Protocol of the Session on June 4, 2021

Entschuldigung, wer die Klappe so weit aufreißt, muss dann auch liefern. Ihre Pressemitteilung ist ja schon rausgegangen, ich habe sie gerade gelesen. Da geht es um „Selbstbedienungsladen“, darum, dass man die Forderung selbst vorleben muss,

sonst wäre es reine Heuchelei. Da habe ich noch mal ganz schnell Ihre Homepage geprüft und geschaut, ob Sie denn nun endlich auch eine Rubrik „gläserne Abgeordnete“ zum Beispiel eingerichtet haben, wo jede und jeder nachvollziehen kann, was wer warum wie wofür erhält. Nichts dergleichen findet sich. Aber auch keine Verwunderung darüber, denn Sie leben ja davon ganz gut. Sie sind sich ja nicht mal zu fein, zu erklären, warum, wieso, weshalb Einzelne Ihrer Abgeordneten selbstverständlich auch weiterhin ihrer anderen Tätigkeit in einem Beruf nachgehen, weil dieses Einkommen als Abgeordneter auch nicht ausreicht, was man hier bekommt.

(Zwischenruf Abg. Herold, AfD: Wir haben al- le einen!)

Ja, Sie haben alle einen, genau.

(Unruhe AfD)

Wir alle sind gewählte Abgeordnete – auch Sie. Das mag einem gefallen oder auch nicht, aber wir sind gewählt, um hier unseren Job zu machen, und nicht, um nebenbei – in Anführungszeichen – auch noch einer Erwerbstätigkeit nachzugehen und – ich sage mal – gleich doppelt zu schröpfen.

Was wollen Sie aber? Mit den vorliegenden Gesetzentwürfen wollen Sie von der AfD – so schreiben Sie zumindest – die in der Thüringer Verfassung geregelte automatische Erhöhung der Grundentschädigung sowie Geldleistungen in Form von steuerfreien Aufwandsentschädigungen abschaffen. Die Höhe der monatlichen steuerpflichtigen Entschädigung soll im Thüringer Abgeordnetengesetz festgeschrieben werden. Und jetzt kommt es: Entschädigungsleistungen an Abgeordnete können nur erhöht werden, wenn der Landtag dies beschließt. Also noch besser geht Selbstbedienungsladen gar nicht.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP)

Ich muss ganz ehrlich sagen, ein Verfahren, wo die Abgeordneten selbst über die Höhe ihrer eigenen Diät befinden – Entschuldigung, das ist pure Heuchelei, was Sie hier machen.

Wie begründen Sie Ihre Änderungen?

(Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Wir haben ja auch Anstand!)

Anstand? Sie wissen ja nicht mal, wie das Wort geschrieben wird, Herr Möller.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP)

(Abg. Höcke)

Das konstitutive Prinzip der Öffentlichkeit würde durch die bestehende Regelung missachtet. Das begründen Sie damit, dass die Entscheidungen über Diätenerhöhungen vor den Augen und Ohren der Bürger begründet werden. Ich würde es gern mal hören, wie Sie begründen, warum Sie sich selbst Ihre Diäten wann wie erhöhen. Es gilt eine öffentliche Rechenschaftspflicht, der durch parlamentarische Debatte nachzukommen und die jeweils neu per Gesetz festzulegen ist. Die gegenwärtige Regelung – so heißt es bei Ihnen – sei eine Verschleierung.

Aber schauen wir uns doch einfach mal die Faktenlage an, auch wenn Ihnen das immer nicht so gefällt bei der AfD. Das Thüringer Abgeordnetengesetz regelt das Verfahren der Anpassung der Abgeordnetenentschädigung. Danach hat das Landesamt für Statistik der Präsidentin des Landtags die für Anpassungen der Grund- und Aufwandsentschädigungen maßgebenden Entwicklungsraten wie die allgemeine Veränderung des Arbeitslosengelds II, den Index der tariflichen Stundenlöhne in der Landwirtschaft in den neuen Ländern, die durchschnittliche Einkommensentwicklung im öffentlichen Dienst und die allgemeine Preisentwicklung nach Maßgabe des Gesetzes über die Preisstatistik darzulegen. Am Ende des Quartals des auf den Bezug folgenden Jahres wird dies mitgeteilt. Die Landtagspräsidentin unterrichtet dann den Landtag in einer Drucksache und die Öffentlichkeit – die Öffentlichkeit, hören Sie gut zu! – mit dem Gesetz- und Verordnungsblatt für den Freistaat Thüringen über die Veränderung der Grund- und Aufwandsentschädigung. Es ist also völlig populistisch zu behaupten – aber, ich meine, etwas anderes ist auch nicht zu erwarten –, dass die Angleichung der Abgeordnetenentschädigungen nur ungenügend öffentlich erfolgt und sogar verschleiert werden würde. Ich habe Ihnen die Faktenlage erläutert. Die Angleichung der Entschädigung erfolgt vollkommen transparent aufgrund der Berechnungen des Landesamts für Statistik. Sie werden auch in der Parlamentarischen Dokumentation veröffentlicht, die ist dauerhaft für alle Bürgerinnen und Bürger einsehbar, und auch im Gesetz- und Verordnungsblatt. Die gesetzlichen Regelungen dazu sind ebenfalls vollkommen transparent und nachvollziehbar im Thüringer Abgeordnetengesetz und in der Verfassung des Freistaats Thüringen verankert. Von Missachtung der Öffentlichkeit kann also in keiner Weise die Rede sein.

Nun aber zum Thema „Öffentlichkeit“. Wie gesagt, bei Ihnen auf Ihrer Homepage findet sich dazu nada, nichts. Wir Bündnisgrünen haben überhaupt gar kein Problem damit, unsere Einkünfte jeglicher Art öffentlich zu machen. Die Rubrik „Gläserne Abge

ordnete“ gibt es seit unserem Einzug in den Thüringer Landtag – seit 2009 –, das können Sie für jede und jeden nachlesen. Bei Ihnen, wie gesagt, nichts dergleichen. Auch von Entscheidungen in eigener Sache, wie im Gesetzentwurf zu lesen, kann überhaupt nicht die Rede sein, denn die Diätenanpassung ist auf die Einkommensentwicklung zurückzuführen und wird durch das Landesamt für Statistik bestimmt. Welche Parameter dazu herangezogen werden, habe ich bereits erläutert.

Und jetzt – ich meine, das haben wir gestern Abend schon erlebt, und täglich grüßt das Murmeltier – lohnt es sich, auch noch mal in die Parlamentsdokumentation zu schauen. Im Jahr 2015 brachten Sie wortgleich diesen Gesetzentwurf schon einmal ein. Ich meine, besser geworden ist er dadurch nicht. Das Einzige, was Sie geändert haben, ist die Höhe der Beträge. Schauen Sie einfach noch mal in die Drucksache 6/780, die 2015 entsprechend dem Preisindex niedriger war.

Seit März 2020 haben wir außerdem einen Ausschuss, der sich explizit mit Änderungen zur Thüringer Verfassung befasst. Warum haben Sie kein einziges Mal konkrete Vorschläge zu Regelungen der Abgeordnetenentschädigung im Zuge der Debatte eingebracht oder diskutiert, sondern erst jetzt? Weil es Ihnen wie immer nur um eine Show geht! Es tut mir leid, aber es ist ein reiner Schaufensterantrag, den Sie hier eingebracht haben.

(Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP)

Jetzt lassen Sie mich aber noch ein Zitat aus Ihrem Gesetzentwurf herausstellen, das lautet: „Es ist die Öffentlichkeit, in deren Lichte sich die Legitimität von Ansprüchen und Leistungen zu erweisen hat. Ihr muss gerade auch dort Genüge getan werden, wo die Volksvertreter sich selbst solche Ansprüche und Leistungen, die von den Steuerzahlern finanziert werden, zusprechen.“ Jetzt können wir gern mal über die Legitimität von Ansprüchen insbesondere mit Blick auf die AfD sprechen. Sie werden vom Verfassungsschutz beobachtet, Sie verstoßen immer wieder mutmaßlich gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung und die Menschenwürdegarantie, Sie halten enge Verbindung zu rechtsextremen Organisationen wie zur Identitären Bewegung, zu Ein Prozent, zum neurechten Thinktank Institut für Staatspolitik um Götz Kubitschek, über Landolf Ladig reden wir jetzt gar nicht, der stand hier sowieso schon am Pult.

Der vorliegende Gesetzentwurf beinhaltet unserer Meinung nach keine brauchbaren Vorschläge. Daher werden wir einer Ausschussüberweisung nicht zustimmen.

(Unruhe AfD)

Ich will aber durchaus sagen, was wir vorschlagen. Wir Bündnisgrünen – das haben wir auch immer wieder ausgeführt – sind sehr offen für Änderungen im Thüringer Abgeordnetengesetz. Das zeigt auch unser Gesetzentwurf für saubere Politik und mehr Transparenz. Von der AfD kam dazu übrigens nichts, wenn wir uns daran erinnern, das haben wir gestern erst diskutiert.

(Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Wir haben nicht so viel Dreck am Stecken wie Sie!)

Dreck am Stecken – das sagt der Richtige, kann ich da nur sagen.

Themen wie Altersvorsorge, soziale Absicherung, Gleichstellung der Abgeordneten mit normalen – in Anführungszeichen – Steuerbürgerinnen, möglichst umfassende Transparenz bei der Festlegung der Abgeordnetenentschädigungen müssen diskutiert werden, und zwar mit Expertinnen und Bürgerinnen. Wir haben das immer wieder deutlich gemacht. Wir werben seit Jahren für ein anderes System, dass nämlich auch Abgeordnete selbstverständlich in die sozialen Sicherungssysteme einzahlen. Und ja, das Problem der sogenannten Altersversorgung nach der Mitgliedschaft im Landtag ist eines, das wir diskutieren müssen. Wir als Koalitionsfraktionen werden im nächsten Plenum auch noch mal einen entsprechenden Antrag einbringen, der eine solche Reform auf den Weg bringt. Ihr Schaufenstergedöns brauchen wir dafür aber nicht. Vielen herzlichen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank. Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Baum von der FDP-Fraktion.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, guten Morgen, liebe Kolleginnen und Kollegen!

(Zwischenruf aus dem Hause)

Na ja, man muss ein bisschen tief durchatmen nach einer solchen Vorstellung hier.

(Unruhe AfD)

Das war zumindest schon mal eine gute Klarstellung von einigen Sachen, auf die ich jetzt hier verzichten kann.

Ich war ja verwundert, Herr Höcke, dass Sie überhaupt am Ende noch zu dem Gesetzentwurf sprechen, den Sie hier vorgelegt haben.

(Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP)

Liebe Thüringerinnen und Thüringer, ich würde mal ganz kurz mit einer Art Mär aufräumen wollen. Es gibt keine automatische Diätenerhöhung.

(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Eben!)

(Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP)

Was in Artikel 54 Abs. 2 festgelegt ist, ist, dass es eine jährliche Veränderung der Entschädigung für die Abgeordneten gibt und dass die sich daran orientiert, wie es diesem Land geht,

(Beifall CDU, FDP)

nämlich auf Grundlage und Maßgabe der allgemeinen Einkommensentwicklung. Im Abgeordnetengesetz – das hat Frau Kollegin Abgeordnete RotheBeinlich auch schon ausgeführt – ist genau festgelegt, wie das dann ablaufen soll. Man kann sicher herzlich darüber diskutieren, ob der Index, der dem zugrunde gelegt ist, der richtige ist. Man kann auch darüber diskutieren, ob es vielleicht noch eine zusätzliche Kommission braucht, die das bewertet. Da gibt es in anderen Bundesländern ganz andere Verfahren. Aber was das Verfahren auf jeden Fall ausmacht, ist, dass es erstens objektiv ist, so objektiv wie es sein kann, indem die Abgeordneten nicht selbst entscheiden, was sie am Ende des Monats auf dem Konto haben.

(Beifall SPD, FDP)

Zweitens, weil Sie vorhin von Volkssouveränität sprachen: Dieses Verfahren ist vom höchsten Souverän legitimiert, nämlich in einem Volksentscheid von 1994. Ich weiß nicht, warum Sie sich dann jetzt hier hinstellen und sagen,

(Beifall SPD, FDP)

dass wir hier über einen Selbstbedienungsladen sprechen würden. Was Sie machen, ist, Sie streichen die Veränderungsklausel und setzen – und das ist eigentlich ganz spannend – die Diäten auf den jetzigen Stand fest. Interessant! Damit gehen Sie eigentlich nicht gegen die Erhöhung vor, sondern Sie gehen, wenn man Ihren eigenen Begründungen Glauben schenkt, gegen eine Absenkung vor, weil möglicherweise damit zu rechnen ist, dass es diesem Land nach der Corona-Pandemie ein bisschen schlechter geht.

(Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP)

Und das ist frech, um es mal gelinde zu formulieren.

(Abg. Rothe-Beinlich)

(Beifall SPD)