Mal ganz abgesehen von den Bedenken zur Kompetenz bezweifle ich auch, dass dieser Vorschlag auch nur annähernd dem Gleichheitsgrundsatz aus Artikel 3 Grundgesetz gerecht wird; abgesehen von den Kameraden, die auch über kein Grundeigentum verfügen, was das Thema „Abgabenrecht“ anbelangt.

(Abg. Merz)

Nun haben Sie ja auch Juristen in Ihrer Fraktion. Insofern ist schon irgendwie davon auszugehen, dass diese offensichtlichen Dinge, die mir als Bauingenieur auffallen, Ihnen eigentlich bewusst sein sollten.

(Beifall FDP)

Da bleibt dann nur noch ein einziger, wirklich trauriger Schluss und das ist etwas, was mich ärgert als jemand, der zehn Jahre Dienstherr einer freiwilligen Feuerwehr und auch ehrenamtlicher Dienstherr war. Sie benutzen hier die freiwilligen Feuerwehren und Sie bringen ganz bewusst Vorschläge ein, die nicht zustimmungsfähig sind. Sie verknüpfen diese mit einer Forderung, die Sie von der CSU Bayern kopiert haben und dann posaunen Sie morgen herum, dass keiner hier etwas für die freiwilligen Feuerwehren tun würde, auch nicht möchte und dass die CDU ein Gesetz der Kollegen aus dem Süden ablehnen würde. Und das, meine Damen und Herren, auf dem Rücken der Kameraden der Feuerwehr ist schlicht und einfach perfide und dieses Hauses nicht würdig, aber leider Ihr Ding. Danke schön.

(Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Gibt es weitere Redewünsche aus der Mitte des Saals? Herr Abgeordneter Sesselmann, Fraktion der AfD. Sie haben noch 10 Sekunden Redezeit.

Sehr geehrte Damen und Herren Kollegen der Altparteien, ich habe nur 10 Sekunden, aber eines möchte ich Ihnen auf den Weg geben: Die Zeit Ihres Selbstlobs und Ihrer Selbstherrlichkeit zulasten des Ehrenamts wird bald vorbei sein, denn am 26. September

Ihre Redezeit ist vorbei, Herr Abgeordneter.

(Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

werden Sie ein blaues Wunder erleben.