Protocol of the Session on June 4, 2021

Vielen Dank, Herr Kollege Bühl. Seitens der Fraktion Die Linke hat Frau Stange für den Alternativantrag die Begründung angekündigt. Sie haben das Wort.

Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Herr Bühl, allein mir fehlt der Glaube bei alldem, was Sie gesagt haben, dass diese Legislatur des Bundestags hier noch was bewegt. Sie haben richtig ausgeführt, dass viel Unrecht passiert ist, aber wir hatten 30 Jahre Zeit. In den letzten 30 Jahren hat mit wenigen Ausnahmen die CDU

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

in Berlin oder damals noch in Bonn den Kanzler, die Kanzlerin gestellt.

(Zwischenruf Abg. Bühl, CDU: Und jetzt steht die Entscheidung an!)

Ich glaube, die Ehrlichkeit kommt nicht mit dem Antrag, den Sie

(Unruhe CDU)

Meine Damen und Herren, Frau Stange hat das Wort.

(Zwischenruf Abg. Bühl, CDU: Jetzt die Lö- sung!)

uns jetzt vorgelegt haben. Er hat sich schon als kleiner Wahlkampfantrag entpuppt, sozusagen als

(Vizepräsident Bergner)

Seitenhilfe für Ihre Bundestagskandidaten hier in Thüringen.

(Unruhe CDU)

Also, meine Damen und Herren, jetzt fahren wir bitte noch mal alle etwas runter. Es hat jetzt Frau Abgeordnete Stange das Wort und alle anderen nicht!

Aus diesem Grund hat Rot-Rot-Gün einen Alternativantrag vorgelegt, der Ihnen in der Drucksache 7/3473 noch mal ausdrücklich heute zur Diskussion steht und den wir gern gemeinsam auch mit dem Antrag aus Ihrer Fraktion im Sozialausschuss diskutieren wollen.

Ich will nur zwei Sätze noch zu unserem Alternativantrag sagen, weil ich denke, er unterscheidet sich schon sehr weitgehend, dass wir davon ausgehen, dass natürlich das Unrecht der in der DDR geschiedenen Frauen endlich beseitigt werden muss. Ich als linke Politikerin sage: Ich bin mir nicht sicher, ob das allein durch den Härtefall geklärt werden kann, aber es ist zumindest ein Ansatz, der diskutiert werden muss. Darum haben wir uns auch noch mal auf den Weg gemacht, hier in diesem Antrag eindeutig zu formulieren, dass die 17 offenen Gruppen, die es noch gibt, wo weiterhin Lücken bestehen, noch mal genauer angeschaut werden und wenn es einen Fonds geben sollte, dass die natürlich ohne Wenn und Aber mit reinkommen und natürlich auch ohne die Bedingungen, die heute in dem Antrag und in dem Härtefonds und in den Beschlüssen dazu formuliert worden sind. Ich würde Sie aufrufen und auffordern, sich das nachher in der Diskussion zu unserem Antrag genau anzuschauen. Ich weiß auch, dass die in der DDR geschiedenen Frauen sehr auf eine Lösung warten. Die Lösung, die Sie favorisieren, kann es, glaube ich, nicht sein. Wir brauchen weitergehende Lösungen und lassen Sie uns in Ruhe darüber reden. Danke schön.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Stange. Die Landesregierung – jetzt doch? Gleich? Gut, ja, dann bitte. Nur, weil hier steht, Sie wollen keinen Sofortbericht geben. Herr Minister, bitte, Sie haben jederzeit das Recht, sich zu Wort zu melden.

Herr Präsident, vielleicht trägt es ja auch ein bisschen zur Sachstandskenntnis bei allen Beteiligten bei. Herr Abgeordneter Bühl, bei allem gebotenen Respekt, der Kollege Bilay hat heute in einer anderen Diskussion darauf hingewiesen, dass es wichtig ist, in den Diskussionen, die dieses Haus hier führt, sich nah an den Fakten zu orientieren und sich auch damit auseinanderzusetzen, was eigentlich die tatsächliche Ausgangsgrundlage ist. Ich will Ihnen zwei Jahreszahlen nennen, die deutlich machen, warum es die Aufforderung an die Landesregierung, sich zu einem Härtefallfonds zu bekennen, nicht braucht.

Im Jahr 2017 hat Ministerin Werner im Bundesrat ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Koalitionsvereinbarung, die damals geschlossen worden ist, zügig mit Leben zu erfüllen ist, um eine Lösung für die in der DDR geschiedenen Frauen zu finden. Es war 2019 der Ministerpräsident des Freistaats Thüringen, der ebenfalls im Bundesrat zum Rentenbericht der Bundesregierung auf diesen Sachverhalt hingewiesen hat und deutlich gemacht hat, dass der Freistaat Thüringen eine entsprechende Initiative unterstützen wird. Insofern braucht es die Aufforderung an die Landesregierung, sich zu bekennen, nicht.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Aber Sie, Herr Bühl, haben deutlich gemacht, dass in der DDR geschiedene Frauen und – die Kollegin Stange hat darauf hingewiesen – weitere 16 Gruppen, die Härtefälle des Vereinigungsrechts darstellen, ungeklärt sind, und die heute hier zuschauen. Wenn bei Ihnen – denjenigen, die jetzt zuschauen – tatsächlich die Frage bestehen sollte, wie die Landesregierung sich dazu verhält, dann sagen wir: Wir sind interessiert daran, nachdem der Kollege Schmachtenberg als Staatssekretär im BMAS sich wirklich in einer intensiven jahrelangen Arbeit mit allen möglichen Akteuren auseinandergesetzt, gefragt, gesprochen hat, alle Landesregierungen bearbeitet hat, mit den Sozialministerien gesprochen hat usw., dass wir jetzt nun in einer Situation sind, in der es eine Lösung gibt. Die Abgeordnete Stange hat darauf hingewiesen, nicht in jedem Fall ist der Spatz in der Hand besser als die Taube auf dem Dach, wenn ich das mal so ganz umgangssprachlich zusammenfassen kann. Das ist richtig. Insofern ist es auch richtig zu sagen, das, was jetzt als Vorschlag vorliegt, hat Mängel. Wir müssen uns als Landesregierung trotzdem die Frage stellen, wird es eine bessere Lösung geben als die, die jetzt

(Abg. Stange)

vorliegt. Wir werben dafür, dass weitergehende Vorschläge als die, die derzeit vorliegen, auch in die Umsetzung kommen.

Ich würde deshalb auch etwas zu den aktuellen Regelungen sagen. Denn die Vorstellungen des Bundes für den Härtefallfonds sehen derzeit wie folgt aus: Erstens, die Leistung wird nur an Personen ausgezahlt, die einen Rentenbezug in Grundsicherungsnähe aufweisen, wobei hier noch keine konkrete Schwelle festgelegt worden ist.

Zweitens, die individuellen Voraussetzungen eines Mindestalters von 40 Jahren bei der Rentenüberleitung am 1. Januar 1992 sowie die Zugehörigkeit in der DDR zu einer der folgenden Gruppen mit spezifischen Kriterien müssen gegeben sein – jetzt nenne ich die Gruppen –: mindestens zehn Jahre ununterbrochene Beschäftigung bei der Deutschen Reichsbahn, der Deutschen Post oder im Gesundheits- und Sozialwesen der DDR oder mindestens vier Jahre Zeiten der Pflege von Familienangehörigen und deshalb erfolgte Beschäftigungsaufgabe oder mindestens fünf Jahre Beschäftigung in bergmännischer Tätigkeit in der Carbochemie oder mindestens zehn Jahre als mitgereiste Ehepartnerin/ mitgereister Ehepartner im Ausland und deshalb erfolgte Beschäftigungsaufgabe oder Balletttänzerinnen und Balletttänzer, die am 31. Dezember 1991 eine berufsbezogene Zuwendung erhalten haben und deren Rentenbeginn nach dem 31. Dezember 1996 liegt, oder die Gruppe, der heute unser besonderes Augenmerk gilt, DDR-Geschiedene nach mindestens zehnjähriger ununterbrochener Ehezeit mit Erziehung mindestens eines Kindes.

Damit wird, selbst wenn das jetzt eine relativ umfangreiche Beschreibung ist, trotzdem nur ein Teil der Betroffenen, über die die Abgeordnete Stange gesprochen hat, berücksichtigt. Die Betroffenen leben bis heute teilweise in prekären Umständen. Insofern – Taube oder Spatz – ist es wichtig, dass wir Verbesserungen auch ganz konkret erreichen. Festzustellen ist aber auch, dass aktuell unter anderem Beschäftigte im Bereich Land- und Forstwirtschaft, private Handwerkerinnen und Handwerker, Selbstständige, mithelfende Familienangehörige, freischaffende Künstlerinnen und Künstler oder auch nachträglich in die Altersversorgung der technischen Intelligenz Einbezogene keinerlei Berücksichtigung finden.

Für die Auszahlung soll es – das ist ja bekannt – eine von Bund und Ländern gemeinsam getragene Stiftung geben, zu der wir natürlich auch unseren Beitrag leisten werden. Aber – und darauf will ich hinweisen – es gibt drei Punkte, für die gibt es – und das ist relevant – noch keine Festlegungen, die konkret genug sind – auch darauf hat Frau Stange

hingewiesen –: die konkrete Bestimmung der Grundsicherungsnähe bzw. die Schwelle des maßgeblichen Rentenzahlbetrags, die Höhe der pauschalen Anerkennungsleistung sowie zum erforderlichen Finanzvolumen und der Finanzierung der Stiftungslösung bzw. der vorgesehenen Nachschlusspflicht.

Das ist das Thema, auf das auch die Finanzministerin zu Recht hinweist. Sie sagt, es ist das eine, politisch zu sagen, ich stehe dazu, dass wir Härtefälle mit einem Fonds bearbeiten, und trotzdem ist unter dem Gesichtspunkt der Finanzen der Länder auch klar zu sagen, was das am Ende konkret für die Mittel heißt, die die Länder bereitzustellen haben, und was konkret bei den Betroffenen ankommt. Da sind bestimmte Fragen derzeit einfach noch nicht geklärt.

Und vor dem Hintergrund, sehr geehrter Herr Abgeordneter Bühl, ist es so, dass es bei den Regierungschefinnen und Regierungschefs Ost eine ganz klare Haltung gibt – von Mecklenburg-Vorpommern bis runter nach Thüringen –, dass konkrete Fragen jenseits dieses Tagesordnungspunkts und dieser Plenardebatte zu behandeln sind und dass es um ganz konkrete Verbesserungen für diejenigen geht, die sich eine gute Lösung erhoffen. Und da ist es so, dass wir sagen, wir stehen zu einer Lösung, aber wir wollen auch nicht irgendeine Lösung, wir wollen eine gute Lösung, mit der die Menschen dann auch zufrieden sind. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Minister. Für die SPD-Fraktion hat sich Abgeordneter Möller zu Wort gemeldet.

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, das Wichtigste zuerst: Für viele Ostdeutsche, die bei der Überleitung der Alterssicherung in der DDR in das bundesdeutsche Recht erhebliche Nachteile erlitten haben, gibt es endlich eine anerkennende Lösung. Nicht für alle – der Minister hat es gerade ausgeführt –, aber doch für viele und dafür herzlichen Dank an all diejenigen, die sich hier in den letzten Jahren vor allen Dingen ehrenamtlich in eigener Sache, aber auch für die Sache anderer eingesetzt haben – das vornweg. Die Botschaft an sie: Es ist jetzt zumindest etwas auf dem Tisch.

Die SPD hat sich seit vielen Jahren – insbesondere möchte ich da an die ehemalige Ostbeauftragte Iris Gleicke erinnern – für diese Frage eingesetzt und

(Minister Prof. Dr. Hoff)

die Bundesregierung gedrängt, hier etwas voranzubringen. Durch stetes Drängen von Frau Gleicke ist es auch erreicht worden – trotz vieler Vorbehalte in der CDU bundesweit –, dass über eine Fondslösung nachgedacht wird und dies jetzt auch in den aktuellen Koalitionsvertrag der GroKo eingeflossen ist. Aber ich will es gleich noch mal deutlich sagen: Der Antrag der CDU zum Härtefallfonds ist der allerkleinste Teil, Herr Bühl, den Sie als CDU leisten können, um dieses Ungerechtigkeitsproblem endlich zu lösen. Dafür sage ich zwar danke, aber das ist viel zu wenig.

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Eine Partei, die sechs Landesregierungen anführt und die Bundeskanzlerin stellt – da braucht es einfach mehr. Ich bedauere nach wie vor, dass die CDU im Bund verhindert hat, dass ein umfassender Gerechtigkeitsfonds – vor drei Jahren wurde hier im Hohen Haus sehr ausführlich darüber diskutiert – in den Koalitionsvertrag eingeflossen ist, den gibt es in der GroKo nicht – dank der CDU. Und auch heute kann ich deshalb nur unterstreichen, was meine Kollegin Diana Lehmann in der damaligen Debatte schon feststellen musste: Herr Bühl, was Sie hier einreichen, ist Schaufensterpolitik. Sie wissen, dass es an Ihrer Partei im Bund lag und liegt, dass eine Lösung für alle Betroffenen gar nicht umgesetzt werden kann. Das halte ich für zynisch, das haben die Thüringerinnen und Thüringer nicht verdient und da geht einfach mehr.

Allerdings zurück zur Sache des Eckpunktepapiers: Der auf Bundesebene in ein Eckpunktepapier gegossene Kompromiss für die Lösung einer seit fast 30 Jahren bestehenden Ungerechtigkeit liegt auf dem Tisch. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist es der beste aller möglichen Kompromisse und ich stelle für meine Fraktion fest, dass dieser Ungerechtigkeit nun begegnet werden kann, wenn dieser Kompromiss zur Umsetzung gebracht wird und letztlich bei den betroffenen Gruppen ankommt. Deshalb muss die Landesregierung alles dafür tun, diesen Kompromiss als den ersten konkreten Schritt mitzutragen und bis zur Verwirklichung offensiv zu begleiten.

Die Vereinigung der beiden deutschen Staaten erfolgte ohne Handbuch und mit der Herausforderung, zwei völlig unterschiedliche Gesellschaftssysteme in einem friedlichen Prozess zu vereinigen. Ich war ein Kind – ich war damals elf Jahre alt –, aber ich weiß, dass zumindest in meiner Politikergeneration der SPD vor mir viele SPDlerinnen und SPDler gegen diese Ungerechtigkeit gekämpft haben. Ich habe es vorhin schon einmal erwähnt: Der Gegenpart hieß hier immer CDU, die eine Lösung bisher verhindert hat.

Ich sehe in dem vorliegenden Kompromiss dennoch Schwierigkeiten. Dass nun die Bundesländer und insbesondere jene, in denen viele betroffene Gruppen leben, die Finanzierung des Härtefallfonds der damals verursachten Rentenungerechtigkeiten ausgleichen sollen und jetzt allein stemmen oder mitstemmen sollen, ist wirklich schwer nachvollziehbar. Die Lösung, dass die Bundesländer, in denen die Betroffenen leben, selbst das Geld aufbringen, um die Rentenungerechtigkeiten abzumildern, war bisher nicht möglich, weil den Ländern das Geld fehlte und daran hat sich auch nichts geändert. Das heißt, die Finanzierung des Härtefallfonds zur Abmilderung dieser Ungerechtigkeiten bei der Rentenüberleitung muss zum größeren Teil vom Bund kommen und nicht von den Ländern, in denen die betroffenen Gruppen leben.

Die CDU-Fraktion weiß das, erkennt die Aufgabe, bringt jedoch nicht mehr als einen Antrag, der die Regierung und dabei insbesondere die SPD unter Druck setzen soll. Für uns besteht der Druck jedoch nicht seit dem Vorliegen dieses Antrags, dieser Druck besteht seit 30 Jahren, um der Ungerechtigkeit den Betroffenen gegenüber etwas entgegenzusetzen. Mit unserem Antrag von Linke, SPD und Grünen fordern wir als Landtag die Landesregierung auf, diesem Kompromiss über die Ziellinie zu helfen. Unserer Einschätzung nach ist der Antrag der CDU dafür untauglich. Die CDU-Fraktion, Herr Bühl, fordern wir auf, mehr für die Etablierung dieses Härtefallfonds zu tun. Den Kompromiss müssen wir gemeinsam auf Bundesebene an entscheidenden Stellen nachbessern, der Minister hat gerade viele Stellen genannt.

In Thüringen wäre es hilfreich, wenn die CDU weniger Ideen voranbringt wie die Senkung der Grunderwerbssteuer, die die finanziellen Spielräume unseres Landes absorbieren, dann bleibt eine finanzielle Beteiligung des Landes am Härtefallfonds realistischer. Aber das braucht uns die CDU heute nicht zu versprechen, Herr Bühl, denn wie verbindlich die CDU ihre Zusagen einhält, sehen wir derzeit in anderen Fragen, die die Thüringer Landespolitik in diesen Tagen schwer beschäftigen. Überzeugen Sie uns lieber mit Taten. Vielen Dank.

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Möller. Das Wort hat für die AfD-Fraktion Abgeordneter Aust.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, die deutsche Einheit zu organisieren und

(Abg. Möller)

rechtlich zu bewältigen, war eine einmalige historische Aufgabe.

Nicht verwunderlich also, dass im Nachgang dieses historischen Ereignisses viele Ungerechtigkeiten offenbar wurden, beispielsweise wenn es um die DDR‑Zusatzrenten von Eisenbahnern, Balletttänzern, Postlern, Bergleuten usw. geht. Ihnen wurden nach kurzer Zeit zusätzliche Ansprüche gekürzt oder gar ganz gestrichen und so die Anerkennung für ihre Lebensleistung aberkannt. Insgesamt betreffen bzw. betrafen diese Ungerechtigkeiten etwa 1,3 Millionen Menschen.

Betroffen sind eben auch – und damit beschäftigen sich die vorliegenden Anträge – etwa 150.000 in der DDR geschiedene Frauen. Worin liegt die Ungerechtigkeit bei ihnen? Ich möchte die Gelegenheit nutzen und den Verein der nach DDR-Gesetzen geschiedenen Frauen zitieren, um es mit ihren Worten zu sagen und ihnen hier eine Stimme zu geben: „Nach geltendem Recht der BRD finden für [nach DDR-Gesetzen geschiedene Frauen] weder die besonderen Regelungen für Frauen in der DDR noch Regelungen der Bundesrepublik Deutschland für Geschiedene (kein Versorgungs- ausgleich, keine Geschiedenen- und Witwenrente) Berücksichtigung. Bei den Vorteilen, die Frauen beim Erwerb von Rentenanwartschaften in der DDR hatten, waren sie nicht auf einen Versorgungsausgleich angewiesen. In dem Rentenrecht der BRD war und ist das anders. [Solche Vorteile speziell für Frauen gibt es nicht.] Den geschiedenen [Frauen] steht [deshalb] ein angemessener finanzieller Ausgleich zu, [denn durch diese Regelungen sind insbesondere geschiedene Frauen in den neuen Bundesländern hinsichtlich der Versorgungssituation] wesentlich schlechter gestellt als Frauen in den alten Bundesländern, da sie z. B. von dem Teilhaben an den Rentenanwartschaften des früheren Ehemanns vom Gesetzgeber ausgeschlossen wurden.“