ner Stiftung vorsieht, die zu gleichen Teilen von Bund und Ländern finanziert wird und Auszahlungen ab dem Sommer 2023 leisten soll. Dass dieses Eckpunktepapier aufgrund zahlreicher Ausschlusskriterien von einem Teil der betroffenen Frauen kritisch bewertet wird und Bund und Länder von diesen aufgefordert werden, die Bewertungskriterien noch mal zu überdenken, ist die eine Seite. Andererseits begrüßt ein anderer Teil der betroffenen Frauen – und ich nenne hier mal explizit die Initiativgruppe der in der DDR geschiedenen Frauen aus Ilmenau, deren Vorsitzende Frau Debertshäuser...
Ja, es mag sein, dass sie nicht die Einzige ist, aber sie hat sich aktiv mit in die Erarbeitung des Papiers eingebracht, das muss man mal sagen.
Ja, andere auch, aber gerade diese Frau hat sich maßgeblich für eine Lösung eingesetzt – über Jahre hinweg. –
Dann muss man eben auch die Lebenszeit der Betroffenen im Auge haben, die natürlich eine entsprechende Rolle spielt, weil man weiß, wenn man jetzt bei diesem Thema keine Lösung findet, dann wird diese Akte dauerhaft geschlossen und es findet gar nichts statt.
Und wenn Kollege Bühl hier angeführt hat, dass der Freistaat Thüringen und das Land Berlin sich einer Mitfinanzierung verweigern, was ja durch Minister Hoff klargestellt wurde, dann hat er das einer entsprechenden Pressemitteilung entnommen, das war so zu lesen. Und dass diese Aussagen dann natürlich bei Betroffenen zu Enttäuschung führen, das ist ja nachvollziehbar, weil damit natürlich auch jahrelange Gespräche und Verhandlungen infrage gestellt werden. Demzufolge ist es ja gut, wenn man hier gemeinsam an einem Strang zieht.
Also ich will noch mal unterstreichen: Auch wenn dieser Härtefallfonds in vielen Fällen für viele auch nur eine Minimallösung darstellt, sollte sich die Landesregierung im Interesse von ausschließlich in den neuen Ländern betroffenen Frauen einer Lösung nicht verweigern. Was eben nicht geht, ist, dann einfach immer nur mit dem Finger auf Berlin zu zeigen: Ihr müsst. Aber wie gesagt, das ist ja geklärt, dass wir hier in der Sache wirklich auch gemeinsam an einem Strang ziehen. Die Frage der Kofinanzierung stellt ja bei dem Thema auch eine gewisse Kernfrage dar.
ten wir uns auf alle Fälle im zuständigen Ausschuss verständigen. Deshalb beantrage ich sowohl die Überweisung unseres Antrags als auch des Alternativantrags von Rot-Rot-Grün an den Sozialausschuss. Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Worm. Und jetzt hat sich für die Fraktion Die Linke Frau Abgeordnete Stange zu Wort gemeldet. Bitte schön.
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, ich will gar nicht noch mal in die Historie zur Entstehung der Unrechtstatbestände einsteigen. Aber ein bisschen heuchlerisch ist das hier von allen Seiten, so empfinde ich das,
wenn alle sagen, wir sind uns einig. Dann frag ich mich doch ernsthaft, warum die Einigkeit bis heute in Berlin nicht dazu geführt hat, dass endlich eine Lösung für die DDR-geschiedenen Frauen oder die anderen noch offenen 17 Gruppen auf den Weg gebracht worden ist. Warum?
Und es wird ja noch verrückter: Also wenn wir uns über Geld unterhalten, ob das nun 2.500 Euro oder vielleicht 5.000 Euro sind oder ob wir das mit der Grundsicherungsgrenze betrachten müssen und ob das Geld reicht und wie die Länder sich beteiligen, da sage ich immer, gucken Sie zurück in die letzten Jahrzehnte, wenn es der Wirtschaft schlecht ging. Die Pandemie will ich gar nicht nehmen, sondern die wirtschaftliche Phase 2008/2009 sozusagen, wo es der Wirtschaft schlecht ging, da wurden innerhalb weniger Wochen Milliarden zur Rettung von Banken, zur Rettung von Flugunternehmen usw. usf. freigesetzt. Da hatten wir die Gelder parat, aber bei der Gerechtigkeitsfrage, was das Thema „Rente“ anbelangt, da zicken wir bis heute rum und alle Frauen und auch Männer,
die zuhören, denken einfach: Was ist denn mit denen los? Nichts passiert. Herr Worm, und da will ich Sie auch ein Stückchen zurückweisen. Wir haben, als Sie in der Regierung waren, als Opposition – und bei Rente werde ich ganz emotional – eine Vielzahl von Änderungs- und anderen Anträgen gestellt. Ich habe nicht einmal erlebt, dass ein Antrag
aus unserer Oppositionszeit nur die Chance hatte, eventuell mit an den Ausschuss überwiesen oder aus dem Ausschuss heraus als gemeinsamer Antrag als Bundesratsinitiative verabschiedet zu werden. Nichts ist passiert, Herr Worm.
Nein, hören Sie auf, das können wir nachschauen, das ist nicht passiert, Herr Worm. Sie haben zwar immer hier vorn gestanden und haben genau wie heute beklagt, dass noch nichts geklärt ist, aber ein gemeinsamer Antrag, der ist hier nicht über die Bühne gegangen. Ich hätte mich erinnert.
Und eine weitere Lücke will ich gern schließen, weil, das ist mir zu einfach, dass man sagt: Na ja, da haben wir einen Einigungsvertrag vergessen. Bei den DDR-Geschiedenen auf der Internetseite – und ich will mich nicht mit fremden Federn schmücken –, da ist eindeutig formuliert: Mit der Einführung des Westrentenrechts, SGB VI, in den neuen Bundesländern beseitigte der deutsche Gesetzgeber ab 01.01.1997 den Eigentums-, Bestands- und Vertrauensschutz für all unsere Alterssicherungsansprüche. Er bewirkte damit drastische Verminderungen der Versicherungsrenten und insbesondere eine frauenspezifische Diskriminierung für uns. –
Also, es ist schon bewusst passiert mit bundesrechtlichen Gesetzlichkeiten, dass genau diese Dinge, die wir heute beklagen, nicht geklärt worden sind, im Gegenteil, dass die sogar noch verschärft worden sind. Und für meine Fraktion will ich eindeutig noch mal sagen: Der Verein der in der DDR geschiedenen Frauen hat meinen höchsten Respekt über die ganzen 28 Jahre, in denen die unterwegs sind. Da sind viele persönliche Schicksale geschehen. Die haben sich nicht nur bei uns Landtagsabgeordneten in den unterschiedlichen Bundesländern, sondern auch in Berlin bei den Bundestagsabgeordneten immer dafür ausgesprochen, dass es eine gemeinsame Regelung gibt. Sie haben Ideen auf den Tisch gelegt, die auch im Gesetzestext und in Anträgen meiner Fraktion im Bundestag in der 16. und 17. Legislatur auf den Weg gebracht worden sind. Aber die Einigkeit war nicht da, sonst hätten wir das nämlich heute nicht als Thema. Es wurde nicht zugestimmt. Da gab es auch schon die Idee einer eventuellen Lösung über einen Fonds.
An der Stelle will ich noch mal aus einem Protokoll vorlesen, auch von der Seite der in der DDR Geschiedenen, nur damit wir es einordnen können,
wenn wir uns irgendwie gemeinsam vielleicht freuen oder mit Skepsis den Fonds betrachten. Die haben geschrieben: Die Ausführungen zum Entwurf des Eckpunktepapiers führten bei allen Mitgliedern des Runden Tisches zu einer großen Enttäuschung. In der anschließenden Diskussion wurde festgestellt, dass der vorgestellte Entwurf nicht zufriedenstellend ist. Dafür haben die Gruppen in den letzten 20 Jahren nicht gearbeitet. Die vorgesehene Fondslösung mit den Erfüllungskriterien – über die haben wir bereits gesprochen – wird nicht zu einer Befriedigung beitragen. – Ja, das ist es. Ich würde mir wünschen, wenn wir in den verbleibenden Monaten einen Rentenantrag auf den Weg bringen, dass genau das drinsteht, dass wir nicht nur eine Fondslösung haben, sondern eine Insgesamtlösung für all die 17 Gruppen, nicht nur mit den Kriterien, also mindestens zehn Jahre verheiratet oder zehn Jahre berufstätig, sondern wer Unrecht erlitten hat, das muss jetzt beseitigt werden. Danke schön.
Vielen Dank, Frau Stange. Damit hat sich Ministerpräsident Ramelow zu Wort gemeldet. Bitte schön, Herr Ministerpräsident.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Bühl, ich hätte die Initiative der CDU ohne Wenn und Aber unterstützt, wenn Sie nicht tatsächlich angereichert wäre mit Behauptungen und Unterstellungen, die ich unfair finde. Sie haben hier angedeutet, dass außer Berlin und Thüringen kein Bundesland bereit wäre, sich an der Finanzierung zu beteiligen. Das ist einfach unwahr, das ist einfach falsch! Es gab in dieser Woche eine Ost-Ministerpräsidentenkonferenz und der Beschluss war einstimmig. Sie werden sich erinnern, dass es da noch Herrn Haseloff und Kollegen Kretschmer gibt, und es ist von allen Ost-Ministerpräsidenten gemeinsam gesagt worden, wir wollen, dass eine Lösung über den Härtefallfonds ermöglicht wird, und ich habe mich dieser ausdrücklich angeschlossen. Herr Bühl, was mich ärgert, ist, ich habe mit Herrn Weiler zusammen – der gehört auch Ihrer Partei an – eine gemeinsame Presseerklärung rausgegeben, weil Herr Weiler im Deutschen Bundestag schon die Behauptung aufgestellt hat, außer Thüringen hätten sich alle bereit erklärt, ihren Beitrag zum Härtefallfonds zu leisten. Das war genauso falsch. Ich weiß gar nicht, woher so ein Kram kommt. Ich weiß nicht, warum man so etwas in einer so emotional wichtigen Angelegenheit in den Raum stellt. Denn in ei
nem Punkt sind wir uns alle einig, alle Ministerpräsidenten Ost sagen, das Rentenunrecht für die geschiedenen Frauen – Henry Worm hat es erläutert –, dieses Unrecht muss bereinigt werden. Ich habe, als ich den Koalitionsvertrag – Herr Montag hat es angesprochen – der Großen Koalition gelesen habe, gesagt, ich bin den Ost-Vertretern der Großen Koalition dankbar, dass sie am Ende den Härtefallfonds mit in den Koalitionsvertrag aufgenommen haben. Da stand nicht drin, wie er geregelt werden soll. Deswegen, Kollegin Stange, das hätte so sein können, wie sich die geschiedenen Frauen das gewünscht hätten – es hätte so sein können. Aber der Unterschied zwischen Edelstahl und Diebstahl ist, dass es sich nur so ähnlich anhört. Die jetzige Regelung, wie sie getroffen werden soll, zielt auf die Grundsicherung ab. Die geschiedenen Frauen haben bitterlich erlebt, dass der Versorgungsausgleich bei ihnen nicht gemacht worden ist, nur, weil sie zufällig in der Wendezeit und in der Nachwendezeit im falschen Beitrittsgebiet geschieden worden sind. Der gleiche Scheidungsprozess wenige Kilometer auf der Westseite hätte dieses Unrecht nicht ausgelöst. Deswegen verstehen diese Frauen auch nicht, warum ausgerechnet sie die Opfer der deutschen Einheit werden sollen, nur, weil sie zufällig an der falschen Stelle ein Scheidungsverfahren hatten und der Versorgungsausgleich für ostdeutsche Frauen in dieser Zeit nicht angewendet worden ist.
Deswegen haben die Frauen – auch die in Ilmenau, ich habe ja zigmal mit denen zusammengesessen – immer wieder gesagt, wir könnten uns eine Härtefalllösung vorstellen, wenn damit ein Stück weit Gerechtigkeit auf den Weg gebracht wird und wir wissen, dass nicht das ganze Rentenrecht als Rentenüberleitungsrecht erneut aufgemacht wird. Das haben die immer gesagt, das wissen wir, also schafft eine Lösung.
Ich darf Ihnen sagen, das sagt Frau Tröbs für den Verband der Zwangsausgesiedelten auch. Die würde sich nur mal wünschen, dass die ganzen Verfahren noch mal überprüft und bewertet werden würden. Dazu gibt es einen einstimmigen Bundesratsbeschluss, dass das geschehen soll. Auch diese Menschen warten auf das Stück Gerechtigkeit, weil sie sagen, durch die deutsche Einheit sind Dinge entstanden, die keiner gewollt hat. Ich unterstelle allen, die den Einigungsvertrag geschrieben haben, dass sie solch ein Unrecht gar nicht schaffen wollten. Das unterstelle ich allen. Ich sage nur, wenn man 30 Jahre später das Unrecht erkennt, dann muss man doch einen Lösungsansatz finden,
Und jetzt, Herr Bühl, warum ich ein Problem mit einem Teil Ihrer Aussagen habe. Das will ich sagen, da werde ich auch emotional, weil das unfair ist. Ich meine, ich könnte mich jetzt zurückziehen und sagen, bevor die AfD im Deutschen Bundestag war, von 2005 bis 2009, haben wir 17 Anträge gestellt, um die Rentenangleichung für diese Fallkonstellation jeweils einzeln zu reparieren. Da brauchte es nicht die AfD, um den Antrag im Bundestag zu stellen.
Nur, auch da, Herr Bühl – und da kommen Sie nicht raus –, war es Ihre Partei, die nicht bereit war, darüber in die Gespräche einzutreten. Und Henry, so sehr ich mich freuen würde, wenn es gemeinsame Anträge gegeben hätte: Ich erinnere mich an eine Rede von Christine Lieberknecht hier vorn, die war eindeutig. Darüber habe ich mich sehr gefreut. Ich erinnere mich aber auch an eine Rede von Frau Bundeskanzlerin Merkel, wo sie eindeutig gesagt hat, die Dinge müssen bereinigt werden. Deswegen habe ich immer darauf gehofft, dass es eine gemeinsame Lösung gibt. Und als das in den Koalitionsvertrag kam, habe ich meine emotionale Einstellung zurückgenommen und gesagt, wenn das Stück Gerechtigkeit geschaffen wird, soll alles getan werden, damit es geschieht. Dabei bleibe ich auch. Ich weiß, ein Teil der Geschiedenen fand das nicht gut, die fanden den Weg auch falsch. Ich bin in Sachsen-Anhalt, in Halle, auf einem Neujahrsempfang gewesen, da bin ich massiv angegriffen worden, dass ich mich keinesfalls für die Härtefallreglung einsetzen soll. Also, so eindeutig ist das nicht. Und trotzdem habe ich stur gesagt, lieber eine faire und klare und überschaubare und vertretbare Lösung, die dazu führt, dass ein Stück weit, ein Stück weit Lösungen wenigstens jetzt geschaffen werden.
Und jetzt, lieber Herr Bühl, kommt etwas, womit ich nicht gerechnet habe. Während die geschiedenen Frauen in die Liste aufgenommen worden sind, sind andere Fallgruppen aus der Liste zwar aufgenommen, aber wenn Sie genau ins Detail gehen, steht drin, sie sollen ausgeschlossen werden.
Jetzt will ich Ihnen für zwei Fallgruppen anhand von zwei verschiedenen Lebenswegen von Frauen aus der DDR erklären, warum ich das für bitter halte. Die Geschiedene wird jetzt mit reingenommen, wird aber auf die Grundsicherung verwiesen. Die kriegt nicht den Versorgungsausgleich, die kriegt auch nicht den Hauch dessen, was möglicherweise in
der Teilung mit ihrem Ehepartner hätte aufgeteilt werden müssen. Aber da alle anderen in der Gesellschaft die Grundsicherung kriegen, habe ich gesagt, ich könnte mich auf das Modell einlassen. Ich finde es nicht gut, aber da es für andere Fallkonstellationen auch gilt, werde ich mich nicht dagegen wehren. So hätte ich es auch in der Landesregierung vertreten. So haben wir es diese Woche in der Ost-MPK auch besprochen.
Und jetzt kommt die mithelfende Ehefrau, also der klassische Bäckereibetrieb der DDR. Da passiert etwas, was wir in Westdeutschland gar nicht kannten. Ich komme aus dem Bäckereibetrieb, ich weiß, was es heißt, wenn die ganze Familie mitarbeitet. Aber das Institut der Mitversicherung kannten wir im Westen überhaupt nicht, also der Krankenversicherungabdeckung und die Frage der Steuerpflicht, der pauschalen Versteuerung und das Versprechen, dass die mithelfenden Familienangehörigen in die Rente später mit einbezogen werden. Dann kam die deutsche Einheit und im Einigungsvertrag steht kein Wort darüber. Und noch mal: Ich kritisiere das nicht, weil die Westdeutschen, die da mit am Tisch saßen, das gar nicht kannten, die haben das gar nicht im Blick gehabt. Und Ostdeutsche hatten in der Zeit andere Sorgen, als sich wirklich jedes Detail vornehmen zu können – Stichwort: Kirchenbaulastverträge. Vielleicht weiß dann der eine oder andere, wovon ich hier rede, dass das auch vergessen worden ist, dass wir jetzt im Osten komplett keine Kirchenbaulastverträge haben, aber im Westen ja. Das, was die DDR nicht geschafft hat, hat jetzt der Einigungsvertrag hintenrum gekillt. Also das muss man sich dann alles mal genau vorstellen.
Deswegen sage ich: Die mithelfenden Familienangehörigen – und das sind in der Regel die Ehefrauen – hätten doch wenigstens in der gleichen Berechtigung drin sein müssen. Und darüber habe ich mit Albert Weiler gesprochen und in meiner gemeinsamen Presseerklärung mit ihm steht: Wenn keine Fallkonstellation ausgeschlossen wird, werde ich den Antrag aktiv mit unterstützen. Als wir jetzt in der MPK-Ost darüber geredet haben, kam auf einmal der klare Hinweis, es wird keine Nachbesserung der Liste geben. Das heißt, die mithelfenden Familienangehörigen sind wieder außen vor. Das ist mein Problem, dass ich sage: Wir versprechen den Geschiedenen, dass wir eine Lösung schaffen und dann sagen Sie am Ende, das Land soll auch noch mitbezahlen. Dazu sag ich auch gleich was. Daran würde es am Ende gar nicht scheitern, ich sage das ausdrücklich. Aber das Problem, dass eine andere Fallkonstellation, die denselben Lebensweg in der DDR hat, die am selben Einigungsvertrag das Unrecht erlebt, dieses Unrecht nicht aufge
Damit waren alle Ost-Ministerpräsidenten einer Meinung, und zwar egal, ob von CDU oder SPD oder Linke. Alle gemeinsam haben gesagt: Das geht so nicht. Deswegen haben wir einen positiven Beschluss gefasst, Herr Bühl. Und deswegen fand ich Ihre Bemerkung eben sehr unpassend, dass zwei Länder sich weigern würden. Wir haben den Beschluss so abgeändert, dass er immer noch positiv zu lesen ist, dass wir den Härtefallfonds wollen. Aber wir haben jeden Bezug auf Ausschluss von Gruppen und jede Bedingung rausgenommen, damit wir nicht der Kommission in Berlin die Arbeit noch mehr erschweren. Herr Krückels hat an all den Verhandlungen mit Herrn Schmachtenberg im Detail mitgewirkt, alle Versuche, es immer wieder zu thematisieren. Ich habe Herrn Weiler gebeten, dass er seine Kraft mit dafür einsetzt, dass wir solche Fallgruppen nicht neu produzieren. Wenn Sie glauben, dass wir bei den Geschiedenen dafür ein grünes Licht kriegen, aber bei den mithelfenden Ehefrauen die Katastrophe auslösen und dass das der Preis dafür ist, dann schaffen wir neue Bitternis.