Protocol of the Session on June 3, 2021

Antwort zu Frage 1: Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass die im Haushaltsplan ausgewiesenen Planstellen und Stellen den Haushalt zum besoldungsrechtlichen Rahmen und damit die Obergren

ze für die Personalausstattung der Thüringer Polizei bilden. Mit Stand 1. Mai 2021 wiesen die Organisations- und Dienstpostenpläne der Thüringer Polizei insgesamt 6.542 Dienstposten im Polizeivollzugsdienst aus. Davon entfielen auf die Landespolizei 5.819 Dienstposten, das Landeskriminalamt Thüringen 519 Dienstposten, das Bildungszentrum der Thüringer Polizei 129 Dienstposten, den Fachbereich der Thüringer Fachhochschule für öffentliche Verwaltung 16 Dienstposten und das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunal 52 Dienstposten sowie 7 Wechseldienstposten, die sowohl mit Polizeivollzugsbeamten, als auch mit Verwaltungsbeamten besetzt werden können.

Antwort zu Frage 2: Mit Stand 1. Mai 2021 waren in der Thüringer Polizei insgesamt 5.726 Dienstposten im Polizeivollzugsdienst besetzt. Davon entfielen auf die Landespolizei 5.086 Dienstposten, das Landeskriminalamt 464 Dienstposten, das Bildungszentrum der Thüringer Polizei 117 Dienstposten, den Fachbereich Polizei der Thüringer Fachhochschule für öffentliche Verwaltung 12 Dienstposten und das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales 47 Dienstposten.

Antwort zu Frage 3: Mit Stand 1. Mai 2021 sind im Einzelplan 03, Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales, im Haushaltsjahr 2021 insgesamt 6.119 Planstellen für Polizeivollzugsbeamte veranschlagt. Davon entfallen auf das Kapitel 03 01 – Ministerium – 54 Planstellen, das Kapitel 03 12 – Polizeibildungseinrichtungen – 144 Planstellen, das Kapitel 03 13 – Landeskriminalamt – 471 Planstellen und das Kapitel 03 14 – Landespolizei – 5.450 Planstellen. Im Kapitel 03 01 – Ministerium – sind darüber hinaus zwei Planstellen der Besoldungsgruppe B ausgewiesen, die nicht konkret dem Polizeivollzugsdienst zugeordnet sind, aber mit Polizeivollzugsbeamten besetzt werden können. In Kapitel 03 12 – Polizeibildungseinrichtungen – sind das Bildungszentrum der Thüringer Polizei und die Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, Fachbereich Polizei, zusammengefasst. Eine getrennte Darstellung der beiden Bildungseinrichtungen ist daher nicht möglich.

Antwort zu Frage 4: Mit Stand 1. Mai 2021 waren von den im Einzelplan 03 für Polizeivollzugsbeamte ausgewiesenen Planstellen insgesamt 5.754 Stellen besetzt. Davon entfielen auf das Kapitel 03 01 – Ministerium – 44 Planstellen, das Kapitel 03 12 – Polizeibildungseinrichtungen – 144 Planstellen, das Kapitel 03 13 – Landeskriminalamt – 458 Planstellen und das Kapitel 03 14 – Landespolizei – 5.108 Planstellen. Hinsichtlich ihrer Besetzung wurden die Planstellen bei dem Kapitel nachgewiesen, bei dem sie etatisiert sind. Die zwei in Kapitel 03 01

Ministerium – ausgewiesenen Planstellen der Besoldungsgruppe B, die nicht konkret dem Polizeivollzugsdienst zugeordnet sind, aber mit Polizeivollzugsbeamten besetzt werden können, waren beide zum 1. Mai 2021 mit Polizeivollzugsbeamten besetzt. Hinsichtlich der zusammenfassenden Darstellung im Kapitel 03 12 – Polizeibildungseinrichtungen – verweise ich auf die Antwort zu Frage 3.

Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

Gibt es Nachfragen? Das ist nicht der Fall. Dann kommen wir zum Aufruf der nächsten Frage, die siebte heute. Fragesteller ist Herr Abgeordneter Zippel mit der Drucksache 7/3399. Bitte, Herr Zippel.

Vielen Dank, Frau Präsidentin.

Besorgniserregende Varianten des Coronavirus in Thüringen

Der Corona-Lage-Flyer der Thüringer Landesregierung weist derzeit das Vorkommen von vier sogenannten besorgniserregenden Varianten des SARS-CoV-2-Virus in Thüringen aus.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie hoch sind aktuell die Anteile der vier besorgniserregenden Varianten an der Gesamtzahl der SARS-CoV-2-Infektionen in Thüringen?

2. Welche Erkenntnisse besitzt die Landesregierung darüber, dass der Landkreis Altenburger Land ein Schwerpunkt für die indische Variante B.1.617 ist?

3. Welche Erkenntnisse besitzt die Landesregierung darüber, dass der Landkreis Saalfeld-Rudolstadt sowie die Stadt Jena Schwerpunkte für die südafrikanische Variante B.1.351 sind?

4. Sind der Landesregierung weitere regionale Häufungen einzelner SARS-CoV-2-Varianten bekannt?

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie, Frau Ministerin Werner.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Anfrage des Ab

geordneten Zippel möchte ich für die Landesregierung wie folgt beantworten.

Zu Frage 1: Weiterhin dominiert in Thüringen wie auch in ganz Deutschland die sogenannte britische Variante B.1.117 mit 92 Prozent. Andere Varianten wie die sogenannte südafrikanische Variante B.1.351 oder die indische Variante B.1.617 wurden bislang zwischen der 17. und der 20. Kalenderwoche nur in sechs Proben respektive einer Probe in Thüringen nachgewiesen, was einem Anteil von unter 0,5 Prozent entspricht. Die brasilianische Variante P.1 ist in Thüringen noch nicht nachgewiesen worden. Bei der Beurteilung der Angaben ist zu beachten, dass nur etwa 5 Prozent aller PCR-positiven Proben zum Zwecke der Bestätigung eines Variantennachweises sequenziert werden.

Zu Frage 2: Im Landkreis Altenburger Land wurde im Rahmen von zwei unabhängigen familiären SARS-CoV-2-Häufungen einmal in vier Fällen und einmal in einem Fall die indische Variante B.1.617 mittels Sequenzierung nachgewiesen. Ein Zusammenhang zwischen den beiden Familien konnte vom Gesundheitsamt nicht festgestellt werden. Vermutlich erfolgte der Eintrag in eine der beiden Familien über die Arbeitsstätte eines Familienmitglieds in einem anderen Bundesland. Durch Isolation der Betroffenen und Absonderung aller engen Kontaktpersonen ist es zu keinen weiteren Fällen mit dem Nachweis der indischen Variante im Landkreis Altenburger Land gekommen, sodass beide Geschehen als beendet betrachtet werden. Somit stellt der Landkreis Altenburger Land keinen Schwerpunkt für die indische Variante B.1.617 dar.

Zu Frage 3: Im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt sind von Ende Februar bis Anfang April 2021 insgesamt 14 bestätigte SARS-CoV-2-Fälle mit der Variante B.1.351 aufgetreten. Elf Fälle konnten einem Ausbruch in einer medizinischen Behandlungseinrichtung zugeordnet werden. Der Indexpatient war bereits mit der betreffenden Variante stationär aufgenommen worden und hat nachfolgend weitere Personen angesteckt. Bei zwei Nachweisen handelt es sich um Einzelfälle, eine Person mit B.1.351Nachweis wurde einer familiären Häufung zugeordnet.

In der kreisfreien Stadt Jena wurde im Rahmen von zwei unabhängigen SARS-CoV-2-Häufungen im beruflichen Umfeld einmal in sieben Fällen und einmal in zwei Fällen die südafrikanische Variante B.1.351 mittels Sequenzierung nachgewiesen.

Durch Isolation der Betroffenen und Absonderung aller engen Kontaktpersonen ist es sowohl im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt als auch in der Stadt Jena zu keinen weiteren Fällen mit dem Nachweis der

(Staatssekretär Götze)

südafrikanischen Variante gekommen, sodass beide Kreise nicht als Schwerpunkt für die südafrikanische Variante B.1.351 anzusehen sind.

Und zu Frage 4: Im Landkreis Schmalkalden-Meiningen wurde im Mai 2021 im Rahmen einer familiären Häufung bei fünf Personen die südafrikanische Variante B.1.351 nachgewiesen. Die mögliche Infektionsquelle konnte bislang noch nicht identifiziert werden, es handelt sich bislang nicht um eine regionale Häufung. Weitere Häufungen mit dem Nachweis von B.1.351/41 oder B.1.617 sind aktuell nicht bekannt.

Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

Gibt es Nachfragen? Das sehe ich nicht. Dann kommen wir zur letzten Frage für heute, das wäre normalerweise die achte Frage gewesen, aber die wurde zurückgezogen. Damit haben wir die Frage neun. Fragestellerin ist Frau Abgeordnete König-Preuss mit der Drucksache 7/3404. Die Frage wird von Herrn Abgeordneten Blechschmidt übernommen. Bitte, Herr Blechschmidt.

Danke, Frau Präsidentin.

„Hammerskins“ in Thüringen

Bereits mehrfach sind der Fragestellerin Personen der rechten Szene Thüringens mit eindeutigen den Hammerskins bzw. deren Supporter-Struktur – Crew 38 – zuzuordnenden Codes in Thüringen aufgefallen. Vor mehreren Monaten ist ein maßgeblicher Akteur der Rechtsrockszene, der den Hammerskins zugerechnet wird, nach Thüringen in den Kyffhäuserkreis gezogen. Ebenso ist der Fragestellerin bekannt, dass ein maßgeblicher Akteur der Turonen als Supporter der Hammerskins aufgetreten ist. Ebenso bestehen Verbindungen zwischen dem NSU-Unterstützer Wohlleben und maßgeblichen Akteuren der Hammerskins bzw. Crew 38.

Ich frage die Landesregierung:

1. Über welches Personenpotenzial verfügen die Hammerskins nach Kenntnis der Landesregierung in Thüringen?

2. Zu welchen zwischen den international agierenden Hammerskins und Thüringer Strukturen der rechten Szene, wie beispielsweise Knockout 51, den Turonen etc., bestehenden Verbindungen vertritt die Landesregierung welche Auffassung?

3. Wie viele den Hammerskins zuzurechnende Personen, die in Thüringen leben, verfügen über Waffenbesitzkarten bzw. Waffen?

4. Welche Aktivitäten der Hammerskins fanden seit dem Jahr 2018 in Thüringen statt? – Bitte einzeln auflisten nach Datum, Ort, Art der Aktivität und Anzahl der Teilnehmer.

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Inneres und Kommunales durch den herbeieilenden Staatssekretär Götze.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Da- men und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten König-Preuss beantworte ich für die Landesregierung wie folgt.

Die Antwort zu Frage 1: Nach derzeitigem Erkennt- nisstand wird der Hammerskin-Szene in Thüringen ein Personenpotenzial im niedrigen einstelligen Bereich zugeordnet.

Die Antwort zu Frage 2: Verbindungen oder Kontak- te zwischen den Hammerskins und Thüringer Strukturen der rechtsextremen Szene basieren überwiegend auf persönlichen Kennverhältnissen oder finden anlassbezogen über die gemeinsame Teilnahme an rechtsextremistischen Konzerten und sonstigen Szeneveranstaltungen statt. Für eine zielgerichtete Zusammenarbeit bzw. gegenseitige Unterstützung der vorgenannten Gruppierungen liegen derzeit keine Erkenntnisse vor. Auf die Antwort zu Frage 1 wird im Übrigen verwiesen.

Die Antwort zu Frage 3: Entsprechende Erkenntnis- se liegen der Landesregierung nicht vor.

Die Antwort zu Frage 4: Bezüglich in Thüringen be- kannt gewordener Aktivitäten der Hammerskin-Szene liegen folgende Erkenntnisse vor: Im Jahr 2018 fanden in Kirchheim drei rechtsextremistische Musikveranstaltungen statt. An diesen Veranstaltun gen nahmen am 7. April 200, am 20. Oktober etwa 190 und am 10. November etwa 230 Rechtsextremisten teil. Im Jahr 2019 fanden ebenfalls in Kirchheim zwei rechtsextremistische Musikveranstaltungen statt. Am 27. April nahmen 216 Rechtsextremisten und am 25. Mai etwa 250 Rechtsextremisten teil. Im Jahr 2020 haben keine den Hammerskins zurechenbare Musikveranstaltungen in Thü ringen stattgefunden.

Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

Vielen Dank. Gibt es Nachfragen? Das kann ich nicht erkennen. Dann rufe ich die letzte Mündliche Anfrage für den heutigen Tag auf. Das ist die Anfra-

(Ministerin Werner)

ge der Abgeordneten Wahl in der Drucksache 7/3405.

Vielen Dank, Herr Präsident.

Konsequenzen aus einem Straßenschwarzbau auf der Werrabahntrasse durch den Landkreis Hildburghausen

Die Landesregierung hat das Ziel, die Werrabahn zu reaktivieren. Leider wurde trotzdem im Kreis Hildburghausen im Herbst 2019 auf einem Teilabschnitt der Trasse bei Eisfeld eine Kreisstraße gebaut. Für die Verlegung dieser K 530 hat der Landkreis als Vorhabenträger kein Planfeststellungsverfahren durchgeführt. Das Straßenbauvorhaben war mit den Grundsätzen der Regional- und Landesplanung unvereinbar, da sowohl der Regionalplan Südwestthüringen als auch das Landesentwicklungsprogramm Thüringen 2025 den Werrabahnlückenschluss zwischen Eisfeld und Coburg sowie die Freihaltung der bestehenden Eisenbahntrasse von entgegenstehenden Nutzungen verfolgt.

Ich frage die Landesregierung: