Noch im Dezember bestand Einvernehmen, dass ein Lehrer mit nur 20-prozentiger Fachleitertätigkeit aufgrund der fehlenden entsprechenden Prägung des Dienstpostens nicht befördert werden kann. Nicht einmal ein halbes Jahr hat diese Absprache im Gesetz aufseiten der CDU gehalten. Es war Ihnen von vornherein bekannt, dass es dann keine Zulage mehr gibt und nicht jeder einfach höhergruppiert werden kann. Jetzt stellen Sie fest, dass es nicht funktioniert. Wir wollen einfach dazu beitragen, dass wir es aber auch nicht verschlimmbessern, und in den Ausschüssen entsprechend ausführlich dazu beraten.
Ich hatte eingangs bereits angesprochen, dass viele Änderungen im Besoldungsrecht meist ein ehrbares Ziel verfolgen, leider aber viel zu oft aus einseitigem fachlichen Blickwinkel verfolgt werden. Das hat leider oft Ungleichbehandlungen innerhalb der Beamtenschaft zur Folge und es ist uns deshalb wichtig, das richtige Augenmaß bei Besoldungsänderungen walten zu lassen.
Vielen Dank, Frau Kollegin. Ich mache es kurz. Sie haben gerade ausgeführt, dass Sie die Zulage nicht als notwendig ansehen, dass Sie das Kriterium der hälftigen Verwendung entscheidend finden. Können Sie mir sagen, wie Sie als SPD-Fraktion dafür Sorge tragen wollen, dass in kleinen Fächern und in Berufsfeldern bei den Berufsschulen, wo weniger Referendare vorhanden sind, die Ausbildung dieser zukünftigen Lehrer gesichert wird – was sind Ihre Vorstellungen dazu?
Ich habe es nicht komplett abgelehnt, ich habe gesagt: Wir haben vor einem halben Jahr darüber gesprochen und fassen es jetzt wieder an und wir sollten diesmal vielleicht etwas sorgsamer über diese Themen in den Fachausschüssen dazu reden, aber auch haushaltspolitisch.
Also es ist, wie ich sagte, wichtig, das richtige Augenmaß zu halten, denn immerhin wird das System des Besoldungsgesetzes gern von Verfassungs
richtern begutachtet – alle hier wissen, wovon wir gerade in dem Zusammenhang reden. Wir beantragen deswegen die Überweisung an den Haushaltsund Finanzausschuss. Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Kollegin Merz. Meine Damen und Herren, damit treten wir jetzt in die nächste Lüftungspause ein und finden uns hier 15.55 Uhr bitte wieder ein.
Meine Damen und Herren, wir fahren fort mit den Beratungen. Wir sind immer noch bei Tagesordnungspunkt 22. Aus den Reihen der Abgeordneten habe ich jetzt keine Wortmeldungen mehr vorliegen. Dann schaue ich in Richtung der Landesregierung. Frau Ministerin Taubert, Sie haben das Wort.
Danke. Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren Abgeordneten, mir ist ja bekannt und es ist eine zutiefst menschliche Regung, dass auch und insbesondere Abgeordnete – viele andere Menschen natürlich auch – vom Wahlvolk geliebt werden wollen. Ich kenne das auch, ich war ja auch Abgeordnete. Wahrscheinlich habe ich zu oft Nein gesagt, deswegen habe ich Herrn Tischner immer unterlegen.
Hier ist es bei dem Thema ganz genauso, das ist keine Schelte, es ist einfach eine Feststellung. Die Bildungspolitiker, die heute gesprochen haben, haben weitgehend intensiv geschildert, welche Schwierigkeiten bei der Ausbildung von Lehrerinnen und Lehrern vorhanden sind. Das ist auch ihr Metier, da will ich mich persönlich gar nicht einmischen. Aber hier handelt es sich ausschließlich um das Besoldungsrecht – ausschließlich. Die Punkte, die Sie angesprochen haben, müssen natürlich einfließen, wenn wir Entscheidungen im Besoldungsrecht treffen, das ist in allen Professionen so. Aber hier handelt es sich ausschließlich und ganz nüchtern um das Besoldungsrecht.
Meine Damen und Herren, mit dem Gesetzentwurf soll die Zulage für Fachleiter in der Ausbildung von Lehramtsanwärtern wieder eingeführt werden. Und das stimmt, Herr Tischner, die Zulage ist mal eingeführt worden, weil man es als ungerecht empfunden hatte und weil man gesagt hat, auch empfunden – nicht tatsächlich, aber empfunden –: Manchmal muss der Fachleiter ja vier, fünf, zehn Jahre warten, bis er befördert wird. Und es ist ungerecht – und da stimme ich zu aus Gerechtigkeitsaspekten –, der macht die Arbeit und kriegt das Geld gar nicht. Des
wegen war die Zulage eingeführt worden und sie war gut gewesen. Sie ist im letzten Jahr abgeschafft worden zugunsten des Beförderungsamts, weil man gesagt hat: Jetzt jammern alle wieder rum, jetzt, nachdem alle A13 haben, soll es wieder Beförderungsämter geben – die Dinge sind ja viel einfacher, als man manchmal so darstellt – und deswegen muss man suchen, wo man ein Beförderungsamt findet. Das geeignetste Mittel war dabei, die Fachleiter zunächst in eine höhere Besoldung zu bringen, nur das war der Hintergrund.
Ich will es vorwegnehmen, wir werden das Problem haben: Sie haben damals auch, obwohl wir als Finanzministerium davon abgeraten haben, einfach wegen des Besoldungsrechts weitere Zulagen im Gesetz versucht zu verankern – da bleibt wieder mein Satz 1 –, ohne das Besoldungsrecht in irgendeiner Weise zu respektieren, sage ich mal. Es ist bekannt, dass diese Übergangszeit bis 2023 gilt, aber dann fällt die Zulage vollständig weg. Und für Fachleiter in einer unterhälftigen Verwendung in der Ausbildung von Lehramtsanwärtern bestand sie auch bisher – ich will das sehr betonen, weil die Fachpolitiker wissen ja, dass draußen so richtig Halligalli ist, die Finanzministerin hat nämlich alle Fachleiter angeschrieben und hat gesagt: Sagen Sie mir doch mal, wie viele Referendare Sie haben. Und jetzt denken alle, ich nehme denen die Zulage weg. Und da hat es Herr Tischner nun wieder einfach, da geht er hin und sagt: Guckt doch mal, was die Taubert macht.
Also das haben wir natürlich nicht in das Schreiben reingeschrieben, aber ich habe ja die Interpretation auch von den Fachverbänden gehört.
Nunmehr fordert die CDU-Fraktion wiederum auch für die Fachleiter in einer unterhälftigen Verwendung, dass sie eine Zulage erhalten sollen, um die Tätigkeit besser wertzuschätzen und für die Übernahme dieser Tätigkeit Anreize zu schaffen. Ich entschuldige mich heute hier an dieser Stelle ganz offiziell bei allen Fachleiterinnen und Fachleitern, dass ich aufgrund des Besoldungsrechts eine andere Meinung vertreten muss als die Fachpolitiker. Ich finde es nicht in Ordnung, dass man dieses Nichtbeachten des Besoldungsrechts einfach damit verknüpft und sagt: Die wollen nicht. Das weckt den Anschein, als schätzt man die Leute nicht wert. Sie kennen diese Auseinandersetzung mit gewerkschaftlichen Fachverbänden ja sehr intensiv: Wenn die Ministerin sagt, es geht so nicht, dann sagen die, dass sie nicht wertgeschätzt werden. Das ist an
der Stelle aber nicht so. Ich schätze diese Arbeit sehr wert und ich möchte das an dieser Stelle auch betonen.
Sie haben vorgeschlagen – es ist erwähnt worden –, dass hierfür einheitlich 200 Euro gewährt werden sollen. Zwar wird auch innerhalb der Landesregierung das Bedürfnis für eine Zulage für diesen Personenkreis gesehen. Hierzu sind das Bildungs- und das Finanzministerium nach einem Gespräch auch noch in einer weiteren Abstimmung. Wir können diesen vorliegenden Gesetzentwurf in dieser Form allerdings nicht mittragen. So enthält die Regelung keine Einschränkung, dass die Ausnahme nur für Mangelfächer und berufsbildende Schulen gelten soll – Sie hatten es angesprochen, Herr Tischner. Auch das habe ich mit der Arbeitsgemeinschaft der Fachleiterinnen und Fachleiter in einer Schaltkonferenz besprochen, weil die sagen, also selbst wenn das Bildungsministerium in diesem Bereich anders agiert – sage ich jetzt mal – und versucht, die Referendarinnen und Referendare zusammenzufassen, damit ich auf die hälftige Verwendung komme, geht das bei uns nicht. Also darüber haben wir auch gesprochen. Aber das kommt in Ihrem Gesetzentwurf nicht zum Ausdruck, dass es nur um die gehen soll. Also ist in der Regelung drin: Alle, die halt nicht die hälftige Verwendung haben als Fachleiterinnen und Fachleiter, sollen diese Zulage bekommen.
Widersprüchlich ist in Ihrem Gesetzentwurf zudem die in Abs. 3 statuierte Konkurrenz zu den Fachleitern, die aufgrund der Übergangsregelung die erst abgeschaffte Zulage in Höhe von 351 Euro weiterhin erhalten – wenn, dann muss man die Zulage einheitlich neu gestalten. Zudem ist die Zulage zu undifferenziert und viel zu hoch bemessen. Auch dazu will ich Ihnen etwas sagen, weil die Zulage von 351 Euro hat ja acht Lehramtsanwärter beinhaltet. Wenn wir uns mal Vergleiche mit den anderen Bundesländern anschauen, Sie hatten es ja erwähnt, dass manche in der Besoldung höher sind, das ist völlig unstrittig: Berlin – Stellenzulage 76,69 Euro, Hamburg – Stellenzulage 76,69 Euro, keine solche Differenzierung.
Ja, wir haben ja jetzt ein Beförderungsamt, Herr Tischner. Das haben wir ja jetzt, also das haben Sie sich ja hier im Landtag erarbeitet. Insofern was Bayern angeht, wie es hier steht: Fachleiter bei in der Ausbildung von Lehramtsanwärtern stehenden Ämtern, Seminarrektor in Besoldungsgruppen A13 mit Amtszulage und A14. Also ist in Bayern keine A15 jetzt dabei, nicht bei dem, was mir aufgeschrieben worden ist. Aber sei es drum, ich wollte nur mal einen Vergleich ziehen.
Die bisherige Zulage sieht das für mindestens acht Lehramtsanwärter vor und hier wäre auf jeden Fall eine Zulagenstaffelung nach der Anzahl der auszubildenden Lehramtsanwärter erforderlich, um den Anforderungen an eine Stellenzulage gerecht zu werden. Hinsichtlich der Einstiegshöhe muss man sich dann an diesen anderen Bundesländern orientieren.
Meine Damen und Herren, ich weise zudem darauf hin, dass nach dem Wortlaut des vorliegenden Gesetzentwurfs der CDU die beabsichtigte Änderung nicht herbeigeführt wird. Der Wortlaut entspricht vielmehr der bis zum Jahr 2018 geltenden Zulagenregelung, diese wurde aber gerade im Hinblick auf den vollumfänglichen Verwendungsumfang als Fachleiter in der Ausbildung von Lehramtsanwärtern, der aufgrund der Mindestunterrichtsverpflichtung nicht gewährleistet werden konnte, auf einen mindestens hälftigen Verwendungsumfang begrenzt. Soll nunmehr auch die unterhälftige Verwendung als Fachleiter in der Ausbildung von Lehramtsanwärtern zur Zahlung einer Zulage führen, müsse dies in der Regelung auch zum Ausdruck gebracht werden. Es geht also ganz eindeutig bei diesem Tagesordnungspunkt um das Besoldungsrecht. Da diese Zeitung unverdächtig ist – ich halte sie mal hoch, es ist „tacheles“ vom Beamtenbund: Da geht es hier um etwas völlig anderes, nämlich um IT-fachliche Geltungsbereiche usw. Aber da steht genau das drin, was diese hälftige Verwendungsnotwendigkeit bringt. Ich habe noch nicht erkannt, dass man bei Fachpolitikern diese hälftige Sache so verinnerlicht hat, nein, man hat es auch im Bildungsministerium – das muss ich jetzt meinem Kollegen sagen – nicht verinnerlicht, denn man hat den Fachleitern einfach geschrieben: Wenn du einen Referendar hast, ist die Sache gegessen, der Drops gelutscht, dann kriegst du dein Geld.
Jeder, der Tarifrecht kann, weiß, wenn ich in eine andere Tarifgruppe eingruppiert werde, dann muss ich natürlich auch eine höherwertige Tätigkeit machen – eine höherwertige. Was Sie gesagt haben – und auch Kollege Wolf –, das stimmt alles, ich habe gar nichts dagegen, dass Sie die Fachleiter beson
ders wertschätzen, weil sie sehr engagiert sind, weil sie strukturiert sind. ich hoffe allerdings, dass die Fachleiter auch in den vergangenen Jahren so viele motivierte Lehrerinnen und Lehrer ausgebildet haben, dass die das auch könnten, denn eigentlich ist es einfach, Herr Tischner. Ich will das für das Finanzministerium beantworten, was Sie vorhin gefragt haben: Jeder Lehrer, der Beamter oder Beamtin ist, kann verpflichtet werden, Fachleiter zu sein. Es gibt überhaupt keinen Grund, es nicht zu tun, denn Sie müssen ja begründen – Sie haben Abminderungsstunden auf der einen Seite –, warum die Arbeit, die der Fachleiter tut, in dieser Strukturierung höherwertig ist, als in dem Fall jetzt bei uns überall die A13. Sie müssen begründen, warum es eine A14 ist, und die Begründung jetzt ist, dass die A14 gerechtfertigt ist. Früher war es eben die Zulage, die in die Richtung ging, weil man gesagt hat, wenn ich acht Referendare habe, habe ich richtig Arbeit, dann muss ich mich in diese Situation auch reinknien. Dann habe ich die hälftige Verwendung.
Wenn ich aber die hälftige Verwendung nicht habe, dann kann ich auch nicht die Beförderung, dann kann ich auch nicht die Zulage zahlen. Dass der HuFA zuständig ist, haben Sie ja auch nicht bestritten, das war ein anderer Zungenschlag hier im Raum. Wenn man das im Bildungsausschuss diskutieren will: In welche Richtung wollen Sie es denn diskutieren? Wollen Sie noch mal darauf hinweisen, dass es eine wichtige Aufgabe ist, dass es Fachleiter gibt und dass wir möglicherweise zu wenige haben, die sich bisher freiwillig gemeldet haben und das machen wollen? Das ändert trotzdem nichts am Beamtenrecht, also am Besoldungsrecht im speziellen Fall. Und das Besoldungsrecht ist furchtbar schwer, wir haben das in verschiedenen Anträgen/Gesetzentwürfen ja jetzt laufend quasi hier im Landtag.
Und das einfach mal so aus der Lamäng zu machen und zu sagen, weil ich emotional eine Ungerechtigkeit empfinde – es gibt keine Ungerechtigkeit momentan hier, überhaupt nicht, das ist falsch –, weil ich einen wertgeschätzten Menschen sehe, der sich sehr engagiert, lege ich etwas drauf: So laufen Zulagen im Beamtenrecht in ganz Deutschland nicht. Deswegen bitte ich einfach darum, auf diese sachliche Ebene „Besoldungsrecht“ zurückzukommen und darüber zu diskutieren, wie man möglicherweise bei Einzelfällen hilft, aber das generell und strukturell so zu machen, ist – denke ich – mit dem Beamtenrecht nicht zu vereinbaren.
Es ist tatsächlich so: Die Zulagen, die andere bekommen, werden auch mit dem jeweiligen Ministerium hart erarbeitet, also wir geben nicht leichtfertig etwas dazu, weil wir sonst in Teufels Küche kom
men, wenn wir Zulagenregelungen tatsächlich so machten, wie es uns gerade gefällt. Dann brauchen wir auch das Beamtentum nicht mehr, dann lassen wir es. Oder wir machen eine ganz einfache Regelung bei Lehrerinnen und Lehrern, so wie wir das bei Richterinnen und Richtern haben – da haben wir ja R1, R2 und dann geht es in die Steigerung ganz nach oben –, so geht es auch, dann machen wir halt nur noch zwei Stufen bei den Lehrern, dann brauchen wir uns über solche Sachen nicht mehr zu unterhalten, aber auch nicht mehr über Zulagen. Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Frau Ministerin. Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen mehr. Dann kommen wir zu den Überweisungen. Es wurde, soweit ich das richtig vernommen habe, Ausschussüberweisung an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport und an den HuFA beantragt. Wer der Überweisung an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus allen Fraktionen. Gegenstimmen? Enthaltungen? Das ist nicht der Fall.
Wer der Ausschussüberweisung an den Haushaltsund Finanzausschuss zustimmen möchte, den bitte ich ebenfalls um das Handzeichen. Das sind wiederum die Stimmen aus allen Fraktionen.
Dann frage ich jetzt nach der Federführung für den Haushalts- und Finanzausschuss. Wer der Federführung für den Haushalts- und Finanzausschuss zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind wiederum die Stimmen aus allen Fraktionen. Gegenstimmen? Enthaltungen? Das ist nicht der Fall. Damit ist es also an beide Ausschüsse überwiesen und die Federführung liegt beim Haushalts- und Finanzausschuss. Ich bedanke mich und schließe diesen Tagesordnungspunkt.
Änderung der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags Antrag der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/3392 -
Danke, Herr Präsident, das würde ich gern tun. Meine Damen und Herren, nicht erst mit der Verständigung im vergangenen Ältestenrat zur Frage der Veränderung der Geschäftsordnung – Durchführung von Sitzungen der Ausschüsse und weiterer Gremien des Landtags mittels Videokonferenztechnik – haben wir uns mit dieser Thematik der Arbeit mit Videokonferenztechnik auf den verschiedenen Ebenen, besonders der PGF-Runden – ich erlaube mir zu formulieren – schon sehr lange beschäftigt, sicher auch wegen der in den zurückliegenden Wochen immer wieder auftauchenden technischen Fragestellungen zur Umsetzung. Ohne die bisherige Debatte in ihrer Umfänglichkeit zu wiederholen, möchte ich dennoch auf den Ausgangspunkt bzw. die Zielsetzung dieser Geschäftsordnungsänderung hinweisen. Zentrales Ziel aller Bemühungen bei der Schaffung der technischen sowie geschäftsordnungsrechtlichen Voraussetzungen für den Einsatz von Videokonferenzsystemen für die Sitzungen der Ausschüsse und weiterer Gremien des Landtags war und ist die Wahrung der verfassungsrechtlichen Stellung der Abgeordneten, insbesondere die Gewährleistung von deren Teilhaberechten, sowie der Landesregierung und der weiteren öffentlichen Stellen, soweit die Sphäre des Landtags berührt ist. Deshalb geht es auch um hohe Anforderungen an Verfügbarkeit und Funktionalität der zum Einsatz kommenden Videokonferenzsysteme. Die Bemühungen waren von dem Leitgedanken getragen, die physisch-sozialen Kontakte im Sinne der jeweiligen Pandemielagen des Freistaats Thüringen und der damit verbundenen Eindämmung auf ein unabweisbares Minimum zu reduzieren und zugleich die Funktionsfähigkeit des Verfassungsorgans Landtag zu jeder Zeit zu wahren.
Warum ein neuer § 126 der Geschäftsordnung? Hier verweise ich auf die Begründung im Antrag, wo die Übersichtlichkeit und Anwenderfreundlichkeit mithilfe des neuen § 126 der Geschäftsordnung erreicht werden soll. In diesem Zusammenhang verweise ich gleichzeitig darauf, dass die technischen und organisatorischen Einzelheiten dieser Änderung der Geschäftsordnung in einer neuen Anlage 6 zur Geschäftsordnung festgelegt wurden. Hilfreich bei der Festschreibung des Inhalts der Geschäftsordnungsänderung, aber auch der damit verbundenen im Anhang befindlichen Richtlinie, waren die in den letzten Tagen und Wochen mit Blick auf die Durchführung von Videokonferenzen in Gänze gemachten Erfahrungen. Zur Durchführung von Anhörungsverfahren erscheint die Nut